23.04.2012

Über eine arglistige Vergleichsoffensive der Euroweb / Webstyle - und den Gestank des Betruges

"Euroweb und Webstyle bemühen derzeit ihre anwaltlichen Vertreter, Altfälle auszugraben und in diesen Fällen den Versuch einer vergleichsweisen Einigung zu starten. Uns erreichen Anrufe und Briefe, in denen sich, je nach Vertragswert und Vorgeschichte Vergleichsbeträge unterschiedlichster Höhe mit oder ohne Kostentragung der Gebühren der Berger Rechtsanwälte finden."

 berichtet Herr Rechtsanwalt Jun

Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.

Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen.

Denn dazu schweigen die "Rechtsanwälte" um den gewiss nicht immer ehrlichen Philipp (Karl) Berger und seinen "lieben" Kollege Andreas Buchholz.

Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges

Die Kanzleien des Philipp Karl Berger sind von der Euroweb und deren Töchtern zumindest wirtschaftlich abhängig. Der Vorteil für die Kanzlei liegt damit auf der Hand - und zwar unabhängig davon, ob diese erfolgsbedingt entlohnt wird.

Glauben darf man das Letztere allerdings - würde man es hingegen behaupten, so würde der Philipp Berger wohl sofort eine Abmahnung senden - denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wäre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar".

Bis zum Ende der Woche veröffentliche ich an dieser Stelle eine Musterantwort für MS-Office und Open/Libre Office sowie für Textmaker und andere Programme, die mit dem doc-Format umgehen können.

4 Kommentare:

Karl Knall hat gesagt…

Wenn ich Ihnen nun eine Stunde lang auf die Nase schlagen will - gehen Sie dann auch von einem 60-Euro-Tarif aus?

. hat gesagt…

1.)
Ich freue mich, dass ich aus derart ungerufenen Mund erfahre, dass meinen Artikeln nichts sachliches entgegenzusetzen ist und ich bedanke mich höflich für das sicher nicht geplante Kompliment.

2.)
Ich zahle Dir 60 Euro dafür, wenn Du 1 Stunde lang versuchst mir auf die Nase zu hauen. Doch sei gewarnt: Ich wehre mich.

Mit vergnüglichen Grüßen


Jörg Reinholz

Karl Knall hat gesagt…

Eben Anruf von mir beim Polizeinotruf "Hilfe! Hilfe! Wilde Schlägerei in der Hafenstraße 67! Gebrochene Nasen! Die Situation eskaliert!!"

Schallendes Gelächter am anderen Ende.
"Wenn sich einer mit 'dem da' prügelt, hat er selber Schuld. Wir rücken erst aus, wenn 'er' endgültig am Boden liegt und uns keinen Ärger mehr macht. Oder auch, wenn wir wieder mal einen Haftbefehl reinkriegen. Ende!"

. hat gesagt…

Wie bist Du, sicher nicht grundlos anonymer Eurweb-Freund, doch feige!

Erst schwingst Du das große Maul nach dem Motto "willst Du auch 60 Euro für eine Stunde auf die Nase hauen lassen" und dann, nachdem ich Dir mitteile, ich zahle dir 60 Euro für den Versuch, behauptest Du einen Anruf bei der Polizei...

Was stimmt:
"Wenn sich einer mit 'dem da' prügelt, hat er selber Schuld" könnte die Polizei durchaus gesagt haben.

Was nicht stimmt:
"Wir rücken erst aus, wenn 'er' endgültig am Boden liegt und uns keinen Ärger mehr macht."

Also bei dem Einbrecher war die Polizei seinerzeit schnell da und die Jungs haben den, am Boden liegend, direkt aus meinem Haltegriff übernommen. Die sind also gleich nach meinem Anruf los. Und zu diesem Zeitpunkt habe ich das Assi noch verfolgt.

"Oder auch, wenn wir wieder mal einen Haftbefehl reinkriegen."

Nun, es gibt nicht mal einen Ordungsmittelantrag gegen mich. Aber zwei gegen den Philipp Preuß/Euroweb von mir: Das LG Düsseldorf wird meine Angaben zu den beiden Verstößen gegen zwei der von mir selbst erwirkte Verfügungen akribisch prüfen. Die Folge kann jeweils eine hohe Ordnungsstrafe oder sogar Zivilhaft sein.

Wenn Dir meine Antwort nicht gefällt, dann provoziere nicht! Denn wie die Polizei (nach Deinem sicher unwahren Behaupten) schon gesagt haben soll, ist derjenige der Dumme, der sich mit mir anlegt.

Kommentar veröffentlichen