05.04.2012

Über die Schrumpfkanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) / Kanzlei Berger LLP (Köln) und ein Exkurs

Nachdem ich erst vorgestern über den erheblichen Intelligenzschwund in den Kanzleien des Philipp Berger berichtet habe fehlen heute schon wieder zwei auf der Webseite der Kanzlei.

Aktuell geben die Webseiten wie folgt wieder:

A) Berger Law LLP, Düsseldorf:


B) Kanzlei Berger LLP, Köln:


Das sieht so aus, als würde die Kölner Adresse wohl schon bald nicht mehr existieren. Wie und das die Kölner Kanzlei "Berger Law LLP" mit (laut Webseite) nur einen "Partner" in dieser Rechtsform existieren will halte ich für höchst fragwürdig.

Exkurs: Warum wird Amin El Gendi zwar auf dem Briefpapier als Partner der Berger Law LLP - aber nicht auf der Kanzleiwebseite aufgeführt?

Man kann nur spekulieren: Vermutlich weil er da nicht gefunden werden will. Amin El Gendi wird wohl aus seiner Sicht gute Gründe dafür haben. Ob das Fehlen seines Namens und seines Konterfeis auf der Kanzleiwebseite mit einer Involvierung in wie auch immer geartete, nur von bösen Zungen behaupteten und angeblich sehr grauwertigen Geschäften in den arabischen Raum zu tun hat, sei dahingestellt - aber immerhin berichtet die Kanzlei Berger über eine zu den, von den bösen Zungen verbreiteten Gerüchten passenden Angelegenheit:

Das Landgericht Wuppertal verurteilte unlängst den Mann dazu, dem Geschäftspartner – ein im Ingenieursbereich tätiges Düsseldorfer Handelsunternehmen – sowohl Zinsen zu zahlen als auch für die Anwaltskosten aufzukommen. Auf diese dem Handelsunternehmen zustehenden Schadensersatzansprüche habe das Iran-Embargo keinerlei Einfluss, befanden die Richter und unterstützten damit die Position des Handelsunternehmens. Dessen Interessen hatte die Kanzlei BERGER LLP (Düsseldorf/Köln) vertreten.
Bis zum 15.8.2011 hieß die Firma laut UK Handelsregister jedoch "BERGER RECHTSANWALTE DUSSELDORF LLP". Im Urteil vom 29. August 2011 steht, die Vertretung hätte eine "Rechtsanwälte Berger und Partner", Köln gehabt ... eine ähnliche Namensverwirrung kennen wir vom Euroweb-Unternehmenskonklomerat, welches der Philipp Berger (mit welcher Kanzlei auch immer) regelmäßig vertritt. Auch dessen Chef Christoph Preuß weiß nicht immer, wie welche Firma sich gerade nennt.

Doch weiter aus dem Bergerschen Selbstlob:

Zum Hintergrund: Das Unternehmen hatte bei dem Händler im Dezember 2009 diverse Fahrzeuggetriebe und –getriebeteile zu einem Gesamtpreis von über 124 000 Euro bestellt. Die Waren sollten an einen im Iran befindlichen Endkunden des Unternehmens gehen.
und:
Der Händler argumentierte, das Unternehmen habe die Waren an einen Endkunden im Iran liefern wollen, aber versäumt, ein hierfür genügendes Endbenutzerzertifikat vorzulegen.
Das Endbenutzerzertifikat dürfte "etwas schwierig" zu beschaffen gewesen sein. KFZ-Ersatzteile fallen unter Kapitel 1, Absatz 1, Buchstabe e) (Dual nutzbare Güter) i. V. m. Buchstabe c) (Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, ein­ schließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteile für diese Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung) des Beschlusses 2010/413/ GASP des Rates vom 26. Juli 2010 ("Iran-Embargo")

Sollte es tatsächlich stimmen, was die bösen Zungen vortragen, dann würden gewisse andere Partner wohl vermutlich nicht so gut finden, wenn der Name und das Konterfei des Amin El Gendi in einem solchen Zusammenhang öffentlich würden. Bei dieser Art von Geschäften hält man sich wohl als Person sehr bedeckt und ich gehe davon aus, dass sich ein Beweis für eine solche, nur von ganz bösen Zungen behauptete Tätigkeit nicht finden wird.

Es könnte nämlich auch sein, dass die von Amin El Gendi mit gegründete Kanzlei Berger lediglich wegen dessen Sprachkenntnissen beauftragt wurde - und das wäre sogar sehr plausibel. "Involviert" wäre er aber schon hierdurch. "Beteiligt" aber nicht. Würde die "Düsseldorfer Handelsgesellschaft" aber im Besitz oder Mitbesitz des Amin El Gendi sein, dann gälte freilich ganz anderes.
Zurück zum Intelligenzschwund:

Der bereits von mir veröffentlichte Weggang des Piotr. Z. wurde erst jetzt auf der Webseite realisiert. Damit ist die Zahl der Anwälte wie folgt zu berechnen:

Summenbildung:

Das macht dann:
5 Anwälte + Amin El Gendi in Düsseldorf
+ 1 Anwalt in Köln
+ Inkassoanwalt Philipp Berger, der in beiden "Partner" ist.

Also nur noch 8 Anwälte. Vor Jahresfrist waren es 15. Schwund: 46,7%

Ich gratuliere Frau Katrin B. dazu, dass diese mit den verwerflichen Handlungen der Euroweb und den anderen Partnern des Philipp Karl Berger nicht mehr in Verbindung gebracht wird.

Den weiteren Intelligenzschwund von sicherlich deutlich mehr als den sich aus der Zahl der Köpfe ergebenden 11,2% bedaure ich indes gewiss nicht. Ist er doch zu meinem Vorteil...

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Von 15 auf 8 Anwälte zu schrumpfen ist nur ein prozentualer Schwund von 46,6%. ;)

Vielleicht ist Herr Berger ja bald genauso alleine in der Kanzlei wie Herr Neuber ...

. hat gesagt…

Ja. Danke. Schon die tatsächliche Anzahl zu ermitteln ist bei der Angeberei des Herrn Berger ein schwieriges Unterfangen :)

Ich habe die Zahl korrigiert und bin gespannt darauf, wie es weiter geht.

Anonym hat gesagt…

http://www.openpr.de/news/622664/Laien-Publizist-aus-Meine-entgeht-mit-Unterlassungserklaerungen-einem-kostspieligen-Prozess.html

. hat gesagt…

... Und, wie die anderen, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Presseportale, hat auch OpenPR den Schund schon gelöscht.

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

Anonym schrieb:

"ist mir heute aufgefallen und ich hab mich da spontan an diesen "Schrumpfkanzlei"-Beitrag erinnert:

wieder einer weniger - Herr RA Florian P. ist offenbar ausgestiegen "


Ich möchte den Aussteigern aus der Kanzlei die Chance auf einen beruflichen Neuanfang nicht "versauen". Mit der Kanzlei Berger Law LLP in Zusammenhang gebracht zu werden ist meiner Auffassung nach dauerhaft rufvernichtend. Deshalb habe ich mit entschlossen, den Name nur verkürzt wieder zu geben.

Herrn Rechtsanwalt Florian P. wünsche ich alles Gute und dass er vieles von dem in der Kanzlei Berger Law LLP erlernte im Interesse der Rechtspflege NICHT anwendet.

Ich gratuliere ihm dazu, dass er die Quotas um seinen Berufstitel abgelegt hat.

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