13.04.2012

Warum der "Rechtsanwalt" Philipp Berger so verwerflich handelt

Seit dem Weggang des A.F. ist der Inkassobutze Philipp Berger plötzlich Ansprechpartner für Medien- und Wettbewerbsrecht. In dem als Bildschirmfoto wieder gegebenen "Artikel" erweckt der Lügner Philipp Berger den falschen Eindruck, die Staatsanwaltschaft habe auf seine Strafanzeige(n) hin gegen mich Anklage erhoben. Und, er kann sich nicht auf ein "Versehen" berufen: Er lügt vorsätzlich und niederträchtig. Wer vorsätzlich unwahr vormacht, der lügt und wer lügt ist ein Lügner. Das gilt auch für "Rechtsanwälte". Aber warum handelt der "Rechtsanwalt" Berger so?

Was treibt dieses "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zu solchen wüsten Lügen und Verleumdungen?

Seine Geschichte, die eng mit den betrügerischen Aktivitäten der Euroweb und den mit dieser untrennbar verbundenen Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi verknüpft ist! Man kann aber auch sagen, der schnöde Mammon. Das Motiv ist, wie so oft bei Niederträchtigkeiten, ein niedriges.

In seiner Abmahnung vom 09.04.2012 schreibt Philipp Karl Berger an Thorsten Romaker, er sei im Jahr 2001 als Anwalt zulassen worden.

Noch im gleichen Jahr, das ist durchaus ungewöhnlich, wird er "Partner" der Kanzlei "El Gendi & Berger".
(Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 15, 2. Absatz)

Diese ist, dass kann man so sagen, die Vorläuferorganisation der heutigen "Berger LAW LLP", Düsseldorf und der "Kanzlei Berger LLP", Köln. Ausweislich des "Briefpapiers" seiner Abmahnungen vom März 2012 ist Amin El Gendi auch "Partner" der "Berger LAW LLP" - taucht aber auf der Webseite nicht auf. Über die Motive habe ich mir bereits Gedanken gemacht.

Derselbe Amin El Gendi ist aber ebenfalls im Jahr 2001 aufgefallen - und zwar als ebenso wie Christoph Preuß als "netter junger Mann". Bei einer Proximedia Deutschland GmbH. (Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 14 unten)

Wie aus der Proximedia durch die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratscher, Amin El Gendi die heutige Euroweb mitsamst dem betrügerischen Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" entstand - und das man dieses "Geschäftsmodell" nicht nur für Webseiten, sondern auch für Alarmanlagen anwendet(e), kann man ebenfalls in diesem, inzwischen zum Standardwerk gewordenem Bericht über die Euroweb des Julio Lambing nachlesen. Auch einiges zur früheren Konzernstruktur.

Bemerkenswert ist aber, dass der anno 2001 gerade frisch zugelassene Anwalt Berger mit einem in diese betrügerischen Geschäfte tief involviertem Amin El Gendi das gründete, was die Euroweb von Anfang an dringend brauchte: Eine Anwaltskanzlei, die offenbar ohne jede Bedenken und Rücksichten die wirtschaftlichen Interessen jener durchsetzt, die sehr wohl und von Anfang an mit Lug und Trug agierten.

Und seit dem Jahr 2001, also dem Jahr seiner Anwaltszulassung, ist der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger als "Inkassobutze" und zuletzt auch zunehmend als bezahlter Schönredner tätig, der nicht nur vor Gericht für die Euroweb und die verbundenen Unternehmen (Webstyle, WAZ Onlineservice, Europian Website Company, Web2walk, Maxworker ... und wie diese alle heißen mögen) lügt, sondern auch die Öffentlichkeit täuscht und, das ist vor Düsseldorfer Gerichten bereits bewiesen worden, auch die Aufgabe hat, vor Gericht und mit öffentlicher übler Nachrede gegen Meinungsgegner der Euroweb vorzugehen. Das ist gewiss nicht die Aufgabe eines "Organes der Rechtspflege".

Er tut das, weil er wirtschaftlich abhängig ist. Ohne die ständige Vertretung der Euroweb wären "seine" Kanzleien wirtschaftlich genau da, wo deren Ruf es durch seine verzerrenden und teilweise erheblich unwahren Berichte und sein Handeln schon jetzt ist, nämlich "im Eimer". Geht die Referenzkundenmasche vor Gericht "den Bach runter", dann folgen die Euroweb und deren Derivate - die können ja nicht anders am Markt agieren. Geht aber die Euroweb, dann kann der Philipp Berger ja mal versuchen am Markt zu überleben - und ich fürchte, dass wird ihm nicht gelingen: Führt man nämlich seine bisherigen Abmahnungen weiter und bedenkt man die dann eintretende Situation, so ist es nach seinen bisher schon bekannten Sinnlosabmahnungen nicht undenkbar dass er auch seine Bank wegen Verleumdung anklagt und anzeigt - weil die Kontoauszüge nicht das wiedergeben, was seiner "rechtsanwaltlichen" Ansicht nach da zu stehen hat.

Das und wie er das Recht für die Interessen seiner Brötchengeber - die wie ich gezeigt habe nichts als seine höchst eigenen sind - zu missbrauchen sucht zeigten ja gerade seine jüngsten Abmahnungen, mit denen er sich gar nicht vor ein Gericht zu wagen braucht. Jeder halbwegs brauchbare Richter würde ihm den "Kopf abschrauben" - was natürlich sinnbildlich gemeint ist. Und ich spekuliere in diesem Sinnbild nicht darüber, ob dieser angenommene und brauchbare Richter das tun würde um nachzusehen, was denn da, außer einem "Abmahnwahn", überhaupt drin sei. In meinem Sinnbild würde er genau dieses nämlich ganz gewiss und ganz gewiss zu genau diesem Zweck tun!

Kritik, so das Verfassungsgericht, darf ehrlich, verletzend, polemisch, heftig ausfallen. Sie soll ja weh tun. Und bei einer Entgegnung auf so niederträchtige Verleumdungen darf man auch auf besonders scharfe Weise reagieren.

In diesem Sinne darf ich dem "gerichtsbekanntem Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger auch mitteilen, dass er es ist, der mit seinen Handlungen den Rechtsfrieden nicht mehr bedroht, sondern ganz eindeutig stört und dass er es ist, der - über andere erweckt er ja selbst den Eindruck - querulatorisch handelt. Nicht weil er, als "Rechtsanwalt", seine "Seele verkaufte", sondern weil er es ist, der nach eigenem Behaupten nicht nur Blogger, sondern auch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte per Post belästigt. Unter anderem mit Strafanzeigen, die so sinnlos sind, dass man dem Rechtsanwalt an den Kopf fassen möchte um zu prüfen, ob es ein Fieber ist, dass zu Wahnvorstellungen führt.

Zum Beispiel zu dem Wahn, dass der derjenige, der von einer Hand voll, inzwischen teils dutzendfach(!) verurteilter Lügner und Krimineller in über hundert sinnlosen Strafanzeigen (des Sagens der Wahrheit!) beschuldigt wurde (das bin ich!), ein "Querulant" sei. Die vom "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zwar verlinkte, aber wohl entweder gar nicht gelesene oder nicht verstandene Definition für "Querulant", sagt nämlich: Nicht der Beschuldigte, sondern der Anzeigensteller ist der Querulant. Freilich kann der Anwalt die Definition wohl verstanden haben - dann aber ist seine Beleidigungsabsicht unverkennbar.

Und wer stellte jüngst nach eigenem Bekunden solche Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigungen und Verleumdungen in beachtlicher Zahl? Der niederträchtig handelnde Philipp Karl Berger "himself" ... und zwar gegen "Gott, die Welt und Blogger".

Also frage ich:

"Wer, bitte, ist denn hier der Querulant, Herr Philipp Karl Berger?"

1 Kommentar:

. hat gesagt…

Ach, und Herr Philipp Karl Berger, aus der Schuberststr. 2 in Niederkrüchten:

Ihren niederträchtigen Beleidigungen und Verleumdungen habe ich natürlich gesichert.

Viel Spaß bei einem Prozess. Ich veröffentliche dann das ENDURTEIL. Ich weiß schon. Sie die zuvor und ohne Anhörung erwirkte einstweilige Verfügung.

Vergessen Sie aber nicht, zu dem "Einstweilige Verfügung" dabei nochmals explizit zu schreiben, dass es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, nach Ihrer, kürzlich in der eigenen Abmahnung geäußerten (wenngleich in diesem Fall auch für blutige Laien als falsch erkennbaren) "Rechtsansicht" muss man das ja tun - nicht wahr?

Ich dachte immer mit Abmahnungen macht man keine Witze und der Rechtsanwalt trage ernsthaft vor. Also wenn das "ernsthaft" war, dann würde ich das untersuchen lassen - denn Sie selbst, Herr "Rechtsanwalt" schreiben auch öffentlich über einstweilige Verfügungen und heben den Charakter des Einstweiligen dabei ganz und gar nicht hervor...

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