03.05.2012

Angebliche Beschwerde der Kanzlei Berger

Google hat an mich eine angebliche Beschwerde eines angeblichen "Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne" weiter geleitet. Ich veröffentliche den Palaver mal weitgehend unkommentiert, weil ich Zweifel habe, dass ein Rechtsanwalt oder eine bei geistiger Gesundheit befindliche  Person das je so geschrieben hätte. In den nächsten Tagen werden wir mit dieser lustigen Drohung viel Spaß haben.

Folgendes merke ich noch an: Ein "Rechtsanwalt Bohne" ist auf der Webseite der Berger Law LLP nicht gelistet. Und mich selbst abzumahnen war man sich wohl entweder zu fein oder wohl vielmehr zu feige... Dann klage ich eben auf negative Feststellung. Das geht. Ich begrüße den Lügen lassenden Herrn Berger, dessen ausführendes "Organ der Rechtspflege" Jean Paul Bohne und die nunmehr nicht weniger zu bemitleidende Euroweb in der Höhle des Löwen.

Ich mache noch eine Anmerkung: Die Abmahnung ist von falschen Tatsachenbehauptungen -  Lügen und Verleumdungen - durchzogen. Das habe ich nie anders erwartet. Das hier z.b.  klar rechtswidrig verlangt wird, den gesamten Blog zu löschen  zeigt (sofern man die Abmahnung als echt annimmt) doch deutlich, dass zwischen der Rechtstreue und dem Handeln der Kanzlei eine tiefe und breite Schlucht nebst einem darin tosenden Fluss liegt. Denn der angebliche "Rechtsanwalt Bohne" will sogar Artikel über Suppen gelöscht sehen!  

Das ist erbärmlich und spricht für eine tief sitzende und rechtswidrige Schädigungsabsicht! - Mich würde es also nicht wundern, wenn ich demnächst aus der Kanzlei höre:

"Fälschung, Fälschung! - Wir waren das nicht!"

Mich würde aber noch sehr viel weniger wundern wenn demnächst aus der Kanzlei zu hören wäre "Es ist eine Verleumdung [Alternativen: Beleidigung oder nach §192 StGB strafbar] zu behaupten, wir hätten die Löschung eines Suppenrezeptes verlangt!" Denn genau das ist der Stil der folgenden Abmahnung:
AutoDetectedBrowser: Internet Explorer 8
AutoDetectedOS: Windows XP
IIILanguage: de
IssueType: lr_legalother
Language: de
agree: checked
companyname: BERGER LAW LLP
country_residence: DE
dmca_signature: Jean-Paul Bohne
dmca_signature_date_day: 24
dmca_signature_date_month: 4
dmca_signature_date_year: 2012
full_name: Jean-Paul Bohne
geolocation: DE
hidden_dmca_category:
hidden_product: blogger
legalother_explain:
Google Inc.
Attn: Blogger Legal Support
1600 Amphitheatre Pkwy
Mountain View, CA 94043,
USA
URGENT !
Düsseldorf, 23.04.2012
Unser Zeichen: ZR 3110/12 (bitte stets angeben)
Euroweb Internet GmbH / Berger, P. ./. Google Inc.
Hinweis auf Verbreitung von Rechtsverletzungen unter:
http://joerg-reinholz.blogspot.de/
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die BERGER LAW LLP, Werdener Str. 6, 40227 Düsseldorf,
zeigen an, die rechtlichen Interessen des Unternehmens Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf, sowie des Herrn Philipp Berger, Schubertstr. 2, 41372 Niederkrüchten, zu vertreten. Unsere Vollmachten werden anwaltlich versichert.

Unter der URL: http://joerg-reinholz.blogspot.de/
wird unsere Mandantschaft mehrfach beleidigt, verleumdet und in
ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in ihrem Recht an der
ungestörten Ausübung ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes verletzt. Der Blog ist durchzogen von Beleidigungen, §185 Strafgesetzbuch (StGB), Übler Nachrede, § 186 StGB, und Verleumdungen, § 187 StGB. Im Übrigen ist auch auf § 192 StGB zu verweisen. Jedem objektiv Dritten ist offenkundig, dass der Blog inhaltlich die Grenzen des Rechtmäßigen verlassen hat. Sie trifft daher eine Pflicht zum unverzüglichen Handeln.

Unsere Mandanten haben gegen Sie als Diensteanbieter Hostprovider einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog, ebenso aus § 823 Abs. 1 BGB
Verbindung mit Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG), und §§ 823 Abs. 2 BGB, 185 Strafgesetzbuch (StGB), 1004 BGB analog. und § 1004 in ff.
Bereits in der Vergangenheit erwirkten unsere Mandanten und andere Personen Einstweilige Verfügungen gegen Sie aufgrund widerrechtlicher Blogs mit ähnlichen Inhalten. Exemplarisch sei auf das Verfahren P. Berger ./. Google Inc. vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 28 O 475/11, verwiesen (gegenständlicher Blog: http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com). In diesem Zusammenhang gaben Sie bereits eine Abschlusserklärung ab. Ebenso fügen wir zwei Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf (12 O 548/10 und 12 O 475/10) gegen Sie anbei (gegenständlicher Blog: http://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com).
Insbesondere ist es Ihnen untersagt, dass auf Ihrer damals registrierten
Domain http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com/2011/06/euroweb-
uber-rechtsanwaelte.html verbreitet wird, unser Mandant sei ein Lügner.
Dies geschieht dem zum Trotze weiterhin über Ihr Angebot, freilich unter einer anderen URL. Der Blog http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com und http://rechtsfreie-zone-euroweb.blogspot.com wurden von Ihnen mittlerweile auch entfernt.

Der Blogger Herr Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel,
verbreitet nun über Ihren Dienst www.blogspot.de, genauer unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/, unter anderem Beleidigungen
und Verleumdungen zum Nachteil unserer Mandantschaft.
Wie Sie feststellen werden, handelt es sich dabei letztlich um die Fortführung der von Ihnen bereits entfernten Blogs. Ihnen ist auch aus diesem Grunde ein kurzfristiges Handeln zu zumuten.

Wir fordern Sie daher auf, den Blog http://joerg-reinholz.blogspot.de/ ebenfalls unverzüglich zu entfernen. Inhalt des Blogs ist erneut hauptsächlich die Verbreitungen von Halbwahrheiten, Verleumdungen und weiteren Angriffen zum Nachteil unserer Mandanten.

Bekanntlich haften Sie aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung
als Inhaber der Webseite blogspot.de für die Rechtsverletzungen ab Kenntnis, vgl. § 10 S. 1 Nr. 2 Telemediengesetz. Den Inhalt des gegenständlichen Blogs bringen wir Ihnen hiermit als Ganzes zur Kenntnis, werden dies noch nachfolgend auch konkretisieren. Wie Sie erkennen werden, ist der Blog auf eine gezielte Diffamierung und Schädigung unserer Mandanten gerichtet, ebenso wie die bereits genannten und von Ihnen entfernten Quasi-Vorgänger-Blogs.

Selbst schreibt der Blogger im Bezug auf die Pflege einer Datenbank in
seinem Eintrag unter der URL: http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/anregung-eurowebwebstyle.html
"Ich kann das. Und ich würde es für lau tun, weil die Sache mit
der Euroweb mich sehr ärgert und weil die Euroweb mich geärgert hat."

Auch hieraus wird deutlich, dass Ihr Blog-Angebot von Herrn Jörg
Reinholz einzig für einen persönlichen Feldzug gegen unsere Mandanten missbraucht wird.
Mit Schreiben vom 27.10.2010 stellte ebenso die Staatsanwaltschaft Kassel, Aktenzeichen 2820Js39234/10, im Bezug auf den Blogger Herrn
Reinholz fest: „Der Beschuldigte ist allein der STA Kassel Adressat von über 110 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet, die sämtlich in Zusammenhang mit dem im Internet ausgefochtenen „Privatkrieg“ des Beschuldigten mit Abmahnanwälten, Inkassofirmen pp. stehen. Ein Unrechtsbewußtsein fehlt bei dem Beschuldigten völlig- im Gegenteil: Eine Hauptverhandlung wäre das von ihm erhoffte Forum, seine kruden Thesen zu verbreiten. (...)“

Der Blogger nutzt -wie auch den deutschen Strafverfolgungsbehörden bekannt ist - also das Internet für einen „Privatkrieg“ aus. Soweit der Blogger versucht, seine bewussten Halbwahrheiten, Beleidigungen,
Üblen Nachreden und Verleumdungen als vermeintliche Meinungsäußerungen zu kaschieren, kann dies nicht zu einer Rechtfertigung für seine Äußerungen dienen. Nicht entscheidend ist nämlich, ob der Blogger unwahren Tatsachenbehauptungen mit Floskeln wie „meiner Meinung nach“ u.ä. einleitet oder abschließt. Der Umstand, dass der Blogger Tatsachenbehauptungen in Form einer
Meinungsäußerung kleidet, nimmt dieser Äußerung nicht den Charakter der Tatsachenbehauptung. Vielmehr gilt: Stehen sich als widerstreitende Interessen -wie vorliegend- die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2, 1 GG) gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt. Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich
sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH
NJW 52,660 - Constanze; 66, 296 - Höllenfeuer; AfP 1975, 804 - Brüning
I).

Unabdingbare Voraussetzung für eine zutreffende Einordnung einer
Äußerung ist die Ermittlung des Aussagegehalts. Dabei ist auf den
objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen
Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047). Bei Werturteilen geht der Persönlichkeitsschutz in der Regel der
Meinungsfreiheit vor, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die
Menschenwürde, als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung
darstellt. Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen fällt -und das muss betont werden- überhaupt nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG WRP 03, 69, 70 - JUVE-Handbuch; BVerfGE 54, 148 = NJW 80, 2072, 2073).

Selbst wahre Tatsachenmitteilungen, die jedoch durchtränkt sind
von (zumindest schlüssiger) Kundgabe der tiefen Missachtung, können
ein solches Gewicht aufweisen, dass sie eine gegenüber der wahren
Tatsachenbehauptung selbständige Beleidigung darstellen und unzulässig sind, vgl. § 192 StGB.

Hierunter fällt als Beispiel der sog. Publikationsexzess. Ein
solcher ist dem Blogger vorzuwerfen, und zwar mittels Ihrer Plattform. Die unbändige Mitteilung der persönlichen Missachtung gegenüber unseren Mandanten hat jegliches -vermeintlich berechtigte- Maß aus Sicht eines jeden objektiven Dritten verlassen. Aus denselben Gründen kann sich der Blogger auch nicht auf die vermeintliche Wahrnehmung berechtigter Interessen (mehr) berufen. Die Form der Mitteilungen und Dichtheit der Herabwürdigungen machen den Blog als solchen rechtswidrig. Er ist in einem besonders herabwürdigenden Ton formuliert, besonders gehässig eingekleidet und beinhaltet lediglich
eine tendenziöse Zusammenstellung von Tatsachen mit Schädigungs-
und Beleidigungs- sowie Verleumdungsabsicht.

Dies vorangestellt, substantiieren wir im Einzelnen:

Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“
  • „die von diesen getäuschten“
  • „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger
kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben. Dieser Eindruck soll jedoch bewusst und absichtlich wider besserem Wissens durch die Verknüpfung der Aussagen bei jedem Leser geweckt werden, um unseren Mandanten und mittelbar auch unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. So nutzt der Blogger auch nachfolgende „Labels“ für seinen Text: „arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel Fratzscher, Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia, Philipp Berger“
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog.

2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html
verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere
Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen
Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“.
Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin
verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.

3.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-bautzen-euroweb-tauscht-arglistig.html

heißt es unwahr:
  • „systematisch und in vielen tausenden Fällen begangenen Betrug der Euroweb“

Unsere Mandantschaft ist strafrechtlich nicht (!) wegen Betruges
verurteilt worden ist. Es wird die unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass tausende Fälle des begangenen Betruges jedoch vorlägen. Der Blogger kann jedoch erst Recht keine tausenden Betrugsfälle nachweisen. Die sog. Labels unter dem Blogeintrag lauten:
„Abzocke, arglistige Täuschung, Betrug, Chistoph Preuß, Daniel
Fratzscher, Euroweb, Mafia, organisierte Kriminalität, Philipp Berger“
Mit dieser Verkettung werden unsere Mandanten als Angehörige der
organisierten Kriminalität gebrandmarkt und verächtlich gemacht
wie herabgewürdigt.

4.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/redaktioneller-hinweis.html
kommentiert jemand den Beitrag rechtswidrig mit:
  • „Namensvetter von den Betrügern“

Dies ist eine unwahre, beleidigende und verleumderische Tatsachenbehauptung dergestalt, als dass unser Mandant nicht des Betruges schuldig gesprochen worden ist. Der Eintrag ist zu entfernen.

5.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/die-euroweb-vertraut-der-eigenen.html
heißt es:
  • „viele Lügen“
  • „die Euroweb Internet GmbH (...) über ein eigenes Rechenzentrum verfüge, in welchem diese die Webseiten ihrer Kunden hoste. Das war gelogen.“

Richtig ist vielmehr, dass Herr Reinholz eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantin erwirkte. Nicht richtig ist allerdings, was der Blogger aber behauptet, dass damit abschließend geklärt sei, ob es sich bei der Angabe unserer Mandantin, sie verfüge über ein eigenes Rechenzentrum, um eine Lüge handele. Das Verfahren wird derzeitig weitergeführt.

Das Rechenzentrum ist letztlich in der Verfügungsgewalt unserer
Mandantin. Der Blogger verbreitet wissentlich unwahre Tatsachen.
Ferner schreibt der Blogger:
  • „Wer die Mails an und von den Kunden dann im bulgarischen Rechenzentrum so alles mit liest steht übrigens auch in den Sternen.“

Mit dieser Aussage wird die Geschäftsehre und Rechtstreue unserer Mandantin in Abrede gestellt und das allgemeine Vertrauen zu dieser bewusst schädigend angegriffen.

6.
Nicht nur unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-dresden-euroweb-erklart.html
bezeichnet der Blogger unsere Mandanten wie folgt:
  • „"Rechtsanwalt"“

Die Anführungszeichen suggerieren, unser Mandant sei kein Rechtsanwalt und maße sich diese Bezeichnung lediglich an. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Unser Mandant ist sei dem Jahre 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Zweifellos möchte der Blogger mit dieser gezielten Nutzung der Anführungszeichen unseren Mandanten herabwürdigen. Es soll der Eindruck vermittelt werden, unser Mandant sei kein pflichtbewusster und ordnungsgemäß handelnder Rechtsanwalt, der sich an die Berufsregeln hält. Die Zeichensetzung ist gewollt als Herabwürdigung gewählt.

Ferner:
  • „Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Webstyle-Kolonie"

Damit werden unser Mandanten mit den Nazi-Verbrechen und dem deutschen Imperialismus in Verbindung gebracht. Unser Mandant soll die Rolle des Nazi-Propagandaministers Joseph Goebbels und unsere Mandantin die Rolle des Dritten Reiches übernehmen. Unsere Mandantschaft steht in keiner Verbindung mit dem Nationlsozialismus oder dem Imperialismus. Dieser Vergleich und diese Darstellung sind nicht nur vollkommen inakzeptabel, sondern stellen Formalbeleidigungen, Schmähungen und Ehrverletzungen von
erheblichem Maße dar.

Darüber hinaus heißt es im Text:
  • “niederträchtig lügt“

Lüge und Niederträchtigkeit werden unserer Mandantschaft persönlichkeitsrechtsverletzend vorgeworfen. Auch weitere Formalbeleidigungen und Schmähungen folgen:

  • „Da die Euroweb und deren 8 oder 9 verbliebenen Anwälte nicht die Intelligenz aufbrachten (...)“
  • „dumm von den 8 oder 9 Anwälten der Kanzlei Berger und dem Geschäftsführer der Euroweb“
  • „insbesondere weil der mit der Lüge beauftragte und um die Lüge wissende Anwalt diesen Mist auch noch in etlichen Presseportalen veröffentlichte.“
  • „bei so wenig Intelligenz, wie aus dem Weiterverbreiten einer Lüge auch nach einem Unterlassungsbefehl zu schließen ist, baut man halt auch beliebigen anderen "Scheiß".“

Man mag seine eigene Bewertung kundtun, seine eigene Meinung und
etwas als „unintelligent“ ansehen. Dies geschieht vorliegend jedoch in
Kombination mit dem Vorwurf von Lügen und mit offenkundiger persönlicher Verachtung. Im Zusammenhang sind die Ausführungen als beleidigend und verleumderisch nicht nur zu bewerten, sondern auch vom Urheber so gemeint. Letzteres dürfte er wohl nicht bestreiten.

Daraufhin stellt der Blogger noch einen wettbewerbsrechtlich
unzulässigen -vermeintlichen- Preisvergleich auf:
  • „Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
    = 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich
    praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen".“

Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).
Mit der Tatsachenbehauptung:
  • „Das wäre ja keine Werbung für die Firma, von der er praktisch sein ganzes Anwaltsleben wirtschaftlich abhängig ist.“

wird über unseren Mandanten unzulässig verbreitet, er sei kein unabhängiges Organ der Rechtspflege, sondern abhängig. Dies stellt  eine Diffamierung dar und ist nicht nur als beleidigend, sondern auch als rufschädigend, insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten, zu qualifizieren. Durch die
  • „Labels: Euroweb, Kanzlei Berger, Lügen, Mafia,“

bezeichnet der Autor unsere Mandantschaft wiederholt als zur
organisierten Kriminalität zugehörig, wenn auch subtil. Letzteres hat jedoch keine Auswirkung auf die Rechtsverletzungen zum Nachteil unserer Mandantschaft. Diese wird bewusst, sogar in Schädigungsabsicht, verächtlich gemacht und herabgewürdigt.

7.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/lg-kiel-arglistige-tauschung-das-urteil.html
sind aus bereits vorgenannten Gründen die nachfolgenden
Formulierungen rechtswidrig:
  • „"Rechtsanwalt"“
  • „Anscheinspropagandaminister des Euroweb-Reiches mitsamst der nicht weniger arglistig täuschenden Kronkolonie "Webstyle GmbH"“
  • „Abzocke“
  • „das in Lehrgängen bei der Euroweb erlernte Abzocken“
  • „Das spricht darüber hinaus auch für eine im Rahmen der "Euroweb-Schulungen" dieses "Euroweb-Treppenterriers" erfolgte "Euroweb-Gehirnwäsche"!“

8.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/die-waz-onlineservice-wie-die-euroweb.html

ist aus vorgenannten Gründen unzulässig:
  • „Labels: Euroweb, Mafia“
9.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/warum-der-rechtsanwalt-philipp-berger.html
  • „Inkassobutze Philipp Berger“

„Butze“ bedeutet in etwa „Schreckgestalt“ und macht unseren
Mandanten verächtlich.
  • „der Lügner Philipp Berger“
  • „Philipp Berger (...) bezahlter Schönredner (...) der nicht nur vor
  • Gericht (...) lügt“
  • „Er tut das, weil er wirtschaftlich abhängig ist.“
  • „"seine" Kanzleien“

10.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/zur-klarstellung-und-gerichtlichen.html
  • „Philipp Berger, Propagandaanwalt“
  • „systematisch arglistig täuschende Firma ist, (m)eine Tatsachenbehauptung, der, dass die Euroweb Internet GmbH eine betrügende Firma“
  • „Ihr geschmackloses, unsachliches, polemisches und oft tatsachenfernes Gekrähe auf dem "Kanzleimist"“
11.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/ein-typischer-referenzkunde-der-euroweb.html
heißt es:
  • „kräht der Niederkrüchtener "Hobbyverleumder" Philipp Berger von der "Berger Law LLP" aus Düsseldorf auf seinem Verbalmisthaufen, den er allen Ernstes für eine "Kanzleiwebseite" hält.“

    „Hobbyverleumder“
    stellt eine Formalbeleidigung und rechtswidrige Schmähkritik dar, ebenso gilt dies für:
  • „der Philipp Berger, Unrechtsanwalt der Euroweb Internet GmbH“
  • „Unrechtsanwalt Philipp Berger“

12.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/vier-tage-sieben-abmahnungen.html

  • „Ich muss ja nicht zuwarten, ob die Serie der Verleumdungen dieser gar feinen, systematisch arglistig täuschenden Firma und dieser "Rechtsanwälte" zu meinem Nachteil irgendwann aufhört.“

Damit werden unsere Mandanten beleidigt und verleumdet. Die in
Bezug genommenen Personen sind vielmehr in der Tat Rechtsanwälte.
Die Euroweb Internet GmbH wird als „systematisch arglistig
täuschende Firma“ diffamiert.

Erneut: Es stellt eine Beleidigung dar, die Berufsbezeichnung
unseres Mandanten in Anführungszeichen zu setzen (OLG Hamm, NJW 1982, 1656; Fischer, StGB, § 185 Rn 9). Hiermit wird diesem die Fähigkeit abgesprochen, als Rechtsanwalt tätig zu sein. Er wird in seiner (Berufs-)Ehre herabgesetzt. Ebenso wird -wahrheitswidrig- suggeriert, unser Mandant sei in Wahrheit kein Rechtsanwalt und maße sich diese Bezeichnung lediglich an.

13.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-abmahnungen-und-lugen-des-herrn.html

wertet der Blogger unseren Mandanten ebenfalls ab:
  • „(...) Lügen des Herrn Berger im Auftrag der Euroweb (...)“

Die Bezeichnung als Lügner stellt eine Beleidigung im Sinne des
§ 185 StGB dar. Eine Beleidigung ist jeder Angriff auf die Ehre eines
anderen durch Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Durch die Bezeichnung als regelmäßiger Lügner wird deutlich eine Missachtung ausgedrückt.

Der Blogger beleidigt weiter:
  • „(...) allerwertesten Herrn Philipp Karl Berger (...)“
  • "Das ist schon selten dämlich!"
  • "(...) solche Luftnummern von Abmahnungen."
  • "Der Herr "Rechtsanwalt" Berger."
  • "(...) die Euroweb Internet GmbH systematisch arglistig täuscht (...)"
  • "(...) und die Revision feige zurück nahm (...)"
  • "Und diesen lügnerischen Mist, diese Unwahrheit verbreitet der
  • Anwalt Philipp Karl Berger (...)"

14.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/oberlandesgericht-frankfurt-15-u-1012.html

titelt der Autor:
  • "Oberlandesgericht Frankfurt (15 U 10/12): Preisgestaltung der Euroweb ist unseriös"

Diese Behauptung ist unwahr und geeignet, unseren Mandanten
verächtlich zu machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nicht geschrieben, dass die Preisgestaltung unserer Mandantin unseriös „ist“, wie sich auch aus dem Blog-Eintrag im Weiteren selbst ergibt.
  • „(...)"Referenzkundenmasche" (...)“

In dem vorliegenden, konkreten Zusammenhang hat das Wort
„Masche“ eine offensichtlich negative Konnotation im Sinne eines unseriösen Tricks, Winkelzugs und einer unlauteren Vorgehensweise und Manipulation seitens unserer Mandantschaft. Sie wird damit als unseriös und kriminell bezeichnet.

  • "Es ist Betrug im Sinne des StGB, §263 - seriell, erwerbsmäßig und bandenmäßig begangen - und zwar durch eine zu diesem Zweck geschaffene Organisation, zu der nach meiner Auffassung auch die Kanzlei Philipp Berger und deren Nachfolgeorganisationen "Berger Law LLP" (Düsseldorf) und "Kanzlei Berger LLP" (Köln) gehören."

Erneut: Unsere Mandantschaft ist nicht des Betruges schuldig
gesprochen. Unseren Mandanten jedoch werden auf dem Blog Verbrechen vorgeworfen.

  • "Spätestens seit November 2011 unterstützt der "Rechtsanwalt" Philipp Berger diesen Betrug also wissentlich"
  • "Ein vernünftiger Zweifel an seiner Tatbeteiligung ist ausgeschlossen."

Unser Mandant ist nicht als Tatbeteiligter eines Betruges
verurteilt worden.
  • "Auch das halte ich für verwerflich, unseriös und für Betrug."

Die Beleidigungen und Verleumdungen werden als "Meinungen"
versucht, verdeckt zu werden. Der Blogger überschreitet das zulässige Maß jedoch bei weitem.

  • "Ja. Durch die Versicherung an Eides statt, den Marketingbogen, und die Schulungsunterlagen der Euroweb steht die vieltausendfache Täuschung - und damit der systematische, gewerbs- und bandenmäßig begangene Betrug fest."

Dies steht sicherlich nicht fest.
  • "Der vorgemachte Preisvorteil existiert gar nicht, die nur angeblich so viel günstigeren Preise für die angeblichen "Referenzkunden" sind tatsächlich abstrus hoch und werden nur durch die hier sichtbar werdende systematische arglistige Täuschung am Markt durchgesetzt"

15.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/anregung-eurowebwebstyle.html

verlässt der Autor offenkundig die Grenzen des Zulässigen:
  • „(...) höchst unseriöse Praxis des Vertriebes der Euroweb/Webstyle (...)“
  • "Das wäre ungefähr eine Tonne Salz in der Suppe dieser ganz nicht ehrlichen Bruderschaft."
  • "Der Sieg im Prozess gegen diese hinterlistigen Abzocker"
16.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-verliert-nach-arglistiger.html

  • „Hauskanzlei“

Die Bezeichnung der Kanzlei unseres Mandanten als „Hauskanzlei“ ist
rechtswidrig. Denn durch diese Formulierung wird suggeriert,
unser Mandant führe keine unabhängige Kanzlei, sondern sei in einer „euroweb- eigenen“ Kanzlei tätig.

Jedenfalls ist diese Auslegung für den unbefangenen Leser
möglich, was entsprechend der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ausreichend ist

(vergleiche: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom: 25.10.2005- 1 BvR 1696/98 - 25.10.2005).

Durch diese Äußerung wird unserem Mandanten unterstellt, er
verstoße gegen seine Berufspflichten aus § 46 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA. Denn nach § 46 BRAO darf ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen  Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

Durch die Bezeichnung „Hauskanzlei“ wird unserem Mandanten ein
Verstoß gegen § 46 BRAO vorgeworfen. Die Verbreitung dieser Aussage ist ehrenrührig und greift maßgeblich in das Selbstbestimmungsrecht unseres Mandanten ein und verletzt seine Eigenart in seinem beruflichen Wirken. Die Äußerungen sind geeignet, das
berufliche Ansehen unseres Mandanten zu schädigen und seine
Berufsausführung zu gefährden.

17.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/euroweb-gescheiterter-betrugsversuch-im.html

  • (...) ist die Euroweb Internet GmbH mit einem Betrugsversuch gescheitert.“
  • „(...)der Betrug ist misslungen (...)“
  • „(...) die Euroweb vor Gericht so grob lügend (...)“
  • „Ja, das Gericht sollte getäuscht werden, damit es der Euroweb
  • Internet GmbH einen Zahlungsanspruch zuerkennt. Das genau ist Prozessbetrug, (...)“
  • „Noch mehr Lügen, noch mehr Betrügereien (...)“
  • „Vor dem LG Berlin ging die Lüge durch, weil verspätet vorgetragen wurde.“
  • „Hier ist der Prozessbetrug also vorläufig gelungen.“

Ein Prozessbetrug wurde nicht festgestellt.


18.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/uber-philipp-berger-und-das-offentliche.html
folgen Verleumdungen durch Formalbeleidigungen und Schmähkritik:
  • „Philipp Berger und das öffentliche Lügen - und über Lügen der Euroweb vor Gericht“
  • „(...) öffentlich lügende "Rechtsanwalt" Philipp Berger (...)“
  • „(...) des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (...)“
  • „(...) wenn die Euroweb mal wieder und für was auch immer ein falsches Zeugnis braucht.“
  • „Das ist ergo die zweite Lüge des Philipp Berger (...)“
  • „Die dritte Lüge des Philipp Berger (...)“
  • „Und genau dieses dissoziale Ziel verfolgt der "Rechtsanwalt" ganz offensichtlich auch mit seinem verlogenem Artikel.“
  • „Das sich weder die öffentlichen Lügen des Philipp Berger noch seine öffentlichen Herabwürdigungen im Auftrag seiner Mandantin mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" vertragen liegt auf der Hand.“
  • „(...) diese mit den vorgehaltenen Lügen zu vergleichen und
  • dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger (...)“

19.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/was-philipp-berger-sorgfaltigst-nicht.html

  • „Der offenbar nicht mit zu vielen Bedenken oder gar zu viel Intellekt gesegnete Niederkrüchtener Anwalt Philipp Berger“
  • „(...) die betrügerisch agierende Euroweb (...)“
  • „Was er - eben wegen der Täuschungsabsicht – (...)“
  • „(...) Ausführungen zu dem versuchten Betrug (...)“
20.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/der-euroweb-anwalt-philipp-berger-und.html

  • „Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger und das Inkasso für garstige Betrüger“

Durch „Euroweb-Anwalt“ wird, wie oben bereits dargelegt, unserem
Mandanten ein Verstoß gegen § 46 BORA vorgeworfen, die Behauptung ist demnach ehrenrührig und daher ebenfalls rechtswidrig.

21.
Unter

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/die-euroweb-sportler-politiker-und-die.html

  • „(...) betrügerisch agierende Euroweb Internet GmbH (...)“
  • „(...)Merkmale organisierter Kriminalität (...)“
  • „(...) arglistig täuschende und betrügerisch agierende Euroweb
  • Internet GmbH (...)“
  • „(...)auch kriminelle Weise öffentlich und vor Gericht vertritt (...)“
  • „Und wenn ein Anwalt wie Philipp Berger so offensichtlich unbegründete Abmahnung verschickt, dann ist das - außerhalb einer temporären oder anhaltenden Verblödung - nur mit dieser Machtausübung - und zwar zu dem Zweck der Förderung der Interessen einer kriminellen Organisation zu erklären“

22.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/amin-el-gendi-runder-der-betrugerisch.html

  • „Amin El Gendi: Gründer der betrügerisch agierenden Euroweb wieder offiziell bei der Berger-Kamarilla“
  • „(...) kriminelle Zusammenspiel von Euroweb und Anwaltskanzlei(en) Berger (...)“
  • „(...) Verdacht des Tatbestands der organisierten Kriminaltität (...)“

23.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/aniel-fratzscher-webstyle-gmbh.html

  • „Das kann - und darf - man "Lüge" nennen“
  • „(...)dämlichen Lügen im Prozess wegen des Vorwurfes des Betruges. (...)“

24.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/gerichte-erkennen-arglistige-tauschung.html

  • „Der "Rechtsanwalt" Philipp (...)“
  • „(...) das arglistig täuschende, also betrügerisch agierende Unternehmen
  • Euroweb Internet GmbH und dessen Töchter (...)“
  • „(...) dass der "Rechtsanwalt" hier auftragsgemäß Propaganda (...) betreibt. Das er darüber hinaus auch an der arglistigen Täuschung und damit am Betrug durch diese Firmen teilnimmt liegt auf der Hand.“
  • „(...) und in eindeutiger Betrugsabsicht (...)“

25.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/03/philipp-berger-belastigt-euroweb.html

  • „Herr Berger: Haben Sie die Abmahnung etwa in einem, hinsichtlich der Tätigkeit nicht vertretbaren geistigen Zustand verfasst?
  • Litten Sie an einer temporären Dyslexie oder kognitivenStörungen?“
  • „Oder handelt es sich gar um die Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel?“
  • „Ein "Rechtsanwalt" (der den Name verdient) hätte damit rechnen müssen.“

Nach alledem wird deutlich, mit welcher Intensität Ihre
Plattform zum Nachteil unserer Mandantschaft aus Verachtung gegenüber dieser ausgenutzt wird. Die genannten Formulierungen und URLs sind bei Weitem sicherlich auch nicht abschließend und vollständig.

Der Blog als solcher verfolgt die Schädigung unserer Mandanten.
Die Aussagen des Herrn Reinholz haben den alleinigen Zweck, unseren
Mandanten Herrn Berger als Person sowie sein Berufsbild bzw. seine Eignung als Rechtsanwalt herabzuwürdigen. Unsere Mandantin wird in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht auf das Äußerste angegriffen,
um diese zu schädigen. Der Blogger selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er aus Ärger gegen unsere Mandanten handelt. Die Darstellungen und Formulierungen auf dem Blog haben die Grenzen der geschützten Meinungsfreiheit mittlerweile verlassen.

Wir fordern Sie auf, den Blog, jedenfalls die rechtsverletzenden Äußerungen unter den genannten URLs, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.05.2012, 15:00 Uhr mitteleuropäische Zeit
zu entfernen.

Wir werden unseren Mandanten raten, gerichtliche Wege
einzuschlagen, sollten Sie diesem rechtswidrigen Verhalten mittels Ihrer
Internetplattform nicht unverzüglich und vor allem nachhaltig Einhalt gebieten. Wir erklären bereits jetzt ausdrücklich, dass dieses Schreiben
an den Blogger weitergeleitet werden darf.

Bohne
Rechtsanwalt

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zitat:

Der Blogger beleidigt weiter:
„(...) allerwertesten Herrn Philipp Karl Berger (...)“


Äh... das soll eine Beleidigung sein?

Was macht so einer, wenn man ihn z.B. einen "Wichser" nennt? Aus dem Fester springen?

Anonym hat gesagt…

Der Fastix hat die Euroweb und die Kanzlei Berger genau da, wo er diese schon lange haben wollte.

Die Abmahnung war wohl ein Fehler ... und wie es aussieht ein ziemlich dummer. Gut möglich, dass die mit einem kleinen Teil der Punkte vor dem LG Köln durchkommen könnten - aber bei den weitaus meisten Sachen werden die böse Worte im Urteil lesen. Ist schon frech das "betrügerisch" abzumahnen, wenn man sich gerade ganze Serien von Urteilen wegen arglistiger Täuschung eingefangen hat!

Ich hoffe, der Fastix wird sich bei der negativen Feststellungsklage auf das "best of" beschränken. Da hat bei den 90% immer noch genug zu tun :)

Anonym hat gesagt…

Hoffentlich hast Du diesmal daran gedacht, eine Datensicherung zu machen. Google wird wohl aus reinen Kostengründen sperren.

Anonym hat gesagt…

"Nette" Abmahnung - Der Link unter 11. funktioniert nicht.

. hat gesagt…

Der Link ist repariert. Mit der Kanzlei und der Euroweb werde ich ebenso fertig.

. hat gesagt…

Google hat mich gestern um eine Stellungnahme und um Material gebeten. Frist 1 Woche. Zu dem Zeitpunkt ist die von Preuß/Berger/Bohne gesetzte Frist verstrichen.

Ich habe inzwischen schon mal die Urteile wegen arglistiger Täuschung hingeschickt. Da kann der Preuß auskotzen lassen, was er will: Hier kommt kein Gericht mehr daran vorbei festzustellen, dass die Bezeichnung als Betrüger rechtmäßig ist.

Und das in der Abmahnung teils heftig gelogen und verleumdet wurde, weil offensichtlich nicht bestehende Unterlassungsansprüche erhoben wurden sieht es insgesamt sehr schlecht für das Team Preuß/Berger/Bohne aus.

Das "die Euroweb und die Kanzlei Berger genau da" ist, "wo" ich "diese schon lange haben wollte" kann man so sehen.

Ich denke, die sehen am Ende des Tages nicht gut aus. Was zum Teufel lernt man eigentlich als "Rechtsanwalt"? Ich denke, die brauchen dafür so viele Jahre? Da müsste man doch wissen, dass das so nicht geht.

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