22.05.2012

Arglistige Täuschung: Euroweb nimmt Berufung zurück

Die vom Euroweb-Pressebelüger Dirk Dieckmann großfressig angekündigte Berufung vor dem OLG Schleswig  gegen das Urteil des LG Kiel, Az. 2 O 135/11 ist zurückgenommen worden. Das OLG Schleswig hatte zuvor der Hauskanzlei der Euroweb in einem Hinweisbeschluss sehr genau erklärt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

Meldet die SHZ. Deren Journalisten sind am Ball geblieben und haben die Sache weiterverfolgt, nachdem Dirk Dieckmann, der Pressegeschichtenerzähler der Euroweb Internet GmbH, die Berufung großfressig ankündigte und offensiv unwahr behauptete, eine Verurteilung wegen arglistiger Täuschung habe es zuvor nicht gegeben.

Dirk Dieckmann wollte zu der Sache und zu den derzeitigen Aktivitäten der Euroweb keine Stellung nehmen und die Euroweb-Haus-und-Werbekanzlei des Philipp Berger schweigt ebenfalls auf deren Webseiten zu dem Vorfall.

Nachdem die Berufung zurück genommen und das Verfahren verloren ist hat der gar feine, aber oft nicht so richtig in die Wahrheit verliebte Philipp Berger sicherlich entdeckt, "dass die Sache juristisch nicht interessant ist". Tatsache ist, dass das Bekanntwerden der Methoden mit denen die Euroweb Kunden "wirbt" alle andere als erfreulich für das Unternehmen ist, dessen Mitinhaber und Geschäftsführer Christoph Preuß in diesem Zusammenhang wegen mehrfachen Betruges angeklagt ist.


Im konkreten Fall sah das Landgericht die Schuld an der Täuschungshandlung  beim Euroweb-Mitarbeiter, in den anderen bekannten Fällen beim Unternehmen. Fakt ist, dass der Mitarbeiter durch die Euroweb geschult und "motiviert" wurde. Letzteres nenne ich "Gehirnwäsche".

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie, wo, was? Berufung zurückgenommen? Wieso das denn schon wieder?
Die "Gerichtsreporterin" Gisela Mertens schreibt doch in einer Antwort "Auch ist es bloße Spekulation, wie der BGH die Revisionsfrage entschieden hatte. Denn soweit mir bekannt, kam es wegen § 649 BGB darauf gar nicht an, was das Berufungsgericht in Hildesheim wiederum verkannt hatte. Letztlich soll der BGH der Rechtsansicht der I. Instanz den Vorzug gegeben haben. Insgesamt also peinlich für das Berufungsgericht."
Das muss wohl der Grund für die Zurücknahme der Revision beim BGH gewesen sein - der wollte eigentlich für die Euroweb entscheiden. Aber klar doch.
Insofern wäre das doch nun die Gelegenheit schlechthin gewesen, mit einer Revision beim BGH endlich mal was pro Euroweb zu erreichen. Woran das Zurücknehmen der Berufung nun wieder wohl liegen mag?
Womöglich daran, dass entgegen dem o.g. "Gerichtsreport" der BGH in der Revisionsverhandlung zum Urteil des LG Hildesheim sehr deutlich gemacht hatte, was er von den Euroweb-Machenschaften so hält? Ein Schelm der Böses dabei denkt. Aber unliebsame Urteile und die unangenehme Berichterstattung darüber sind natürlich Euroweb-Hetze - was denn sonst?

Anonym hat gesagt…

Eigtl. sollten Prozessbeobachter Gefahrenzulage verlangen. Immerhin wird doch bei den Verhandlungstagen bei allen Prozessbeobachtern das Zwerchfell massivstmöglich überansprucht.

Tja ja, die Euronepp-Praktikanten-Blase...

Zustände sind das...

Ich frag mich an der Stelle zugegeben, ob die vor Gericht mit einem juristischen Laien wie Alexander K. besser dastünden, als mit ihrem aktuellen kölsch verklüngelten Rechtsversager!

es grüßt in bekannt liebenswürdiger Art,

ein anonym gebliebener trainee

PS (für alle Youtube Hasser (nicht nur) aus/in Krefeld):

http://www.youtube.com

Karl Knall hat gesagt…

Achja, was ich immer schon sagen wollte:

Sie sind sehr doof.

Hahaha.

. hat gesagt…

Schwaches, künstliches Lachen. Der Artikel ist also gut.

Danke für das Lob, Karlchen.

Anonym hat gesagt…

Ach, das freche Karlchen am Herd hat mal wieder Langeweile...!^^

Was sagt der problembepelzte krähfelder Rechtsversager dazu? PS: irgendwie funktionieren die Links im Wordpress Blog nicht. Karlchen, kannst Du überhaupt mit Wordpress umgehen? ;-)

Falls nicht, hier mal etwas Werbung... http://www.wp101.com/

PS:
http://www.youtube.com/watch?v=3u_enY2Zw6A

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