03.05.2012

Erster Kurstag: Lügen oder [das] Lügen lassen für Philipp Berger und die Euroweb

In der Abmahnung lässt Philipp Berger (offenbar, denn die Abmahnung kann gefälscht sein) seinen Angestellten  Jean-Paul Bohne ausführen:
Daraufhin stellt der Blogger noch einen wettbewerbsrechtlich
unzulässigen -vermeintlichen- Preisvergleich auf:
  • „Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
    = 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich
    praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen".“
Wie sich aus XXXXXXXX ergibt, ist der Blogger Wettbewerber unserer Mandantin im Xxxxxxx. Als ein solcher ist es unzulässig, Preisvergleiche des Konkurrenten dergestalt zu tätigen. Es ist unlauter, auf vermeintlich stark überhöhte Preise eines Mitbewerbers hinzuweisen, vgl. §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Karlsruhe GRUR 1994, 130, 131: „horrend“; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 7.26).

Das sollte man unter gewissen Umständen nicht vortragen.

Zum ersten natürlich, wenn sich auf dem Blog keinerlei Bezug zu einem geschäftlichen Angebot ergibt. So was gewinnt man dann nicht vor Gericht. Was man vor Gericht nicht gewinnen kann überhaupt abzumahnen ist jedenfalls für einen "Rechtsanwalt" eine schon außerordentlich dumme Handlung. Und diese provoziert die Entgegnung, dass es sich bei dem erhobenen Unterlassungsanspruch schon wieder mal ganz eindeutig um eine Lüge handelt. Außerdem mache ich keine stumpf-primitiven Webseiten mit Fotos aus kostenlosen Quellen, die ich dann in Bulgarien hoste - und vor allem bescheiße ich meine Kunden nicht indem ich denen einrede, die erhielten kostenlos, wofür ich dann sehr wohl kassiere. Ich bin kein Wettbewerber von ordinären, arglistig täuschenden Betrügern, bei denen ich trotz meiner Farbschwäche einfach nur "rot" sehe!

Zum zweiten sollte man das natürlich nicht behaupten, wenn man seine Meinung zumindest in Rechtssachen öfter ändert als andere das Hemd:
  1. Also Ende 2010/Anfang 2011 war man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei Wettbewerber der Euroweb.
  2. Ende 2011 war man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei KEIN Wettbewerber der Euroweb, man verleumdete mich sogar - so wie Ende 2010 auch - als  Empfänger von Sozialhilfe. Da hatte ich die Euroweb verklagt. Die Sache ist noch offen. Die dreckige Verleumdung zog eine einstweilige Verfügung nach sich, der Sinnlos-Widerspruch dagegen ist noch offen und inzwischen nur teurer und sinnloser geworden.
  3. Und schon Ende April 2012 ist man bei der Euroweb und in der Kanzlei Berger wieder offiziell und vor Gericht der Meinung, ich sei Wettbewerber der Euroweb.

Ja, wie blöd ist das denn?

Da haben wir ihn: Den substantiellen Vorwurf der Lüge, den ich gegenüber dem feinen Herrn Berger und der Euroweb gegenüber wegen dieser Sache und wegen "tausend" solcher anderen Lügereien erhebe.

Und dann kommen wir zur Verleumdung in dem betonten Wort "vermeintlich": Die Euroweb bietet eine bestimmte Leitung an. Leistungsbeschreibungen kann man den Urteilen entnehmen, in denen die Gerichte akribisch Angaben darüber machen, wofür die Euroweb denn Geld haben wollte. Und nur in Einzelfällen bekommen hat.

Da ist es keinerlei Problem ein alternatives Angebot durchzurechnen. Mit dem "Schniebelwichs", den kann man auch "Prozessmasche" nennen, dass man die Preise und "Leistungen" der Euroweb mit keinem anderen Angebot vergleichen könne, ist es nunmehr definitiv vorbei.

Wenn der Herr Berger dieses Geschwafel für die Euroweb nochmal bringt, dann lache mich nicht tot (das würde ihn wohl freuen) sondern laut aus.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warum machst Du nicht eine Feststellungsklage, dass eine oder mehrere der Aussagen zulässig sind?

. hat gesagt…

Ich habe zunächst eine Frist für die Rücknahme oder Erklärung, dass die Beschwerde nicht von der Kanzlei Berger stamme gesetzt.

Verstreicht die Frist werde ich die Klage sofort einreichen. Dann ist die Euroweb und der Philipp Berger richtig übel dran.

Dazu kommen noch Strafanzeigen wegen Verleumdung.

. hat gesagt…

Das Landgericht Düsseldorfer folgte der obigen Lüge des Anwaltes Berger und der Euroweb nicht. Es erging ein Beschluss, der für die Euroweb Internet GmbH höchst nachteilig ist.

Kommentar veröffentlichen