25.05.2012

Euroweb und Kanzlei Berger jetzt auch vor der Kammer 34 des LG Düsseldorf als Lügner bekannt

Einem Gerichtsbeschluss vom 16.5.2012 in der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf nach hat das Gericht sich von einer ziemlich dreisten Lüge der Euroweb und der Kanzlei Berger nicht beeindrucken lassen.

Vorliegend ging es darum, ob ein (hier zitiere ich den von der Euroweb mit rechtswidriger "Berichterstattung" beauftragten "Rechtsanwalt" Philipp Berger)  "gerichtsbekannter Kassler Blogger"  Mitbewerber der Euroweb Internet GmbH sei.

Wie schon berichtet hatte die Euroweb und die Kanzlei Berger hierzu in verschiedenen Sachen sehr unterschiedlich vorgetragen. Immer wenn es für die Euroweb prozessual günstig erschien wurde behauptet, dass der "gerichtsbekannter Kassler Blogger"  Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH sei. Sobald jedoch die Euroweb in Wettbewerbssachen Beklagte war behauptete diese durch die selben "Rechtsanwälte", der "gerichtsbekannte Kassler Blogger" sei kein Wettbewerber. Teilweise lagen zwischen den munter wechselnden, gegenteiligen Behauptungen dieser ungewöhnlich dreist lügenden Herren nur wenige Tage!

Das Landgericht folgte, nach dem hierzu vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde, auffallend zügig erst der Lüge und dann dem Antrag der Euroweb und des Herrn Philipp Berger nicht. Demnach kann man also sagen, die Kammer und damit das Gericht hat die Lüge erkannt. Da es sich bei Weitem nicht um die ersten Lüge der Herren vor Gericht (und erst Recht nicht in der Öffentlichkeit) handelt kann man aber auch sagen, dass die Euroweb Internet GmbH, insbesondere deren Geschäftsführer Christoph Preuß und die Kanzlei Berger, insbesondere deren Chef Philipp Berger,

"Gerichtsbekannte Lügner"

 sind.

Das Wort "gerichtsbekannt" verwendet bekanntlich die im Auftrag der Euroweb die jeweiligen Gegner öffentlich schmähende Kanzlei selbst sehr gern. Dabei standen die Euroweb und deren Hauskanzlei seit 2001 in tausenden Fällen, also sehr viel öfter als deren Gegner vor Gericht und mussten sich sogar Verleumdung, aber auch herbe Rechtsverletzungen, wie Werbelügen, kriminelle Angriffe auf die Webserver eines Wettbewerbers und sogar arglistige Täuschung (also Betrug!) vorhalten lassen. Und was haben die gelogen!

Der durchaus schmerzhafte Vorwurf, diese Herren seien "Lügner" ist auch zu machen, denn die Euroweb und die Kanzlei Berger zeigen, dass sie dreist und in einer das Recht und die Gerichte missachtenden Weise lügen, wenn Sie dadurch auch nur einen möglichen Vorteil für sich sehen. Und mit allem Verlaub, es sind inzwischen zu viele Lügen der Herren offenbar geworden, als dass man hierin noch eine Verleumdung oder Herabwürdigung erkennen könnte. Die Verwendung der Begriffskombination  "gerichtsbekannte Lügner" ist vorliegend also eine substantiierte Warnung, den Herren einfach nicht zu leichtfertig zu glauben. Und diese Warnung ist nach den vielen Lügen, sogar zwei falschen Versicherungen an Eides statt des Christoph Preuß, mehr als nur gerechtfertigt. Es ist auch eine Warnung davor, welches Verhalten der Herren Preuß und Berger  - dem vorherigen nach - in künftigen Prozessen zu wohl erwarten ist und dass man deren Vorbringen genauestens auf den Wahrheitsgehalt prüfen muss.

Anders als bei dem als normal anzunehmenden Fall der Vertretung vor Gericht  ist es in diesem speziellen Fall gerade nicht so, dass die Rechtsanwälte nur vortragen, was der Mandant aufgibt. Vorliegend ist es so, dass die Anwälte der Kanzlei Berger - insbesondere Philipp Berger - in vielen Fällen beweisbar ganz bewusst und offensiv lügen.

Diese klare Warnung vor dem mit einem Vertrauen in die Aussagen der Herren Philipp Berger und Christoph Preuß verbundenem leichtfertigen Verhalten ist also, auch zum Schutz der Rechtsordnung, sogar geboten!

12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da ist aber kein Gerichtsbeschluss vom 16.5.2012 in der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf verlinkt.

. hat gesagt…

Ja. Der Gerichtsbeschluss vom 16.5.2012 in der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf ist nicht verlinkt. Es gibt ihn aber. Und ich habe ihn vorliegen.

Der richtige Gag an der Sache ist, dass die Euroweb und die Kanzlei Berger schon im Vorverfahren (da habe ich die einstweilige Verfügung erwirkt) das AG Düsseldorf belogen hatten. Dort hatte der Berger behauptet, er folge mit seiner Berichterstattung eigenen Interessen. Dann habe ich sein eigenes Schreiben an die Anwaltskammer vorgelegt... darin stand, er habe den Dreck im Auftrag der Euroweb veröffentlicht.

Als sichtbar wurde, dass der Widerspruch gegen die Verfügung vor dem AG offensichtlich ohne Erfolg bleiben würde hat der Berger für die Euroweb ganz mutig geltend gemacht, dass der Streitwert ja viel zu niedrig sei. Ich habe darauf hin der Verweisung zugestimmt und nunmehr den wettbewerbsrechtlichen Aspekt geltend gemacht.

Jetzt wollte der Berger mit der Euroweb in die Hauptsache, zu einem nochmals erhöhtem Streitwert - und hat gleich die nächste Lüge aufgetischt, die auch gleich platzte.

Die Hauptsache bekommt er nun. Na, wie das wohl ausgeht?

Ich schätze, es gibt auch noch eine fette. 6-stellige Ordnungsstrafe, weil die Euroweb gegen die EV verstieß.

Den Steuerzahler wird es also freuen, ich nenne es außerdem "Gewinnabschöpfung".

Der Berger und die Euroweb hätten sehr viel besser daran getan die Unterlassungserklärung abzugeben. Aber guten Ratschlägen zu folgen ist ja nicht die Art dieses Anwaltes, seinen Job zu machen. Aber der Philipp Berger macht ja auch noch viel mehr. Z.B. missbraucht er den Beruf des "Rechtsanwaltes" um kriminelles Handeln seiner Mandantin Euroweb durch allenfalls teilweise wahre und jedenfalls verzerrende "Berichterstattung" und Verleumdung der Gegner zu befördern.

Wir können auch diese Aussage gerne vor Gericht nachprüfen lassen, meine Herren Preuß und Berger!

Anonym hat gesagt…

Sorry, aber "Es gibt ihn aber" ist ja noch tiefer als Berger-Niveau. Wenn er nicht verlinkt wurde, dann gehe ich davon aus, dass dort etwas für Dich unangenehmes drin steht. Womöglich verloren? Der Text oben sagt ja nicht dass gewonnen.

. hat gesagt…

Nein, darin steht nichts was für mich unangenehm wäre oder auch nur sein könnte. Der Beschluss ist zu 100% für mich positiv.

Der Beschluss sagt: Meine Klage gegen die Euroweb ist zulässig, nicht mutwillig, ich bin aktiv legitimiert und habe beste Chancen, das Verfahren zu gewinnen. Es geht in der Sache darum, dass die Euroweb bestimmte Dinge nicht über mich verbreiten darf.

Und ich will das, was der Euroweb verboten ist auch nicht verbreiten. Deshalb veröffentliche ich den Beschluss nicht.

Sonst wäre ich ja schön blöd. Nicht wahr?

. hat gesagt…

Werter Herr Karl Knall!

Ich habe gar nichts "erbettelt", sondern ein Recht wahrgenommen, welches der Gesetzgeber mit Bedacht und Absicht geregelt hat und welches aus dem Grundgesetz folgt. Es ist also ein Bürgerrecht und den Anspruch auf dieses Recht erhebt man, man "bettelt" nicht darum.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihren unflätigen, unsachlichen und in (nicht erfüllter) Beleidigungsabsicht verfassten Kommentar nicht veröffentliche um meine Rechtsposition zu wahren.

Aber ich nehme Ihre, auch durch diesen Kommentar offenbar werdende, sehr erhebliche Verärgerung über den Sachverhalt mit großer Freude zur Kenntnis.

Und ich lasse mich auch nicht Ihre Kommentare, die mir stets große Freunde aufkommen lassen, dazu hinreißen, etwas zu veröffentlichen, was ich nicht veröffentlichen will.

Netter Versuch. Danke. Gern wieder!

Anonym hat gesagt…

Jetzt habe ich verstanden. Es ist ein Beschluss auf Bewilligung von XXXXX (selbst zensiert).

Anonym hat gesagt…

Ich sehe gerade, Düsseldorf-Berger hat einen etwas wirren Text zum Thema hochgeladen. Bisher aktualisierten die ihre webseite nur 1x pro Monat; inzwischen liegen die Nerven wohl blank und es wird öfter gearbeitet.

. hat gesagt…

Wer hätte das gedacht. Nicht nur, dass der Berger die Ordnungsmittelanträge nicht erwähnt - er sorgt sogar dafür, dass ich schon wieder einen stellen muss.

Ja. Das mit den "blank liegenden Nerven" sehe ich auch so.

Anonym hat gesagt…

Mich dolcht, die Nummer wird so langsam sehr teuer für Euroweb & Berger ...
ob man sich da nach der Anlage wg. Betrugs schon auf eine betrügerische Insolvenz einstellt?

Anonym hat gesagt…

Sieht so aus, als würden Euroweb & Berger auch über die "Gerichtsreporterin" den Quatsch "berichten" lassen ...

. hat gesagt…

Vor allem, wenn ich lese, was die "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" für einen Unsinn schreibt. Behauptet diese doch, ich müsste mich in dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf verantworten...

Da hätte die "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" vielleicht mal wenigstens die Grundlagen recherchieren müssen:

Dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf liegt eine Unterlassungsverfügung gegen die Euroweb Internet GmbH zu Grunde. Dieser ist es verboten ein eigenes Rechenzentrum zu bewerben. Weil sie kein solches hat, aber damit warb. Das ist klar rechtswidrig.

Und wie als wähne er sich in einem Rechtsfreiem Raum ist es der Anwalt Berger, de öfentlich verbreitet, die Euroweb dürfe "durchaus" behaupten, diese habe ein eigenes Rechenzentrum. Jetzt muss sich die Euroweb dafür in einem Ordnungsmittelverfahren verantworten.

Die "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" ist ergo so dumm, den eigenen Ratschlag nicht zu befolgen. Anders ausgedrückt: In blinder und dummer Wut hetzt die "Dame" ohne zu wissen, was überhaupt los ist.

Wie sagt die Dame doch?

"All diesen eigentlich selbstverständlich anmutenden Ratschlägen zum Trotz: Es gibt Internetnutzer, die das World Wide Web als einen rechtsfreien Raum wähnen. Da wird Frust abgelassen und Ärger Luft gemacht. Oder Verbalattacken wie Pfeile verschickt. "

Zu dumm, dass dieses für Gisela Mertens in ganz besonderer Weise selbst zutrifft.

Was jetzt die Herren Preuß, Berger und Konsorten betrifft- Ich habe keinerlei Problem denen das "Lügner und Betrüger" auch von Antlitz zu Antlitz entgegen zu schleudern.

Mit dem Günter Freiherr von Gravenreuth habe ich das vor dem OLG in München getan, den nannte ich dort klipp, klar und laut einen "Lügner". Er war ja AUCH einer.

. hat gesagt…

Was die mögliche Insolvenz betrifft: Es gibt Anzeichen dafür, dass es ein Unternehmen "Euroweb" nach einer möglichen Verurteilung des Christoph Preuß nicht mehr geben wird.

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