03.05.2012

Kurzkapitel: Verleumden für so genannte "Rechtsanwälte"

Jean Paul Bohne von der die Kanzlei Berger LAW LLP behauptet über mich im Auftrag der Euroweb des Christoph Preuß und seines Chefs Philipp Berger wie folgt:
Mit Schreiben vom 27.10.2010 stellte ebenso die Staatsanwaltschaft Kassel, Aktenzeichen 2820Js39234/10, im Bezug auf den Blogger Herrn
Reinholz fest: „Der Beschuldigte ist allein der STA Kassel Adressat von über 110 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet, die sämtlich in Zusammenhang mit dem im Internet ausgefochtenen „Privatkrieg“ des Beschuldigten mit Abmahnanwälten, Inkassofirmen pp. stehen. Ein Unrechtsbewußtsein fehlt bei dem Beschuldigten völlig- im Gegenteil: Eine Hauptverhandlung wäre das von ihm erhoffte Forum, seine kruden Thesen zu verbreiten. (...)“
Ich habe die Kanzlei Berger  LAW LLP mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass der Kassler Staatsanwalt Uekermann hier seine Privatmeinung geäußert habe. Er hat sich auch bereits bei mir entschuldigt - wenn auch indirekt. Der Kanzlei Berger ist auch bewusst, dass der Kassler Staatsanwalt Uekermann diese Behauptungen auf Grund seines derzeitigen Wissenstandes nicht aufrecht erhalte - das habe ich der Kanzlei - insbesondere dem uneinsichtigen Chef Philipp Karl Berger ebenfalls mehrfach mitgeteilt. Das findet sich auch in Gerichtsakten von Verfahren an denen Philipp Berger beteiligt war. Die Kanzlei kennt den Sachverhalt also.

Wenn nun, das ist geschehen, der "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne im Auftrag des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger bewusst und vorsätzlich dieses uralte und zurück genommene Schreiben weiter zitiert ohne auf die Rücknahme einzugehen, dann lügt er nicht nur, dann verleumdet er mich auch ganz bewusst und genau dann und deswegen ist er sehr weit davon entfernt, das zu sein oder zu tun, in jedem Fall zu lassen, was man von einem "Organ der Rechtspflege" (als zu unterlassen) erwartet.

Verleumden ist das Begehen einer Straftat. Straftaten zu begehen kann keine "Rechtspflege" sein, Herr "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne!


Sollte ich eine treffliche Ein-Wort-Antwort formulieren wollen oder müssen, dann wäre diese weder jugend- noch straffrei, geschweige denn sowas wie höflich. Sie begänne mit einem "W".



2 Kommentare:

Karl Knall hat gesagt…

Schreiben Sie Ihre tiefempfundenen Schimpfwörter nur aus! Bei der Staatsanwaltschaft genießen Sie längst Narrenfreiheit.

Und dass Sie ein Niveau haben, dass Ihren heruntergekommenen Wohnverhältnissen angemessen ist, dass wissen ohnehin schon alle Beteiligten!

Umgekehrt kann ich mir keine einzige Staatsanwaltschaft vorstellen, die Ihre 08/15-Betrugsanzeigen etc. ernst nimmt.

Alles was Sie bewirken ist die Vernichtung von Papier!

. hat gesagt…

Es ist so endlos geil Deine Wut zu sehen, Du Knallkopf.

Kommentar veröffentlichen