21.06.2012

Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger: Besser nicht erwischen lassen ...

Vor einigen Tagen habe ich berichtet, dass der Euroweb-Anwalt Philipp Berger offenbar von einer Richterin des Landgerichts Düsseldorf dabei erwischt wurde als er einem Zeuge der Euroweb höchst genaue Anweisungen gab, was dieser aussagen soll und was nicht.

Das aktuelle Beispiel eines Kollegen zeigt: Besser, er lässt sich bei derlei nicht nochmals erwischen!

Bis zu 3 Jahre Haft sind kein Pappenstiel! Sein allerwertester Kollege "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich nämlich wegen weitaus weniger erschossen.




Nachricht des Tages:

Michael Burat, also einer von denen, deren "über 100" Strafanzeigen den Herrn Philipp Karl Berger so begeistern, hat es nunmehr "erwischt". 2 Jahre auf Bewährung sind "nicht schlecht". Wie die Revision im Osnabrücker Verfahren und die sicher ausstehenden Rechtsmittel in der aktuellen Sache auch ausgehen, wenn es jeweils bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe bleibt, dann ist nach der wohl fälligen Zusammenfassung der Strafen zu insgesamt mehr als zwei Jahren eine Aussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Absatz 2 StGB nicht mehr möglich.

Von den Mitangeklagten im Osnabrücker Verfahren zählen drei weitere zu denjenigen, welche die zahlreichen Anzeigen erstatteten. Auch der "Rechtsanwalt S."

Die meisten von denen, Herr Philipp Berger, haben mich wegen "Verleumdung" angezeigt, weil ich diese "Betrüger" nannte.

Ganz persönliche und  offene Note an Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und Herrn Christoph Preuß aus Düsseldorf:

Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Herr Geschäftsführer Christoph Preuß: Weshalb haben Sie mich doch gleich angezeigt? Wussten Sie schon, dass bisher ein jeder, den ich einen "Betrüger" nannte, später auch wegen Betruges verurteilt wurde? Ich verlasse mich bei solchen Aussagen nicht auf Mirakel oder den Zufall, sondern auf meine gesunde Meinung über Menschen, deren Äußerungen und deren Handeln.

Ich spende Ihnen, wenn es so weit ist, gern einen Kalender. Oder wollen Sie lieber eine schöne Webseite von Ihrem Oberwebdesigner gemacht bekommen?

Sie sollten also überlegen, was das für Ihre Zukunft bedeutet und nicht nur, ob man dagegen eine sehr einstweilige Verfügung erlangen kann. In dieser Hinsicht dürfte sich noch vor dem Jahresende in Mönchengladbach einiges Interessantes ergeben.

1 Kommentar:

Trainee hat gesagt…

Ich finde ja, dass, sobald es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen gekommen ist, experimentell ein Modell aus Lateinamerika für die Wiedereingliederung der dann rechtskräftig verurteilten Herrschaften übernommen werden sollte...

Über hier vielversprechende neue Ansätze der Resozialisierung wurde in Deutschland bisher nur im Fefe Blog - siehe http://blog.fefe.de/?ts=b117d620 - berichtet...

Das Ziel, zur Resozialisierung auch fachliches Wissen zu vermitteln / abzufragen, ist hier besonders interessant... Denn, so kann Wissen an bestimmte Rechtsanwälte in Rechtsfragen und Webdesigner in den Einstieg in die Materie Webdesign (incl. Erkennung u. Behebung v. einfachen Fehlern bezüglich der Darstellung v. Umlauten) u. Verbraucherschutz vermittelt und gesetzeskonforme, kundenorientierte Erfolge bei einer wieder in Freiheit begonnenen Tätigkeit angemahnt werden.

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