28.07.2012

Warum die Euroweb so lange täuschen konnte

Die Frage, wie es sein kann, dass eine Firma wie die Euroweb jahrelang mit der Referenzkundenmasche abzocken kann, die hat Rolf Jaeger, jetzt "Chef a.D." der Duisburger Kriminalpolizei, beantwortet:

Gerade die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und der Korruptions­kriminalität werden nach seiner Feststellung grob vernachlässigt. Stattdessen konzentrieren sich, so behauptet Jaeger, die Sicherheitsprogramme des NRW-Innenministeriums auf den Diebstahl aus Autos, den Wohnungseinbruch und den Raub. Das alles sei „eine Innenpolitik für die Galerie“, die wahren Bedrohun­gen der Menschen und der Gesellschaft interessierten wohl nicht – sondern nur die Straftaten, die häufig auf Straßen, Wegen und Plätzen passieren.

Kripo und Staatsanwaltschaften stünden laut Jaeger  „am Rand ihrer Handlungsfähigkeit“. Viele Fest­nahmen, Durchsuchungen, Sicherstellun­gen, das Abhören von Telefonaten kriminellen Inhalts, viele Finanzermittlungen, so sagt er, würden „aus Personalmangel unterlassen“.

"Rechtsanwalt Düsseldorf" - Medienrecht - Philipp Berger - Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf - öffentlicher Wutanfall

Dem aktuellen öffentlichen Wutanfall des Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (Kanzlei Berger Law LLP in Düsseldorf) nach schmeckt ihm die Nachricht über meine guten Erfolgsaussichten vor dem LG Kassel gar nicht.

Da geht es "nur" darum, ob ich der Euroweb Internet GmbH "systematische arglistige Täuschung" nachsagen darf und ob ich im Zusammenhang mit dieser gaaanz tollen Firma da auch so zutreffende (wie natürlich von den so angepriesenen stets als "unpassend" empfundene) Wörter wie "kriminell" verwenden darf.

Vielleicht sollte ich bei den einschlägigen Gerichten mal nachfragen, wie viele gescheiterte Anträge auf einstweilige Verfügungen des gar empfindlichen Herrn Berger und der Euroweb sich sich da schon stapeln.

Ich nehme Wetten an.

Zahlenangaben bitte im Dezimalsystem, also nicht so was wie "Dutzend" oder "2 hoch 8".


27.07.2012

Typische Schlosserarbeiten

 
Bildquelle: Jörg Reinholz, IT-Semiare-vor-Ort, Kassel - Lizenz: CC BY-SA 3.0

Über die Euroweb und Gaunerzinken

Gaunerzinken  finden sich an Hauswänden. Es gibt diese seit Jahrhunderten ...

Quelle: Wikipedia Commons, Manfred Brückels, Lizenz: CC BY-SA 3.0
und bis heute ...

Quelle: Wikipedia Commons, Manfred Brückels, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Doch das Leben ist noch moderner geworden:

Heute, so könnte man denken, sehen vergleichbare Zinken so aus:

Mutmaßliche Bedeutung: "Der Inhaber lässt sich leicht bescheißen"

Solche Zeichen befinden sich auf Webseiten, nicht mehr in Hauswände geritzt. Vorteil: Man kann sich bequem von zu Hause aussuchen, wen man abzocken will.

20.000 sind es übrigens nicht.

26.07.2012

Euroweb-Anwalt Berger warnt versehentlich vor neuer Euroweb-Masche

Bei vielen Euroweb-"Referenzkunden", gerade auch bei solchen, die zähneknirschend den durch vorsätzlich unwahres Vormachen kostenloser oder verbilligter Leistungen geschlossenen Vertrag erfüllt und der Euroweb die Kündigung zum Vertragsende schon mitgeteilt haben, klingelt(e) etwa seit dem 2011 verstärkt das Telefon. So etwa 1 bis 2 Monate bevor der bereits gekündigte(!) Vertrag ausläuft.



Eine abgezockte Vertickerin mit ausgesuchter Telefonstimme ("sex sells!") zwitschert aufgeregt ins Telefon, dass für den Kunde ein Upgrade der Webseite bereit stehe und man würde ebenso "kostenlos" auch ein paar Designänderungen machen. Einwände der Kunden, dass diese bereits gekündigt hätten und den Vertrag unter keinen Umständen verlängern wollen,  nimmt das kleine Stimmwunder gar nicht erst wahr - die hat  nämlich einen festen Plan:

Diese Dame will ein partout ein "Ja" aufzeichnen!


Sagt man darauf hin "Ja, aber ...." oder "Ja, senden Sie mir das schriftlich", dann wird - "schnipp" - daraus folgendes gemacht:

Ein Komma ist ja ein Text-Trenner. Es bleibt im Mitschnitt nur das "Ja". Und zwar ein "Ja" zu einer wenig erfreulichen und ungewollten Vertragsverlängerung.


"wirtschaftlich nicht sonderlich günstiges Ergebnis"  ist nämlich ein Euphemismus für "wurde beschissen"! Denn das "kostenlose Upgrade" - übrigens seine Leistung ("Redaktionssystem"), welche schon im ersten Vertrag versprochen aber nie geliefert wurde (das "CMS") bezahlt der oder die so erneut Beschissene natürlich mit den Jahresraten.

Wie das Gericht hier auf "unstreitig" kommt steht in den Sternen am deutschen Justizhimmel und lesen kann man es dort nur aus der Perspektive ein paar ganz weniger Düsseldorfer Richter. Eben jenen, die seit Monaten - ganz anders als viele Ihrer Kollegen bundesweit - die arglistige Täuschung partout nicht erkennen wollen.

Denn schon aus den Tatbestandsfeststellungen des Gerichtes folgt ganz einwandfrei, dass diese Zustimmung höchst fragwürdig ist:


Eine CD "in Augenschein" zu nehmen, ist, man verzeihe mir die angebrachte Kritik an der Urteilswilligkeit der Richter, höchst fragwürdig, denn

Und hier kommen wir zum dem Problem der Verhandlung:


Die Klägerin (das ist die GmbH, die das eilig abgebuchte Geld zurück haben wollte) hat es also versäumt, vor Gericht anzutreten und in Person des Geschäftsführers zu erklären, dass zwar ein "Ja" aufgezeichnet wurde (was ja stimmt und unstreitig blieb), dass aber vor und nach diesem "Ja" verdammt viele "aber" waren. Das genau bemängelt das Gericht. Nur schriftlicher Vortrag - offenbar nicht einmal eine Versicherung an Eides statt - reicht nicht, denn das ist nur Vortrag. Das Gericht bemängelt hier nicht ganz zu Unrecht, dass es nichts handfestes (Zeugenaussage, Versicherung an Eides statt) bekommen hat - es hätte der Klage wohl gerne statt und der abgezockten "Partnerin"  Recht gegeben.

Anders als der Herr Philipp Berger also darstellt ist das nun nicht der zwingende Ablauf in solchen Verfahren. Das kann nämlich bei richtigem Vortrag, konkret bei passenden Zeugenaussagen - auch dann wenn der angebliche Vertragsschließende selbst zum Inhalt des Gespräches aussagt - ganz anders ausgehen. Das ist was wirklich in dem Urteil steht und die Richter haben sich im Urteil zur Sache 58 C 9985/11 des AG Düsseldorf wirklich viel Mühe gegeben, das nicht zu sehr zwischen den Zeilen zu verstecken.

Was vom Bergerschen Bericht bleibt ist ein übler Geschmack

Weil der Euroweb-Anwalt Berger versehentlich vor der Praxis der Euroweb warnt, ein "Ja" aufzuzeichnen und solche Verträge gerade auch dann als geschlossen anzusehen wenn die "Partner" ganz genau erklären, dass die den Vertrag gar nicht wollen. Und wo bitte ist denn die gute alte Kulanz des deutschen Kaufmanns? Der Philipp Berger berichtet letztendlich, dass die Euroweb eine "elendige Abzockerbude" ist, der durch solche Handlungsweisen notwendig beschädigte Ruf kümmert die einen Dreck. Das ist es was man aus dem Bericht ohne jedes Geschwurbel entnehmen kann.

Ich glaube, die Euroweb kennt das gar nicht. Dafür ist diese nach meinem bisherigen Wissen wohl die Firma in Deutschland, die mit Abstand die meisten Rechtsstreite im Verhältnis zur Anzahl der Kunden hat.

Und das klingt nicht nach einem guten Geschäftsmodell.

Wie man denn nun am besten reagiert, wenn die Euroweb anruft?
  • Euroweb? Niemals “Ja” sagen
  • "Schicken Sir das alles schriftlich. Ich will unbeeinflusst, in Ruhe und nach Würdigung aller relevanten Sachverhalte und nach einem Marktvergleich entscheiden."
    • Dann lässt die Euroweb Sie nämlich in Ruhe: "Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner" steht in deren Verkäuferbibel. Und sagen Sie davor nicht "Ja". Bestenfalls "Ehem".

25.07.2012

Euroweb - Kaufen Sie Preise! Lügen Sie!

Damit hatte der Euroweb Kunde Dieter Schumann nicht gerechnet: [...] Seine neue Website www.künstleragentur-thüringen.de, die in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit den Euroweb Webdesignern entstanden ist, wurde jetzt von den international renommierten CSS Design Awards in die „CSS Design Awards Winners Gallery“ aufgenommen.
Tönt die Euroweb Internet GmbH lauthals in den Presseboxen und der gekaufte WAZ-Konzern der Petra Grothkamp wird es, wie den anderen positivistischen Unsinn des Euroweb-Pressesprechers auch schon, und zwar ohne jeden Hinweis auf die berechtigte Kritik am betrügerischen Geschäftsgebaren des Unternehmens Euroweb und seiner zahlreichen, sich gewiss nicht grundlos auffallend häufig umbenennenden Töchter verbreiten.

Wenn man jetzt einen Blick auf den Preis wirft, dann wird schnell klar:

Seriös geht anders!

Die „CSS Design Awards" haben zwar eine Webseite - aber wer da die Preise vergibt ist und bleibt auch bei einer intensiven Nachsuche völlig unklar. Hier die Kontaktseite:


Keine Adresse, keine Telefonnummer ... nichts, was die "Privatsphäre" der tollen "Organisation" gefährden könnte, die an 365,2425 Tagen im Jahr einen "wertvollen Designpreis" an ihre Werbekunden vergibt.

In den whois-Daten erfährt man immerhin, dass der Anmelder der Webseite, ein gewisser "CSSDA Admin",





(angeblich) im australischen Brisbane (Queensland) sitzt und tatsächlich die Mailadresse "hello@cssdesignawards.com" angab. Auf der Webseite findet sich dafür ein gaaanz wichtiger Punkt: man solle dort Werbung schalten. Auf dem gleichem virtuellem Server mit der IP-Adresse  173.247.243.108 wird von dem gleichen Betreiber auch "webmarketing4business.com" gehostet - die machen "Suchmaschinenoptimierung", der Registrant der Domain heißt jetzt plötzlich "Ini Nam" , sein Sitz ist angeblich "Level 15 Corporate Centre One" (die vermieten Büros und/oder pure Geschäftsadressen) in Gold Coast, Queensland, Australien.

Da muss man nicht lange raten, was das für ein "Preis" ist.

Das es die jährlich 365,2425  "Design-Preise" dieser "Organisation" nicht formell, aber praktisch sehr wohl als Gegenleistung für eine andere, "geldwerte" Leistung gibt, das kann man sich nun sehr gut denken. Denn die Betreiber sogar verkünden über sich selbst:
Our audience
CSS DesignAwards services professional web designers, developers, students and CSS enthusiasts. Based in the USA, our website is reachable by a worldwide audience.
Nun,  Brisbane liegt in Queensland und das ist nicht etwa ein Bundesstaat der USA sondern Australiens. Das ist ziemlich weit weg von den USA.

Gehostet wird von einer amerikanischen Firma. Wie ich schon ausführte auf einem virtuellen Server. Am "Preis" scheint viel "virtuell" zu sein.


Die "Profis, Studenten und Enthusiasten" von den "CSS DesignAwards" betteln übrigens um Werbeverträge: "Holzauge, ick hör Dir trapsen!" könnte man da sagen.

Was jetzt die von der Euroweb beworbene Webseite selbst betrifft, folgt hier meine  ehrliche und deshalb qualifizierte Einschätzung: 
Nicht schlecht, brauchbarer, etwas graphiklastiger Baukasten-Mainstream mit entsprechenden Ladezeiten. Jedoch nicht preisverdächtig.Was die Warnung soll, wenn Javascript abgeschaltet und damit die vorgefertigten JS-Effekte ("ganz tolles Ein- und Ausfliegen" der Seiten - auf nicht ganz taufrischen Rechnern mit erheblichem, zum Kotzen verführenden "Ruckeleffekt") weg sind, das geht mir  nicht ein. Zu dem ist die Webseite auf kleineren Bildschirmen (gerade auch auf tragbaren Geräten) nicht zu gebrauchen. Von "responsiven CSS" hat man da wohl noch nie gehört.

Ein Aufruf der Startseite verursacht einen Traffic von 907,2 Kilobytes. Dass ist nicht preis- sondern im negativen Sinn "rekordverdächtig". Schlecht angebundene Personen, welche diese Webseite abrufen wollen werden teilweise sogar  weit mehr als 1 Minute warten müssen, bis die Seite geladen ist und sehen in der Zeit ein "Wackelgif" mit dem Hinweis a la "Bitte warten Sie". Da werden viele abbrechen. Zu dem versursacht ein (EIN) solcher Abruf mit mobilen Geräten schon im Inland locker Kosten von 23 Cent oder sogar mehr.

Mein Fazit? "Geht gar nicht."


Was kann so etwas beim örtlichen Webdesigner kosten:
Wert der Webseite:  Einmalig ungefähr 1500 Euro. Oder billiger. Der Webdesigner ist ja ausweislich des von ihm verursachten Traffics kein wirklicher Profi, der sollte künftig Drucksachen machen oder sich überlegen, was "Webdesign" ist. Zu dem Preis bekommt man anderswo (anders als die "Euroweb-Referenzkunden") auch die Rechte am Design.
Monatliche Kosten: 5-6 Euro monatlich fürs Hosting (inklusive Traffic, Backups, Mailverkehr). Mehr kostet das nur das bei ganz wenigen, ausgewählten Anbietern, die dann ganz gewiss nicht billig in Bulgarien hosten - wie die Euroweb.
Updates: je 20-50 Euro. Bei Sammelrechnung. Sonst einen "Extra-Zehner" für die Rechnungserstellung.
Was zahlt eigentlich der "Euroweb Kunde Dieter Schumann"?
Wahrscheinlich etwa 180 Euro monatlich, für 4 Jahre und einmalig 199 Euro. Der wird ja, wie viele Kunden auch glauben, die Erstellung der Webseite habe ihn keinen Cent gekostet. Tatsächlich zahlt er mit den "180 Ocken monatlich" die Erstellung der Webseite, einen horrenden (weil alles andere in den Schatten stellenden) Betrag für "Vertriebskosten" und einen netten, so am Markt kaum zu realisierenden Extraprofit für die Gesellschafter.

Ich meine also: "Spätestens ab der zehnten Monatsrate zahlt der Dieter Schumann aus Erfürt letztendlich dafür, dass er sich bescheißen ließ. Er hätte besser verglichen."

"Euroweb-Suchmaschinenoptimierung"

Die Euroweb bewirbt ja auch, dass die von dieser Firma erstellten Seiten "suchmaschinenoptimiert" wären...

Gerade eben stellte ich fest, dass eine Suche nach "Künstleragentur Thüringen" die beworbene Webseite, die ja immerhin auf den Domainamen "künstleragentur-thüringen.de" getauft wurde, dazu führt, dass diese Webseite als letzte - aber immerhin gerade noch auf der Suchergebnisse angezeigt wird. Das spricht gegen eine "Suchmaschinenoptimierung.

Juristisch Relevantes

Ja,  der "Euroweb Kunde Dieter Schumann" ist ein "Referenzkunde":




Altbekannte Euroweb-Lüge nochmals entlarft:


Erstellt hat die Websweite offensichtlich ein Rene Kohnen für die Euroweb. Der ist laut seinem Xing-Profil ein Freiberufler.



Damit wird die notorisch duch die Kanzlei Berger vorgetragene Behauptung der Euroweb, diese würde die Webseiten für Ihre "Referenzkunden" ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellen lassen, mal wieder widerlegt. Diese vorsätzlich unwahre Behauptung kristallisiert sich immer mehr als als bloße, notorische und vielfach widerlegte Lüge zum Zweck des Prozessbetruges heraus.

23.07.2012

Euroweb-Boss Christoph Preuß droht Festnahme - Staatsanwaltschaft Leipzig liegt begründeter Bericht über Begehungsgefahr vor

Zeichnung: "Festnahme eines Betrügers" (Sinnbild)
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegt ein Bericht vor, wonach hinsichtlich der bereits erhobenen Anklage wegen Betruges die Gefahr besteht, dass der (vorerst) wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit der Referenzkundenmasche angeklagte Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH weitere gleichartige Straftaten begeht oder veranlasst.

In dem Hinweis wird auf die Begehungsgefahr und die Möglichkeit der Festnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten gemäß § 112a StPO ausdrücklich hingewiesen. Hintergrund ist der Bericht des WDR, wonach, ganz anders als bisher von der Euroweb dargestellt, weiterhin unwahr eine kostenlose Erstellung von Webseiten versprochen und auch die mit dem das Unternehmen begrifflich untrennbar verbundene "Referenzkundenmasche" weiterhin angewendet wird. Hierbei wurde im konkreten Einzelfall nach Darstellung des WDR sogar ein Vertrag nach Unterschriftsleistung verfälscht.

Das dem  Euroweb-Boss Christoph Preuß nunmehr die Festnahme droht liegt auf der Hand - genauer in den Buchstaben des Gesetzes - entscheiden wird dieses aber die Staatsanwaltschaft und soweit dann Haftbefehl beantragt wird oder ist, der zuständige Haftrichter.

22.07.2012

Euroweb, Betrug, arglistige Täuschung - nochmals in gerichtlicher Klärung

Das Landgericht Kassel hat in einem ersten Beschluss erkennen lassen, dass es der folgenden Klage voraussichtlich stattgeben wird:
1.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Beklagte
[Euroweb Internet GmbH] erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass dieser durch den Kläger [Jörg Reinholz] eine systematische arglistige Täuschung  nachgesagt werde, wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

2.)
Es wird durch Endurteil festgestellt, dass der durch die Euroweb Internet GmbH erhobene Anspruch, wonach es zu unterlassen sei, dass diese durch den Kläger
[Jörg Reinholz] als betrügende Firma dargestellt werde,  wie es in der Abmahnung vom 26.03.2012 geschah, nicht besteht.

3.)
Die Beklagte trägt bei einem Streitwert von 75.000 Euro die Kosten des Verfahrens.
Eingebrockt hat das Verfahren der Euroweb Internet GmbH der  Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, der sich in der fast ausschließlich die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter vertretenden "Berger Law LLP" zum "Ansprechpartner im Medienrecht" ernannte, mit einer nass-forschen Abmahnung. Die er übrigens trotz der entsprechenden Gegenabmahnung nicht zurücknahm. Im Verfahren wurde die Euroweb Internet GmbH bisher von einem jungen Rechtsanwalt Jean-Paul Bohne derselben Kanzlei "Berger LAW LLP" vertreten. Der hat es zwar versucht, aber den Unsinn, den sein Chef Philipp Berger angerichtet hatte, den konnte der auch nicht mehr gerade biegen. Brauchbare Anwälte weisen darauf hin, man habe das Recht zu schweigen. Vielleicht sollte der Jean-Paul Bohne dem Philipp Berger mal mitteilen, dass es besser ist, "auch mal die Schnauze zu halten".

Der Euroweb und der Kanzlei Berger bekannt: In Leipzig läuft eine Anklage wegen 14 Fällen des Betruges. Da noch diese Abmahnung zu versenden ist dreist.

Ich bescheinige dem Anwalt Philipp Berger, dass es idiotisch anmutet und deutlich gegen jede Qualifikation als "Ansprechpartner im Medienrecht" spricht, eine Unterlassung der oben erkennbaren Äußerungen zu verlangen. Jedenfalls wenn man doch selbst sehr genau weiß (oder genauer: wissen müsste) , dass diese a) wahr und/oder zulässig sind und b) deren Wahrheit und/oder Zulässigkeit vom Gegner auch locker bewiesen werden kann. Und das schon aus Urteilen. Offensichtlich dachte der Anwalt Philipp Berger also, es sei sehr "tricky" nicht mich sondern den Thorsten Romaker mit der Abmahnung zu belästigen. Der nun offenbar nicht gerade "als von zu vielen Fachkenntnissen gequält" geltende, selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" der hochtrabend klingenden "Berger Law LLP"  irrte schwer, denn nicht nur dem direkt abgemahnten sondern auch mir wuchs durch diese Abmahnung ein eigenes Feststellungsinteresse zu:




So provoziert man also ein weiteres solches Urteil.

Seine Äußerung
"Besonders schwierig und bisweilen gar unangenehm ist es immer dann, wenn in einem Weblog Laien ohne vorherige Prüfung ihrer Beiträge durch den Weblog-Betreiber ihrer ungehemmten Meinung freien Lauf lassen können, ganz so wie es im Weblog des Tierarztes bis vor kurzem noch der Fall war. Erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP hat sich der Betreiber nunmehr entscheiden, die Kommentare zu sichten und zu selektieren. Dass ist insbesondere im Hinblick auf einen gerichtsbekannten Schlosser aus Kassel ratsam, der sich selbst in seiner subjektiven Wahrnehmung rechtlich für einen Fachmann hält, wohl weil er in der Vergangenheit diverse Male Partei bzw. Beschuldigter diverser gerichtlicher Verfahren war und dessen kruden Thesen die Staatsanwaltschaften nicht nur in Kassel auf Trab hielten."
kann sich der selbsternannte  "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger, der hier der "Abmahneritis" freien und unbedachten Lauf gab, nun wohl "an die Backe" schmieren, denn "erst durch die Abmahnungen der Kanzlei BERGER LAW LLP" wird es mir nun möglich, hierzu eine, für die Euroweb voraussichtlich höchst negative Entscheidung herbeizuführen - und es war verdammt dämlich, diese nicht zurücknehmen, nachdem ich, ein "kleiner Schlosser aus dem Osten", den so gar dreist handelnden und lügenden Anwalt Philipp Berger, genauer dessen Mandantin, darauf in Anspruch nahm.

Denn die nun wohl bald in einem Urteil erfolgende Klarstellung, dass man der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß "systematische arglistige Täuschung" nachsagen und diese eine "betrügende Firma" nennen darf, die dürfte freilich sehr rufschädlich sein.

Tja. Selbst Schuld, Herr "Euroweb-Anwalt"!

Und jetzt wird es Zeit, die übrigen Abmahnungen zu überdenken, in denen mein Name erwähnt wird ...

.... ... und eine eben so dreiste Strafanzeige, deren kriminelle Absicht immer deutlicher wird.

Bild: Deckblatt eines Euroweb-Leitfadens:
Gibt wertvolle Hinweise in der Frage der systematischen arglistigenTäuschung.

18.07.2012

Ist der Euroweb-Berger noch "Rechtsanwalt" oder schon "Abmahnterrorist"?

Philipp Karl Berger, formell "Rechtsanwalt" und tatsächlich ganz offensichtlich damit beschäftigt, den finanziellen Erfolg der arglistigen Täuschung erweislich ein paar Dutzender und mutmaßlich abertausender kleiner Gewerbetreibender durch die Euroweb Internet GmbH entweder erst herbei zuführen oder zu sichern (was man als vorsätzliche Teilnahme an einem Betrug werten kann und darf) mahnte in letzter Zeit auffallend häufig den Tierarzt Thorsten Romaker aus Meine ab.

Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.

Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jämmerlich abgekratzten "Kriminellen & Lügners" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt würde sich damit schwer tun, besonders wenn der wüsste, was für eine üble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger müsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".

Liegt es an der Qualifikation?

Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner für Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners für Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, dann sollte man sich Sorgen darüber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die übrige geistige Fitness des Anwaltes steht.

Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:

Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.

Berger mahnte erst kürzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrügerische Praxis der Euroweb sehr schön genau dargestellt wurde. Den hat(te) der WDR auf Grund einer "rechtlichen Auseinandersetzung" gesperrt. (Nachtrag: Der Beitrag ist spätestens seit dem 20.7.2012 wieder online.) Hier der vom Anwalt Berger verzapfte Blödsinn:


Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drückt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstw3e3ilige Verfügung erwirkt oder es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prüft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenüber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus Niederkrüchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden würde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten für die Ausbildung künftiger Rechtsanwälte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ überzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die Wände der Vorlösungssäle deutscher Hochschulen und Universitäten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten für diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprägt und ziemlich öde.

In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenüber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Überschrift "Einstweilige Verfügung ..." nicht klar gestellt würde, dass es um eine einstweilige Verfügung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurück nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!

Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.


Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:



Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph Preuß "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge.  Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fände in 5, 50 oder 95% der Fälle statt, nicht rechtsverletzend wäre. Naja... und dann wäre da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des Geschäftsführers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die Geschäfte führt, wenn der Christoph Preuß in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunächst wegen 14 Fällen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...

Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestätigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann würde er ja bestätigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.

Danke, Herr  Berger! So viel Ehrlichkeit hätte ich von IHNEN nicht erwart.

Und das der Christoph Preuß die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den für den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden Sätzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph Preuß?

Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fürchterlich schnell abmahnte. Denn natürlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als Mittäter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich längst nicht nur hinsichtlich der Kündbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der Preuß sowieso. Doch halt: der lässt andere für sich lügen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon spräche, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil täglich neue Anzeigen zu aktuellen Vorgängen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten Fälle übereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal präsentiere... *bumm*




Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige Täuschung seines Mandanten zu begründen habe. Das heißt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger Täuschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen Täuschung ersparten.

Und außerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die übliche Clientel der Euroweb sind kleine Geschäftsleute und ich vermute, viele von diesen wären nicht in der Lage oder hätten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!

Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der Täuschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner für Medienrecht" unendlich dankbar!

Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-Geschäftsführer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...


"Abmahnterror?"

Wenn ein "Rechtsanwalt" , der über den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, für sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem üblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekündigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & Lügner" Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrücklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.

Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Öffentliche Lügen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "Rechtsanwälte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, bis hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon längst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genießen.

14.07.2012

StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein

Bei Pokern würde man wohl "all in"  sagen.

Unter dem Aktenzeichen 2640 Js 25272/12 hat die StA Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen den in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsseldorf tätigen "Rechtsanwalt" Philipp Berger eingeleitet. Das Verfahren wird auszuweiten sein, wenn fest steht, dass sich der Anwalt Berger in der Strafanzeige auf ein tatsächliches Mandat des Christoph Preuß, Chef der Euroweb Internet GmbH, berief.

Dieses Verfahren - und damit die Verjährung - "ruht" - ganz korrekt und aus nahezu zwingenden rechtlichen Gründen bis zum Abschluß des vom Herrn Berger im angeblichen Auftrag des Herrn Preuß böswillig gegen mich angezettelten Verfahrens 2640 Js 45579/11 wegen angeblicher übler Nachrede, welches sehr wohl ganz anders ausgehen wird, als der Anwalt Berger dachte.

Die Staatsanwaltschaft kommt damit einer nach allem Dafürhalten zu erwartenden Anweisung der zuständigen Strafkammer des AG Kassel zuvor.

Ich empfehle Herrn Philipp Berger den Tatrücktritt so unverzüglich wie möglich, jedenfalls noch vor der mündlichen Verhandlung. Das ist ein ganz konkreter und sehr ernst gemeinter Rechtsrat, den der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von dem Schlosser Jörg Reinholz nach einer eingehenden Sachverhaltsprüfung im Einzelfall - ganz unbestellt und dafür auch noch tatsächlich kostenlos - erhält.

Sonst könnten noch in der mündlichen Verhandlung - und somit auch sehr öffentlichkeitswirksam - zwei Paar Handschellen klicken. Denn im Falle des weit fortgeschrittenen Versuches einer schweren Freiheitsberaubung (bei mehr als einer Woche auch nur angestrebter Freiheitsberaubung gemäß § 239 Absätze 2,3 StGB zwingend) liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Hier wäre in Falle einer Verurteilung sogar noch der Missbrauch des Berufes des Anwaltes und der versuchte Missbrauch des Staates als "Tatwerkzeug" erschwerend zu berücksichtigen, so dass die Mindeststrafe als Strafmaß jedenfalls nicht in Frage käme und eine Aussetzung zur Bewährung - falls dann das Strafmaß überhaupt noch unter zwei Jahren bleibt - zumindest in Hessen sehr fraglich wäre.

Karikatur: "Philipp Karl Berger hat eine Lösung für das Imageproblem der Euroweb"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.


Der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Leipzig  habe ich mitgeteilt, dass die Euroweb laut dem Beitrag in der WDR-Servicezeit "Teuer statt kostenlos" vom 11.06.2012 unter Nennung eines Zeugen veröffentlichte, dass entgegen, der wohl auch dort erfolgten und gegenteiligen Darstellung, die Euroweb tatsächlich weiter an der "Referenzkundenmasche" fest hält. Da kann sich der Christoph Preuß in der dortigen Strafsache wegen Betruges in 14 Fällen an einer korrekten und auf nunmehr auf wahren Tatsachen und eben nicht auf den eigenen Lügen beruhenden Wertung seines tatsächlichen Nachtatverhaltens "erfreuen". Auch diese Strafanzeige, also die Falschbeschuldigung, gehört zu diesem Nachtatverhalten, denn freilich muss sich ein aktiver Betrüger vorhalten lassen, dass er ein solcher ist. Macht er da noch eine Strafanzeige, dann ist er sogar ein garstiger Betrüger!

Ich habe den Eindruck, die Herren Berger  und Preuß wollten mich gegen sich aufbringen - und haben mit ganz miesen Karten deutlich zu hoch gepokert.

Karikatur: "Philipp Berger sagte noch: Meine Mandantin ist keine kriminelle Organisation!"
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Euroweb - Betrug: Die falschen "Siegesmeldungen" des Mittäters Philipp Berger

Philipp Berger hat lautschreierisch "neue" Gerichtssachen veröffentlicht. Wohl alle Urteile irgendwelcher Gerichte, wo er in diesem Jahr mal einen Blumentopf für die Euroweb oder die Webstyle GmbH gewonnen zu haben vormachen zu können glaubt. Anders als er schaue ich mir die von ihm veröffentlichten Urteile erst mal einzeln an - und dann, was der Philipp Berger lautschreierisch und offen unwahr daraus macht.

1. Urteil des Landgerichts Berlin –22 O 420/11– vom 1. Februar 2012

A) Das Urteil ist "asbachuralt".  Berger hatte das schon mal berichtet.
B) In dem Verfahren  hatte sich die Beklagte nicht richtig gewehrt, deren früherer Anwalt hat grob fahrlässig gehandelt. Das steht so im Urteil


Die Beklagte hatte sich, erst als es zu spät war, an Stefan Richter gewandt. Dessen Vortrag war dann als verspätet zurück zu weisen, zudem besteht hier womöglich ein Anspruch gegenüber dem vorherigen Anwalt:


Ein Urteil aus formellen Gründen. Aus diesem Urteil lassen sich also sachlich keinerlei allgemeingültige Aussagen ableiten. Zudem hatte die Kanzlei Berger für die Webstyle GmbH bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, diese habe 143 fest angestellte Mitarbeiter - hatte diese doch laut Geschäftsbericht 2009 nur einen, 2010 sogar gar keinen. Das Gericht entschied später in einer parallelen Sache auch ganz anders. Das so erstrittene Urteil kann sich also als Bumerang erweisen, denn die StA Berlin untersucht hier den Vorwurf des Prozessbetruges. Demnach kann es hier dazu kommen, dass die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher noch schadensersatzpflichtig wird. Den Schadensersatz für den Betrug - einschließlich aller verursachten Gerichtskosten - müsste ggf., also falls die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher nicht zahlt, die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß zahlen - denn die profitiert davon.

Ich sage voraus, dass es für Herrn Philipp Berger, Andreas Buchholz, und für die Euroweb-Obergauner Christoph Preuß nebst Daniel Fratzscher sehr viel besser ist, wenn diese aus diesem Urteil nicht beitreiben und auch die Kosten des Verfahrens vollständig übernehmen. In welcher Aufteilung auch immer. "Nachtatverhalten", "Rücktritt von der Tat" sind sehr ernst zu nehmende Stichwörter!


2. Beschluss des Kammergerichts Berlin –26 U 69/12– vom 29. Juni 2012

Das ist die Berufung dazu. In der hätten allenfalls neue Sachverhalte vorgetragen werden können, so das Gericht. Es bleibt dabei, dass auf Grund eines grob fahrlässigen Anwaltsfehlers - aber gerade nicht dem von Stefan Richter - die Kanzlei Berger aus rein formellen Gründen mal einen - kaputten - Blumentopf gewonnen hat:


3. Hinweis des LG Rostock -1 S 64 11- vom 25. Juni 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor.

Da könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache womöglich am Donnerstag, dem 19.7.2012 ausgeht, steht noch gar nicht fest... aber der Berger quakt schon.


Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 42/12- vom 05. Juli 2012

Das ist ein Hinweisbeschluss. Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

Auch könnte aber noch einiges vorgetragen werden. Endgültig ist gar nichts. Wie die Sache ausgeht, steht noch gar nicht fest, denn die von den Herren "Berger, Buchholz & andere  Geschichtenerzähler" notorisch vorgetragene Mär von den fest angestellten Mitarbeitern der Euroweb ist schon mehrfach widerlegt worden -... aber der Berger quakt schon. Geklagt wurde übrigens auf einen weitaus höheren Betrag. Welchen geht aus dem Beschluss nicht hervor, die Erfahrung sagt aber, dass die Euroweb in dem meisten Fällen Beträge zwischen  6000 und 15000 Euro einzuklagen versucht.

Hinweis des OLG Düsseldorf -I-5 U 160/11- vom 05. Juli 2012

Das ist nur ein Hinweisbeschluss. Auch hier der Hinweis, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht (ein durch die Stellenanzeigen für Freiberufler und dem Hinweis auf die nicht passenden Geschäftsberichte des Jahres 2009 und 2010, qualifiziertes Bestreiten dann schon eher...)

Das Gericht schlägt einen, für die Beklagte scheinbar günstigen Vergleich vor:

 ... der offenbar noch gar nicht so in Butter ist, wie der gar laut quakende Berger das gerne hätte.

Auch hier ist anzunehmen, dass der vorgeschlagene Vergleich weit unter der Hälfte der ursprünglich eingeklagten Summe liegt.


Was der Philipp Berger berichtet:
"Wir hatten bereits berichtet, dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten."

[Copy & Paste: Fehler wie im Original des Philipp Berger]

Wie dargestellt stimmt das so "nicht ganz". Philipp Berger macht hier, und die Urteile belegen das, falsch vor. Bis auf die Sache vor dem LG und KG Berlin, wo eine Schnarchnase von Anwalt das Verfahren versemmelte, und wo meiner Ansicht nach ein Prozessbetrug erst ein mal gelang (mit der Folge, dass die StA nun auch gegen Daniel Fratzscher ermittelt...) sieht es gerade nicht so aus, dass die Vorträge der Kanzlei Berger hinsichtlich der ersparten und nicht ersparten Aufwendungen der Euroweb oder deren Töchter (wie der Webstyle) die Gerichte so gar vollständig überzeugen wie der Anwalt Philipp Berger das in unzweifelhaft böser Absicht bewusst falsch darstellt.
"Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."

Philipp Berger macht blöde Witze. Es gibt keine "Sonderlösung des BGH". Auch keine "sogenannte". Der BGH hat auf Grund bestehender Gesetze der Euroweb mehrfach "übel auf die Nase gegeben" und die Kündbarkeit der Verträge gemäß § 649 BGB fest gestellt. Gegen den erheblichen Widerstand der Euroweb und der Webstyle! Und außerdem hat der BGH immer wieder ganz klipp und gesagt, dass die Euroweb und die Webstyle GmbH zu den ersparten und nicht ersparten Leistungen ordentlich darzulegen hat, um ein qualifiziertes Bestreiten zu ermöglichen. Und sogar bescheinigt, dass diese das nicht getan hat.

Wie jetzt der Herr Berger dazu kommt, folgendes zu behaupten...
  • "Mehrere Berufungsgerichte billigen Abrechnungsmethodik der Euroweb Internet GmbH bei Internet-System-Verträgen"
  • "dass immer mehr Gerichte in Deutschland  die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle GmbH, weche diese einem Auftraggeber im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus einem mehrjährigen Vertrag zustellen, für „schlüssig“ erachten"
  • "Die sogenannte Sonderlösung des BGH stellt sich damit als vordringende Rechtsansicht dar."
  • "Im Ergebnis steht damit fest, dass die sich im Vordringen befindliche Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderlösung des BGH auch durch die Berufungsinstanzen getragen wird. Während die Landgerichte erstinstanzlich teilweise verschiedene Ansichten vertraten, halten die Berufungsinstanzen, insbesondere das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Abrechnungen der Euroweb Internet GmbH und der Webstyle für schlüssig und ausreichend."
... kann man, wenn man die böse Täuschungsabsicht partout nicht annehmen will, natürlich auch mit "geistiger Umnachtung" erklären. So wie der Anwalt Berger das darstellt und begründet passt da jedenfalls kein Stein auf den anderen.

Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei Berger gerade vor dem LG und OLG Düsseldorf auch nach erkanntem und demnach erfolgslosen Prozessbetrug im selben Zeitrum geradezu "im Dutzend" Klagen und Berufungen zurück nimmt und auch die Kostenforderungen der Beklagten anerkennt - worüber der Herr Berger aus der selben unlauteren Absicht heraus, aus der er das hier besprochene Märchen schrieb, sehr sorgfältig schweigt. Auch über den sehr interessanten Fakt der lügenden Zeugen schweigt der Anwalt Berger hartnäckig.

Der Anwalt Philipp Karl Berger, Schuberstraße 2 in Niedekrüchten lügt also wieder einmal bewusst und vorsätzlich. Da muss man nach der Motivation, nach dem "Warum?" fragen.
Das sind weit mehr als "kruse Theorien". Der Herr Berger wird sich, wenn alles so bleibt, vor dem AG mit mir darüber unterhalten müssen - gerade auch über seinen aktuellen Bericht. Insofern bin ich ihm "dankbar", denn er liefert mit dem Artikel und der unwahren Darstellung  weiteren Beweis für seine Mittäterschaft.


Für mich steht fest: Philipp Berger belügt die Öffentlichkeit um Kündigungswillige abzuschrecken, er nimmt schon durch seine Veröffentlichungen am Betrug der Euroweb Internet GmbH aktiv teil. Noch immer ist von den Webseiten der Kanzlei Berger ein Bericht abrufbar in dem der Philipp Berger behauptete, diese Verträge seien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt kündbar - und das war eine glatte Lüge, weil der Anwalt Philipp Berger just jene Urteile, welche er hier als "Sonderlösungen" des BGH verkauft, schon kannte - und die sagen, der "Internet-System-Vertrag" ist nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Das ist also keine "Sonderlösung des BGH für die Euroweb-System-Verträge".

Also, wenn man den von Herrn Berger selbst verlinkten Ausführungen der Gerichte folgt (und diese aufmerksam liest)  - dann hat man den richtigen Eindruck:

Ohne grobe Fehler des eigenen Anwalts erspart man also eine Menge Geld. Kennt man noch die zahlreichen Klagerücknahmen - über die der "Lügen-Berger" nichts berichtet - dann kann man den Rechtsstreit froh angehen. Und dann wären da noch die sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - eine tatsächlich vordringende Rechtsmeinung. Dazu hört man allerdings von Seiten der Euroweb und der Kanzlei Berger entweder gar nichts oder nur "Lügen und Berufungs-Gejaule".

Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief.
Karikatur: "Philipp Karl Berger beim Boxen mit den Geistern, die er rief." (Sinnbild)
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Ich frage den Philipp Karl Berger, Schubertstr. 2 in Niederkrüchten, "Ansprechpartner im Medienrecht" der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf und "bekennender Rechtsanwaltskollege" des kriminellen und verlogenen "Organs der Rechtspflege" Günter Freiherr von Gravenreuth (Selbstmord anno 2010):
  1. Ab welcher Zahl der Lügen darf man denn Ihrer allerwertesten Ansicht nach einen "Rechtsanwalt" Ihrer ganz besonderen Qualität als "Lügner" bezeichnen?
  2. Sind mehrere Lügen in einem Satz dabei als eine Lüge oder als mehrere Lügen zu zählen?
  3. Wie sind Lügen zu zählen, die mehrfach oder gar vielfach notorisch und gewohnheitsmäßig, teils öffentlich vorgebracht werden?
  4. Wenn Sie selbst nachweislich vorsätzlich unwahr vortragen, darf man das als "Lüge" zählen oder sind die Ursachen in Ihrem Fall gastronomischer, psychologischer, psychiatrischer oder physiologischer Natur? Sind die Ursachen jedoch nachweislich monetärer Natur, dann möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie denn dann nicht als "Betrüger" gelten wollen?
  5. Haben Sie noch nie selbst im Inneren über einen, der dumme Lügen vor Gericht oder öffentlich vortrug, gedacht, der habe "Scheiße im Hirn"? Wenn nein, was dachten Sie dann über eine solche Person? 
Ich persönlich denke in meinem Inneren über Leute, die grundlos behaupten, wie z.b.  ich sei "nicht prozessfähig" oder "WAHNsinnig", dass solche "kleine, geistig arme Wichser" sind.

Sie können davon aber nicht betroffen sein, denn als "Rechtsanwalt" und also "Organ der Rechtspflege" würden Sie ja niemals so dumm sein und solchen billigen Anlass zu einem Gegenschlag liefern. Ist doch so - oder?

Auf die - sicher ausgefeilt sachlich formulierten - Antworten Ihrer Person auf meine sechs Fragen bin ich sehr gespannt.

StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein


Bei Pokern würde man wohl "all in"  sagen.

Unter dem Aktenzeichen 2640 Js 25272/12 hat die StA Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen den in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsseldorf tätigen "Rechtsanwalt" Philipp Berger eingeleitet. Das Verfahren wird auszuweiten sein, wenn fest steht, dass sich der Anwalt Berger in der Strafanzeige auf ein tatsächliches Mandat des Christoph Preuß, Chef der Euroweb Internet GmbH, berief.

Dieses Verfahren - und damit die Verjährung - "ruht" - ganz korrekt und aus nahezu zwingenden rechtlichen Gründen bis zum Abschluß des vom Herrn Berger im angeblichen Auftrag des Herrn Preuß böswillig gegen mich angezettelten Verfahrens 2640 Js 45579/11 wegen angeblicher übler Nachrede, welches sehr wohl ganz anders ausgehen wird, als der Anwalt Berger dachte.

13.07.2012

Diese dummen Banken!


Hauptaufgabe: "Entwicklung dynamischer Finanz-Webseiten"

Qualifikation: "Idealerweise haben Sie Kenntnisse mit einem weit verbreitetem Content Management System"

Klar ist folgendes: Die Anwendung eines  "weit verbreitetem Content Management Systems" verbietet sich für alles, was irgendwie sicherheitsrelevant sein könnte. Der Grund dafür findet sich in tausenden Zugriffen auf meinen Honeypot, mit denen sonst genau diese "weit verbreitetem Content Management Systeme" angegriffen werden.

Offensichtlich hat da eine Bank aber genau das vor. Und bitte: Das ist dumm.



Die Euroweb lässt anklagen ...

Dieser Artikel sollte auch das Interesse der GStA Düsseldorf, der StA Leipzig und der StA Memmingen finden.

Einleitend Rechtsgrundlagen:
§ 186 StGB - Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 239 StGB- Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger und der Geschäftsführer Christoph Preuß haben ein weiteres Problem. Der erstere hat Ende 2011 im eigenen Auftrag und für den Chef der Euroweb Internet GmbH einen Strafantrag gegen mich gestellt. In diesem geht es im Wesentlichen darum, dass ich beide in einem Schriftsatz an ein Gericht als Kriminelle darstellte und von einer mafiösen Zusammenarbeit sprach. Dieses im Zusammenhang mit dem berechtigten Vorwurf des Prozessbetruges gegenüber Philipp Berger in eben jenem Prozess.

Zunächst einmal ist die StA Kassel, OStA Müller-Brandt, zu kritisieren, denn dieser hat ohne weitere wirkliche Nachforschungen aus dem Strafantrag eine Anklageschrift wegen übler Nachrede gemacht. Denn der OStA Müller-Brandt hätte mit einem Blick in den Computer mindestens feststellen können, dass Christoph Preuß in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagt ist. Da hätte er dort mal einem Blick in die Akte werfen sollen... und ganz schnell herausgefunden, dass es sich um Betrug im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche" handelt. Das die Euroweb - wie der WDR neulich darstellte - vorsätzlich unwahr vor Gericht und durch eine angebliche Gerichtsreporterin und sehr wahrscheinlich gerade auch in und wegen diesem Strafverfahren darstellt, diese "Referenzkundenmasche" würde nicht mehr angewendet, hat wohl mit dem Begriff des "Nachtatverhalten" zu tun.

Das aber sei aber wie es sei, denn die Masche wurde von einer großen Firma angewendet. Es ist also ein Betrug, der durch eine große Organisation, mit vielen Firmen und Töchtern begangen wurde. Das genau ist schon "organisierte Kriminalität".  Und mit ein wenig verstehendem Lesen und dem Herstellen der richtigen Zusammenhänge hätte der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel auf der Webseite der Kanzlei Berger selbst (berger-law.de) herausfinden können, dass der Vorwurf einer mafiösen Zusammenarbeit ebenfalls wahr ist. Dazu reicht sogar der IQ eines Schlossers. Nun, nachdem der OStA Müller-Brandt von der StA Kassel das nicht gleich gemacht hat, braucht er meine Nachhilfe.

Hätte der OStA Müller-Brandt dann so ein einfaches Mittel wie Google verwendet, so hätte er gewusst, dass es sich bei der Strafanzeige und dem Strafantrag des Philipp Berger für sich und für Christoph Preuß um einen Akt handelt, der es wert ist, ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher, versuchter, schwerer Freiheitsberaubung  (Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung einzuleiten.

Denn ohne jeden vernünftigen Zweifel sind sich Christoph Preuß und das "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger der eigenen Straftaten, respektive der Teilnahme und des natürlich des hohen Organisationsgrades auch bewusst und erstatteten dennoch die Strafanzeige aus einem unzweifelhaft kriminellen Schädigungsinteresse heraus.

Dabei kommt es in dem nur noch formell gegen mich gerichteten Verfahren auf dieses Bewusstsein der beiden Herren aber noch nicht einmal an: Es kommt nur darauf an, ob mein Vortrag wahr ist. Das ist er. Die Anklage geht den Bach runter und ich werde, wenn es zu einem öffentlichen Verfahren kommt, diese beiden "Opfer" vor Gericht demaskieren und dazu unter anderem auch den WDR - genauer die Firma Genau.TV einladen. Wenn der Herr Berger und der Herr Preuß also als "richtig garstige Ganoven" (die versuchte schwere Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen, der Versuch, dieses mittelbar durch Missbrauch der Staatsgewalt zu begehen ist zweifelsfrei "garstig") in der Hauptsendezeit auf den TV-Schirmen von Millionen Bürgern dieses Landes erscheinen wollen, dann  bitte ich einfach um pünktliches Erscheinen der von mir als Zeugen benannten, angeblichen "Opfer" zum Gerichtstermin.

Davon, dass ich verurteilt werden könnte, gehe ich übrigens nicht aus: § 193 StGB (berechtigtes interesse), § 138 ZPO (Pflicht zu vollständigem und wahren Vortrag), Art. 5 (Meinungsfreiheit) und Art. 103 GG (Recht auf Gehör vor Gericht) schützen mich schon formell.

Die Anklage erscheint mir, mit allem Verlaub, schon deshalb ziemlich schwachsinnig.

Der Anwalt Berger sowie Christoph Preuß hätten sich vor dem Strafantrag vielleicht auch mit der Adrijana Blazevska unterhalten sollen und zwar dahingehend, was der äußerst ambivalente Strafantrag denn für Reaktionen auslösen könnte und was für Auswirkungen diese haben werden. In diesem Sinne habe ich auch tiefe Zweifel daran, dass der Anwalt Berger auch in juristischer Hinsicht immer weiß, was er wirklich tut. Vorliegend hat er nach meiner Auffassung dazu beigetragen, seinem Mandant Preuß einen erheblichen juristischen und moralischen Schaden zuzufügen, der wohl nicht wieder gut zu machen ist.

Ich halte es für einen Akt einer schon grausigen  Dummheit mir eine so treffliche Gelegenheit einzuräumen, den Herren vor Gericht gemeinschaftlich begangene Straftaten nachzuweisen und diese in ein Urteil aufnehmen zu lassen - und ich werde das auch tun!

Sollte der Anwalt Philipp Berger noch mal was von wegen "kruse Theorien" auf seiner Webseite "lallen", dann werde ich ihn mit besonderer Freude in der Öffentlichkeit des Verfahrens und in diesem Blog "vorführen". Mein Kopf dient mir zumindest zu mehr als dazu, das Gleichgewicht zu halten. Vielleicht sollte, gerade mit dem Blick auf das Schicksal des Günter Freiherr von Gravenreuth (und von ca. einem halben Dutzend weiterer zu Haftstrafen verurteilten Personen aus dessen sozialer Umgebung, die übrigens auch die StA Kassel mit mehr als 100 Strafanzeigen gegen mich überschütteten) noch jemand mit dem Nachdenken beginnen.

Eine  Antragsrücknahme würde jetzt nicht mehr viel ändern, könnte aber als positives Nachtatverhalten oder als Tatrücktritt gewertet werden. Der OStA Müller-Brandt wird schon wissen, was er daraus zu machen hat.


Euroweb - Prozessbetrug: Die Mär von den fest angestellten Mitarbeitern

Immer wieder hat die Euroweb durch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und oder Andreas Buchholz in Prozessen vortragen lassen, dass die Webseiten "ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter" erstellt würden - und mit diesem Vortrag begründet, dass diese auch bei Nichterbringung der Leistung praktisch den gesamten, im Vertrag vereinbarten Betrag fordert.

Die Gerichte haben das mehrfach zurückgewiesen, da der Vortrag nicht in Übereinstimmung mit den Geschäftsberichten (Bilanzen) der Euroweb zu bringen ist. Aber das ist längst nicht der einzige Widerspruch:




Und tatsächlich belegen diese Bildschirmfotos von der Webseite der Euroweb, dass diese,

 "um der steigenden Nachfrage genügen zu können"  

nach Freiberuflern /Freelancern suchte. Die Bildschirmfotos stammen aus einer Zeit, in der zumindest die Umsätze der Euroweb im Neukundengeschäft längst nicht so stark stiegen wie vor dem Jahr 2010, eher sogar stagnierten.

Und mir kann jedenfalls niemand erzählen, dass die Anwaltskanzlei Berger - damit die "CEO" oder Partner Philipp Berger und oder Andreas Buchholz nicht die Verträge ausarbeiteten und nicht wussten, dass die Euroweb zur Bedienung der durch das unwahre Angebot kostenloser Webseiten erzeugten Nachfrage tatsächlich auch Freiberufler einsetzte, dass der Vortrag also unwahr war und dass durch den Vortrag die Gerichte im Interesse der Erzielung eines Vermögensgewinns in einem großen Umfang getäuscht werden sollten und teils auch getäuscht wurden.

Jetzt könnte die Euroweb natürlich hingehen und durch die beiden "längst nicht immer ehrlichen" (das ist ein Euphemismus) Anwälte behaupten lassen, dass diese die Freelancer "nur für besonders schwierige Projekte" einsetzte. Dann muss diese sich aber fragen lassen, wann denn nun gelogen wurde: Auf der Webseite oder vor Gericht. Und wie gesagt, ist da doch noch die Sache mit dem Geschäftsbericht.... und was, bitte, bedeutet das Wort "ausschließlich"?

Nun, der Herr Berger (Berger LAW LLP), auf dessen Webseite noch immer vorsätzlich unwahr verbreitet wird, dass die Verträge mit der Euroweb nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar seien, und der Herr Preuß (Euroweb Internet GmbH)  werden sich früher oder später in Kassel sehr unangenehme Fragen stellen lassen müssen.

Erst  von mir und dann von der Staatsanwaltschaft. Grund ist ein ambivalenter Strafantrag gegen mich, diese möchten nicht als "Lügner und Betrüger" dargestellt werden. Das wird wohl ganz anders ausgehen als der Herr Berger es jetzt noch denkt. Ich indes denke, der Philipp Berger ist auch uneinsichtig genug um dieser Warnung nicht die angemessene Bedeutung zuzumessen und wird seinen Mandant Christoph Preuß auch entsprechend falsch beraten.

Das Aktenzeichen der Kanzlei Berger ist STR 11685/11.

12.07.2012

Euroweb-Berger / "Gisela Mertens" entlarvt

Update vom 23.2.2014:
Hinweis für ein angerufenes Gericht:

Philipp Berger kennt diesen Artikel beweisbar seit mehr als 18 Monaten. Er hat sich vor Gericht schriftlich beschwert, dass seine angebliche Privatadresse (die mir allerdings als Adresse seiner Firma "Gerichtsinkasso GmbH" bekannt wurde) in diesem Artikel genannt wird.

Achtung: Eine tatsächliche Trägerin des Namens "Gisela Mertens" - und zwar diejenige, die bei einer Google-Suche nach diesem Name auch im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit zu finden ist, hat erklärt, das diese nicht die Person ist, welche als "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" einen gleichnamigen Blog führt. Ich habe keinerlei Grund an deren Darstellung zu zweifeln.
 
Demnach ging ich bisher schon zu Recht davon aus, dass der Name falsch ist und missbräuchlich verwendet wird.


Ich gebe der interessierten Öffentlichkeit bekannt, dass ich auf Grund sehr starker und handfester Indizien davon ausgehe, dass die "impressumsfreie Gerichtsreporterin Gisela Mertens" nicht nur ein bezahltes  Sprachrohr der Euroweb Internet GmbH ist, sondern sogar direkt vom Euroweb-Anwalt Philipp Berger mit vorgefertigten Texten beliefert wird. Dieses Beliefern mit vorgefertigten Texten betrifft insbesondere auch üble Schmähungen und (Formal-)Beleidigungen, welche diese "Meinungsschlampe" öffentlich verbreitet.

Das gilt natürlich nur, wenn der Anwalt Philipp Berger nicht selbst als "Gisela Mertens" bloggt. Das genau kann man nämlich auch annehmen.

So schreibt die angebliche "Gisela Mertens" - von der ich annehme, dass diese im realen Leben den Namen "Philipp Karl Berger" trägt und in Niederkrüchten lebt, am 9. Juni 2012:
"Die erhalten zudem in stoischer Regelmäßigkeit und zu jeder beliebigen Tages- wie Nachtzeit beleidigende Emails von J.R. Selbst der Bundesgerichtshof (Präsident: Klaus Tolksdorf) bleibt von dieser elektronischen Post nicht verschont. J.R. – ein Fall für den Psychiater?"
und:
"In diversen Blogbeiträgen bettelt J.R. nahezu um eine gerichtliche Auseinandersetzung. "

Just das gleiche Datum trägt ein Schriftsatz des Niederkrüchtener Anwaltes Philipp Berger. Darin heisst es:
"Nach Einschätzung der beklagten Partei ist Jörg Reinholz nicht geschäftsfähig."
Am 7. Juni schrieb - und log - Philipp Karl Berger in der selben Sache:
"Neben diesen im Internet veröffentlichten Äußerungen, versendet der Antragsteller in stoischer Regelmäßigkeit sowohl an die Antragsgegner als auch an unsere Mandanten und teilweise auch an: info@bgh.de diverse elektronische Nachrichten (E-Mail) zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit."
und:
"Zudem bettelt der Antragsteller in seinem Blog geradezu um eine gerichtliche Auseinandersetzung"

Durch die inhaltlichen und wortwörtlichen Übereinstimmungen der Lügen sowie die zeitliche Enge steht zumindest eine große Nähe zwischen "Gisela Mertens" und dem Anwalt Philipp Berger fest. Ich habe die Anzahl der Beispiele bewusst klein gehalten - es gibt wesentlich mehr Beweise für diese merkwürdige Enge.

Fest steht damit auch, dass nicht ich hier der "Irre" bin - diese Methode, mich als "Irren" darzustellen hat der "Rechtsanwalt" Berger von einem "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld übernommen, der seine kriminellen Mandanten in ähnlicher, höchst bedenklicher - wenn nicht krimineller Weise gegen mich vertrat wie der oft lügende Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger. Auch damals wurde ich parallel in Blogs und Foren - teils ganz offenkundig durch Andreas Neuber selbst - erheblich verleumdet. Ich halte die Wiederholung dieses Umstandes nicht für einen Zufall. An eine "Verfolgung" oder direkte Teilnahme des Andreas Neuber glaube ich nicht - wohl aber daran, dass sich da zwei von mir durchaus als kriminell angesehene "Rechtsanwälte" über "erfolgsversprechende Methoden" ausgetauscht haben.

Das die "Gisela Mertens" (wohl Philipp Berger selbst) mich noch nicht der "Kinderfickerei" beschuldigte um den Mob auf mich zu hetzen wundert mich. Ansonsten hat diese erbärmliche  "Meinungsschlampe" es ja auch schon fertig gebracht mich völlig grundlos des Alkoholmissbrauchs zu beschuldigen. Ich denke, die "Frau" finanziert den eigenen Alkoholmissbrauch, zumindestens zum Teil,  mit dem Blog. Denn das eigene, negative Eigenschaften auf andere abgebildet werden ist eines der Phänomen der Psychologie. Ich selbst trinke in der Woche(!) vielleicht zwei, drei wirklich ausgesucht gute Bier - andere (vor allem stärkere) alkoholische Getränke meide ich strikt. Ich kann mir vorstellen, dass eine Alkoholikerin oder ein Alkoholiker deshalb neidisch auf mich sind und genau deshalb - wenn diese schon mal beim Beleidigen und Verleumden sind - mir den eigenen Alkoholismus unterstellen. So ist das halt bei zwanghaftem Verhalten.

Der BGH erhielt von mir genau eine Anfrage zu jenem Verfahren, über das Philipp Berger bewusst unwahr vormachte, der BGH hätte die arglistige Täuschung nicht feststellen können. Das ich hierzu - nach dem offen unwahren Vormachen des Herrn "Rechtsanwaltes" - eine Auskunft haben wollte entzieht sich jeder Kritik. Hier ist die Frage zu stellen, ob ich - oder doch nicht vielleicht doch der Philipp Berger (und [oder a.k.a.]  "Gisela Mertens...) der Irre bin.

Ich empfehle dem Anwalt Philipp Berger (und/oder der "Gisela Mertens...) dass diese ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen um das klären und ggf. behandeln zu lassen.

Zumal der Anwalt Berger dem Gericht vormachen wollte, er habe nie die Absicht gehabt mich zu schmähen. Auch dieses "Walter-Ulbricht-Vormachen" steht jetzt als eine klare Lüge eines erbärmlichen Lügners fest.

Wer im Blog der "Gisela Mertens"  mal die Artikel der Kategorie "Euroweb" gelesen hat, dem wird ohnehin schnell klar, dass da jemand mit einer "recht auffällig strukturierten Verknüpfungen der Synapsen" am Schreiben ist.

Diese Eigenschaft kann man dem Philipp Karl Berger auch zuordnen. Denn was, bitte, könnte man über diese offensichtliche Nähe des definitiv zur Verleumdung der Gegner neigenden "Rechtsanwaltes" Philipp Berger von der Berger LAW LLP zu dieser "Gisela Mertens" denn noch denken?


Ich fordere den Herrn Philipp Berger, Schubertstraße 2, Niederkrüchten, öffentlich zu einer Stellungnahme auf!

Wenn er behauptet, er sei nicht selbst diese "Gisela Mertens", dann soll er dazu Stellung  nehmen, warum er und/oder die Euroweb Internet GmbH sich der Dienste einer ausweislich derer Blogbeiträge selbst für Laien offensichtlich geistig erkrankten Person bedienen. Was fällt ihm und/oder der Euroweb ein, eine offensichtlich bestehende geistige Erkrankung durch dieses miese Verhalten auszunutzen und sogar noch zu verschlimmern?

Denn der Vorwurf des Missbrauchs einer geistig kranken Person zu nicht von der Moral und auch nicht vom Gesetz gebilligten Zwecken (eindeutig: Beleidigung) muss ja nach dem Bestreiten, dass er selbst diese "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" ist, unbestreitbar wahr sein.