11.07.2012

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger meint, derjenige, von dem er - übrigens erheblich verfristet - eine Gegendarstellung verlangt, müsse auch die Kosten für seine werte Beauftragung tragen.


"BILD-ungsmisere!
Völlig unfähige Rechtsanwälte geben immer öfter grundfalsche Rechtsauskünfte!"

... könnte man jetzt titeln und so zu Unrecht den ganzen Berufsstand schmähen. Dabei handelt es sich bei der demonstrierten Rechtsunkenntnis des "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger von der Berger Law LLP zwar um einen durchaus krassen, aber eben auch um einen bedauerlichen und für die Anwaltschaft hoffentlich nicht charakteristischen Einzelfall. 

 Herr Philipp Karl Berger: Eine Kostentragungspflicht kommt bei der Gegendarstellung nur in Frage, wenn diese aus einer Schadensersatzpflicht resultiert, wenn also ein Verzug oder eine schuldhafte unerlaubte Handlung nachgewiesen wird.  Das dürfte hier außerordentlich schwer fallen. Immerhin hatte der Anwalt schon vor rund zwei Jahren wegen des Artikels abgemahnt.


Ich empfehle das "Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht"  zu erwerben. Das der Anwalt Berger durch den Besitz des Buches zu Kenntnissen kommt, die ihn mir, einem, einfachen kleinem Schlosser aus dem Osten, überlegen machen, befürchte ich indes nicht.  Das dazu notwendige Wissen hätte er längst haben müssen, wenn das denn hätte was werden sollen.

Vorliegend will der Herrr "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger nämlich gegenüber Thorsten Romaker sogar einen Gegendarstellungsanspruch geltend machen, obwohl er - damals wie jetzt als Anwalt  der Euroweb - schon vor ca. 2 Jahren den selben, von der Gegendarstellung betroffenen Artikel abmahnte.

Das geltend machen des Gegendarstellungsanspruches muss "unverzüglich" erfolgen. Dieses "unverzüglich" nehmen die Gerichte bei einer Erhebung binnen 4 bis 6 Woche nach erster Kenntnis von der Veröffentlichung an. Eine zweite, ebenfalls einzuhaltende Frist sind 3 Mionate nach Erscheinen.

Nun, keine der Fristen ist eingehalten.

Zu dem demonstriert der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger auch, dass er offenbar nicht fähig oder nicht bereit dazu ist, Darlegungen eines Gegners korrket zu würdigen:

Er behauptet gegenüber Thorsten Romaker (ich finde ziemlich dreist):
"unter Anderem behaupten Sie, die angeführten Gründe der Abmahnung würden immer “fadenscheiniger” werden."
Thorten Romaker schrieb jedoch an der beanstandeten Stelle:
"Indes werden die angeführten Gründe der Abmahnungen, wie ich finde, immer fadenscheiniger, wie folgendes Pamphlet beweisen kann."
Nun der  "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger sollte wohl noch ein paar Nachhilfestunden darin nehmen, zu erkennen, was eine Tatsachenbehauptung ("behaupten") und was eine Meinungsäußerung  ("wie ich finde") ist.

Wenn das (und vieles andere) besser klappt darf er sich wieder melden ohne für sein durchaus untaugliches (also als "fadenscheinig" ansehbares) Geschreibsel gleich wieder Kritik einstecken zu müssen. Sollte er nicht lernen wollen oder das Gelernte nicht korrekt anwenden wollen, so wird er irgendwann begreifen müssen, dass er seinem Ruf und damit seiner beruflichen Zukunft keinen Gefallen tut.

Das Web vergisst nämlich nichts.

Thorsten Romaker hat jetzt geschrieben, er wolle die Gegendarstellung veröffentlichen. Ich freue mich schon jetzt darauf, mir das Maul über selbige und deren allerwertesten Autor zu zerreißen, der noch immer diesen Schnullifax unter seine Mails setzt:


4 Kommentare:

canary hat gesagt…

Braucht Herr Rechtsanwalt Berger einen neuen beruflichen Horizont? Würde an der Stelle vorschlagen, der Jurist könne sich jederzeit als nächster Chef des Verfassungsschutzes Thüringen bewerben...

Aktuell ist der Laden nur so ziemlich abgewirtschaftet [1], aber mit Rechtsanwalt Berger an der Spitze ist für alles andere Luft nach oben...

[1]
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thueringer-neonazi-ausschuss-niemand-will-roewer-ernannt-haben-a-843670.html
http://haskala.de/2012/07/09/top-aussagen-im-untersuchungsausschuss/

. hat gesagt…

aber mit Rechtsanwalt Berger an der Spitze ist für alles andere Luft nach oben...

Nun, ich hoffe meine Leser verstehen auch "euphemistisch".

Problembärdompteur hat gesagt…

Das setzt der Superanwalt Berger noch unter seine Mails? Wie lächerlich ist das denn? Gottchen, was für eine lustige Figur der Mann doch ist.

canary hat gesagt…

Problembärdompteur, vielleicht kennt Rechtsanwalt Berger ja die gängigsten Rechtsfragen zu Email Disclaimern nicht...

An der Stelle wären diesem falls mitlesend als Einstiegshilfe die Links http://www.heise.de/ix/meldung/Disclaimer-Unnoetiger-Ballast-fuer-E-Mails-892297.html und http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7023-e-mail-disclaimer-duerfen-vertrauliche-e-mails-im-internet-veroeffentlicht-werden.html nahegelegt.

Komisch, ein guter Rechtsanwalt wie bspw. Deutschlands bester Rechtsanwalt A. N. aus K. wüsste soetwas sofort. Wie kann also ein in Düsseldorf mit eigener Kanzlei vertretener Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Berger soetwas übersehen? Ich meine, das ist doch ein Anfängerfehler par excellence, oder nicht?^^

Kommentar veröffentlichen