05.07.2012

Philipp Karl Berger, der Kollege des Freiherrn von Gravereuth und des Freiherrn von Münchhausen

Die rasend wütende "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" hatte - sehr wohl im Auftrag der Euroweb und für die in die solchen Fällen übliche Pauschalsumme von 30 Silberlingen den "Sieg" der Kanzlei Berger in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gefeiert. Der Antrag ist aber nicht abgewiesen worden, er wurde verwiesen.

Und für mich ist das gut. Denn nun ist nicht mehr das Landgericht zuständig, sondern das Amtsgericht. Das Landgericht ist somit Berufungssinstanz. Und das Landgericht steht auf dem festen Standpunkt, dass Berichte über Einkommenverhältnisse zur Privatsphäre gehören. Und darüber, über die Einkommensverhältnisse von Gegnern seiner Mandanten zu berichten, würde ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender "Rechtsanwalt" nicht einmal nachdenken, der Euroweb-Anwalt Berger macht derlei im Auftrag seiner Mandantin und in dem Vorsatz herabwzuwürdigen. Eine Drohung gegenüber Dritten sehe ich darin auch. Dies sei wie es sei, die Verweisung an das Amtsgericht hat für mich viele Vorteile.

Denn der Herr Berger hätte sein Berufungsglück wohl lieber vor dem OLG gesucht. Aber jetzt muss erst einmal das Amtsgericht entscheiden.

Ich selbst habe gar nichts falsch gemacht. Die Streitwertfestlegung erfolgt durch das Gericht. Und wenn das Gericht festlegt, dass eine schmähende Veröffentlichung des Philipp Berger keinen Streitwert von 5000 Euro rechtfertigt, dann kann man daraus auch schließen, dass das Gericht den schmähenden Veröffentlichungen dieses Philipp Karl Berger aus der Schubertstraße 2 in Niederkrüchten allenfalls einen geringen Wirkungsgrad zuspricht. Und es ist meine Meinung, die ich auch wegen ihrer Offensichtlichkeit nicht begründen muss, dass aus dem zugesprochenen geringen Wirkungsgrad dann wieder auf eine beachtlich geringe Wertschätzung dieses Anwaltes Berger durch das Gericht geschlossen werden kann. Dafür gibt es ja auch handfeste Gründe.

Der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger hat sich in dem Verfahren übrigens selbst entlarvt. Er bezeichenete den Günter Freiherr von Gravenreuth als "Rechtsanwaltskollegen". Ein kluger Anwalt hätte sich von diesem Lügner, Verleumder und notorisch kriminellen "Rechtsanwaltskollegen" distanziert. Der Berliner Anwalt "Jonny" Eisenberg  schrieb über Gravenreuth:
"Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat... Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen."
Was das mit den "nur mit Schwächeren angelegt" betrifft muss ich den Herrn Eisenberg  geringfügig korrigieren:  
Gravenreuth ..."hat sich immer nur mit vermeintlich Schwächeren angelegt, die er ausnehmen wollte."
Übrigens hat der Gravenreuth auch die eigenen Mandanten abgezockt. Das waren die drei ersten Urteile: die wegen Urkundenfälschung,  Untreue und Unterschlagung.

Ich vermute, dem allerwertesten Gravenreuth-Fan Philipp Berger hingegen ist nur nicht eingefallen, noch ein "lieben" oder "sehr hoch geschätzten" vor den formellen Titel und den Name des Gauners zu setzen. Nun, wenn der Herr Philipp Karl Berger ein "Rechtsanwaltskollege" des pressebekannten Betrügers Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr, verstorben aus Angst vorm Knast) sein will, dann werde ich ihn daran ganz gewiss nicht hindern. Ich finde das nämlich "bezeichnend"

Und jeder in Niederkrüchten, Düsseldorf oder sonstwo soll wissen, wie der "Rechtsanwalt" Philipp Berger seine geistige Position selbst definiert.


Das war die medienwirksame "Selbstentlarvung". Für das Gericht gab es noch weitere über welche ich erst später berichten werde. Denn ich schreibe zwar, aber längst nicht alles und längst nicht alles zur Unzeit.

Nur noch so viel: In insgesamt vier Schriftätzen, 3 davon stammen (und genau das ist bei einem "Rechtsanwalt" äußerst bemerkenswert)  vom 7., 8. und 9. Juni hat der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Kanzlei Berger Law LLP es nicht lassen können zu verleumden und zu lügen. Daneben gab er noch den "Walter Ulbricht".

Zu dem sind mal wieder Sachverhalte ans Licht gekommen, die auf Straftaten schließen lassen. Konkret zur Anstiftung (§ 12 StGB) des Verstoßes gegen §§ 353b und/oder 353d StGB. Und auf den Verstoß  selbst, den dann aber eine Person außerhalb der Kanzlei begangen hat. "Netterweise" hat der Philipp Berger gleich auch ein Telefonprotokoll mit an das Gericht gesendet. Da braucht sich seine Kollegin Adrijana Blaszevka jetzt nicht wundern, wenn diese demnächst Rede und Antwort stehen muss - pardon, als Beschuldigte: soll.

Ich will ja nicht in den Verdacht geraten, diese "Rechtsanwältin" der Kanzlei des Philipp Berger in dieser grundlegenden rechtlichen Frage falsch zu beraten. Das die Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP insgesamt "irgendwie" schlecht beraten sind ist eine Auffassung, die ich vertreten kann. Zumindest den Philipp Berger halte ich jetzt für etwas, was ein Dritter mal mit "Niete im Talar" umschrieben hat.

Ich berate die ja auch nicht. Sollen die sich die externe Hilfe doch woanders suchen.

Das mit dem Ermittlungsverfahren gilt natürlich nur, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel dazu entschließt, ihre offensichtlich notorische Praxis der Strafvereitlung zum Nachteil der Opfer krimineller Rechtsanwälte zu überdenken. Insbesondere der Kassler Oberstaatsanwalt Müller-Brandt hat, und das weiß er schon  von mir, Gelegenheit über diese rechtswidriger Praxis von Teilen, wenn nicht der gesamten Staatsanwaltschaft Kassel nachzudenken - die übrigens darin ihren Höhepunkt findet, nicht etwa die Betrüger im Talar zu verfolgen sondern deren Opfer. Diesen Vorwurf der rechtswidrigen Verfolgung mache ich dem Herrn Oberstaatsanwalt Müller-Brand.Und dieser Vorwurf hat auch ein Aktenzeichen der StA Kassel - welche die Vorwürfe gegen sich selbst tatsächlich selbst "untersucht".

Wahrscheinlich mal wieder nur darauf, ob man dem Vorwerfenden einen Strick daraus drehen kann.

Willkommen in der Bananenrepublik Hessen!

6 Kommentare:

Trainee hat gesagt…

Hat der selbsternannte Kollge eines Günter, Freitod v. Gravenreuth Verwandte im Osten? Dachte nur gerade, weil mich dessen aktuelles Auftreten vor Gericht an eine interessante Randnotiz aus der einstigen Ostzone erinnert!^^

Siehe dazu: http://www.youtube.com/watch?v=IIccxUW9fJI

In der Tat wortgewandte große Schnauze, aber kein Unrechtsbewusstsein vorhanden. Das wurde wahrscheinlich irgendwo sinnfrei abgeben und/oder kürzlich gleich mit den Umzugskartons während dessen neuen Umzugs entsorgt.

Mit Alaaf und Gruß aus Köln,

trainee

PS: http://www.youtube.com/watch?v=IIccxUW9fJI

Dr. No hat gesagt…

Diese "Gerichtsreporterin" unterdrückt nicht genehme Kommentare.

Anonym hat gesagt…

Entlarven bitte mit V schreiben! (Dieser Kommentar muss nicht veröffentlicht werden, aber wenn ein Karl mit sehr großem Knall Licht allen Ernstes mit D schreibt, sollte man zumindest die ganz groben Schnitzer vermeiden). ;)

. hat gesagt…

"Entlarven bitte mit V schreiben!"

Danke.

. hat gesagt…

"In der Tat wortgewandte große Schnauze"

Vielschreiber: ja, Redenhalter: ja. Warum ich aber nicht davon ausgehe, dass der Philipp Berger tatsächlich "wortgewandt" ist, daraus mache ich noch ein paar Tage lang ein Geheimnis.

Aber dann wird es echt lustig.

Trainee hat gesagt…

"Diese "Gerichtsreporterin" unterdrückt nicht genehme Kommentare."

Dr. No, und nicht zu vergessen, schwärzen kann die Dame freigeschaltete Kommentare auch! Schau Dir doch mal die Kommentare aller aktuelleren Artikel etwas näher an...

Zensur!

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