14.07.2012

StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein

Bei Pokern würde man wohl "all in"  sagen.

Unter dem Aktenzeichen 2640 Js 25272/12 hat die StA Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen den in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsseldorf tätigen "Rechtsanwalt" Philipp Berger eingeleitet. Das Verfahren wird auszuweiten sein, wenn fest steht, dass sich der Anwalt Berger in der Strafanzeige auf ein tatsächliches Mandat des Christoph Preuß, Chef der Euroweb Internet GmbH, berief.

Dieses Verfahren - und damit die Verjährung - "ruht" - ganz korrekt und aus nahezu zwingenden rechtlichen Gründen bis zum Abschluß des vom Herrn Berger im angeblichen Auftrag des Herrn Preuß böswillig gegen mich angezettelten Verfahrens 2640 Js 45579/11 wegen angeblicher übler Nachrede, welches sehr wohl ganz anders ausgehen wird, als der Anwalt Berger dachte.

Die Staatsanwaltschaft kommt damit einer nach allem Dafürhalten zu erwartenden Anweisung der zuständigen Strafkammer des AG Kassel zuvor.

Ich empfehle Herrn Philipp Berger den Tatrücktritt so unverzüglich wie möglich, jedenfalls noch vor der mündlichen Verhandlung. Das ist ein ganz konkreter und sehr ernst gemeinter Rechtsrat, den der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von dem Schlosser Jörg Reinholz nach einer eingehenden Sachverhaltsprüfung im Einzelfall - ganz unbestellt und dafür auch noch tatsächlich kostenlos - erhält.

Sonst könnten noch in der mündlichen Verhandlung - und somit auch sehr öffentlichkeitswirksam - zwei Paar Handschellen klicken. Denn im Falle des weit fortgeschrittenen Versuches einer schweren Freiheitsberaubung (bei mehr als einer Woche auch nur angestrebter Freiheitsberaubung gemäß § 239 Absätze 2,3 StGB zwingend) liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Hier wäre in Falle einer Verurteilung sogar noch der Missbrauch des Berufes des Anwaltes und der versuchte Missbrauch des Staates als "Tatwerkzeug" erschwerend zu berücksichtigen, so dass die Mindeststrafe als Strafmaß jedenfalls nicht in Frage käme und eine Aussetzung zur Bewährung - falls dann das Strafmaß überhaupt noch unter zwei Jahren bleibt - zumindest in Hessen sehr fraglich wäre.

Karikatur: "Philipp Karl Berger hat eine Lösung für das Imageproblem der Euroweb"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.


Der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Leipzig  habe ich mitgeteilt, dass die Euroweb laut dem Beitrag in der WDR-Servicezeit "Teuer statt kostenlos" vom 11.06.2012 unter Nennung eines Zeugen veröffentlichte, dass entgegen, der wohl auch dort erfolgten und gegenteiligen Darstellung, die Euroweb tatsächlich weiter an der "Referenzkundenmasche" fest hält. Da kann sich der Christoph Preuß in der dortigen Strafsache wegen Betruges in 14 Fällen an einer korrekten und auf nunmehr auf wahren Tatsachen und eben nicht auf den eigenen Lügen beruhenden Wertung seines tatsächlichen Nachtatverhaltens "erfreuen". Auch diese Strafanzeige, also die Falschbeschuldigung, gehört zu diesem Nachtatverhalten, denn freilich muss sich ein aktiver Betrüger vorhalten lassen, dass er ein solcher ist. Macht er da noch eine Strafanzeige, dann ist er sogar ein garstiger Betrüger!

Ich habe den Eindruck, die Herren Berger  und Preuß wollten mich gegen sich aufbringen - und haben mit ganz miesen Karten deutlich zu hoch gepokert.

Karikatur: "Philipp Berger sagte noch: Meine Mandantin ist keine kriminelle Organisation!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

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