09.09.2012

AG Düsseldorf: Euroweb täuscht(e) systematisch arglistig

Diese Urteile häufen sich. Da der Euroweb Anwalt Philipp Berger so gerne von einer "vordringenden Rechtsansicht" labert sollte dieser so langsam mal die zahlreichen Urteile wegen arglistigerTäuschung zu Lasten seiner Mandanten, die mit "Christoph Preuß & Daniel Fratzscher" oder "Euroweb & Webstyle" nahezu  vollständig umrissen sind, zur Kenntnis nehmen statt sich durch seine Veröffentlichungen weiter auf die Seite dieser Mandanten zu schlagen, bei denen immer mehr Richter erkennen wie betrügerisch das geplante und absolut systematische Vorgehen ist.

Soweit der Anwalt großfressig verkündet, dass der Euroweb arglistige Täuschung nur im Einzelfall nachgewiesen sei und das Vorhalten einer systematischen arglistigen Täuschung nicht rechtens sei, so stimmt das nicht, denn auch das AG Düsseldorf hat auf die Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese geschlossen. Und noch systematischer, als die Ausführenden (die Drücker der Euroweb) zu schulen und diesen auch noch Formulare - durch welche u.a. die Täuschung geschieht - in die Hand zu drücken, kann eine Täuschung kaum geschehen.

Von der arglistigen Täuschung zum Betrug fehlt juristisch nur ein kleiner Schritt. Der ist der beabsichtigte Gewinn. Das AG Düsseldorf führt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil 40 C 145526/11 vom 30.08.2012 aus:
"Eine arglistige Täuschung liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonderen Angebot gesprochen wird, der tatsächliche Preis aber keineswegs günstig ist."
Und mit dem keineswegs günstigen, sondern extrem hohen Preis haben wir auch einen hohen Gewinn, damit steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Täuschung fest und damit dann der Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Anders ist das nicht zu werten. Weder moralisch noch juristisch.

Wie immer findet der Euroweb-Anwalt Philipp Berger dieses Urteil nicht so interessant, als dass er darüber berichten würde. Seine sogannte "juristische Berichterstattung" hat mit einer wahrheitsgemäßen Diskussion nichts zu schaffen, der Herr Berger "berichtet" nämlich und diese Absicht ist so deutlich und mies wie sie nur mies und deutlich sein kann, um hinsichtlich einer womöglich eintretenden prozessualen Situation falsche Vorstellungen bei den Opfern dieser Betrugspraxis zu wecken.Insoweit kann und muss sich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Straftaten seiner Mandanten - die er aus den Urteilen kennt - wissentlich unterstützt.

Es sei denn, er hat so grundsätzliche psychische Probleme, dass er die Angelegenheit und die Konsequenzem seines Handelns nicht mehr übersieht.

Geistig Kranken kann man ja wegen deren krankheitsbedingen Äußerungen keinen Vorwurf machen.

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