04.09.2012

Verloren und doch was gewonnen (Auch außer Einsicht...)

Die Entscheidung 33 T 83/12 des LG Düsseldorf - von der die Kanzlei Berger im zum Zwecke der  Beleidigung und Verleumdung sowohl meiner Person als auch Dritter eingerichteten Blog "gerichtsreporterin.blogspot.com" bereits am 1. September berichtete, ist heute am 4. September 2012 hier zugestellt worden.

Tatsächlich weist die Entscheidung meinen Anspruch[¹] zurück.

Andererseits steht darin etwas sehr Interessantes:
"Auch ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Parteien im Internet eine erhitzte Diskussion führen, in deren Verlauf beide Seiten jeweils der anderen die Zurechnungsfähigkeit abstreiten. Vor dem Hintergrund der wechselseitig begangenen Angriffe ...."
Das hat "das Gisela"  a.k.a. Philipp Berger (der womöglich nicht selbst schreibt, aber die Beleidigungen in dem Blog "bestellt und bezahlt") "etwas anders" berichtet.

Tja. Der Herr Philipp Berger ... Damit werde ich mal wedeln. Immer dann wenn der die große Fresse schwingt und den Gerichten vormacht, er wäre so was wie ein "seriöser Rechtsanwalt".

Ich kann nämlich sogar durch Schriftsatz der Kanzlei des Philipp Karl Berger vorweisen, wer wann und wie grundlos mit dem Dreck angefangen hat. Das war nämlich der Berger-Philipp und einen sachlichen Grund für seinen beleidigenden und verleumdenden Vortrag hatte der nicht nur in dieser Hinsicht asozial agierende "Rechtsanwalt" nicht.

Die Aussichten des Philipp Berger für sich und die systematisch arglistig täuschende (=betrügende) Euroweb Internet GmbH (in deren Auftrag[²] er mich ja verleumdet und beleidigt) eine einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil gegen mich zu erlangen stehen damit nämlich ab sofort ziemlich mies.

Das heißt für den Herrn Berger: Sucht der weiter Stunk, dann wird er ihn auch bekommen: Die Rache für die Beleidigung als "homoexueller und wahnsinniger Alkoholiker" , die habe ich mir noch nicht einmal ausgedacht... und die werde ich kalt servieren.


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¹) Es gibt tatsächlich einen juristischen Grund nicht selbst zu berichten, um was es geht.
²) auch den Auftrag der Euroweb hat der Verleumdungsanwalt Berger ja schriftlich bestätigt ...

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist das sogenannte "Recht auf Gegenschlag".

. hat gesagt…

Das ist das sogenannte "Recht auf Gegenschlag".


So ist es. Dem Berger sollte langsam dämmern wie sehr ich dieses Recht habe, seit dem er mich und Dritte auf dem gerichtsreporterin-blog so übel verleumdet und beleidigt.

NVA-Konteradmiral hat gesagt…

Niedlich, wie Sie in Kindergarten-Manier immer mit dem Finger auf die "bösen anderen" zeigen.

Sie freuen sich doch über jede Beleidigung, denn das gibt Ihnen das "Recht", Ihrerseits auszuteilen.

Entweder hat man Sie als Kind zuviel oder zuwenig geprügelt...aber Ihre Entwicklung wurde jedenfalls an einem wichtigen Punkt gehemmt.

. hat gesagt…

"Niedlich, wie Sie in Kindergarten-Manier immer mit dem Finger auf die "bösen anderen" zeigen."

Du kannst das ja nicht, weil Du Deine Finger zum Bohren erst im Anus und dann in der Nase brauchst.

"Sie freuen sich doch über jede Beleidigung, denn das gibt Ihnen das "Recht", Ihrerseits auszuteilen."
Auf Grund rechtlicher Auseinandersetzungen werde ich mich zu diesem Vorwurf nicht äußern.

Sogar das kann ich besser als der Berger...

. hat gesagt…

Sogar das kann ich besser als der Berger...

--- damit meine ich das Fresse-Halten.

Problembärdompteur hat gesagt…

"NVA-Konteradmiral hat gesagt…
Niedlich, wie Sie in Kindergarten-Manier immer mit dem Finger auf die "bösen anderen" zeigen."

Niedlich auch wie ein selbsternannter Admiral immer nur auf den Schlosser zeigt und nie sieht wie ein Unternehmen im Verein mit einem Anwalt versucht, Kunden über den Tisch zu ziehen und zu betrügen. Und wie er nie sieht, daß dieser besagte Anwalt ein Hetzblögchen feige unter falschem Namen betreibt um dort Gegner anzupissen.. Das ist armselig. Das Blögchen wie auch die Blindheit des Konteradmirals. Aber dem gefällt es ja wohl grundsätzlich nicht wie hier die Betrügereien eines Unternehmens und das schäbige Verhalten eines Anwaltes aufbereitet werden. Am liebsten wärs ihm wohl, wenn diese Herrschaften ungestört und unbelangt weitermachen könnten.

canary hat gesagt…

"Entweder hat man Sie als Kind zuviel oder zuwenig geprügelt...aber Ihre Entwicklung wurde jedenfalls an einem wichtigen Punkt gehemmt."

Sagen Sie mal, was sind Sie denn für einer? Wollen Sie mit Ihren Ausführungen etwa andeuten, es gibt für Sie einen vernünftigen Mittelweg, wie man Kinder misshandelt, der ohne seelische Folgen bleibt?

In aller Klarheit, was Sie hier von sich gegeben haben, ist nichts anderes, als eine Alibifunktion, wahrscheinlich auch, um sich selbst etwas vorzugaukeln. Gelle? ;-)

Sie sind evangelikal, siehe http://www.ndr.de/zucht101.html ?

Sie sind - siehe http://www.youtube.com/watch?v=VlsSqPozojw | http://www.heise.de/tp/blogs/8/147199 | http://www.youtube.com/watch?v=FRdqGBB1Yso - ein Mitglied der Kinderficker-Sekte (siehe dazu http://www.schockwellenreiter.de/blog/tag/kinderficker-sekte/ )?

Oder sind Sie - ähnlich http://www.sueddeutsche.de/leben/regierung-kinderlaerm-ist-sozialadaequat-da-hilft-auch-kein-geschrei-1.1046554 - "nur" ein aufgeblasener Wichtigtuer, der grundsätzlich ein Problem mit Kindern hat?

Wie dem auch sei, Herr "Rechtsanwalt" N., Sie sollten sich von Fachleuten [1] so langsam helfen lassen. Es wird ja immer schlimmer mit Ihnen! ;-) Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch nur empfehlen, schon anhand der Rechtslage, schnell zu handeln. Sie sind nämlich für solches Tun selbst verantwortlich bzw. über 18 und können bspw. über die Gerichte dafür zur Verantwortung gezogen werden!

[1]
http://www.kein-taeter-werden.de/
http://www.krefeld.de/C12579CF002ED1DE/html/AA8032341007FA08C1257A3E002F70F4?Opendocument

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