31.10.2012

Über Anwälte, deren Berufsausübung und Bedrohungen

Über Anwälte, deren Berufsausübung
"Als Verteidiger solidarisiere ich mich weder mit dem Mandanten noch mit der Tat, die ihm vorgeworfen wird, sondern ich nehme engagiert seine Interessen in einem justizförmigen Verfahren wahr, indem ich darauf achte, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn ihm (oder ihr) ein schuldhaftes Verfahren auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann."

Quelle: Rainer Pohlen, strafblog.de
Das genau ist der Job eines Anwaltes und ich bin mit Sicherheit einer von denen, die es als abartig empfinden, wenn ein Anwalt wegen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bedroht wird. Ich denke der Fall Jörg Kachelmann hat als ein Beispiel jedem klar gemacht, dass es notwendig und richtig ist wenn auch vermeintliche Vergewaltiger einen Verteidiger haben. Dann kann es aber kaum richtig sein, diesen zu bedrohen. Es ist sogar idiotisch. Das weiß jemand wie ich, der unter einem totalitärem Regime auch mal das eine oder andere von der Praxis gehört hat, die Verteidiger nicht zu beeinflussen, denen aber Vorschläge bezüglich des eigenen Fortkommens und des der nächsten 3 Generationen zu machen - damit diese im Prozess nicht etwa schwierige Fragen stellen.

Die Gegenvorstellung: Berger Law LLP

Was ich aber hinsichtlich der Berufsausübung des Anwaltsberufes als abartig empfinde, das ist wenn ein "Rechtsanwalt" als integraler Bestandteil eines höchst fragwürdigen und insgesamt mafiös anmutenden Firmenkonklomerates agiert - wie es im Falle der Kanzlei Berger Law LLP für die Partner der Kanzlei und die Euroweb Internet GmbH zutrifft.

Unbestreitbar trifft für die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP folgendes zu:
  1. Der ehemalige Partner Amin el Gendi ist Mitbegründer der Kanzlei Berger Law LLP und der Euroweb Internet GmbH. Die Kanzlei Berger & El Gendi - Vorläuferorganisation der Berger Law LLP wurde speziell für die Zwecke der Euroweb gegründet.
  2. Dieser Amin El Gendi hat genau die Vertriebshandbücher und Handlungsanweisungen geschrieben durch welche die Euroweb Internet GmbH in Verruf geraten ist und die zu zahlreichen, für die Euroweb negativen Urteilen wegen arglistiger Täuschung sowie zu der noch immer aktuellen Anklage wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig führten. Amin El Gendi war bis Mitte 2012 Partner der Kanzlei Berger Law LLP. Das wurde der Öffentlichkeit - und den Gerichten - mit Absicht und Bedacht verschwiegen.
  3. Philipp Berger, dessen Name die Kanzlei trägt ist "Partner" und also Mitgeschäftsführer der Berger Law LLP. Er kann nicht bestreiten, dass er sich mit seiner Berichterstattung  auf dem Kanzleiblog außerhalb der Pflichten eines Anwaltes bewegt. Mit dieser "Berichterstattung" - die darüber hinaus in vielen Fällen vorsätzlich unwahr war und/oder ist - engagiert sich Philipp Berger also außerhalb des Berufes für die Euroweb Internet GmbH.
  4. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen Gerichte zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  5. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen die Öffentlichkeit zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  6. Die besonders abseitige Handlungsweise des Philipp Berger kommt zu Tage wenn man in seinen "Berichten" nachliest wie er Gegner der Euroweb Internet GmbH herabwürdigt. Das betrifft nicht nur mich oder Opfer der fragwürdigen Vertriebspraxis der Euroweb Internet GmbH, die von Philipp Berger und der Euroweb Internet GmbH auch schon mal dreist als Lügner diffamiert und/oder (in einem abscheulichen Machwerk der Euroweb) mit sexuellen Anspielungen beleidigt werden, sondern auch Rechtsanwälte welche die Gegner vertreten. Da der Philipp Berger hierbei den Namen der Mandantin Euroweb Internet GmbH oder deren Töchter stets nennt ist vollkommen klar, dass diese diese abseitige und jedem anständigen Rechtsanwalt widerwärtige "Berichterstattung" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH erfolgt.
  7. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage, weil dieser einen Euroweb-Zeuge "briefte" während 150m entfernt sein Partner Andreas Buchholz den Prozess vor dem OLG führte. Es ging - was sonst - um ein Verfahren der Euroweb Internet GmbH. Erwischt wurde der Anwalt von zwei Richterinnen. Eine von denen wurde hier von einem von den beiden Euroweb/Berger-freundlichen und stets über einen Anonymisierungsdienst tätigen "Kommentatoren" prompt als "Frau-Stasi-Richterin" bezeichnet.
  8. Auch die beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen im Blog "Gerichtsreporterin" werden definitiv aus den Räumen der Kanzlei Berger Law LLP heraus verbreitet. Hinzu kommt, dass diese "Gerichtsreporterin" offenbar Zugriff auf internes Wissen der Kanzlei hat, denn diese kennt den Gegnern noch nicht einmal zugestellte Dokumente. Auch aus Äußerungen im Blog selbst folgt (wenn man diese mit Tatsachen zusammenbringt) dass der Blog von einer Sabine Meuter, welche offenbar auch als Pressesprecherin der Kanzlei Berger Law LLP tätig ist, geführt wird. Es ist nicht glaubbar, dass der Philipp Berger damit nichts zu tun hat, wie er bereits mehrfach (sinngemäß) behauptete. Dann hätte er seine Kanzlei nämlich nicht im Griff und stünde - mit allem Verlaub - ziemlich blöd da.


Über Bedrohungen

Das hier war heute in meinem Briefkasten:
Wer bitte macht sowas? Auf jeden Fall ist es eine kriminelle Person. Ich weiß nur noch nicht welche. Wie eine solche Bedrohung auf mich wirkt kann das Arschloch, das diese Drohung verfasste, oben und unten nachlesen.

Einen sehr ähnlichen Text hat nach meinen Wissen vor Jahren mal der "Rechtsanwalt A. N. aus K." verbreitet. Ich vermute, die Tat folgt dem was er mündlich an Dritte weiter gab, denn im Handeln der Kanzlei Berger Law LLP, besonders Philipp Berger tauchen merkwürdige Parallelen zu dessen (gemeint: A. N. aus K. am R.) früheren kriminellem Handeln auf. Das "WAHNsinniger" stammt direkt aus dem Wörterbuch des Hetzblogs der von der Kanzlei Berger Law LLP aus betrieben wird - also unter Verantwortung von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Die Kassler Staatsanwaltschaft zu involvieren macht keinen Sinn. Die hat seit dem Konflikt zwischen mir und dem von dieser gar sehr verehrten - aber kriminellen - "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (in dem dieser zu Recht extreme Voreingenommenheit, Rechtsbeugung und Strafvereitlung vorgehalten habe) Wut auf mich und aus diesem niedrigen Beweggrund bisher noch jede Bestrafung eines jeden Kriminellen vereitelt der zu meinem Nachteil handelte. Ich habe der Staatsanwaltschaft Kassel angekündigt, dass ich diese nie wieder involvieren werde und ab sofort selbst für meine Sicherheit und Rechte sorge - das mache ich jetzt auch. Die Information der Öffentlichkeit gehört dazu.

Ich sage dazu nur eines: Es ist sehr viel besser diese Bedrohung wird - ebenso wie die Beleidigungen im Blog "gerichtsreporterin.w...com" der Kanzlei Berger Law LLP - nicht fortgesetzt und das angekündigte Handeln in keinerlei Weise real.

Meine Reaktion wird nämlich furchtbar sein und ich werde auf Folgen jeglicher Art keinerlei Rücksicht nehmen. Und ich werde so oder so keine Unschuldigen treffen.

Noch ein Nachtrag

Sollte Philipp Berger die Frechheit wagen, sich unter weiteren unwahren Behauptungen (vulgus: Lügen) über diesen Artikel zu beschweren oder sich durch den Kanzleiangestellten Jean-Paul Bohne eine solche lügnerische Beschwerde übermitteln lassen, dann werde ich eine negative Feststellungsklage anstrengen und mit dem Urteil "Düsseldorf, Niederkrüchten und das Internet tapezieren". Ich lasse mir von so abseitig und oft dumm agierenden Typen wie ihm nämlich nicht auf dem Kopf herumtanzen und ich kann seine Lügen vor den Gerichten, deren Absicht und seine niedrigen Motive - die außerhalb des Berufes eines Rechtsanwaltes liegen - belegen. Die der Öffentlichkeit gegenüber auch. Ich habe auch seine alten, gelöschten Artikel fein säuberlich gespeichert.

Es ist also sehr viel besser für ihn, er nimmt diesen Artikel hin - sonst bekommt er die Rechtmäßigkeit per Urteil bescheinigt!

Nachgeschaut: "Internationale Preise für die Euroweb" - Teil 1

Das Getöse des Achim Schütz, Euroweb Internet GmbH:
"Die „International Academy of the Visual Arts“ (IAVA) hat die diesjährigen Gewinner der “Davey Awards 2012” bekannt gegeben: Die Webseiten des Spielzeugmuseums Ilmenau und des Autofachhändlers „Minispeed“ in Tönisvorst haben dabei in den Kategorien „Spielzeug/Hobby“ und „Automobil“ jeweils Gold geholt. Gestaltet hat beide Webseiten die Internet-Agentur Euroweb" 

Nachschau in Bildern: http://www.minispeed-gmbh.de

Figur 1: 2,1 Megabyte für eine Webseite! Mit schnellem DSL in über 6 Sekunden! Das geht "gar nicht" -  und ist auch nicht "preisverdächtig". Es sei denn der Preisverleiher will gar nicht wissen, was er auszeichnet.

Figur 2: Über Geschmack lässt sich streiten. Das Resultat dürfte allerdings sehr umstritten sein - um mich sehr zurückhaltend und fast schon unangemessen höflich auszudrücken. Preise gewinnt man mit sowas eher nicht. Es sei denn der Preisverleiher will gar nicht wissen, was er auszeichnet.

Figur 3: Wie "genial" sich das Gästebuch doch in die Seite einfügt. Man erkennt sofort, dass es nicht dazu gehört! Der Preisverleiher hat das gar nicht gesehen.

Figur 4: Seit mehr als 10 Jahren obsoletes Tabellenlayout im Gästebuch. Preise gibt es daür 2012 normalerweise keine mehr. Es sei denn der Preisverleiher will gar nicht wissen, was er auszeichnet.

Figur 5: Javascript-Fehler in Bild (die Mailadresse!) und Ursache. Auch das ist ganz gewiss nicht preisverdächtig. Es sei denn der Preisverleiher will gar nicht wissen, was er auszeichnet.

Figur 6: Nur 70 Fehler findet der Validator des W3C im Gästebuch, das zu der Seite gehört. Das ist sehr viel weniger preis- als stark rekordverdächtig. Der Preisverleiher hat es nicht gesehen, weil es ihn nicht interessiert.


Fazit: 

Mit diesen vielen und erheblichen Mängeln wird keine Webseite von einer auch nur halbwegs seriösen Organisation ausgezeichnet. Ich habe mir deshalb diese "angesehene internationale Organisation" angeschaut.


Über die  „International Academy of the Visual Arts“


Die  „International Academy of the Visual Arts“ macht den Eindruck, sie sei eine "internationalen Organisation". Dahinter verbirgt sich aber lediglich eine Minifirma die ihren Sitz in einer Kleinstadt namens Ashland im US-Bundesstaat Kentucky hat...


Figur 7: Google-Suche nach der Telefonnummer. Da verdient eine Einzelperson "vom Dorfe" Geld damit, der Euroweb und anderen Bedürftigen "Internationale Auszeichnungen" zu verschaffen.
Diese wird offenbar von einer einer Einzelperson betrieben. Bei der gewiss auf eine ganz besondere Weise großartigen „International Academy of the Visual Arts“ - kann man (gegen Geld) Mitglied werden kann und wird dann in die Jury aufgenommen. Das Geschäftsmodell ist also, dass gegen Geld "Internationale" Preise verteilt werden. Zur Not werden eben Kategorien geschaffen damit auch wirklich alle zahlenden Mitglieder was gewinnen und deren Pressesprecher mal was zu tun hat...

Die Preise sind also letztendlich gekauft. Wie ist ist es doch erbärmlich - und gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 4 UWG rechtswidrig - damit zu werben, meine Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Achim Schütz! 

"Designed by Euroweb" - Irreparable Unfähigkeit?(2)

Nachdem ich gestern unter dem Titel "Die Euroweb behebt offensichtliche Qualitätsmängel nicht" berichtete, dass ein zehn Tage alter Fehler nicht behoben wurde muss ich heute fest stellen, dass auch der Fehler, den ich am schon am 18.10.2012 hier meldete nicht behoben wurde. Das sind fast zwei Wochen. Abgesehen von den "tollen Grafiken" (da bräuchte ich wohl etwa eine halbe Stunde) sind die Fehler in Minutenfrist zu reparieren.

Das betrifft die beiden PDF-Dateien, die noch immer unnötig - und leicht behebbar - Downloads von 8 bzw. 16 Megabyte (statt 200-400) Kilobyte verursachen. Das zu ändern ist NICHT Aufgabe des Kunden, das gehört in den Wirkungskreis des Webdesigners - gerade wenn dieser als "Spezialist" beworben wurde - der Kunde ist schließlich nicht.

Wollen die nicht - oder können die Euroweb-"Spezialisten" nichts?

Nicht behoben wurde auch der Fehler betreffs der fehlenden - und wohl auch unnötigen Ressourcen.

Figur 1a: Wozu dienen nur all die Scripte? Der "Euroweb-Designer" scheint es nicht zu wissen. Sonst wäre ihm was aufgefallen.

Figur b1: Die auf dem Server fehlende "controls.js" wird zweimal aufgerufen - als würde diese davon wie von Geisterhand verfügbar... Ein "Zauberlehrling Goethscher Prägung"?
Ich kann dem "Spezialist" der Euroweb (und jedem anderen) versichern, dass beim nochmaligen Laden einer nicht vorhandenen Ressource diese nicht plötzlich verfügbar wird. Das ist wie der Versuch, einen Benzinmotor ohne Zündkabel durch langes Anlassen zum Starten zu bewegen - also ein untauglicher Versuch.

"Lustig" ist, das der prinzipiell gleiche Fehler auf verschiedenen Webseiten des selben Projektes in verschiedenen Variationen auftaucht:
Figur 2: Auf einer anderen Seite des selben Kunden wird das doppelte Laden mit einer nicht vorhandenen "slider.js" versucht. Hat das vor mir je einmal jemand kontrolliert? Ein "Webdesigner" hat das aber zu tun, das ist sein Job!

Wie sich das auswirkt:


Figur 3: Extreme Ladezeit von über 5 Sekunden für die Startseite. Der Browser versucht die empfangenen 404-er Seiten als Javascript zu parsen und zu interpretieren. Daran hat er eine Weile zu "knappern". Der Rest der extrem langen Ladezeit ist dem Hosting im fernen Bulgarien geschuldet und natürlich der Tatsache, dass 39 Ressourcen mit über 630 Kb geladen werden müssen. Das muss nicht sein, wie das Gegenbeispiel zeigt:
Figur 4: (Gegenbeispiel) Hier brauchen die Google-Adds mehr als die Hälfte von nur 2,2 Sekunden. Inzwischen wird die Seite aber schon korrekt dargestellt.

Wann "Webdesigner" eine Anmaßung ist:

Auch das "Augenkrebsdesign" ist nicht einmal dahingehend verbessert worden, dass wenigstens diese schrecklichen Buttons verändert wurden, bei denen man nun wirklich blind sein muss um nicht sehen zu können, dass das so nicht geht:

Figur 4: Verursacht nach Meinung sachverständigem Publikums "Augenkrebs" - "Hinklatsch-Design" vom "Euroweb-Spezialist" - ich will hier wirklich nicht den Eindruck erwecken, dieses stamme von mir, einem Schlosser.
Die erhebliche Diskrepanz zwischen der Werbung der Euroweb und den Tatsachen (hier "Minderleistung") ist offenkundig. Durch das Nichtbeheben der (der Euroweb bekannten!) Fehler demonstriert das Unternehmen Euroweb Internet GmbH, dass dieses an der Erbringung der versprochenen und bezahlten Leistung gemäß Treu und Glaube nichts liegt, dass es Fehler nicht beseitigen will. Mithin, dass die Euroweb Internet GmbH nicht bereit ist, eine dem exorbitant hohen Preis eine auch nur halbwegs adäquate Leistung entgegenzusetzen.

Das ist ja auch kein Wunder, denn aus den Abrechnungen vor den Gerichten ergibt sich, dass bei der Euroweb regelmäßig schon die Vertriebskosten höher sind als die Kosten für die Gestaltung der Webseite. Nur hat eben der Kunde von den exorbitant hohen Vertriebskosten rein gar nichts ... außer einer fehlerhaften und ihn blamierenden Webseite.

"Aber: Die Euroweb gewinnt doch Preise?"

Das ist der Grund für einen weiteren Artikel, der zeigt wie die Euroweb warum Preise gewinnt.

30.10.2012

Die Euroweb behebt offensichtliche Qualitätsmängel einfach nicht

Am 19.10.2012  - also vor deutlich mehr als einer Woche - habe ich über Darstellungsfehler - konkret Kodierungsfehler - auf einer Webseiten einer Kundin der Euroweb berichtet. Die Kundin ist eine "Referenzkundin", groß prangt die Eigenwerbung der Euroweb auf der fehlerhaften Seite.



Heute sieht diese Seite noch immer so aus:

Das Problem ist - obwohl es ein einfaches ist - auch nach weit mehr als einer Woche nicht behoben. Das lässt ganz einwandfrei und zwingend darauf schließen, dass die angeblichen "Spezialisten" der Euroweb entweder nicht in der Lage sind oder der Konzern nicht willens ist, den Kunden das zu liefern, was versprochen wurde.

Kenntnis hat die Euroweb und die an diese angeschlossene Kanzlei "Berger Law LLP" übrigens spätestens seit dem 20. Oktober 2012. Und zwar nachweislich.

29.10.2012

An die liebe Polizei

Da ich mich gerade wieder mal mit kriminellem Pack beschäftige erinnere ich höflich an die Vorgänge vom 3. April 2009.

Damals hat die so genannte "Isselburger Kindergartenbande ganz schlecht gefälschte Mails verbreitet und unter verschiedenen Namen z.B. Attentate mit einem Maschinengewehr angekündigt. Da die Polizei nicht in der Lage war, auch nur grundlegende Eigenschaften (Empfänger, Versender) dieser Mails zu überprüfen wurde ich von einem Einsatzkommando überfallen und gefesselt sowie meine Wohnung durchsucht - bis ich (einer Eingebung folgend) - die Polizei auf den Umstand aufmerksam machen konnte, dass ich nicht der Versender sondern einer der zahlreichen Empfänger dieser gefälschten Nachricht war. So wie mir erging es binnen 24 Stunden dem Vernehmen nach acht weiteren Personen.



Staatsanwaltschaft und Polizei konnten (anders als ich) den Täter nicht ermitteln - der kam dann wegen anderer Delikte in Haft.

Sollte sich derlei wiederholen, so ersuche ich darum, bei mir erst mal höflich nachzufragen bevor das Geld der Steuerzahler verschwendet wird - ich jedenfalls habe die Möglichkeit auch Laien zu erklären, was "Phase" ist.

Denn bei dem kriminellen und verlogenen Pack, mit dem ich mich derzeit beschäftige, sind solche Vorgänge durchaus auch denkbar. Derzeit erhalte ich merkwürdige Anrufe von einem Anschluss aus Kroatien.

Im übrigen frage ich mich wozu die Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt, Zoll und Geheimdienste noch mehr Daten brauchen. Die haben ja schon Probleme damit die vorliegenden auszuwerten bevor unschuldige Bürger in deren Wohnungen überfallen werden.

28.10.2012

Neue Webstyle mit alten Fehlern - "Der Style entscheidet über Ihren Auftritt im Netz"

Die Berliner Webstyle GmbH (Geschäftsführer: Daniel Fratzscher)  bewirbt sich wie folgt:

"Die Berliner Internetagentur Webstyle bietet Unternehmen aus dem mittelständischen Bereich professionelles und zielgruppenspezifisches Webdesign zusammen mit einem Full-Service-Konzept.

Die Webdesigner bei Webstyle gestalten einen optimal auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen individuellen Internetauftritt. Dabei können Sie sich je nach Zielgruppe vorab für einen „Web-Style“ entscheiden.  Ob Pure, Classic oder Art, der Style entscheidet über Ihren Auftritt im Netz."

Das muss man sich mal ansehen. Beginnen wir bei der mobilen Seite:

Figur 1: Umlaute werden nach dem Zufallsprinzip falsch dargestellt ....

Figur 2:  ... weil so sowohl im HTML-Header, als auch...

Figur 3: ... im HTTP-Header keine Information zur Kodierung des Inhalts gesendet werden,

Figur 4: ... was bei einer automatischen Validierung der Seite auch vom W3C fest gestellt wird.

Offenbar ist es zu schwierig, entweder in PHP oder im HTML-Quelltext die eine Zeile Code zu ergänzen. Die Webstyle äußert sich dazu wie folgt:
"Eine erfolgreiche Website im Internet zu betreiben, ist ein schwieriges Unterfangen und bedarf der nachhaltigen Auseinandersetzung. Das Credo „Dabei sein ist Alles“ trifft vielleicht auf andere Marketingbereiche zu, im Internet ist es eine Fehleinschätzung. Essenziell für den Erfolg im Internet ist die permanente Wartung und Pflege der eigenen Website."
Tja. Der Erfolg bleibt wohl versagt, weil für die Webstyle die "permanente Wartung und Pflege der eigenen Website" ein zu "schwieriges Unterfangen" ist. Also undurchführbar, weil die Nachhaltigkeit einer einfach durchzuführenden Qualitätskontrolle für das Unternehmen offensichtlich unmöglich ist.

Doch das ist nicht alles. Obiger Satz soll, wie man (so man Phantasie walten lässt oder an den Einstellungen des Browsers herumfummelt) herausfindet, lauten:  
"Um Ihnen möglichst geringe Ausfallzeiten Ihrer Website garantieren zu können, verfügen wir über ein eigenes Rechenzentrum."


 "Eine LÜGE ist eine LÜGE und bleibt eine LÜGE!"

Figur 5: traceroute

Figur 6: Ping mit "Wegbeschreibung"
Sowohl ein "ping -R" als auch "tracert" beweisen: Die Server der Webstyle befinden sich in dem selben Rechenzentrum der Firma Neterra in Bulgarien wie die der Mutter Euroweb Internet GmbH (GF: Christoph Preuß) als auch die der "WAZ Onlineservice" - und diese Firma ist zu groß, als dass diese von der Euroweb beherrscht werden könnte, wie der Euroweb-Anwalt Philipp Berger der Öffentlichkeit vorlog.

Die Webstyle belügt also Ihre Kunden ebenso, wie es die Euroweb getan hat - und die hatte vor gar nicht langer Zeit einen Ausfall von über einer Woche zu verbuchen - wie deren (und der Euroweb-Anwalt) Philipp Berger eher versehentlich veröffentlichte. Die Server der Euroweb stehen im selben bulgarischen Rechenzentrum ... und die Euroweb log der Öffentlichkeit und den Kunden sogar was von "kurzen Reaktionszeiten und Ausfallsicherheit" vor. Auch die in der Werbung gegebene "Garantie" ist "für den Arsch", weil die sich nicht im Vertrag wieder findet, den die Drücker der Webstyle GmbH den arglosen Referenzkunden nach dem Bequatschen mit zahlreichen Lügen vorlegen.

Wie heisst es doch auf der Seite der Webstyle GmbH so schön?
"Sie müssen die Chancen, die Ihnen einen Internetauftritt von Webstyle eröffnet, nur ergreifen."
(Fehler wie auf der Webseite der Webstyle GmbH)
Scheint, es ist eine Chance sich gewaltig zu ärgern: Und zwar über die Diskrepanz zwischen den Werbelügen der Webstyle und der Realität, den sorgsam auswendig gelernten Aussagen derer Drücker und der Realität und dem in der Realität im Verhältnis zur Leistung tatsächlich exorbitanten Preis. Und natürlich darüber, dass auch die Webstyle für die vielfach als "für die Referenzkunden kostenlos" beworbene Webseite (Die, so deren eigener Anwalt Philipp Berger, von Leiharbeitern erstellt wird!) in der vor den Gerichten dann regelmäßig gegenüber den Kunden eingeklagten Kalkulation (insgesamt über 7.000 Euro) weit über 2000 Euro kostet, der mit zu bezahlende und stets teure Vertrieb durch die Drücker sogar etwas mehr. Der Rest soll für Serviceleistungen und für das Hosting "draufgehen", die ebenfalls sehr teuer abgerechnet werden.

Das ist viel gutes Geld für ein "mit drei Anrufen" deutlich billiger zu habendes Ergebnis.



26.10.2012

Dümmliches Geschwafel by Berger Law LLP - Berger & Buchholz enttarnen eigene Lügen

Philipp Berger schwafelt unter der Überschrift "Kammergericht Berlin zur notwendigen Kausalität bei § 123 BGB"
"Soweit die Firma Webstyle über § 649 Satz 3 BGB hinaus eine höhere Vergütung als die gesetzliche Vermutung von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Nettoentgelts beantragt hatte, kam das Kammergericht zu dem Ergebnis, dass der Vergütungsanspruch nach Satz 2 der Norm zur Zeit deshalb nicht schlüssig dargelegt sei, weil von Webstyle bislang keine konkreten Angaben zu ihren Personalüberlassungskosten gemacht worden waren. Vielmehr hatte Webstyle erst in der Berufungsinstanz zutreffend dargelegt, dass diese das vertraglich geschuldete Werk ausschließlich durch konzerneigene Arbeitnehmer innerhalb der Euroweb-Gruppe erstellen lasse. Insoweit hätte es zur abschließenden Beurteilung und Entscheidung über diesen Anspruch noch weiteren Vortrags bedurft. Dies auch vor allem deshalb, da Rechtsanwalt Thorsten Wachs - entgegen der grundsätzlichen Prozessförderungspflicht -  erst unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung neue Tatsachen in das laufende Verfahren eingeführt hatte.

Da das Berufungsgericht den Anspruch der Webstyle wohl dem Grunde nach nicht abgewiesen hätte und durch die Pilotentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, I-5 U 36/12, vom 27. September 2012 Umfang und sekundäre Darlegungspflicht des Anspruchs nach § 649 Satz 2 BGB hinreichend geklärt ist, hat die Firma Webstyle von einer weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche im vorliegenden Verfahren abgesehen und über das erforderliche Maß hinaus sogar die Ansprüche des Unternehmers als Kunden anerkannt. Das Berufungsverfahren konnte daher ohne Sachurteil erledigt werden."

Philipp Berger und Andreas Buchholz verbreiten also: Weil die Sache durch ein angebliches "Piloturteil" zu Gunsten der Webstyle geklärt ist hat diese im Berufungsverfahren nach einem zunächst gewonnenen Prozess auf ihre Ansprüche verzichtet und dazu auch noch die Ansprüche der Gegnerin anerkannt. Also angeblich in einem angeblich praktisch gewonnenem Prozess auf alles verzichtet. Das ist nicht glaubbar!

Dass das Geschwafel des Herrn Philipp Berger und des Herrn Andreas Buchholz von der Euroweb-Kanzlei "Berger-Law LLP" Quatsch ist steht nicht nur aus deren dem eigenen Vortrag fest sondern ist auch schon durch die Entscheidung des BGH, VII ZR 45/11 belegt:
"Der Unternehmer kann seinen Anspruch auf Vergütung nach einer freien Kündigung des Werkvertrags nur dann auf die Vermutung in § 649 Satz 3 BGB stützen, wenn er den Teil der vereinbarten Vergütung darlegt, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt. Denn dieser Teil und nicht die gesamte vereinbarte Vergütung ist Bemessungsgrundlage für die Pauschale von 5 %."

Zugleich strafen sich Philipp Berger und Andreas Buchholz selbst öffentlich weiterer Lügen, haben diese doch auf dem selben Kanzleiblog  - unter notorischer Missachtung der Tatsachen - behauptet, es bedürfe auf Grund einer "Spezialregelung des BGH zum Systemvertrag" keiner Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und jetzt steht da "dass der Vergütungsanspruch nach Satz 2 der Norm zur Zeit deshalb nicht schlüssig dargelegt sei, weil von Webstyle bislang keine konkreten Angaben zu ihren Personalüberlassungskosten gemacht worden waren." - also, dass nicht nur abgegrenzt sondern das auch ein schlüssiger Vortrag zu den erbrachten Leistungen und zur Kalkulation gehalten werden muss.


Ich gratuliere!
  1. Dem Philipp Berger und dem Andreas Buchholz dazu, sich durch die neue offensichtliche und öffentliche Lüge selbst enttarnt zu haben;
  2. dem Philipp Berger und dem Andreas Buchholz dazu, durch den aktuellen Artikel den früheren Vorwurf des Lügens hinsichtlich der behaupteten "Spezialregelung" bestätigt zu haben;
  3. dem Rechtsanwalt Thorsten Wachs zu dem mit Pauken und Trompeten gewonnenem Prozess und
  4. dem Referenzkunde dazu, sich der (gegenüber den Leistungen) tatsächlich horrenden Kosten entledigt zu haben.
Weiterführend:

Thorsten Romaker berichtet über einige Unklarheiten im öffentlichen und prozessualen Vortrag der Kanzlei Berger  und kommt sinngemäß zu dem Schluss, dass die Kanzlei Berger sich in den verschiedenen prozessualen Lügen zu Gunsten der Euroweb und der angeschlossenen Firmen verheddert hat. Zudem zieht er, wie ich auch, den Schluss, dass die Kanzlei Berger vor dem Kammergericht Berlin (entspricht einem Oberlandesgericht) mal wieder die Notbremse gezogen hat um ein negatives Urteil für ein Unternehmen des Euroweb-Konzerns zu vermeiden.

"Designed by Euroweb" - 9

Seit einigen Tagen untersuche ich in gewissen Abständen von der Euroweb Internet GmbH erstellte Webseiten - und komme dabei zu Ergebnissen, die der Werbung dieses betrügerisch agierenden Unternehmens, dass sich einst dreist als "Marktführer" bezeichnete, entgegen stehen.

So auch heute.

Figur 1: Diesen Unsinn kannte ich schon von einer anderen Webseite.
Interessant ist auch, wie die Seite auf kleineren Bildschirmen dargestellt wird. Sas sieht doch richtig "super" aus! Nicht wahr?

Figur 2: Doch Nicht nur die Inhalte sind verrückt, sondern auch das die Buttons fehlen, mit denen sich das Unternehmen Euroweb auf seinen Schlechtleistungen allen Ernstes zu bewerben glaubt.
Ich folgte einer Eingebung und änderte die Adresse manuell in "impressum.php" ...
Figur 3: Diese Seite gibt es, verlinkt ist sie aber nicht. Dafür gibt es die Buttons... Diesmal schreibt die Euroweb nicht "E-mail Adresse" oder "E-Mailadresse" oder "E-Mail adresse" sondern "Emailadresse".

Ein gewiss profitabler "Euroweb-Webshop":


Die Euroweb vertickt ihren Kunden bekanntlich auch einen Webshop zu abnormen, stark überhöhten Preisen. Auch dieser Kunde wurde offenbar dazu überredet:


Figuren 3, 4: Ein Link! Soweit scheint alles in Ordnung. Nur sollte man auf den von der Euroweb erstellten Webseiten nicht auf alles klicken, was ein Link ist:
"Money for nothing!"

Figur 5: Ganz gewiss wird der Referenzkunde mit diesem tollen "Euroweb-Webshop" seine Umsätze  vervielfachen. Die Euroweb hat ihren Gewinn mit solchen Webshops außerordentlich in die Höhe getrieben.


Figur 6: Ach, wie "professionell": Seit mehr als 5 Monaten wird noch "ein wenig Zeit" benötigt


Fazit:

Auch dieser Referenz-Kunde der Euroweb zahlt viel zu viel Geld für (dafür) viel zu wenig Leistungen, die auch noch höchst mangelhaft oder gar nicht erbracht werden. Das die Webseite zu letzt im Mai 2012 bearbeitet wurde beweist der Datumsstempel  "Last-Modified: Wed, 09 May 2012 06:20:30 GMT". Da wundert man sich schon, dass die Seite am 26. Oktober noch immer nicht alle Inhalte bekommen hat. Vermutlich gibt es auch mit diesem Kunde Streit.

Grund zum Wundern:

Unter den hier vorgebrachten Umständen darf ich meiner außerordentlichen Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass die Euroweb sich dagegen wehrte, von "Nerdcore" Rene Walter bescheinigt zu bekommen:
  1. Euroweb verdiene sich "mit Dreck eine goldene Nase"
  2. die Web-Agentur produziere "minderwertige Websites" und 
  3. "unverhältnismäßig viel Schrott".
  4. das die von dieser Firma erstellten Webseiten "Schrott" seien.

Jede gegenteilige Behauptung ist doch - die von mir immer wieder gezeigten Bilder zeigen es - eine Lüge. Ebenso war es gelogen als die, die Euroweb vertretende Kanzlei Berger vor dem AG Wolfsburg bestritt, dass auf den Webservern der Euroweb über 650 Kunden gehostet würden, dass auf den Servern Plesk, der Apache Webserver, PHP und MySQL verwendet würden.



Auch diese Seite wird auf dem Webserver "plesk05.euroweb.net" (91.199.247.29) gehostet. Es ist also eine von 929 Domains deren Webseiten tatsächlich von einem Apache Webserver ("X-Powered-By: PleskLin",  mit PHP und MySQL unter dem kostenlos verfügbaren Betriebssystem Linux) ausgeliefert werden. Der Server steht in einem Rechenzentrum einer dritten Firma in Bulgarien und gerade nicht, wie in einer von der Euroweb öffentlich verbreiteten Lüge behauptet, in einem eigenen, der Euroweb gehördendem Rechenzentrum.

Mit darunter sind die Domains:
  • berger-law-duesseldorf.de
  • berger-law-koeln.de
  • berger-law.com
  • berger-law.de
  • berger-law.net
  • berger-rechtsanwaelte.com
  • rae-duesseldorf.de
  • rae-kiel.de
... die alle der Kanzlei des selben Philipp Berger gehören ... und von dem ich (noch) gar nicht weiß, was der eigentlich mit einer nach Kiel zeigenden Webadresse will.

Als wirkliches Fazit bleibt nur eines:

Die Euroweb hätte, bevor diese Stunk mit Bloggern vor den Gerichten sucht, sich den selbst produzierten Bytemüll mal ansehen soll. Jetzt mache ich das und die Euroweb muss sich nicht wundern, wenn das eintritt, was Rene Walter sinngemäß ankündigte - nämlich dass das Unternehmen Euroweb nach dem selbst provoziertem  "Shitstorm", der zu einem "Gemetzel biblischen Ausmaßes" anwachse, nur noch "Geschnetzeltes" sei.


25.10.2012

Bundesregierung lässt die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen

Bürger dieses Landes!
Wir müssen wohl mal wieder auf die Straße!

Das aus CDU/CSU- und FDP-Mitgliedern bestehende Bundeskabinett hat sich gestern auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Daten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue "Rechtsgrundlage" stellen will. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen (auch dynamische IP-Adressen) den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und dass die entsprechenden Informationen im sogenannten "manuellen Auskunftsverfahren" an "Sicherheitsbehörden" herausgeben müssen. Anbieter, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten, die sicherstellen soll, dass nicht einmal die Provider selbst kontrollieren können, wer welche Abfragen tätigt. Die klar verfassungswidrige Auskunftspflicht gilt auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter für Zugriff auf Endgeräte (Mobiltelefone, DSL-Router) oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen, also Mailboxen und Speicherplatz für Webdienste.

Der Gesetzentwurf strotzt von unklaren und weit dehnbaren Formulierungen, so ist seitens der Diensteanbieter Auskunft zu erteilen, "soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich" ist. Auch die "Zugriffsschwelle" ist wieder äußerst niedrig angesetzt: Der Zugriff auf die Daten soll schon für zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgen dürfen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen, der Entwurf ist ein offener Affront der Regierung gegen das Volk und dessen Verfassungsrechte, er eröffnet nie gekannte Wege die Bürger auszuspionieren, zu belauschen und so deren Privatsphäre zu einer Angelegenheit jedes kleinen Mitarbeiters eines Ordungsamtes zu machen - ein Richtervorbehalt, ja nicht einmal eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ist erforderlich.

Strafverfolgung und Stochern in Privatdaten statt Prävention

Früher einmal, da gab es Streifenpolizisten, die auch in der Öffentlichkeit zu sehen waren. Das war Prävention und hat Straftaten relativ wirksam vorgebeugt. Zunehmend wird jedoch darauf gesetzt, dass die gute alte Polizeiarbeit abgeschafft und durch Büroarbeit ersetzt wird. Die Prävention findet kaum noch statt. Statt dessen wird auf den Verfolgungsdruck durch Kameras, die Rasterfahndung und die Überwachung wie auch das Ausspionieren der Kommunikation und Bewegungsprofilen schon bei Ordnungswidrigkeiten gesetzt. Wie "gut" das klappt und wie "präventiv" das wirkt können am besten die jüngsten Opfer der "U-Bahn-Schläger" bestätigen - natürlich nur soweit diese nicht tot sind. Welche und wie viele private Daten dann, wenn diese Schnüffelrechte Gesetz werden, dann von Polizisten, (die für den Ku-Klux-Klan arbeiten) oder von den so genannten "Verfassungschützern" an die (aus deren Sicht wohl "linken Bazillen" von der) NPD herausgegeben wird, mag ich mir noch gar nicht vorstellen wollen.

Das Mobiltelefon wird durch den Gesetzentwurf zur erweiterten elektronischen Fußfessel für jedermann!


Man kann es zwar zu Hause lassen, aber dafür bieten das Mobiltelefon und die anderen zu speichernde und herauszugebenden Daten, insbesondere die Passwörter, die Möglichkeit auch die private Kommunikation zu erfassen und zu belauschen und geht damit weit über das hinaus, was mit einer elektronischen Fußfessel - die Straftätern angelegt werden soll - erfassbar ist. Es ist auch nicht undenkbar, dass Bundesbürger künftig zur Abgabe von DNA-Proben aufgefordert (und durch Belästigung mit "Gefährderansprachen" am Arbeitsplatz und vorsorglichen Inhaftierungen bei Fußballspielen der 3. Kreisklasse im Umkreis von 200 km gezwungen)  werden - weil das Mobiltelefon auffallend oft zu Hause gelassen wird, sich der Besitzer also der Überwachung entzieht, ergo nach "kriminalistischer Erfahrung" also Straftaten begeht.


Bereits jetzt sind Massenabfragen nach Mobiltelefonen und deren Benutzern der absolute Stand der Dinge - und zwar nicht nur zur Verfolgung von Straftaten, sondern auch zur Ermittlung der Teilnehmer von Demonstrationen - mit einem solchen Mittel in der Hand hätte die Stasi z.B. genau gewusst, wer an den Montagsdemonstrationen teil nahm und diese Teilnehmer dann bequem vorsorglich verhaften können. Eine solche vorsorgliche Inhaftierung ist, dank solcher Verfassungsfeinde aus den Reihen der "Sicherheitsexperten" von CDU, CSU, FDP aber auch der SPD in Deutschland jederzeit wieder möglich. Denn wenn sich die Regierung nicht an der Verfassung orientiert, warum sollten dann die mit deren Schutz beauftragten Kleingeister die Gesetze beachten?

Es sieht also so aus, als müsste das deutsche Volk der Regierung mal zeigen, wo der Hammer hängt, um seine Rechte aus der Verfassung gegen faschistoide Fanatiker zu schützen!

Im Übrigen wendet sich der Gesetzentwurf nur gegen die Dummen. Diejenigen, die vor haben schwere Straftaten zu begehen, die werden sich und ihre Daten schon zu schützen wissen. Die schwere Kriminalität wird also keineswegs wirkungsvoller bekämpft.

Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, 

dann ist nur eine weitere Erweiterung der Überwachung denkbar: 

Jeder Bürger hat abends um 22:00 Uhr einen vollständigen Bericht über seine Handlungen und Bewegungen an die neue Stasi zu liefern. Dieser wird mit den Aufzeichnungen der zuständigen Blogwarte sowie seinen Telefon- und Internet-Daten abgeglichen. Von 09:00 bis 10:00 Uhr des Folgetages hat sich jeder an einem ihm befohlenen Ort zur Verhaftung bereit zu halten. Wer nicht da ist, der wird auf Plakaten ausgehängt: "Tot oder lebendig!".

Das ist es, wohin der Weg führt! Das glaubt man mir nicht, weil es undenkbar ist? In der Bundesrepublik Deutschland war es auch undenkbar, dass Richter vorsätzlich das Recht zu Gunsten von Ermittlern, die töteten, beugen, dass gefoltert wird, dass Frauen (die Schmerztabletten und Wasser verteilen!) zur "Gefahrabwehr" verprügelt und dass der Verfassungsschutz Bomben legt. Das alles ist aber geschehen und geschieht immer wieder neu.

24.10.2012

An die "Journalistin" Sabine Meuter, Kanzlei Berger Law LLP

Allerwerteste "Journalistin" Sabine Meuter, Betreiberin des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com", Mitarbeiterin der Berger Law LLP!

Mir hat jemand - sicher nicht unbedingt wohlmeinend - neben weiteren, teils sehr persönlichen Informationen eine Adresse übermittelt und diese als Ihre Privatadresse bezeichnet. Die Adresse jedenfalls existiert. Ich habe mich allerdings bisher noch nicht davon überzeugt, dass Sie dort tatsächlich wohnen.

Sicher wollen Sie weiterhin in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com", während der Arbeitszeit, von der Kanzlei "Berger Law LLP"aus und im mutmaßlichen Auftrag und definitiven Interesse der Euroweb Internet GmbH mit den Geschäftsführeren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher sowie im mutmaßlichen Auftrag und definitiven Interesse  der vorbezeichneten Kanzlei mit den Partnern Philipp Berger und Andreas Buchholz unter falschem Name wüste Beleidigungen und Verleumdungen veröffentlichen und sich hierbei auf die "Meinungsfreiheit" sowie auf die "Berufsfreiheit" berufen - also auf Ihr vermeintliches Recht mit dem gewerblichen Betreiben solcher Hetz- und Hassblogs Geld zu verdienen. Sie, Frau "Journalistin" Sabine Meuter, sollten bedenken, dass die Meinungs- aber auch die Berufsfreiheit Grenzen hat. Und das nicht immer nur die Frage nach dem Ergebnis einer möglichen rechtlichen Beurteilung durch die Gerichte entsteht.

Sie könnten auch ganz üble Alpträume bekommen, Frau "Journalistin" Sabine Meuter:
Foto: "Gravenreuths Alptraum" (Sinnbild)
Rechte am Bild + Bearbeitung: Jörg Reinholz, Kassel

Wäre ich Ihrer Stelle, Frau "Journalistin" Sabine Meuter, dann würde ich das Interesse an dem Blog hinsichtlich seiner merkwürdigen und auf Sie selbst zurückfallenden Inhalte unverzüglich und sehr genau überdenken.

Auf das Ergebnis Ihrer Überlegungen bin ich sehr gespannt. Es sollte etwas mit der Zahl 404 zu tun haben. Sie werden es sicher vermeiden wollen, in Ihren privaten Umfeld auf den Blog von mir so persönlich angesprochen zu werden, wie Sie mich offensichtlich persönlich beleidigen wollen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Berger Law LLP oder die Euroweb Internet GmbH Sie für das Betreiben des Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" - insbesondere hinsichtlich der riskierten Folgen (z.B. für das Ansehen Ihrer Person) - angemessen bezahlt. Sie sollten einen Zuschlag fordern, der es wert ist, dafür den eigenen Kopf hinzuhalten.

Sollte der Blog  "gerichtsreporterin.wordpress.com" weiterhin die von mir beanstandeten Inhalte haben, dann sollten Sie auch die erwartbaren Gegenreaktionen als das Resultat Ihrer vorherigen Weigerung, das Gehirn zum Denken zu benutzen, anerkennen.

23.10.2012

Wo war ich ...

Auf dem nachweislich von der Eurowebkanzlei Berger Law LLP aus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.w...p.com" wird ja in der vergeblichen Absicht, mich zu beleidigen und zu verunsichern über meinen Lebenswandel spekuliert. Manchmal frage ich deshalb meine Leser, wo ich denn bin oder wo ich denn kürzlich war. 

Heute auch:
Kühlanlage eines kleinen Rechenzentrums...
... in verkehrsgünstiger Lage
Kleine Hilfe: In Karlsruhe war ich neulich. Und ein der Euroweb oder der Webstyle gehörendes Rechenzentrum kann es nicht sein, denn die haben sowas nicht - die hosten billigst und mit vergleichsweise hohem Risiko in Bulgarien. Soweit diese Unternehmen behaupten, diese würden in einem eigenen Rechenzentrum hosten und dass dieses eine hohe Ausfallsicherheit und Performance sichere, lügen diese Unternehmen in der Eigenbewerbung.

Was jetzt den von der Kanzlei Berger Law LLP aus betriebenen Blog betrifft: Für den Autor der oben angesprochenen Beiträge dieses Blogs habe ich ich nur ein

"Du armseliger Wichser(*) ..." 

übrig.

*) Der Richtige wird sich die Jacke schon anziehen... ich erwarte freudig seinen Wutanfall.

Nachdem ich also Probleme löste deren Existenz sich die Euroweb nicht einmal vorstellen mag, muss ich feststellen, dass die Euroweb auch nach ca. 100 Stunden nicht in der Lage ist diesen blöden Fehler zu beheben:


und den hier auch nicht:


Dafür sollte es einen Preis geben! Hier ist er:

Der "goldene Bullshit" - Verliehen für die große Fresse hinter der nichts steckt.

21.10.2012

"Designed by Euroweb" - Irreparable Unfähigkeit? - Folge 2

Foto und Bearbeitung: Jörg Reinholz
Titel:
Wo das wohl wieder sein mag?
Männer wissen: Das Lieblingsgericht gibt's bei Mutti. Aber das Bundeslieblingsgericht?



Während ich (mich) frage, wo ich neulich eigentlich war (das obige ist ein bearbeiteter Auszug aus einem Foto) muss ich feststellen, dass die Euroweb es nicht hin bekommt, die wenigen Zeilen Code zu ändern um die Webseite der ""Viva GbR, Das Kleiderhaus, Joseph-Schneider-Stra�e 1, 65549 Limburg an der Lahn" zu korrigieren. Die sieht immer noch so aus:

Figur 1: Trends für "Euroweb-Spezialisten"

Da ich am Freitag nur grob über die Seiten gesehen habe (der Euroweb würde es sicher nicht einfallen mich für die Qualitätskontrolle zu bezahlen) ist mir erst aus den Kommentaren ein weiter, noch gröberer Schnitzer gekannt geworden:
Eine Euroweb-"Referenzseite": Wenn man keine Qualitätskontrolle hat, dann ist auch niemand da, dem ein solcher "Blackout" auffallen könnte. Der Fehler mag "atypisch" sein, nicht indes, dass es ihn auf Seiten, die von den "Spezialisten der Euroweb gemacht wurden, gibt.

Das kommt, wenn man auf "Events/Termine" klickt. Die hatten im Bekleidungshaus also einen Trauerfall. Vermutlich die als "kostenlos" versprochene, dann mit mehreren tausend Euro teuer bezahlte Webseite - die ist ja auch "gestorben".

Darüber, wie sich das auf die "�ffnungszeiten" auswirkt, mag ich nicht einmal spekulieren.

Falls jemand wegen des Wochenendes meckert: Letztes Wochenende haben die "Spezialisten" der Euroweb auch an einer verbummfidelten Euroweb-Webseite "herumgedoktert". Und zwar erfolglos.

20.10.2012

Mal was zur Beruhigung

Keine Montage: So sieht es also aus, wenn ich ein Foto des kompletten Bildschirms mache...

Ich koche also auch nur mit Wasser. Allerdings habe ich in Mitarbeiterbewertungen gelesen, dass der "Dampf", den die Euroweb hinter die Ausstattung der "Webdesigner" macht, sehr überwiegend "heiße Luft" sein soll.

Entsprechend "überzeugend" sind die Resultate.

Business Online GmbH: Neue Firma der Euroweb-Abzocker

Auf der irreparablen Webseite der Tanzschule Kettner fand ich einen Hinweis auf einen Download von einer Webseite namens "assets.firmenauskunft.tv".

Dazu gehört sicherlich auch eine Webseite der Firma dachte ich mir. Ich fand das hier:

Bild 1: Mike Müller? Den Name (und die Adresse) kennt man als einen der Vertriebler der Euroweb. Und als Euroweb Zeuge. Ist der Geschäftsführerposten eine Belohnung oder hat er sich selbständig gemacht?
Bild 2: Das schafft Klarheit. Wo "Business Online GmbH" drauf steht ist also auch Euroweb drin.
Bild 3: info@ramona.de - Noch mehr Euroweb!


Bild 4: Eigenwerbung ...



Bild 5: Noch mehr Euroweb ... Nicht zufällig hat auch diese Firma angeblich Kunden in Deutschland, Österreich und Bulgarien - was ich übrigens bezweifle. Die Firma wird hier wohl Unternehmungen nennen, die zum Euroweb-Konzern gehören und Stein und Beil schwören, Kunden der "Business Online GmbH" zu sein. Über den angeblichen bulgarischen Standort erfahren wir: "Mitarbeiter mit bulgarischen Sprachkenntnissen und ein Standort in Sofia" - wo der sein soll bleibt verborgen.

Das Handelsregister gibt zur Akte folgende Auskünfte:
Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 24816, Bekannt gemacht am: 05.03.2009 12:00 Uhr

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

02.03.2000

Euroweb Call GmbH, Leipzig, Hohmannstraße 7a, 04129 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher schongefunden GmbH und Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 57434) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohmannstraße 7a, 04129 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 24816, Bekannt gemacht am: 17.02.2011 12:00 Uhr

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

10.02.2011

Euroweb Call GmbH, Leipzig, Hohmannstraße 7a, 04129 Leipzig.

Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Business Online GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Mike, Leuna (OT Günthersdorf), *16.03.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971.
Für mich sieht das so aus, als würde sich die Euroweb des durch
  1. überzogene Preise,
  2. mehrfach aktenkundigen Belügens der Gerichte,
  3. arglistiger Täuschung mittels der Referenzkundenmasche,
  4. die Leipziger Anklage wegen Betruges gegen Christoph Preuß und nicht zuletzt
  5. dem äußerst garstigen und auch strafrechtlich höchst bedenklichen Vorgehen gegen Kritiker durch die an den Konzern faktisch angeschlossene Kanzlei des Philipp Berger
geschädigten Rufes bewusst sein und versuchen mit immer neuen Namen im Markt zu bleiben. Die Expansion in die Breite durch immer neue Firmennamen, welche die verbrannten ersetzen, ist ja bekannt. Das nach Christian Stein nun ein weiterer Zeuge der Euroweb Internet GmbH als Geschäftsführer eines Unternehmens des Euroweb-Konzernverbundes auftaucht wundert mich nicht.

Mich würde es auch nicht wundern, wenn die "Business Online GmbH" durch deren von der Euroweb ("Maxworker GmbH") geliehene Mitarbeiter spitzmündig behaupten lässt:
  1. man habe "mit der Euroweb rein gar nichts zu tun" und
  2. Bereitmaulfrösche gäbe es in der ganzen Gegend nicht.

Bild 6: Adressen sammeln für den Euroweb-Vertrieb, "TV" steht wohl für "Travestie" ("wörtlich: Verkleidung")

Vor einer (sonst weitgehend nutzlosen!) Eintragung der eigenen Firma in das Register "firmenauskunft.tv" kann ich nur warnen: Denn dieses Unternehmen ist die ehemalige Euroweb Call GmbH - also ein Vertriebsunternehmen der Euroweb. Unternehmen, die sich da (falls das jemals funktioniert) eintragen, werden vermutlich anschließend von den Unternehmen der Euroweb belästigt und abgezockt.

"Designed by Euroweb" - Irreparable Unfähigkeit?

Vorgestern hatte ich berichtet, dass die "Spezialisten" neben einem "augenkrebserregendem Design" für die Tanzschule Kettner auch den Fehler machten, immense Dateigrößen zum Download anzubieten. Die "Euroweb-Spezialisten" haben das nicht lösen können - und ich weiß, die Euroweb und deren Anwaltskamarilla lesen hier mit.

Ich habe mir die beiden schlimmsten Fälle mit allereinfachsten Hausmitteln vorgenommen.

Resultate einfachen Bemühens:

Figur 1: "Komprimiert" von 8,9 Megabyte auf 285 KB. Das ist ungefähr 1/30 der ursprünglichen Dateigröße.

Figur 2: "Komprimiert" von 16,7 Megabyte auf 406,5 KB. Das ist ungefähr 1/40 der ursprünglichen Dateigröße.

Ich betone, die "Komprimierung" habe ich ohne bemerkbaren Qualitätsverlust und mit simpelsten Hausmitteln vorgenommen, die auch auf Windows-Rechnern vorhanden sein sollten - und die von mir verwendete Methode kann wirklich jeder anwenden, dessen IQ den Wert von 85 übersteigt.

Nicht-Wollen oder Nicht-Können?

Dauer: Ohne Download der Dateien insgesamt nicht mal zwei Minuten. Aber wahrscheinlich hätte der "Euroweb-WebDesigner" - wahrscheinlich ein Lehrling, der für 200 € Prämie am Wochenende eine Webseite hinrotzte, deren kalkulatorischer Wert im Falle eines Rechtsstreites von der Euroweb (wie in anderen Fällen geschehen) mit ca. mit 2.300 € angegeben wird - sein Trafficlimit schon überzogen ... und bekam seinen Internetzugang nur noch mit herabgesetzter Geschwindigkeit. Und danach hatte er wohl - er musste ja solange den schrecklichen Anblick der "Webseite" ertragen - Probleme mit seinen Augen. Er konnte also gar nicht sehen, was ein "Webdesigner", gar ein "Spezialist", sehen und ändern muss!

Figur 3: Offensichtlich auch "irreparabel": Fehlende Dateien und die Gesamtgröße der Webseite sind jenseits des Akzeptablen.