05.10.2012

Rechtsberatung? Unentdeckt täuschen? Philipp Berger (Berger Law LLP) kann es einfach nicht!

Einführend:

§ 80 Absatz 1 InsO:

"Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über."
Beschluss aus einem Insolvenzverfahren:
xxx IN xx/07: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx handelnd unter "xxxxxxxxxxxxx",  hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Amtsgericht xxxxxxx


xxxxxxx den
20.12.2007
Der Betroffene, nach wie vor wirtschaftlich selbständige ist Kläger in einem Wettbewerbsverfahren gegen die Euroweb LG Düsseldorf, Az. 34 O 32/12. Das Verbot ist im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen. Es geht in dem Verfahren darum, dass die Euroweb die Lüge lassen muss, wonach diese die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum hoste. (Tatsächlich hostet diese billigst in einem Rechenzentrum einer dritten Firma in Bulgarien, wodurch es auch schon auch schon lang anhaltende Serverausfälle gab, wie Phlipp Berger (nach meiner Ansicht aus reiner Dummheit heraus) berichtete. Statt nun - auf Grund der gegebenen Tatsachenlage klein beizugeben und die Lüge zu lassen hat die von Philipp Berger offenbar schlecht beratene Euroweb Internet GmbH die Hauptsache erzwungen.

In diesem Verfahren versucht der Philipp Berger wirklich alles:


Der Herr Rechtsanwalt, der es als "herabwürdigend" betrachtet, wenn man ihn einen "ehemaligen Jurastudent" nennt, hat offenbar die Vorlesung verpasst, in der man den Jurastudenten beibrachte, dass man seinen Stuss auch nochmals nachlesen und mit den Tatsachen vergleichen sollte - und zwar bevor man ihn abschickt (sonst tun das nämlich andere):

Weiterer Stuss des Herrn Berger:


"Beweis" sind also die Bekanntmachungen vom "20.11.2007/03.06.2009/9.3.2012" - und nicht zu vergessen der anonyme(!) Blogkommentar eines Users, der sich "Der schwarze Block" nennt...  gerade hinsichtlich der "Beweiskraft" eines anonymen Blogkommentars muss man den Anwalt Philipp Berger fragen: 

"Was bitte geht in Ihrem Kopf nur vor, Herr Philipp Berger?"

Die obige Bekanntmachung vom 20.12(!).2007, die dem Herrn "Rechtsanwalt" Berger - wenn an ihn fragt - sicherlich nur nicht aufgefallen sein soll die fehlt trotz Kenntnisnahme in seiner Aufzählung. Wenn man den Herrn Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. in Niederkrüchten fragen würde, dann wird er wohl auch antworten, er wollte kein Papier verschwenden. Nur frage ich diesen "Rechtsanwalt" nicht mal nach der Uhrzeit und "Papierverschwendung" war der ganze Antrag.

Ich sehe das nämlich so:

Da genau die oben wieder gegebene, von Philipp Berger nicht aufgezählte, also fehlende Bekanntmachung vom 20.12.2007 seinem Sermon und seinem Antrag widerspricht behaupte ich nun: Philipp Karl Berger hat das LG Düsseldorf aggressiv belogen - so aggressiv, wie er auch die Öffentlichkeit belog, als er behauptete, die Euroweb dürfe "durchaus" damit werben, diese habe ein eigenes Rechenzentrum.

Mir fehlen im Angesicht der auch durch diesen Schriftsatz des Philipp Berger (Berger Law LLP Düsseldorf) offenbar werdenden Dummheit die Worte. Es ist (oder war) in diesem Land viel zu einfach "Rechtsanwalt" zu werden. Hier so dämlich täuschen zu wollen - und sich bewusst der Gefahr auszusetzen, dass man mit einer so undurchdachten Lüge erwischt wird - spricht gegen die Vermutung einer auch nur durchschnittlichen Intelligenz, aber für die Vermutung einer unangebrachten und bis zur Anmutung einer, eines sprichwörtlichen "Arschlochs" zur "Ehre" reichenden Arroganz. Die so gar oft vor dem Fall kommt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Günter Freiherr von Gravenreuth - die wirkliche Ursache für dessen Tod war vor allem dessen Hochnäsigkeit - die aus Angst vor der im Endergebnis aus der Arroganz resultierenden Haftstrafe selbst in seinen Kopf geschossene Kugel war nur der Anlass.

Was jetzt den Philipp Berger betrifft:

Dieser hat mehrfach behauptet ich würde nicht "prozessfähig" sein und hat das jeweils ganz deutlich auf einen behaupteten Mangel an geistiger Potenz zurück geführt und vorgemacht, ich sei ein "Querulant". Das er jetzt dem Gericht mit dieser "Zirkusnummer" kommt lässt mich an zwei Dingen zweifeln:
  1. Der "Prozessfähigkeit" des Philipp Berger. Wer so vorträgt, dem scheint der Verstand auszusetzen. Schon einen anonymen(!) Blogkommentar als "Beweis" aufzuführen lässt mich an der für den Beruf des Rechtsanwaltes und für die Prozessführung nötigen geistigen Potenz zweifeln.
  2. Dem Sinn des § 78 ZPO - sollte dieser doch zu einer Versachlichung des Prozesses und zu einer Entlastung der Gerichte beitragen. Wenn dann ein "Rechtsanwalt" Philipp Berger dem Gericht mit solchem Stuss kommt (und das ist ja nicht gerade das erste Mal!) - dann ist der Anwaltszwang wohl gerade und erweislich nicht geeignet, eine solche Versachlichung herbeizuführen. Und, weil sich das Gericht mit dem Unsinn des Herrn Berger auch noch befassen muss, zielt sein Schriftsatz gerade auch darauf, den Gegner und das Gericht mit diesem verlogenen Stuss zu beschäftigen. 
Der Steuerzahler muss also dafür aufkommen, dass der feine und arrogante Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger bewusst und vorsätzlich (sonst müsste er die Tätigkeit als Anwalt wegen Demenz aufgeben) einen solchen Blödsinn veranstaltet!

Für das womöglich wegen dieses Artikels angerufene Gericht:

Der unzweifelhaft in der Absicht das Gericht zu täuschen verfasste Schriftsatz des Philipp Berger vom 09.09.2012 in der Sache LG des Düsseldorf Az. 34 O 32/12 ist mit allen Anlagen beizuziehen. Das der Philipp Berger über mich öffentlich herzieht und mich herabwürdigt ist bereits gerichtlich festgestellt. Da kann und darf ich auch entgegnen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird auf den versuchten Prozessbetrug aufmerksam gemacht.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ROFLMAO!

Und dabei hat Gisela Phillipp Berger den Gipfel des WAHNsinns noch nicht einmal annähernd erklommen, wenn man sich den neuesten geistigen Dünnschiß in dessen Wutredenblögchen anschaut! ;-)

Anonym hat gesagt…

Wo ist eigentlich Flöha?

. hat gesagt…

"Wo ist eigentlich Flöha?"

Warum? Willst Du dort beerdigt werden?

UG hat gesagt…

Komme gerade vom Gericht (Webstyle-Prozess) mit dem Gemüseanwalt aus unserer Lieblingskanzlei.Seid heute haben wir zum Glück nichts mehr miteinander zu tun. Leider kostet mich das noch ein Paar Euro (keine 7000) aber jeder € ist für diese Gauner einer zuviel.

. hat gesagt…

Die Kenntnis der Akte könnte vielen helfen. Kann ich mehr erfahren?

UG hat gesagt…

Klar Vergleich ist in Sack und Tüten bei dem Gedanken diesen Gangstern auch nur 1 € überweisen zu müssen geht mir das Messer in der Tasche auf.natürlich helfe ich gern mit diesen Verbrecherpfuhl auszutrocknen.

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