08.11.2012

Über die "Schrumpfkanzlei" Berger Law LLP

Bildschirmfoto: Ich bin zu faul, das nochmal zu schreiben. Mein Dank für den Hinweis gilt dem anonymen Kommentator.

Da waren es nur noch 7 (von einst 15): Der Intelligenzschwund setzt sich fort.


Nur noch sieben gegen einen!

So langsam wird es unfair! Philipp Berger sollte sich externe Hilfe holen. Allerdings glaube ich daran, dass ein Jurist und Rechtsanwalt welcher die Interessen und das Wohl seines Mandanten ernst nimmt, ihn höflich aber zugleich deutlich darauf hinweist, dass ein Jurist im vorliegenden Fall der völlig falsche Ansprechpartner sei. Weil ihm das Problem, wenngleich durchaus auf geistiger Ebene bestehend, vor allem als naturwissenschaftliches erscheine. Dem werten Kollege des Herrn Philipp Berger, dem Freiherrn von Gravenreuth haben juristische Mittel ja schließlich auch nichts genützt.


Hinweis zum Persönlichkeitsrecht:

Ich halte es im Angesicht des § 22 KUG für höchst bedenklich, dass die geschrumpfte Kanzlei Berger Law LLP das Bildnis des Florian P. noch immer verbreitet.

Die Aussage, das der Anwalt Philipp Berger sich "stets rechtstreu" verhalte kann man wohl nur als wahr erkennen, wenn man sowohl dem Wort "stets" als auch dem Wort "rechtstreu" sehr seltsame Bedeutungen beimisst. In dem Sinne, dass die Ausnahme die Regel sei.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jetzt gibts in Düsseldorf sicher gleich nen Knall und anschließend über alle Kanäle in werter Form eine Schlagzeile ala "Rechtsanwalt vor Wut geplatzt". Kann gut passieren!

http://www.youtube.com/watch?v=1MqapPtGtDI

Anonym hat gesagt…

Konnte leider das Bild auf die Schnelle nicht finden, fand aber das hier:
http://s1.directupload.net/file/d/3068/rtk7e3v5_jpg.htm

Echte Profis am Werk!
*lach*

Anonym hat gesagt…

Gern geschehen!

Das finde ich im übrigen auch sehr fair von Ihnen, den Namen zu kürzen. Daran hatte ich nicht gedacht. Für die Zukunft werde ich mir das aber merken.

...und weiter die Augen offen halten.

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