15.12.2012

Euroweb - Vorliegende Provisionsvereinbarungen belegen vielfachen (teils: versuchten) Prozessbetrug

Die Euroweb Internet GmbH hat in aberdutzenden, wahrscheinlich hunderten Prozessen ausgeführt, dass bei der Abrechnung der Leistungen nach einer Kündigung gemäß § 649 BGB keine Vertriebskosten erspart würden. Das wurde auch dann behauptet, wenn keinerlei Leistungen erbracht wurden.

Diese Behauptung ist objektiv vorsätzlich unwahr!

Bei diesem Vortrag handelt es sich um einen Vorgang, bei dem die von Christoph Preuß als Geschäftsführer und von der Berger Law LLP als Kanzlei vertretene Euroweb Internet GmbH bewusst falsch vortrug um das Gericht zu täuschen und hierdurch zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen. Es handelt sich um "mittelbaren Betrug" denn der Getäuschte ist nicht das Opfer (die juristische Person, welche den Vermögensschaden erlitt), sondern das Gericht, welches per Urteil das Opfer zu Zahlung zwingt oder zu einem Vergleich drängt. Und natürlich ist es auch Prozessbetrug.

Hier der relevante Ausschnitt aus der Provisionsvereinbarung: (Abschrift)
F. Rückbelastungen

1. Wird ein vermitteltes Geschäft seitens des Auftraggebers nicht ausgeführt, ohne dass die Arbeitgeberin / der Auftraggeber dies zu vertreten haben oder ist die Ausführung des Geschäfts nicht zuzumuten, wird das entsprechende Geschäft nicht als provisionspflichtiges Geschäft gewertet. Die Ausführung eines Geschäfts ist insbesondere dann unzumutbar, wenn bei Vertragsabschluss begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde insolvent ist oder seinen vertraglichen  Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommen wird. Wurde der entsprechende Auftragswert bereits gutgeschrieben, ist die Arbeitgeberin berechtigt, eine Rückbelastung vorzunehmen.

2. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, die auf dieses Geschäft entfallende Provision, soweit sie bereits ausgezahlt wurde, vom Arbeitnehmer zurückzufordern oder die zuviel gezahlte Provision mit künftigen Provisionsansprüchen zu verrechnen. Das gleiche gilt für bereits ausgezahlte Prämien, soweit durch die Quotengutschrift für das nicht ausgeführte Geschäft die Voraussetzungen für die Prämienzahlung erfüllt wurden.
Als geradezu perfide erscheint es, dass die "Großkopferten" der Euroweb Internet GmbH durch eine ebenfalls von der Kanzlei Berger Law LLP erstellte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung verhindern wollten, dass deren vielfaches Lügen vor den Gerichten aufgedeckt wird.

Hinweis an Prozessgegner:

Durch das Vorlegen der Provisionsvereinbarung kann ebenso wie durch durch die Vorlage des Gutachtens hinsichtlich der Erstellungskosten der Webseite belegt werden, dass die Abrechnung der Euroweb Internet GmbH in mehreren Punkten ungenau, sogar vorsätzlich falsch ist. Die Aussichten der Euroweb, nach Vorträgen in der bisherigen Art und Weise den einen oder anderen Prozess vor einer zugeneigten Kammer des OLG Düsseldorf noch zu gewinnen, liegen damit nahe Null.

Die Provisionsvereinbarung kann bei mir durch den vertretenden Anwalt abgefordert werden:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Ich bitte in dem Fall höflich um Beilegung von Briefmarken (1.45 €) und großem Rückumschlag für den Versand. Bei der Verwendung sind Hinweise zu beachten, so z.B. dass in den Schriftsätzen nur anonymisierte Kopien bei werden dürfen (Grund) und die nicht anonymisierten Kopien lediglich dem Gericht in der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden.


Hinweis an Philipp Berger und Andreas Buchholz (Berger Law LLP, Düsseldorf):

Meine Herren, ich gehe davon aus, dass Ihnen die Provisionsvereinbarung ebenso wie die übrigen Teile des Vertragswerkes (Arbeitsvertrag, Reisekostenregelung, Unterlassungserklärung) bekannt war, denn ich gehe fest davon aus, dass die Kanzlei Berger Law LLP (oder deren Vorgängerorganisation) diese entworfen hat. Sie haben demnach bewusst und vorsätzlich unwahr vor Gericht vorgetragen. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie beide an dem vielfachen Prozessbetrug auch wissentlich und willentlich beteiligt sind.

Ich fordere Philipp Berger und Andreas Buchholz (Berger Law LL, Düsseldorf) auf, die  Konsequenzen zu ziehen, sich selbst wegen Mittäterschaft anzuzeigen, den Beruf des "Rechtsanwaltes" ruhen zu lassen und hiervon, wie auch von den Gründen, die Kammer in Kenntnis zu setzen. 

Figur 1: Neben der Provisionsvereinbarung belegt auch eine Bewertung bei Kununu, dass Provisionszahlungen storniert werden: "Stornos, Stornos, Stornos" - der Mitarbeiter schied 2011 aus.

11 Kommentare:

Oberst a. D. hat gesagt…

Jaja, fordern Sie mal hübsch auf...es nimmt Sie die ganze Welt ja sowas von ernst.

Berger: "Tach, Herr Staatsanwalt, der Blog-Kaspar will, dass ich mich selbst wegen irgendwas anzeige."

Staatsanwalt: "Was der will, interessiert keine Sau. Alles was der von mir kriegt ist alle paar Monate ein Einstellungsbescheid."

Oberst a. D. hat gesagt…

Diese Behauptung ist objektiv vorsätzlich unwahr!

Der Vorsatz ist per Definition ein subjektives Element. Was zum Teufel wollen Sie also mit dem "objektiv" ausdrücken?

Wahrscheinlich, dass aus Ihrer subjektiven Sichtweise (die ja 100% objektiv ist...) der Vorsatz verwirklicht ist.

Sie nicht-wissender aufgeblasener Phrasendrescher!

Kein Wunder, dass Sie nicht einmal ein Semester Jura studiert haben...Ihr Intellekt hätte schon bei den Grundbegriffen hoffnungslos versagt.

Anonym hat gesagt…

Allerwertester Oberst a. D., können Sie nicht einfach mal die Kresse halten? Es nervt!

http://www.youtube.com/watch?v=jyPXYoQKgXE

. hat gesagt…

Der Kasper bist eher Du selbst, der Du es geschafft hast am 7. und 8.12. 28 "Kommentare" binnen 24 Stunden zu dem Artikel Preisgutachten- Euroweb/Webstyle unter verschiedenen Namen, darunter auch Namen meiner Angehörigen zu posten.

Dein Hass, Du kriminelles Arschloch, ehrt mich und er treibt mich sogar noch an!

Im Übrigen werden die Kassler Strafvereitler nicht mit dem Vorgang befasst sein. Der Ort der Handlung liegt jeweils in anderen Gerichtsbezirken.

Ich suche gerade die Urteile heraus, aus denen hervor geht in welchen Verfahren die Bergers für die Euroweb so wie oben dargestellt, objektiv unwahr vorgetragen haben.

Dank der "Ligitation PR" des Philipp Berger ist das ja möglich. Ich habe dessen (gelöschte) Veröffentlichungen nämlich rechtzeitig gespeichert. Das zeigt:

"Wer lügt sollte mit dem Erfolg der Lügen nicht auch noch großspurig in die Öffentlichkeit drängen. Sich dann auch noch mit Bloggern anzulegen ist einfach nur dämlich!"

Das schafft einfach sehr viele weitere Möglichkeiten, dass die Lügen erkannt und bekannt werden, wie Dank des großfressigen, dummen Handelns des Philipp Berger erweislich geschehen.

Anonym hat gesagt…

"Sie nicht-wissender aufgeblasener Phrasendrescher!"

Dito Du Arsch! Und jetzt zieh endlich Leine! Drecksack!

. hat gesagt…

"Was zum Teufel wollen Sie also mit dem "objektiv" ausdrücken?"

Was wohl, Du Idiot?

Die Euroweb (und auch die Kanzlei Berger) kennen die eigenen Provisionsvereinbarungen. Wenn die vor Gericht also darüber - und auch noch in der Absicht sich einen Vermögenvorteil zu verschaffen - unwahr vortragen, dass ist das eben "objektiv" unwahr und der Vorsatz hierzu besteht ebenso "objektiv".

Die Definition des Vorsatzes lautet:

"Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit." (Zivilrecht)

und

"Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" (Strafrecht)

Diese Definitionen sind erfüllt!

Das Wissen ist gegeben, denn die Euroweb kennt - objektiv positiv - die Provisionsvereinbarung, lügt aber im Prozess.

Das Wollen ist - objektiv positiv - gegeben, denn die Lüge erfolgt im vorliegenden Falles des Betruges eindeutig zielgerichtet.

Das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ist gegeben, denn die Lüge ist in unserem Kulturkreis schon durch die 10 Gebote in der Bibel als sitten- und rechtswidrig verpönt. Das betrifft (hinsichtlich des Mitgründers Amin El Gendi) sollte man dazu ausführen, auch den Islam, der die Lüge noch noch stärker verpönt und gemäß der Sharia streng bestraft.


Anonym hat gesagt…

Fastix, schreib doch bitte das nächste Mal anstatt "
Meine Herren" richtiger "Meine Dame, meine Herren".

Ist einfach angemessener, auch die Betreiberin der Gerichtsreporterinne-Posse auf Wordpress.com einzubeziehen. ;-)

. hat gesagt…

Fastix, schreib doch bitte das nächste Mal anstatt "Meine Herren" richtiger "Meine Dame, meine Herren".

Oh. Da muss ich bei Philippa Bergova ("Michi Gerber") jetzt auch noch wegen meiner Unhöflichkeit um Entschuldigung bitten.

. hat gesagt…

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 68122 Bekannt gemacht am: 11.12.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

07.12.2012


Euroweb Holding GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Mit der Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 14791) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2012 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.


Das Geflecht wird immer interessanter ...

Anonym hat gesagt…

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 14791 Bekannt gemacht am: 18.12.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

10.12.2012


Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf.


Sieht aus, als wäre es ein Wohnhaus :)

Anonym hat gesagt…

Ja das scheint ein Wohnhaus zu sein wo auf alle fälle ein Büro mit drin ist.. (Siehe Google Maps StreetView).

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