30.04.2012

Anonyme Bloggerin verleumdet die Euroweb!

Eine angebliche "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" hängt sich derzeit weit aus dem Fenster und verkündet öffentlich - und anonym (ohne Impressum):
"entgegen der Aussage des TV-Journalisten sucht Euroweb aktuell keine Referenzkunden mehr."
Das wäre ja, im Angesicht der  jüngsten und sehr deutlichen Urteile der Landgerichte Hildesheim, Berlin und Bautzen  und der, hinsichtlich der Referenzkundenmasche immer lauter werdenden Betrugsvorwürfe gegen die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und die Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher sowie ein Sammelsurium von Tochter- und Schwesterfirmen wie zum Beispiel der WAZ OnlineService GmbH, ein glattes Schuldeingeständnis.

Denn anders ist es doch nicht zu verstehen, wenn nach Jahren dieser juristisch so gar sauberen (nicht wörtlich: Euroweb/Webstyle-Anwalt Philipp Berger) Kundenverarsche und Abzocke, die im Jahr 2010 ja sogar zu einem herbeigebuchten "Rekordgewinn" führte, ganz plötzlich "keine Referenzkunden mehr" gesucht würden.

Dabei erweckt die "Gerichtsreporterin" und "Journalistin", welche sich  öffentlich als "Gisela Mertens" echoffiert und Sätze mit "??" oder "!!" beendet, sogar den Eindruck, diese sei eine Freundin der Euroweb und deren so gar ehrlichen "Geschäftsmodells". Natürlich ist die angebliche "Dame" nicht ganz knusper - das kann man auch belegen:

So fordert sie die Übersendung eines Gerichtsbeschlusses des OLG Frankfurt, aus dem hervorgeht, dass ein Kernelement der Referenzkundenmasche, namentlich Gestaltung des Verkaufsgespräches (in welchem den Kunden regel- und schulmäßig eine Kostenersparnis von 10.000 bis 25.000 Euro vorgelogen wird) vom Gericht als höchst unseriös erachtet wird:

Wie man aber bei der "Dame" so ganz ohne dafür so unwichtige Kontaktdaten wie Adresse, Faxnummer oder auch nur Mailadresse einen Gerichtsbeschluss einreicht, dass erklärt diese nicht... denn natürlich will diese (ohne abgemahnt zu werden) weiterhin den Eindruck erwecken, bei der Euroweb und deren Konsorten hätte man nunmehr erkannt das die Referenzkundenmasche eine unsägliche Schweinerei ist und deshalb die Finger davon lassen würde. Was natürlich nicht stimmt. Es gibt nur eine Neupositionierung. Neuer Name, gleicher Beschiss! Und die WAZ wird nichts Negatives berichten.


Es kann aber auch sein, dass sich eine "Frau Gisela Mertens" für 30 Silberlinge auf die Seite der Euroweb stellt und diese Betrüger gut aussehen lassen will. Natürlich würde ich das nie behaupten: Aber mein Verstand sagt mir, wenn jemand über die Euroweb so wie diese berichtet, dann ist da Geld, ein Syndrom oder beides im Spiel - der Verstand jedenfalls ist ausgeschaltet.

Insofern verstehe ich natürlich das sich die "Gisela Mertens" nennende Person nicht mit Kontaktdaten an die Öffentlichkeit getraut. Denn wenn in deren Blog schon die Aktenzeichen von Urteilen durch "x" ersetzt werden (weil es sich um Verleumdungen handele) dann kann man sich vorstellen wie diese sich "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" nennende Person dann durch reale Kontakte zu einer realen Welt verwirrt werden würde.

23.04.2012

Über eine arglistige Vergleichsoffensive der Euroweb / Webstyle - und den Gestank des Betruges

"Euroweb und Webstyle bemühen derzeit ihre anwaltlichen Vertreter, Altfälle auszugraben und in diesen Fällen den Versuch einer vergleichsweisen Einigung zu starten. Uns erreichen Anrufe und Briefe, in denen sich, je nach Vertragswert und Vorgeschichte Vergleichsbeträge unterschiedlichster Höhe mit oder ohne Kostentragung der Gebühren der Berger Rechtsanwälte finden."

 berichtet Herr Rechtsanwalt Jun

Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.

Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen.

Denn dazu schweigen die "Rechtsanwälte" um den gewiss nicht immer ehrlichen Philipp (Karl) Berger und seinen "lieben" Kollege Andreas Buchholz.

Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges

Die Kanzleien des Philipp Karl Berger sind von der Euroweb und deren Töchtern zumindest wirtschaftlich abhängig. Der Vorteil für die Kanzlei liegt damit auf der Hand - und zwar unabhängig davon, ob diese erfolgsbedingt entlohnt wird.

Glauben darf man das Letztere allerdings - würde man es hingegen behaupten, so würde der Philipp Berger wohl sofort eine Abmahnung senden - denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wäre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar".

Bis zum Ende der Woche veröffentliche ich an dieser Stelle eine Musterantwort für MS-Office und Open/Libre Office sowie für Textmaker und andere Programme, die mit dem doc-Format umgehen können.

21.04.2012

Euroweb / WAZ: Joint-Venture, Franchising auf Gegenseitigkeit oder doch eher eine Mafia?


Ob sich die WAZ hier verplappert hat kann ich nicht wissen, jedenfalls steht diese Stellenanzeige in einem tiefen Gegensatz zu den verschiedentlich in Foren geposteten Behauptungen, wonach die Vertreter der WAZ OnlineService geäußert haben sollen, diese hätten mit der Euroweb nichts zu tun.

Franchising auf Gegenseitigkeit - oder doch eine "Mafia"?


Die WAZ Gruppe braucht, wie die TAZ berichtete, wohl recht dringend Geld. Offenbar hat die WAZ in das Franchising den eigenen Ruf eingebracht. Aber nicht nur diesen. Mit dem Einbinden der WAZ in die Euroweb hat letztere folgendes gewonnen:
  • Zur WAZ gehören mehr als 40 Tageszeitungen in Deutschland, Österreich und Südosteuropa – mit Schwerpunkten im Ruhrgebiet (WAZ, WR, NRZ, WP) und Thüringen (TA, TLZ, OTZ). Diese bringt also eine hübsche Sammlung mit Adressen möglicher Kunden in das Geschäft ein. Die Anzeigenkunden.
  • In den Blättern der WAZ-Gruppe wird wohl nur noch positiv über die Euroweb und deren Töchter wie die Webstyle berichtet. Unabhängiger Journalismus geht nicht mehr, wenn eine wirtschaftliche Verbindung zu einem verrufenen Unternehmen besteht. Da wird wohl kaum kritisches gedruckt. So schweigt die WAZ beharrlich auch zu den recht herben Urteilen wegen arglistiger Täuschung und trotz der vielen Verfahren vor den Gerichten. Unabhängiger Journalismus geht jedenfalls ganz anders.
  • Zugleich liefert die WAZ als Pressekonzern natürlich auch beste Verbindungen in Polititik und Gesellschaft. Das die Euroweb neulich berichtete, dass ein CDU-Bundestagsabgeordneter diese besucht habe kann damit zusammenhängen - ging doch der Mehrheitsbesitz an der WAZ jetzt erst zur "Familie" Grotkamp - und die gilt als CDU-nah.
Was die Euroweb einbrachte:

So ist es kein echtes Geheimnis, dass die Webseiten, welche die "WAZ" als eigenes Produkt verkauft, tatsächlich von der Euroweb erstellt werden. Auch kümmert sich ein Herr Georgi Grozdev von der Euroweb um das Hosting bei dem selben Billiganbieter, in dessen bulgarischen Rechenzentrum auch die Euroweb ihre Server stehen hat.

Was die WAZ Online Service GmbH selbst macht ist "Euroweb" zu verkaufen und damit die eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen. Dafür dürfte diese - im Gegenzug - freilich einen erheblichen Anteil an der "Beute" erhalten.
Produktkenntnis ist wohl nachrangig - wie wir sehr genau wissen haben die Euroweb-Chefs ja mit der Referenzkundenmasche auch Alarmanlagen verkauft...

Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen.

Denn der WAZ sollte kaum entgangen sein, mit wem sich diese ins Bett legt. Oder macht Geld so blind?

19.04.2012

LG Bautzen: Euroweb täuscht arglistig

Empfohlen zur richterlichen Fortbildung

Das Urteil des LG Bautzen,Az.: 2 O 520/11 hat das Zeug dazu, die von der Euroweb, der Webstyle und anderen Firmen der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi geprägte "Referenzkundenmasche" nunmehr endlich und endgültig zu beerdigen und es brandmarkt den systematisch und in vielen tausenden Fällen begangenen Betrug der Euroweb, der aktuell mit der selben Masche auch von einer WAZ Onlineservice GmbH unter Beteiligung des WAZ-Konzerns aber auch der vorgenannten Herrn in einem mafiös anmutenden "Franchising" fortgesetzt wird. Dazu später mehr.

Das LG Bautzen hat endlich einmal das geurteilt, was eigentlich jedem vernünftig, gerecht und sittsam denkenden Bürger als die einzig denkbare Weise der Behandlung eines solchen Falles erscheint.

Das Vormachen einer kostenlosen Leistung ist genau dann arglistige Täuschung, wenn die Leistung tatsächlich nicht kostenlos erbracht wird. Das anbietende Unternehmen nehme zumindest billigend in Kauf, dass den Käufern nicht klar sei, dass die als kostenlos versprochene Hauptleistung mit den vertraglichen Raten für die Nebenleistung bezahlt würde.

Und Betrug ist ein solches Vorgehen natürlich auch.

14.04.2012

Heute: Die Euroweb vertraut der eigenen Leistung nicht, ein Ordnungsmittelantrag, ein Preisvergleich, viele Lügen

... und wie das alles zusammenhängt.

Bis die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 des LG Düsseldorf ihr dieses verbot, warb die Euroweb Internet GmbH damit, dass diese über ein eigenes Rechenzentrum verfüge, in welchem diese die Webseiten ihrer Kunden hoste. Das war gelogen.


Im Verbotsverfahren wurde glaubhaft gemacht, dass die Euroweb, anders als in der Werbung vorgemacht, nicht über ein solches Rechenzentrum verfügt, dass die wenigen Server tatsächlich im Rahmen eines "Colocating" billigst in Bulgarien bei einer Firma "neterra ltd." untergebracht sind. Damit geht eine recht miese Performance einher, weil die Daten eine große Strecke zurücklegen müssen. Auch die Lichtgeschwindigkeit ist endlich - man kann das zum Beispiel sehen, wenn man erstmals die Webseiten der Kanzlei Berger aufruft. Es dauert - wie bei anderen Kunden der Euroweb, der Webstyle oder der WAZ-OnlineService (für die genau das gleiche gilt) - ziemlich lange, bis die Webseite aufgebaut ist. Der Grund dafür ist, dass nacheinander mehrmals Inhalte vom Server geholt werden müssen (erst Webseite, dann CSS-Dateien, dann Grafiken, dann Java-Scripte...) Es wird also ziemlich viel zwischen dem fernen Bulgarien und den Seitenbesuchern hin- und her gefunkt bevor die Seite vom Browser angezeigt werden kann. Das wieder ist nervig für die Kunden der Kunden und steht im krassen Gegensatz zu der Werbung. Wer die Mails an und von den Kunden dann im bulgarischen Rechenzentrum so alles mit liest steht übrigens auch in den Sternen.

Fakt ist jedenfalls, das die Euroweb die eigene, recht miese und den Kunden gegenüber auch zu Unrecht als "zuverlässig und schnell" beworbene "Leistung" nicht für sich selbst nutzt. Eben weil diese auf Grund der großen Entfernung und deshalb langsamen Verbindung nicht wirklich für Kunden in Deutschland geeignet ist. Auch das hat etwas von einer arglistigen Täuschung.

Das, was die Euroweb ihren Kunden zumutet, dass mutet sie sich selbst nicht zu!

Durch das vielfache hin- und her zwischen Bulgarien und Deutschland kommt bei einem Seitenaufruf von Webseiten der Kunden der Euroweb, der Webstyle oder der WAZ-OnlineService bis zu etwa 1 Sekunde an Wartezeit zu stande, die Startseite von "Berger-Law-Duesseldorf.de" brauchte hier bei dem, mehrfach verifiziertem Versuch trotz schnellem DSL 2,2 Sekunden, gelegentlich fast 3,5 Sekunden (in der Grafik unten rechts) zum Laden. Das ist viel zu viel. Und es ist eine Zumutung. Geworben wurde mit aber "schnellen Reaktionszeiten".


Für sich selbst will die Euroweb das also nicht. Das kann ich bweisen: Die IP des Servers des Hosts "www.euroweb.de" ist 176.9.29.241:

und gehört auch zu "Hetzner":

Prüft man mit traceroute, wohin die Datenpakte zu "www.euroweb.de" laufen, dann wird man nicht nur merken, dass es sich um einen Server im Rechenzentrum des bekannten und seriösen deutschen Hosters "Hetzner" handelt, sondern auch, dass diese Verbindung sehr viel schneller ist:

Rund 34 Millisekunden schneller als diejenige zu den Euroweb-Kunden ist die Verbindung zu dem von der Euroweb für sich selbst genutzen Server bei Hetzner. Etwa 20 ms gegen 54 ms! Die Verbindung zu den Euroweb-Kunden braucht also fast drei mal so lange - und zwar wegen der enormen geographischen Entfernung zum wohl "billigsten auftreibbaren Hoster". Die, wie gezeigt, miese Leistung ist da, trotz des teuren Verkaufes, egal:

"Scheiße für Gold vor zu machen ist der Job des Vertriebs!"

Nur lügen darf der eben nicht...

Belogen dürfen sich aber alle Kunden der Euroweb fühlen, denen ja schließlich vorgemacht wurde, sie würden keinen Billigmist sondern eine solide Lei(s)tung bekommen. Das was ich sehe und hier erläutere ist aber geradezu "unterirdisch"!

Zurück zum Verbot, ein eigenes Rechenzentrum zu bewerben


Unter diesen Umständen ist es natürlich sinnlos, einen Widerspruch gegen die Verfügung einzulegen. Denn hätte die Euroweb ein eigenes Rechenzentrum, dann würde diese natürlich den eigenen Webauftritt auch dort hosten. Man stelle sich vor die 1und1 Internet AG würde den eigenen Webauftritt bei Strato oder der Telekom hosten. Das gäbe ein Gelächter wie seinerzeit als (zeitweilig) Inhalte von Microsoft-Webseiten durch den Dienstleister Akamei auf Linux-Servern gehostet wurden.

Gehandelt hat die Euroweb dennoch - und zwar durch eine Auftragslüge

Zuerst einmal hat sie den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" und "Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Webstyle-Kolonie" Philipp Berger in die Spur geschickt, damit dieser (mit Berufung auf ein Mandat!) für sie in Abmahnungen und öffentlich niederträchtig lügt:


Die Euroweb hat und betreibt kein eigenes Rechenzentrum. Die darf also nicht damit werben. Auch nicht "durchaus", sondern "gar nicht"! Punkt!

Da die Euroweb und deren 8 oder 9 verbliebenen Anwälte nicht die Intelligenz aufbrachten, zu bemerken, dass spätestens durch die Aussendung der durch gerichtlichen Befehl verbotenen Lüge über die eigenen Server ein Verstoß gegen die Verfügung vorliegt ist inzwischen ein Ordnungsmittelantrag gestellt worden. Es drohen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder Haft bis zu 6 Monaten, die am GF Preuß zu vollstrecken ist.



Es ist schon reichlich dumm von den 8 oder 9 Anwälten der Kanzlei Berger und dem Geschäftsführer der Euroweb, dass diese nicht bemerken, dass der Verstoß auch dann begangen wird, wenn die zu unterlassende Behauptung im Auftrag der Euroweb auf Servern begangen wird, die der Euroweb gehören und von dieser verwaltet werden! Und dann auch noch auf einer Site auf der das Euroweb-Logo prangt! Wenn man noch bedenkt, dass der Anwalt Berger im gleichen Artikel schreibt

"unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH,40549 Düsseldorf (seit 2001 erfolgreich am Markt tätig und seitdem ständig auf Expansionskurs, erstellt und unterhält für Mittelständler und Freiberufler Webseiten)"
... dann ist klar, dass auch auftragsgemäß geworben wird, der Verstoß ist nicht mehr wegzulügen.

Und diese Dummheit wird vom Gericht auch zu bestrafen sein. 100.000 Euro fürs Staatssäckel in 5 "Tagessätzen" zu je 20.000 Euro sind nach meiner Auffassung nicht unangebracht - insbesondere weil der mit der Lüge beauftragte und um die Lüge wissende Anwalt diesen Mist auch noch in etlichen Presseportalen veröffentlichte.

Und zum zweiten hat die Euroweb durch die selbe Kanzlei - der also die Unwahrheit der eigenen Behauptung definitiv bekannt ist- zuvor den Antrag gestellt, dass mir eine Frist für die Hauptsache (Klage) gesetzt wird. Was die in dem Verfahren anderes wollen als zu verlieren ist mir allerdings ein Rätsel. Aber bei so wenig Intelligenz, wie aus dem Weiterverbreiten einer Lüge auch nach einem Unterlassungsbefehl zu schließen ist, baut man halt auch beliebigen anderen "Scheiß".

Ein Preisvergleich weist auf Arglist hin


Was den Euroweb-Kunden auch nicht erklärt wird: Auf einem einzigen der Server in Bulgarien liegen bis zu ca. 1300 Kundenauftritte. Da teilen sich ganz schön viele die Leistung eines einzelnen Servers. Das bekommt man bei seriösen deutschen Hostern unter 5 Euro im Monat. Mit Traffic, Emails, Backup - denn das sind Selbstverständlichkeiten für welche die Euroweb-Drücker im Verkaufsgespräch einen Preis von 300 Euro vorlügen, den diese dann schulmäßig auf 150 Euro "senken", weil das, so die Lüge, die Euroweb ganz großzügig trage. Auch das ist Arglist - und es ist mir egal, was für gewaltige Filzbrillen manche Richter tragen um das zu übersehen.

Alternatives Angebot eines deutschen Hosters (Variomedia AG) - Deutlich mehr Leistung für einen Bruchteil (1/30) des angeblich gesenkten und von der Euroweb angeblich nur für Hosting, Mails, Backups geforderten monatlichen Betrages. Die Webseiten werden dann auch in Deutschland gehostet. Für 3 Updates müssten nochmals 20-50 Euro je Update, also 60-150 Euro pro Jahr kalkuliert werden... Das Erstellen einer Webseite in dem Umfang und in der Qualität wie jene, für welche die Euroweb vier Jahre lang 150 Euro monatlich verlangt, kostet bei alternativen Anbietern 500 bis 1500 Euro. Das macht also im teuersten Fall:

Alternatives Angebot: 5*48+150*4+1500 Euro
= 2300 Euro über vier Jahre. Bis auf die 5 Euro monatlich praktisch jederzeit kündbar, mit erheblichen Mehrwert gegenüber den von der Euroweb erbrachten "Leistungen". Und anders als bei der Euroweb hat man an der Webseite dann auch noch die Rechte... also nochmals einen erheblichen Mehrwert!

Bei der Euroweb: 48*150+199 Euro:
= 7399 Euro über die Vertragslaufzeit, oder unter Berücksichtigung des Mehrwertes "Rechte", ca. das Vierfache(!) eines am Markt erzielbaren Preises, bei einer Kündigung vor Ablauf von 4 Jahren, selbst am Tag nach Vertragsschluss wird, folgt man dem Wille der Euroweb, kaum etwas erspart - so lange die Gerichte nicht dazwischen funken.

Kein Wunder, dass die Euroweb-Verkäufer tricksen und täuschen! Oder wie es unter "Einwandbehandlung" im Euroweb-Handbuch steht, wenn der Kunde vergleichen will:
"Hier ist die Einwandbehandlung sinnlos. Mit Vergleichen gewinnt man keine Partner."
Dann haut der einfach ab... Lehrbuchmäßig natürlich.

Wie die Gerichte getäuscht wurden und werden

Das angebliche, von der Euroweb als tatsächlich vor Gericht behauptete "Kaufkundenangebot"
, welches bei vergleichbaren Leistungen (aber mit den Rechten an der Webseite) nochmals rund 10.000 Euro teurer ist erweist sich unter diesen Umständen als Mittel zur Täuschung, denn wer dieses, fast 8-fach über einem vernünftigen Marktpreis liegende Angebot kauft, der müsste doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Bisher hat die Euroweb auch noch keinen Käufer benannt. Ist ja auch schwierig jemanden zu finden der genügend Mutationen aufweist um das Geld mit 4 Händen zum Fenster hinauswerfen zu können. Der Käufer eines solchen Angebotes müsste ja auch "doppeldoof" sein, wenn er ein solch überteuertes Angebot trotz der Möglichkeit eines Vergleiches annehmen würde. Den würde ich zuerst vereidigen lassen und ihn dann fragen, ob er vielleicht geistig behindert sei, ihm dann einfache Rechenaufgaben stellen und ihn danach nach seinen Beweggründen fragen, die schon sehr merkwürdig und wirklich sehr fern der kaufmännischen Vernunft liegen müssen. Etwa so weit weg wie das bulgarische Billighosting von dem bei Hetzner.

Sonstiges:

Soweit übrigens die Euroweb-Tochter Webstyle (ähnliche Preise, Angebote und Methoden) damit wirbt, dass diese ein eigenes Rechenzentrum habe, so ist das auch gelogen.
Und auch die kolportierten "Hochleistungsserver" sind als Begriff sehr dehnbar. Das kann alles mögliche sein - selbst ein normaler, für 299 Euro zu habender Office PC ist heutzutage um ein Vielfaches leistungsfähiger als eine VAX aus den 80ern. Und die durfte man als "Hochleistungsserver" bezeichnen. - Früher! Wenn aber die Webstyle schon hinsichtlich des Rechenzentrums lügt, was werden das wohl für "Hochleistungsserver" sein? Billigst-Kisten mit dem Leistungsvermögen einer VAX würden jedenfalls sehr gut zum tatsächlichen Hosting in Bulgarien passen.
Ach so. Die Euroweb behauptet nicht mehr, diese sei "Marktführer". Hat da etwa jemand klammheimlich eine Verfügung wegen einer weiteren Lüge erwirkt? Der Herr Berger hat nichts berichtet... aber würde er das tun? Wohl nicht. Das wäre ja keine Werbung für die Firma, von der er praktisch sein ganzes Anwaltsleben wirtschaftlich abhängig ist.

13.04.2012

LG Düsseldorf, Az. 22 O 101/11: Euroweb erklärt Klagerücknahme [Update]

"Fast freiwillig":
Es folgte das wohl typische Vorgehen von Euroweb: Mahnbescheid, Klage im Urkundenverfahren – das aus formalen Gründen problemlos gewonnen wurde – und Zwangsvollstreckung aus diesem Vorbehaltsurteil. Im notwendigen Nachverfahren wurden zum Vertragsgespräch nun die Zeugen gehört: die Ehefrau meines Mandanten und der Abschlussvertreter von Euroweb. Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Dann die Überraschung: der Vertreter von Euroweb erklärte, auch er sehe die Aussage “seines” Zeugen kritisch – und nehme die Klage zurück.
... berichtet heute (13,4.2012) der Rechtsanwalt Hänsch.

"Rechtsanwalt" Philipp Berger, Propagandaminister des Euroweb-Reiches und der Kronkolonie Webstyle GmbH schweigt hierzu.

Was zu erwarten war. Doch es fällt noch etwas auf. Ein "geschulter", lügender Zeuge:
Ursprünglich waren beide Zeugen zugleich geladen, der Abschlussvertreter ließ sich jedoch kurzfristig entschuldigen, weil er an einer firmeninternen Schulung teilnehmen müsse. Er wurde in einem späteren Termin vernommen – und sagte das Gegenteil der als Zeuge vernommenen Ehefrau.
Das erschien dem LG Düsseldorf dann doch zu seltsam und so beraumte es erneut Termin zur Zeugenvernehmung an und lud beide Zeugen erneut für eine Gegenüberstellung.
Im Ergebnis des heutigen Termins erklärte der Kammervorsitzende, nach seiner vorläufigen Auffassung tendiere er dazu, meinem Mandanten und nicht dem Abschlussvertreter zu glauben, da sich dieser in erhebliche Widersprüche verwickelt habe.
Es ist schon verwunderlich, dass das Gericht diese Nummer überhaupt mitmachte:

Ein Zeuge der Klägerin, der sich entschuldigt weil er an einer "wichtigen Firmenschulung" (demnach der Klägerin!) teilnehme, während sich die Anwälte der Klägerin erst einmal die Aussagen der gegnerischen Zeugen anhören, diese analysieren und dem eigenen Zeuge dann die zu machenden Aussagen mitteilen (lassen). Immerhin geht es für den Zeuge ja um seine Abschlussprovision von mehr als 1000 Euro. Bei einem "Grundgehalt" von 800 Euro ist das für den eine Frage der Existenz. Deshalb hat er, das ist ganz klar, erst im Verkaufsgespräch und dann vor Gericht gelogen.

Dem LG Düsseldorf ist aus mehreren Verfahren bekannt, dass die Euroweb lügt, "dass sich die Balken biegen". Das steht nicht wörtlich, dafür aber sinngemäß in erstaunlich vielen Urteilen. Statt sich also den hier erforderlichen "gelben Helm" aufzusetzen und ein solches Spiel gar nicht erst nicht mit zu spielen, haben die Richter es zugelassen, dass der "Zeuge" mit einiger Wahrscheinlichkeit für "seine" Aussagen "geimpft" wird und dann vorlügt, was ihm bei der Vorbereitung als "seine" Aussage beigebracht wurde.

"Geht gar nicht!" - finde ich. In künftigen Sachen sollten die Anwälte der Euroweb-Gegner das gleich unterbinden.


Das Verfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, Az I-5 U 105/11 liefert wertvolle Hinweise darauf, welcher Art die Schulung wohl war und wieso der "Zeuge" der Euroweb das Gegenteil der Zeugin des "Partnerunternehmens" aussagte.

LG Kiel, Euroweb, arglistige Täuschung: Das Urteil ist veröffentlicht

Endlich haben wir das Urteil des LG Kiel, Az. 2 O 135/11 im Wortlaut.

Kernsätze:
"Auch nimmt das Gericht dem Beklagten ab, dass er sich bei Unterzeichnung des Vertrages das Formular wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse nicht näher angeschaut hat und offenbar auch deshalb, weil er den Ausführungen des Zeugen vertraute. Zwar hätte der Beklagte bei genauer Durchsicht des Vertragsformulars über den dort abweichend geregelten Zahlungsmodus stolpern können. Das hätte jedoch vorausgesetzt, dass man den Vertrag sehr gründlich liest, da bei oberflächlicher Betrachtung Anschlusskosten und Vertragsdauer nicht unbedingt sofort ins Auge springen, insbesondere für einen wie den Beklagten, der – wie erwähnt – die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht. Auch die monatliche Bezahlweise musste sich hier für den Beklagten nicht aufdrängen, zumal in den ersten beiden Zeilen unterhalb des Textes „monatliches Entgelt“ und hinter den klägerischen Produktnamen eine Durchstreichung erfolgt ist. Denn das verstärkt den Eindruck, bei dem genannten Betrag von 178,50 € brutto könnte es sich um einen einmaligen Pauschalbetrag handeln.
Es liegt auf der Hand, dass sich der Beklagte den Abschluss des Vertrages zu den von der Klägerin im Formular in Wirklichkeit vorgegebenen Konditionen nicht hätte leisten können. Er hat im Rahmen seiner persönlichen Anhörung im Einzelnen dargestellt, dass er von einem sehr bescheidenen Einkommen leben müsse, welches er aus dem Imbissbetrieb erwirtschafte. Auch das spricht dafür, dass er aufgrund unzutreffender Angaben des klägerischen Abschlussvertreters zum Vertragsschluss motiviert wurde. Denn bei wahrer Kenntnis der tatsächlichen Umstände wäre zu erwarten gewesen, dass er den Vertragsschluss abgelehnt hätte, da für den Beklagten nach eigener Einlassung, die ihm nicht zu widerlegen ist, bereits monatliche Belastungen von 20,00 € oder 50,00 € eine Menge Geld seien."
Die ach so tolle Euroweb, die öffentlich behauptet, sich in solchen Fällen kulant zu zeigen und das man ihr darüber reden könne, verklagte diesen armen Mann wie folgt:

Die Klägerin beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an sie 7.044,65 € netto nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger - Anscheinspropagandaminister des Euroweb-Reiches mitsamst der nicht weniger arglistig täuschenden Kronkolonie "Webstyle GmbH" - wird sicher jedermann erklären wollen, dass und warum das gerechtfertigt sei und dass das keine üble Abzocke sei! - Nur wird es ihm keiner abnehmen...

Das Gericht abschließend:
"Die arglistige Täuschung war für den Abschluss des Vertrages auch ursächlich. Das Gericht ist – wie bereits ausgeführt – davon überzeugt, dass der Beklagte den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er um die genauen Kosten, die nach vierjähriger Vertragsdauer von ihm zu zahlen gewesen wären, gewusst hätte. Es drängt sich auf, dass er sich einen solchen Vertrag angesichts seines geringen Einkommens unter keinen Umständen hätte leisten können. Dies muss auch dem Zeugen XXX angesichts der überschaubaren Ladengröße des Imbisses bewusst gewesen sein. Alles spricht dafür, dass sich der Zeuge XXX die Sprach- und Verständnisschwierigkeiten des Beklagten bewusst zu Nutze gemacht hat, um in den Genuss einer Provisionszahlung zu gelangen."
Na, Herr Euroweb-Berger - was ist mit der durch den Kai Dieckmann angekündigten Berufung? Was können Sie uns dazu vorschwafeln?

Ich erzähle mal was dazu:

Die Treppenterrier der Euroweb erhalten ein Grundgehalt "auf Hartz IV-Niveau". Die in etlichen Foren berichteten 800 Euro sind nämlich genau das. Wollen diese Geld zum Leben, dann müssen diese unbedingt zu Abschlüssen kommen - und da kann es passieren, dass diese das in Lehrgängen bei der Euroweb erlernte Abzocken in ihrer Not ganz bewusst noch "ein wenig übertreiben". Eine durch intensive Schulungen "eingebaute Moralbremse" sorgt für den Rest - dass kennen wir von anderen verwerflichen Vertriebssystemen - zum Beispiel des Herrn Maschmeyer!

So ein Fall liegt hier vor. Das Gericht führt aus:
"Als unredlich ist die wiederholte Aussage des Zeugen zu bezeichnen, er habe dem Beklagten und seinem Kollegen aus XXX „etwas Gutes“ tun wollen. Denn in erster Linie dürfte es dem Zeugen, der aus einem erfolgreichen Vertragsabschluss eine dreistellige Provisionszahlung zu erwarten hat, um seinen eigenen Vorteil gegangen sein. "
Das spricht darüber hinaus auch für eine im Rahmen der "Euroweb-Schulungen" dieses "Euroweb-Treppenterriers" erfolgte "Euroweb-Gehirnwäsche"!

Und auf diese
"Euroweb-Gehirnwäsche" gibt es einen ersten Hinweis im Urteil:
"Auch beinhaltet es einen Widerspruch, wenn der Zeuge einerseits ausgesagt hat, er habe das Geschäft des Beklagten mit einem guten Gefühl verlassen, aber es überrasche ihn nicht, dass er mit dem Vorwurf, den Beklagten getäuscht zu haben, konfrontiert worden sei. Dass er trotz des beschriebenen guten Gefühls angesichts der vorliegenden Klage nicht aus allen Wolken gefallen sei, erscheint wenig plausibel."
Eben, unter Einbeziehung des Aspektes einer Gehirngewäsche ist das nämlich durchaus plausibel.

Die „WAZ-Onlineservice“ - wie die Euroweb drin steckt

Eine der früheren Referenzseiten der „WAZ-Onlineservice“ ist eine Firma „Reiselounge in Essen“.


Es wird auch behauptet, die Seite sei von der WAZ Onlineservice erstellt:

Einblick in den wirklichen Ersteller gibt der Quelltext:


Wieso steht da wohl "Euroweb Internet GmbH"?


... und wieso "trackt" eine Firma, mit der die WAZ-Kunden gar keinen Vertrag haben, deren Webseitenbesucher?

Die „WAZ-Onlineservice“ hat gar nichts mit der Euroweb zu tun (Oder doch?) - Rebuild

Vorwort:
Dies ist Rebuild eines Artikels aus dem Webcache, vom 13. Juni 2011. Der Artikel war in dieser Form auf der "Rechtsfreien Zone" verfügbar und wurde von Wordpress gelöscht ohne das hierfür ein Grund gegeben war. Nichts an diesem Artikel ist rechtswidrig. Einige Grafiken waren trotz größten Bemühens nicht aufzutreiben, an diese Stellen habe ich für Ersatz gesorgt.

Motiv für die Wiederherstellung ist ein künftiger Artikel, in dem ich über das Verhältnis der Euroweb und der WAZ-Gruppe ausführe. Der wird gewiss interessant.

Der Artikel vom Juni 2011:
Die „WAZ-Onlineservice“ hat gar nichts mit der Euroweb zu tun (Oder doch?)

Wenn man den „Vertriebsexperten“ der “WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG; melden sich am Telefon mit „von der WAZ“) zuhört, dann haben diese mit der Euroweb Internet GmbH „rein gar nichts“ zu tun.

Aber stimmt das auch?

(Ich bitte um Entschuldigung: Hier folgen ein paar technische Untersuchungen, die den weniger geneigten Lesern natürlich als langatmig und uninteressant erscheinen werden. Einfach nicht lesen. Ein wichtiger Hinweis für diejenigen, welche durch Cold Calls dieser sehr speziellen „WAZ“ belästigt werden, steht am Ende des Artikels.)

Aber zunächst schauen wir uns den aktuellen Auftritt der „WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) an. Der liegt auf der Adresse http://www.waz-onlineservices.de/.

Dank der Netztools von Freund fastix kann man diese Adresse genauer untersuchen:

Zunächst einmal die Domain „waz-onlineservice.de“ mit whois:

whois für waz-onlineservices.de: Daniel Fratzscher (Euroweb) ist Admin C

Daniel Fratzscher, Gladbecker Str. 425, Essen. Daniel Fratscher ist Geschäftsführer der Webstyle GmbH, einem Tochterunternehmen der Euroweb Internet GmbH – die er selbst mit gründete. Die Adresse ist interessant:

Die Adresse des "WAZ-Online-Service-Admin C" ist die Adresse der Euroweb Vertriebsniederlassung Essen

Das ist also die Essener Euroweb-Vertriebsrepräsentanz. Na toll! Das reicht aber nicht allein für den Nachweis, dass die “WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH / WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) eine Nachfolgeorganisation oder Tochter der Euroweb ist.

Wenn es nicht weitere Hin- und Beweise gäbe.

Auf der Webseite der „WAZ-Onlineservice“ finden sich „Referenzen“:

Eine davon ist die „Vereinsgaststätte Krämer“. Untersuchen wir die mal mit den Webtools.

Zunächst das whois auf die Domain „vereinsgaststaette-kraemer.de“:

Christoph Preuß ist Admin C von WAZ-Online-Service-Referenzseiten

Ups! Euroweb. Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2011. Gab es da die „WAZ-Onlineservice“ überhaupt schon? Und jetzt sehen wir nach der IP-Adresse von vereinsgaststaette-kraemer.de:

Die "Vereinsgaststätte Krämer" hat die IP 91.199.247.31 und den Mailserver mx02.euroweb.net

Ups. Euroweb. Ein NS-Lookup auf diese IP 91.199.247.31 liefert den Servername „plesk06.euroweb.net“:

Und jetzt die whois mit der IP-Adresse 91.199.247.31:

WAZ-Online-Service-Referenzseite liegt auf einem Server der Euroweb!

Euroweb, Euroweb, Euroweb! Interessant ist der Name von Georgi Grozdev, der hier mit der Euroweb-Adresse drin steht. Denn wenn wir uns die IP-Adresse von WAZ-Onlineservice.de anschauen:

Der Server von waz-onlineservices.de hat die IP-Adresse 94.156.146.21.

Dann taucht der Eurowebber wieder auf: Konkret im whois zur IP-Adresse 94.156.146.21:

Georgi Grozdev von der Euroweb verwaltet das Netzwerk der "WAZ Online Services".

Mit Adresse in Bulgarien und zweitem Vorname Angelov. Und jetzt werfen wir mal einen Blick auf die altbekannte Webseite „phoning.eurweb.net“:

Und? Schauen wir uns mal mit traceroute an, wo die Server stehen: Traceroute ist das Mittel der Wahl:

Welch „Zufall“! Die Euroweb und die WAZ-Onlineservice hosten in Bulgarien beim gleichen Dienstleister. Für beide ist in Person des Georgi (Angelov) Grozdev auch noch Mitarbeiter tätig, der in Bulgarien jedenfalls eine Post- und Email-Adresse hat! Das wird wohl das „Euroweb-Entwicklungszentrum in Bulgarien“ sein: Ein Büro, von welchem aus die in einem großen Rechenzentrum lokalisierten Server der Euroweb verwaltet werden, welche zu gleich auch die der „WAZ-Onlineservice“ sind.

Fazit:

Personen, Adressen, Technik: Alles von der Euroweb. Auch wenn die Herren Fratzscher und Preuß mit vereinten Kräften, Geschichten am Telefon, einer neuen Adresse und mit Hilfe der „Vertretungsberechtigten Geschäftsführer: Erik Peper, Mark-Oliver Multhaup, Volker Wentz vormachen wollen, dass diese „WAZ-Onlineservice“ nichts mit der Euroweb zu tun hat, so wird sich wohl herausstellen, dass auch die „Persönlich haftende Gesellschafterin: WAZ NewMedia Verwaltungs GmbH, Registergericht Essen, Registernummer: HRB 12840″ nichts anderes als eine Euroweb-Tochter ist und sich im Besitz der selben Personen findet, die auch die Euroweb besitzen und betreiben. Darüber, wer in dieser Firma das tatsächliche „Sagen“ hat, braucht man nicht wirklich zu spekulieren: Zu viele Namen der „Euroweb-Großkopferten“ tauchen da wieder auf.

Wenn man dann noch liest, was Thorsten Romaker alles herausgefunden hat - nämlich dass die „WAZ-Onlineservice“das Geschäftsmodell der Euroweb 1:1 übernommen haben, den gleichen Systemvertrag mit den gleichen falschen Versprechungen von wegen „kostenloser Erstellung von Webseiten“ und vor allem verbotenen Telefonanrufen (Cold Calls) an den Mann bringen, dann versteht man auch warum seitens der tatsächlich verantwortlichen Preuß und Fratzscher versucht wird, hier eine juristische, physische und personelle Trennung vorzutäuschen. Nämlich um gerichtliche Verfügungen zu umgehen: konkret wohl u.a. die Verfügung des LG Düsseldorf Az. 34 O 173/11.

  • Aus dem Google Cache, vom 9. Juni 2011 20:12:47 GMT stammte folgende Information: Die WAZ-Onlineservice saß an der Adresse der Euroweb in Düsseldorf
  • Aus dem Google Cache, 9. Juni 2011 20:12:47 GMT stammte folgende Information: Der Euroweb-Gründer Daniel Fratzscher war Geschäftsführer der WAZ-Onlineservice GmbH

Wirklich gelungen ist das Verstecken nicht. Alles weitere entscheiden in naher Zukunft die Gerichte.

Sollten Sie von der „WAZ-Onlineservice“ (Ruhrgebiet OnlineServices GmbH/WAZ NewMedia GmbH & Co. KG; behaupten, die „WAZ“ rufe an und es gehe um eine Partnerschaft im Bereich „Print und Web“) belästigt werden, so dürfte eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Stefan Richter, Bürgerheimstr. 23, 10365 Berlin, Telefon Telefon: (030) 47475582, Telefax Telefax: (030) 47475583, Email anwalt (bei) kanzlei-richter.com, das Mittel der Wahl sein. Wir jedenfalls glauben dass das LG Düsseldorf sich die Umgehung seines Beschlusses in der Sache 34 O 173/11 nicht gefallen lassen wird. Dann haben entweder der Herr Preuß, der Herr Fratzscher oder die neuen Geschäftsführer ein echtes Problem: Bis zu 6 Monate Haft für den Einzelfall, maximal 2 Jahre Haft drohen.

Viel Spaß dabei!




Deutscher Finanzminister Schäuble verleumdet die Schweizer Justiz

„Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat...“
sagte der deutsche Finanzminister Schäuble am Rande des EU-Finanzministertreffens in Kopenhagen.
„Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden sind in der Schweiz so unabhängig wie in Deutschland...“
Wenn das kein Treppenwitz war, dann war das Verleumdung!

Wären die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz so unabhängig wie in Deutschland, dann gäbe es solche "ordre de mufti" nicht und die Gleichstellung der Schweiz mit der Bananenrepublik Deutschland ist ein klassischer Fall der Beleidigung.

Lügen haben kurze Beine

Sehr kurze Beine sogar!

Warum der "Rechtsanwalt" Philipp Berger so verwerflich handelt

Seit dem Weggang des A.F. ist der Inkassobutze Philipp Berger plötzlich Ansprechpartner für Medien- und Wettbewerbsrecht. In dem als Bildschirmfoto wieder gegebenen "Artikel" erweckt der Lügner Philipp Berger den falschen Eindruck, die Staatsanwaltschaft habe auf seine Strafanzeige(n) hin gegen mich Anklage erhoben. Und, er kann sich nicht auf ein "Versehen" berufen: Er lügt vorsätzlich und niederträchtig. Wer vorsätzlich unwahr vormacht, der lügt und wer lügt ist ein Lügner. Das gilt auch für "Rechtsanwälte". Aber warum handelt der "Rechtsanwalt" Berger so?

Was treibt dieses "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zu solchen wüsten Lügen und Verleumdungen?

Seine Geschichte, die eng mit den betrügerischen Aktivitäten der Euroweb und den mit dieser untrennbar verbundenen Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Amin El Gendi verknüpft ist! Man kann aber auch sagen, der schnöde Mammon. Das Motiv ist, wie so oft bei Niederträchtigkeiten, ein niedriges.

In seiner Abmahnung vom 09.04.2012 schreibt Philipp Karl Berger an Thorsten Romaker, er sei im Jahr 2001 als Anwalt zulassen worden.

Noch im gleichen Jahr, das ist durchaus ungewöhnlich, wird er "Partner" der Kanzlei "El Gendi & Berger".
(Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 15, 2. Absatz)

Diese ist, dass kann man so sagen, die Vorläuferorganisation der heutigen "Berger LAW LLP", Düsseldorf und der "Kanzlei Berger LLP", Köln. Ausweislich des "Briefpapiers" seiner Abmahnungen vom März 2012 ist Amin El Gendi auch "Partner" der "Berger LAW LLP" - taucht aber auf der Webseite nicht auf. Über die Motive habe ich mir bereits Gedanken gemacht.

Derselbe Amin El Gendi ist aber ebenfalls im Jahr 2001 aufgefallen - und zwar als ebenso wie Christoph Preuß als "netter junger Mann". Bei einer Proximedia Deutschland GmbH. (Quelle: Axonas- Ein Versuch von Julio Lambing, S. 14 unten)

Wie aus der Proximedia durch die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratscher, Amin El Gendi die heutige Euroweb mitsamst dem betrügerischen Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" entstand - und das man dieses "Geschäftsmodell" nicht nur für Webseiten, sondern auch für Alarmanlagen anwendet(e), kann man ebenfalls in diesem, inzwischen zum Standardwerk gewordenem Bericht über die Euroweb des Julio Lambing nachlesen. Auch einiges zur früheren Konzernstruktur.

Bemerkenswert ist aber, dass der anno 2001 gerade frisch zugelassene Anwalt Berger mit einem in diese betrügerischen Geschäfte tief involviertem Amin El Gendi das gründete, was die Euroweb von Anfang an dringend brauchte: Eine Anwaltskanzlei, die offenbar ohne jede Bedenken und Rücksichten die wirtschaftlichen Interessen jener durchsetzt, die sehr wohl und von Anfang an mit Lug und Trug agierten.

Und seit dem Jahr 2001, also dem Jahr seiner Anwaltszulassung, ist der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger als "Inkassobutze" und zuletzt auch zunehmend als bezahlter Schönredner tätig, der nicht nur vor Gericht für die Euroweb und die verbundenen Unternehmen (Webstyle, WAZ Onlineservice, Europian Website Company, Web2walk, Maxworker ... und wie diese alle heißen mögen) lügt, sondern auch die Öffentlichkeit täuscht und, das ist vor Düsseldorfer Gerichten bereits bewiesen worden, auch die Aufgabe hat, vor Gericht und mit öffentlicher übler Nachrede gegen Meinungsgegner der Euroweb vorzugehen. Das ist gewiss nicht die Aufgabe eines "Organes der Rechtspflege".

Er tut das, weil er wirtschaftlich abhängig ist. Ohne die ständige Vertretung der Euroweb wären "seine" Kanzleien wirtschaftlich genau da, wo deren Ruf es durch seine verzerrenden und teilweise erheblich unwahren Berichte und sein Handeln schon jetzt ist, nämlich "im Eimer". Geht die Referenzkundenmasche vor Gericht "den Bach runter", dann folgen die Euroweb und deren Derivate - die können ja nicht anders am Markt agieren. Geht aber die Euroweb, dann kann der Philipp Berger ja mal versuchen am Markt zu überleben - und ich fürchte, dass wird ihm nicht gelingen: Führt man nämlich seine bisherigen Abmahnungen weiter und bedenkt man die dann eintretende Situation, so ist es nach seinen bisher schon bekannten Sinnlosabmahnungen nicht undenkbar dass er auch seine Bank wegen Verleumdung anklagt und anzeigt - weil die Kontoauszüge nicht das wiedergeben, was seiner "rechtsanwaltlichen" Ansicht nach da zu stehen hat.

Das und wie er das Recht für die Interessen seiner Brötchengeber - die wie ich gezeigt habe nichts als seine höchst eigenen sind - zu missbrauchen sucht zeigten ja gerade seine jüngsten Abmahnungen, mit denen er sich gar nicht vor ein Gericht zu wagen braucht. Jeder halbwegs brauchbare Richter würde ihm den "Kopf abschrauben" - was natürlich sinnbildlich gemeint ist. Und ich spekuliere in diesem Sinnbild nicht darüber, ob dieser angenommene und brauchbare Richter das tun würde um nachzusehen, was denn da, außer einem "Abmahnwahn", überhaupt drin sei. In meinem Sinnbild würde er genau dieses nämlich ganz gewiss und ganz gewiss zu genau diesem Zweck tun!

Kritik, so das Verfassungsgericht, darf ehrlich, verletzend, polemisch, heftig ausfallen. Sie soll ja weh tun. Und bei einer Entgegnung auf so niederträchtige Verleumdungen darf man auch auf besonders scharfe Weise reagieren.

In diesem Sinne darf ich dem "gerichtsbekanntem Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger auch mitteilen, dass er es ist, der mit seinen Handlungen den Rechtsfrieden nicht mehr bedroht, sondern ganz eindeutig stört und dass er es ist, der - über andere erweckt er ja selbst den Eindruck - querulatorisch handelt. Nicht weil er, als "Rechtsanwalt", seine "Seele verkaufte", sondern weil er es ist, der nach eigenem Behaupten nicht nur Blogger, sondern auch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte per Post belästigt. Unter anderem mit Strafanzeigen, die so sinnlos sind, dass man dem Rechtsanwalt an den Kopf fassen möchte um zu prüfen, ob es ein Fieber ist, dass zu Wahnvorstellungen führt.

Zum Beispiel zu dem Wahn, dass der derjenige, der von einer Hand voll, inzwischen teils dutzendfach(!) verurteilter Lügner und Krimineller in über hundert sinnlosen Strafanzeigen (des Sagens der Wahrheit!) beschuldigt wurde (das bin ich!), ein "Querulant" sei. Die vom "Organ der Rechtspflege" Philipp Berger zwar verlinkte, aber wohl entweder gar nicht gelesene oder nicht verstandene Definition für "Querulant", sagt nämlich: Nicht der Beschuldigte, sondern der Anzeigensteller ist der Querulant. Freilich kann der Anwalt die Definition wohl verstanden haben - dann aber ist seine Beleidigungsabsicht unverkennbar.

Und wer stellte jüngst nach eigenem Bekunden solche Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigungen und Verleumdungen in beachtlicher Zahl? Der niederträchtig handelnde Philipp Karl Berger "himself" ... und zwar gegen "Gott, die Welt und Blogger".

Also frage ich:

"Wer, bitte, ist denn hier der Querulant, Herr Philipp Karl Berger?"

12.04.2012

LG Berlin: Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher täuscht arglistig - Philipp Berger lügt weiter

Die "Berliner" Webstyle GmbH bekam vom LG Berlin mit einem schönen Urteil bestätigt, dass diese arglistig täuscht. Das es genau wie wie bei der Konzernmutter Euroweb Internet GmbH nicht um einen einzelnen Fall der Lüge geht, sondern ebenfalls um eine systematische arglistige Täuschung, liegt auf der Hand.

Am, für den Ruf der Webstyle GmbH und des Daniel Fratzscher desatröesen Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. März 2012, Az. 51 S 26/11, fällt auf, dass das Gericht nicht bei der Abweisung der Klage wegen der arglistigen Täuschung des übervorteilten Kunden stehen blieb, sondern auch eine Prozesslüge monierte:

Mit Schriftsatz vom 14. März 2012 wurde durch die Kanzlei Berger, vermutlich vom "Partner" und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz, vorgetragen, dass bei der Erstellung der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil in der Folge der Kündigung die fest angestellten Mitarbeiter beschäftigungslos herumgesessen hätten, statt vertragsgemäß die Webseite zu basteln.

Das Gericht hat das mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2010 verglichen und fest gestellt, dass die Webstyle GmbH anno 2010 "durchschnittlich" keinen Mitarbeiter hatte. Da dieser Vortrag bei weitem nicht zum ersten Male erfolgte kann man auch hier von einer vorsätzlichen, systematischen, höchst arglistigen Täuschung ausgehen: Und zwar der des Gerichts!

Das Urteil ist wohl auch die Folgen eines der bedenklich einseitigen und die Euroweb wie auch die Webstyle bewerbenden und zu Unrecht positiv darstellenden "Berichterstattung" des Philipp Berger, der übermäßig offensichtlich das Ziel verfolgt, durch eine tatsachenverzerrende, also lügnerische Berichterstattung die Kunden der Euroweb von einer Kündigung abzuhalten:


Philipp Berger hat also erst Anfang März von einem Verfahren berichtet, wo die obige und deutlich als zu erkennende prozessuale Lüge noch durchging. Das hatte Folgen.

Darauf hin habe nämlich ich selbst bei der zuständigen StA Berlin-Moabit Strafanzeige wegen Prozessbetruges gestellt und diese in Kopie dem Gericht zur Akte gereicht, aber auch veröffentlicht, was am Vortrag der Kanzlei Berger für die Euroweb nicht stimmen kann. Ob der die Gegner vertretende Anwalt dann nochmals hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und also der wohl "gewohnheitsmäßig" zu nennenden prozessualen Lüge der Webstyle so vorgetragen hat weiß ich nicht. Das die Kanzlei des Andreas Buchholz und des Philipp Berger weiter so vortrug, war, mit allem Verlaub, einfach nur dumm.

Offensichtlich hat sich das Gericht sehr zu Herzen genommen, das es so dreist belogen wurde, denn es hätte, nachdem es den ersten Grund (die arglistige Täuschung) für die Klageabweisung gefunden hatte, dazu nicht mehr zu weiteren Gründen ausführen müssen. Das Urteil würde sich also wie ein

"Packts eich und kimmts nimma wieda!"

lesen, wenn es denn aus München wäre. Ist es aber nicht, in München gibt es davon eine andere Version. Dort hatte das Gericht ebenfalls bemängelt, dass es von einer anderen, auch von der Kanzlei der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz vertretenen Euroweb-Tochter belogen wurde. (LG München, Az 12 O 9629/10). Urteile, welchen einen vergleichbaren Vortrag für die Konzernmutter Euroweb anzweifeln gibt es in Düsseldorf inzwischen mehr als genug, dort behauptet die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz regelmäßig, die Euroweb Internet GmbH beschäftige 300 feste Mitarbeiter - laut Geschäftsbericht sind es aber weniger als die Hälfte.

Auch deshalb gehe ich nicht nur davon aus, dass die Kunden systematisch arglistig getäuscht werden. Nein! Denn nach dieser Täuschung werden auch die Gerichte ebenso systematisch arglistig belogen um die Richter zu täuschen um also einen Prozessbetrug zu begehen. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher (beide Düsseldorf) sehr genau wissen, was diese da tun, sondern auch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz von der Kanzlei Berger LAW LPP, Düsseldorf.

Vermutlich werden wir von Herrn Berger bald mal wieder lesen, dass das alles gar nicht stimme und das man in die Revision gehen werde. Um dann viele Monate später mal wieder von ihm zu lesen, dass der BGH bei der Prüfung eines "atypischen Aspektes des Systemvertrages einer Mandantin" die arglistige Täuschung habe nicht feststellen können - weil die Revision von ihm zurück genommen wurde. "Kleinlaut" kann er wohl auch dann nicht, wenn es angebracht wäre. Und "ehrlich" vorzutragen scheint für Herrn Berger mit einer Verletzung seines sehr persönlichen Berufsethos einherzugehen. Besonders wenn er veröffentlicht.

Unwahre Darstellungen des Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger

Erwartungsgemäß berichtet die Kanzlei Berger nunmehr nicht etwa über das Urteil des LG Berlin, sondern über einen der selten Fehlgriffe.

An dem von der Kanzlei Berger veröffentlichten Urteil fällt folgende Passage auf:


Auf deutsch: Das ist gar nicht so die Regel, wie es der Herr Philipp berger großmäulig verkündet, sondern ein "Unfall", denn der unterlegenen Partei wird vom Gericht vorgehalten, einen entscheidungsrelevanten Beweis verspätet angetreten zu haben, bzw. benannt zu haben (Zeugenaussage).

Über den Aspekt der arglistigen Täuschung führt Herr Berger wie folgt aus:
"In diesem Aspekt unterscheidet sich die Sichtweise das Landgerichts Düsseldorf erheblich von anderen landgerichtlichen Urteilen, die sich ebenfalls in der Vergangenheit mit § 123 BGB befasst haben. Keines dieser Urteile hat bislang die bedeutende Frage der Kausalität näher beleuchtet, sondern gegebenenfalls lediglich formelhaft und abstrakt Ausführungen dazu gemacht."
Das ist schon unwahr. Die bekannten Urteile gegen die Euroweb und die Webstyle wegen arglistiger Täuschung sind nicht formelhafter oder gar abstrakter als das vorliegende. Vielmehr ist es so, dass den Gerichten hier anders vorgetragen wurde (s.o.). Die Urteile als Liste und mit Links, damit der Leser sich davon ein Bild machen kann:


Doch der Euroweb-Propangandaanwalt Philipp Berger schreibt weiter:
"Die Richter des Landgerichts Düsseldorf liegen damit nach unserem Verständnis auf einer Linie mit dem Gerichtshof (BGH), VII ZR 22/11. In der seinerzeitigen mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende, Prof. Dr. Rolf Kniffka, ebenfalls Bedenken hinsichtlich der für die Annahme einer arglistigen Täuschung erforderlichen Kausalität geäußert und insgesamt darauf hingewiesen, dass der Senat den Fall nicht abschließend beraten habe. Im Ergebnis jedenfalls konnte auch der Gerichtshof (BGH) keine abschließende Entscheidung in dieser komplexen Rechtsfrage fällen."
Das ist eine Unverschämtheit wie man sie selten erlebt!

Der BGH konnte in der Revision nur deshalb keine Entscheidung fällen, weil die Euroweb die Revision zurücknahm. Hierbei konnte nur die Vermeidung eines harschen und unangenehmen höchstrichterlichen Urteils in welchen die arglistige Täuschung festgestellt wird und das zweifellos großen Einfluss auf die weiteren Euroweb-Urteile gehabt hätte, das Motiv für die Rücknahme sein, wie sich aus der Revisionsbegründung der Euroweb unzweifelhaft ergibt.

Prof. Dr. Rolf Kniffka, der vorsitzende Richter in der Sache VII ZR 22/11 hatte bei der Einführung in das Verfahren nämlich sehr wohl klar gestellt, dass er dem LG Hildesheim hinsichtlich der arglistigen Täuschung folgen werde. Das sollte vermieden werden - und der von dem mal wieder "nicht ganz wahrheitsgemäß" berichtende Herr Berger besprochene "Unfall" ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahme, wie die anderen und von ihm tunlichst verschwiegenen Sachen
deutlich aufzeigen.

Was auch nach diesem einseitigen und einen falschen Eindruck erweckenden, also täuschendem Bericht des "Propagandaministers des Euroweb-Reiches" Philipp Berger bleibt ist aber in jedem Fall die Gewissheit, dass die Euroweb und deren Töchter mit höchst fragwürdigen Methoden Kunden übervorteilen und selbst im Falle einer Kündigung auf der Bezahlung gar nicht erbrachter Leistungen bestehen.

Das ist nicht nur unverschämt, es zeigt auch, dass das Unternehmen Euroweb und dessen Töchter wie die Webstyle keinerlei Kulanz zeigt und die Rufschädlichkeit eines solchen Handelns für den kurzfristigen Gewinn hinnimmt. Mithin ist es richtig zu sagen, das Unternehmen "nimmt seine Kunden aus". Wie es um den Rest des "Services" bestellt ist kann man sich danach denken: "Abgezockt und stehen gelassen" ist hierzu eine jedenfalls als Meinungsäußerung erlaubte Aussage.

05.04.2012

Zur Klarstellung und gerichtlichen Überprüfung

Philipp Berger, Propagandaanwalt der Euroweb Internet GmbH, tönt lautsprecherisch auf der Webseite der "Berger Law LLP":


“Dieser Mensch vertritt immer wieder lautstark und in seiner Art und Weise oftmals die Grenzen des guten Geschmacks überschreitend die Ansicht, unsere Mandantin sei eine „systematisch arglistig täuschende – also ‚betrügende‘ Firma“.
Und mahnt Dritte deswegen ab. Ich halte das für dumm. Warum zeigt sich jetzt gleich:


Ultimative Aufforderung zum "Stunk suchen":

Meine allerwertesten Herren Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH) und Philipp Berger (Berger Law LLP):

Ich, der ehrliche Schlosser Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel vertrete die Ansicht, die Euroweb Internet GmbH ist eine systematisch arglistig täuschende – und also "betrügende" Firma.

Konkret ist der Absatz, wonach die Euroweb Internet GmbH eine systematisch arglistig täuschende Firma ist, (m)eine Tatsachenbehauptung, der, dass die Euroweb Internet GmbH eine betrügende Firma sei, ist eine darauf basierende Meinung. Das ist aber schon aus der Zeichensetzung deutlich.
Und jetzt erwarte ich Ihre Abmahnung und dann Ihre Klage!

Oder ist Ihr geschmackloses, unsachliches, polemisches und oft tatsachenfernes Gekrähe auf dem "Kanzleimist" (ich meine den angeblichen "Blog" der Berger Law LLP) nur ein Zeugnis einer unangebrachten Großmäuligkeit, Herr Philipp Karl Berger aus der Schubertstr. Nr. 2 in Niederkrüchten?
Warum ich vor einer Klage keine Sekunde lang Angst habe:

Dem erkennenden Richter empfehle ich nämlich im Falle eines Antrages sehr dringend folgende Akten beizuziehen:
Verlinkte Abschriften/Scans finden Sie an der originalen Stelle dieses Artikels:
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/zur-klarstellung-und-gerichtlichen.html

Und ich berufe mich schon jetzt auf Artikel 5 Grundgesetz i. V. m. § 193 StGB. Falls ein Verfügungsantrag ohne Verhandlung abgelehnt wird (und das ist nach den Urteilen ziemlich wahrscheinlich) bitte ich - als Betroffener - schon jetzt höflich und gewiss nicht undankbar um eine Ausfertigung.

So, meine allerwertesten Herren Berger und Preuß - jetzt will ich es wissen: Haben Sie den Mut auch mit mir den Streit dazu zu suchen - oder etwa nicht? Haben Sie nur die "große Fresse"?


Sollte der Herr Berger und oder der Herr Preuß meinen, diese könnten auf eine, von mir als feige empfundene Weise Google in Anspruch nehmen kündige ich die sofortige Reaktion durch negative Feststellungsklage oder eine eigene Unterlassungsklage an.
Mit dem fälligen, alle gegen mich erhobenen Ansprüche abweisendem Urteil oder mit dem gleichartigen Beschluss "tapeziere" ich
  1. Niederkrüchten
  2. Düsseldorf
  3. das Internet
Ich bin bereit, meine Autorenschaft jederzeit und jedermann per Fax oder Brief (bei Anforderung Rückporto beilegen) zu bestätigen.

Nun, wollen Sie es versuchen? Wenn nicht, dann sollten Sie nicht so einen erbärmlichen Mist veröffentlichen, meine Herren Philipp Berger und Christoph Preuß!

Jörg Reinholz, Schlosser
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Fax: 0561 317 22 76

Hinweis zur Kommentarfunktion:

Unter diesem Artikel kommentiere nur ich. Das wird eine Art "Tagebuch", oder "Tageszähler" in welchem ich die, auf den Artikel folgenden Ereignisse beschreibe. Natürlich nehme ich Mitteilungen zur Kenntnis, veröffentlichen werde ich hier jedoch keine Kommentare Dritter.