22.01.2013

Die "Grandesse" der Berger Law LLP, Briefpapier und das UWG

Nanu? Florian P. ist längst nicht mehr in der Kanzlei.
Die Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" hat wohl ein erhebliches Problem mit dem Personal. Euroweb-Gründer Amin El Gendi wurde trotz seiner Eintragung in das Partnerschaftsregister nicht auf dem Briefpapier benannt. Florian P. hingegen, dem schon vor Monaten(!) der Absprung gelungen ist, auch noch am 17. Januar 2013.


Figur 1-3: Bei so vielen Anwälten der Kanzlei Berger, die sich angeblich so gar ersthaft im "Wettbewerbsrecht" tummeln, sollte man meinen, die passen hier besser auf sich selbst auf! Denn das sollten die auch tun... denn sonst mahnen Kollegen oder ehemalige Kollegen die Kanzlei womöglich ab.

Greifen könnte hier nämlich § 4 Nummer 9 UWG:
Unlauter handelt insbesondere, wer

Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt...
weil die Person des Erbringers einer Dienstleistung natürlich besonderen Wert auf deren Wertschätzung hat - und bei einem Anwalt, der (wie Florian P.) die Kanzlei Berger verlässt, kann diese "Wertschätzung des Verkehrs" nach meiner Ansicht nur erheblich steigen.

Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 1 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
[...]
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 3 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
[...]
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
In jedem Fall greift aber § 5 Absatz 2 UWG:
Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
Das sieht also für mich schon in 3 Punkten des UWG nach einem Verstoß aus. Offenbar ist der Kanzlei Berger Law LLP trotz der drei "Spezialisten" entweder nicht möglich, diese Verletzung zu erkennen oder diese Rechtsanwälte handeln nach dem Motto "Legal, illegal? Scheißegal!" - also nicht rechtstreu. Sonst müsste ich ja glauben, die haben - trotz der Werbung (die in dem Fall wohl auch wettbewerbswidrig wäre) - vom Wettbewerbsrecht schlicht und einfach gar keine Ahnung.

Auf jeden Fall fehlt es an der für den Anwaltsberuf erforderlichen Sorgfalt!

Darüber hinaus entsteht bei mir durch den Brief jedenfalls der Eindruck, die in der Selbstdarstellung so gar grandiose "Berger Law LLP"  habe nicht das Geld um sich eine neue Seite 1 des Briefpapiers drucken zu lassen. Wenn das zutrifft, dann wäre der Euroweb-Anwalt Philipp Berger in seiner "Grandesse" wirtschaftlich erstickt.

Karikatur: "Philipp Berger sollte mehr an dem Balken vor seinem Kopf arbeiten!"
Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb
Hinweis: Den Name des Florian P. werde ich in ein paar Wochen (also wenn der Bericht nicht mehr aktuell ist) entfernen. Bei den anderen Anwälten (welche die Kanzlei verlassen haben) habe ich das auch getan.

20 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Auf der website von F.P. schreibt dieser lediglich "2010-2012: angestellter Rechtsanwalt in Düsseldorf". Ist wohl unangenehhm.

. hat gesagt…

Mal ganz ehrlich. Wem wäre DAS nicht unangenehm?

Florian Pudlas hat gesagt…

Hey! Ich habe auch persönlichkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Kanzlei Berger.

Ich finde das gar nicht nett, dass Sie mich ausschließlich als "Objekt" des unlauteren Wettbewerbs sehen!

. hat gesagt…

Sehr geehrter Herr "Florian Pudlas",

gern berichte ich über Verlauf Ihres Rechtsstreites ...

. hat gesagt…

Anonym hat gesagt:
Ihre Möchtegern-Rechtsberatung ist -wie immer- köstlichst zu lesen.

Antwort:
Oh. Ich beuge mich dem tosenden Applaus.

Anonym hat gesagt:
Wollen Sie nicht auch gleich eine Beschwerde an die Kammer richten? Dann können die mitlachen!

Antwort:
Die lachen nicht. Die bedauern den Verfall der Einkünfte und der Sitten.

Anonym hat gesagt:
Irgendwann dreht noch jemand eine Komödie mit Ihnen als Vorbild: "Der Schlosser als Rechtsanwalt"

Antwort:
Ich korrigiere:
"Schlosser gegen Rechtsanwalt - eine Komödie in mehreren Aufzügen und ständig wechselnder Besetzung (weil die Rechtsanwälte verschleißen)"

Die Kammer hat, als Interessenvertretung, das Plakat gesehen und den Wunsch geäußert das Wort "Komödie" in "Trauerspiel" zu ändern. Nichts anderes als traurig könne man sein, wenn man als Kollege das Verhalten gewisser Rechtsanwälte und deren Umgang mit dem Ansehen des Berufes betrachte.

Auf die Wiedergabe der nachfolgenden Beleidigungen verzichte ich. Offenbar hat der Anonymus ein grassierend fortschreitendes Nervenleiden.

Anonym hat gesagt…

"Auf die Wiedergabe der nachfolgenden Beleidigungen verzichte ich. Offenbar hat der Anonymus ein grassierend fortschreitendes Nervenleiden."

Nicht nur das, sondern der Anonymus ist darüber hinaus noch Geschlechtskrank.

http://www.youtube.com/watch?v=ZIYltNqXVHA

Florian Pudlas hat gesagt…

Hinweis nach §10 TMG:

Sehr geehrter Herr Reinholz,

bitte entfernen Sie unverzüglich den Beitrag des Kommentators "Florian Pudlas", da dieser meine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Über Wesen und Umfang der sogenannten Drittstörerhaftung wissen Sie - aus vorhergehenden Abmahnun gen - hinreichend Bescheid.

Ich hoffe nicht, dass es wegen eines dümmlichen Scherzes zu einer einstweiligen Verfügung kommen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Pudlas

. hat gesagt…

Sehr geehrter angeblicher Herr "Pudlas",

selbst dem Dümmsten ist klar, dass der eine und der andere der obigen Kommentare jedenfalls nicht von dem Rechtsanwalt Florian Pudlas verfasst wurde.

Ein Rechtsanwalt hätte sich nämlich direkt an mich gewandt. Und zwar damit ich mir nicht über die Person des Verlangenden im Zweifel bin. Das gilt auch dann, wenn es für das Verlangen nach § 10 TMG keine Formvorschriften gibt. Die Herkunft des Verlangens sollte aber schon nachvollziehbar sein.

Anonym hat gesagt…

www.wn-onlineservice.de .. ob es bald eine neue Unternehmenstochter gibt?

Anonym hat gesagt…

Jedenfalls hat man es bei der Euroweb geschafft, den Rechtsanwalt Florian Pudlas von der Anwaltsübersicht zu entfernen. Haben wohl doch kalte Füße bekommen, die bergerschen rechtsexperten.

. hat gesagt…

"ob es bald eine neue Unternehmenstochter gibt?"

Sieht so aus, als ob die Euroweb regelmäßig viele neue Namen (ver)braucht.

Daten der Denic für www.wn-onlineservice.de
Letzte Aktualisierung 21.12.2012

Domaininhaber: Christoph Preuss
Organisation: Euroweb Internet GmbH
Adresse: Hansaallee 299
PLZ: 40549
Ort: Düsseldorf
Land: DE
Telefon: +49211301290
Telefax: +4921130129115
E-Mail: nic@euroweb.de

Anonym hat gesagt…

Sie glauben wohl, Sie brauchen nur den Mutterkonzern vernichten und schon folgen alle Töchter nach?

Ha ha ha, weit gefehlt, Freundchen! Wir können noch jahrelang so weitermachen, mit Neu- und Umgründungen, Strohleuten als Geschäftsführern etcetc.

Der Markt wird ausgepresst, solange es noch geht!

Deine EVen sind zwar lästig aber verschmerzbar.

. hat gesagt…

Sie glauben wohl, Sie brauchen nur den Mutterkonzern vernichten

Seltsam. Die Behauptung, ich wolle die Euroweb "vernichten", findet sich auch in einem Schriftsatz des Philipp Berger an das LG Düsseldorf, Akte 34 O 32/12.

Und in dem Verfahren geht es um eine gegen die Euroweb erwirkte Verfügung.

Anonym hat gesagt…

Die Behauptung, ich wolle die Euroweb "vernichten"

Behauptung? Es ist doch sonnenklar, dass Sie genau das anstreben. Die Geschäftsführer in den Knast, die Mitarbeiter auf den Arbeitsmarkt, die Marke in die Vergessenheit...aber ob dann all die zurückbleibenden Kunden auch entschädigt werden, das darf bezweifelt werden!

Anonym hat gesagt…

Das Geschäftsmodell ist doch einfach zu durchschauen. Die Werbemasche, die bei vielen Gewerbetreibenden zu funktionieren scheint (Verkauf der Euroweb-Dienstleistungen unter dem Deckmantel eines vermeintlich seriösen Zeitungsverlages - waz-onlineservice mit Nutzung der "Reputation" des WAZ-Verlages, Essen) dehnt man jetzt auf weitere Verlage aus, die bislang nicht mit der Euroweb in Verbindung gebracht werden. Gehe davon aus, dass wir bald von einem joint venture oder einer Kooperation mit der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster als Herausgeber der wn (=Westfälische Nachrichten) erfahren. Also vermutlich läuft künftig der Vertrieb von Euroweb-Dienstleistungen im Münsterland über eine wn-onlineservice (eine Marke der .... (irgendeine Tochter der Euroweb)). Neue Vertriebschanchen mit neuem Namen, bis auch dieser öffentlich erkennbar mit der Euroweb und der Referenzkundenmasche in Verbindung gebracht wird.
Für den Fall, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege, sollte man vielleicht die beiden Geschäftsführer des Verlages (Dr. Benedikt Hüffer, Dr. Eduard Hüffer) auf die Problematik hinweisen. Gehen wir mal gutgläubig davon aus, dass denen nicht vollumfänglich bekannt ist, mit wem sie sich ins Bett legen wollen.
Aber vielleicht liege ich ja auch falsch! Bleibt vorsichtig!!!

. hat gesagt…

..aber ob dann all die zurückbleibenden Kunden auch entschädigt werden, das darf bezweifelt werden!

Die würden dadurch nicht geschädigt, sondern entschädigt. Denn unzweifelhaft würde deren Schaden GERINGER.

Anonym hat gesagt…

"aber ob dann all die zurückbleibenden Kunden auch entschädigt werden, das darf bezweifelt werden!"

Echt zum Todlachen.. Der Schaden ist auf jedenfall geringer. Schon das die Kunden die möglichkeit haben wieder eine eigene Webseite(Domain) zu haben die nicht auf jemand anders Registriert ist.

Anonym hat gesagt…

..die Mitarbeiter auf den Arbeitsmarkt..

Die sollen es ruhig schwer haben bei der Arbeitssuche wenn ein Name der Firmengruppe im Lebenslauf auftaucht.

Das habe ich mir erspart!

Anonym hat gesagt…

Die Eurowebber erinnern ein wenig an die Olsenbande!

Zur Erinnerung:

http://www.youtube.com/watch?v=WW4xLRnNF8E

http://www.youtube.com/watch?v=jidTFGQ2xVQ

http://www.youtube.com/watch?v=w5DIsIcrdxw

Anonym hat gesagt…

Diese Unternehmensgruppe mit der Olsenbande vergleichen, das ist aber ziemlich diskriminierend für die Olsenbande.

Persönlich erinnert mich die Unternehmensgruppe an eine "Plage" die man gar nicht aussprechen darf. Zumindest war gestern ein Gedenktag davon.

Mich wundert das die Gerichts-Frutte gar nicht mehr rum jammert und ihre unSINNIGE Berichterstattung verbreitet.

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