18.01.2013

Euroweb/Berger-Bande: Netter Bösartiger Versuch scheiterte ...

Trotz heftigen Insistierens (zuletzt durch ein Fax vom 15. Januar 2012) hat das LG Düsseldorf am 16. Januar 2012 den folgenden Antrag der Euroweb (vertreten durch den offenbar weder mir noch der Situation gewachsenen "Rechtsanwalt" Philipp Berger) zurückgewiesen.


Jetzt können sich die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß mal an den eigenen Kopf greifen und prüfen, ob mit dem noch alles stimmt

Dem Christoph Preuß gratuliere ich dazu, dass er sich mit Philipp Berger einen Anwalt genommen hat, den wohl jeder (der seinen Gegner hasst und der seinen Prozess gewinnen will) dem Gegner gönnt "an den Hals wünscht". Denn der Philipp Berger verstand es zumindest in diesem Verfahren sehr gut das Gericht mit seinem 13-seitigen(!) Antrag und dem nachfolgenden, weinerlich bis querulatorisch anmutenden Insistieren - und Lügen - zu nerven, statt sachlichen Vortrag zu halten. So stellte der auf ganz gewiss ganz besondere Weise "ehrenwerte" Herr "Rechtsanwalt" ganz normale und zu erwartende Rechtshandlungen als Anzeichen eines "Querulantismus" dar (dabei zog die Euroweb mit rund einem Dutzend Revisionen vor den BGH ohne auch nur eine zu gewinnen); er stellte es als Anzeichen für den angeblich mir eigenen Querulantismus dar, dass eine Handvoll krimineller Personen (die aus meiner Sicht Personen genau seines Schlages sind oder waren) ca. 110 Strafanzeigen gegen mich stellten - was eine Verkehrung der Tatsachenlage bedeutet und er behauptete vorsätzlich wahrheitswidrig (log also), dass ich ihm und der Euroweb seit dem Jahr 2010 wöchentlich E-Mails senden würde. Das brachte ihm - nach der Nachfrage, von wann das letzte Email stamme - in der mündlichen Verhandlung meine laute und deutliche Aufforderung ein, endlich vom Lügen zu lassen.

Überzeugt hat er mit seiner "Münchhausiade" nicht. Ich dagegen schon: Nämlich davon, dass ich (ein kleiner Schlosser aus dem Osten) dem niederträchtigen Herrn "Rechtsanwalt und Hieronymus" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Berger-Law LLP, Düsseldorf) mindestens ebenbürtig, wenn nicht haushoch überlegen bin.

Andererseits konnte er in der Sache nach dem Rechtsbruch der Euroweb auch nicht viel erreichen - nur eben meine Klagebefugnis in Frage stellen.

"Armes Schwein" - könnte man denken, wenn man annähme, dass zwischen der Euroweb und dem Philipp Berger ein normales Anwalt-Mandant-Verhältnis bestehe. An dem ist es aber nicht. Faktisch ist Philipp Berger von der Euroweb so abhängig als sei er ein Angestellter. Beide haben sich gegenseitig ausgesucht und beide wissen, mit wem Sie es zu haben. Ich denke - und habe genug Tatsachen die das belegen - das beide skrupellose Lügner sind.

9 Kommentare:

Philipp Berger hat gesagt…

Die Untersuchung wäre nur zu Ihrem Besten gewesen.

Entweder hätte Sie ergeben, dass Sie völlig gesund sind und gegenteilige Behauptungen dreiste Lügen sind.

Oder aber, Sie hätten Hilfestellung bekommen, Ihr entgleistes Leben doch noch etwas auf Bahn zu bekommen.

. hat gesagt…

Da das Gericht zu der Überzeugung kam, dass für eine Annahme einer geistigen Erkrankung jedenfalls meiner Person keinerlei tragbare Anzeichen vorgetragen wurden, hat sich ergeben, dass ich völlig gesund bin und das gegenteilige Behauptungen dreiste Lügen sind, "Herr Philipp Berger".

Anonym hat gesagt…

"[...]nur zu Ihrem Besten[...]"
wieso fallen mir grad reihenweise Verbrechen ein, die mit diesem Motto erklärt wurden?

"[...]Ihr entgleistes Leben[...]"
DAS Glashaus scheppert doch etwas arg...

RA W. Bauer hat gesagt…

Wenn man das so liest, dann kpmmt man zu einem recht merkwürdigen Ergebnis. Ich habe also mitbekommen, dass der Herr Berger tatsächlich mit einem 13-seitigem Schriftsatz vordrang, in dem er darstellte, der Gegner sei auf Grund dieser und jener Tatsachen ein "Querulant" und solle auf seine Prozessfähigkeit untersucht werden. Im Schriftsatz dann Tatsachenbehauptungen, die leicht widerlegt werden konnten und solche, die den vorgehaltenen Querulantismus nicht belegen, sondern eher noch belegen, dass andere sich querulatorisch verhalten.

Da greift man sich doch hinsichtlich des Berufes des Herrn Berger (er wird als Rechtsanwalt dargestellt) an den Kopf und fragt sich, warum der Herr sich die Mühe macht, immerhin 13 Seiten darauf zu verschwenden und dann nachfolgend noch weiter zu insitieren ohne neue und haltbare Tatsachen vorzubringen. Wenn man keine Beleidigungsabsicht annimmt (genau genommen auch dann) erscheint der Aufwand hoch, das Ergebnis (Abweisung) war bei sachgerechter Überlegung hinsichtlich der Aussichten des Antrages zu erwarten.

Im Ganzen würde auch ich sagen, ein Anwalt welcher sich so verhält, sollte tief in sich gehen und genau überlegen, ob er nicht seine eigene Krankenversicherung bemühen sollte.

Prozessual: Freilich hätte man dem Antrag einfach zustimmen können. Mit dem Nebenantrag, dass die gegnerische Partei (hier die beklagte Euroweb) für die Kosten in Vorkasse geht und dass der Kläger einen Arzt seiner Wahl aufsuchen kann.

Das Ergebnis wäre dann noch vernichtender gewesen.

Bewusst namenlose Kollegin hat gesagt…

Werter Kollege Bauer,

ich finde es moralisch (nicht indes juristisch!) bedenklich, wie auch Sie mit den Worten "Im Ganzen würde auch ich sagen, ein Anwalt welcher sich so verhält, sollte tief in sich gehen und genau überlegen, ob er nicht seine eigene Krankenversicherung bemühen sollte." verbal auf einen vermeintlich am Boden liegenden Kollege eintreten.

Freilich ist sein Handeln in der Darstellung amüsant, aber das macht man doch einfach nicht.

Dem Herrn Kollege Berger gebe ich auch den Weg, dass dieser sich genau überlegen sollte, ob er in Folge seiner wohl sehr persönlichen Involvierung überhaupt geeignet ist, den Fall zu vertreten. Denn offenbar ist er zwar nicht handlungsunfähig aber sein Handeln ist für mich ganz offensichtlich von der geforderten sachlichen und sachgerechten Berufswahrnehmung weit entfernt und demnach geeignet die Position der eigenen Mandanten zu schädigen. Vorliegend hätte der Herr Berger wohl mehr Mühe und Zeit hinsichtlich des Sachvortrages aufwenden sollen. Wenn ich den im Artikel verlinkten Beiträgen folge und nach dem Aktenzeichen 34 O 32/12 suche, dann komme ich mit einiger Mühe zu einem Verfahren, in dem es um die Werbung der Euroweb geht, dass diese über ein Rechenzentrum verfüge. Wäre ich jetzt Richter und würde mit so umfänglichen Schriftsätzen beschwert, die nur auf einen Antrag hinauslaufen fest zu stellen, dass der Kläger nicht prozessfähig sei, dann wäre ich erbost. Insbesondere wenn zur Klage selbst (scheinbar) kaum Stellung genommen wird und wenn sich in dem wenigen dann noch Unstimmigkeiten zur Größe und dem Betreiber des beworbenen "Rechenzentrums" finden (auch das kann man im Blog nachlesen) kann man dem Gericht die Neigung nicht verübeln, dem Gegner (hier dem Kläger und Autor des Blogs) kurzerhand mal Recht zu geben und dem so vortragendem Vertreter der beklagten Partei einen Denkzettel und/oder eine Bewährungschance in der Berufung zu verschaffen.

Dem Herrn "Jörg Reinholz, Schlosser" teile ich meine Gratulation und meine Kritik mit. In dem Blog finden sich tatsächlich sehr notwendige und brauchbare Ansätze für einen wirksamen Tatsachenvortrag zu Gunsten von Parteien, welche sich seitens der Euroweb durch den Vertragsabschluss als getäuscht oder betrogen ansehen und das vor Gericht vorzutragen haben oder dafür, die Kostenaufstellung gemäß §649 BGB in Frage zu stellen. Leider sind diese wichtigen Informationen aber nur schwer aufzufinden.

Ich rate zu einer Überarbeitung und Zusammenfassung.

Anonym hat gesagt…

Tja Herr Berger, Ihnen scheinen ja Chaos und mangelnde Rechtskenntnis nichts unbekanntes zu sein, Genauso übrigens, wie Günter, Freitod v. Gravenreuth, dem Sie hier mit allen Konsequenzen bis zum Ende nachzueifern gedenken, wie mir scheint.

Ich sehe es schon vor mir, Sie zusammen mit Herrn Preuß v. der Euroweb auf der Flucht. Da kann ja nix schiefgehen!^^

http://www.youtube.com/watch?v=9t-86UNdq4k

Anonym hat gesagt…

Ich rate zu einer Überarbeitung und Zusammenfassung.

Ist das nicht die Ratte aus der Beger-Kanzlei, die in Ihnen einen neuen Bettgenossen gefunden hat?!

Also, kriechen Sie ihr noch tiefer in den A... und werden Sie unentgeltlich für sie tätig!

Anonym hat gesagt…

"Ist das nicht die Ratte aus der Beger-Kanzlei, die in Ihnen einen neuen Bettgenossen gefunden hat?!

Also, kriechen Sie ihr noch tiefer in den A... und werden Sie unentgeltlich für sie tätig!"

Was? Die Berger-Kanzlei wurde wirklich von einer echten Frau übernommen? Das ist aber mal ein dicker Hund!^^

http://www.youtube.com/watch?v=omz5dcqbGUA

. hat gesagt…

1.)
"Ist das nicht die Ratte aus der Beger-Kanzlei"

Ich bin weit davon entfernt Personen, welche die Reißleine ziehen und im Interesse am Ansehen der eigenen Person sowie an der Rechtspflege die Kanzlei der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz verlassen, als "Ratte" zu bezeichnen.

In gewissen kleinen, "Ligitation PR" betreibenden Kreisen mag man da anderer Meinung sein und ich finde das passt hinsichtlich der Beleidigungsabsicht und der auch sonst sehr merkwürdigen "Rechtswahrnehmung" sehr gut zu den Schriftsätzen des Philipp Berger.

Zudem haben schon die Nazis Personen, die den den Wahnsinn des Krieges nicht mitmachen wollten, als "Ratten" und dergleichen bezeichnet. Sie befinden sich ergo in "bester" Gesellschaft, mein lieber anonymer Kommentator.

2.)
"die in Ihnen einen neuen Bettgenossen gefunden hat?!"

Mit wem ich ins Bett gehe, das geht keinen was an.

3.)
"und werden Sie unentgeltlich für sie tätig!"

Habe erst gestern zwei Rechtsanwälte beraten. Übrigens Kostenlos. Keiner der beiden war je in der Kanzlei Berger tätig. Einer hatte einen dieser (für einen Anwalt!) unsäglich dummen Briefe des Herrn Jean-Paul Bohne (nicht flüchtiger und nicht wirklich kluger, also in der Kanzlei des Philipp Berger noch immer angestellter Anwalt in der Kanzlei des Philipp Berger in der Hand: Ich habe selten so gelacht!

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