31.03.2013

[Update vom 31.3.2013]

Soeben erreicht mich die Nachricht eines weiteren vergrätzten Euroweb-Kunden - aus der ich schließe, dass nicht nur ein Kunde keine Mails versenden konnte sondern das alle Euroweb-Kunden betroffen waren, die als Mailausgangsserver einen SMTP der Euroweb eingerichtet hatten. Die wurden kurz nach dem Versand des Spams als Mails einer erkannten Spamschleuder von entsprechend konfigurierten Empfangsservern, welche z.B. spamassassin und/oder "Echtzeit-Arschlochlisten" verwendeten, zurück gewiesen. Weil die Euroweb nur wenige Mailserver für die angeblichen (von der Euroweb nur behaupteten) 20.000 Kunden betreibt waren über tausend oder gar tausende Kunden betroffen. Der Versuch der Euroweb durch einen Bloggeintrag des Andreas Kauder, die Schuld auf einen einzelnen Kunden abzuwälzen, ist damit geplatzt!

28.03.2013

Wie die Euroweb unerwünschter Post den Kampf ansagt? - Praktisch gar nicht! [Update]

Unter dem Titel "Unerwünschter Post den Kampf ansagen" verbreitet ein Euroweb-"Spezialist" Andreas Kauder folgende Geschichte:
"Kürzlich rief ein Kunde im Support an und klagte über mehrere tausend Mails, die er in kürzester Zeit bekommen hatte."
Andreas Kauder behauptet:
"In diesem speziellen Fall hatte sich ein "Trojaner" eingeschlichen, der sich die Zugangsdaten seiner Mailbox zunutze machte und von seinem Accouint aus wahllos „Pillenmails zur Potenzsteigerung“ versendete."
und beschreibt weiter die unerträgliche Situation:
"Zahllose Rückantworten und Fehlermeldungen ließen nicht lange auf sich warten. Folglich ging für meinen Kunden gar nichts mehr. Er konnte Mails weder versenden noch empfangen. Eine unangenehme Situation für ihn und sein Unternehmen."
Die "Fehlermeldungen"  sind in diesem Fall wohl sogenannte Bounces, also Reaktionen von Mailservern auf Mails, die nicht zustellbar waren - entweder
  • gab es die Domain nicht (mehr),
  • der Mailempfänger einer generischen Adresse (info@...,service@...) war nicht konfiguriert oder
  • der Mailserver hat den Spam geblockt und ein Bounce gesendet.
(Das ist nur eine Auswahl.)

Zu dieser Unerträglichkeit dürfte beigetragen haben, dass das gerade mal wohnzimmergroße "Rechenzentrum" der Euroweb 2.500 km entfernt in Bulgarien steht, die Kommunikation (via TCP/IP) also schon mal deswegen sehr viel langsamer verläuft als für einen vermeintlich deutschen Hoster angemessen sein kann und zum anderen dass dieses wohnzimmergroße und deswegen nur angebliche "Rechenzentrum" mit einer unangemessenen niedrigen Bandbreite und darüber hinaus instabil (es fehlt, Herr Euroweb-Anwalt Berger: ich kann das beweisen, an der erforderlichen vollen Redundanz) an das Internet angeschlossen ist. Die Euroweb nennt dies sogar dreist und wissentlich lügend eine “Internetpräsenz der Luxusklasse”. Ein schlechter Witz, bei dem was geboten wird, denn es kommt in diesem nur angeblichen "Rechenzentrum" sogar zu wochenlangen Ausfällen. Diese unnötig träge, langsame und unsichere Verbindung dürfte ihren Teil beigetragen haben, dass für den "Kunden gar nichts mehr" ging. Dem wäre abzuhelfen, denn in einem echtem deutschen Rechenzentrum gäbe es sehr viel leistungsfähigere und mehrfach voll redundante Anbindungen der Server. Und in einem solchen lässt die Euroweb deshalb auch die eigenen Seiten hosten. Nicht aber die der Kunden!

Eine Folge der fragwürdige Anbindung des wohnzimmergroßen "Rechenzentrums" in Bulgarien: übermäßig häufige Verbindungsabbrüche, die in vergleichbarer Form auch beim Abholen der Mails auftreten, denn in beiden Fällen wird TCP als Transportprotokoll benutzt. Diese “Internetpräsenz der Luxusklasse” ist, je nach Sicht "sporadisch erreichbar" oder "sporadisch nicht erreichbar.

Interessant ist hierbei auch zweierlei. Zum einen kann man der Mär vom Trojaner glauben oder nicht. Fakt ist, dass der Missbrauch realer Mailadressen (insbesondere sogenannter generischer Mailadressen) als vermeintlicher Absender für das Versenden von Spam eine alte Geschichte, regelrecht Alltag ist. Die meisten Provider haben sich darauf eingestellt. Wie sieht das bei der Euroweb aus?

Bietet die Euroweb "Full Service"?

Im Oktober 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass Euroweb-Kunden potentiell gefährlich leben, weil:
  • Zugangsdaten unverschlüsselt übertragen werden und weil
  • in Bulgarien gehostet wird. Dort stehen, ich habs schon geschrieben, auch die Mailserver.
Ich jedenfalls bin stark geneigt, die Spamattacke - jedenfalls aber die schweren Folgen - auf diese Umstände zurück zu führen.

Fragwürdige Leistung der Euroweb

Sollte wirklich das Mailkonto des Euroweb-Kunden für die Spamattacke missbraucht worden sein, so ist es dennoch als Tatsache gegeben, dass die Euroweb hierzu einen Beitrag leistete. Denn zum einen hat diese aus meiner Sicht das Aushorchen der Daten erleichtert, zum anderen gingen, so man der Darstellung von Andreas Kauder glaubt, die Mails gleich zwei mal über deren Server: Einmal im Ausgang und einmal im Eingang.

In beiden Fällen hätten - Trojaner auf dem Kundenrechner oder nicht - Schutzmechanismen (Spamfilter) greifen müssen. Aber offensichtlich fehlt es der Euroweb hierzu an den notwendigen Spezialkenntnissen oder aber an dem Wille, diese auch anzuwenden. Letzteres ist annehmbar, denn die Euroweb hostet (Herr Euroweb-Anwalt Berger: Ich kann das beweisen) teilweise weit über 1000 Kundendomains auf einem Mailserver, im Billigsegment ist das üblich, bei den extrem hohen Preisen der Euroweb ist es nicht angemessen. Offenbar fehlt es den Mailservern der Euroweb (und der verbundenen Unternehmen) an Leistungsfähigkeit um die Spamfilter zu aktivieren oder Wille diese vernünftig zu konfigurieren.

Die tatsächlich einzige Lösung für die Kunden der Euroweb, Webstyle, Ruhrgebiet-Onlineservices oder die vermeintlichen WAZ Onlineservice-Kunden ist die, die von der Euroweb bereit gestellten Zugänge nicht zu benutzen.

Denn sogar kostenlose Anbieter wie hotmail / livemail (Microsoft), GMX oder Gmail (Google) bieten hier mehr Schutz und vermutlich auch in jeder Hinsicht mehr Leistung. Die benutzen nämlich statistische und heuristische Methoden um Spam auch im Ausgang zu erkennen und blockieren dann schon den Versand, erst recht weisen diese eingehende Bounces schlimmstenfalls dem Spamordner zu.

Das vom Euroweb-, Webstyle-, Ruhrgebiet-Onlineservices- oder  WAZ Onlineservice- Verkäufer gemachte Versprechen, das Mailkonto der gebeutelten "Referenzkunden" für "nur 150 statt 300 Euro" monatlich zu pflegen erweist sich also als Verkaufslüge, die man auch "arglistige Täuschung" oder "Betrug" nennen kann, denn offensichtlich wurde und wird eine "Leistung" verkauft, deren Erbringung man gar nicht vor hatte. Das genau nennt sich "unechter Erfüllungsbetrug".

Das also für den "Kunden gar nichts mehr" ging und dieser "Mails weder versenden noch empfangen" konnte, was "Eine unangenehme Situation für ihn und sein Unternehmen" war, geht (Trojaner hin, unsicheres Protokoll her) vor allem auf das Konto der Euroweb.

[Update vom 31.3.2013]  Soeben erreicht mich die Nachricht eines weiteren vergrätzten Kunden - aus der ich schließe, dass nicht nur ein Kunde keine Mails versenden konnte sondern das alle Euroweb-Kunden betroffen waren, die als Mailausgangsserver einen SMTP der Euroweb eingerichtet hatten. Die wurden kurz nach dem Versand des Spams als Mails einer erkannten Spamschleuder von entsprechend konfigurierten Empfangsservern, welche z.B. spamassassin und/oder "Echtzeit-Arschlochlisten" verwendeten, zurück gewiesen. Weil die Euroweb nur wenige Mailserver für die angeblichen (von der Euroweb nur behaupteten) 20.000 Kunden betreibt waren über tausend oder gar tausende Kunden betroffen. Der Versuch der Euroweb durch einen Bloggeintrag des Andreas Kauder, die Schuld öffentlich auf einen einzelnen Kunden abzuwälzen, ist damit geplatzt!
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Früher machte die Euroweb Profit - bis bekannt wurde, mit welchen fragwürdigen Methoden wenig Leistung für viel zu hohe Preise an den Kleinunternehmer gebracht wird. Was man mit vollem Recht als "Abzocke" bezeichnen kann. Jetzt wird sich für die Kunden erst recht nichts bessern, denn die Euroweb muss sparen - und das passiert erfahrungsgemäß nicht nur bei den Mitarbeitern sondern auch bei den Kunden, also ganz konkret bei der Leistung.

Der aktuelle Artikel von Andreas Kauder zeigt also vor allem auf, dass die Euroweb für eigene Fehler (hier: fehlende oder falsch konfigurierte Spamfilter) die Kunden verantwortlich macht (übersetzt aus dem Kauder-Welsch: "Das war Dein Trojaner, Du Referenzkunde") um nicht reagieren, das Versprochene leisten zu müssen. Das passt zur wirtschaftlichen Situation, in welche sich diese Abzocker selbst manövriert haben.

Übrigens: Euroweb, Schleichwerbung und Trojaner...

26.03.2013

GEZ, eine verfassungswidrige Steuer, die NSU, V-Leute - Und was das miteinander zu tun hat

Die ARD ist eine der Organisationen, in denen wirtschaftliches Denken (entgegen dem öffentlichen Behaupten) eine sehr untergeordnete Bedeutung hat, die Selbstbedienungsmentalität, Vetternwirtschaft und Korruption jedoch ungeahnte Blüten treibt. Finanziert wird diese durch eine Haushaltssteuer, die - verfassungswidrig - durch einen Staatsvertrag beschlossen wurde.

Am Münchner NSU-Prozess, so lese ich, nehmen mit dem BR, dem SWR, dem WDR, dem NDR und dem MDR gleich fünf ARD-Anstalten - und (ach) auch das ZDF - teil. Die haben feste Plätze.

Ich frage mal, wieso die ARD und das ZDF da nicht - im Interesse der durch die ohnehin illegale Steuer gebeutelten Zahler - kostenbewusst denken und genau ein Team (aus Kostengründen eines des BR) hinschickt, dessen Kosten sich die einzelnen Anstalten (die nennen sich selbst so) teilen und aus dessen Material diese die Berichte schneiden. Also: Was soll diese offensichtliche Geldverschwendung?

Dann wäre auch Platz für türkische Medien, wir dürfen schließlich nicht vergessen, die meisten Opfer der NSU waren türkischer Nationalität. Die haben also Verwandte in der Türkei und die haben auch ein Recht so unmittelbar wie möglich vom Prozessverlauf zu erfahren. Vor allem weil die Ermittlungen "so beschissen" liefen. (Man verzeihe mein "schlechtes französisch" und freue sich, dass ich DAS nicht auf russisch sagte, denn dann hätte ich von offensichtlicher Hintertreibung der "Ermittlungen" gesprochen!)

Übrigens: Wenn die NPD eines Tages mal eine Mehrheit im Bundestag oder in einem Länderparlament hat, droht ein verfassungswidriger Zustand. Wir würden dann nämlich direkt von Polizei und Verfassungschutz regiert, die Säulentrennung zwischen Legislative und Exekutive wäre aufgehoben. Ohnehin frage ich mich, ob diese ganzen V-Leute eigentlich solche der Verfassungschutzämter oder Polizei in den rechten Organisationen sind oder nicht viel mehr doch solche der rechten Organisationen bei Polizei und Verfassungschutzämtern. Und wenn wir gerade über die NSU und übers sinnlose Geldausgeben reden: Wie viele der Steuermittel, die als Beihilfen an V-Leute gingen, fanden eigentlich als Spenden den Weg zur NSU?

Ich frage ja nur, weil ich - als guter Demokrat - wissen will, ob mit Steuermitteln Beihilfe zu den Morden geleistet wurde.

WAZ-Konzern / Euroweb-Franchising beendet? Waz-Onlineservice schließt offensichtlich wegen Erfolglosigkeit die Pforten

Wenn man die Webseite der WAZ-Onlineservice (WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) aufruft, die bisher unter der URL  www.waz-onlineservice.de abrufbar war,


So sah die Webseite von www.waz-onlineservice.de a, 25.7.2012 aus....
wird man sich verwundert die Augen reiben, denn

es erfolgt eine direkte Weiterleitung zu "http://www.ruhrgebiet-onlineservices.de/".

Das kann eine Folge der von verschiedenen Seiten postulierten Erfolglosigkeit sein, dies wird auch durch beflügelt, dass die Dortmunder Vertriebsstelle offenbar geschlossen wird.

Wer jetzt meint, unter www.waz-online-service.de gäbe es ja noch eine Webseite der WAZ-Onlineservice,


 ... der klicke mal auf "Impressum" in dieser "Rumpfwebseite". Da passiert das folgende:
wget -d http://www.waz-onlineservice.de/impressum.php
DEBUG output created by Wget 1.13.4 on linux-gnu.

URI encoding = »UTF-8«
--2013-03-26 14:52:02--  http://www.waz-onlineservice.de/impressum.php
Auflösen des Hostnamen »www.waz-onlineservice.de (www.waz-onlineservice.de)«... 94.156.146.21
Caching www.waz-onlineservice.de => 94.156.146.21
Verbindungsaufbau zu www.waz-onlineservice.de (www.waz-onlineservice.de)|94.156.146.21|:80... verbunden.
Created socket 3.
Releasing 0x0000000001450140 (new refcount 1).

---request begin---
GET /impressum.php HTTP/1.1
User-Agent: Wget/1.13.4 (linux-gnu)
Accept: */*
Host: www.waz-onlineservice.de
Connection: Keep-Alive

---request end---
HTTP-Anforderung gesendet, warte auf Antwort...
---response begin---
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Tue, 26 Mar 2013 13:51:26 GMT
Server: Apache
Location: http://www.ruhrgebiet-onlineservices.de/impressum.php
Da wartet also nichts als die Nachricht, dass das Impressum jenes der "Ruhrgebiet-Onlineservices GmbH" sei. Die gehört der Euroweb, Geschäftsführer ist Daniel Fratzscher, der vielen der übermäßig zahlreichen Töchtern des Konzerns (mit zum Teil 0 Mitarbeitern...) als Geschäftsführer vorsteht.

Ein Impressum ist auch unter "http://www.waz-online-service.de/impressum.php" oder "http://www.waz-online-service.de/impressum.html" nicht abrufbar. Demnach handelt es sich eher nicht um einen der vielen Fehler der Euroweb-Spezialisten.

Auch der Link unter dem großen grünen Pfeil verweist letztendlich auf die Webseite der "ruhrgebiet-onlineservices". Das sieht so aus, als würde die WAZ-Onlineservice (WAZ NewMedia GmbH & Co. KG) die Geschäfte einstellen, wenn das nicht schon erfolgt ist. Eine amtliche Meldung über eine Liquidierung ist zumindest bei Handelsregisterbekanntmachungen zur HRA 6736 des AG Essen (noch) nicht verfügbar. Gut möglich, dass die GmbH bald als "Mantel" verkauft wird und nach "City Network GmbH & Co. KG" (bis 2006), "West Eins GmbH & Co. KG" (bis 2007), "WAZ New Media GmbH & Co. KG" (bis jetzt) bald einen neuen Namen, neue Eigentümer und einen neuen Geschäftszweck bekommt. Ob die dann auch dreist mit "50 Jahren Erfahrung" werben wage ich zu bezweifeln.

Wäre das Geschäft auch nur einigermaßen lohnend gewesen, dann hätte die Petra Grotkamp vom WAZ-Konzern trotz der Rufschädlichkeit eine solche Einstellung der Geschäfte sicher nicht verfügt, denn die braucht Geld (Millionen) um die erst neulich gekaufte Hälfte des WAZ-Konzerns zu bezahlen.

Ich bin ja nun gespannt, ob die weitere Berichterstattung des WAZ-Konzerns angemessener ist als die bisherige. Da wurden die Jubelarien der Euroweb-Pressesprecher 1:1 weiter verbreitet aber kritisches über die Euroweb, inbesondere Urteile wegen arglistiger Täuschung (welche die Leserschaft mit Sicherheit mehr interessieren als die Meldungen über offensichtlich gekaufte "Webdesign-Preise") erstaunlich beharrlich ignoriert. Eine solche, von eigenen ökonomischen Interessen getragene "Berichterstattung" ist auch ein widerlicher Fall für den deutschen Presserat.

Ich hoffe deshalb, diese "Presseententreiberei" hört jetzt auf und natürlich freue ich mich darüber, dass kleine mittelständische Unternehmen in Zukunft nicht mehr unter Zuhilfenahme des Namens der WAZ und im Interesse der mindestens betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH abgezockt werden.

Möge die Euroweb und deren "Gift und Galle" spuckender "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten ganze Bäche von Tränen über "garstige Blogger und böswillige Konkurrenten" weinen, die unzweifelhaft einen Erfolg errungen haben - und zwar in dem diese die üble Abzocke so sehr erschwerten, dass diese sich wirtschaftlich nicht mehr lohnte - was ja ganz offensichtlich der Fall ist.

Google weiß alles über uns ...

Soso: 34125 Giersleben


Wie Google denkt, arbeitet und unser Leben verändert.

19.03.2013

Sieg gegen "das System"

Das AG Kassel hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen mich, wegen angeblicher Verleumdung/Beleidigung der Richter Lohmann und Dr. Blumenstein (beide früher oder noch LG Kassel) mit Beschluss vom 25. Februar 2013,

abgelehnt.

Begründung:
  • Mein Vorwurf der Rechtsbeugung war im Prozess gefallen, konkret im Ablehnungsverfahren. Also in "Rechtswahrnehmung" -> § 193 StGB
  • "Nicht ganz grundlos", "Äußerung nachvollziehbar.", "gerade noch nicht rechtswidrig" (Ich war sehr viel "heftiger" als "nur" Rechtsbeugung vorzuwerfen!)
  • Mein Hauptargument (1:1) "Bürger muss im Prozess vortragen können ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen".
  • Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Die Äußerung, gleich zwei Richter des LG Kassel hätten das Recht gebeugt, erfolgte im Hinblick auf die damit beanstandeten, groben Fehlentscheidungen und die resultierende Vermutung böswilliger Willkür nicht grundlos.
Die Begründung des Gerichtes ist ziemlich umfangreich und folgt voll meinen Darlegungen.

Ich habe das mal eingescannt.

Ach so: Ich, ein Schlosser, habe mich selbst verteidigt. Ich rate anderen Nichtjuristen aber nicht dazu. Macht das also nicht zu Hause nach! Man bekommt aber bei solchen Sachen, bei denen Staatsdiener Geschädigte oder Anzeigererstatter sind, auf Antrag nahezu vollautomatisch einen Pflichtverteidiger.

Hat man einen solchen wird sich das Gericht nach meiner Erfahrung schon wieder automatisch sehr viel gründlicher mit der Sache befassen.

Einen solchen hatte ich übrigens auch verlangt. Der hat jetzt was zur Weiterbildung, denn der hat - bis auf das Verlangen nach Akteneinsicht, das Lesen der Akte und der wiederholten Bitte an mich, mich zu melden, nichts gemacht.

Der mir gegenüber geäußerten Meinung des Pflichtverteidigers nach sah das "ganz ernst" für mich aus. Das genau sah ich ganz anders und hatte dessen Bitte, mich bei ihm zu melden, nach dem ersten Treffen ignoriert.


Bemerkenswert an diesem Verfahren ist:

Die Strafanzeige erstattete der Präsident des Kasseler Landgerichts, Dr. Wolfgang Löffler. Über den schreibt die HNA:
"Dr. Wolfgang Löffler, Präsident des Kasseler Landgerichts, ist Experte in Sachen Jugendstrafrecht. Er war Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer am Landgericht Kassel, Jugendrichter an den Amtsgerichten Fulda und Kassel und nimmt neben seinen Aufgaben als Präsident auch die des Vorsitzenden Richters der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel wahr."
Als Vorsitzender Richter der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel ist Dr. Wolfgang Löffler zur Fortbildung verpflichtet. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes sind zur Fortbildung geeignet. Es ist in höchstem Maße fragwürdig, wenn ein Vorsitzender Richter einer Jugendberufungskammer in der Funktion eines Gerichtspräsidenten durch eine Strafanzeige einen, Urteile der ihm untergebenen Richter kritisierenden Bürger dieses Landes durch eine mit seiner Amtsmacht beschwerte Strafanzeige verfolgt oder verfolgen lässt. Noch fragwürdiger ist genau das, wenn ich als juristischer Laie binnen Minuten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes finden kann, die eine Strafbarkeit der angezeigten Handlungen verneinen.

Nochmal: Der Anzeigerstatter ist auch als "Vorsitzender Richter der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel" tätig. Wie will er dieser Funktion gerecht werden, wenn er selbst als Ersteller von Strafanzeigen auffällt, mit denen "Straftaten" angezeigt werden, die gar keine sind? Und wie will Dr. Wolfgang Löffler als Präsident des Landgerichts den "Rechtsstaat" repräsentieren, wenn er - diesen Vorwurf erhebe ich als "dringenden Verdacht" - die Würde und das Ansehen seines Amtes für die Verfolgung von Kritik an offensichtlichen, groben und wohl auch vorsätzlichen gefällten Fehlurteilen "seiner" Richter missbraucht? Und wie will Dr. Wolfgang Löffler als Präsident des Landgerichts die ihm untergebenen Richter repräsentieren, wenn sein Handeln die Nachricht transportiert, dass er sich in wichtigen Rechtsfragen nicht fortbildet und auch nicht informierte bevor er eine Strafanzeige verfasste? Wenn ich dieses Urteil finden konnte, dann kann und sollte der das doch in der Hälfte der Zeit schaffen?


Jörg Reinholz

P.S. Was will denn der Quacksalber aus Düsseldorf von mir? Die Einstellung dieses Drecksmists erfolgt noch. Wetten?

Für die, die es nicht finden wollen: Meine Vorwürfe sind hinsichtlich der OLG-Entscheidung "nicht völlig aus der Luft gegriffen", "Betroffenheit und scharfe Reaktion erscheinen nicht ganz unverständlich" - aus dem beschönigendem "Richterdeutsch übersetzt: "der Angeklagte hat mit den Vorwürfen recht, da gibt es nichts zu verurteilen"
Nachtrag: Die angebotene Wette hätte ich am ersten August 2013 gewonnen, wenn der Quacksalber aus Niederkrüchten die Wette angenommen hätte. Gewonnen hab ich trotzdem: einen Wutanfall des Herrn.

Wasserstandsmeldung

Frau Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf wird voraussichtlich nichts mehr entscheiden, was mit mir zu tun hat.

Grund:

Das "sehr merkwürdige Urteil" vom 6.3.2013 in der Sache 34 O 32/12 ist sehr wahrscheinlich eine unzulässige Reaktion auf eine vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde meiner Person gegen eine frühere, nicht haltbare Entscheidung der Richterin. Der herbei geführte OLG-Beschluss war wohl auch "karriereunfreundlich", weil negativ auf dem "Punktekonto".

Es scheint so zu sein, dass Frau Richterin Doktor Stöve aus Düsseldorf dem kleinen Schlosser aus Kassel mal zeigen wollte, dass der sie in Rechtsfragen nicht und schon gar nicht in dieser Weise zu belehren habe. Das Urteil ist nicht nur in sich widersprüchlich, bei dieser offensichtlichen Machtdemonstration hat die Richterin, so man vernünftige Annahmen tätigt, wohl auch die Grenzen des ihr als Richterin erlaubten überschritten.

Mit der Aussage, dass die Frau Richterin Dr. Stöve voraussichtlich nichts mehr entscheiden wird, was mit mir zu tun hat, ist also nicht die Aussage verbunden, dass diese den Richterdienst durch einen Aufstieg an ein höheres Gericht fort setzt.

Die Öffentlichkeit kontrolliert die Gerichte.

18.03.2013

Euroweb, Preuß, Berger, Buchholz: rechtsbrüchig

Seit heute 20:00 Uhr steht es fest: 

Die Euroweb (Vertreten von Christoph Preuß) sowie die mit dieser Firma gemeinschaftlich agierenden "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz brechen vorsätzlich und gemeinschaftlich agierend das Recht!

Diese Behauptung ist dem Beweis zugänglich

Philipp Berger  und Andreas Buchholz veröffentlichen auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP einen Text, mit dem diese mich öffentlich als "möglicherweise nicht prozessfähig" diffamieren - und zwar in dem Wissen, dass am 16.1.2013 ein Antrag des Philipp Berger, meine Prozessfähigkeit amtsärztlich überprüfen zu lassen, zurück gewiesen wurde.

Begründung des Gerichtes: Für eine Erkrankung meiner Person gäbe es keine Anzeichen, auch meine Antworten auf gestellte Fragen seien adäquat.

Solche Äußerungen sind als Straftat zu unterlassen. "Rechtanwälte" wissen das. "Sogenannte Rechtsanwälte" verbreiten solchen Dreck vorsätzlich!
Zugleich machen Philipp Berger  und Andreas Buchholz vor, das LG Düsseldorf habe seinen Beschluss nur deshalb so erlassen, weil es ohnehin vor hatte, meine Klage abzulehnen. Interessanterweise unterstellen damit Philipp Berger und Andreas Buchholz der Richterin Dr. Stöve, die im Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf vor saß, nichts anderes als Voreingenommenheit. Denn am 16.1.2013, als die Richterin den Antrag zurück wies, konnte diese ja gar nicht wissen, was auf den Hinweis vom 16.1.2013 hin noch vorgelegt wurde - soll sich, so verbreiten Philipp Berger und Andreas Buchholz aber, bereits über das Ergebnis der Bewertung der nachzureichenden Unterlagen sicher gewesen sein.

Im Übrigen: Ich habe ja inzwischen sehr genaue Vorstellungen, was da lief. Aber die Richterin Dr. Stöve musste den Antrag des Philipp Berger ablehnen. Wie blöd wäre es denn gekommen, wenn die Richterin am Landgericht Dr. jur. Stöve bei mir hätte Anzeichen für einen "Querulantenwahn" feststellen wollen, kurz nach dem ich noch allein, unvertreten und erfolgreich gegen einen ihrer falschen Beschlüsse vor dem OLG anstank? Querulanten sind eines definitiv nicht: Selbst Erfolgreich mit Beschwerden gegen Entscheidungen eines Landgerichtes vor einem Oberlandesgericht. Das hätte gar zu sehr zum Himmel gestunken und deren Karriere mehr als nur ruiniert, vor allem wenn der Arzt dann im Gutachten fragt, weshalb man so offensichtlich gesunde Leute zu ihm schickt. Wenn man hier von einer "Scheinwelt" sprechen darf, dann kann das nur jene Scheinwelt des Philipp Berger sein, in der einer der es wagt ihm (IHM, DEM SUPEREGOÜBERFLIEGER) ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen, natürlich nichts als ein wahnsinniger Querulant ist. Ich glaube, der Philipp Berger hat von der Frau Dr. Stöve zu viel verlangt.


Einer Richterin öffentlich, so subtil und hintergründig wie auch immer das durch die Herren Berger und Buchholz geschehen möge, Voreingenommenheit zum Nachteil des Gegners(!) zu unterstellen ist für einen Anwalt schon mal "ein ganz starkes Stück".  Es ist genau genommen "regelrecht blöd" - so was hat nicht mal der Gravenreuth geliefert! In der Berger Law LLP arbeiten laut Webseite insgesamt sieben Anwälte. Wie können sieben Anwälte auf einem Haufen sitzen und insgesamt so dumm sein, DAS nicht zu bemerken?

Mit dem Vormachen, hinsichtlich eines erneuten Antrages auf die Feststellung der Prozessfähigkeit habe ich ein hohes Risiko zu tragen, stellen mich die beiden Anwälte als "irre" hin und denen ist auch bewusst, dass viele - wenn nicht alle deren Leser das genau so verstehen. Auch der Hinweis auf eine "Scheinwelt", die ich emsig pflegen würde, dient dazu, wider besseren Wissens zu verbreiten und vorzumachen, ich sei geisteskrank. Die dreckige Verleumdungsabsicht mit der dieses verfasst wurde springt einen geradezu an.

Die Veröffentlichung der Herren Berger und Buchholz ist auch nicht sachlich gerechtfertigt, denn im anstehenden Berufungsverfahren - in dem die Euroweb mehr als nur "Glück" braucht - kann ein Antrag hinsichtlich Prozessfähigkeit nicht nochmals gestellt werden. "Berufungsfähig" ist der Beschluss nicht, gegen diesen war die "sofortige Beschwerde" zulässig. Die wurde aber durch Philipp Berger nicht erhoben, die Notfrist ist vorbei. Demnach ist müsste Phillip Berger auch klar sein, dass der gesamte Textabschnitt einzig einem widerwärtig-kriminellen Zweck dient:

Verleumden, Beleidigen und der Üblen Nachrede

Es handelt sich also zunächst um eine Straftat nach §§ 185 ff StGB, begangen von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Natürlich habe ich die beiden, mich verleumdenden und beleidigenden "Rechtsanwälte" ordnungsgemäß abgemahnt. Wie ich schon hinsichtlich der dreisten Straftat erwartete, fruchtlos.

Im Strafrecht gilt das Nichtreagieren auf die Aufforderung, die Tat einzustellen, als ganz übles Verhalten. Im Zivilrecht erlaubt das Festhalten an der Tatbegehung nach der Abmahnung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Beteiligung der Euroweb, des Christoph Preuß an der Straftat

Die Euroweb Internet GmbH  betreibt und hostet die Webseiten der Berger-Law-LLP. Die Euroweb Internet GmbH wurde von mir gemäß § 10 TMG auf die auch ohne besonderes juristisches Wissen erkennbare Straftat der eigenen "Rechtsanwälte" hingewiesen, hat aber nicht gesperrt und auch nicht gelöscht. Damit zählt diese seit Zugang der Information zu den Mittätern, denn seit dem nimmt die Euroweb - deren Handeln Christoph Preuß zu vertreten hat, auch bewusst an der Straftat teil.

Zivilrechtlich ist die Euroweb "Mitstörerin."


Bekannt ist aus anderen Ermittlungsverfahren, dass zwei Richterinnen des LG Düsseldorf den Philipp Berger dabei erwischten, wie er einen Mitarbeiter der Euroweb zur Straftat der uneidlichen Falschaussage anstiftete. Hier ist, aufgrund der sich im Zeitverlauf häufenden Anzeichen, vielen, notorisch vorgetragenen Lügen in tausenden Gerichtsverfahren nicht mehr von einem "einfachkriminellen"  Tatzusammenhang, sondern von einem mafiösen Zusammenspiel zwischen der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger LAW LLP, insbesondere den Geschäftsführern oder Partnern Christoph Preuß, Philipp Berger und Andreas Buchholz auszugehen, dass jedenfalls für mich schon seit dem Jahr 2010 deutlich erkennbar ist.


Guten Morgen, Philipp Berger und Andreas Buchholz!

"Egal ob Sie beratende Unterstützung bei der Veröffentlichung von Pressetexten oder der Umsetzung eines ordnungsgemäßen Impressums benötigen, unsere Rechtsanwälte von der BERGER LAW LLP in Düsseldorf unterstützen Sie mit Fachwissen und kompetenter Beratung"
Dem Herrn "Ligitation-PR" Philipp Berger von der Berger-Law-LLP dürfte heute morgen aufgefallen sein, dass der Kanzlei (m)ein Gegendarstellungsverlangen schriftlich zuging.

Ich bin ja nun gespannt, ob die eingetragenen Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz vom angestellten (und wie mir scheint: reichlich unerfahrenen) "Ansprechpartner im Presserecht" Jean-Paul-Bohne richtig beraten werden oder ob diese einer Beratung überhaupt (noch) zugänglich sind.

Im Übrigen bisher habe ich immer geglaubt, der Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sei kein guter Anwalt gewesen. Nach den mir bekannt gewordenen Schlechtleistungen des Philipp Berger steht zumindest fest:
Von Gravenreuths Position aus gab es durchaus einiges an 'Luft nach unten'.


Natürlich nur bis zu dessen Beerdigung. Das Verhalten der Kanzlei Berger Law LLP lässt im Übrigen darauf schließen, dass die Arbeitsplätze der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher in Zukunft etwas sicherer sind.

Packen wir es also an: Durchgesetzt wird die Gegendarstellung auf dem Weg der einstweiligen Verfügung.

15.03.2013

LG Düsseldorf, Richterin Dr. Stöve und ein sehr merkwürdiges "Euroweb-Urteil" [Update]

Update: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Berufungsverfahren die hier vorgestellte, unsinnige Entscheidung mit Urteil vom 3.6.2014, Az. I 20 U 66/13 aufgehoben und komplett zu meinen Gunsten neu gefasst.

Philipp Berger berichtet es natürlich brühwarm: Die Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf hat ein äußerst merkwürdiges "Urteil" erlassen. An diesem Urteil fallen gleich mehrere Brüche auf:

Zunächst einmal wurde meine Hauptsacheklage abgelehnt. Mit der "Begründung" ich sei KEIN Wettbewerber der Euroweb.


Es folgt ein Widerspruch im Urteil selbst:

Im gleichen Urteil bin ich dann doch plötzlich Wettbewerber....


Ach so: Und dass, wie der Herr Berger freudig erregt berichtet, das LG habe sich wie folgt fest gelegt:
"Landgericht Düsseldorf: Euroweb darf weiterhin eigenes Rechenzentrum bewerben"

ist mal wieder nicht wahr. Darüber hat das Landgericht nämlich gar nicht befunden. Es ist eine typische und mal wieder dreiste "Philipp-Berger-Lüge". Und genau aus diesem Grund hat der auch sonst oft lügende Philipp Berger das Urteil nicht veröffentlicht. Das sogenannte  "Rechenzentrum" im fernen Bulgarien hat nämlich die Größe eines Wohnzimmers. Es entspricht also nicht dem, was der Verkehr unter einem "Rechenzentrum" versteht. Die Euroweb hat diese Werbung von Gesetzes wegen zu unterlassen und auch gerade keinen Freibrief für den Rechtsbruch bekommen. Unangenehm wäre auch, wenn die Leser aus dem Urteil davon erfahren, dass es in dem sogenannten "Rechenzentrum" Serverausfälle von gleich über einer Woche gab, dass durch die geographische Entfernung der Datentransport unötig lange dauert, jedoch die Euroweb mit "schnellen Reaktionszeiten" warb.

Ein weiterer Grund, das Urteil nicht zu veröffentlichen, ist  der folgende: Philipp Berger schreibt:
"Das Landgericht Düsseldorf wies jetzt im Hauptsacheverfahren die Klage des Mannes aus Kassel als unbegründet ab und hob zugleich seine ursprünglich erlassene, entgegenstehende einstweilige Verfügung aus Januar 2012 auf."
Tja. Von der Aufhebung der einstweiligen Verfügung steht nämlich gar nichts in dem Urteil. Kein einziges Wort! War die denn überhaupt beantragt? Oder braucht der auch in diesem Punkt lügende Philipp Berger weiterhin meine Nachilfe?

Ich könnte und kann die Euroweb zudem jederzeit auch nochmals darauf in Anspruch nehmen, dass diese die irreführende, lügnerische Werbung unterlässt.

Phillip Berger schreibt weiter:
"Soweit das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist Jörg Reinholz zudem gemäß § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) Euroweb auch schadensersatzpflichtig, weil die von ihm ursprünglich erlangte einstweilige Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war. "
Ich sag dem Berger-Philipp mal was:
  1. "Rechtsanwalt" Philipp Berger: Sie sollten erst über Urteile schwafeln, wenn Sie diese verstanden haben.
  2. Dann reichen Sie doch mal die großfressig angekündigte Schadensersatzklage ein. Ich glaube aber, die Euroweb sollte sich zuvor hinsichtlich der Aussichten von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Und dem das "Urteil" natürlich auch zu lesen geben. Denn selbst nach der kruden - und mehreren Beschlüssen des OLG Düsseldorf entgegenstehenden - Auslegung der Richterin Dr. Stöve vom Landgericht Düsseldorf hinsichtlich der Wettbewerbseigenschaft war diese mindestens zum Zeitpunkt des Antrages auf den Erlaß der Verfügung gegeben.
  3. Herr Philipp Karl Berger  aus Niederkrüchten: Wie oft habe ich Ihnen empfohlen, das Lügen und das sinnlose Drohen zu lassen?
  4. Herr Philipp Karl Berger von der Berger-Law-LLP: Sie hätten "besser mal die Fresse gehalten".
  5. In einem Punkt haben Sie recht: Ausweislich Ihrer Wortwahl ("Soweit das Urteil in Rechtskraft erwächst") gehen Sie selbst nicht davon aus, dass dieses in sich nicht schlüssige, in sich widersprüchliche "Urteil" in der Berufung Bestand hat.
Ich gebe dem Philipp Berger und dem Christoph Preuß einen Rat:
  • Unterlassungserklärung abgeben.
Aber für den war es nach dem Geblähe des Philipp Berger wohl schon zu spät. Ich gehe davon aus, über den Ausgang der fälligen Berufung wird der Phillip Berger weinend schweigen.

Und ebenso wird der Philipp Berger emsig dazu schweigen, dass ich ihn und seinen Partner Andreas Buchholz auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen, die ganz eindeutig unter die §§ 185ff StGB fallen, in Anspruch genommen habe. Die Euroweb habe ich gemäß § 6 TMG über die erneute Rechtsverletzung der insofern nicht klug erscheinenden Herren "Rechtsanwälte" informiert.

Mehr dazu später. (Erledigt)

06.03.2013

Euroweb Qualtätsmanagement - oder über verzweifelte Versuche der Möchtegern-Spezialisten, Fehler zu beheben

Figur 1: Euroweb - ein Qualiätsanbieter? Oder doch nur Marktschreier mit bedenklichen Leistungen?

Figur 2: Bei dem Wort "Qualitätsmanagement" zeigt sich, was die Euroweb offenbar nicht kann: Qualität

Offensichtlich ist man sich bei der Euroweb "nicht ganz einig", wie man dem "Umlautproblem" begegnet, welches immer dann entsteht, wenn man ohne Grundlagenwissen Webseiten gestaltet. Das Bildschirmfoto beweist, das dieses im Euroweb-Konzern nicht auf die richtige Weise geschieht. Offenbar wurden in einem Akt der Verzweiflung über die Berichterstattung auf dieser Seite Umlaute und Sonderzeichen gleich zwei mal durch sogenannte HTML-Entities ersetzt. Und das war gleich wieder falsch.

Eine Qualitätskontrolle, quasi eine Vorstufe des Qualitätsmangements, gibt es bei der Euroweb ergo offensichtlich auch nicht. Jedenfalls keine funktionierende: Sonst wäre diese Webseite so nicht online.

Über diesen selbst ernannten Marktführer könnte man lachen, wenn man nicht wüsste, dass er durch systematisches Lügen abertausenden Kunden einen überteuerten Vertrag aufgeschwatzt hat. Vergleicht man den Preis von jeweils ca. 7.000 bis 25.000 Euro (über vier Jahre) mit den gelieferten Qualitäten, dann kann, darf und sollte man im Angesicht der gebotenen "Leistung" durchaus das Wort "Betrug" verwenden. "Abzocke" ist allemal richtig und wahr.


03.03.2013

Die Euroweb, arglistige Täuschung und öffentliche Lügen

Ungern lesen Daniel Fratscher und Christoph Preuß von der Euroweb und noch weniger gern deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Die findet aber statt.

Aktuell findet sich in einem Blog, der ausweislich des vorsätzlich falschen Impressums von einem "Günter Werner Doerr, 72 Mount Rhodes Drive, Hout Bay, South Africa", tatsächlich aber - und zum Leid des Philipp Berger beweisbar - aus der Kanzlei Berger Law LLP heraus betrieben wird folgende Behauptung über ein Verfahren vor dem LG Halle, wo die Euroweb nebst Kanzlei Berger Law LLP aus Angst vor einer Abweisung der eigenen Klage wegen arglistiger Täuschung ein Versäumnisurteil hinnahm:
"Dem Vernehmen nach hatte Euroweb durch Recherchen den begründeten Verdacht gewonnen, dass die Unternehmerin wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, den ausgeurteilten Betrag auch tatsächlich zu leisten. Und welche Firma mit Pfiff würde schon gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen wollen? So kam es, dass Euroweb kurzerhand die Reißleine zog und im Prozess vor dem Landgericht Halle ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ: Denn immer, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint oder nicht zur Sache verhandelt (Paragraph 333 Zivilprozessordnung), wird seine Klage – auf Antrag des Gegners – ohne Sachprüfung abgewiesen."
Es gibt ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass eine Sabine Meuter (Pressesprecherin der Berger Law LLP) den Blog befüllt, definitiv ist es aber eine Person aus der Berger Law LLP,  die sich - im Widerspruch zum vorsätzlich falschen Impressum - in dem Blog "Gisela Mertens" nennt und Schleichwerbung für die Euroweb betreibt, Gegner der Euroweb in widerwärtig und assozialer Weise verleumdet und beleidigt. Die Berger Law LLP wurde im Jahr 2002 von Amin El Gendi, der auch Gründungsgesellschafter der Euroweb ist, und Philipp Berger gegründet, der damals gerade erst seine Anwaltskarte erhalten hatte.

In dem von der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP unter falschen Namen betriebenen Blog wird nicht nur Schleichwerbung gemacht sondern auch - und bei dem Umfeld ist das nun wirklich alles außer "erstaunlich" - gelogen. 

Das ist auch offensichtlich: Unterstellte man (die Kanzlei Berger Law LLP behauptet das sogar) "wirtschaftliche Vernunft", dann hätte die Euroweb nämlich gar nicht erst geklagt. Denn wenn es zur Hauptverhandlung kommt, dann sind die Kosten größtenteils schon angefallen. Erspart wird im wesentlichen nur die Gebühr für die Verhandlung und auch nur die für den eigenen Anwalt. Natürlich auch dessen Anreise. Natürlich weiß ich, dass die Euroweb inzwischen immer mehr finanzielle Probleme hat. Und darüber denke ich: Das ist gut so. Aber wirtschaftliche Vernunft war hier gewiss nicht der Grund für die Flucht in die Säumnis. Die Euroweb wollte kein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung.

In einem anderen Fall hat die Euroweb nämlich von einem Dönerbudenbesitzer, der nur ein sehr bescheidenen Einkommen aus dem Imbissbetrieb erwirtschaftet, dreist 150 Euro monatlich abzocken wollen und zog im vollen Bewusstsein des offensichtlichen Betruges frech vor das LG Kiel. Als das Landgericht die Klage der Euroweb überraschend zurück wies und das mit Abzocke und arglistiger Täuschung seitens der Euroweb begründete, zog die Euroweb nebst der Kanzlei Berger Law LLP auch noch rotzfrech und fern jeden Kostendenkens vor das OLG Schleswig-Holstein und holte sich dort in der Berufung eine "blutige Nase". Genauer: Nachdem der damalige Euroweb Pressesprecher Kai Dieckmann im besten "Euroweb/Berger-Style" - also großfressig - herumlog, "eine arglistige Täuschung" sei "von diesen Gerichten niemals angenommen worden" und nicht weniger großfressig Rechtsmittel ankündigte wurde diese Berufung leise weinend und still schweigend zurück genommen - just nachdem das OLG durchblicken ließ, dass es an dem Urteil nichts ändern werde. Das lief fast genau so wie die irre teure Revision in der Sache des LG Hildesheim (arglistige Täuschung) vor dem BGH - die auch zurückgenommen wurde, nachdem der Senatsvorsitzende Prof. Dr. Kniffka klar machte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung erkenne und die gegen jede wirtschaftliche Vernunft angestrengte Revision zurückweisen werde. Was tönte doch Philipp Berger dreist lügend darüber? "BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen".

Nein! Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist KEINESWEGS ein verlogenes Miststück! Er hasst lediglich die Wahrheit...

Man kann nur ein Fazit ziehen: Die Kanzlei Berger Law LLP betreibt die Ligitation- Lügen-PR unter falschen Namen und verbreitet falsche Behauptungen. Es fällt auch auf wie sorgfältig die Schreibhure "Gisela Mertens" die Benennung der arglistigen Täuschung vermeidet - um erneut zu täuschen.

Für mich ist folgendes befriedigend: Ich kenne das Scheiben, mit dem der Vertrag angefochten, hilfsweise die Kündigung ausgesprochen wurde.


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*) "Günter Werner Doerr" war der "Mädchenname" eines garstigen, verlogenen, kriminellen Arschlochs von einem "Rechtsanwalt": Der des Günter Freiherr von Gravenreuth. Offensichtlich ein Omen statt nur ein falscher Name.

01.03.2013

Die Euroweb hat 20.000 zufriedene Kunden - und abertausende Rechtsstreite mit denselben

Die Euroweb habe "über 20.000 zufriedene Kunden", so das (wie sich gleich zeigen wird: stinkende) Eigenlob des Unternehmens.

Die Kanzlei Berger-Law-LLP habe über 10.000 Gerichtsverfahren "geprägt" (wohl eine beschönigende Umschreibung für "zum größten Teil verloren"). Von dieser Kanzlei ist bekannt, dass diese praktisch nur "Euroweb" macht. Das ergibt sich auch, wenn man den "nicht immer ganz wahren" Veröffentlichungen des in Niederkrüchten wohnhaften Philipp Berger folgt.

Also: Wohl rund 10.000 Gerichtsverfahren bei 20.000 Kunden. 

Wie zufrieden mögen die Kunden der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der Ruhrgebiet Online Service GmbH und den anderen Unternehmen dieses Konzernchens wohl sein, dass diese so massenhaft die Verträge kündigen, den Vertragsabschluss bestreiten oder wegen arglistiger Täuschung anfechten?

Eine "Dreiste Werbelüge" nennt man das.