15.03.2013

LG Düsseldorf, Richterin Dr. Stöve und ein sehr merkwürdiges "Euroweb-Urteil" [Update]

Update: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Berufungsverfahren die hier vorgestellte, unsinnige Entscheidung mit Urteil vom 3.6.2014, Az. I 20 U 66/13 aufgehoben und komplett zu meinen Gunsten neu gefasst.

Philipp Berger berichtet es natürlich brühwarm: Die Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf hat ein äußerst merkwürdiges "Urteil" erlassen. An diesem Urteil fallen gleich mehrere Brüche auf:

Zunächst einmal wurde meine Hauptsacheklage abgelehnt. Mit der "Begründung" ich sei KEIN Wettbewerber der Euroweb.


Es folgt ein Widerspruch im Urteil selbst:

Im gleichen Urteil bin ich dann doch plötzlich Wettbewerber....


Ach so: Und dass, wie der Herr Berger freudig erregt berichtet, das LG habe sich wie folgt fest gelegt:
"Landgericht Düsseldorf: Euroweb darf weiterhin eigenes Rechenzentrum bewerben"

ist mal wieder nicht wahr. Darüber hat das Landgericht nämlich gar nicht befunden. Es ist eine typische und mal wieder dreiste "Philipp-Berger-Lüge". Und genau aus diesem Grund hat der auch sonst oft lügende Philipp Berger das Urteil nicht veröffentlicht. Das sogenannte  "Rechenzentrum" im fernen Bulgarien hat nämlich die Größe eines Wohnzimmers. Es entspricht also nicht dem, was der Verkehr unter einem "Rechenzentrum" versteht. Die Euroweb hat diese Werbung von Gesetzes wegen zu unterlassen und auch gerade keinen Freibrief für den Rechtsbruch bekommen. Unangenehm wäre auch, wenn die Leser aus dem Urteil davon erfahren, dass es in dem sogenannten "Rechenzentrum" Serverausfälle von gleich über einer Woche gab, dass durch die geographische Entfernung der Datentransport unötig lange dauert, jedoch die Euroweb mit "schnellen Reaktionszeiten" warb.

Ein weiterer Grund, das Urteil nicht zu veröffentlichen, ist  der folgende: Philipp Berger schreibt:
"Das Landgericht Düsseldorf wies jetzt im Hauptsacheverfahren die Klage des Mannes aus Kassel als unbegründet ab und hob zugleich seine ursprünglich erlassene, entgegenstehende einstweilige Verfügung aus Januar 2012 auf."
Tja. Von der Aufhebung der einstweiligen Verfügung steht nämlich gar nichts in dem Urteil. Kein einziges Wort! War die denn überhaupt beantragt? Oder braucht der auch in diesem Punkt lügende Philipp Berger weiterhin meine Nachilfe?

Ich könnte und kann die Euroweb zudem jederzeit auch nochmals darauf in Anspruch nehmen, dass diese die irreführende, lügnerische Werbung unterlässt.

Phillip Berger schreibt weiter:
"Soweit das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist Jörg Reinholz zudem gemäß § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) Euroweb auch schadensersatzpflichtig, weil die von ihm ursprünglich erlangte einstweilige Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war. "
Ich sag dem Berger-Philipp mal was:
  1. "Rechtsanwalt" Philipp Berger: Sie sollten erst über Urteile schwafeln, wenn Sie diese verstanden haben.
  2. Dann reichen Sie doch mal die großfressig angekündigte Schadensersatzklage ein. Ich glaube aber, die Euroweb sollte sich zuvor hinsichtlich der Aussichten von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Und dem das "Urteil" natürlich auch zu lesen geben. Denn selbst nach der kruden - und mehreren Beschlüssen des OLG Düsseldorf entgegenstehenden - Auslegung der Richterin Dr. Stöve vom Landgericht Düsseldorf hinsichtlich der Wettbewerbseigenschaft war diese mindestens zum Zeitpunkt des Antrages auf den Erlaß der Verfügung gegeben.
  3. Herr Philipp Karl Berger  aus Niederkrüchten: Wie oft habe ich Ihnen empfohlen, das Lügen und das sinnlose Drohen zu lassen?
  4. Herr Philipp Karl Berger von der Berger-Law-LLP: Sie hätten "besser mal die Fresse gehalten".
  5. In einem Punkt haben Sie recht: Ausweislich Ihrer Wortwahl ("Soweit das Urteil in Rechtskraft erwächst") gehen Sie selbst nicht davon aus, dass dieses in sich nicht schlüssige, in sich widersprüchliche "Urteil" in der Berufung Bestand hat.
Ich gebe dem Philipp Berger und dem Christoph Preuß einen Rat:
  • Unterlassungserklärung abgeben.
Aber für den war es nach dem Geblähe des Philipp Berger wohl schon zu spät. Ich gehe davon aus, über den Ausgang der fälligen Berufung wird der Phillip Berger weinend schweigen.

Und ebenso wird der Philipp Berger emsig dazu schweigen, dass ich ihn und seinen Partner Andreas Buchholz auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen, die ganz eindeutig unter die §§ 185ff StGB fallen, in Anspruch genommen habe. Die Euroweb habe ich gemäß § 6 TMG über die erneute Rechtsverletzung der insofern nicht klug erscheinenden Herren "Rechtsanwälte" informiert.

Mehr dazu später. (Erledigt)

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die drehen sich das auch echt so wie die es brauchen. Einfach nur lächerlich.

Was das Rechenzentrum angeht.. Das werden ein paar Rootserver oder ähnliches in einem Rechenzentrum sein, mehr auch nicht.

Anonym hat gesagt…

Wegen der Rechnung aus dem Jahre 2012 gibt es ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat die Richterin dies nicht zur Kenntnis genommen oder ihre Anwältin hat sie doch nicht weggeschickt. Beides wäre schlimm.
Nun fragt es sich,ob eine Berufung Sinn macht und wer die Berufung machen soll.

. hat gesagt…

Die Berufung macht so und so Sinn. Ich glaube aber, die Anwältin hat die Rechnung abgeschickt. So hat die Richterin, obwohl ich ausgedruckte Webseiten vorgelegt habe und den Vortrag mit einer eindeutigen Eidestattlichen Versicherung beschwert habe, auch moniert, dass diese nicht wüsste, was ich denn gemacht hätte... ich denke, die wollte aus Gründen nicht, die mit dem Verfahren nichts zu schaffen haben sollte.

Schwarzbrief-Verteilung Kassel hat gesagt…

Habe einen eingeschriebenen Drohbrief für Sie. Wundern Sie sich also nicht, wenn es heute nacht um 3 Uhr dreimal klingelt!

. hat gesagt…

@"Schwarzbrief-Verteilung Kassel"

Nicht schlecht. Wie lange hast Du HARTZ-IV-Empfänger(in) eigentlich gebraucht um die geschätzten 120 Kommentare dieser Art einzutragen? Den ganzen Tag und noch die Nächte drum herum?

Ich musste jeden nur einmal anklicken, die waren also schnell weg.

Du bekommst HARTZ-IV, weil eine Tätigkeit Deiner Person in einer Firma höchst ineffzient ist.

Andererseits: Bewerb Dich doch mal bei der Euroweb. Die müssen im Vertrieb mit einer hohen Fluktuation leben. Da wärst Du doch gewiss richtig. Und die Kunden muss ja auch nicht nur Philipp Berger beleidigen. Das kannst Du, monetär gesehen, billiger. Aus inhaltlicher Sicht sind die Verbalergüsse des Philipp Berger wohl unübertreffbar "billig".

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