15.06.2013

Die Euroweb, der Christoph Preuß, die Berger Law LLP und die Folge eines Prozessberichtes

Die Euroweb, der Christoph Preuß, die Berger Law LLP, der Philipp Berger, der Andreas Buchholz und die Folge eines vorlauten Prozessberichtes.

Es war Philipp Berger, der mit dem Bericht über das Verfahren unbedingt "öffentlich das Maul aufreißen" musste.

Weiter so, Herr "Rechtsanwalt"!

8 Kommentare:

Problembärdompteur hat gesagt…

Mach Sie alle platt!

. hat gesagt…

".jaja, steht eh alles in den Gerichtsakten. Keine Ahnung was genau und wo genau, aber egal."

Nun denn, die Angabe von Seite im Absatz im Urteil - die in der Strafanzeige auch zweimal aufgeführt wird - sollte genügen um einen Tatverdacht zu begründen.

Hinsichtlich Ihrer Lesefähigkeiten ist sicher richtig, dass Sie sich "Oberst a. D." nennen. Allerdings zweifle ich an Ihrer Berechtigung den Dienstgrad - und damit Titel - zu führen.

Sie Gossenkrimineller.

. hat gesagt…

Allerwerteste Sockenpuppen!

Meine Grußworte hinsichtlich "Eurer" wertlosen "Kommentare" findet Ihr im letzten Absatz dieses wichtigen Artikels.

Anonym hat gesagt…

Aber, aber. Das sind doch keine Sockenpuppen. Nein, wirklich nicht. Das sind "echte" Profis.

Alles schon dagewesen!^^

Anonym hat gesagt…

Hast du ihm das auch verbal gesagt?

. hat gesagt…

"Hast du ihm das auch verbal gesagt?"

Was meinst Du?

Anonym hat gesagt…

Ob du dich auch traust, ihm das ins Gesicht zu sagen, was du da der Staatsanwaltschaft schreibst.

. hat gesagt…

"Ob du dich auch traust, ihm das ins Gesicht zu sagen, was du da der Staatsanwaltschaft schreibst."

Jederzeit. Und er weiß auch, das sich das tun werde, weil ich ihm ähnliches schon mal ins Gesicht gesagt habe. Der Satz hieß:

"Herr Berger! Hören Sie endlich auf zu lügen!"

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