13.06.2013

Eine öffentliche Frage an "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten / Düsseldorf)

Was, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, würde wohl passieren wenn das AG Kassel im Verfahren 244 DS 2640 Js 14696/11 zu dem Urteil kommt, dass die Bezeichnung Ihrer Person in einem Schriftsatz als "Krimineller"

a) eine wahre Tatsachenbehauptung ist,
1.)  weil Sie mehrfach am Prozessbetrug der Euroweb teilnahmen,
2.)  weil Sie einen Zeugen zur uneidlichen Falschaussage anstifteten um gemeinsam mit der Euroweb Prozessbetrug zu begehen,
3.)  weil Sie selbst in eigener Sache Prozessbetrug begingen,
4.)  weil Sie zahlreiche Personen oder Firmen unter bewusst falschem Vormachen und mit der Androhung eines enormen Vermögensverlustes zu Zahlungen an die Euroweb bewegten, welche diese nicht leisten mussten,
5.)  weil Sie Dritte sowie mich selbst öffentlich verleumden oder verleumden lassen und

b) schon aus jedem einzelnen dieser Gründe, erst recht jedoch in dieser Gesamtheit, in einem Schriftsatz an ein Gericht geäußert werden durfte?

Dann, Herr "Rechtsanwalt" Angeklagter Philipp Berger, möchte ich nicht Ihrer Haut stecken. Denn ich werde alles dafür tun, dass das Gericht in der Urteilsbegründung

      1.) nicht (um Sie zu schonen) bei nur einer der Feststellungen
      unter a) stehenbleibt, sondern
      2.) auch noch fest stellt, dass Sie die Strafanzeige in dem vollen
      Bewusstsein, dass Sie tatsächlich wiederholt und oft kriminell handeln,
      erhoben haben und die Staatsanwaltschaft anweist auch wegen versuchter
      schwerer Freiheitsberaubung gegen Sie, Herr Philipp Karl Berger,
      zu ermitteln!

Ich finde es also wirklich sehr schade, dass der Termin verlegt wurde:

Jeder einzelne Tag, den ich das von mir so erwartete Urteil früher vorlegen kann, ist nämlich ein verdammt guter Tag für die Rechtspflege!

Mein persönliches Risiko ist dagegen vergleichsweise sehr gering.

Dieser Artikel wurde von der Berger Law LLP aus 5 x abgerufen. Zuletzt am Freitag, 14.06.2013 um 21:17. Ich gehe auf Grund "technischer Merkmale" davon aus, dass die Berger Law LLP den RSS-Feed abbonniert hat und neue Artikeln sofort prüft.

2 Kommentare:

Webdesigner hat gesagt…

Hallo!

Ich habe auch Zugriffe vom Berger-Net (217.5.171.122). Die Browserkennung ist interessant:

Mozilla/5.0 (Windows NT 5.1; rv:21.0) Gecko/20100101 Firefox/21.0

Demnach benutzt die Berger Law LLP immer noch Windows XP. Ich weiß ja nicht: Aber haben Anwälte nicht grundsätzlich die Interessen (und Daten) Ihrer Mandanten zu schützen? Wie stimmt das damit überein, dass da ein höchst unsicheres, veraltetes und nicht mehr mit Updates versorgtes Betriebssystem benutzt wird?

Wenigstens ist der Browser aktuell...

Anonym hat gesagt…

XP wird noch bis April 2014 von Microsoft mit Updates versorgt, der Extended Support läuft erst dann aus. Gleichwohl wird XP in der Tat den heutigen Anforderungen an Sicherheit nicht mehr gerecht.

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