29.07.2013

Euroweb/Webstyle+Berger - Eine gute Gelegenheit für Opfer und deren Anwälte

Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen.

Formell bin ich der Angeklagte und ebenso formell ist Philipp Berger seiner Behauptung nach das "Opfer". Die "Straftat"? Ich habe den Philipp Berger in einem Schriftsatz an ein Gericht(!) als "Kriminellen" bezeichnet, was ich im Anbetracht meines Wissens über den Mann nicht nur für eine zulässige Meinungsäußerung sondern darüber hinaus noch für eine wahre Tatsachenbehauptung halte.

Da mir bekannt ist, dass die Berger Law LLP des Philipp Berger in einer nahezu unüberschaubaren Zahl von Prozessen für die Euroweb wissentlich unwahr vorgetragen hat und dabei stets in der Absicht handelte, für die Euroweb durch diese Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erwirken will ich die Gelegenheit nutzen um dem Philipp Berger schwierige Fragen zu stellen.

Als "Opfer" ist er Zeuge und er darf, bei Androhung einer empfindlichen Strafe nicht unwahr aussagen - nur schweigen darf er, um sich nicht selbst zu belasten. Wie dessen "Schweigen" wirken wird, wo es doch um die Frage geht, ob es überhaupt eine Beleidigung sein kann, wenn man den Philipp Berger den bekannten Tatsachen gemäß als einen "Kriminellen" bezeichnet kann sich jeder denken. Das gleiche gilt übrigens, wenn er sich auf seine Schweigepflicht beruft - während ich vorlege, wann wo und warum er selbst und sein Partner Andreas Buchholz die Gerichte belogen und was er veröffentlichte.

Ich fordere als Opfer und Anwälte auf, mir weitere, dem Herrn Philipp Berger  zu stellende Fragen zu übermitteln.

Ich werde wörtliche Protokollierung und dann Einsicht in dieses Protokoll verklangen, daraus auch veröffentlichen. Damit das Verfahren wenigstens einen Nutzen hat.

Der höchst uneinsichtigen Staatsanwaltschaft Kassel werde ich am Donnerstag ein weiteres Mal beibringen, dass auch ein Rechtsanwalt, also ein so genanntes "Organ der Rechtspflege", ein höchst ordinärer Krimineller sein kann.

Ich rechne, weil ich einen schönen "Katalog" an den Berger zu stellende Fragen und dazu dann nicht nur Gerichtsakten habe, fest mit einem Freispruch und lade zu diesem "Fest für die Gerechtigkeit" herzlich ein.

Freilich werde ich über den Vorgang öffentlich berichten. Auch darüber, wie dreist sich der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten verhielt, als er im vollen Wissen um seine prozessualen Lügen und im vollen Wissen darüber, dass er als Anwalt in zahlreiche Betrugshandlungen verstrickt ist, behauptete, es sei "Verleumdung" und "Beleidigung", ihn, das sogenannte "Organ der Rechtspflege" als als einen "Kriminellen" zu bezeichnen.

Um das Gericht über dessen Teilnahme an kriminellen Handlungen aufzuklären sind dann auch die verlogenen Veröffentlichungen dieses besonderen Exemplars der Gattung "Rechtsanwalt" (um ihn nicht einen "zweiten Gravenreuth" zu nennen) von höchstem Interesse...

Und die habe ich alle sorgfältig gespeichert.

Pech für den Philipp Karl Berger. Und für die StA Kassel, die mal wieder mehr glaubt als ermittelt. Ich halte jetzt beide für dumm, denn

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"

Ach so. Das Gericht hat einen Teil der Anklage bereits auf meine scharfen Proteste hin gar nicht erst zugelassen, weil keine Straftat vorlag. Das war die Anzeige des Präsidenten des LG Kassel, der ein Problem damit hatte, dass ich zweien seiner Richter "Rechtsbeugung" vorhielt.

Auch hier war der Hintergrund, dass ich genügend Anhaltspunkte dafür vorbringen konnte, dass die von mir vorgetragene Tatsache wahr ist.

22.07.2013

Berger Law LLP + Euroweb: Noch eine gerichtsbekannte Niederlage


I.)

Tja. Ich weiß ganz und gar überhaupt nicht warum... kann ja sein, der Herr Berger will den Verlust des Verfahrens nachher nur auf den Dortmunder Kollegen schieben. Oder man hat eingesehen, dass die Chancen für die Euroweb besser ohne den Herrn Berger stehen, der neuerdings nicht gerade kleine Niederlagen gegen mich (einen Schlosser)  geradezu einsammelt. Wobei ich mich frage, was denn bei der gegenwärtigen Sachlage besser werden sollte.

Mindestens eines wird die Beauftragung des neuen Anwaltes aus dem fernen Dortmund mit sich bringen: Dieser wird den Prozessstoff nun sortieren und vor allem versachlichen - mindestens letzteres lag sehr weit außerhalb der geistigen Potenz des Philipp Berger. Wie dann die fällige Neubewertung aussieht wird sich zeigen. Womöglich gibt ja der neue Anwalt den guten Rat, bei mir die Unterlassungserklärung sang und klanglos abzugeben, beim Gericht die Erledigungserklärung.

Was den neuen Anwalt betrifft, wäre dieser gerade in den Strafsachen wohl eine ganz brauchbare Adresse für die "Großkopferten" bei der Euroweb. Sein Aufsatz "Der zivilrechtliche Vertrag als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht", erschienen in Duncker + Humblot, "Schriften zum Strafrecht", Band 68, könnte doch inhaltlich - und ich betone, dass es Zufall ist - in einem sehr engem Zusammenhang mit den Anklagen gegen den Christoph Preuß stehen.

Und Dortmund liegt ja auch schon ein gutes Stück auf dem Weg nach Leipzig.

II.)


Wie allerdings der von mir anonymisierte Florian P. auf das Briefpapier der höchst negativ bekannten Kanzlei Berger Law LLP kommt ist mir ein Rätsel. Der hat die Kanzlei vor gefühlten Ewigkeiten verlassen. Chaos in der Kanzlei? Das kenne ich vom Gravenreuth.

Abmahnen muss der Herr Florian P. das aber selber.

Nachtrag

Mir wird gerade zugeflüstert, dass Philipp Berger seine Berufungsentgegnungsschrift bei der Euroweb vorlegen musste. Es sei dann, unter gleichzeitigem Feilhalten auffälliger Gesichtsausdrücke, sehr merkwürdig geatmet worden. Danach wurde dann der neue Anwalt beauftragt. Ich weiß aber weder wer da flüstert, warum er flüstert und ob ich das glauben kann oder vielmehr soll - und dann auch nicht warum ich das soll. Aber es klingt in den Grundzügen schon mal äußerst plausibel. Nur die Ausschmückungen halte ich für übertrieben. Also für geringfügig übertrieben natürlich.

Ich weiß ja, dass einem bei den Bergerschen Schriftsätzen gelegentlich entweder die Lachkrankheit zu Boden reißt oder die Hutschnur glüht. Oft beides zu gleich.


20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.