20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.


11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gratuliere! War das Frau Käfer? Die tritt doch normalerweise als Sprachaufseherin auf und urteilt über Zeichensetzung, Einzelworte und Semantik im Allgemeinen....

Anonym hat gesagt…

Dieser Einladung möchte ich gern folgen.

Ein freier Journalist

Jörg Reinholz hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

(Vermutlich Philipp Berger hat unter versehentlicher Eingabe meines Namens gesagt:)

Du Witzbold hältst nur eine einstweilige Verfügung in Händen.

Viel Spaß bei der Hauptsache, du Großmaul!


Nun, Herr "Rechtsanwalt", veröffentlichen Sie doch den verbotenen Artikel einfach auf Ihrer eigenen Webseite! Das haben Sie doch bisher vermieden.

Übrigens:

LG Hamburg - Richterin Schäfer
OLG Hamburg - Richter Buske

Glaubt denn der Herr Philipp Berger denn wirklich, dass diese Richter für ihn eine Ausnahme von der Hamburger Linie machen würden?

Ich glaube, dafür reicht sein Licht nicht.

Anonym hat gesagt…

Wurde die Gegenseite gehört, oder war es ohne Anhörung?

Problembärdompteuer I. hat gesagt…

"Ich glaube, dafür reicht sein Licht nicht."

welches Licht? Hat der superkompetente Herr Rechtsanwalt Berger denn eins? Und falls ja, warum schmiert er bei Prozessen dann so oft und peinlich ab?

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, das Maul ist beim superkompetenten Rechtsanwalt Berger größer als seine Fähigkeiten als Anwalt.

Warum sonst sollte er wohl eine Schreibhure brauchen, die für ihn in einem anonymen Blögchen, abstruse Ansichten verbreitet um die "Erfolge" bergerscher Bemühungen aufzuhübschen?

Nur Nulpen brauchen sowas.
Und psychisch eingeschränkte Gestalten.

Oberst a. D. hat gesagt…

Dartscheiben mit dem Jörg-Reinholz-Konterfei finden derzeit reißenden Absatz!

Anonym hat gesagt…

"Nur Nulpen brauchen sowas.
Und psychisch eingeschränkte Gestalten."

Du sagst es. Letzteres ist hier wohl der Fall. Jetzt hängt der WAHNsinnige wahrscheinlich gerade bei sich im Büro ab und trällert unmusikalisch wie eh und je ein Lied ala:

http://www.youtube.com/watch?v=v1D3dYup6xU

Tja, selber schuld.

. hat gesagt…

"Wurde die Gegenseite gehört, oder war es ohne Anhörung?"

Die Gegenseite hat sich zur Abmahnung geäußert. Deren Äußerungen habe ich dem Antrag auch pflichtgemäß beigefügt.

. hat gesagt…

"Dartscheiben mit dem Jörg-Reinholz-Konterfei finden derzeit reißenden Absatz!"

Antwort - Variante 1:

Wo?

Ich verlange Unterlassung oder angemessene Tantiemen.

Antwort - Variante 2:

Och. Gehts diesmal zum Euroweb-Inscentiv-Saufen nur noch in die Eckkneipe?

Alles meine Schuld...

. hat gesagt…

"Dartscheiben mit dem Jörg-Reinholz-Konterfei finden derzeit reißenden Absatz!"

Antwort - Variante 3:

Bitte Film drehen und auf dem Euroweb-Konto bei YouTube veröffentlichen. Ich liebe es von Kriminellen gehasst zu werden.

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