31.08.2013

Noch was zur: "Berger Law LLP" bzw. "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf")

Figur 1: (Bildschirmfoto) gezeigt wird Andreas Buchholz, man beachte aber die "briefmarkengroß" abgebildete Person in Hintergrund

Figur 2: (Vergrößerung) Da wurde digital nacharbeitetet. Offenbar will da jemand nichts (mehr) mit der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" (agiert jetzt als "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") zu tun haben.

Über die Qualität der Nachbearbeitung kann man streiten. Auch darüber, ob man das als Zeichen einer fortschreitenden sozialen Isolierung der Partner Andreas Buchholz und Philipp Berger werten kann. Ebenso darüber, ob der bunte, teils "etwas zu grell" geschminkte Aufzug vom 1. August 2013 nicht vielmehr eine Demonstration gegen eine solche, von mir für gegeben gehaltene, soziale Isolation war.

Das Euroweb-CMS ist offenbar gefährlich! + Redaktioneller Hinweis

Christian Hermanns Konterfei und dessen persönliche Daten sind aktuell auf folgender URL noch abrufbar:
http://www.berger-law.de/rechtsanwaelte/Christian-Hermanns-Rechtsanwalt-in-Duesseldorf.php

Das ist ein weiterer berufs- und wettbewerbsrechtlicher Verstoß der Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz, denn Christian Hermanns ist längst für eine Kanzlei in Mönchengladbach tätig.

Dabei weiß ich nicht mal, ob Philipp Berger und Andreas Buchholz für den von diesen zu vertretenden berufs- und wettbewerbsrechtlichen Verstoß wirklich was können. Denn es handelt sich offenbar um eine gefährliche Disfunktion des "Euroweb-CMS". Eine Lachnummer von einem CMS muss das sein! Zudem gab es den Fehler schon einmal bei den "Euroweb-Referenzkunden" der Berger-Law-LLP. Die Euroweb-Spezialisten konnten den also nicht reparieren ... ich halte diese Reparatur für trivial.

Dieses "Euroweb-CMS" ist also gefährlich, denn Kunden der Euroweb könnten ebenso wie die "Referenzkunden" Philipp Berger und Andreas Buchholz in die Gefahr laufen unbewusst etwas rechtswidriges zu veröffentlichen - was sie gelöscht glauben. Das kann Abmahnungen einbringenund richtig teuer werden oder den Euroweb-Kunden sogar Strafverfahren einbringen!

Redaktioneller Hinweis:

Den Name des Christian Hermanns sowie alle seine Daten und Bildnisse werde ich binnen eines Monats aus diesem Blog löschen (anonymisieren), da gegen Christian Hermanns aus meiner Sicht nichts vorliegt und weil ich seine berufliche Zukunft nicht nur deshalb dauerhaft zerstören oder behindern will, weil er mal - aus Not - Angestellter der Berger Law LLP war.

Einwendungen, z.B. hinsichtlich einer Beteiligung an "Schweinereien" bitte ich substantiiert per Email binnen einer Notfrist von 2 Wochen zu erheben.


Anders als garstige und kriminelle Zungen behaupten achte ich nämlich das Recht und auch das Persönlichkeitsrecht. Über Personen, die ich aber für aktive oder erst kürzlich aktive Kriminelle halte, berichte ich die Wahrheit aber ohne Hemmungen und schreibe auch öffentlich, was ich präzise über deren "Trampeln und Blöken" denke - dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger dürfte das inzwischen durchaus klar geworden sein. Zudem ist der 1. August ja nun trotz der Reise einer ganzen Delegation seiner und des Andreas Buchholz Kanzlei nach Kassel auch kein "Kanzleifeiertag" geworden.

Angestellte Anwälte und "freie Journalisten" der "Berger Law LLP" (jetzt "Rechtsanwälte Buchholz und Kollegen", Düsseldorf), die sich im vollen Wissen um die Folgen an Handlungen des Philipp Berger oder der Euroweb zu meinem Nachteil beteiligt haben (nicht ausschließlich: Jean-Paul Bohne, Anne Sulmann, Sabine Mertens) haben dieses Privileg der Löschung nicht - jedenfalls nicht ohne dass sich diese dafür persönlich bei mir entschuldigen sowie mir über die Gründe des eigenen Handelns Auskunft geben. (Und natürlich vorher kündigen!)

Das gilt auch für bisher nicht genannte Teilnehmerin an der fehl geschlagenen "1. August Demonstration."

Erhellendes über und für die "Berger Law LLP" (= "Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") und offene Worte für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Update)

Figur 1: Briefkopf der "Buchholz und Kollegen": Da ist doch schon wieder jemandem die Flucht aus dem Anstellungsverhältnis gelungen...
Die "Berger Law LLP" und die "Kanzlei Buchholz und Kollegen" sind also faktisch identisch. Ich hatte derlei schon geahnt, denn es gab nach dem 1.8.2013 weiter tägliche Zugriffe von der Bergerschen IP-Adresse - was bei einem tatsächlichen Umzug technisch nicht möglich gewesen wäre. Neben der IP-Adresse übernahmen "Buchholz und Kollegen" auch gleich die Telefon- und Faxnummern sowie das Gerichtsfach der Berger Law LLP.

Also ob das so einfach gänge. Hoffentlich wissen die Vertragspartner vom Übergang auf der Seite der Schuldner.

Noch mehr davon?
Figur 2: Aus dem selben Brief. Die "Rechtsanwälte" der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" haben auch das Gerichtsfach der Berger Law LLP!
Also, falls gegen die Berger Law LLP ein Vertretungsverbot für die Euroweb erging (was ich wegen dieses Verfahrens erwarte und sogar anregte), dann wäre dieser offensichtliche Versuch der Umgehung schlicht dumm. Von "Rechtsanwälten" würde man so eine Dummheit nicht erwarten, denn das Verbot gälte auch für jede Nachfolgeorganisation. Das ich mir so gut vorstellen kann, dass die Anwälte dieser Kanzlei so drastisch dumm handeln, spricht nicht für die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Das aktuelle Handeln der "Berger Law LLP" als "Buchholz und Kollegen" lege ich in die Kategorie "Täuschen, Tricksen, Tarnen". Denn da, wo jetzt "Buchholz und Kollegen" darauf geschmiert wird, ist erweislich "Berger Law LLP" drin. Für mich ist das aus wie nach dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums umetikettierte Konserven.

Und wie war das gleich mit "Querulantentum"?

Figur 3: Immer noch derselbe Brief. Ja, wo kommt denn diese Beschwerde her? Sofortige Beschwerde kann doch nur derjenige einlegen, zu dessen Nachteil ein Beschluss erging? Und laut den garstigen und verlogenen Veröffentlichungen des Philipp Berger hat doch die Euroweb gegen mich (und andere) immer nur gewonnen? Sind diese Veröffentlichungen dieses Schreihalses etwa vorsätzlich herabwürdigend und vorsätzlich die Wahrheit verzerrend? Das ist wohl so!
Ach ja: Unsinnige und unzulässige Beschwerden, lange Schriftsätze, schon blöde Verleumdungen und kruses Zeug sind Merkmale des nunmehr als "Bergersches" zu bezeichnenden, speziellen Form des Querulantentums ("Querulantitis Bergerensis"):
Figur 4: Immer noch derselbe Brief. Verloren hat die Euroweb. Und "Schuldner" bin ich nicht.

Ich bin in der Sache 34 O 5/12 kein "Schuldner", sondern "Gläubiger", genauer "Unterlassungsgläubiger". Hinsichtlich des nicht erfolgreichen Antrages der Euroweb (ziemlich naseweis vertreten von Philipp Berger) war ich "Antragsgegner". Offenbar hat da ein "querulierender Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und Düsseldorf (nur behauptet: Frankfurt) ein heftiges Problem damit, die Parteien korrekt zu benennen. Kann gut sein, das liegt an meiner Person. Da hat wohl jemand die Neigung, die Contenance und somit den Überblick zu verlieren wenn er meinen Name schreibt. Und offenbar wird das bei dem "Nervenbündel" immer schlimmer.

Mich erst in die Hauptsache zwingen (die liegt jetzt beim OLG Düsseldorf und ich habe einem Beschluss zufolge - über den der Herr Berger nichts veröffentlicht - gute Aussichten), dann höchst voreilig den Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung stellen, diesen erwartungsgemäß nicht erwirken - also zu verlieren - dann querulatorisch die Kosten nicht tragen zu wollen und nun auch noch eine (wie ich meine) klar unzulässige, also aussichtslose "sofortige Beschwerde" anstrengen. Alles angeblich im Auftrag der von der Berger Law LLP schlecht beratenen Euroweb.

Wer hat denn da keine Ahnung von den prozessualen Abläufen bei Stellung eines Antrages nach § 926 ZPO gehabt? Ich jedenfalls nicht. Ich habe längst nicht nur in der Sache gegen die von der "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen", beide Düsseldorf) vertretene Euroweb gewonnen.

Pack Dich mit Deinen "Scheiß-Lügen", Du "RECHTSANWALT"!

Wer war es?


Figur 5: Das wird wohl mal wieder nichts.

Meine Güte! DER schon wieder! Ich hoffte, der ist samt seinem anwiderndem Gesülze in der Versenkung verschwunden. Husch, husch! Herr Philipp Karl Berger!

Figur 6: Querulanz und Lügen können leicht zum Markenzeichen werden! Alle Seiten dieses widerlichen Gesülzes des Philipp Berger will ich meinen Lesern nicht zumuten.

Offene Worte für den "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger:

Herr Philipp Berger, Sie belügen schon wieder mal das Gericht!

Das OLG Düsseldorf hat Ihren höchst querulatorischen Vortrag - um Sie zu schonen - wenn schon nicht ignoriert, so doch mit keiner Silbe bedacht und statt dessen von Ihrem Jammern ungerührt meinem Antrag stattgegeben. Es war der einzige, also der zu meiner "Prozessfähigkeit" und dazu, wie "ach ungerecht" die Entscheidung, Ihren lächerlichen Antrag hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit abzulehnen, doch sei. In dem Zusammenhang: Sie berichten doch - ich sage dazu: "im Stile eines Arschlochs" - über jeden "Scheiß", besonders gern identifizierend und herabwürdigend über PKH-Anträge. Wo ist denn Ihr Bericht über die OLG-Entscheidung I-20 U 66/13? Und wo ist denn Ihr Bericht über Ihre eigene Antragsrücknahme hinsichtlich der Pfändung meiner Domain "fastix.de"? Erst in einem von mir so schon bei dem Ex-Kriminellen (verstorbenen) Günter Freiherr von Gravenreuth gesehenen "Allmachtswahn" und in der Absicht, mich und Dritte herabzuwürdigen, öffentlich das große Maul schwingen; dann verlieren und, um nicht als Idiot dazustehen, "ums Verrecken" nicht mit der ganzen Wahrheit rauszurücken - das ist eine äußerst präzise Beschreibung genau Ihres Verhaltens, Herr Philipp Berger!

Herr Philipp Berger: Sie haben es mit Ihrem aufgeblasenem Ego und der damit verbundenen großen Fresse - hinter der viel heiße Luft aber nicht viel Können und im Rahmen der zu vergleichenden Probanden (Rechtsanwälte) nach meiner Meinung allenfalls geringe Intelligenz steckt - nur geschafft, dass infolge Ihrer dreckigen, öffentlichen Lügen und Provokationen Ihre Mandanten (die Euroweb und Sie selbst) schwersten Rufschaden erlitten haben!

Herr Philipp Berger: Wenn Sie an den Auseinandersetzungen mit mir nicht vollständig zerbrechen wollen (Anzeichen für eine "äußerst bedenkliche geistige Konditionierung" glaube ich auch Ihrem hier gezeigten Schriftsatz entnehmen zu können) dann sollten Sie sofort aufhören. Auch im Interesse der Euroweb, Ihrer und derer Mitarbeiter ... die mir inzwischen sogar richtig leid tun.


Mit allem Verlaub ist es nämlich so, dass Sie - als Anwalt - in der Öffentlichkeit gerade keine gute Figur machen, sondern zunehmend wie ein "Idiot" dastehen - und die Euroweb nur noch tiefer in den Abgrund reißen.

Herr Philipp Berger (und Herr Andreas Buchholz!): Nicht nur die Euroweb - sondern auch Ihre Angestellten leiden unter Ihrem Verhalten - und letztere müssen versagen, wenn diese - nach dem Sie "einen Riesenhaufen Scheiße gebaut" haben - dann für Sie "die Kartoffeln aus dem Feuer holen" sollen.

Herr Philipp Berger, Sie sollten Ihre Webseite, vor allem Ihre verlogenen, mich und Dritte (darunter Rechtsanwälte und Gegner der Euroweb) herabwürdigenden "Pressemeldungen" löschen, den illegalen Blog der "Gerichtsreporterin" (hinter Sie erweislich selbst stecken) schließen, alle Rechtsstreite mit mir beenden, auf alle Titel verzichten, alle Kosten übernehmen, mir Schadensersatz leisten und sich unverzüglich Hilfe suchen. Die übrigen Anwälte der "Berger Law LLP" bzw. jetzt der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (Düsseldorf) können diese nämlich nicht leisten.

Denn "Rechtsanwälte" haben dazu einfach mal die falsche Geisteswissenschaft studiert!

Anders ausgedrückt: Herr Berger, Sie haben im Grunde(*) kein juristisches Problem!
*) Ihre stark zunehmenden juristische Probleme, Herr Philipp Karl Berger, sind sämtlich Folgen Ihrer für mich offensichtlich stark beschädigten geistigen Kondition.


Update, 1.9.2013

Insbesondere der Herr Berger möge mal nachdenken, was er in der Vergangenheit über mich berichtet hat.

Die letzten seiner mir bekannten Schriftsätze sind auf eine Minderung der ihm oder der Euroweb auferlegten Gerichtskosten gerichtet. Falls der Herr Berger oder eines dieser Würstchen, die mir mutmaßlich in seinem Auftrag unterstellen, ich würde um etwas "betteln", dann werde ich mich zu einem Gegenschlag berechtigt sehen und mal darlegen, wer hier immer wieder wie um was bettelt!

Haben Sie das verstanden, Herr Philipp Karl Berger?

30.08.2013

Betrugs/Untreue-Vorwürfe gegen die Internet Online Media GmbH :: Lügen der Internet Online Media GmbH über meine Person

Die "Internet Online Media GmbH" wirbt:
"Besser platziert zu sein als die Mitbewerber und dabei gezielt die Interessenten zu erreichen, die eine Immobilie in Freiburg verkaufen möchten: Wir haben es geschafft! Herr Schubert ist begeistert vom
Service der Internet Media."
Soso. Die "Internet Online Media GmbH" sitzt nicht nur ebenfalls in der Düsseldorfer Hansaallee 299, hat mit Daniel Fratzscher nicht nur einen der Mitgründer der "Euroweb Internet GmbH" als Geschäftsführer und ist nicht nur eine Tochter der Euroweb - sondern betreibt auch die gleiche "Referenzkundenmasche". Die gewiss nicht nur mich moralisch anwidert sondern auch juristisch "höchst fragwürdig" ist. Ich meine mit "juristisch": zivil- und strafrechtlich.

Auf der "Internet Online Media GmbH" bzw. deren Geschäftsführer Daniel Fratzscher lastet nun der Verdacht des Betruges bzw. der Untreue

Angebot der Firma ist es, für die Kunden bei Google die Addwords-Werbung zu betreiben. Wenn die Kunden geworben werden, so wird denen erzählt, diese müssten keine Gebühren an die "Internet Online Media GmbH" zahlen. Im Vertrag steht das dann aber ganz anders. Ich nenne das "arglistige Täuschung", wenn ein Kunde beim Werben um einen Vertrag so verarscht wird und es bleibt ein Geheimnis der "Rechtsprechung", warum manche Richter diese grob arglistige Täuschung nicht anerkennen wollen.

In einem Verfahren vor dem LG München trug genau diese "Internet Online Media GmbH" zunächst vor, diese habe den vertraglich vereinbarten Betrag von monatlich 400 Euro vollständig an die Google Inc. überwiesen. Nachdem von den Gegnern darauf hingewiesen wurde, dass das nicht stimmen könne, weil im Vertrag doch stehe, dass von dieser Summe (entgegen dem vorsätzlich unwahren Werbeversprechen) aber doch Bearbeitungsgebühren abgezogen würden, wurde behauptet, es seien Zahlungen unter Abzug der Bearbeitungsgebühren an die Google Inc. erfolgt. Erst nachdem dann die Gegner vor Gericht fragten, wieso denn dann nachweislich keinerlei Effekt der Werbung sichtbar geworden ist, räumte die "Internet Online Media GmbH" die bisherigen Falschvorträge (die ich mal "prozessuale Lügen" nenne, weil die "Internet Online Media GmbH" die Wahrheit kannte) ein und erklärte, dass gar nichts an die Google Inc. überwiesen wurde.
Mir liegt nun ein Fall vor, in dem ein Kunde mit der altbekannten "Referenzkundenmasche" geworben wurde. Anders als im Fall der Münchner Sache hatte dieser Kunde aber schon einige Raten bezahlt. Fast 2500 Euro.
  • Dieser Kunde erklärte mir gegenüber, dass ein Werbeeffekt nicht spürbar sei.
Das ist jetzt aber sehr seltsam. Denn Google-Addwords funktioniert so, dass man nur für die "Klicks" bezahlt. Ist ein Werbeeffekt aber nicht eingetreten, so kann man sagen, dass es keine Klicks gab - logischerweise also auch: "Da wurde nichts an Google bezahlt."

Der Kunde fragte also nach. Die Internet Online Media GmbH antwortete:
"Die Firma Internet Online Media GmbH ist eine völlig eigenständige Firma ..."
Oha! Der Registerauszug sagt dazu aber was ganz anderes:
"Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: HRB 54939
Bekannt gemacht am: 15.03.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen 08.03.2011

Euroweb Marketing GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Neue Firma: Internet Online Media GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner redaktionell geändert in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen). Mit der Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42518) als herrschendem Unternehmen ist am 21.01.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011 zugestimmt."
Das mit der "völlig eigenständigen Firma" stimmt also auch nicht. Eine "völlig eigenständige Firma" hat meiner Ansicht nach jedenfalls keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als beherrschte Firma geschlossen, denn damit verliert diese die Eigenständigkeit ja gerade.

Doch die "Internet Online Media GmbH" schreibt weiter:
"Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns leider nicht möglich die an die Firma Google geleisteten Zahlungen offenzulegen."
Echt witzig! Die "Internet Online Media GmbH" will dem Kunde die Vertragserfüllung aus "datenschutzrechtlichen Gründen" nicht nachweisen. Auf deutsch: Die "Internet Online Media GmbH" will dem Kunde damit auch nicht nachweisen, welche Daten sie über ihn gespeichert hat. Das Datenschutzgesetz sieht genau das ganz anders. Konkret hatte der "Referenzkunde" nämlich um einen Nachweis gebeten, wann welche Zahlung(en) in seinem Auftrag an die Google Inc. erfolgt(en). Auch dieser hat, eben weil er keinen Werbeeffekt feststellen konnte, gefragt, was denn nun wann von seinem guten Geld an die Google überweisen wurde. Der Kunde denkt - nach der Auskunftsverweigerung völlig zu Recht - das er "abgezogen" wurde und dass die Internet Online Media GmbH keinen Heller seines Geldes an die Google Inc. gezahlt habe. Und das findet der natürlich echt nicht witzig!

Der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf (und mir) liegt eine entsprechende Strafanzeige gegen Daniel Fratzscher vor. Wegen Betruges und Nötigung, denn die "Internet Online Media GmbH" schreibt weiter:
"Wir erlauben uns noch den Hinweis darauf, dass Gründe, welche für eine Anzeige gegen Herrn Fratzscher sprechen, nicht erkennbar sind und dürfen Sie dazu anhalten sämtliche ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen, andernfalls sehen wir uns gezwungen selbst Anzeige, nämlich gegen Sie, zu erstatten. Wir weisen darauf hin, dass dies zudem auch Schadenersatzansprüche auslösen würde."
Gedanken kann man schlecht zitieren. Ich entnehme dem Gespräch mit dem "Referenzkunden" aber, dass der Kunde etwas dachte wie  

"Herrschaftszoiten! Jetzt leckts mia amoal goanz hinten droa!"

Mitarbeiter der "Internet Online Media GmbH" erzählen dummes Zeug über mich:

Der  Kunde hatte mehrfach telefonischen Kontakt zur "Internet Online Media GmbH". Als er auf meinen Bericht über das Münchner Verfahren hingewiesen habe und meinen Name nannte habe ihm eine Mitarbeiterin der "Internet Online Media GmbH" mitgeteilt, dass der Artikel unwahr und rechtswidrig sei und dass die Geschäftsführer (sic!) der Google Inc.(Hört, hört!) sich bereits deshalb an mich gewendet haben sollen.

Auch das wäre eine vorsätzlich unwahre Darlegung. Ich wüsste nur zu gern ob das eine Geschichte ist, welche sich die Mitarbeiterin ausdachte oder aber wer dieser geistig und wohl auch sonst armen Frau diesen horrenden Blödsinn einimpfte. Fakt ist: Mein Name ist bekannt und Mitarbeiter des Euroweb-Konzerns labern "richtig dämliche Scheiße" über mich. Dafür habe ich jetzt einen Zeuge. Über Typen, die so dummes Zeug über mich erzählen, denke ich:

"Die können mich mal so richtig schön kreuzweise am Arsche lecken."

Ich hätte gern ein paar mehr dieser Aussagen. (Idee: "Ruf doch mal an und notiere Name des Mitarbeiters, Zeitpunkt und Inhalt des Gespräches...")


Das die Mitarbeiter des Euroweb-Konzerns zum Lügen angehalten werden, sogar dazu, vor Gericht als Zeuge unwahr auszusagen, ist ja der Welt inzwischen bekannt.

Und zwar öffentlich, aber explizit auch sowohl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Az. 20 Js 1328/12) als auch der Google Inc.

Übrigens: Auf Grund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wäre die Euroweb Internet GmbH "von der Straftat begünstigte". Lassen sich die Vorwürfe erhärten, dann ist auch Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb also auch "von der Straftat begünstigter" oder sogar "Mittäter" mal wieder "mit von der Partie".

29.08.2013

Warnung: Neue Euroweb-Masche?

Euroweb-Drücker ziehen für ein Hunger-Gehalt von 1000 Euro (brutto!) übers Land. Ohne Provisionen kann man davon nicht dauerhaft leben, das ist pure Not. Was passiert, wenn man ein extrem überteuertes Produkt verkaufen soll? Richtig! Man verkauft (fast) nichts. Drohende, bittere Armut trotz 60 - 74 Stunden Arbeit/Woche ist ein reales Problem für die Drücker im Dienste der Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher.

Ich weiß also nicht, ob das Folgende die in der Not geborene "Nummer" eines solchen Drückers ist oder ob die Euroweb solches neuerdings in den Schulungen lehrt. Was in den "alten" Schulungsunterlagen steht lässt aber dunkelste Befürchtungen zu.

Der "neue" Trick:

Da geht der Euroweb-Drücker also hin und spricht: (sinngemäß)
"Sie unterschreiben schon mal, weil ich jetzt nicht warten kann. Ich kann auch nicht wiederkommen, das Angebot, mit dem Sie etliche tausend Euro sparen, würde verfallen. Dann lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch und rufen mich an.
Ohne Ihre Zustimmung werde ich den Vertrag nicht einreichen."
Nur wenig später will sich die Euroweb dann dem "Referenzkunde gegenüber, der tatsächlich gar nichts spart, sondern viel zu viel für viel zu wenig (und sogar eine Menge "Money for Nothing") bezahlen soll, allen Ernstes auf den angeblich geschlossenen Vertrag berufen. Und verlangt abertausende Euro. Für NICHTS.
Wer, bitte, will sagen, dies sei kein Betrug?

In mindestens einem mir bekannten Fall wird die Euroweb verlieren. Dummerweise hat der Drücker diese Masche vor Zeugen durchgezogen (Hat dem der Berger nicht gesagt, dass er das nicht tun soll?) und das Gericht wird, wenn es MILDE walten lässt, dann darauf kommen, dass zwei Verträge geschlossen wurden:
  1. Der "Systemvertrag" und
  2. ein weiterer, mündlich geschlossener Vertrag wonach die Gültigkeit des "Systemvertrages" erst eintritt, wenn nochmals zugestimmt wird. Bis dahin ist der Systemvertrag allenfalls "schwebend gültig". Also vorliegend ungültig.
Die weniger MILDE Variante wäre, dass das Gericht was von arglistiger Täuschung oder gar Betrug ins Urteil schreibt.

Die Betroffenen werden dann viel Spaß vor dem BGH haben: Ab 2014 können diese nämlich entscheiden, ob die Euroweb die Revision zurückziehen darf.

Ich halte die Euroweb des Christoph Preuß und die "Berger Law LLP" (nachfolgende "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") tatsächlich für so dumm, das Verfahren auch zu beginnen, um dann (mal wieder) querulatorisch-uneinsichtig Berufungen und Revisonen einzulegen und rechne also schon jetzt fest damit, dass ich in mehren Instanzen richtig geil was zum Lachen habe.

Nicht mit, aber über die Euroweb und die der Berger Law LLP nachfolgende Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (Düsseldorf)!

Weiterführender Artikel:

Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!

Rechtsanwältin Anne Sulmann und ihr Geheimnis, weiterer Sieg für Jörg Reinholz gegen "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte")

Die Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann vertritt die Interessen der nicht mehr existierenden "Rechtsanwälte Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen, Rechtsanwälte"). Sie war oder ist (hinsichtlich "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte": mutmaßlich) auch Angestellte der jeweiligen Kanzlei.

Auch das arrogante Selbstlob des Philipp (Karl) Berger stinkt:

In einer Sache vor dem AG Kassel (620 M 5479/11) versuchte der Düsseldorfer/Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt mit unzulässiger, virtueller Kanzlei in Frankfurt am Main) zu einem lächerlichen Wert von 300 Euro an die Domain "fastix.de" zu kommen und hatte sich dabei selbst in eigenen Berichten bereits kräftig Vorschussloorberen erteilt.

Das Geheimnis der "Rechtsanwältin" Anne Sulmann

Die "Rechtsanwältin" Anne Sulmann schreibt mit Schriftsatz vom 18.07.2013 an das AG Kassel:
"Überdies vermögen wir dem im Gutachten formulierten nicht relevanten, aber angeblich noch bestehenden Klärungsbedarf dahingehend aufzudecken, als dass wir mitteilen können, dass Inhaber der der eingetragenen Marke "fastix" seit dem 17.01.2012, dem Tag der Eintragung in das Markenregister, die Nerdcore Sky System UG (haftungsbeschränkt) ist. Diese firmiert seit dem 19.04.2012 unter Fastix Sky GmbH, deren Geschäftsführer der Herr Philipp Berger, Partner der Kanzlei der Unterzeichner, ist."
Der Anwalt studiert im Interesse des Mandanten die Akte; sortiert und versachlicht den Prozessstoff. Das Geheimnis der Anne Sulmann ist (und bleibt) es, wie diese ohne vorher die Akte zu studieren das wohl tun will. Denn bereits am 18.11.2011 schrieb ich in der selben Sache an das Gericht:
"Die Berger GbR hat nicht vor die Domain zu versteigern, denn der Kanzleiinhaber hat schon im August 2011(sic!) die Wortmarke „fastix“ angemeldet. DPMA, Az. 3020110427305. (Anlage). Der werte Herr Berger von der Berger GbR ist Eigentümer und Geschäftsführer der „Nerdcore Sky Systems UG“, für welche er die Marke auch anmeldete. (AG Mönchengladbach, HRB 14330, Anlage)"
Insoweit ist der Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann von der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") zu bescheinigen, dass es bei ihr mit der Aktenkenntnis nicht weit her ist. Diese Anwältin belästigte das Gericht damit, einen "noch bestehenden Klärungsbedarf ... aufzudecken" - der indes längst geklärt war.

Das spricht NICHT dafür, dass Frau Anne Sulmann eine fähige Anwältin ist. Entweder hat Sie es versäumt die Akte zu studieren oder sich die Inhalte nicht gemerkt. Solches kann dazu führen, dass Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann Prozesse für andere Mandanten verliert. Das Risiko, so würde ich sagen, ist vorliegend sehr hoch. Und mich wundert es immer weniger, dass diese es bei den Herrn Berger und Buchholz in Düsseldorf aushalten muss.

Entschuldigungsgrund "Chaos in der Kanzlei"?

Natürlich muss man der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann auch zugestehen, dass womöglich "Chaos in der Kanzlei" herrsch(t)e und die ihr von Philipp Berger übergebene Akte nicht vollständig war. Das hat einst der Gravenreuth (vergeblich) versucht - um sich herauszureden. Nur warum übernimmt diese einen Fall von ihrem Chef Philipp Berger - statt ihm zu sagen, dass er "seinen selbst angerichteten Scheißdreck allein machen" soll?

Der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann steht es zu, hierzu Stellung zu nehmen.

Zum Verfahrensgang

Im gleichen Schriftsatz änderte Frau Sulmann für die Berger GbR "hilfsweise", den Antrag auf den Überweisungsbeschluss insoweit, dass die Verwertung der Domain "fastix.de" anstelle der Überweisung an Zahlung statt (zu einem Wert von lächerlichen 300 Euro!) durch Versteigerung erfolgt.

Sieg für "Schlosser" Jörg Reinholz gegen Rechtsanwälte der "Berger Law LLP"

Im Schriftsatz vom 26.07.2013 erklärt Frau Anne Sulmann dann:
"Hinsichtlich der Domain fastix.de nehmen wir unseren Antrag zurück."
Das mussten diese auch. Denn vorgehalten wurde eine - in Betrugs- und Schädigungsabsicht - willkürlich zu niedrige Bewertung der Domain.

Domainpfändung schlichtweg falsch gemacht

Merksätze:
"Domainpfändung geht zwar. Gibt man aber den Wert (wie vorliegend: sehr deutlich) zu niedrig an, dann hat der Gegner die Möglichkeit der Übertragung zu widersprechen (wg. Überpfändung, Vermögensverschleuderung und sogar Betrugsabsicht)."

Das genau ist dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger hier in die Quere gekommen - und das hätte ich dem offenbar ahnungslos agierenden  "Rechtsanwalt" Philipp Berger schon vorher sagen können. Nur nimmt der - obwohl er sollte - die Rechtsberatung eines Schlossers offenbar erst vor Gericht in Anspruch.

Ein Schlosser gegen acht Rechtsanwälte: Selbsttor der Berger Law LLP

Ich habe mich in dem Verfahren selbst vertreten und mal wieder den klaren Beweis angetreten, dass "Rechtsanwälte" keineswegs mit anderem als Wasser kochen. Manche sind richtige Nieten, das traf z.B. auch für den ebenfalls lauten, ebenfalls arroganten, darüber hinaus kriminellen und von seiner Schädigungsabsicht zerfressenen Günter Freiherr von Gravenreuth zu. Den der Philipp Berger übrigens seinen "Kollege" nannte. Ich enthalte mich mit Blick auf die Scharfrichter mancher Pressekammer und den Verfolgungswahn der Kassler Staatsanwaltschaft über die Gemeinsamkeiten dieser beiden, wohl ganz besonderen "Kollegen" öffentlich zu spekulieren. Gravenreuth kam jedenfalls mit der Differenz zwischen seiner großen Fresse und der Realität - der Verurteilungen zu Haftstrafen wegen Betruges und Untreue - nicht klar und erschoss sich.

Warum ich das berichte:

Ich berichte dieses, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der nicht mehr existierenden "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") öffentlich (auf der Webseite der Berger Law LLP als "Pressemeldung") - und in überdeutlicher, schon dreckiger Schädigungsabsicht - bereits seinen Sieg "feierte" und so tat, als wäre die Domain "fastix.de" schon die seine. Über die von mir - einem Schlosser - erzwungene Antragsrücknahme schweigt der nach seinem eigenen Behaupten aus "sachlichen Gründen" berichtende Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger.

Da muss sich der "Rechtsanwalt" Berger, Philipp aus dem Dorfe Niederkrüchten nun wegen der Häme nicht wundern! Denn wer den Schaden hat, der muss fürs Gelächter nicht mehr sorgen - was insbesondere dann gilt, wenn er - wie hier vorliegend - vorher seiner dreckigen Schädigungsabsicht durch Veröffentlichungen freien Lauf lies.

Wichtiger Hinweis:

Für Anwälte der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") gilt folgendes:

Wer sich an den Handlungen des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger beteiligt, dem ich eine klare Schädigungsabsicht - und insoweit auch betrügerisches, kriminelles Handeln zu meinem Nachteil nicht grundlos unterstelle - der wird dann auch Gegenstand meiner Berichterstattung. Macht derjenige dabei Fehler, dann wird das also auch berichtet. Möge also jede und jeder - im eigenen Interesse - überlegen, ob er sich beteiligt oder den niederträchtig handelnden Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger seinen "Scheiß" selbst machen lässt.

Neben der Euroweb ist nämlich auch Philipp Berger ein sogenannter "Killermandant", dessen Übernahme wohl überlegt sein will.

Ich persönlich hätte - wäre ich Anwalt - mit Blick auf meine berufliche Zukunft lieber den Job verloren, als Philipp Berger und/oder die Euroweb zu vertreten.

Noch Fragen?

28.08.2013

whois für buchholz-law.de - und was daran interessant ist

Figur 1: Das ist mir nicht entgangen ...

Figur 2: Das auch nicht!
Und schon gar nicht ist mir entgangen, was daran wirklich interessant ist!

Anwälte, welche Opfer der Referenzkundenmasche der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH oder der WN Online-Service GmbH & Co KG vertreten, sollten sich melden um präzise zu erfahren, was so interessant ist.

Figur 3: Geheimtipp! Bildschirmfoto vom 28. August 2013
Wer es jetzt noch nicht weiß, dem kann ich nämlich mit meinem brauchbaren Aktengedächtnis und der ebenfalls ordentlichen Wissensreflexion (einst gelobt von einem "Rechtsanwalt" Andreas Neuber, Krefeld) helfen.

Es handelt sich um einen "Sargnagel", der bei der "Beerdigung" der von der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH und künftig wohl auch der WN Online-Service GmbH & Co KG erhobenen Ansprüche sehr nützlich ist.

27.08.2013

Das ist ja ulkig!

Ein gewisser kleiner Anwalt B. aus einem Kaff am Niederrhein bettelt aktuell vor dem AG Kassel um einen Preisnachlass für ein Gutachten. Die von ihm bereits gezahlten 1800 Gemeinschaftsocken sind ihm jetzt zu viel, denn er ist in Not geraten. Zuvor nahm er seinen Antrag, eine Domain weit unter deren Wert zu pfänden, zurück.

Sinnbild: Morgen nach dem Gewitter - Rechte: Jörg Reinholz, August 2013

Jetzt bin ich ja gespannt, was das Großmaul darüber zu berichten weiß. Seine bisherigen und nunmehr obsoleten Berichte hat der niederträchtige Anwalt B. weder korrigiert noch gelöscht.

Könnte sein, demnächst erscheint eine Geschichte, die Ross, Reiter und sogar die Marke der Glöckchen am Zaumzeug nennt. Je nach dem was gewisser kleiner Anwalt B. aus einem Kaff am Niederrhein demnächst tut oder unterlässt. Falls der übrigens wissen will, wie es zu dem Niedergang seiner Kanzlei kam, dann sollte er über seine dreckige Niedertracht mal nachdenken.

Bevor die Frage zum Foto kommt: Es ist auch diesmal der Lago di Garda. Standort: Oberhalb von Torbole.

24.08.2013

Euroweb hat ab 2014 ein heftiges Problem; Arglistige Täuschung in Grundsatzurteil (BGH) möglich

"Die Unternehmen verhindern Grundsatzurteile dadurch, dass sie kurz vor Urteilsverkündung die Forderung des einzelnen Kunden befriedigten oder die Revision vor dem Bundesgerichtshofs (BGH) zurücknehmen"

Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch

Ab dem Jahr 2014 sollen Revisionen vor dem BGH nur noch mit Zustimmung der Gegner zurückgenommen werden können. Das wird wohl dazu führen, dass viele betrügerisch agierende Unternehmen (darunter fallen nach meiner Ansicht grundsätzlich auch alle Versicherungen) Revisionen vermeiden und den BGH wesentlich entlasten.

Ein großes Problem für die Euroweb

Gerade die Euroweb Internet GmbH ließ durch den diese vertretenden Anwalt in der Vergangenheit in folgenden 5 Fällen zurücknehmen um ein Grundsatzurteil wegen arglistiger Täuschung zu vermeiden:
  1. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  2. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  3. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  4. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  5. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Die bis Juli die Euroweb vertretende Kanzlei Berger Law LLP (Philipp Berger, Andreas Buchholz) hat im Falle der Sache VII ZR 22/11 danach sogar - lügend - verkündet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - obwohl der vorsitzende Richter Prof, Dr. Kniffka des zuständigen 7. Zivilsenates ganz klipp und klar darlegte, dass er die arglistige Täuschung erkenne: Er wird von in der Verhandlung Anwesenden mit Worten wie "Arglistiger geht es kaum noch!" zitiert.

Auch das OLG Frankfurt hat die mit der Referenzkundenmasche verbundene  Preisgestaltung, also das Geschäftsgebaren der Euroweb bereits als "unseriös" eingestuft. Wenn man den juristischen Kauderwelch in die vom deutschen Volk tatsächlich verwendete Sprache übersetzt und weiß, dass sich die Zivilgerichte beim Feststellen strafrechtlich relevanter Sachverhalte bis zur Rechtsverweigerung zurückhalten, dann kann man auch sagen, "Das OLG hat den Betrug ganz klipp und klar erkannt".

Die Zahl der (Ober-)Gerichte, welche also eine Abweisung der Zahlungsklagen der Euroweb wegen der dem Betrug nahestehenden Arglist abweisen oder abweisen würden wächst demnach ständig.

Ab dem Jahr 2014 wird die Euroweb also Revisionen vermeiden

Denn die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wissen, was dann "abgehen" würde.

Oder eben nicht. Anderes haben die ja auch nicht (ein)sehen können.

Sinnbild: Gewitterstimmung, Rechte: Jörg Reinholz

14.08.2013

Berger Law LLP (Restanwälte: Philipp Berger + Andreas Buchholz) - insgesamt mehr als 86% Intelligenzverlust

Über: Intelligenzverlust

Die von "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz (Düsseldorf) geführte Kanzlei  hat seit dem Jahr 2010 insgesamt mehr als 86% der Anwälte verloren. Die Rumpfkanzlei besteht aus zwei "Restanwälten", ehemals waren es 15..

Wie schon am ersten August festgestellt gibt die Kanzlei eine virtuelle Adresse - dazu noch außerhalb des Kammerbezirkes an in dem die beiden "Restanwälte" zugelassen sind - an, was nicht zulässig ist.

Wie es weitergehen kann:

Es wird befürchtet, dass die Kanzlei "Berger Law LLP" demnächst auch noch einen Insolvenzantrag stellt, die "virtuelle Adresse" und die Auflösung der Verträge mit sämtlichen angestellter Anwälten lassen die Insolvenz jedenfalls dringend vermuten. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere der Restanwalt Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)  nicht mehr über die Prozesskostenhilfeanträge Dritter identifizierend berichtet, sondern über die eigenen.

Über: Schlechte VERLIERER, anwaltliches Motzen und Selbstmitleid:

Die "aktuelle" (korrekt benannt: zu Lasten eines Kollegen höchst bösartige) "Berichterstattung" der Berger Law LLP stellt sich somit ganz ähnlich wie das Herummotzen des Günter Freiherr von Gravenreuth vor dessen Verurteilung und dann dem Selbstmord dar. Auch dieser kriminelle Anwalt erging sich in persönlichen Angriffen, während ihn das Selbstmitleid zerfraß. Ich unterstelle den Herren  Berger und Buchholz dass diese nichts anderes als schlechte VERLIERER sind.

Dieses gilt gerade auch vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Verfolgung mindestens des Philipp Berger - die gerade hinsichtlich des Berufes keineswegs mit "MILDE" enden wird..

Das Ende?

So wie es aussieht ist die Berger Law LLP nicht mehr mit Sachen der Euroweb Internet GmbH befasst.

Sinnbild: Beste-Laune-Wetter in den Dolomiten (Rechte: Jörg Reinholz, August 2013)


03.08.2013

Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" jetzt im virtuellen Büro - womöglich "Küchenanwälte", hohes Risiko für Mandaten: schwerer Berufsrechtsverstoß


Figur 1 (Bildschirmfoto): Auf Knall und Fall eine neue Adresse.  Üblicherweise würden bei einem Umzug in eine andere Stadt sich zumindest einige Angestellte für einen Arbeitgeberwechsel entscheiden.

Das ist seit dem 1. August 2013 die neue Adresse der Berger Law LLP. Auf die Frage, warum die Berger Law LLP "umgezogen" ist, gibt es derzeit und von denen keine Antwort, aber einen Hinweis:

Figur 2 (Schreiben vom 15.07.2013): Hat sich die Euroweb von der Berger Law LLP oder die Berger Law LLP von der Euroweb getrennt?

Warum jetzt die Berger Law LLP die Vertretung der Euroweb niederlegte  ist nicht bekannt. Wahrscheinlich sind:

Da die Berger Law LLP aber die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter (z.B. Webstyle GmbH) als praktisch einzigen Kunde hatte folgt aus der wahrscheinlichen Beendigung dieser Partnerschaft das die Berger Law LLP ebenso wahrscheinlich nicht mehr genügend Einnahmen hat um den Mietvertrag in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf aufrecht erhalten zu können und eine sehr billige Lösung suchte. Sowas um die 199 Euro käme da gerade recht!

Die Adresse im Tower 185 ist bekannt. Eine Bürosuite, sehr viele Firmen: 
 
Figur 3 (Bildschirmfoto): Angebot der Excellent Buiness Centers GmbH: 199 Euro für ein virtuelles Büro. Bei der "eigenen" Faxnummer hätten die Anwälte der Berger Law LLP wohl genauer hinsehen sollen. Und mangels eigenem Wissen übers Berufsrecht wohl die Anwaltskammer fragen, ob das so geht...

Schauen wir mal nach den Telefonnummern:

Für alle Anwälte der "Berger Law LLP"

Tel. 069 / 505047 - 412
Fax 069 / 505047 - 450

Das "OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 411
Fax 069 / 505047 - 450

Das "Excellent Business Center Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 0
Fax 069 / 505047 - 450.

Ich muss mit dieser Aufzählung nicht weiter machen, das genügt vollauf.

Also hat die Kanzlei Berger Law LLP (Partner und Geschäftsführer Philipp Berger und Andreas Buchholz) die gleiche Faxnummer, wie die Frankfurter Niederlassung der Kölner Excellent Business Centers GmbH und außerdem noch ein orthopädisches Forschungsinstitut. Und wohl sehr viele andere, darunter womöglich sogar höchst zweifelhafte Firmen.

Denn ganz offensichtlich handelt es sich demnach um das Angebot "Virtual Office", welches wie folgt beschrieben wird:
Repräsentative Geschäftsadresse
Eigene Telefon- & Faxnummer
Anrufentgegennahme im Firmennamen
Briefannahme inklusive
50 Anrufannahmen inklusive
4 Stunden kostenlose Nutzung des Konferenzraums, Tagesbüros oder Lounge inkl. W-LAN
€ 199 statt € 611,- See more at: http://www.excellent-bc.de/frankfurt/tower-185.php#sthash.m35ONzYg.dpuf
Demnach hat die Kanzlei Berger Law LLP der Herren Berger und Buchholz wohl ein "kleines" Problem mit der Adresse. Das ist seit ich 2010 zum ersten mal mit Philipp Berger Kontakt hatte die Dritte Adresse: Der garstige Krefelder "Rechtsanwalt" Andreas Neuber titulierte Dritte schon wegen weitaus weniger Umzügen (und zu Unrecht) als "Mietnomaden". (Ich habe das gespeichert, Herr Neuber!)

"Küchenanwälte"?

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage, wo arbeiten denn jetzt die Partner und Angestellten der Berger Law LLP tatsächlich? Zu Hause? Für diese Fälle hat sich der Volksmund den oft als "böse und herabwürdigend" empfundenen Begriff "Küchenanwälte" ausgedacht.

Figur 4 (Bildschirmfoto): Weitere Adresse einer Firma des Philipp Berger. Man beachte die Telefonnummer. Abzocker machen sowas. Bei seriösen Personen ist derlei strikt verpönt. Die Böcklinstr. 16 in Düsseldorf ist laut Google Streetview ein Wohnhaus. Die letzte bekannte Wohnadresse von Philipp Berger ist Schuberstr. 2 in 41372 Niederkrüchten. Bezirk des LG Mönchengladbach und damit der Rechtsanwaltskammer Mönchengladbach. Inkassobutzen müssen übrigens die zulassende Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Die fehlt. Das wirft erhebliche Zweifel an der Seriosität  und Rechtstreue des "Organs der Rechtspflege" Philipp Berger auf. Das besonders deshalb, weil ich dem Philipp Berger schon mehrfach in diesem Blog auf das unvollständige Impressum hinwies, was in seiner Kanzlei auch abgerufen wurde und worauf hin sich am - seit dem vorsätzlich - rechtswidrigen Zustand nichts änderte.

Hohes Risiko für potentielle Mandanten  - Verstoß gegen Berufsrecht?

Fakt  ist, die Faxnummer 069 / 505047 - 450 ist eine solche, die von vielen Firmen - den Kunden der "Excellent Business Centers GmbH" und von dieser selbst - genutzt wird. Damit werden die Inhalte der Faxe an die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP aber erweislich Dritten bekannt. Irgend wer muss das Fax ja lesen und dann weitersenden. Nicht wahr?

Ich stelle mir gerade den denkbaren Fall vor, dass ein Frankfurter einen mehrdimensional erfahrenen Strafverteidiger, z.B. wegen eines Vergewaltigungsvorwurfes braucht und dessen Schwiegermutter "in spe" diejenige ist, welche dessen Fax "kurz anlesen und dann an den richtigen Empfänger weitersenden" soll...

Ich kann mir auch sonst partout nicht vorstellen, dass das ein Mandant möchte, noch das solches berufsrechtlich zulässig sein könnte. Was ist denn mit der anwaltlichen Schweigepflicht, meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz? Das Sie die Angestellten eines solches Büroservices (die vielleicht sogar Leiharbeiterin ist) wie eine eigene Rechtsanwaltsgehilfin belehren und überwachen können Sie ja demnächst spaßeshalber mal der alten oder neuen Anwaltskammer erzählen!

Und was passiert, wenn der Dienstleister versehentlich ein Fax oder Post an die falsche Adresse weiter leitet?

Weiter ergibt sich aus der Entgegennahme und dem Weiterversand von Poststücken (also auch Zustellungen!) "Briefannahme inklusive" die Gefahr, dass bei den in vielen Fällen kurzen Notfristen von nur einer Woche eine Säumnis der Kanzlei entsteht, die dann (z.B. gemäß § 85 Abs. 2 ZPO) zu Lasten der Mandaten geht. Auf deutsch: Man hat ein signifikant erhöhtes Risiko Prozesse und damit Vermögen und sogar seine Freiheit zu verlieren wenn die Kanzlei eine solche virtuelle Adresse verwendet.

Meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz:

Wie passt das zur Sorgfaltspflicht? Sie sollten potentielle Mandanten unbedingt auf diese Risiken hinweisen. Ach? Dann bekommen Sie kein Mandat mehr? Ja, das ist richtig. Und besser für die Rechtssuchenden.

Dann wäre da noch was: Wenn der Anwalt keine Kanzlei im Bezirk der Kammer unterhält, dann ist die Zulassung zu widerrufen. Es ist höchst zweifelhaft, ob die Berger Law LLP und damit die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz überhaupt eine Kanzlei im Sinn des Gesetzes (der Berufsordnung) unterhalten.

Und nimmt denn das "Excellent Business Center" Zustellungen an?


Sollten die Herren Berger und Buchholz der Kammer gegenüber eine andere Adresse angeben, dann wäre die im Impressum der Berger Law LLP falsch.

Das ist böse, böse, böse!


Ups!

Waren das am 1.8. womöglich drei traurige Gestalten, die sehen wollten, WER denen die "schönen" Aufträge und praktisch wohl auch schon den Job "versaut" hat?

Es täte mir, wenn es denn zuträfe, GEWISS NICHT leid.

Hier gehts für die Partner und Angestellten dann wohl weiter.

Ich erinnere den Anwalt Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz an mein erstes Mail aus dem Jahr 2010. Es sieht so aus, als wäre dieses die Phase, in der sich meine damaligen Ankündigungen als zutreffende Voraussage erweisen - angedeutet hat sich das schon viel früher.

Philipp Berger wollte - wohl weil er meint, RECHTSANWÄLTE seien dem Rest der Welt überlegen - nicht auf mich hören.  

Das und den nenn ich mal "grundlos arrogant".


Weiterführend: 


01.08.2013

Freispruch für Kritiker des Philipp Berger (Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP) (Update)

Am 28.7.2013 habe ich wie folgt berichtet:
"Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen."
Diese Gelegenheit habe ich genutzt und reichlich vorgelegt.

Das Resultat ist (für mich: erwartungsgemäß)  ein 

Freispruch.

Es dürfte sich damit um eine weitere Dimension für den urplötzlich auf den Gebiet des Strafrechts "mehrdimensional erfahrenen" Philipp Berger handeln, welche diesen Fachmann wundert und das Volk (in dessen Name das Urteil gesprochen wird) amüsiert.

Zitate aus dem Mund der Richterin:
  1. "schwierige Rechtsfrage",
  2. "müssten die Akten von dutzenden Verfahren lesen und noch einen Termin machen",
  3. "Abgrenzungsproblem" ... "grenzwertige Äußerung" ... "bewegt sich mit seinen Äußerungen hart an der Grenze" ... "müsste die Frage geklärt werden, ob er das Gericht nur auf Verhaltensweisen hinweisen wollte"
  4. "selbst ein Verbotsirrtum käme in Frage"
  5. "Äußerung war nicht öffentlich" - "fraglich, ob das überhaupt zu bestrafen ist"
  6. "müssen überlegen, wie wir beiden Seiten was geben"
Ich denke auch, dass das Gericht mir darin folgte, dass Philipp Berger, mehrfach bewusst falsch vor den Gerichten vortrug um sich selbst oder der Euroweb und deren Töchtern einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Ich habe mehrere solche Fälle vorgetragen, die erweislich falschen Äußerungen konkret benannt, und auch vorgetragen warum die Berger Law LLP nach meiner Ansicht in Betrugsabsicht bewusst falsch vortrug. Ging es doch um meine Äußerung in einem Gerichtsverfahren, der Philipp Berger sei ein Krimineller.

Philipp Berger, der mit seinem Strafantrag also grandios scheiterte, erschien (wohl) gleich mit drei mit weiteren Anwälten oder Mitarbeitern (Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska habe ich erkannt) der Kanzlei. Scheinbar gibt's da nicht viel zu tun

Andererseits könnte ich mich geadelt fühlen, weil der Philipp Berger offenbar gegen mich nicht alleine "an kann" und deshalb des seelischen und juristischen Beistandes "der halben Kanzlei" bedarf. Der "kleine Schlosser aus dem Osten" Jörg Reinholz ist nicht mehr nur "Chefsache" - jetzt arbeitet man schon im Team! Und das mal wieder erfolgsfrei.


Im Verfahren wurden dem Philipp Berger eine Menge für ihn schwieriger Fragen - zum größten Teil hinsichtlich vorsätzlich unwahrer Vorträge in zahlreichen Prozessen gestellt, die er zum großen Teil auch dann unter Hinweis auf seine Schweigepflicht nicht beantwortete, wenn er über den gleichen Sachverhalt zuvor öffentlich berichtet hatte. Das fand und finde (wohl) nicht nur ich merkwürdig. Sichtbar und auffällig war, dass Philipp Berger wohl auf Grund der ihn aufregenden Fragen mehrfach sehr komisch schaute und den Eindruck erweckte, dass er ein "gastronomisches Problem" habe - von dem ich nicht annehme, dass es durch Nahrung verursacht wurde.

Ich tippe, gewiss nicht grundlos, auf "Aufregung".

So habe ich ausgeführt, dass die Kanzlei Berger vor dem Kammergericht Berlin (Az. 23 U 229/11) vorsätzlich unwahr vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Webstyle GmbH, vor dem LG Düsseldorf jedoch parallel vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Euroweb Internet GmbH. Das im gleichen Zeitraum. Ich habe es mir nicht verkneifen können, die anwesenden Begleiter, namentlich nenne ich hier Andreas Buchholz, vor einer Wiederholung derartiger prozessualer Lügen zu warnen. Philipp Berger erklärte auch hierzu, er sei durch die Mandate zum Schweigen verpflichtet...

Ich habe z.B. auch vorgelegt, dass Philipp Berger in einem Artikel öffentlich vorsätzlich unwahr vormachte, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - und vorgetragen, dass Prof. Dr. Kniffka vom BGH in genau diesem Verfahren (VII ZR 22/11) aussagte, dass er der Revision der Euroweb keine Folge geben werde, weil er die arglistige Täuschung als gegeben ansah.Worauf hin die Euroweb die Revision zurück zog.

Philipp Berger hat hierzu - als Zeuge - ausgesagt, er habe nie öffentlich unwahr vorgemacht, dass der BGH die arglistige Täuschung der Euroweb nicht habe erkennen können und auf meine Nachfrage, Zitieren und Vorlage über den Artikel ausgesagt, "Jedes Wort darin ist wahr". Das habe heute der Staatsanwaltschaft Kassel als vorsätzliche Falschaussage, verbunden mit der Absicht der Freiheitsberaubung, angezeigt.

Ich habe vorgetragen, dass die Kanzlei anno 2001 von Philipp Berger und dem Gründungsmitglied der Euroweb, Amin El Gendi, nahezu zeitgleich mit der Firma gegründet wurde. Wozu die Euroweb von Anfang an eine quasi hauseigene Kanzlei benötigte kann sich jeder vorstellen.

Ich habe vorgetragen, dass Philipp Berger mehrfach - auch zu meinem Nachteil - versuchte, sich Domains weit unter Wert anzueignen. Das betraf die Domain Nerdcore.de die bis zu 25.000 Euro Wert war und die er für 100 Euro "an Zahlung statt" (was juristisch ein großer Unterschied zu "erfüllungshalber" ist, z.B. eine Rücküberweisung des den Pfändungsbetrag übersteigenden Mehrerlöses - den die Euroweb prompt "spenden" wollte - ausschließt!). Dazu trug ich vor, dass Philipp Berger seine Firma "M&B SkyConcept Manojlovic & Berger UG (haftungsbeschränkt)" in "Nerdcore Sky Systems UG" umbenannte - die Domain dann also an ihn weitergegeben werden sollte. Ich trug also vor, dass der angestrebte Schaden hier bei 24.900 Euro lag. Auch im Falle einer weiteren von Philipp Berger betriebenen Pfändung konnte ich vorlegen, dass dieser für 300 Euro - wieder an Zahlung statt - äußerst billig an meine Domain "dieWohnung.de" kommen wollte. Das vom Gericht bestellte Wertgutachten kam dann zu einem Wert von ca. 3700 Euro. Angestrebter Schaden demnach: 3400 Euro. Fatal für Philipp Berger: Er wollte auch "fastix.de" für 300 Euro und damit weit unter Wert an sich bringen und hatte die "Nerdcore Sky Systems UG" voreilig in "fastix Sky Systems GmbH" umbenannt und die Marke "fastix" für diese Firma eintragen lassen (kostet 360 Euro). Auch dieses äußerst böswillige Verhalten habe ich vorgetragen und das war dem Gericht aus der beigezogenen Akte auch bekannt. Übrigens hat der Philipp Berger für das Wertgutachten 1800 Euro "gelatzt". Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.

Eine weitere, wesentliche Rolle dürfte der Blog einer gewissen "Gerichtsreporterin" gespielt haben über den ich dem Gericht vortrug, dass dieser von der Kanzlei Berger Law LLP betrieben wurde, und das sich darin - neben Formalbeleidigungen mehrfach Berichte über Sachverhalte fanden, die nur mir, ggf. der Euroweb und stets dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten bekannt waren. Darunter auch Auskünfte, welche die Staatsanwaltschaft Kassel dem Philipp Berger rechtswidrig zukommen ließ.

Philipp Berger versuchte schon wieder den unwahren Eindruck zu erwecken, ich habe noch nie ein Verfahren gegen die Euroweb gewonnen, dabei trägt schon die Abschlusserklärung hinsichtlich der Verbotsverfügung des AG Düsseldorf wegen der aus dem Netz der Euroweb erfolgten Angriffe auf meine Webserver seine Unterschrift. Was ich dann auch sofort vortrug. Außerdem versuchte er dem Gericht vorzumachen, dass nur ich Strafanzeigen gegen ihn gestellt habe. Auch hier wusste er aber: Das ist nicht wahr, denn mindestens die Strafanzeige wegen des Vorfalls vor dem OLG Düsseldorf / Cafe Luise stammt vom Präsidenten des OLG. (Was ich dann auch sofort vortrug.) Seine Aussage über die vielen Anzeigen: Er müsse ja schon Angst haben bei einer Verkehrskontrolle verhaftet zu werden. Da musste ich kurz lachen: Demnach muss Philipp Berger nämlich doch - neben so gar praktisch erscheinenden, genauer an den für Ihn richtigen Stellen auftretenden Erinnerungslücken - etwas haben wie ein Textgedächtnis.

Auch mein Vortrag, dass Philipp Berger das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 hinsichtlich meiner Klagebefugnis bewusst täuschen wollte, fand Gehör beim Gericht. Immerhin hatte er nur eine Woche vor dem Datum des die Klagebefugnis verneinenden Schriftsatzes, auf der eigenen Webseite genau aus jener Veröffentlichung des AG Kassel zitiert, die meine Klagebefugnis bejaht. Auch diesen Artikel habe ich prompt vorgelegt.

Dann legte ich eine aktuelle einstweilige Verfügung des LG Hamburg vor, mit der die Verbreitung eines Artikels des Herrn "Rechtsanwalts" Philipp Berger untersagt wird - Anspruchsgrundlage sind (wie meist in solchen Sachen) §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff StGB, hier besonders auch §186 StGB. Das LG Hamburg folgte meiner Darstellung, dass ich in dem Artikel verleumdet werde.

Ich war also gut vorbereitet!

Entsprechend mies entwickelte sich die Stimmung unter der Berger-Mannschaft. Ich würde sogar sagen, diese - insbesondere Philipp Berger - haben recht "bedröppelt" geschaut, als diese nach dem mit dem Freispruch einhergehenden Ende der Verhandlung das Gericht auffällig eilig verließen. Das war dem Habitus nach keine Gruppe stolzer Anwälte mehr (dieser Eindruck wurde vor der Verhandlung zu erwecken versucht) sondern ein "Häufchen Elend".

Die Staatskasse, also der Steuerzahler, trägt alle (notwendigen) Auslagen (also auch die meinen) des von Philipp Berger aus meiner Sicht höchst mutwillig verursachten Verfahrens. Da die mindestens zwei, mutmaßlich drei begleitenden Partner und Angestellte der Berger Law LLP keine Rolle in dem Prozess spielten und deren Kosten nicht ersetzt werden, wird der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger die Reisekosten sicherlich unter "Gruppenreise, Betriebsausflug" verbuchen. Für einen ganzen Tag Abwesenheit erhalten Selbständige (soweit ich es weiß) übrigens ganz "Hartz-IV-mäßig" 32 Euro: Außer Spesen nichts gewesen! 

Ach so: Nicht zu Hause nachmachen

Der Freispruch war aus den besonders unter 2. in den Zitaten der Richterin zu findenden Gründen nur einer der 2. (in meiner persönlichen Skala sogar nur der 4.) Klasse und erfolgte in der Form also um Arbeit (die Durchsicht dutzender Verfahrensakten) zu vermeiden. Ich hätte gerne einen der Ersten Klasse gehabt, habe aber keinen "Beschwer". Nur zu gern hätte ich das Gericht dazu gebracht, das Verhalten des Philipp Berger zu bewerten und in einem Urteil meine Äußerung, dieser sei ein Krimineller, als eine hinsichtlich des Tatsachenhintergrundes eindeutig zulässige Wertung zu bezeichnen.

Anderseits: Freispruch ist Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft wird, da diese den Vorschlag der Richterin mit trug, keine Rechtsmittel geltend machen - der Freispruch ist damit praktisch rechtskräftig.

Eine neue Erkenntnis:

Laut Philipp Berger hat Andreas Buchholz das Passwort für die Benutzung des "CMS" unter berger-law.de. Ob das stimmt? Wer weiss das schon? In Folge des mir bekannten Verhaltens der Anwälte der Berger Law LLP würde ich mich jedenfalls für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit einer der Aussagen eines Mitgliedes der Kanzlei definitiv nicht verbürgen wollen. Das gilt für Zivilverfahren und nun auch für Strafprozesse. Aber in meiner Strafanzeige vom 2.8.2013 gehe ich davon aus...

Ein Ratschlag an "Rechtsanwalt" Philipp Berger:

Er mache nie wieder vor, ich sei ein "Querulant" und nicht prozessfähig. Sonst schlage ich zurück. Denn genau seinen Strafantrag - und so manchen Vortrag vor Gericht - betrachte ich unter den mir bekannten Umständen sehr begründet als querulatorisch. Hat er das verstanden oder soll ich das dem allerwertesten Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger in GROSSBUCHSTABEN hinter die Ohren schreiben?

Ein Ratschlag an Christoph Preuß von der Euroweb:

Philipp Berger hat ausgesagt - und das steht dann auch im Protokoll - das er (respektive die Kanzlei) mit der Berichterstattung ("Ligitation PR") von den Mandanten beauftragt ist. Ich empfehle der Euroweb daher diese auf unwahre, die Markteilnehmer täuschende Berichte (die also Werbung sind) zu prüfen.

Da wäre die Sache mit den 20.000 Kunden, der glatten öffentlichen Lüge des Philipp Berger, dass aus einem Schriftstück eines Steuerberaters irgendwas mit 40.000 Kunden zitiert worden wäre, da wäre die Sache mit dem eigenen Rechenzentrum (die Verfügung 34 O 5/12 ist noch in Kraft!) und dann diese sorgfältige und zur Täuschung der Marktteilnehmer geeignete und offensichtlich auch dazu bestimmte Auswahl bei der Berichterstattung. So fehlt z.B. die Richtigstellung, dass die einstweilige Verfügung gegen den WDR aufgehoben ist. Und von den zahlreichen verlorenen Verfahren findet man auf der Webseite der Berger Law LLP gleich mal gar nichts - das nenne ich eine Scheinwelt!

Ich vermute, der Christoph Preuß will sich, vertreten von wem auch immer, nicht mit mir darüber streiten.

Am besten wäre, die Berger LAW LLP entfernt die, eindeutig auf Desinformation getrimmte Berichterstattung über die Euroweb und die Webstyle komplett. Der Herr Andreas Buchholz hat laut Philipp Berger das Passwort und ein Anruf dürfte hier in Anbetracht der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes nicht zu viel Mühe machen.

Und außerdem betreibt die Euroweb den Server billigst in Bulgarien - nicht in einem "Rechenzentrum", sondern in einem ordinärem Bürogebäude und mit einer ordinären, für Rechenzentren weder geeigneten noch vorgesehenen Standleitung angeschlossen. Wie bei den übrigen Kunden auch mit kostenloser Software: Apache, PHP, MySQL und darüber hinaus mit Plesk und "hostet" um die 1300 Kunden pro Server. Was die Kanzlei Berger für die Euroweb vor dem AG Wolfsburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 C 53/09 - um die tatsächlich extrem hohen Preise zu begründen - bestritten hat ... Interessant, wenn die Webseiten der Kanzlei Berger auf ".php" enden und die Mailadressen der Kanzleimitglieder mit Plesk verwaltet werden. Klar habe ich auch das vorgetragen.  

Und auch in diesem Fall die Betrugsabsicht beim Name genannt!

Update, 2.8.2013:

Auf Grund einer höchst aktuellen, gemeinschaftlich und zu meinem Nachteil begangenen Straftat (§§ 185 ff StGB, also Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede in öffentlicher Schrift) des Philipp Berger und des Andreas Buchholz halte ich es für möglich, dass doch noch ein "Freispruch erster Klasse" daraus wird. Immerhin ging es ja um meine Einschätzung, dass der Philipp Berger ein Krimineller sei. Philipp Berger musste - wohl aus so sehr "niedrigen" Gründen wie Niedertracht und Rachsucht mir gegenüber - unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung noch einen Beweis dafür liefern. Andreas Buchholz nahm teil, weil nur er (so Philipp Berger als unter Strafandrohung zur Wahrheit verpflichteter "Zeuge") das Passwort zum CMS hat und als "Rechtsanwalt" erkennen konnte was er damit veröffentlichte.

Ich habe auf Grund der Vorkommnisse zwei Strafanzeigen (die erste ist ein Strafantrag) gestellt:
  1. Gegen Philipp Berger und Andreas Buchholz. beide Berger Law LLP, "Tower185", Frankfurt am Main wegen Verleumdung, Herabwürdigung und Beleidigung durch öffentliche Schrift.
  2. Gegen Philipp Berger wegen einer vorsätzlich falschen Aussage in einem Strafverfahren, die aus meiner Sicht mit der Absicht des Versuches der Freiheitsberaubung verbunden war.

Ich habe dafür folgende Worte:

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"