24.08.2013

Euroweb hat ab 2014 ein heftiges Problem; Arglistige Täuschung in Grundsatzurteil (BGH) möglich

"Die Unternehmen verhindern Grundsatzurteile dadurch, dass sie kurz vor Urteilsverkündung die Forderung des einzelnen Kunden befriedigten oder die Revision vor dem Bundesgerichtshofs (BGH) zurücknehmen"

Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch

Ab dem Jahr 2014 sollen Revisionen vor dem BGH nur noch mit Zustimmung der Gegner zurückgenommen werden können. Das wird wohl dazu führen, dass viele betrügerisch agierende Unternehmen (darunter fallen nach meiner Ansicht grundsätzlich auch alle Versicherungen) Revisionen vermeiden und den BGH wesentlich entlasten.

Ein großes Problem für die Euroweb

Gerade die Euroweb Internet GmbH ließ durch den diese vertretenden Anwalt in der Vergangenheit in folgenden 5 Fällen zurücknehmen um ein Grundsatzurteil wegen arglistiger Täuschung zu vermeiden:
  1. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  2. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  3. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  4. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  5. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Die bis Juli die Euroweb vertretende Kanzlei Berger Law LLP (Philipp Berger, Andreas Buchholz) hat im Falle der Sache VII ZR 22/11 danach sogar - lügend - verkündet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - obwohl der vorsitzende Richter Prof, Dr. Kniffka des zuständigen 7. Zivilsenates ganz klipp und klar darlegte, dass er die arglistige Täuschung erkenne: Er wird von in der Verhandlung Anwesenden mit Worten wie "Arglistiger geht es kaum noch!" zitiert.

Auch das OLG Frankfurt hat die mit der Referenzkundenmasche verbundene  Preisgestaltung, also das Geschäftsgebaren der Euroweb bereits als "unseriös" eingestuft. Wenn man den juristischen Kauderwelch in die vom deutschen Volk tatsächlich verwendete Sprache übersetzt und weiß, dass sich die Zivilgerichte beim Feststellen strafrechtlich relevanter Sachverhalte bis zur Rechtsverweigerung zurückhalten, dann kann man auch sagen, "Das OLG hat den Betrug ganz klipp und klar erkannt".

Die Zahl der (Ober-)Gerichte, welche also eine Abweisung der Zahlungsklagen der Euroweb wegen der dem Betrug nahestehenden Arglist abweisen oder abweisen würden wächst demnach ständig.

Ab dem Jahr 2014 wird die Euroweb also Revisionen vermeiden

Denn die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wissen, was dann "abgehen" würde.

Oder eben nicht. Anderes haben die ja auch nicht (ein)sehen können.

Sinnbild: Gewitterstimmung, Rechte: Jörg Reinholz

3 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

"Euroweb hat ab 2014 ein heftiges Problem"

Vielleicht gibt es die Euroweb 2014 aber ja auch schon gar nicht mehr, und damit ein Problem weniger.

Das Gisela ist ja quasi schon weg vom Fenster.
Die Euronepp wird folgen.

Anonym hat gesagt…

"Das Gisela ist ja quasi weg vom Fenster."

Leider nein, erst kürzlich hat 'Es' mal wieder einen Kalauer veröffentlicht, der natürlich auch wieder prompt von den speicherleckenden Sockenpuppen frenetisch bejubelt wurde.

Da in der Kanzlei (mit Briefkastenadresse in FFM) ja nur noch 2 'Möchtegern-Anwälte' hausieren, besteht ja immerhin die 50:50 Chance, den Pamphlet-Verfasser zu erwischen.

Anonym hat gesagt…

Ups!
"speicherleckenden" sollte natürlich "speichelleckenden" heißen.

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