29.08.2013

Warnung: Neue Euroweb-Masche?

Euroweb-Drücker ziehen für ein Hunger-Gehalt von 1000 Euro (brutto!) übers Land. Ohne Provisionen kann man davon nicht dauerhaft leben, das ist pure Not. Was passiert, wenn man ein extrem überteuertes Produkt verkaufen soll? Richtig! Man verkauft (fast) nichts. Drohende, bittere Armut trotz 60 - 74 Stunden Arbeit/Woche ist ein reales Problem für die Drücker im Dienste der Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher.

Ich weiß also nicht, ob das Folgende die in der Not geborene "Nummer" eines solchen Drückers ist oder ob die Euroweb solches neuerdings in den Schulungen lehrt. Was in den "alten" Schulungsunterlagen steht lässt aber dunkelste Befürchtungen zu.

Der "neue" Trick:

Da geht der Euroweb-Drücker also hin und spricht: (sinngemäß)
"Sie unterschreiben schon mal, weil ich jetzt nicht warten kann. Ich kann auch nicht wiederkommen, das Angebot, mit dem Sie etliche tausend Euro sparen, würde verfallen. Dann lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch und rufen mich an.
Ohne Ihre Zustimmung werde ich den Vertrag nicht einreichen."
Nur wenig später will sich die Euroweb dann dem "Referenzkunde gegenüber, der tatsächlich gar nichts spart, sondern viel zu viel für viel zu wenig (und sogar eine Menge "Money for Nothing") bezahlen soll, allen Ernstes auf den angeblich geschlossenen Vertrag berufen. Und verlangt abertausende Euro. Für NICHTS.
Wer, bitte, will sagen, dies sei kein Betrug?

In mindestens einem mir bekannten Fall wird die Euroweb verlieren. Dummerweise hat der Drücker diese Masche vor Zeugen durchgezogen (Hat dem der Berger nicht gesagt, dass er das nicht tun soll?) und das Gericht wird, wenn es MILDE walten lässt, dann darauf kommen, dass zwei Verträge geschlossen wurden:
  1. Der "Systemvertrag" und
  2. ein weiterer, mündlich geschlossener Vertrag wonach die Gültigkeit des "Systemvertrages" erst eintritt, wenn nochmals zugestimmt wird. Bis dahin ist der Systemvertrag allenfalls "schwebend gültig". Also vorliegend ungültig.
Die weniger MILDE Variante wäre, dass das Gericht was von arglistiger Täuschung oder gar Betrug ins Urteil schreibt.

Die Betroffenen werden dann viel Spaß vor dem BGH haben: Ab 2014 können diese nämlich entscheiden, ob die Euroweb die Revision zurückziehen darf.

Ich halte die Euroweb des Christoph Preuß und die "Berger Law LLP" (nachfolgende "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") tatsächlich für so dumm, das Verfahren auch zu beginnen, um dann (mal wieder) querulatorisch-uneinsichtig Berufungen und Revisonen einzulegen und rechne also schon jetzt fest damit, dass ich in mehren Instanzen richtig geil was zum Lachen habe.

Nicht mit, aber über die Euroweb und die der Berger Law LLP nachfolgende Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (Düsseldorf)!

Weiterführender Artikel:

Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

http://www.noah-conference.com/2013/london13/participants/

. hat gesagt…

Ja, der Herr Christoph Preuß verjubelt die Zahlungseingänge der Euroweb in dem er sich auf solche Veranstaltungen begibt ... während seine Drücker sich mit "kriminell anmutenden Methoden" zu Lasten kleiner Gewerbetreibender ein Einkommen verschaffen müssen, von dem man auch leben kann.

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