12.09.2013

Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen Euroweb/Webstyle-Anwalt Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess

Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger auf meine Aussage hin wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess. (2820 Js 29588/13)

In dem Prozess am 1. August 2013 ging es darum, ob ich mit Fug und Recht dem Anwalt Philipp Berger  (Niederkrüchten/Düsseldorf) nachsagen kann, dass dieser ein Krimineller sei.

Das Gericht hat mich nicht nur freigesprochen, jetzt liegt noch ein weiterer, ebenfalls sehr handfester Anhaltspunkt dafür vor, dass Philipp Berger aus dem niedrigst möglichen Motiv der Niedertracht zu meinem Nachteil kriminell handelte:

Vorsätzliche Falschaussage in einem Strafprozess

Philipp Berger hat als Zeuge zunächst die Frage danach, ob er jemals die Öffentlichkeit im Interesse der Euroweb belogen hat, mit "Nein" beantwortet.

Danach fragte ich ganz konkret, ob er jemals die Öffentlichkeit belog, in dem er vorsätzlich unwahr vormachte, dass der BGH die arglistige Täuschung durch die Euroweb nicht erkennen konnte. Auch hier antwortete Philipp Berger mit "Nein".

Tatsächlich hatte Philipp Berger aber der Öffentlichkeit vorsätzlich unwahr vorgemacht, dass der BGH im Verfahren VII ZR 22/11 einen Fall der arglistigen Täuschung durch die Euroweb verhandelte und das der BGH die arglistige Täuschung nicht erkennen konnte:
"BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen und sieht mögliche konkrete Fragen der Kausalität zwischen Handlung (Referenzanwerbung) und Erfolg (Vertragsabschluss) als ggfs. weiter aufklärungsbedürftig an."(Zitat: Öffentliche Lüge des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger - veröffentlicht im Auftrag und zugunsten der Euroweb)

Das war auch vorsätzlich unwahr (also gelogen), denn Philipp Berger nahm an der Verhandlung teil...
"Für unsere Mandantin, die Firma Euroweb Internet GmbH, trat in diesem Herr Rechtsanwalt beim BGH Dr. Nassall in Begleitung von Herrn Rechtsanwalt Berger auf."
Zitat: Äußerung aus dem vorsätzlich unwahren Bericht

... und ihm war also voll bewusst, dass der Vorsitzende Prof. Dr. Kniffka seine Meinung kund tat, wonach die Euroweb arglistig täuschte, dass der Senat also die Revision der Euroweb voraussichtlich als unbegründet abweisen werde. Darauf hin nahm die Euroweb die eigene Revison zurück.

Die (hier als zweite aufgeführte) Antwort des Philipp Berger - und dem Gesetz der Logik nach auch die erste Antwort - waren also vorsätzlich falsche Aussagen.

Vorwurf: Versuchte Freiheitsberaubung

Beide Antworten waren also bewusst und vorsätzlich falsch und die Falschaussage geschah in der nicht zu leugnenden Absicht, mich "in den Knast zu lügen". Juristisch ist das "versuchte mittelbare schwere Freiheitsberaubung" - eine sehr ernste Straftat - in die Philipp Berger übrigens noch eine Angestellte der Kanzlei als "Nebenklägervertreterin" involvieren wollte - was das Gericht aber (mitsamst der Nebenklage) ablehnte.

Philipp Berger / Andreas Buchholz: "Lügnerkanzlei"?

Auf der Webseite "berger-law.de" behaupteten Philipp Berger und Andreas Buchholz monatelang, die Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") hätten "Verfahren bis hin zum BGH geprägt".

Tatsächlich haben oder hatten weder Philipp Berger noch Andreas Buchholz noch ein anderer Anwalt der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") jemals eine BGH-Zulassung - die Kanzlei konnte weder vor dem BGH vertreten noch die Verfahren "prägen". Mindestens in der Mehrzahl der Fälle vertrat die Revisionen der Euroweb oder der Webstyle ein Dr. Nasall (der mit all dem nichts zu tun hat und die Vertretung auch nicht ablehnen konnte).

Zum anderen kann man sich ja mal die Bilanz ansehen:
  1. BGH II ZR 79/09 - Revison verloren
  2. BGH VII ZR 111/10 - Revison verloren
  3. BGH VII ZR 133/10 - Revison verloren
  4. BGH VII ZR 134/10 - Revison verloren
  5. BGH VII ZR 135/10 - Revison verloren
  6. BGH VII ZR 146/10 - Revison verloren
  7. BGH VII ZR 164/10 - Revison verloren
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10 - Revison verloren
  11. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  13. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  14. BGH VII ZR 45/11 - Revison verloren
  15. BGH, VII ZR 337/12, 08.03.2013  (Revision von Gegner wg. eigener Insolvenz zurückgenommen.)
Das sind 9 verlorene Verfahren und 5 zurückgenommene (also: verlorene) Revisionen. Die Gesamtquote liegt bei 14:1.

Mal ein Vergleich dazu:

Die Aussage ist also so wahr wie die eines Trainers, der sich nach einem mit 14:1 verlorenem Fußballspiel hinstellt und sagt:

"He! WIR haben das Spiel geprägt!"

Den würde man am nächsten Morgen - mit Konterfei und langer Nase - als "Lügner der Woche" in jeder Zeitung wieder finden und der hätte ab sofort einen viel gesehenen Auftritt bei Youtube. Man würde den wegen der Lüge publizistisch "wie eine Sau durchs Dorf jagen".


Bild: Euroweb-Anwalt Philipp Berger beim Erzählen gar wundersamer Geschichten. In seinem Kopf - und das sehe ich deutlich am Gesichtsausdruck - legt er sich gerade eine Lüge zurecht. Dumm ist, dass er dabei so oft erwischt wird.
Rechte: WDR
Das Motiv ist dummer Hass

Das äußerst niedrige Motiv der inzwischen vielen öffentlichen und prozessualen Lügen des Philipp Berger ergibt sich auch daraus, dass Philipp Berger und Andreas Buchholz in der deutlich erkennbar kriminellen Absicht über das Kassler Verfahren öffentlich berichten, das Gericht habe mir gegenüber "MILDE" walten lassen.

Das macht Philipp Berger nun - neben Andreas Buchholz, der ja auch verantwortlich ist - ganz eindeutig zu Kriminellen. Denn beiden ist - die sind ja formell "Rechtsanwälte" - bewusst, dass das Vormachen, das Gericht habe "MILDE" geurteilt, auch vortäuscht, dass Gericht habe auf das Vorliegen einer Straftat erkannt. Das hat das Gericht aber gerade nicht getan!

Das Vormachen ist also vorsätzlich unwahr und geschieht - aus dem selben Motiv einer je nach Ansicht und Beruf schon widerlichen oder krankhaften Schädigungsabsicht. Ich bezeichne beide, also Philipp Berger und Andreas Buchholz wegen dieser garstigen öffentlichen Verleumdung nunmehr als "kriminelle Lügner".

"Kriminelle Lügner" sind die Herren Berger und Buchholz ja nun auch. Und zwar "erweislich"!

Das haben die Herren "Rechtsanwälte" aus Düsseldorf nun davon, dass diese mich verleumden.

5 Kommentare:

Klaus Knall hat gesagt…

Die Kasseler Staatsanwaltschaft war ja selber im Prozess zugegen.

Wie soll das also gehen, dass die jetzt wegen einer angeblichen Straftat in eben diesem Prozess ermitteln?!

Denn die sind offensichtlich befangen und können also gar nicht ermitteln.

Sie haben echt keine Ahnung. Peinlich sowas.

. hat gesagt…

"Sie haben echt keine Ahnung."
Dafür habe ich es aber schriftlich.

"Denn die sind offensichtlich befangen und können also gar nicht ermitteln."
Nicht "die". Befangen wäre nach Deiner Argumentation höchstens der anwesende Staatsanwalt. Und zwar zu meinem(!) Nachteil. Aus diesem Grund ist ein anderer Staatsanwalt "dran".

"Peinlich sowas."
Für wen? Ich denke: Für Dich!

Anonym hat gesagt…

Der Kommentar von 16:54 stammt wohl von einem Hirntoten. Denn wenn die Befangenheit einer ganzen Staatsanwaltschaft einträte, weil ein Staatsanwalt im Prozess anwesend war könnte die Straftat der uneidlichen Falschaussage gar nicht verfolgt werden.

Anonym hat gesagt…

Hirntod, nein, er knallt ja noch^^

Anonym hat gesagt…

Kann es eigtl. jemanden geben, der verrückter als Düsseldorfs Antwort auf Charlie Sheen [1] sein könnte/noch lauter knallt? Langsam hab ich da so meine Zweifel. Echt jetzt...

[1]
http://www.youtube.com/watch?v=qbC7SvTRnGE
http://www.youtube.com/watch?v=AtKM9h11EpA
http://www.youtube.com/watch?v=WzhHGwyJwsk

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