03.09.2013

Staatsanwaltschaft Kiel über Geschäftsgebaren der Euroweb Internet GmbH

"Das Geschäftsgebaren der Euroweb Internet GmbH stellt sich nach den Ausführungen des - zwischenzeitlich als Mitarbeiter ausgeschiedenen - Beschuldigten P. zwar als fragwürdig, wenn nicht sogar unlauter dar ..."

Das Verfahren gegen den Beschuldigten P. wurde eingestellt. Hintergrund ist das, den Zahlungsanspruch zurückweisende Urteil des Landgerichts Kiel wegen "arglistiger Täuschung".

(StA Kiel, Az. 597 Js 12008/12)

Tipp für Anwälte:

Würde ich die Euroweb-Opfer vertreten, dann würde ich die Ermittlungsakte beiziehen lassen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was steht in dem Rest von dem Satz? Wenn das Wort "zwar" kommt, dann folgt danach etwas was teilweise im Widerspruch steht.

. hat gesagt…

"Was steht in dem Rest von dem Satz?"

Grob gesagt steht im Rest des Briefes, dass Christoph Preuß sich unter Hinweis darauf, dass er die Umstände der konkreten Handlung nicht kenne, auf keine Aussage eingelassen hat.

Und dass das LG Kiel dem damaligen Beklagten (hier: Tatopfer) geglaubt habe. Ein Staatsanwaltschaft spielt also mal wieder Richter. Denn natürlich ist es nicht sein Job, zu entscheiden, was das Strafgericht im Verfahren glaubt oder nicht. Zumal das Gericht ja auch sachlichen Anlass hatte, dem Opfer zu glauben:

Welcher Imbissbudenbesitzer würde denn etwa 200 Euro monatlich für einen Webauftritt bezahlen?

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