13.09.2013

Zeugenaufruf - betreffend Aussagen des Euroweb-Außendienst Steve Maschik - oder andere

Das LG Düsseldorf, speziell der der Zivilkammer 11 O vorsitzende Richter Oltrogge, hat offensichtlich die (zu) starke Neigung den Zeugenaussagen der Euroweb ein zu hohen oder den gleichen Beweiswert einzuräumen wie den Zeugen der jeweiligen, von der Euroweb Beklagten.

Mir ist bekannt, dass die Zeugen der Euroweb offenbar systematisch auf die Aussagen vorbereitet werden. Bei der StA Düsseldorf ist deshalb bereits ein Verfahren anhängig.


Gesucht werden deshalb Zeugen oder ggf. weitere Geschädigte, die bestätigen, dass ein Steve Maschik (oder andere Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservices, der WN-Onlineservices) den Angesprochenen ein Rücktrittrecht versprach(en).

Bis jetzt liegt folgendes vor (aus dem Urteil):
Da der Beklagten der von der Klägerin verlangte Preis sehr hoch vorgekommen sei, habe sie den Vertrag mit ihrem Mann besprechen wollen. Der Vermittler der Klägerin habe auf einen sofortigen Vertragsabschluss gedrängt und erklärt, die Beklagte könne sich den Vertrag schon mal ,,sichern" und jederzeit kündigen. Die Beklagte könne den Vertrag am Wochenende mit ihrem Mann besprechen und gegebenenfalls am darauf folgenden Montag noch mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf diese Zusage hin habe die Beklagte den streitgegenständlichen Vertrag unterzeichnet. Nach Unterschriftsleistung durch die Beklagte habe der Vertreter der Klägerin weitere Ausfüllungen auf dem Vertragsformular vorgenommen, so die unter lV. vorhandene Kreuze und anschließend den Firmenstempel der Beklagten selbständig und eigenmächtig unter den Vertrag gesetzt.

Der Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik behauptete jedoch:
"An das Gespräch bzw. den Gesprächsinhalt kann ich mich nur noch in Umrissen erinnern. Ob ich im konkreten Fall ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt habe, daran kann ich mich nicht erinnern.

Ich schließe aber aus, dass ich der Beklagten in dem Gespräch ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt habe, weil ich die Gespräche mit den Kunden immer in der gleichen Weise geführt habe. Ein solches Rücktritts- oder Widerrufsrecht habe ich auch nicht eingeräumt, weil ich das von Seiten der Euroweb gar nicht durfte und konnte."

Das Gericht urteilte dann - ohne das eigene Wissen zu berücksichtigen, dass vor dem LG Düsseldorf (und längst nicht nur dort!) eine Vielzahl von Entscheidungen anhängig war und ist, in denen die Beklagten unabhängig voneinander das Vormachen der Nichtverbindlichkeit der Bestellung, das mündliche Einräumen eines Widerrufs- oder Rücktrittrechtes oder das Zuwarten mit dem Einreichen des Vertrages bis zu einer Entscheidung vortragen oder vortrugen - wie folgt:
"Die Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass der für die Klägerin bei Abschluss des Vertrages handelnde Zeuge Maschik ihr anlässlich des Abschlusses des Vertrages mündlich ein jederzeitiges Recht zum Widerruf des Vertrages eingeräumt hat."
Die obige Aussage des Ex-Euroweb-Außendienst Steve Maschik ist nahezu wortidentisch mit den Aussagen anderer Euroweb-Außendienste in weiteren Verfahren, was im Zusammenhang mit dem Verfahren der StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12 (auch hier behauptete der Zeuge nahezu wortidentisch, er habe nie ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt) sowie dem Verfahren 7 Ns 620 Js 18272/10 des LG Chemnitz meinen Verdacht nährt, dass auch dieser in strafbarer Weise unzulässig beeinflusst wurde und dass auch dieser sodann wissentlich falsch vortrug.

Ich rufe also alle Personen auf, denen Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der WAZ Onlineservice GmbH und der WAZ Onlineservice GmbH ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumten, sich bei mir zu melden.

Adresse:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
joerg.reinholz@googlemail.com

Es geht darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass diesen Aussagen der Euroweb Zeugen kaum Glaubwürdigkeit beizumessen ist.

Dem Euroweb-Zeuge Steve Maschik lege ich dringend nahe, seine Aussage zu überdenken und das Ergebnis dem LG Düsseldorf mitzuteilen, mich per Kopie zu informieren. Dann aber auch wie es zu der Aussage kam, also wer ihm was auszusagen vorgab. In dem Fall könnte er, falls er falsch ausgesagt hatte und dazu angehalten wurde, einer Verurteilung entkommen. An seiner Stelle würde ich mich im Hinblick auf das Chemnitzer Verfahren nicht bei den Anwälten der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen") um Auskünfte oder Hilfe bemühen, denn diese vertreten die eigenen Interessen bzw. die der Euroweb.

Und die könnten den eigenen sehr entgegenstehen.
Ich gebe ihm 96 Stunden (vier Tage). Danach erstatte ich Strafanzeige.

13 Kommentare:

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Ich gebe ihm 96 Stunden (vier Tage). Danach erstatte ich Strafanzeige.

Ihr Getue als selbsternannter Staatsanwalt ist absolut widerlich.

Kehren Sie gefälligst vor Ihrer eigenen Türe, bevor Sie sich in Angelegenheiten einmischen, die Sie rein gar nichts angehen!

. hat gesagt…

Kehren Sie gefälligst vor Ihrer eigenen Türe, bevor Sie sich in Angelegenheiten einmischen, die Sie rein gar nichts angehen!

Kriminalität geht jeden an.

Und deshalb darf - und soll - auch jeder Strafanzeige erstatten. Nur bei einigen Delikten nach § 185ff StGB ist das dem Opfer vorbehalten.

"Ihr Getue als selbsternannter Staatsanwalt ist absolut widerlich."

Das kommt wohl auf die Position an. Du bist ein kleiner, mieser Aushilfskrimineller. Deshalb gefällt Dir das natürlich nicht. Und im Gegensatz zu Dir, der Du den Titel "Konteradmiral" führst und also missbrauchst, bezeichne ich mich nicht als Staatsanwalt sondern kündige eine Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft an.

Danke noch, dass Du Deiner Verärgerung hier Luft machst. Du bist ein echt gutes Instrument um zu prüfen, woran sich ganz bestimmte Kriminelle stören.

S. M. hat gesagt…

So, Herr Reinholz, das gibt dann gleich mal eine Strafanzeige wegen übler Nachrede.

Dass Sie als vorgeblicher Mitbewerber ein Problem mit meinem Arbeitgeber haben, ist Ihre Sache.

Meine Ehre aber lasse ich mir von Ihnen nicht beschmutzen, soviel steht fest.

. hat gesagt…

Tun Sie das doch, Herr S. M.!

Möglicherweise wird sich dann die selbst gewählte Abkürzung als Omen erweisen.

Oberst a. D. hat gesagt…

http://www.bild.de/news/ausland/amoklauf/wald-massaker-in-oesterreich-die-opfer-des-irren-wilderers-32441042.bild.html

Besser, man durchsucht auch mal Ihr Anwesen nach Waffen, bevor es zu spät ist!

. hat gesagt…

Wieso denn? Das Rumballern überlasse ich gerne - und mit maximalem Erfolg - meinen Gegnern.

Anonym hat gesagt…

Euroweb verwendet nur die guten Referenzen (euroweb-erfahrungen.de) und löscht die schlechten. Das ist übrigens Wettbewerbs-Verstoß.

. hat gesagt…

"Euroweb verwendet nur die guten Referenzen (euroweb-erfahrungen.de) und löscht die schlechten."

Das bräuchte ich schriftlich. Wenn sich das beweisen lässt, dann kann ich den Preuß wegen einer falschen Versicherung an Eides statt "drankriegen".

Kontakt:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Das bräuchte ich schriftlich. Wenn sich das beweisen lässt, dann kann ich den Preuß wegen einer falschen Versicherung an Eides statt "drankriegen".

Schon klar, Herr Möchtegern-Staatsanwalt. Lassen Sie doch erst mal die diversen Betrugs-Anzeigen bei mehreren offiziellen StA'en abarbeiten. Ansonsten kassieren Sie wieder einen 154er-Bescheid.

. hat gesagt…

"Ansonsten kassieren Sie wieder einen 154er-Bescheid."

Da Sie sich so gerne als Hilfsjurist geben: Wenn ein Bescheid "kassiert" wird, dann wird er aufgehoben.

Aber vielleicht will ich ja eine solche Einstellungsverfügung in den Händen halten. Um dem AG Leipzig gegenüber nachzuweisen, dass der allerwerteste Herr Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH auch nach der ihm bekannten Anklageerhebung weitere Straftaten beging.

Was in den dortigen Strafverfahren gegen Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH, durchaus Auswirkungen haben könnte.

Bei der Strafzumessung!

Anonym hat gesagt…

"Was in den dortigen Strafverfahren gegen Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH, durchaus Auswirkungen haben könnte.

Bei der Strafzumessung!"

Glaub ich nicht so ganz, das das allzu negativ ausgelegt werden würde, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Jedenfalls hat sich Preuß ohne Not als Erfüllungsgehilfen für sein rechtliches Unwesen nen juristischen Vollhonk zugezogen (Gruß an das Gisela in Düsseldorf und Frankfurt *fg*)

Wollen wir doch mal ehrlich sein, der tatsächliche Schaden ist geringer ausgefallen, weil diese Bälger dumm wie Stroh bei ihren Untaten waren. Justizia würde sich im Grabe herumdrehen, dass die Wände wackeln vor soviel Dummheit in Düsseldorf und einem Frankfurter Briefkästchen...!

Party!^^

http://www.youtube.com/watch?v=d5qHLY8pg2w

Anonym hat gesagt…

Da das Ultimatum abgelaufen ist und man sich hier in Schweigen hüllt, geh ich mal davon aus das Jörg den Torpedo abgefeuert hat und aus Strategischen Gründen (noch) nichts veröffentlicht.

. hat gesagt…

"geh ich mal davon aus das Jörg den Torpedo abgefeuert hat und aus Strategischen Gründen (noch) nichts veröffentlicht."

Richtig. Auch der Beschuldigte bekommt Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen. Ich sehe keinen Grund ihm - und der ihn sicher(lich) vertretenden Kanzlei Buchholz und Kollegen (vormalig: Berger Law LLP)- Gelegenheit zu geben, sich schon jetzt Ausreden auszudenken.

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