31.10.2013

Sozialdemokraten - Seid wachsam! - Koalitionsvertrag ablehnen

"Union und SPD planen gemeinsam die Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten von Telefonen und Computern. Diese war 2010 ausgesetzt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Bedenken gegen Teile der bis dahin gängigen Praxis geäußert hatte. Mit den Daten, die bei den Telekommunikationsunternehmen und Providern gespeichert werden sollen, können Sicherheitsbehörden beispielsweise nach einer Straftat Bewegungsprofile und Kommunikationsstrukturen ermitteln. Gegner der Vorratsdatenspeicherung erblicken darin allerdings ein Element einer rechtsstaatsfeindlichen, verdachtsunabhängigen Totalüberwachung."
meldet die faz

Sozialdemokraten waren einst Opfer zweier Überwachungsstaaten. Des dritten Reiches und der DDR.

Und ganz offenbar haben ein paar macht- und postengeile Politiker des Seeheimer Kreises - jeder einzelne ein "Genosse der Bosse" - das schon wieder vergessen.

Also lehnt den Koalitionsvertrag ab!

Übrigens: Auch wenn davon womöglich - um Euch zu täuschen - nichts drin steht: Der CDU-Friedrich und auch die SPD-Innenexperten, allesamt Überwachungsfetischisten die wegen der von diesen angestrebten antidemokratischen Totalüberwachung wahrscheinlich nicht mal in die NPD aufgenommen würden, werden Euch damit überraschen.

Ihr wisst, was zu tun ist.

Im Dutzendpack:Euroweb-Anwalt Philipp Berger lügt und schwört falsch - Missbrauch des DCMA

"Bei dem fraglichen urheberrechtlich geschützten Material handelt es sich um eine von der Firma Euroweb Internet GmbH erstellt Homepage, an der sie ein Urheberrecht innehat. Die Homepage darf von Ihnen nicht, auch nicht ausschnittweise, verbreitet oder vervielfältigt werden."
Diese bewusste und aggressive Lüge findet sich dutzendfach in DCMA-Beschwerden des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") für die Euroweb.

Bei den Beschwerden handelt es sich um solche bezüglich von Bildschirmfotos von fehlerhaften Webseiten, welche die Euroweb Internet GmbH für "Referenzkunden" erstellt hatte. Diese Bildschirmfotos sind aber legal und dürfen sehr wohl verbreitet werden, was der Philipp Berger - immerhin ist er Jurist - auch sehr genau wusste!

Erweislich hat die Organisation Euroweb/Berger (jetzt Buchholz & Kollegen)  anstatt die Fehler schnellstmöglich zu beseitigen und sich bei den Kunden zu entschuldigen einige Mühe darauf verwendet um auf rechtswidrige Weise (Vormachen falscher Tatsachen) die Berichte los zu werden und dabei auch vor falschen Schwüren des ohnehin an weiteren Straftaten zu Gunsten der Euroweb beteiligten "Hausanwaltes" Philipp Berger nicht zurück geschreckt:
"I swear, under penalty of perjury, that the information in the notification is accurate and that I am the copyright owner or am authorized to act on behalf of the owner of an exclusive right that is allegedly infringed. [checked]"
Übersetzt:
"Ich schwöre, unter der Strafe des Meineids, dass die Informationen in der Benachrichtigung korrekt sind und dass ich der Inhaber des Urheberrechts bzw. berechtigt bin, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts, das angeblich verletzt wird, zu handeln. [Haken gesetzt]"
Das kann man alles bei http://www.chillingeffects.org/search.cgi finden, wenn man "Euroweb" als Suchbegriff eingibt.

Es sind mehrere Dutzend solcher verlogener Beschwerden. Auf Grund dieser - und wegen der zahlreichen mir bekannten früheren Lügen des Philipp Berger (öffentlich und auch vor Gerichten) halte ich Philipp Berger nunmehr für einen Lügner. Und auch noch zu schwören - das empfinde ich als dreist und kriminell.

Ich rate Philipp Karl Berger deshalb von Reisen in die USA ab. Er hat Google belogen, die sitzen dort. Sein vorsätzlich falscher Schwur ist dort auch strafbar.

Auch der Begünstigte  dieser falschen Schwüre, Christoph Preuß, GF der Euroweb, ist offenbar nach Ansicht der GStA Frankfurt zu kriminell um ihn wegen eines solchen "Lapsus" wie Meineid noch zu betrafen.

Öffentliche Antwort bezüglich der Strafanzeige des Herrn Schneider (EcoJet, SCS-Schneider GmbH) - Strafanzeige wegen Betruges gegen Marcus Schneider und andere

Sehr geehrter Herr POK Koch,

Sie haben mich als Beschuldigten zu einer Einvernahme am 6.11.2013 um 12:00 Uhr gebeten. Ich habe nicht vor zu diesem Termin zu erscheinen und mich einzulassen.

Grund: Die Beschuldigung ist völlig haltlos.

Statt dessen rege ich an, gegen den Anzeigeerstatter, Marcus Schneider wegen gewerbsmäßigen Betruges zu ermitteln. Marcus Schneider verkauft ein "EcoJet-System". Dieses besteht aus 2 Magneten welche mittels Kabelbindern o.ä. an Heizöl- bzw. Gasleitungen angebracht wird. Das "System" kostet ca. 700 Euro.

Auf der Webseite www.ecojet.de bewirbt der Herr das System mit falschem Vormachen. Er behauptet, damit könne man ca. 8% Heizkosten einsparen. Wörtlich:
"Die nachgewiesene Einsparung durch ECOJET betrug in den Jahren 2000 - 2012 durchschnittlich 7,9%."
Herrn Schneider ist sich bewusst, dass diese Versprechen unwahr sind.

1.)
Das durch den Geschäftsführer Marcus Schneider angemeldete Patent behauptet ein Verfahren zur "magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung von Permamentmagneten. Dieser Anspruch widerspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, denn zur Ionisierung von Materie muss Ionisierungsenergie aufgewendet werden. Magnete geben jedoch keine Energie ab. Permanentmagnete üben zudem mit Magnetfeldstärken von maximal etwa 1,1 Tesla auf diamagnetische Kohlenwasserstoffe keine hinreichend starken Kräfte aus, gegen die durch von außen zugeführte Arbeit die Ionisierungsenergie erreicht werden könnte. Woher der beträchtliche Energiebedarf zur Ionisierung kommen soll lässt das Patent im Unklaren.

Die SCS Schneider GmbH behauptet, durch die Magnetwirkung eine Veränderung der Moleküle des Brennstoffs zu erreichen, die zu einer besseren Sauerstoffanbindung und damit einer vollständigeren Verbrennung führt. Da jedoch auch schon ohne Magnete in einer Heizungsanlage die Verbrennung praktisch vollständig erfolgt, gibt es kein Potential für eine noch bessere Verbrennung und eine daraus resultierende Energieeinsparung von durchschnittlich 8%. Eine Heizungsanlage bei der eine Effizienzsteigerung von 8% möglich wäre, also mit derart hohen Anteilen unverbrannten Kraftstoffs im Abgas wäre niemals zulassungsfähig und müsste sofort still gelegt werden.
Für die Veränderung der Moleküle durch die Magnetwirkung beruft sich die SCS Schneider GmbH auf Forschungsergebnisse aus der Quantenphysik und insbesondere auf die Forschungen der Nobelpreisträger Felix Bloch und Edwards Mills Purcell. Bloch und Purcell wurden für die Entdeckung der Kernspinresonanz bekannt. Für die Kernspinresonanz ist es jedoch erforderlich, dass den in einem starken Magnetfeld gelagerten Molekülen Energie in Form von hochfrequenter Strahlung genau bestimmter Frequenz zugeführt wird. Im Fall der Ecojet-Magnete fehlt diese Energiequelle, so dass unklar bleibt, wodurch die angebliche energetische Veränderung der Moleküle bewirkt werden soll. Resonanz tritt darüber hinaus nur bei einem winzigen Bruchteil der bestrahlten Moleküle auf.

2.)
Herr Schneider hatte sein System zuvor für Kraftfahrzeuge verkauft. Der ADAC hatte sein System getestet und für völlig unwirksam befunden. Seit dem verkauft er es mit gleichen unwahrem Vormachen als System für Heiz- und Energierzeugungsanlagen.

3.)
Herr Schneider hatte für sein System vor mehreren Jahren unter höchst dubiosen Umständen ein TÜV-Zertifikat erworben. Der TÜV hatte dieses Zertifikat zurück genommen. Im Frühjahr 2008 stellte ein heute nicht mehr dort beschäftigter Mitarbeiter des TÜV Thüringen entgegen den Anweisungen der Geschäftsführung einen zertifizierten Wirksamkeitsnachweis für die Ecojet-Magnete der SCS Schneider GmbH aus. Dieses Wirksamkeitszertifikat entwickelte sich in der Folge zu einem wertvollen Marketinginstrument für die Ecojet-Magnete. Nachdem die Geschäftsleitung des TÜV Thüringen von diesem Wirksamkeitszertifikat erfuhr und grobe Messfehler bei der dem Zertifikat zugrundeliegenden Prüfungen feststellte, zog sie mit einer Unwirksamkeitserklärung das Wirksamkeitszertifikat zurück. Gegen diese Ungültigkeitserklärung klagte die SCS Schneider GmbH und erwirkte vor Gericht einen Vergleich. Diesem Vergleich zufolge zog der TÜV Thüringen seine Ungültigkeitserklärung zurück, und die SCS Schneider GmbH gab dafür das Zertifikat freiwillig zurück. Der TÜV Thüringen verpflichtete sich in diesem Vergleich zur Wiederholung der Prüfung unter notarieller Aufsicht. Um die von der SCS Schneider GmbH unabhängige und unbeeinflusste Prüfungswiederholung führen der TÜV Thüringen und die SCS Schneider GmbH einen bis heute nicht abgeschlossenen Gerichtsprozess. Hintergrund ist, dass Herr Schneider eine korrekte Messung - und damit verbunden die Feststellung der Unwirksamkeit durch den TÜV - verhindern will.

Herr Schneider bewirbt sein System dennoch mit einem TÜV-Siegel, ausgestellt allerdings für die Einhaltung der ISO-Norm 14001, welche das Umweltmanagement in der Firma betrifft - nicht jedoch das System. Dieses ist für die Leser auf dessen Webseite aber nicht erkennbar. Er macht hier falsch vor. Und er handelt zweifelsfrei vorsätzlich.

4.)
Da in Heizungsanlagen, wie jeder Schornsteinfeger bestätigen kann, der Brennstoff sowieso praktisch vollständig verbrennt, und weil Permanentmagnete nicht die von Hersteller behaupteten Wirkungen auf den Brennstoff haben, und weil diese behaupteten Wirkungen prinzipiellen Naturgesetzen widersprechen, hat u.a. das Bayerische Landesamt für Umwelt in einer Broschüre festgestellt, dass die vom Magnethersteller behauptete Energieeinsparung unmöglich sei, und dass eine solche Energieeinsparung dem Energieerhaltungssatz widersprechen würde. Auch diese Broschüre ist Herrn Schneider bekannt, dennoch vertreibt er das "EcoJet-System" weiter.

Geschädigt ist u.a. die Sparkasse Kassel, welche angeblich 38 Stück davon gekauft hat. Allerdings wird sich der Verantwortliche für diese - wirklich grandiose - Fehlinvestition wohl nicht einlassen um die eigene Dummheit - und Nichteignung für den Job - nicht auch noch öffentlich zu machen.

Dennoch könnte auch bei der Sparkasse durch Gutachten ermittelt werden, dass es die Einsparung nicht gibt. Respektive könnten zur Beweiserhebung auch die vorliegenden "Messergebnisse" sachverständig auf Manipulation/Fehlinterpretierung untersucht werden.

Weitere Beschuldigte:

Detlef Witt
Brüchkuhlenweg 1
21354 Bleckede
Telefon: +49 (0) 5853 / 15 11
Telefax: +49 (0) 5853 / 16 07
Mobil: +49 (0) 171 / 481 11 63
Email: dewi(at)ecojet.com

Theodor Michaelis
Bahnweg 55a
26127 Oldenburg
Telefon: +49 (0) 44 1 / 62 491
Telefax: +49 (0) 44 1 / 50 500 844
Mobil: +49 (0) 175 / 989 73 87
Email: thmi(at)ecojet.com

Peter Freund
Dipl.- Ing.
Rapunzelweg 7
30179 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 60 62 019
Telefax: +49 (0) 5 11 / 60 44 912
Email: pefr(at)ecojet.com

Günter Gumz
Dipl.-Ing., VDI
Bergshäuser Str. 14a
34123 Kassel
Telefon: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 32
Telefax: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 34
Email: gugu(at)ecojet.com

Uwe Dippel
Igelsburgstr. 11 A
34128 Kassel
Telefon: +49 (0) 561 / 316 39 82
Telefax: +49 (0) 561 / 316 39 84
Mobil: +49 (0) 178 / 477 20 10
Email: uwdi(at)ecojet.com

Georg Henrich
Max Schwarze Weg 27 A
D-46236 Bottrop
Telefon: +49 (0) 2041 / 264 855
Telefax: +49 (0) 201 / 56 599 10 16
Mobil: +49 (0) 178 / 184 86 64
Email: gehe(at)ecojet.com

INELEKTRO RALF D. SCHOLZ e.K.
Ralf D. Scholz
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Im Oberfeld 43
51381 Leverkusen
Telefon: +49 (0) 2171 / 3862
Telefax: +49 (0) 2171 / 33862
Email: rasc(at)ecojet.com

Klaus Löbbert
Ahornstr. 75
65933 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69 / 394 015
Telefax: +49 (0) 69 / 383 632
Mobil: +49 (0) 171 / 892 47 11
Email: kllo(at)ecojet.com

Siegfried Stefany
Franz-Hammer-Str. 15
71263 Weil der Stadt
Telefon: +49 (0) 7033 / 8796
Telefax: +49 (0) 7033 / 6487
Mobil: +49 (0) 160 / 823 21 83
Email: sist(at)ecojet.com

Heino von Grudzinski
Goethestr. 43/1
74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 / 133 34 43
Telefax: +49 (0) 3212 / 1206630
Mobil: +49 (0) 172 / 761 01 03
Email: hegr(at)ecojet.com

Edgar Coenen
Dipl.-Ing.
Franz Philipp Str. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 77 51 / 89 74 86
Telefax: +49 (0) 77 51 / 89 74 87
Mobil: +49 (0) 171 / 267 70 63
Email: edco(at)ecojet.com

Roland Epp
ROLAND Optimierungssysteme
Stöcken 59
87439 Kempten
Telefon: +49 (0) 8 31 / 580 09 37
Telefax: +49 (0) 8 31 / 580 09 38
Email: roep(at)ecojet.com

Ulrich Hansche
Rabenstein 9
A-9473 Lavamünd
Telefon: +43 (0) 43 56 / 21 29
Telefax: +43 (0) 4356 / 21 29
Mobil: +43 (0) 664/222 97 89
Email: ulha(at)ecojet.com

PiTech
Evert van de Pijpekamp
De Vriesstraat 14
NL - 6661 GM Elst
Telefon: 0031/481/372538
Email: evpi(at)ecojet.com

Pieter Noppen
Slotermeer 5-5
NL - 8502 TM Joure
Telefon: 0031/58/2883944
Telefax: 0031/58/2802596
Mobil: 0031/6/25088161
Email: pino(at)ecojet.com

Die Mitbeschuldigten montieren die Systeme und führen danach Messungen durch, welche die angebliche Wirksamkeit bestätigen. Dazu werden von diesen die Messergebnisse ganz offensichtlich manipuliert oder falsch interpretiert. Durch diese Manipulation und das falsche Vormachen glauben die Opfer des Betruges, die Einsparung durch die EcoJet-Magnete wären nachgewiesen und zahlen.

Herr Schneider beschreibt das Vorgehen selbst wie folgt auf seiner Webseite:
"Garantiert - Wir garantieren Ihnen durch den Einsatz des ECOJET® Magnetsystems eine Energieeinsparung. Erst wenn diese errreicht ist, berechnen wir Ihnen als gewerblicher Abnehmer den ECOJET®. Wieviel der ECOJET® bei Ihnen spart, messen wir gemeinsam (Voraussetzung: technische Machbarkeit sowie vorliegender Auftrag)."
Demnach ist auch wegen Bandenbetruges gegen den ursprünglichen Anzeigeerstatter Schneider und seine Mittäter zu ermitteln.

Der beste Weg hier zu ermitteln ist ein Probekauf, nachfolgend Messung durch echte Sachverständige, die dann mit der "Messung" durch oder im Auftrag der SCS-Schneider GmbH des Beschuldigten zu vergleichen ist um die systematische Manipulation offenzulegen.

Nach alldem steht übrigens fest, dass ich dem [...] Herrn Schneider wie auch immer und wodurch auch immer gar nicht im Sinne des StGB genötigt haben kann. Denn die Nötigung setzt ein verwerfliches Ziel voraus: Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (§ 240 Absatz 2 StGB)

Gewalt habe ich Herrn Schneider gar nicht angedroht. Ich habe ihm lediglich durch öffentliche Schrift angedroht, mich juristisch und durch weitere Artikel dagegen zu wehren, wenn er erneut durch unwahres Vormachen nach Art. 5 GG / § 193 StGB zulässige Äußerungen über sein verwerfliches und vom Gesetzgeber deshalb verpöntes Geschäftsmodell unterdrückt.

Meine Androhung, mich juristisch und durch Artikel zu wehren, schützt letztendlich berechtigte Interessen von Firmen, Organisationen (auch öffentlichen Rechtes) und Verbraucher vor Betrug oder zumindest einer Geldausgabe durch die der angestrebte und vorgemachte Zweck nicht erreicht werden kann. Sie kann also demnach weder verwerflich noch widerrechtlich sein.

Jörg Reinholz

30.10.2013

Über: Euroweb, Telekom und andere drosseln, fettes Zeug hosten in Bulgarien und solchen Mist

Das Landgericht Köln hat der Telekom a.k.a. "Drosselkom" verboten, die bestehenden Altverträge ab dem Jahr 2016 wie folgt zu verschlechtern - und im Neugeschäft trotz der Drosselung auf ein für viele unbrauchbares Niveau von einer "Flatrate" zu sprechen. Die Telekom hatte die Pläne wie folgt veröffentlicht:
Seit dem 02. Mai 2013 enthalten neu abgeschlossene Call & Surf- und Entertain-Verträge eine Regelung, nach der ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit reduziert wird. Es gelten hier folgende Volumengrenzen:
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 MBit/s: 400 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 MBit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 MBit/s: 75 GB
Nach dem Verbrauch des Volumens sollte erst auf unbrauchbare 384.000  Bit/Sekunde (6*ISDN - 64.000 Bit/Sekunde), später - nach dem Shitsturm - auf nicht viel bessere 2.000.000 Bit/Sekunde gedrosselt werden.

Um das mal zu verdeutlichen: Vor einiger Zeit hatte ich fest gestellt, dass einige von der Euroweb gestaltete "Webseiten" beim Erstaufruf 5 Megabyte groß sind.

5 Megabyte sind 5.000.000 * 8 = 40.000.000 Bit.

Der Datentransfer vom Webserver einer solchen - und als preisgekrönt beworbenen Webseite - würde wie folgt dauern:

1.) Mit "DSL 16.000" (=16.000.0000 Bit/Sekunde:)

Rein rechnerisch für die Datenübertragung: 2,5 Sekunden (Diese Zeit ist nicht erreichbar, vor allem weil die Webserver der Euroweb in Bulgarien stehen und nicht optimal angebunden sind - was in einem krassen Gegensatz zur Werbung der Euroweb steht). Die realistisch erwartete Abrufdauer liegt - wenn die Verbindung so lange stabil ist, bei mindestens 5 Sekunden.

2.) Mit "UMTS"  (7.200.000 Bit/Sekunde)

Rein rechnerisch für die Datenübertragung: 5 Sekunden. Hier dürfte die Entfernung und die schwache Anbindung ebenfalls sehr deutlich spürbar sein. Die realistisch erwartete Abrufdauer liegt - falls die Verbindung so lange stabil ist, bei 8 Sekunden.

3.) Gedrosselt auf 2.000.000 Bit/Sekunde:

Rein rechnerisch für die Datenübertragung: 20 Sekunden. Hier dürfte die Entfernung und die schwache Anbindung sogar noch deutlich spürbar sein. Die realistisch erwartete Abrufdauer liegt - falls die Verbindung so lange stabil ist, bei 28 Sekunden.

4.) Gedrosselt auf 384.000 Bit/Sekunde:

Rein rechnerisch für die Datenübertragung: 104 Sekunden. Die realistisch erwartete Abrufdauer liegt - wenn die Verbindung so lange stabil sein sollte, bei mindestens 120 Sekunden oder 2 Minuten. Für eine Webseite...

5.) Der ärgste Fall. Drosselung auf "ISDN-Geschwindigkeit", 64.000 Bit/Sekunde

Rein rechnerisch für die Datenübertragung: 625 Sekunden. Die realistisch erwartete Abrufdauer liegt - falls die Verbindung so lange stabil ist, bei mindestens 640 Sekunden - oder fast 11 Minuten(sic!). Dieser Fall tritt z.B. dann ein, wenn man im ICE mit UMTS-Stick surft und nach lächerlichen 200 MB (=40 solcher "preisgekrönter" Euroweb-Webseiten) das Datenvolumen der doch recht flachen "Flatrate" aufgebraucht ist. In den 11 Minuten hat man eine "faire Chance", dass der ICE in gar nicht versorgtes Gebiet einfährt oder das irgendwo zwischen dem Bürogebäude an einer Ausfallstraße von Plowdiv (Bulgarien) und dem deutschen Netz die Verbindung "abkackt" - was es wenig wahrscheinlich macht, dass man die Webseiten der Euroweb-Kunden mobil überhaupt abrufen kann.

Für eine "preisgekrönte" Euroweb-Webseite sind das natürlich sehr ärgerliche Umstände.

Die Euroweb - dazu gehören auch die verflochtenen WN-Onlineservice und die Webstyle GmbH - wird die Schuld zurückweisen. Kann sie aber nicht. denn in vielen "ländlichen" Gegenden gibt DSL nur jene 384.000 Bit/Sekunde her - ich kenne jemanden, der wohnt in Berlin und kriegt nichts besseres. Es soll sogar Gegenden geben, wo nur ISDN verfügbar ist. Mitten in Deutschland.

Aber das geht Euroweb-Webdesigner natürlich nichts an. Deren geradezu typische Kunden sitzen ja in Kiel und betreiben Dönerbuden. Und wenn deren Kunden im gar so "super" versorgten Schleswig eben kein schnelles Internet haben, dann gehen die sowieso mal rüber um sich die Preistafel anzusehen.

Ansonsten mögen sich die schuldigen Kunden der Kunden der Euroweb, Webstyle oder  WN-Onlineservice doch bitte schnellere Zugänge kaufen...

Die Euroweb kauft ja schließlich auch die "Awards" - Oder glaubt hier etwa wirklich jemand ernsthaft, ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender WebDesign-Juror würde eine 5 MegaByte "schwere" Seite mit was anderem als dem "Bullshit des Jahres" auszeichnen?

Sinnbild: "Bullshit des Jahres"

Bei der Euroweb scheint sich niemand mal so richtig Gedanken darüber zu machen, was da man eigentlich so teuer verkauft. Und Grundlagenwissen ist bei den "Spezialisten" ergo entweder nicht vorhanden oder es wird nach dem Motto - "Boh! Eh! Ist ja alles so schön bunt hier!"  - nicht angewendet. Deren Webseiten sind nämlich keine "Mercedes" sondern allenfalls sowas wie Trabbis mit dem beliebten "QEK-Junior"-Wohnanhänger. Kaum Antrieb aber richtig viel Masse - brauchten 7 Tage bis Bulgarien. Und zurück auch.

Übrigens: Bei "DSL 16000" von der Drosselcom wäre das Volumen von 75 Gigabyte nach 150.000 Abrufen erreicht. So lange die die Server der Euroweb, der Webstyle und der WN-Onlineservice billigst in einem Bürogebäude in Bulgarien untergebracht werden und so bedenklich (es gibt für diese tatsächlich nur einen einfachen Geschäftskundenanschluss) angebunden sind wird das nur mühevoll zu erreichen sein: Wer beim Laden der ersten Seite schon einschläft klickt schließlich nicht auf "weiter".

Aktuell hat das Landgericht Köln der Telekom die Drosselung untersagt. Die will aber das Urteil abwarten und dann wohl in Berufung gehen.

Ach ja. Sind jetzt Klagen, Berufungen und Revisonen und nur noch geschwafelte Zufriedenheit tatsächlich abzockter Kunden das "Marketing" der Telekom? Dann wäre die ja in diesem Punkt auf dem Niveau der Euroweb angekommen.

im Übrigen spricht die Telekom einerseits von "Powersurfern", die  hohe Datenvolumen verbrauchen. Merkwürdig ist da, dass die Telekom die Datenvolumen für eigene Dienste - wie Videostreaming - nicht in die Berechnung einfließen lassen will. Damit geht aber der vorgemachte Grund den Bach runter, denn auch diese verursachen den Transport großer Datenmengen und also die behaupteten Kosten. Ich denke, die Telekom will hier nur eines, nämlich unter höchst merkwürdigem Vormachen die Preise a) versteckt und b) nicht gerade im geringen Maße erhöhen.

Auch in dem Punkt "Preistransparenz beim Verkauf" ist die Telekom auf dem als von mir als "mindestens Beschiss, wenn nicht gar Betrug" empfundenem Niveau der Euroweb angekommen.

29.10.2013

EcoJet - Marcus Schneider, SCS-Schneider GmbH, Kassel-Fuldabrück hat nicht verstanden

Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat wohl nicht recht verstanden, was ich mit meinem Artikel über die von ihm behauptete und im Gerichtsdeutsch "höchst zweifelhafte" Wirkung seines "EcoJet-Systems" schrieb. 

Ich bin - auf basierend meiner erstklassigen polytechnischen und allgemeinbildenden Schulbildung (Abitur: Chemie 1, Physik 2) - der festen Meinung, dass sein EcoJet-System keinen einzigen Tropfen Öl und auch keinen einzigen Kubikzentimeter Gas spart und darüber hinaus der Meinung, dass die Beschreibung des Marcus Schneider hinsichtlich der angeblichen Wirkungsweise des EcoJet-Systems und der deshalb angeblich zu erreichenden Einsparungen mit "Scharlatanerie" richtig bezeichnet ist.

Dieser Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück hat mich wegen Nötigung angezeigt.

Das ist lächerlich, denn da hat er wohl auch das Gesetz falsch verstanden. Darin steht:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das ist § 240 Absatz 1 StGB. Da steht, die Drohung muss rechtswidrig sein. Was rechtswidrig ist erklärt dann Absatz 2:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Freilich habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH mit samst seinem "EcoJet-System" meine Meinung "gegeigt" und ihn insbesondere davor gewarnt, sich nochmals unter unwahren Behauptungen an die Google Inc. zu wenden um meinen Bericht löschen zu lassen.

Ich habe ihm auch wie folgt gedroht:
  1. Dem, was dann folgt, ist auch er nicht gewachsen. An mir verzweifeln auch berühmte und als abgebrüht geltende (gelten wollende) "Rechtsanwälte".
  2. Den Bericht bekommt er nicht aus der Welt.
  3. Ich kann aber gerne ein paar mehr schreiben
(Letzteres mache ich gerade...)

Nun hat der Herr Schneider ein Problem. Da es nicht verwerflich sein kann, das Grundrecht aus Art. 5 GG wahrzunehmen und die eigene Meinung auch öffentlich zu äußern ist es keine Androhung eines Übels, die - gerade auch nicht im Hinblick auf den Zweck, das ist die Wahrung meines Interesses daran, vor der unnützen Geldausgabe zu warnen - nicht verwerflich ist.
"Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, ... sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
Das ist § 193 StGB. Der ist zwar besonders geschaffen um Art. 5 GG zu stärken, und Richter vor allem davon abzuhalten, irgendwelchen Scharlatanen das freie Betrügen durch die Untersagung negativer Äußerungen zu gewähren und wird zwar längst nicht von allen Richtern gebührend beachtet, aber der ist auch hier analog anzuwenden.

Darüber hinaus kann es nicht rechtswidrig sein, sich juristisch gegen Eingriffe in das Recht aus Art. 5 GG zu wehren. Auch das habe ich dem Herrn Marcus Schneider von der SCS-Schneider GmbH aus Kassel-Fuldabrück angekündigt.

Der Art. 5 GG lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Wenn also jemand, der Herr Marcus Schneider aus Kassel-Fuldabrück tut genau das, unter erkennbar wirren und falschen, pseudowissenschaftlichen Behauptungen ein Produkt wie das absurd teuer verkaufte "EcoJet-System" anpreist, welches aus 2 Magneten besteht, mittels Kabelbindern oder ähnlichem an Leitungen angebracht wird und angeblich im Durchschnitt 7 oder 8% Öl oder Gas sparen soll, dann bin ich fest der Meinung, dass das im Verbraucherinteresse  kein Gericht verbieten dürfte, wenn ich - unter Wahrnehmung meines Grundrechtes aus Art 5. GG öffentlich verbreite, dass ich das ebenfalls öffentliche Werbegalaber des Marcus Schneider für Scharlatanerie und sogar für Betrug halte. Auch ein Richter Prietz vom LG Kassel hat das Gesetz und die Verfassung zu beachten und hat das meiner Meinung nach zum Nachteil  einem Dritten, der ebenfalls vor dem Schaden durch den Kauf des vorhersehbar nutzlosen EcoJet-Systems warnt, nicht getan.

Wikipedia über Scharlatane und Scharlatanerie:
Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die fälschlicherweise vorgibt, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen. Der Duden definiert Scharlatan abwertend als „jemand[en], der bestimmte Fähigkeiten vortäuscht und andere damit hinters Licht führt“. Als Scharlatanerie wird die Verhaltensweise eines Scharlatans bzw die Schwindelei eines Scharlatans bezeichnet.

Bildschirmfoto: Fragwürdige Werbung mit öko-Labels auf ecojet.com des Marcus Schneider


Marcus Schneider erweckt - sicherlich nicht ohne finstere Täuschungsabsicht - durch die gezeigten Labels beim unbedarften und nicht übermäßig kritischen Leser den falschen Eindruck, dass Umweltorgansiationen und sogar der TÜV das Produkt "EcoJet" geprüft hätten.

Tatsächlich beziehen sich die Labels z.B. auf die Verwendung von Ökopapier bei der SCS-Schneider GmbH. Das TÜV-Label hinsichtlich der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 bezieht sich auf ein Umweltmanagementsystem in dem Unternehmen (z.B. der Anweisung, nur sauerstoffgebleichtes Recylingpapier zu verwenden und der Kontrolle der Umsetzung) und hat mit dem Produkt EcoJet nichts zu tun.

Der ADAC hat das Produkt geprüft - als es noch vom Marcus Schneider als System noch zur Einsparung vom Kraftstoff angepriesen wurde und gemessen, dass es zu keinerlei Einsparung kommt.

Wie sollte es auch? Die behaupteten physikalisch-chemischen Grundlagen des angeblichen Wirkprinzips sind lediglich pseudowissenschaftlicher Unsinn. Seit dem verkauft er es als System zur Einsparung von Öl und Gas in Heizungen...

27.10.2013

Rot-Schwarzes-Pack(t) probt schon jetzt Verfassungsbruch und Beschneidung der Bürgerrechte

Die einschlägigen "Innenexperten" von CDU/CSU und der in vier Jahren kaum noch Wähler findenden SPD -  durch die Bank so weit rechts in der jeweiligen Partei, dass sogar die NPD hinsichtlich einer möglichen Aufnahme schwerste Bedenken hätte - haben eine neue (alte) Idee und testen gleich mal die Grenzen aus, in der das doofe deutsche Volk (war ja auch so bekloppt diese Parteien zu wählen!) dreisteste Verfassungsbrüche hinnimmt.

Die bisher - wegen der Körperverletzung - der Zustimmung eines Richters bedürfende (§ 81a Abs. 2 StPO) Blutentnahme bei Verdacht auch Alkoholfahrten soll künftig, was die Entscheidung betrifft, von der Polizei getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte zuletzt mit Beschluss vom 12.02.2007 (Az. 2 BvR 273/06) verdeutlicht, dass die präventive richterliche Kontrolle gewahrt bleiben soll. Nicht so diese Extremisten, die da jetzt um die Posten an den Fetttöpfen der Nation rangeln und sich gegenseitig im Brechen der Verfassung und in der Einschränkung der Bürgerrechte überbieten.

Die "Begründung"?

Geschmär: Es gäbe ja gar so viele Fälle, in denen Straftäter davon kämen, weil kein Richter verfügbar sei:
"Denn Polizeibeamte müssen immer wieder erfahren, dass selbst trunkene Fahrer straffrei davon kommen, weil kein Richter erreichbar ist, der die Entnahme einer Blutprobe anordnet."
kolportiert der Focus und beschreibt das "gar schreckliche Prozedere" wie folgt:
"Da telefoniert der Beamte auf einer entlegenen Landstraße nachts um drei mit seiner Wache, die sucht den Staatsanwalt, der Staatsanwalt weckt den Richter. Der Richter sagt ja, der Staatsanwalt wendet sich an die Wache, die Wache meldet es dem Polizisten. Erst dann darf er den Verdächtigen zur Blutentnahme bringen. Die andere Variante: Er weiß um die aufwendige Prozedur und verzichtet womöglich gleich ganz darauf."
Doch statt jetzt dafür zu sorgen, dass die Gerichte Ihren Job erledigen und die diensthabenden Richter auch anwesend sind - Bereitschaftsärzte müssen ja auch da (und wach!) sein - will man schon wieder den rechtsfrei-bequemen Weg des geringsten Aufwandes gehen - und den verfassungsmäßigen und nicht grundlosen Richtervorbehalt canceln.

So ganz nebenbei - § 81a Abs. 2 StPO gilt nicht nur für Verkehrsdelikte - wie uns vorgemacht wird, damit wird auch gleich der Richtervorbehalt hinsichtlich DNA-Tests und dergleichen abgeschafft. Und der Absatz 3 (die Zweckbindung) wahrscheinlich auch gleich. 

Was hier aber wirklich passiert ist, dass die Anfänge einer Datenbank geschaffen werden in der die DNA der gesamten Bevölkerung "verdachtsunabhängig" erfasst wird - denn dann kann ein Parkverstoß reichen um - gegen den eigenen Wille - das Blut abgenommen zu bekommen.

Dies Pack nenne ich "Zwangsdemokraten"!

Denn das ist nur der Anfang. Dazu "Vorratsdatenspeicherung", freies Abhören, vorsorgliche Inhaftierungen ... die Wunschliste dieses rechtstreuenextremistischen Pack(t)s hinsichtlich der Eingriffe in die Bürgerrechte und die Freiheit (die diese allen Ernstes zu verteidigen vorgeben!) ist lang.

26.10.2013

Sehr geehrter Herr Mathias von Gersdorff, "Deutschen Vereinigung für eine Christliche Kultur" - Bitte werben Sie nicht auf dieser Webseite!

Nun, Herr Mathias von Gersdorf, ich weiß ja nicht wie es um die Maße ihrer primären Geschlechtsorgane bestellt ist, aber ich weiß was ich lese:
"In vielen Medien, insbesondere in einigen Fernsehsendern, wird das Christentum ständig verhöhnt und angefeindet und mit Gotteslästerungen beschimpft."
Ach wissen Sie. Es war und ist die christliche Kirche, welche andere Glaubensrichtungen als Irrglauben bezeichnete und bezeichnet. Das stimmt nicht? Dann lesen wir das doch in Ihrer Bibel mal nach. Da steht:
"Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir Feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation"
(Altes Testament, Mose 20,1)

Es ist eine demokratische Errungenschaft, die in Art. 5 Grundgesetz verankert ist, dass ich - und andere auch - den christlichen Glauben ebenso als Irrglauben bezeichnen darf - aber auch nicht muss. Immerhin fällen wir weder Ihre Eichen, zerstören nicht Ihre Kultplätze (Kirchen) sondern finanzieren den extrem teuren Humbug und Firlefanz der Kirchen sogar! Und anders als die "Christen" Ihres speziellen Schlages befürworten wir immerhin nicht die Hexenverbrennung, also nicht die grausame Hinrichtung von Andersgläubigen und wir rennen auch nicht die Mauern von Jerusalem ein und machen gleich den Kreuzrittern alles (auch Christen!) nieder, "auf dass der Herr entscheide, ob deren Seelen in den Himmel oder die Hölle kommen". Ihre Art der Glaubensausübung stammt genau aus dieser frühen Phase und ist ein Irrweg.

Sie schreiben weiter:
"Christliche Gruppen können in der Öffentlichkeit nur noch unter massivem polizeilichem Schutz gegen die Abtreibung protestieren."
Das kommt davon, dass sich diese vom Gedanke an einen Kreuzzug beseelten oder halt kranken Narren aus Ihrem Verein nicht mehr an die angeblichen Worte Jesu erinnern und andere mit Steinen bewerfen - ich meine den Gebrauch schwerer Wörter wie "Mörder". Ist fast eine Straftat, jedenfalls eine Sünde gegen Menschen und damit gegen Ihren Herrn. Und wie ich so höre wurde das Wort auch schon in konkreten Fällen - gegen Frauen und Ärzte, die abtrieben - gebraucht. Dann ist es eine Straftat. Es ist halt nicht jeder so schräg drauf, dass er meint, sich von solchen Taliban-Christen beleidigen lassen zu müssen und dem dann auch noch die andere Backe hinzuhalten. Wenn der Verein von offensichtlichen Extremisten und Pseudochristen auf seinen Veranstaltungen weder Polizei noch Watschen haben will, dann sollten Ihre Aushilfstaliban eben lernen sich an die Gesetze zu halten.

Aber Sie halten sich ja nicht mal an die Gebote Ihres angeblichen Herrn und schreiben:
"Vom ersten Schuljahr an sollen Kinder in Berlin lernen, was Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität und „sexuelle Vielfalt“ sind. "
Auch Du, Mathias von Gersdorff, sollst nicht lügen! Warum verstößt Du gegen das Gebot Deines Gottes? "Vom ersten Schuljahr an" - Für wie blöd halten Sie denn andere? Ist es Nächstenliebe andere für blöd zu halten? Oder sind Sie so etwa so irre, dass Sie Ihr eigenes Gewäsch auch noch für bare Münze nehmen?

Die "bare Münze" ist ein Grund für einen Ausflug:
"Das Familienministerium bewertet die Christengruppe skeptisch. Schon öfter habe sie versucht, durch Aktionen auf sich aufmerksam zu machen, sagt Ministeriumssprecher Marc Kinert. Nicht jedoch, um ernsthaft über Jugendmedienschutz zu diskutieren, sondern aufgrund finanzieller Interessen: "Die DVCK nutzt die öffentliche Diskussion vorrangig dafür, Spendengelder einzuwerben", sagt Kinert. "
 taz, 17.03.2009

Aber Sie, Herr Mathias von Gersdorff wollen ja wohl auch, dass die Kinder mit der Irrlehre des Kreationismus belästigt werden. Nur, wenn Ihr Gott die Welt geschaffen hat, warum nehmen Sie dann die Prüfung nicht demütig hin und warum beweinen Sie die Feststellung, dass „die Religion des Einzelnen oder die Wahl, keine Religion zu haben, eine absolute Privatangelegenheit sei“ in aller Öffentlichkeit als falsch? Machte Ihr Gott etwas falsch? Was fällt Ihnen ein, anderen vorzuschreiben, woran diese zu glauben haben und woran nicht? Auch Ihren fundamentalen - und fundamental falschen - Kreationismus sollen wir - so verstehe ich das Geschmär auf Ihrer Webseite - den Kindern an der Schule beibringen? Sie haben also demnach wohl nicht alle Tassen im Schrank? Oder nur die letzten 500 Jahre nicht mitbekommen?

Das wird es wohl sein, denn Sie beweinen auch öffentlich
"Eine Diktatur, die den Menschenrechten und der Demokratie den Vorrang über jedes religiöse Prinzip einräumt."
Welchem religiösen Prinzip wollen Sie denn den Vorrang vor den Menschenrechten und der Demokratie einräumen? Wie wäre es denn mit der Sharia? Ach Sie wollen - und halten das auch noch für "natürlich" - einen Vorrang "christlicher Prinzipien"? Der "christlichen Prinzipien" des Massakers von Jerusalem oder denen mit den sonntäglichen Scheiterhaufen und Hinrichtungsorgien auf den Marktplätzen? Den "christlichen Prinzipien" der Irrengemeinschaft namens "zwölf Stämme"? Sie sind ein Narr, ein extremer Fundamentalist, ein Taliban wenn Sie das beweinen. Denn die freie Glaubensausübung gehört zu den Menschenrechten. Nicht jedoch, dass sich eine Glaubengemeinschaft soweit in den Vordergrund drängt, dass diese dem Rest der Bevölkerung die Regeln aufzwingt - das ist, was Sie und Ihre "taliban in christo" neben Spenden wollen.

Sehr geehrter Herr Mathias von Gersdorff,

ich will nicht, dass Sie auf meiner Webseite werben, denn Sie sind nicht mal ein richtiger Christ, sondern ein Narr, ein Sektierer, ein ultrakonservativer Phantast und ja, ein Fundamentalist der sich - und das nicht mal richtig - auf alte und längst als falsch erkannte Dogmen besinnt weil er offenbar ein Problem mit der Realität hat. Die Grundlage meines Verlangens steht ausgerechnet auch in dem Machwerk welches frühestens 300 Jahre nach dem Tod des Jesuleins zusammengefälscht wurde - und an das Sie dennoch glauben:

"Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen ... oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört."
Alles klar?

Wenn Sie nicht wissen, wie man die Werbung auf dieser Webseite abstellt, dann versuchen Sie es doch mal mit einem Gebet. Ich bin gespannt, ob Ihr Herr Sie erhört. Oder gar ernst nimmt.

Ich indes kann das leider nicht! Aber ich bin ja auch ein "Teufel". Stimmts?

Die katholische Kirche nimmt den Herrn Herr Mathias von Gersdorff selbst sehr ernst, ihm wird aber das "wie und warum" nicht gefallen:
"Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e. V.

Aus gegebenem Anlass verweisen wir auf folgenden Hinweis des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz:Wir machen darauf aufmerksam, dass die Initiative „Deutschland braucht Mariens Hilfe“ keinerlei kirchliche Anbindung oder Unterstützung hat. Mit dieser Initiative wirbt zurzeit die Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e. V. für ihre Ziele, konkret um Spenden in Höhe von 20,00 € bis 100,00 € zur Unterstützung von mehreren geplanten und sich u. a. auf die Fatima-Botschaft beziehenden Großaktionen (Flugblatt- und Buchaktionen, Verteilung von Rosenkränzen). Gegenüber den deutlichen Spendenwünschen wird große Zurückhaltung empfohlen. Die Vereinigung ist seit 1995 nicht mehr gemeinnützig. "

Quelle: AMTSBLATT DER ERZDIÖZESE FREIBURG vom 18. Juli 2007 (PDF, Seite 3)


P.S.
Wenn Sie (Herr Mathias von Gersdorff) jetzt Pech und Schwefel riechen, dann ist das entweder psychosomatisch oder Sie haben vor Schreck gefurzt und keine Ahnung von Chemie. (Das wäre nämlich überwiegend Chlorwasserstoff und Methan.)

Auch Chemie und Biologie gabs an der Schule. Zum Glück und Segen für die Menschen statt "Bibel-, Märchen- und Spendeneinforderungsstunde mit Mathias von Gersdorff und anderen Fehlgeleiteten".

Geile Lüge: "Zwischen der Internet Online Media GmbH und der Euroweb Internet GmbH besteht kein Zusammenhang."

Die Vertriebsbeauftragten der Internet Online Media GmbH wissen offensichtlich sehr wohl um den beschissenen Ruf der Konzernmutter Euroweb Internet GmbH.

Und lügen auch:
"Ich rief den besagten Herrn Beutler an und fragte Ihn was denn die Internet Online Media GmbH (internetmedia.de) mit Euroweb zu tun hätte. Er sagte nur das hier kein Zusammenhang besteht. Somit scheint er hier genauso die Wahrheit gesagt zu haben wie in unserem Gespräch im Büro."
schreibt webbaron.de

Was ist da schon ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag?

Ich danke dem "Internet Online Media GmbH" - Mitarbeiter "Simon Beutler aus Wermelskirchen" dafür, dass er meine Meinung nicht nur bestätigt, sondern auch zeigt, dass diese sogar innerhalb des Euroweb-Konzerns geteilt wird.

Ja, Meine Herren Preuß und Fratzscher. Ich lache! Über die Lügen, die Firmen des Konzerns, dessen Leistungen.

Und nicht zuletzt über Sie - denn es gibt noch einen Zusammenhang:

Bildschirmfoto: Das "Hochzeitsfoto" auf der Euroweb-Seite mit dem Euroweb-GF Preuß (links) und dem Internet Online Media GmbH-GF Fratzscher ist einfach nur geil.

"Euroweb-Geschäftsführer unter den besten Unternehmern Deutschlands" - Ich empfehle dringend(!) einen Besuch bei dem Psychiater Dr. Frieder Nau in Köln. Der sucht nämlich gerade und überdies geradezu verzweifelt nach Superlativen um sich vor einer Strafe wegen uneidlicher Falschaussage drücken zu können. Allerdings auf der völlig falschen Webseite. Auf der Webseite eines Konzerns, der richtig Miese macht, sich also im Niedergang befindet und dessen Chefs sich "unter den besten Unternehmern Deutschlands" wähnen, würde er wohl fündig.

Da können Sie dem Psychiater sicher weiter helfen, meine Herren!

(Nur nützt ihm das nichts!)

Juristisches:

Wenn Sie über den Tisch gezogen wurden und einen Vertrag mit der "Internet Online Media GmbH" geschlossen haben und dann feststellen, das Sie "Money for Nothing" zahlen, dann können Sie nunmehr wie folgt argumentieren.

Mit einem Unternehmen der Euroweb wollten Sie definitiv nichts zu tun haben! Wie der Vertriebsbeauftragte ja auch. Hätten Sie von der Konzernbindung zu diesen "Lügnern und Betrügern" gewusst, dann hätten Sie - im Leben nicht! - abgeschlossen und deshalb auch extra gefragt! Aber der Vertriebsbeauftragte hat gesagt:
"Nö. Es gibt keinen Zusammenhang zur Euroweb."
Eben bis auf den, dass diese Lüge juristisch eine höchst arglistige Täuschung ist. Das Täuschen ist genau die systematisch angewendete Methode mit welcher der Euroweb-Konzern regelmäßig "verkauft".

Ach so: Der Vertrag ist dann von Anfang an nichtig. Und ich werde persönlich den Richter "durch Kleinbloggersdorf prügeln", der das nicht anerkennt.

Das gleiche Argument zieht auch bei Verträgen mit der WN-Onlineservice GmbH, der WAZ-Onlineservice GmbH und auch der Webstyle GmbH.

25.10.2013

US-Präsident Obama ruft Kanzlerin Merkel an...

Merkel einfach mal so in Richtung Mobiltelefon:
"Obama! There is a problem. Call me back now."
Mobiltelefon, 20 Sekunden später:
"düdelüdtüt  düdelüdtüt ..."
(Merkel nimmt ab.) Obama:
"Teuerste, zuerst einmal mein Beileid dafür, dass Sie annehmen konnten, wir würden Sie NICHT abhören."
Merkel:
"Ich frage mich gerade, ob Sie das auch mit Ihrer Frau machen und was die dann über die Art der künftigen Beziehungen zu Ihnen denkt."
Obama:
"Ich gar nicht. Und eine Frau denkt nicht. Man sieht ja bei Ihnen was dabei herauskommt. Den Job machen die Dienste und ich bekomme nur Zusammenfassungen. But by the way: Wir haben mitbekommen, Sie haben ein Problem mit einer Organisation namens NSU?"
Merkel:
"Naja... die stehen vor Gericht oder sind schon tot. Die Lage ist unter Kontrolle, meine Geheimdienste haben mein vollstes Vertrauen."
Obama:
"Also mich wundert das. Typen wie NSU hätten wir längst wegen KOMMUNISTISCHER Umtriebe erledigt. Dieses linke Pack ist widerlich. Fangen Sie doch bei der NPD an. Welchen dieser Kommunisten dürfen wir abholen, ein wenig verprügeln und dann zu unserer kubanischen Repräsentanz fliegen um ihn dort im Rahmen unserer, mit dem Friedensnobelpreis geehrten Rechtsordnung zu foltern? Wir könnten auch ein paar Drohnen mit Hellfires schicken. Am besten wenn die sich mit Kind und Kegel in einem Stadtzentrum zusammenrotten - it is just right while outside of the USA..."
Merkel:
"Um Gottes willen! Langsam! Es könnten deutsche Geheimdienst-Beamte unter den Opfern sein!"
Obama:
"Yes Madam! Ich sagte ja: Kommunistenpack!"

Heute: YourRate GmbH und Christoph Preuß von der Euroweb

Gestern habe ich noch über die youCom gelacht, doch das, worüber ich heute schreibe, ist in meinen Augen ein so großer Betrug, dass mir das Lachen zunächst einmal im Hals stecken geblieben ist.

Der in Leipzig wegen Betruges angeklagte Christoph Preuß (der sich - wohl mit finsterer Absicht "Christoph Preuss" schreibt) steckt offenbar auch hinter der YourRate GmbH - obwohl er auch das zu verstecken sucht.


Was an diesem Impressum auffällt, ist zunächst einmal, dass die Nummer des Handelsregisters falsch angegeben ist. Korrekt ist HRB 75242. Ich denke, das ist Absicht.

Beim AG Köln findet sich dann unter der korrekten Nummer der folgende Eintrag:


Christoph Preuss a.k.a. Christoph Preuß steckt also da drin, wo jetzt Jan Wittig drauf steht.


Und? Was tut diese Firma?

Oh. Die veröffentlicht "Erfahrungberichte". Darüber schreibt die Firma "YourRate" des von der Euroweb bekannten Christoph Preuß:
"YourRate zahlt für jeden verfassten Erfahrungsbericht eine Aufwandsentschädigung."
...
"Du hältst dich an unsere Zeitvorgaben"
und
"Diffamierende und inhaltlich falsche Erfahrungsberichte werden nicht veröffentlicht."

Für mich klingt das danach, dass die "YourRate" des Christoph Preuß zahlenden Kunden (laut Preisliste fast 400 Euro "Setup" und bis zu knapp 300 Euro, sicher netto - also zz. 19% oder mehr Prozent USt. monatlich) nette und positive Bewertungen verkauft. Sicherlich nur im "4-Jahrespaket".

Die Definition des Christoph Preuß für "diffamierend" kenne ich. "Diffamierend" aus Sicht des Christoph Preuß (a.k.a. Christoph Preuss) ist, genau das habe ich schriftlich von seinem ebenfalls oft lügendem Anwalt Phillip Berger, die in seinem Fall oft unschöne Wahrheit. Die von mir veröffentlichte zum Beispiel.

Vor dem LG Kassel versicherte Christoph Preuß an Eides statt, die Euroweb Internet GmbH veröffentliche auch negative Erfahrungsberichte. Diese Versicherung an Eides statt war erweislich und vorsätzlich falsch - doch die Staatsanwaltschaft lehnte die Aufnahme eines Verfahrens ab, denn nach deren Ansicht droht dem Christoph Preuß eine so empfindliche Strafe, dass er sich bessern werde

... woran ich nun wieder nicht glaube.

Das, was ich glaube, ist das der Christoph Preuß jetzt vom Betrüger zum Oberbetrüger werden will. Einem solchen der anderen Betrügern - gegen Geld - (vermeintlich!) dabei hilft,  positive Bewertungen zu bekommen um so den weiteren Betrug effektiver zu gestalten oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Eines der Bewertungsportale, mit denen Christoph Preuß zusammenarbeitet und sogar via Euroweb zu 25% beteiligt ist, ist "geprueft.de"

Dort fallen die extrem vielen und ausschließlich höchst positiven Bewertungen für die Euroweb auf:


Obwohl sich die Euroweb mit ca. 3000 Kunden vor Gericht gestritten haben dürfte (die Zahl von über 2000 Verfahren vor dem AG Düsseldorf ist "amtlich") und obwohl sehr wahrscheinlich ein noch deutlich höherer Anteil der Kunden sich durch falsche Versprechen - wie die angeblich kostenlose Gestaltung einer Webseite - abgezockt fühlen dürfte, finden sich auf "geprueft.de" keine negativen Bewertungen der Euroweb. Gerade auch nicht zum beschissenen Preis-Leistungsverhältnis und auch nicht zu den Lügen der "Vertriebsbeauftragten".

Bildschirmfoto: Das "YouRate-Prinzip" ist, dass bezahlte Bewerter zahlende Kunden bewerten.
Wie "ehrlich" werden diese Bewertungen wohl sein?

Gleiches gilt für andere Töchter des Euroweb-Konzerns. Da "dreht" der Christoph Preuß wohl "das ganz große Rad" und alle Töchter der Euroweb sind Referenz-"Kunden" von YouRate, dass der Christoph Preuß dann auch gleich von der eigenen Webseite "geprueft.de" bewerten ließ:


Indes muss ich nicht zum Augenarzt. Eine ganz kurze Websuche ergab:


Der Augenarzt heißt also Gerret Brief und ist außerdem ein Euroweb-Kunde. Wieso sollte der der sich "D. Brief" nennen? Ich denke deshalb begründet, diese Bewertung ist glatter "Fake"! Und wenn diese einer ist - was, bitte, ist dann der Rest?

Die Euroweb verspricht Kunden gegen positive Bewertungen einen angeblichen Preisnachlass von mehreren tausend Euro. Auch der Augenarzt "G. Brief" aus Dortmund ist auf diese Lüge hereingefallen. Übrigens sogar Rechtsanwälte. (So weit zur besonderen Stellung von Juristen...)

Doch das ist nicht genug.

Der YourRate ist es gelungen durch PR-Meldungen sogar die Presse überrumpeln:


Bei der Durchsicht fällt auf, dass der "Focus" und der "Stern" über "YourRate" in einem Artikel (der sich mit facebook befasst!) nur einen Satz schrieb:
"YouGov befragte für die Erhebung im im Auftrag des Bewertungsportals Yourrate.com 1080 Internet-Nutzer im Alter über 16 Jahren."
Da hat sich der Focus und der Stern aber "ganz gewaltig" mit der Firma "YourRate" auseinander gesetzt als er bekannt machte, dass die eine Telefonumfrage bei 1080 Personen in Auftrag gab. Ich halte es für bedenklich, sich wegen dieses Satzes mit dem Logo des Focus und des Sterns zu schmücḱen und zu behaupten, man sei aus dem Focus und dem Stern "bekannt". Ich denke, an sowas erkennt man des Pudels wahren Kern: Hier wird die eigene Bedeutung offensichtlich tatsachenwidrig überhöht und das ist immer als negativer Hinweis auf die eigene "Ehrlichkeit" zu verstehen.

Darüber hinaus fällt auf, dass der in übrigen Medien veröffentlichten PR-Bericht noch aus Zeiten stammt, als ein gewisser Manuel Mattern noch Geschäftsführer war:

Bildschirmfoto: Bewertung der YouRate auf gepueft.de
Ich vermute jetzt mal, der Manuel Mattern ist jener "Geschäftskunde M.M.", der hier vorführt, wie man eine vorgeblich "authentische" Bewertung einstellt. Ob er auch 10 Euro (wohl das YourRate-Äquivalent zu den 30 biblischen Silberlingen) bekommen hat?

Derselbe Manuel Mattern war übrigens auch mal GF der youCom GmbH und machte also auch in "Reputation Mangement". Vor Christoph Preuß, der sich mal rufbewusst und also absichtlich falsch mit "ss" und nur noch selten korrekt mit "ß" schreibt und wohl just immer dann, wenn er sich selbst falsch mit "ss" schreibt oder schreiben lässt, auch die Handelsregisternummer falsch, also mit "HR" statt "HRB" angibt:
Bildschirmfoto: Chef des SEO-Anbieters Euroweb, Christoph Preuß, betreibt ANTI-SEO und will nicht gefunden werden. Nicht unter seinem Name Preuß und auch nicht im Handelsregister.
Doch jetzt lese ich mal die Pressemeldung der YourRate GmbH des "Geschäftskunden M.M.":

"Das Problem gekaufter oder falscher Bewertungen im Internet möchte die Website YourRate mit einem ungewöhnlichen Verfahren angehen"
... schreiben die Zeitungen die PR-Meldung von "M. M." stumpfsinnig ab. Christoph Preuß war damals noch nicht Geschäftsführer. Doch spätestens jetzt geht es - für mich das recht eindeutig - gerade darum, falsche Bewertungen zu kaufen und zu verkaufen. Ein Zubrot für im Lügen trainierte Euroweb-Außendienste? Wie auch immer, es ist ein "ungewöhnliches Verfahren", ja sogar eine "ganz besondere Art" das Problem "anzugehen", wenn man es selbst mit vergrößert - und das ist genau das, was hier zweifelsfrei geschieht.

Und das ausgerechnet "geprueft.de" (das der Euroweb gleich mal mit gehört) die zum Dunstkreis des Euroweb-Geschäftsführers Preuß gehörende "YouRate.com" so gar positiv bewertet halte ich für das deutlichste Zeichen, dass meine Vermutung - nämlich dass es hier um ganz gezielt um Falschbewertungen geht, auch eine nicht mehr wegzulügende Tatsache ist!

Ich muss jetzt also auch davor warnen, dass in folgenden Bewertungsportalen solche gekauften Bewertungen auftauchen:


denn außer geprueft.de - dessen Ruf wegen der positiven Bewertung des Anteilseigners Euroweb "tief im dunkelsten Arsche" sein dürfte - sind auch andere Dienste betroffen. Bei "Qype" findet sich dann aber auch folgende Bewertung:
"Bei yourrate schreiben Privatpersonen ihre Meinungen zu verschiedenen Geschäften, Firmen, Produkten und Internetpräsenzen. Da Yourrate diese Bewertungen vergütet, ist es gut möglich, dass nicht jeder Erfahrungsbericht tatsächlich authentisch ist und nicht nur wegen des Geldes geschrieben wurde."

Juristisches:

Ein möglicherweise mit der YouRate GmbH geschlossener Vertrag könnte sittenwidrig und ergo so bindend wie Spielschulden sein. Der Vertragsgegenstand ist wohl letztendlich die Eintragung vorsätzlich falscher, den Vertragspartner lobender Kommentare:
"Wird werbliche Kommunikation von Unternehmen (oder deren Agenturen) bewußt verschleiert, indem man Dritte gesteuert dazu bringt, unter dem Deckmantel vermeintlich privater und unbeeinflusster Aussagen, Werbebotschaften in die Welt zu tragen, so ist das auch nach deutschem Recht als Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.
schreibt Rechtzweinull.de
"Unternehmen, die auf diese Art und Weise Bewertungen erwerben drohen:
  • Abmahnungen von Verbrauchgerschutzzentralen, sowie Mitbewerbern. In deren Folge müssen die Unternehmen sich zur empfindlicher Vertragsstrafe bei Wiederholung und Übernahme der Anwaltsgebühren verpflichten (ca. 1.000 – 1.500 Euro kosten.) Und ich bin mir sicher, dass Unternehmen, die sich redlich um Bewertungen bemühen, hier sofort gegen Wettbewerber vorgehen werden.
  • Ausschluss von den Bewertungsplattformen."
schreibt Rechtsanwalt Zwenke über YourRate

Das bedeutet aber auch, ein solcher, auf die Täuschung Dritter gerichteter Vertrag ist sittenwidrig und deshalb von Anfang an nichtig. Besonders vorsichtig sollten Firmen sein, die auch in den USA tätig sind. In den USA steht auf eine solche "Nummer" sogar richtig viel Knast, dort ist das eine Straftat. Kunden der YourRate GmbH rate ich also von Reisen ins Ausland ab. Jedenfalls sollten diese vorher prüfen, ob das Kaufen positiver Bewertungen im Reiseland und den Transitländern eine Straftat ist. Das gilt wohl besonders für den auf der Webseite von YourRate genannten "Frank Appel (GF Deutsche Vorsorge Zentrale)" - der ja, das Wort "Zentrale" beweist das, einen gewissen Hang zur bombastischen Überhöhung der Bedeutung seiner sicherlich eher kleinen Firma zu haben "scheint" - und der die YourRate so gar "authentisch" lobt:
"Zu Anfang war ich mir nicht sicher, ob Eure Dienstleistung etwas für unsere Geschäftspartner erwirkt … aber, probieren geht über studieren. Klasse Service, einfach mal eine neue Idee der Dienstleistung … weitermachen"
Dessen Adresse? Laut Impressum auf deutsche-vorsorge-zentrale.de ist das die selbe wie die der YourRate GmbH selbst:
"Deutsche Vorsorge Zentrale
Kalscheurener Straße 19
50354 Hürth"

Der brauchte wohl auch dringend die 10 Euro! In den USA würde die Staatsanwaltschaft schon wegen dieses Faktes nicht mehr mit den Füßen scharren sondern überlegen warum ein Kautionsantrag abgelehnt werden soll.

Ein letzter Blick auf den Firmenname

Das englische Wort "rate" kann man auch mit "Puls" übersetzen. Ich denke, der Puls des Christoph Preuß a.k.a. Christoph Preuss dürfte beim Lesen dieses Artikels gestiegen sein und jetzt lache ich doch.

Über seine doch recht verzweifelt wirkenden Bemühungen.

24.10.2013

youCom, Christoph Preuß und das "G" zum Donnerstag (Wegen vielfachen Betruges angeklagter betreibt "Reputation Management")

Ich habe das nicht übersehen, ich musste aber erst mal fertig werden.

(Mit dem Lachen.)


Also Christoph Preuss (a.k.a. Christoph Preuß) ist Geschäftsführer einer youCon GmbH.

Und was macht diese Firma?


Wenn ich jetzt mal an dieses Schreiben hinsichtlich der zahlreichen Anklagen vor dem AG Leipzig gegen Christoph Preuß a.k.a Christoph Preuss denke, und daran, welchen miserablen Ruf die Euroweb hat und dann noch daran wie diese sich wirtschaftlich hin zu einem Verlustbringer entwickelte - eben weil dieser mit samst einer ganzen - und stark geschmolzenen Truppe von sich öffentlich geradezu idiotisch gerierenden und mindestens im Einzelfall kriminell verhaltenden  "Rechtsanwälten" auf eine besonders dumme Weise "Reputationsmanagement" betrieb, dann kann ich nur empfinden, dass Christoph Preuss (a.k.a. Christoph Preuß) "der absolut beste" für den Job ist.

Der weiß nämlich sehr genau wie man es nicht macht. 

Wenn nämlich die Reputation eines Unternehmens dessen Kapital wäre, dann würde die Euroweb aus allen Verzeichnissen gestrichen und ein Insolvenzverfahren - mangels Masse - nicht mal mehr eröffnet. Dafür kämen die Geschäftsführer in den Knast.

Was ja nun auch nicht gerade unwahrscheinlich ist.

Der Super-Lacher

Christoph Preuß a.k.a. Christoph Preuss über "Marketingkampagnen":
"Ist eine solche Aktion jedoch nicht ausreichend geplant bzw. von erfahrenen Kräften koordiniert, kann eine Kampagne auch schnell nach hinten losgehen."
Warum denke ich bei diesen Worten nur an die "tolle Aktion" mit Nerdcore, die verbreiteten Lügen, den misslungenen Versuch wissentlich weit unter Preis an die Domain "nerdcore.de" zu kommen, das ausgesprochen blöde Versprechen, den die Pfändungssumme übersteigenden Betrag an zwei Organisationen zu spenden, die das kalt ablehnten und den selbst ausgelösten, dafür aber gewaltigen Shitstorm zu Lasten der Euroweb des selben Christoph Preuß, der gerade mal seinen Name falsch schreibt und wohl meint dieser personelle Zusammenhang bliebe dadurch unentdeckt?

Der Mann hat also wirklich "Erfahrung". Und ich nunmehr einen Lachkrampf. Christoph Preuss a.k.a. Christoph Preuß und "Reputationsmanagement". Leute, ich kann nicht mehr!

Nach dem Japsen: Wer sich mit diesen Referenzen der Öffentlichkeit als Fachmann im "Reputationsmanagement" präsentiert, der muss sich nicht wundern, wenn er so manchem als Witzfigur, anderen als ein trauriger Tor erscheint.

Ein gewisser Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) kann das dem Christoph Preuss a.k.a. Christoph Preuß sicherlich erklären. Der wird aber noch wegen eines Malheures in einer früheren Sache ein kleines Extrasälär haben wollen. Dem wurde wohl von einem rheinländischem Vollhonk mitgeteilt, ich sei dumm, und jetzt fühlt er sich getäuscht weil das bisherige Honorar voraussichtlich von der zu erwartenden Geldstrafe aufgefressen wird.

Wenn Anne will - muss ich dann? (About: Euroweb-Daniel und DIW-Marcel Fratzscher)

Bei Anne Will schwatzten gerade ein paar Vertreter des assozialsten Raubtierkapitalismus gegen Mindestlöhne an und behaupten allerhand Quatsch, wie den, dass dieser Arbeitsplätze koste.

Darunter ein Vertreter der DIW. Präsident der Quatschbude ist ein Marcel Fratzscher. Die haben ein tolles "Herbstgutachten" gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass alles über 6 Euro für die deutsche Wirtschaft gefährlich wäre.

Das wundert mich nicht.

Da hat der Präsident des DIW (Bruder Marcel  Fratzscher) wohl bei seinem Euroweb-Bruder Daniel Fratzscher nachgefragt.

Und genau der ist an der Euroweb beteiligt, die den eigenen Mitarbeitern einen solchen Hungerlohn zumutet. Die zahlen nämlich - selbstverständlich über Subunternehmen - 1000 Euro brutto für Außendienste. Ich habe solche Verträge deshalb gewiss nicht grundlos völlig unzufriedener und sogar verärgerter Ex-Mitarbeiter mehrerer dieser Euroweb-Vertriebsbuden inzwischen nahezu "im Dutzend" vorliegen.

1000/6 sind rund 166. Und das wieder ist eine typische Stundenzahl in einem Monat.

Ohne die verlangten - und "selbstverständlich nicht" - bezahlten Überstunden.

Auch das kann ich nur als asozial empfinden. Da ist nämlich verwandt, was sich auch sonst gern zusammen gesellt - und zusammen gehalten - hätte.

22.10.2013

Nachricht an die "Abwahnkanzlei" Waldorf-Frommer

Wie ich gerade in Blog von RA Stadler lese haben sich die Herren der "Abwahnkanzlei" Waldorf-Frommer was ganz "Tolles" ausgedacht.
"Filesharing: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken läuft leer
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 09.10.2013 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es,  die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing eindämmen. Dies sollte durch eine Deckelung der Abmahnkosten erreicht werden."
 berichtet RA Stadler.

Die feinen und gewiss empfindlichen Herren Abmahnanwälte (ja, das ist inzwischen ein Schimpfwort) haben nun - im geradezu übermäßig deutlichen Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung reagiert und die bisherige Schadensersatzforderung von 450 auf 600 Euro erhöht.

Das war, so stelle hiermit öffentlich fest, eine dumme - ja geradezu blöde - Handlung. 

Denn besser konnten die Herren Abwahner nicht darlegen, dass auch die bisherigen Schadensersatzforderungen reinste Willkür waren und keinen greifbaren Bezug zur Realität hatten. Ich bin auch sehr gespannt, wie die Herren Abwahnanwälte denn darlegen wollen, dass ein Streitwert von 1000 Euro unbillig wäre. Ich erinnere die Herren daran, dass die Richter sich hier an des Volkes Wille zu halten haben. Und das Volk sagt, bei solchen Serienabmahnungen sind 1000 Euro Streitwert genug.

(Und ich möchte keinen Richter namentlich erwähnen wollen, der dem schriftlichen Gelaber der Herren Abmahnanwälte folgt und sich an des Volkes Wille vergreift.)

Die Herren von der "Abwahnkanzlei" können sich gerne mit mir anlegen - deren presserechtliche Abmahnung mit Verweis auf §§ 823,1004 BGB nebst §§ 185 ff StGB erwarte ich voller Vorfreude. Die können mich also mal - und zwar "abmahnen".

Ich will ja mal wieder was zu lachen haben und zudem der Öffentlichkeit auch gerne mitteilen, was ich mit der Abmahnung angestellt habe:

Üblicherweise reinige ich damit zumindest verbal eine Körperöffnung, deren bloße Erwähnung manche als unappetitlich, manche sogar als Beleidigung empfinden.

Nachtrag:

Bisher habe ich mich um Filesharing -Abmahnungen nicht gekümmert da ich davon ausging, dass mich das Thema nicht betrifft, dass die vermeintlichen "Opfer" dieser Abmahnpraxis ja doch selbst schuld seien und sich mal schön selber gegen die Abmahnungen wehren sollen. Die erkennbare Handlungsweise, zeugt aber von einer starken Uneinsichtigkeit und davon, dass die Herren Waldorf, Frommer und Co (das sind:
Florian Aigner,
David Appel,
Clarissa Benner,
Andreas Berger,
Ron Bisle,
Anja Bonk,
Thomas Bratschko,
Fabian Bromann,
Steffen Dietz,
Florian Drebinger,
Denise Ebeling,
Sabine Ebner,
Christoph Eichler,
Stephanie Emrich,
Rebekka Engbarth,
Thomas Fritz,
Björn Frommer (Geschäftsführender Gesellschafter),
Horst Gärtner,
Axel Gillessen (Gesellschafter),
Thorsten Glock,
Janine Groß,
Daniela Grund,
Marc Hügel (Gesellschafter),
Thomas Janker,
Alexander Jelonek,
Nesche Kadirova,
Jung-Hun Kim,
Carolin Kluge,
Anna Kneip,
André Koch,
Claudia Lucka,
Frank Metzler,
Philip Mysliwietz,
Katja Nikolaus (Gesellschafterin),
Elzbieta Nowak,
Katiuscha Oglialoro,
Philip Reichel,
Claudia Schedler,
Florian Schörghuber,
Monique Schumacher,
Johannes Schweiger,
Florian Schweinberger,
Tanja Stanossek,
Susanne Sternhardt,
Tobias Stinglwagner,
Florian Thür,
Johannes Waldorf (Gesellschafter),
Stefan Wiesent,
Eva-Maria Weber,
Philipp Wezel,
Dennis Wohnhaas,
Anna Zimmermann
) am Geschäftsmodell "unanständig profitabel abwahnen" festhalten wollen und sich gegen den erklärten Wille des deutschen Volkes stellen. Eben weil diese eine gesetzliche Regelung zur Beschränkung eines als unanständig geltenden Profites umgehen wollen. Ich sehe darin ein höchst unanständiges Verhalten einer Truppe von ausgemachten Spitzbuben, dass für mich auf der selben moralischen Stufe wie gewerbsmäßig betriebener Trickbetrug steht.

Und: Ja! Ich will darstellen, dass ich solches Handeln zu tiefst verachte.

18.10.2013

Nachricht von Google

Google hat mich darüber informiert, dass versucht wurde (oder womöglich noch wird) diesen Blog anzugreifen. Konkret in dem jemand auf allerlei - und mal wieder stümperhafte Weise unberechtigt versucht, an das Passwort zu kommen.

So ist das eben, wenn man über kriminelles Pack schreibt.

(Wichtig: Der Link besagt  - mangels genauerer Informationen - nichts über den aktuellen Angriff und dessen Verursacher.)

13.10.2013

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Sebastian Cyperski, Thomas Kaltenmeier, Andreas Kaltenmeier und die tief schlafende StA Düsseldorf

"Die Abteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, ansonsten mit weitaus größeren Verfahren befasst, ermittelt inzwischen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in der Sache. Rund 4500 Anzeigen gegen Geschäftsführer Sebastian Cyperski konnten die Top-Fahnder irgendwann nicht mehr ignorieren. Es scheint, als hätten es die Sportwagenfreunde Kaltenmeier am Ende vielleicht doch übertrieben."
Bemerkenswert an dem zitierten Artikel aus dem Spiegel ist, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf regelrecht "zum Klagen getragen" werden musste. Nicht nur, dass diese (und andere!) Düsseldorfer Gauner inzwischen munter und durch deren Untätigkeit bestärkt weiter machen - mir ist auch mindestens ein Berliner Journalist bekannt dessen Wohnung auf Betreiben dieser "mutmaßlichen" Betrüger um die GWE nach einer Strafanzeige wegen Beleidigung (sic!) und "offensichtlich intensiver Lobbyarbeit" durchsucht wurde. Zum Vorgehen gegen Gegner krimineller Machenschaften wie massenhaften Betruges hatte die Staatsanwaltschaft also Zeit und Muße - etwas läuft verkehrt in Deutschland.

Ist Deutschland zu einem "Scheiß-Staat" verkommen?

Das jahrelange Pennen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat es(nicht nur) den Herren Sebastian Cyperski, Thomas Kaltenmeier, Andreas Kaltenmeier und Co. auch ermöglicht sich mit "rechtlichen Mitteln" wie einstweiligen Verfügungen und Strafanzeigen gegen eine negative Berichterstattung zu wehren.

Und auch das ist "kriminell". Und ich kenne das zu gut!

Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Berlin wird sich demnächst höchst unangenehmen Fragen zu stellen haben. Hinsichtlich der Durchsuchung bei dem Berliner Journalisten steht nämlich die Frage im Raum, wer warum diese offensichtlich grundrechtswidrige Durchsuchung beantragte und wer diese warum genehmigte. Eine Durchsuchung wegen Beleidigung? Das hat sogar die Polizei gewundert. Da hat also mindestens ein Staatsanwalt und mindestens ein Richter ganz offensichtlich "nicht alle Tassen im Schrank"!

Aus meiner Sicht sollte in der "Berliner Justiz" wegen Korruption ermittelt werden.

Nachtrag:

Genau wie die "GWE-Wirtschaftsinformations GmbH" bewirbt sich auch die Düsseldorfer Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß auf "Gratis-Pressportalen" (sogar den selben!)  mit den gelegentlich für diese positiv ausgehenden Urteilen.

Wie klein die Welt doch ist!

11.10.2013

blogspot.ch - Ausfall der Namensauflösung für Schweizer Domain der Google Inc. (Update 3)

Auf Grund des aktuellen Ausfalls der Namensauflösung für alle Subdomains der Domain blogspot.ch wird dieser Blog aktuell zu blogspot.fr umgeleitet.

Die Ursachen sind hier nicht bekannt.

Update:

Ich hatte festgestellt, dass in den whois-Daten der Domain "blogspot.ch" keine DNS-Server hinterlegt sind. Das war (ist teilweise noch) auch die Fehlerursache. Nachdem ich den DNS-Admin von Google.com auf das Problem und dessen Ursache aufmerksam machte hat die Domain "blogspot.ch" nun wieder gültige Einträge für Nameserver im whois-record.

Bei dem Versuch einer manuellen, direkten Auflösung über einen dieser Server (ns1.google.com) ergab sich soeben die IP 173.194.70.191.

Demnach sollte die Auflösung bald wieder und für jeden sauber funktionieren. Hintergrund für die Verzögerung ist, dass Nameserver die Informationen zwischenspeichern. Das ist bei meinem Provider wohl noch ca. 5 Minuten lang der Fall, kann aber unterschiedlich lang dauern. (15:54:00 +02:00 [MESZ])

Update 2:

Hier funktioniert wieder alles. (16:09:00 +02:00 [MESZ])
Die Weiterleitung zu blogspot.fr werde ich aber erst heute abend wieder auf blogspot.ch zurückstellen.

Update 3:

Die Weiterleitung zu blogspot.ch ist wieder hergestellt.
  (18:42:00 +02:00 [MESZ])

08.10.2013

Hotel Görres, Wachtberg-Villip, lässt nach Bericht über Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung abmahnen

Seit gestern sind auch die Eigentümer des Hotel Görres in Wachtberg-Villip Mitglied jener Gruppe zu bestaunender Mitbürger, die erst mal frech und in aller Öffentlichkeit ernste Straftaten begehen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) und sich dann mit Abmahnungen und Klagedrohungen dagegen wehren wenn über deren kriminellen Handlungen berichtet wird.

Niemand wird sich ernstlich wundern, dass, wenn der plötzlich so feine, empfindliche und auf den Ruf des Hotels so gar sorgfältig bedachte Herr Peter Görres Junior nebst seinem lieben Papa mit den Worten "Ich werde Dir in die Fresse hauen, Du doofe Sau, Du!" feige auf einen wehrlosen Mann (mit einer Schulterkamera) und eine 50-jährige Dame einschlägt, ebendieser "Dorfschläger" Görres auch das Angebot bekommt, dass er genau dieses doch mal gegen eine wehrbereite Person versuchen soll - sich aber bitte vorher Klarheit über den Status seiner Krankenversicherung verschaffe.

Man verlangt also nunmehr allen Ernstes per Geschreibsel eines "Dr. jur." die Löschung dieses Berichtes und Abgabe einer Erklärung, wonach es künftig unterlassen werde, zu Lasten der Firma "negative und geschäftsschädigende Berichte und Ausführungen zu veröffentlichen". Eine Anspruchsgrundlage hat der abmahnende "Dr. jur." nicht genannt. Das hat mich dann auch nicht gewundert. Es gibt nämlich keine.
Den abmahnenden Schlägern wurde noch gestern und also ziemlich prompt die negative Feststellungsklage angeboten - falls diese die Abmahnung nicht zurück nehmen. Mag der "Dr. jur." seinen allerwertesten Mandanten erklären was nun zu tun und zu lassen ist. Ich denke, der hält den Jörg Reinholz jetzt auch nicht mehr für dumm.

Sonst wäre er so unbelehrbar wie sein Mandant, in dessen Hotel "die Kaffeefahrtenabzockerei fröhliche Urständ feiert(e)", es dem Verlangen nach zu sein scheint.