31.10.2013

Im Dutzendpack:Euroweb-Anwalt Philipp Berger lügt und schwört falsch - Missbrauch des DCMA

"Bei dem fraglichen urheberrechtlich geschützten Material handelt es sich um eine von der Firma Euroweb Internet GmbH erstellt Homepage, an der sie ein Urheberrecht innehat. Die Homepage darf von Ihnen nicht, auch nicht ausschnittweise, verbreitet oder vervielfältigt werden."
Diese bewusste und aggressive Lüge findet sich dutzendfach in DCMA-Beschwerden des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") für die Euroweb.

Bei den Beschwerden handelt es sich um solche bezüglich von Bildschirmfotos von fehlerhaften Webseiten, welche die Euroweb Internet GmbH für "Referenzkunden" erstellt hatte. Diese Bildschirmfotos sind aber legal und dürfen sehr wohl verbreitet werden, was der Philipp Berger - immerhin ist er Jurist - auch sehr genau wusste!

Erweislich hat die Organisation Euroweb/Berger (jetzt Buchholz & Kollegen)  anstatt die Fehler schnellstmöglich zu beseitigen und sich bei den Kunden zu entschuldigen einige Mühe darauf verwendet um auf rechtswidrige Weise (Vormachen falscher Tatsachen) die Berichte los zu werden und dabei auch vor falschen Schwüren des ohnehin an weiteren Straftaten zu Gunsten der Euroweb beteiligten "Hausanwaltes" Philipp Berger nicht zurück geschreckt:
"I swear, under penalty of perjury, that the information in the notification is accurate and that I am the copyright owner or am authorized to act on behalf of the owner of an exclusive right that is allegedly infringed. [checked]"
Übersetzt:
"Ich schwöre, unter der Strafe des Meineids, dass die Informationen in der Benachrichtigung korrekt sind und dass ich der Inhaber des Urheberrechts bzw. berechtigt bin, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts, das angeblich verletzt wird, zu handeln. [Haken gesetzt]"
Das kann man alles bei http://www.chillingeffects.org/search.cgi finden, wenn man "Euroweb" als Suchbegriff eingibt.

Es sind mehrere Dutzend solcher verlogener Beschwerden. Auf Grund dieser - und wegen der zahlreichen mir bekannten früheren Lügen des Philipp Berger (öffentlich und auch vor Gerichten) halte ich Philipp Berger nunmehr für einen Lügner. Und auch noch zu schwören - das empfinde ich als dreist und kriminell.

Ich rate Philipp Karl Berger deshalb von Reisen in die USA ab. Er hat Google belogen, die sitzen dort. Sein vorsätzlich falscher Schwur ist dort auch strafbar.

Auch der Begünstigte  dieser falschen Schwüre, Christoph Preuß, GF der Euroweb, ist offenbar nach Ansicht der GStA Frankfurt zu kriminell um ihn wegen eines solchen "Lapsus" wie Meineid noch zu betrafen.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Du kannst eine Counternotice einreichen, beziehe Dich auf "fair use". Das gestattet die Verwendung von kleinen Ausschnitten zur Kommentierung.

. hat gesagt…

Warum sollte ich. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass google die Beschwerden MIR zugesandt hat. Aber ich kann mich daran erinnern, dass Google diese Artikel zumindest nicht auf diese verlogenen Beschwerden hin gesperrt hat.

Aber: He!

Den "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten/Düsseldorf als Lügner vorführen zu können ist doch ein wenig Recherche wert.

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Meine Güte, informieren Sie sich doch erstmal über die Formalvoraussetzungen eines "Schwures", "Eides" und "Meineides", bevor Sie mit diesen Begriffen um sich werfen, als wären es leere Bierflaschen.

Nur mal so als Hinweis:
-Berger wurde nicht vereidigt, er kann also keinen "Meineid" begangen haben

-Ein Schwur ist etwas Religiöses und unterliegt folglich nicht der irdischen Gerichtsbarkeit

. hat gesagt…

Für Dich, Du dümmster aller "NVM-Konteradmirale":

"Ich schwöre, unter der Strafe des Meineids," - außerdem habe ich folgendes nicht grundlos geraten:

"Ich rate Philipp Karl Berger deshalb von Reisen in die USA ab. Er hat Google belogen, die sitzen dort. Sein vorsätzlich falscher Schwur ist dort auch strafbar."

Man könnte denken, ein gewisser Dr. Nau aus Köln ist dein Hauptarzt.

Immerhin, dass der Berger ein Lügner ist willst nicht mal mehr Du bestreiten...

NVM-Konteradmiral hat gesagt…

Sein vorsätzlich falscher Schwur ist dort auch strafbar.

Warum stellen die USA dann kein Auslieferungsbegehren, hmmm, Herr Schlosser?!

Vielleicht, weil hier niemand außer Ihnen (ha-ha!) eine Straftat erkannt hat bzw. eine solche zur Anzeige gebracht hat.

Na los, warum schicken Sie nicht einfach mal eine Strafanzeige ans FBI und benennen Google Inc. als Geschädigten? Reicht Ihr Englisch etwa nicht soweit? Ha-ha-ha!

. hat gesagt…

"warum schicken Sie nicht einfach mal eine Strafanzeige ans FBI und benennen Google Inc. als Geschädigten?"

Weil ich kein Querulant bin. Eine Anzeige in einem dritten Land bei der nicht zuständigen Behörde ... heiß ich jetzt Philipp oder was? Aber Google kann das Druckmittel vielleicht eines Tages gut gebrauchen...

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