27.10.2013

Rot-Schwarzes-Pack(t) probt schon jetzt Verfassungsbruch und Beschneidung der Bürgerrechte

Die einschlägigen "Innenexperten" von CDU/CSU und der in vier Jahren kaum noch Wähler findenden SPD -  durch die Bank so weit rechts in der jeweiligen Partei, dass sogar die NPD hinsichtlich einer möglichen Aufnahme schwerste Bedenken hätte - haben eine neue (alte) Idee und testen gleich mal die Grenzen aus, in der das doofe deutsche Volk (war ja auch so bekloppt diese Parteien zu wählen!) dreisteste Verfassungsbrüche hinnimmt.

Die bisher - wegen der Körperverletzung - der Zustimmung eines Richters bedürfende (§ 81a Abs. 2 StPO) Blutentnahme bei Verdacht auch Alkoholfahrten soll künftig, was die Entscheidung betrifft, von der Polizei getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte zuletzt mit Beschluss vom 12.02.2007 (Az. 2 BvR 273/06) verdeutlicht, dass die präventive richterliche Kontrolle gewahrt bleiben soll. Nicht so diese Extremisten, die da jetzt um die Posten an den Fetttöpfen der Nation rangeln und sich gegenseitig im Brechen der Verfassung und in der Einschränkung der Bürgerrechte überbieten.

Die "Begründung"?

Geschmär: Es gäbe ja gar so viele Fälle, in denen Straftäter davon kämen, weil kein Richter verfügbar sei:
"Denn Polizeibeamte müssen immer wieder erfahren, dass selbst trunkene Fahrer straffrei davon kommen, weil kein Richter erreichbar ist, der die Entnahme einer Blutprobe anordnet."
kolportiert der Focus und beschreibt das "gar schreckliche Prozedere" wie folgt:
"Da telefoniert der Beamte auf einer entlegenen Landstraße nachts um drei mit seiner Wache, die sucht den Staatsanwalt, der Staatsanwalt weckt den Richter. Der Richter sagt ja, der Staatsanwalt wendet sich an die Wache, die Wache meldet es dem Polizisten. Erst dann darf er den Verdächtigen zur Blutentnahme bringen. Die andere Variante: Er weiß um die aufwendige Prozedur und verzichtet womöglich gleich ganz darauf."
Doch statt jetzt dafür zu sorgen, dass die Gerichte Ihren Job erledigen und die diensthabenden Richter auch anwesend sind - Bereitschaftsärzte müssen ja auch da (und wach!) sein - will man schon wieder den rechtsfrei-bequemen Weg des geringsten Aufwandes gehen - und den verfassungsmäßigen und nicht grundlosen Richtervorbehalt canceln.

So ganz nebenbei - § 81a Abs. 2 StPO gilt nicht nur für Verkehrsdelikte - wie uns vorgemacht wird, damit wird auch gleich der Richtervorbehalt hinsichtlich DNA-Tests und dergleichen abgeschafft. Und der Absatz 3 (die Zweckbindung) wahrscheinlich auch gleich. 

Was hier aber wirklich passiert ist, dass die Anfänge einer Datenbank geschaffen werden in der die DNA der gesamten Bevölkerung "verdachtsunabhängig" erfasst wird - denn dann kann ein Parkverstoß reichen um - gegen den eigenen Wille - das Blut abgenommen zu bekommen.

Dies Pack nenne ich "Zwangsdemokraten"!

Denn das ist nur der Anfang. Dazu "Vorratsdatenspeicherung", freies Abhören, vorsorgliche Inhaftierungen ... die Wunschliste dieses rechtstreuenextremistischen Pack(t)s hinsichtlich der Eingriffe in die Bürgerrechte und die Freiheit (die diese allen Ernstes zu verteidigen vorgeben!) ist lang.

2 Kommentare:

Problembärdompteur I. (der Erste) hat gesagt…

Der Begriff "Richtervorbehalt" ist zwar nett zu lesen - aber in der Praxis ist es doch nur ein bürokratisches Formerfordernis. Was soll ein Journalrichter per Telefon auch groß die Sachlage beurteilen? Im Zweifelsfall wird er das Ansuchen um Blutabnahme ohne Wenn und Aber durchwinken.

Wenn man es *wirklich* ernst mit der richterlichen Kontrolle meinen würde, müsste man die feinen Herren doch zum Lokalaugenschein auf die Polizeiwache bitten. Würde denen -und ihrer Rechtsprechung- sicher guttun, mal ab und an mit dem gemeinen Volk in Berührung zu kommen.

. hat gesagt…

Das mag sein. aber der Richter protokolliert die ihm gemachten Aussagen.

Wenn sich diese als falsch herausstellen, dann ist der Polizist wegen Falschaussage vor Gericht zu bestrafen. (ich weiß, Strafverfahren gegen Richter, Staatsanwälte und Polizisten sind nur wenig mehr wahrscheinlich als die Verfolgung von US-Diplomaten wegen des Abhörens von Telefonen...)

Fakt ist, es öffnet sich eine weitere Willkürsschranke und vor allem wird die Willkür wieder ein paar Stufen nach unten verschoben.

Künftig greift dann die "kriminalistische Erfahrung". Wer also Polizisten nachts um drei anmotzt, was die Geschindigkeitskontrolle denn mit der Schule zu tun habe, der geht dann auch noch Blut ziehen - und darf mal sehen, wie er dann an sein natürlich abgeschlepptes Fahrzeug kommt.

Und, wie gesagt, geht es nicht nur um Verkehrssachen. Auch der Entnahme von DNA geht bisher ein Beschluss gemäß § 81a Abs. 2 StPO voraus. Und das diese nicht mal erwähnt - sondern in der Begründung nur auf Alkohol eingeschränkt wird zeigt mir ganz deutlich, worum es wirklich geht.

Wir erinnern uns: Die Kanzlerin wurde wegen "Terrorismus" abgehört. Die Verbindungsdaten sind nur für Ermittlungen in schwersten Verbrechen (in den Behauptungen wie Mord, Totschlag, Kinderfickerei - praktisch aber wie z.B. Blumendiebstahl) auf Vorrat zu speichern...

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