28.11.2013

Euroweb kauft weiterhin Preise - Gewohnheitsmäßig rechtswidrige Werbung der Düsseldorfer Gauner um Christoph Preuß und Daniel Fratzscher

"Düsseldorf, 27.11.2013 – Die Website des Beachvolleyball-Nationalteams Ludwig/Walkenhorst hat den MobileWebAward 2013 gewonnen. Gestaltet hat die ausgezeichnete Website die Düsseldorfer Internetagentur Euroweb , die New Media-Partner der beiden Sportlerinnen ist."
(Quelle: Großmäuliges Eigenlob der Euroweb Internet GmbH, verbreitet von deren, für das Ausschmücken derartiger "Wundergeschichten" bezahlten "Pressesprecher" Achim Schütz - hergestellt mit "Copy & Paste").

Zu den Tatsachen:

1.)
Der "MobileWebAward 2013" wurde (im Jahr 2013) genau 175 mal vergeben (whois-Daten)- was der Achim Schütz von der Euroweb natürlich nicht berichtet. Dabei fällt auf wie "feingliedrig" die Kategorien sind:


Noch deutlicher wird dieses in der Version dieses Preisverkäufers namens William Rice für "normale Websites". Dort gab es anno 2013 genau 454 Käufer - Pardon "Gewinner". Der ehemalige Langzeitstudent William "Bill" Rice steckt übrigens hinter einer ganzen Anzahl von solchen Projekten: icaawards.org, webaward.org, mobile-webaward.org und hinter einem Kochbuchprojekt - er bewirbt sich auf Linkedlin dreist mit 2 "Preisen", die er an sich selbst verteilte: "2006 Best Family Website WebAward, 2005 Best Family Website WebAward". An derlei erkennt man einen klassischen Schwindler. Im Übrigen hat William "Bill" Rice wenige Jahre in der Finanzbranche gearbeitet.

Ganz offensichtlich soll da jeder seinen Preis bekommen ... Falls es 2014 mehr Bewerber werden wird es also auch mehr Kategorien geben. Das entspricht genau der Erfahrung mit diesem professionellem Preisverkäufer, dessen Domains auf einem Sharing Host mit rund 700 weiteren liegen.

Bildschirmfoto: Das die beworbene Webseite tatsächlich "eher nicht preisverdächtig" ist sieht längst nicht nur der Fachmann.

2.)
Der Preis für den Eintrag in eine der zahlreichen Kategorien beträgt 225 US-Dollar.

Bildschirmfoto: Die Preise.... Die Webseite des Preisverkäufers wurde mit Microsoft Frontpage "gestrickt".

Nicht ganz unwichtig: Selbst nach Annahmeschluss kann man sich für einen Zuschlag von 50 US-Dollar immer noch einkaufen...

3.)
Es handelt sich um dieselbe "1-Mann-Organisation" in einem "Kuhkaff" in Connecticut bei welcher die Euroweb schon seit Jahren den Preis bezahlt, der zum "Gewinnen" eines "Preises" führt.

Google-Streetview: In diesem schönen Ort mit roten Holzhäuschen werden "Internationale Design-Awards" vergeben ...

4.)
Von "gewonnen" kann also keine Rede sein. Auch diese Werbung der Euroweb ist demnach als "Täuschung im Geschäftsverkehr" klar rechtswidrig.

Bei den Euroweb-Chefs (Christoph Preuß und Daniel Fratzscher, ersterer wegen mehrfachen Betrugs auch mehrfach angeklagt) wundert mich das nicht. Die verbreiten trotz des Millionen-Verlustes in der Bilanz und des ganzen Stapels Anklagen, sie seien als "Geschäftsführer unter den besten Deutschlands".

Irgendwie ist die Bewerbung mit dem "renommierten WebAward" trotz des Rechtsverstoßes auch eine Lachnummer, meine Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Achim Schütz. Wie wäre es denn damit, sich künftig als die "dümmsten Lügner" statt als "beste Geschäftsführer" zu präsentieren? Das hätte (bei aller Übertreibung) wenigstens einen wahren Tatsachenhintergrund!

Weiterführend:

26.11.2013

Euroweb verliert vor OLG Hamburg endgültig gegen den WDR (7 U 25/13)

In der Sache 7 U 25/13 des Oberlandesgerichtes Hamburg hat die zuletzt von einem Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln) vertretene Euroweb Internet GmbH in der mündlichen Verhandlung soeben den eigenen Berufungsantrag zurück genommen.

Der garstige und vielen als "Winkeladvokat" bewusste Philipp Berger berichtet über das Verfahren lediglich:
"Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf nicht länger unwahre Behauptungen über die Geschäftspraktiken des Internetdienstleisters Euroweb verbreiten. Über die Kanzlei BERGER LAW LLP erwirkte Euroweb kürzlich vor dem Landgericht Hamburg -324 O 442/12- eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht, der am 11. Juli 2012 im WDR-Fernsehen ausgestrahlt wurde und anschließend über die Mediathek des öffentlich-rechtlichen Senders abrufbar war. Die Richter untersagten dem WDR, bestimmte Äußerungen über Euroweb weiter aufrechtzuhalten. Sollte sich der Sender nicht an das gerichtliche Verbot halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro."
Doch das ist schon seit Dezember 2012 nicht mehr der Fall!

Ein Bericht darüber, dass die von der "Kanzlei BERGER LAW LLP" (jetzt faktisch "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") zunächst erwirkte einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren sehr schnell aufgehoben wurde, fehlt dennoch ebenso wie auf der von der Berger Law LLP aus unter falschem Name und mit einem weiteren, vorsätzlich falscherem Impressum geführten Webseite einer angeblich "Gerichtsreporterin Gisela Mertens", auf welcher - aus der "Rechtsanwaltskanzlei" - ebenfalls höchst garstig und sogar beleidigend zum Nachteil des WDR und anderer berichtet wurde - mithin wurden und werden aus der Kanzlei "Berger Law LLP" heraus üble Straftaten begangen - kein Wunder, dass sich diese jetzt in hinter einem virtuellen Büro versteckt.

Karikatur: "Wie ich mir den Philipp Berger als Gerichtsreporterin Gisela Mertens verkleidet vorstelle"
Rechte: Gisela de la Merde, Verklag: Pipiweb
Offensichtlich ist auch die sonst bekannt-großfressige "Berichterstattung" des Philipp Berger über die Berufung nur deshalb unterblieben weil er sonst seinen vorherigen Bericht ad absurdum geführt hätte. Er hätte ja einräumen müssen, dass die Verfügung aufgehoben wurde. Das aber wollte der niederträchtige Niederkrüchtener Philipp Berger offensichtlich gerade nicht, weil er zuvor mit seinen so unsinnigen wie widerwärtigen Schmähungen zu Lasten des WDR durch zahlreiche Presseportale "turnte".

Der Wechsel der Kanzlei erfolgte wahrscheinlich ebenfalls im August 2013. Philipp Berger dürfte im bisherigen Firmen- und Anwaltsgeflecht weitgehend entmachtet sein. Offenbar hat sich selbst in der Euroweb herumgesprochen, dass die allenfalls eines "Winkeladvokaten" würdige Handlungsweise des Philipp Berger keineswegs zielführend ist und wie hier neben Phyrrussiegen lediglich hohe Kosten sowie weitere negative Berichterstattung über solche, ebenso wie hier verlorene Berufungen und sogar verlorene Revisionen verursacht.

Allerdings fehlt es der Euroweb an Konsequenz: Die allenfalls nur teilweise als wahr und richtig anzusehenden "Berichte" des Philipp Berger verbreitet die Euroweb weiterhin über ihre Server in Bulgarien -  wohl auch um durch das falsche Vormachen gewonnener Verfahren die Gegner über die Rechtslage falsch zu informieren, vom Rechtsstreit abzuhalten und in der letzten Konsequenz von diesen Gelder zu erlangen, welche der Euroweb rechtlich und sachlich gar nicht zustehen. Darüber hinaus auch um durch falsches Vormachen den Ruf von Kritikern zu schädigen - was natürlich den offensichtlichen Absichten des Philipp Berger sehr genau entspricht.

Philipp Berger behauptete wie folgt:
"Nach dem WDR-Bericht sollen in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“. Die Weiterverbreitung dieser Aussagen hat das Landgericht Hamburg dem WDR nun untersagt, da Euroweb nachweisen konnte, dass dies so nicht den Tatsachen entsprach."

Im Verfahren machte nun der WDR glaubhaft, dass die in der Fernsehsendung gezeigten oder behaupteten Tatsachen sehr genau der Wahrheit entsprechen.

Der sonst eigentlich wegen höchst fragwürdiger (und oft später aufgehobener) Urteile zugunsten Krimineller bekannte Richter Buske (Beisitzende dürften übrigens die Richter Meyer und Dr. Weyhe gewesen sein) wies die Euroweb auf die prinzipiell bestehende Möglichkeit hin, den Verbotsantrag im Hauptsacheverfahren zu verfolgen. In der hier gegenständlichen Sache um die einstweilige Verfügung werde er von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen des WDR ausgehen und den Berufungsantrag der Euroweb zurück weisen. Wenn die Euroweb nicht zurück nehme, so berichtet mir Rolf Schälike sinngemäß über die Reaktion des Richters Buske, werde er es eben schriftlich machen.

Darauf hin wurde ganz schnell die Berufung zurück genommen! Das war klug, denn eine Revison ist im EV-Verfahren ohnehin nicht möglich. Ich weiß nicht ob der bisherige Anwalt Philipp Berger das gewusst hätte, so fehlte es z.B. schon bisher an der nach der Zurückweisung des Antrages im Widerspruchsverfahren fälligen Hauptsacheklage. Deren Erhebung wäre jedenfalls im Januar oder Februar prozessual (nicht sachlich) sinnvoll und geboten gewesen.

Dieses prozessuale Versäumnis ist (jenseits des Gedankens an den mit dem EV-Antrag betriebenen, groben Unsinns) wohl vor allem dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger anzulasten, der damals noch nicht entmachtet war und sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" bewarb. Als Anwalt ist er wohl eher dritte als erste Wahl.

Eine Hauptsacheklage erscheint - nicht nur wegen der jetzt eingetretenen Verspätung - definitiv nicht ratsam. Denn auf Grund des hohen Streitwertes von 60.000 Euro dürften nunmehr im gesamten Verfahren bereits insgesamt (grob) geschätzte 20.000-30.000 Euro an Kosten für die Euroweb entstanden sein. Da sollte man sich nicht darauf verlassen, dass sich ein Gericht nochmals verarschen lässt. Das kann und konnte nur im Einstweiligen Verfügungsverfahren klappen, weil dort die Antragsgegner (zunächst) nicht angehört werden.

Damit ist nunmehr davon auszugehen, dass der Bericht des WDR, wonach ein Vertrag verfälscht wurde - wörtlich:
"in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“.
wahr und richtig ist. Aus meiner Sicht ist er das auch.

Die Euroweb und deren bisherige Stammkanzlei um den Philipp Berger stehen auf Grund der von dieser nach einer kriminellen Handlung mindestens eines Mitarbeiters bewusst und vorsätzlich betriebenen "Gerichtshanselei" jetzt nicht nur als "Verlierer" da, sondern auch als eine gemeinschaftlich handelnde Organisation, welche - mal wieder(!) - mit Absicht, Bedacht und systematischen Vorsatz ein Gericht belogen hatten um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Darüber hinaus auch als eine Firma, welche einen "dreisten und der Wahrheit nicht zugetanen Winkeladvokat" mit einseitiger, auf Disinformation abzielender und deshalb vorsätzlich falscher Berichterstattung beauftragte und sich mit der als geradezu "idiotisch" erscheinenden Vorgehensweise selbst kräftig in den Hintern trat.

Insgesamt erscheint mir das Verhalten der Euroweb Internet GmbH (GF: Christoph Preuß) und der mit dieser fest verbundenen "Berger Law LLP" als sehr dumm, querulatorisch und von einer evidenten Distanz zur Realität geprägt.

Vielleicht hilft denen der Dr. Nau aus Köln mit etwas anderem als einem falschen Gutachten.

Offene Worte an:
Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln)

Bitte nehmen Sie für die Zukunft zur Kenntnis, dass es im Verkaufsgebahren der Euroweb ganz "normaler" Alltag ist, dass sich der Vertrag und die (fern)mündlich von der Euroweb über diesen getätigten Aussagen erheblich widersprechen. Die Drücker der Euroweb werden nämlich von Anfang an zum Lügen angehalten und darin geschult. Offensichtlich sogar zum Lügen im Prozess. Ihr allerwertester Kollege Philipp Berger weiß das sehr genau - weil er erweislich daran teilnahm.

Sie sollten sich also nicht wundern.

Bis jetzt ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt und ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Sie sollten aber sehr genau aufpassen, dass Sie sich nicht die als kriminell empfundene Handlungsweise der Euroweb und/oder der Berger Law LLP zu Eigen machen (oder das dieser Eindruck entsteht). Ich empfehle deshalb die beruflichen Pflichten wahrzunehmen - aber zur Mandantin Euroweb und deren Aussagen in eigenen Formulierungen größtmögliche Distanz zu wahren und sich unter keinen Umständen auf das einzulassen, was (gefragt oder ungefragt) ein Philipp Berger Ihnen vorträgt.

Ich denke, als "Rechtsanwalt" haben Sie das ebenso verstanden wie dass das Wort "Killermandat" nicht etwa einen Mordauftrages meint sondern auf den möglichen beruflichen und gesellschaftlichen Selbstmord abstellt.

23.11.2013

Euroweb-Spezialisten: Einfach nur strunzdämlich

Ich habe es bisher nur als Kommentar veröffentlicht. Aber wenn man ein Unternehmen schon darauf aufmerksam macht, dass es - wohl entgegen der eigenen Intention - eine unfertige Webseite veröffentlichte, dann sollte das Unternehmen wenigstens auch die anderen Hinweise beachten.

Unter der URL
ist noch immer das Error-Log für jedermann ohne Umgehung irgendwelcher Schranken abrufbar. Das Fehlerlog ist jetzt (ältester Eintrag vom 20.11.2013 12:31) schon fast 3 MB groß.

Und ich liege vor Lachen im Dreck.
  1. wegen des öffentlichen Error-Logs und
  2. wegen dem, was da drin steht.
Wer hats gemacht?

(Wohl eher "BODDLED".)
Die gleichen "Spezialisten" sind über den konzerninternen Arbeitskräfte-Verleih (a.k.a. Euroweb Design GmbH oder Webstyle Design GmbH) auch für die
  1. Webstyle GmbH
  2. WN-Onlineservice GmbH
  3. Ruhrgebiet Onlineservice GmbH
tätig.

Und offenkundig muss die Euroweb auf Grund der miesen Bezahlung auf "Spezialisten" zurückgreifen, die - wie deren Chefs wohl auch(*) - eher Spezialisten im Schwingen der großen Fresse sind.

Bildschirmfoto: Ich habe nicht übersehen, dass manche Euroweb-Mitarbeiter jetzt auch das gute Ubuntu (mit Unity-Oberfläche auf einem PC!) benutzen dürfen. (Rechte via YouTube).

*) Wer sich trotz des Millionen-Verlustes in der Bilanz und eines ganzen Stapels Anklagen als "Geschäftsführer unter den besten Deutschlands" bewirbt, der hat einfach nur die große Fresse:



20.11.2013

Ich scheiß auf die Cloud - "Fuck You! - Mr. Five-Stars-General Keith B. Alexander"

Wenn irgend so ein durchgeknaller Enterprice-Fan wie Keith Alexander oder dessen britisches Freundchen vom GCHQ meinen, diese hätten das Recht meine Kommunikation abzuhören, dann dürfen sich die offenbar geistig nicht ganz auf der Höhe der Zeit befindlichen Anscheinsdemokraten nicht wundern, wenn ich
  1. meine Daten schütze,
  2. dem Mr. Five-Stars-General Keith B. Alexander" meine Missachtung ausdrücke und
  3. mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln wehre.

Der erste Schritt ist getan:

Natürlich. Dieser Blog ist in der "Wolke" und somit im Jagdrevier der Herren. Aber was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist - oder auch nur nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein könnte - landet nicht in einer "Cloud", sondern via virtuellem privatem Netzwerk bei mir zu Hause.

Der Transport ist natürlich sorgfältig verschlüsselt. Und die Daten auf meinen Festplatten dann auch. Noch besser ist, dass das große "Datengrab" überhaupt erst mal gestartet werden muss.

Der zweite Schritt folgt:

Ich bin dabei meine gesamte Kommunikation so einzurichten, dass auch harmloses Zeug verschlüsselt wird - denn
  1. geht das kein Schwein was an, auch wenn drei Buchstaben und einen Adler auf einer Kennkarte hat und
  2. will ich diesen Willis und Keiths Arbeit machen. Dann sollen die sich in der Wüste Utah auch noch das eine oder andere Atomkraftwerk neben das gigantische Rechenzentrum stellen um weltweit verschlüsselten Datenverkehr knacken zu können. Und daran pleite gehen.

Der dritte Schritt wird sein:

Wenn ich alles schön durchgetestet habe, dann werde ich das auch für Dritte einrichten und Kurse darin geben, wie man sein eigenes Wölkchen zu Hause betreibt, wie man seine Kommunikation und seine Daten sicher verschlüsselt.

Nebeneffekte
  1. Ich kann jetzt auch unterwegs (wenn die Datenverbindung via UMTS möglich ist) die Telefonflatrate von zu Hause nutzen, sogar Telefaxe senden.
  2. Vermutlich ziehen die Preise für ältere, gebrauchte Notebooks bald an. Mehr als ein solches aus der jetzigen 70-Euro-Klasse und das gute Linux braucht es dafür nämlich nicht. Jedenfalls nicht so lange Deutschland, was schnelle Internetzugänge betrifft, ein Entwicklungsland bleibt.
Mr. Five-Stars-General Keith B. Alexander: wenn Sie jetzt bei Google nachschauen, so werden Sie (der IP wegen) denken, ich hätte das von zu Hause aus geschrieben.

Das stimmt aber nicht.

18.11.2013

An: Angela Merkel und Konsorten: Kein Koalitionsvertrag ohne JA zum Volksentscheid!

Alle fordern ihn, doch niemand ermöglicht ihn - den Volksentscheid. Mit dieser Petition fordern wir die sondierenden Spitzenpolitiker dazu auf, keinen Koalitionsvertrag ohne ein klares JA zur Einführung eines bundesweiten Volksentscheid zu unterschreiben!

Wagen Sie "mehr Demokratie" und machen Sie Ihre Versprechen zur Realität!
Denn 87% der Deutschen befürworten die Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene. (Emnid-Umfrage,2013)

Angela Merkel und Konsorten sollten genau wissen - und nicht von der NSA erfahren, wer das ist, dieses garstige Volk, welches der absurd korrupten deutschen Politikerkaste an die Macht will.

Ich habe schon unterschrieben.

15.11.2013

SafeTIC eine Tochter von Siemens und der Telecom? - Referenzkundenmasche mit angeblich kostenlosen Angebot als Türöffner

Warnung vor "Abzocke und Betrug" durch Drücker der SafeTIC AG.

Ein Namens der Safetic angesprochener (*) schreibt mir wie folgt:
  • er habe gestern (14.11.2013) Besuch von einem Mitarbeiter der Firma Safetic gehabt
  • welche ihm als Referenzkunden im Sauerland eine kostenlose Alarmanlage installieren wollte.
  • Erst im späteren Gespräch habe der Drücker mit der "Selbstbeteiligung" herausgerückt., die dann wie folgt kosten sollte:
    • 750,- € Installation
    • 185,- € monatliche Gebühr für Wartung etc.
  • Weiter sollte der "Referenzkunde" einen Vertrag mit Laufzeit von 5 Jahren noch am selben Tag unterschreiben, da sonst irgendwelche Gelder, die "freigegeben" wären, verfallen würden.
  • Zudem behauptete der Drücker, dass die Firma Saftic eine Tochter der Siemens und der Telecom sei.
Der Verfasser gibt an, den Vertrag selbstverständlich nicht unterschrieben zu haben und bedauert, dass bei einer Google-Suche nur positive Artikel über die Safetic gefunden würden.

Vor dieser Referenzkundenmasche kann ich nur warnen!

Besonders wenn sich dann im Termin erweist, dass doch Geld verlangt wird sollte man ohne einen Preisvergleich mit anderen Anbietern unter keinen Umständen einen Vertrag unterschreiben. Denn regelmäßig erweist sich das angeblich "ach so einmalig günstige" Angebot dann als geradezu irre überteuert.

Wenn Ihnen dann noch jemand mit der Nummer kommt, dass ein Budget "nur für diesen Tag" oder gar "nur bis 17:00 Uhr" frei gegeben sei, Sie also sofort unterschreiben müssten um angeblich abertausende Euro zu sparen, dann sollten Sie das "tolle" Angebot sausen lassen und sich über die gemäß dem "Leitfaden für Vertriebsbeauftragte" getätigte Aussage freuen, dass der Drücker Sie nicht wieder belästigt - Sie werden sehr viel Geld und darüber hinaus auch Nerven sparen.

Die SafeTIC ist keine Tochter der Telekom, auch nicht von Siemens - denn nach meinem Kenntnisstand ist letztendlich eine "SIC" in Ägypten die Muttergesellschaft. Von der vermute ich, dass der Euroweb-Mitgründer (und wohl auch Ex-Eurotec-Vertriebsleiter) Amin El Gendi damit zu tun hat.

Safetic war hier schon mal Gegenstand - weil es Verbindungen zur Euroweb gibt. Via der Eurotec Marketing & Vertriebs GmbH, aus der zunächst die Viscomp GmbH, dann anno 2009 die Euroweb Marketing GmbH, dann anno 2011 die Internet Online Media GmbH hervorging. Alles "Vereine", welche die Referenzkundenmasche anwenden.

VerTICkt haben die - mit der Referenzkundenmasche - Alarmanlagen. Das ist kein Zufall.

Hinweis:

Die SafeTIC AG wurde anno 2017 in ALMAS INDUSTRIES AG umbenannt.


*) Der vollständige Name ist hier bekannt.

12.11.2013

Das "Rechenzentrum" der Euroweb - "schrottiger" geht's kaum



Nun, wenn fast 50% der Datenpakete auf dem verdammt langem Weg zum "Rechenzentrum" der Euroweb (hier genauer dem "Superreferenzkunde" "berger-law.de", also der hauseigenen Anstaltskanzlei "Berger Law LLP") und zurück verloren gehen, dann kann man wohl kaum wie folgt werben:
"Die Server garantieren die Verfügbarkeit der Systeme, Reaktionszeiten und hohe Flexibilität."
Doch die Euroweb hat genau das getan. Das nenn ich "Lachnummer"!

Bittere Realität für "Referenzkunden" mit "Sinnlos-awards"

Fakten:

1.)

Das "Rechenzentrum" ist ein kleiner Raum, der in Plowdiw, das ist eine Stadt in Bulgarien, in einem Bürogebäude untergebracht ist.

In der Mitte oben ist eine Satellitenschüssel zu erkennen - die nach Angaben des Dienstleisters Netera  für das Backup der Leitung im Falle eines Ausfalls eine Verbindung mit der (für ein Rechenzentrum:) lächerlichen Datendurchsatzrate von bis zu 18 Mbps download und 6 Mbps upload ermöglichen soll.  Allerdings liegt Plowdiw ziemlich nah am Rad des Versorgungsgebietes von Eutelsat.

(Bildquelle: Google-Steetview)
2.)

Wäre ich Christoph Preuß - also ein ohnehin bekannter und wohl auch notorischer "Gerichtsbelüger" - und hätte ich über dieses "Rechenzentrum" so viele offensichtlich unwahre und zudem sich widersprechende Angaben gemacht, wie es die wegen ihrer prozessualen Lügen bekannte Euroweb jetzt gegenüber dem OLG Düsseldorf tut, dann wäre ich nervös. Ich bin aber nicht Christoph Preuß ...

3.)

Auf Grund des Billigsthostings kommt es auffallend häufig zu solchen Leistungsstörungen. Dabei ist es höchst fraglich, ob das Hosting auf Servern in deutschen Rechenzentren nicht hinsichtlich der TCO sogar günstiger, außerdem zuverlässiger und schneller wäre. Technisch ist das Hosten in Bulgarien nicht nur "unsinnig" sondern "geradezu blöd".

4.)

Der gleiche Unsinn wird für zahlende Kunden
  • der Berliner Webstyle GmbH
  • der WN Onlineservice
  • der Ruhrgebiet Onlineservice GmbH
und weitere Firmen des Euroweb-Konzernchens (Für die es inzwischen mehr Namen zu geben scheint als das Konzernchen Mitarbeiter hat) veranstaltet.

5.)

Zwischen der erbrachten Leistung und dem von den oben genannten Unternehmen dafür verlangtem Preis besteht also eine erhebliche Diskrepanz, welche die Euroweb z.B. zu vertuschen versucht, in dem diese "Awards" von einschlägigen Agenturen kauft. Das betrifft z.B. auch gerade die, wie oben gezeigt, ab und zu nicht abrufbare Webseite des Spielzeugmuseums:

6.)

Das Resultat der Matrix aus langer Leitung und nicht ankommenden Datenpaketen: Selbst wenn die Seite abrufbar ist dauert das (mit DSL 16000 und "fastphat") 13 Sekunden für den Abruf einer Webseite, davon fast 7 Sekunden für den Abruf einer 6 Kilobyte großen HTML-Datei.

Es wird ganz deutlich: Die Euroweb kann es nicht!

7.)

Und deshalb vertraut diese der eigenen Leistung nicht, sondern hostet das eigene Zeug brav bei einem Anbieter in Deutschland - wie das ein seriöses Unternehmen auch mit den Webseiten der Kunden machen würde!

10.11.2013

Adminstratorenfernsehen

Jemand sieht fern sieht der Admin aus der Ferne.

Aber so lange wie der Prozessor mit 800 Megahertz "idelt" gibt es keinen Grund mit 'kill 8471' zu stören. Überwachen wollte ich eigentlich das Backup und zwar von zu Hause aus. Aber scheinbar gibt es da noch jemanden, der sich ähnliches vorgenommen hatte und sich an der eigentlich zu Schulungszwecken dienenden Hardware erfreut...

08.11.2013

Ubuntu Privacy Fix - Ubuntu-Privatsphärenschutz


The Ubuntu Desktop has the unpleasant feature to send all kinds of typed stuff to Amazon, Ebay & Co. This isn't only "not nice", it's "broken". Here comes the help.

Der Ubuntu-Desktop hat die unangenehme Eigenschaft allerhand eingetipptes Zeug an Amazon, Ebay & Co. zu senden. Das ist nicht nur "nicht nett", sondern "kaputt".  Hier kommt die Hilfe.

#!/bin/bash
## filname: fix_ubuntu_privacy.bash
## found @ https://fixubuntu.com/
## author: Micah Lee, Electronic Frontier Foundation (EFF),
## edited by Jörg Reinholz
## download from http://www.fastix.org/r/fix_ubuntu_privacy.bash
## licence: Use this! Now!

gsettings set com.canonical.Unity.Lenses remote-content-search none 2> /dev/null;
ubuntuVersion=`/usr/bin/lsb_release -rs | tr -d '.'`;
if test $ubuntuVersion -lt 1310; then
  sudo apt-get remove -y unity-lens-shopping 2> /dev/null;
else
  gsettings set com.canonical.Unity.Lenses disabled-scopes "[
'more_suggestions-amazon.scope',
'more_suggestions-u1ms.scope',
'more_suggestions-populartracks.scope',
'music-musicstore.scope',
'more_suggestions-ebay.scope',
'more_suggestions-ubuntushop.scope',
'more_suggestions-skimlinks.scope'
]" 2> /dev/null;
fi;
echo "echo '0.0.0.0 productsearch.ubuntu.com' >> /etc/hosts;" | sudo sh

  1. download this,
  2. use a terminal and change to your download-dir. 
  3. run the skript with "bash fix_ubuntu_privacy.bash"
  1. Lade das herunter.
  2. Benutze ein Terminal und wechsle in das Download-Verzeichnis.
  3. Starte das Skript mit "bash fix_ubuntu_privacy.bash"
Why i write this? - Warum ich das schreibe?

07.11.2013

Euroweb in Panik ...

Prozesse werden verloren, gebauter Mist wird aufgedeckt. Die zahlreichen Anklagen gegen den Euroweb-Geschäftsführer Preuß wegen Betruges und Ermittlungen gegen den bisherigen Schreihals von einen "Rechtsanwalt" namens Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage werden bekannt. Das Jahr 2013 ist definitiv kein gutes Jahr für Christoph Preuß und Philipp Berger.

Und jetzt auch das noch: Nach meinem Bericht über die aus reiner Dummheit öffentlich verfügbare "abmahnfähige Webseite in der dritten Rechtsform" hat die Euroweb höchsteilig die ganze Seite gelöscht. Sogar mehr als das:

So sieht es aus. ... Aber ...
Nämlich sogar die Grafik, die da eigentlich laut HTML-Quelltext erscheinen sollte:

So sollte es aussehen. Ist mangels Qualitäts-Check nicht aufgefallen.

"Das nenn ich mal Panik!"

Besser wäre es gewesen den geistigen Dünnschiss des Herrn "Rechtsanwaltes" Philipp Berger von den Webservern der Euroweb zu löschen - um das rauszufinden hätte man aber nachdenken müssen.

Nur hat der selbst ernannte "Marktführer" dazu wohl keine Kapazitäten. Ich frage mich allerdings wie das dann wohl aussieht, wenn der Geschäftsführer Christoph Preuß, der scheinbar das "ß" auf seiner Tastatur nicht findet, sich jetzt auch noch in "Public Relations" und gar "Reputations-Management" versucht.

Ich glaube neben den geistigen Kapazitäten reichen dafür auch die Wissensgrundlagen nicht aus. Da braucht es eine ruhige Hand, einen messerscharfen Verstand und vor allem mehr als die eigenen, höchst negativen Erfahrungen des Christoph Preuß oder die mit allem Verlaub zu strunzdämlichen Veröffentlichungen führende, mit Tatsachenignoranz und Arroganz kombinierte Garstigkeit des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.

Mit den "strunzdämlichen Veröffentlichungen" meine ich auch den "Gerichtsreporterin-Blog".

Bevor Christoph Preuß als Auftrag- und Geldgeber des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger sinnlos geistige Kapazitäten darauf verwendet, sich über neue Geschäftsbereiche Gedanken zu machen, sollte er überlegen warum die alten Geschäftsbereiche (wie von mir übrigens 2010 angekündigt) nicht funktionieren statt zusammen mit Daniel Fratzscher einen auf den Großkotz des Jahres zu machen.

Und sich bei mir entschuldigen.
(Und: Nein! Er wäre nicht der Erste.)

06.11.2013

Euroweb, Vortrag zur arglistigen Täuschung und Abrechnung nach § 649 BGB - LG Ingolstadt schließt sich teils Düsseldorfer, teils Hildesheimer Linie an

In einem Hinweisbeschluss des LG Ingolstadt vom 1. Oktober 2013 findet sich viel Schönes
"Das Gericht sah in dem vorliegenden Internet-System-Vertrag richtigerweise einen Pauschalpreisvertrag. Diesem immanent ist der Umstand, dass - wie beim Einheitspreisvertrag - nicht aufgeschlüsselt ist, welche Preise für welche Leistungen zu bezahlen sind. Dadurch wäre es dem Kunden möglich, bereits aus dem Vertrag herauszulesen, wie der Unternehmer zumindest grob kalkuliert. 
Konsequent vertritt daher das LG Ingolstadt die Meinung, dass deshalb eine nähere Offenlegung der Kalkulation notwendig ist, um das Rechtswahrungsinteresse des Bestellers zu erfüllen. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wenn ja wie konkret Euroweb seine Vertragskalkulation offenlegt."
berichtet RA Otterbach über ein Euroweb-Verfahren. Das wäre der Anschluss des LG Ingolstadt an die "neue Düsseldorfer Linie" Und weiter zitiert er wohl das Gericht:
"Trifft es zu, dass - wie die Klägerseite ausgeführt hat - das Angebot tatsächlich ein für die Beklagte günstiges Angebot war, wäre der entsprechende Vortrag - die Richtigkeit der Angaben der Beklagten unterstellt - durch den Zeugen K. nicht als arglistige Täuschung zu werten."

Ups! Da brauen sich dunkle Wolken am Prozesshimmel der Euroweb zusammen.  Das so genannte "Kaufkundenangebot" durften die Verkäufer gar nicht verkaufen. Es war schon immer nur ein Mondpreisangebot mit dem die Käufer getäuscht wurden (pdf). So außer mir mindestens auch das LG Hildesheim.

Das war die Geschichte (unten als Nummer 3), in der die Euroweb (wie in weiteren 4 Verfahren mit dem Gegenstand "arglistige Täuschung") auch die Revisonen vor dem BGH zurück nahm um eine höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden:
  1. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  2. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  3. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  4. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  5. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Die prozessuale Situation der Euroweb wird, bei realistischer Einschätzung, von Tag zu Tag übler und neben den offenbar abstürzenden Neuverkäufen sinkt auch der Erfolg vor Gericht. Dementsprechend hat sich die Anzahl der sogenannten "Eurowebanwälte" in den Kanzleien des Philipp Berger auch des Andreas Buchholz von einst 15 auf nur noch 4 reduziert.

Demnach sind wohl inzwischen auch die finanziellen Möglichkeiten der Euroweb zur Führung von Prozessen "ins Blaue hinein" begrenzt. Das lässt hoffen, dass mit der Euroweb auch deren "Referenzkundenmasche" als Beispiel dafür gelten wird, dass und wie eine solche auf Abzocke ausgerichtete Unternehmensphilosophie als "wirtschaftlich uninteressant" den Bach runter geht.

Anwalt Otterbach schreibt an anderer Stelle weiter:
"Diese Hinweise veranlassten den anwaltlichen Vertreter der Euroweb Internet GmbH dazu, seine bereits außerhalb des Verfahrens angebotenen Vergleichsbeträge weiter nach unten zu korrigieren. Ungeachtet dessen bestehen wir darauf, die Kalkulation vorzulegen und entsprechend zu prüfen. Das Verfahren wird daher fortgesetzt bis die Euroweb Internet GmbH die entsprechende Vertragskalkulation vorlegt."
Tja. Die aktuelle "Euroweb-Strategie" sieht wohl etwa so aus:
  1. "Vertragsabschluss"
  2. Kündigung
  3. "Wir wollen alles! Wir haben Anwälte! Harr! Harr!"
  4. "Dann klagt doch..."
  5. Vergleichsangebot
  6. Prozess
  7. deutlich besseres Vergleichsangebot
  8. "Nö."
  9. Klagerücknahme
oder
  1. "Nö."
  2. Urteil zu Gunsten der Beklagten
  3. Berufung der Euroweb
  4. Berufungsrücknahme
oder
  1. Urteil zu Gunsten der Beklagten
  2. Berufung der Euroweb
  3. Berufungsurteil zu Gunsten der Beklagten
  4. Revision der Euroweb
  5. Revisionsrücknahme
 Besser kann Geld kaum brennen.

Ohne Urteil: Euroweb verliert wichtigen Prozess durch Berufungsrücknahme

Längst nicht nur aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung mache ich meine Leser nochmals auf den gestrigen Artikel aufmerksam, in welchem ich darüber schreibe, dass und warum die Euroweb vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein wichtiges Berufungsverfahren verloren hat.

Durch die an Hand der Webseite des neuen Referenzkunden "Buchholz & Kollegen" beweisbar gewordene Erkenntnis, dass die Erstellung der Webseiten durch die Euroweb länger als 3 Monate dauert, ist die prozessuale Situation der Euroweb nur noch prekärer geworden.


Euroweb-Kanzlei Buchholz & Kollegen plant ohne Philipp Berger - Abmahnfähige Webseite in der dritten Rechtsform? Und ein wichtiger Beweis!

Eine GbR besteht aus mehreren Teilhabern, eine LLP auch. Unter diesen beiden Rechtsformen kennen wir die "Buchholz & Kollegen" bereits aus diversen Veröffentlichungen. Jetzt stelle ich eine "geheime" Webseite vor, bei der die "Buchholz und Kollegen" keine GbR, keine LLP sondern eine Einzelfirma ist.


Offenbar ist der Wirrungsprozess noch nicht ganz abgeschlossen. Die Euroweb entwickelt, was völlig idiotisch ist, "Live und in Farbe" sowie für jeden öffentlich nachvollziehbar - sogar mit öffentlichen Debugging - deren Webseite. Und die sieht so aus:

Abmahnfähiges Impressum  - veröffentlicht von der Euroweb im Auftrag von Buchholz & Kollegen
Das nenn ich "abmahnfähig!"

Hier der wichtigste "Teil in groß":


Nun, die Webseite trifft (mindestens abgesehen von der mal wieder überladenen Startseite und Sicherheitsmängeln) nicht nur rein optisch teilweise meinen Geschmack. Geplant wird offenbar auch sonst ohne den garstigen, zumindest mir als "verlogen und kriminell" geltenden Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger. (Ich bin nur nicht sicher, ob der schon - anders als die Euroweb - davon weiß).

 

Die Ärmsten! Philipp Berger hatte sich wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Und nicht nur mit justitiablen Straftaten wie Falschaussage und der Anstiftung dazu sondern auch mit solchem Schrott:


Ich glaube, da will die Jasmin Stross noch was nachbessern. Der schwarze Block ist einfach nur häßlich, den Dreck von der alten Seite mitzunehmen könnte dem Rechtsanwalt Andreas Buchholz nebst seinen Kollegen die erste eigene Abmahnung oder gar die erste einstweilige Verfügung einbringen - erlassen auf den Antrag eines Schlossers. Auch sonst rate ich auf Grund des schon Gesehenen dem Andreas Buchholz dringend dazu, ein mögliches Engagement im Sinne der Pressearbeit zum Vorteil kriminell handelnder ("Ligitation PR") sehr genau zu überdenken.

Vorbeugendes:

Bevor irgend ein verlogener Wicht im Auftrag der Euroweb das tut, was verlogene Wichte im Auftrag der Euroweb und unter Einsatz des Titels des "Rechtsanwaltes" öffentlich und vor Gericht taten und wohl auch künftig tun wollen, beweise ich, dass auch die Debugging-Informationen abrufbar sind:

 
 

Um an die Seite und die Daten heranzukommen, muss man nur erraten, dass das Impressum unter der URL http://www.buchholz-law.de/impressum.php abrufbar ist.

Das ist nicht schwer, denn das "/impressum.php" kommt bei allen Euroweb-Kunden vor. Die durch eine index.html getarnte Startseite hilft also nicht.

index.php - ebenfalls einfach zu erraten - und auch ohne Philipp Berger, der bisher "Partner" war...

Ich versprach einen wichtigen Beweis:

Dummerweise liefert die unfertige Webseite der Buchholz und Kollegen jetzt auch noch den Beweis, dass seitens der Kunden auf die Erstellung der Webseiten weit mehr als drei Monate gewartet werden muss.


Die Domain wurde am 22.7.2013 von der Euroweb bei der DENIC registriert. Heute ist der 6. des November.

Untaugliches Verfahren: Die index.html soll den unfertigen Webauftritt vor den Augen dritter verbergen. "Safety by obusfaction is not safety!"

Der Zeitraum von drei Monaten, die seit dem Vertragsschluss mindestens vergangen sind ohne das die Website fertig wurde, wirft noch mehr Fragen auf - hinsichtlich der ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB.
Denn da lässt sich nicht mehr behaupten, dass die "Webdesigner" keine anderen Aufträge hätten abarbeiten können. Die haben ja pro Website (also die Gesamtheit aller Webseiten eines Auftritts) nur eine halbe Woche. Hier noch mögliche Ausreden widerlegen die Debuggingausgaben. So basiert die Seite z.B. vollständig auf dem "Euroweb-CMS".

Für technisch und auch sonst Interessierte:
  1. Mit Hilfe des öffentlich völlig frei zugänglichen Debuggings wurde auch ein Hinweise auf die Adresse http://www.buchholz-law.de/_essentials/log.txt veröffentlicht:
  2.  Die Designerin (bedient das CMS nur) ist eine Jasmin Stross.
Wie schon geschrieben: Das alles ist öffentlich frei zugänglich. Es gab keine zu überwindenden Sperren.

Wahrscheinlich aus Dummheit. Typische Euroweb-"Spezialisten" halt.

04.11.2013

Euroweb? "Systemvertrag" unterschrieben? Keine Leistung nach Kündigung? Zum Klagen nach Düsseldorf ...

Soweit die Euroweb Internet GmbH vermeintliche Kunden erst durch einen Anruf mit dem vorsätzlich unwahren Versprechen der kostenlosen Erstellung einer Webseite geködert hat, diese dann bei einem Vertreterbesuch durch das ebenfalls vorsätzlich unwahre Vormachen einer Kostenersparnis zwischen 10.000 und 25.000 Euro zu dem sofortigem Unterschreiben eines "Systemvertrages" nötigte und die davon Betroffenen schnell genug wach wurden und den Vertrag kündig(t)en bzw. wegen arglistiger Täuschung anfechten oder anfochten bevor die Webseite erstellt wurde (was viele Wochen, offenbar sogar Monate dauert) gibt es jetzt nochmals deutlich verbesserte Chancen im Bezirk des OLG Düsseldorf.

Also vor dem LG Düsseldorf!

Die Betroffenen sollten mal in die Verträge schauen. Steht dort, dass der Gerichtsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Düsseldorf sei, so kann man eine Verweisung an das LG Düsseldorf beantragen. Hintergrund ist, dass die Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (mit unklarer Rechtsform) seit einiger Zeit versucht, das LG Düsseldorf zu meiden, weil dieses Gericht sich nun nicht mehr so einfach "verarschen" lässt. Ein anderer Weg ist es, spätestens nach Forderung durch die Anwälte der Euroweb selbst aktiv und unter Berufen auf die Vertragsklausel eine "negative Feststellungsklage" vor dem LG Düsseldorf zu erheben. Mit einer solchen lässt man feststellen, dass eine Forderung nicht besteht. Danach kann keine Zahlungsklage mehr erhoben werden, die Euroweb und deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz können also keine Zahlungsklage mehr vor einem anderen Gericht erheben und versuchen, dieses zu verarschen  - was ja in der Vergangenheit leider nicht nur vereinzelt geklappt hat.

Vor den Düsseldorfer Gerichten hat sich nämlich aus den tausenden bekannten Euroweb-Fällen eine neue Rechtssprechung bezüglich § 649 BGB, speziell der sofortigen Kündigung solcher Werkverträge herauskristallisiert. Die Euroweb nahm die Kunden immer auf die Zahlung der unsinnig hohen Gesamtforderung in Anspruch. Selbst dann wenn diese gar nichts geleistet hatte wollte diese gerade mal ein paar lächerliche Euro für erspartes Porto und dergleichen vom Preis nachlassen. Das ist, jeder kann das erkennen Unrecht.

Hierzu wurde bis zum Beweis der Lüge vorsätzlich unwahr erklärt, die Euroweb erstelle die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter.

Erst nachdem bewiesen wurde, dass die Euroweb dafür auch Freiberufler einsetzt, wurde dieses eingeräumt und ein minimaler Prozentsatz für deren Einsatz angesetzt. Hier ist schon fraglich, ob man so argumentieren darf.

Doch dann wurde auch nachgewiesen, dass die Euroweb einen eigenen Verleih betreibt. Darauf hin wurde vorsätzlich unwahr behauptet dass der Verleih die "Webdesigner" sowohl(!) exklusiv an die Euroweb Internet GmbH als auch - ebenso exklusiv(!) an die Webstyle GmbH verleihe. Darüber wurden in unterschiedlichen Prozessen von der Euroweb und der Webstyle GmbH, jeweils vertreten durch die "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen" mit unklarer Rechtsform) - also auch durch die Anwälte - ganz bewusst die Gerichte belogen - was dem OLG Düsseldorf wohl auch bewusst gemacht worden ist.

Eine weitere prozessuale Lüge seitens der Euroweb, wohl ebenso wie die weiteren entwickelt, zumindest aber vorgetragen durch Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger, war die, wonach von den Vertriebsbeauftragten der Euroweb die gezahlte Provision nicht zurück gefordert werden könne.

Das OLG Düsseldorf hat sich unter dem Eindruck dieser recht eindrucksvollen Lügenkaskaden der Euroweb nebst deren Anwälte mit dem Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 in der Sache I-5 U 164/12 auf einen richtungsweisenden Standpunkt gestellt: "Ein nachgewiesen flexibler Einsatz von Personal im Konzern macht die bloße Behauptung der Euroweb GmbH, man habe infolge der Kündigung, durch die keinerlei Leistungen erbracht wurden, keine Personalkosten eingespart, unschlüssig." schreibt Stefan Musiol.

Inzwischen gibt es hierzu Neuigkeiten:

Die Euroweb Internet GmbH hat die Berufung zwischenzeitlich zurückgenommen, nachdem auch weitere Angaben durch den 5. Senat des OLG Düsseldorf als unzureichend zurückgewiesen worden waren. Das dürfte wohl auch die nur angeblich nicht rückforderbare Provision betreffen.

Hat man jetzt einen solchen Systemvertrag unterzeichnet und eine arglistige Täuschung kommt aus Sicht des Gerichtes nicht in Betracht, so erhält die Euroweb gemäß § 649 Absatz 3 BGB inzwischen nur rund 5% der ursprünglichen Forderung.

Das sind bei einem typischen Vertrag von 200 € monatlich über 4 Jahre zz. 199 € "Startgebühr" also

0,05 * (200 € * 4 * 12 + 199 €) = 489,95 €.

Das müsste für eine korrekte Berechnung noch abgezinst werden, bei den derzeitigen Zinssätzen ändert das am Ergebnis aber nur wenig. Eine wie oben  berechnete Summe sollte man der Euroweb also anbieten. Wenn die Euroweb das Angebot nicht annimmt und auf mehr klagt, dann zahlt die auch die gesamten Prozesskosten.

Den in den meisten aktuellen Fällen wohl zwischen 400 und 600 Euro liegenden Betrag muss man dann (weil die Düsseldorfer Gerichte trotz der Vertriebslügen bezüglich der arglistigen Täuschung recht "hartleibig" sind) eben als "Lehrgeld" akzeptieren - auch wenn es nicht gefällt, so ist das Gesetz, und ich kann die davon Betroffenen trösten: Die Euroweb verdient daran nichts, macht damit hohe Verluste - weil diese Firma im Vertrieb der im Verhältnis zum Markt stark überteuerten Webseiten und Webshops hohe Kosten hat. Der aggressive Vertrieb über Außendienste ist einfach zu teuer bei Produkten wie Webseiten.

Hier geschriebenes gilt sinngleich auch für die folgenden Konzerntöchter und Schwestern der Euroweb Internet GmbH:
  • Webstyle GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
  • Internet Online Media GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
  • Ruhrgebiet Online Services GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
  • WAZ Online Servic GmbH (Tschüss!)
  • WN Online Service GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
Diese Liste ist nicht abschließend. Viele dieser Firmen wurden auch vielfach umbenannt. Und zwar so oft, dass der Konzernchef Christoph Preuß schon mal falsche Versicherungen an Eide statt leistet, weil er selbst nicht weiß, unter welchen Namen seine Firmchen gerade auftreten,

Richtig geil ist Folgendes:

1.)
Ich hatte den "Richtungswechsel" des OLG am 4.4.2013 angekündigt. 12 Tage später gab es den Beschluss. In meinem Artikel steht auch, dass es gar kein Richtungswechsel (deshalb die Anführungsstriche) ist, sondern dass nur qualifiziert vorgetragen werden muss um dort zu gewinnen.

2.)
Philipp Berger und Andreas Buchholz tönten noch am 1.11.2011 durch die damalige "Pressesprecherin" Sabine Meuter (die nach meiner Auffassung auch einen Anteil an einem gewissen, aus der Kanzlei Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen" mit unklarer Rechtsform) heraus betriebenen Hassblog hat) in diversen Presseportalen herum:
"Soweit in nichtjuristischen Blogs das OLG Düsseldorf anders zitiert wurde, handelte es sich dabei durchgehend um vorläufige Rechtsansichten anderer Senate als dem nunmehr für Werkvertragsrecht im Besonderen zuständigen 5. Zivilsenat. Da der Bundesgerichtshof (BGH) den Internet-System-Vertrag in ständiger Rechtsprechung (III ZR 79/09, VII ZR 111/10, VII ZR 22/11) als frei kündbaren Werkvertrag einstuft, werden alle zukünftigen Berufungsverfahren nunmehr durch den 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf abschließend entschieden werden."
Diese mit Rechthaberei verbundene Großkotzigkeit dürfte jetzt dazu führen, dass die beiden in Düsseldorf tätigen und mit der betrügerisch durch prozessuale und öffentliche Lügen agierenden Euroweb äußerst eng verbundenen Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz einen Eimer brauchen. Um richtig zu "kotzen". Nichts ist besser geeignet um Leute dieses ganz besonderen Typs des "Schreihalses" in die Schranken zu weisen, als dass man solchen "Großfressen" ebenso öffentlich zeigt, dass diese tatsächlich klägliche Verlierer sind.

"Rechtsanwalt" Philipp Berger und seine "Firmen"

Auch die "Firmen" des Euroweb-Anwaltes Philipp Berger mussten umziehen, jedenfalls gibt es im Handelsregister dazu Einträge - alle vom 5.9.2013:
Die befinden sich also, so erzählte es der Philipp Berger (neben anderen "Geschichten vom Pferd") dem Amtsgericht, in der Jägerhofstraße 19-20. Also dahin, wohin sich auch mitten im besten Wirtschaftswachstum die "Buchholz und Kollegen GbR" (die manchmal auch als Buchholz und Kollegen LLP auftritt) aus finanziellen Gründen verschlechterte.

Was daran auffällt:


Oh! Warum nimmt denn der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger als "Referenzkunde" der Euroweb nicht die ihm zustehenden Aktualisierungen in Anspruch um wenigstens seine korrekte Adresse im Impressum zu haben?

Rechtsverstoß, Abmahnbar nach UWG. Anwälte und Inkassofritzen: "Auf ihn mit Gebrüll!" Aber naja. Verständlich ist das. Bei Firmen - besonders jedoch bei solchen, die auch sonst kein Geschäft haben - vergisst man schon mal die Anschrift auf der Webseite zu aktualisieren.
 
Auch die Webseite auf http://www.fastix-sky-systems.de/ ist tot.
"Derzeit ist keine Seite online. Besuchen Sie uns später wieder..."
... steht dort seit verdammt vielen Monaten. Auch diese Firma des Philipp Berger ist Kunde der Euroweb. Eine gute Gelegenheit ihn mal zu fragen, was denn seine GmbHs bezahlen ...

Ich bin ja gespannt, was der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger dem Finanzamt hinsichtlich der Kosten für diese "Firmen", deren Tätigkeit und deren Notwendigkeit erzählt(e). Dass das Geschäft der momentan "Fastix Sky Systems" heißenden GmbH ausschließlich darin besteht, aus purer Garstigkeit hin und wieder umbenannt zu werden, zum Beispiel? Oder doch noch mehr Geschichten vom Pferd?

(Wenn ein verlustbringendes Unternehmen bei Nullumsätzen nur zu dem Zweck, der eigenen Garstigkeit zu frönen, geführt wird ist das steuerlich wie ein Hobby zu behandeln.)

03.11.2013

Wie fähig sind eigentlich die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz?

Böse Zungen behaupten, die Euroweb und deren Tochterfirmen hätten mehr Namen als der Konzern Mitarbeiter. Vor Gericht (ja sogar in einem Schriftsatz) gerade nicht zu wissen wie die Firmen des inzwischen mit "unübersichtlich" höflich bezeichneten Konklomerates der Euroweb aktuell heißen, das mag also auf Grund der häufigen Umbenennungen gerade noch so durchgehen. Selbst wenn der Euroweb-Konzern praktisch der einzige Mandant ist und die Anwaltskanzlei die An-, Ab und Ummeldungen auch dem Gericht meldet und eigentlich wissen sollte wer denn der jeweilige Mandant ist.

Aber die eigenen Firmen und Firmierungen nicht mehr unterscheiden oder nicht korrekt angeben zu können - das ist, für einen "Rechtsanwalt" oder eine "Rechtsanwaltsgesellschaft" schon starker Tobak:


Die Marke "Berger Law" wurde von der "Buchholz & Kollegen LLP" (mit Zustellanschrift in einem Postfach!) für einen Anmelder angemeldet, über den das Marken- und Patentamt nur angibt:
"Anmelderangaben noch nicht klar, x, ZZ"
Die Markenanmeldung ist auch noch nicht "durch". Hier dürfte die Marke auch nicht eingetragen werden, denn § 32 Absatz 2 Markengesetz besagt:
(2) Die Anmeldung muß enthalten:
1. Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
Naja. Dem DPMA dürfte es schwer fallen, bei der Prüfung der Anmeldungserfordernisse gemäß § 36 Markengesetz zu übersehen, dass es nicht feststellen kann ob der unklare Anmelder überhaupt Inhaber einer Marke sein kann. Denn dazu muss man schon die korrekte Rechtsform angeben können (vergl. § 7 Markengesetz) - womit die Herren Berger und Buchholz ein Problem haben, denn auf dem Briefpapier verweigern die diese Angabe sogar ganz:


Vertreter des unklaren Anmelders der Marke ist laut DPMA die "Buchholz und Kollegen LLP". Die haben aber wohl dem Briefpapier nach ein kleines Identitätsproblem und wissen nicht so recht, ob sie gerade als eine "LLP" oder "GBR" antreten wollen und schreiben deshalb gar nichts darüber. Ich frage mich auch ob man über deren "Staranwälte" mehr sagen kann als "Elvis has left the Board."

Zudem war der Umzug in die Jägerstraße eine offenbar eine merkwürdig kurzfristige Sache. Ich kann mich ja bei der Eigentümerin des Gebäudes in der Werdener Str. 6, Düsseldorf erkundigen, wie und warum der Mietvertrag so plötzlich beendet wurde.

Für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger gilt: Markenrecht ist auch ein wichtiger Bestandteil des "Sportrechtes". Da geht es um viel Geld, Werbung, also auch immer um Marken. Dazu sollte man darüber natürlich zumindest mehr wissen als ein kleiner Schlosser aus dem Osten. Und nach dem ich mit alledem hier konfrontiert wurde habe ich tatsächliche Zweifel, dass der Philipp Berger, der Andreas Buchholz oder die "Buchholz und Kollegen IRGENDWAS" so viel oder gar mehr vom Markenrecht verstehen als ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten.

Die Behauptung der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz
"BERGER LAW ist eine Marke der Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)."
ist jedenfalls blanker Unsinn, ja vorsätzlich unwahr, eine öffentliche Lüge. Die Marke ist nicht eingetragen und es ist amtlich unklar, wer überhaupt der Anmelder ist. Da kann die "Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)" keine Rechte in dieser Weise reklamieren:



"Rechtsanwälte" wissen das. Normalerweise. Ich würde aber nach alledem nicht davon ausgehen, dass die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz in der Lage sind, Dritte a) ordnungsgemäß vertreten und b) deren Rechte zu wahren. Denn offensichtlich haben die ja sogar in eigener Sache erhebliche Probleme mit Formalien und Formularen, die (so ähnlich) sogar HARTZ IV-Empfänger ordentlich und richtig auszufüllen haben.

Und dann ist da noch die Frage. Die nach der Handlungsfähigkeit der vertretenden "BUCHHOLZ & Kollegen LLP":
Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Buchholz und Kollegen LLP. Kein "Elvis" mehr da...

So ganz ohne einen "anwesenden Elvis" wird das wohl nichts... am 29.9.2013 als "Buchholz und Kollegen LLP" eine Marke für "unklar" anzumelden und selbst keine zwei Wochen später ohne Geschäftsführer dazustehen spricht für einen hektischen Aktionismus der entweder aus großer Dummheit oder grassierender Panik herrührt.

Ich stelle die Frage neu:
"Wie unfähig sind eigentlich die "Euroweb-Anwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz?"

Warnung: "Pressemitteilungen" des Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen" Düsseldorf) können teuer werden

Warnung:

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt "Buchholz & Kollegen", Düsseldorf) machte einst im "Presserecht" und seit die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen ihn wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt (die Staatsanwaltschaft in Kassel übrigens seit August 2013 wegen des gleichen, von ihm begangenen Deliktes) im "Strafrecht" verbreitet in diversen Presseportalen "Presseberichte" in denen er Gegner seines eigenen kriminellen Handelns und des Handelns der Euroweb herabwürdigt, verleumdet und beleidigt.

Da die Beweislage hinsichtlich der Tätereigenschaft gegen diesen höchst unehrlichen, von mir sogar also geradezu verlogenen empfundenen, in jedem Fall höchst niederträchtigen Niederkrüchtener "Rechtsanwaltes" Philipp Berger fragwürdig ist (der würde sehr wohl behaupten, nicht Autor zu sein) bleibt im Zweifelsfall nur das juristische Vorgehen gegen die Verbreiter, also die Betreiber der Presseportale.

Ein solcher wollte sich aus der Verantwortung stehlen, schwätzte dummes Zeug von wegen "das entscheiden meine Anwälte" und solchen Mist, wollte nach einem Hinweis gemäß § 10 TMG eine eindeutig unwahre und beleidigende Pressemeldung des Philipp Berger nicht entfernen und bekam nach einer einstweiligen Verfügung und seinem Widerspruch gegen selbige die Quittung.

Oder halt einen Kontoauszug.

Den Betreiber des "Presseportals" nenne ich nicht. Grund: Einfache Dummheit oder Unerfahrenheit strafe ich nicht dadurch, dass ich denjenigen bloßstelle. Wenn sich diese aber mit Böswilligkeit paart, dann sieht das anders aus.

01.11.2013

Wissenswertes über die Berger Law LLP / Buchholz und Kollegen, Düsseldorf

Sinnbild: Licht im Dunklen

Es gibt Hinweise auf die Gründe, aus denen die Berger Law LLP rein formell in ein virtuelles Büro nach Frankfurt verlegt wurde und weshalb sich die (Ex-)Gesellschafter Philipp Berger und Andreas Buchholz einen Dreck um den rechtswidrigen Zustand schehren, dass Faxe an die von den "Rechtsanwälten" als die eigene angegebene Faxnummer Dritten zur Kenntnis gelangen.

Demnächst dürfte es nämlich zur Berger Law LLP, deren Sitz von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Essen PR 2590) nach Frankfurt am Main (AG Frankfurt, PR 2019) verlegt wurde, etwas Neues geben, was damit zu tun hat

Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,

Man muss sich gar nicht weit zurück erinnern um zu wissen, dass die derzeitige Kanzlei Buchholz & Kollegen in Düsseldorf einst eigentlich zwei Kanzleien waren, die Kanzlei Berger in Köln und die Berger Rechtsanwälte in Düsseldorf (oder anders herum, das ist mir nicht wichtig). Aus einem Teil deren Personals ging dann faktisch in die Berger Law LLP hervor, aus dieser jetzt in einem weiteren Schrumpfungsprozess faktisch die Kanzlei "Buchholz und Kollegen GbR", Düsseldorf. Partner bzw. Gesellschafter waren in allen Gesellschaften der Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum) - aber auch ein Amin El Gend - und just der war auch Mitgründer des einzigen Großkunden der Kanzlei: der Euroweb.

Über Särge:

Aus bestimmten Gründen vermute ich - und mein Wissen um einen Rechtsstreit zwischen der Berger Law LLP (als Beklagte!) und Unitymedia (Philipp Berger und Andreas Buchholz haben nichts berichtet - also wohl eher nicht gewonnen...) vor dem LG Düsseldorf trägt dazu bei, dass ich die "virtuelle Kanzlei" im "Tower 185" für genau den Sarg halte, in welchem die "Berger Law LLP" und womöglich einige Außenstände als "Grabbeigaben" von und unter den Tränen der Gläubiger beerdigt werden.

Eine berühmte (auch nicht nur in der Haftung) beschränkte Abmahnkanzlei ging neulich den selben Weg. Die UG zog um, wechselte den Name und ging dann juristisch und, was aus Sicht deren Gesellschafter auch sehr praktisch gewesen sein dürfte, wirtschaftlich in die "ewigen Jagdgründe" ...

Über Geld:

Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,

Hintergrund für die anstehende "Liquidation" - wenn's denn keine "Pleite" wird - dürfte wieder sein, dass die Euroweb nicht mehr das selbe Budget für die ehemalige Anwaltskamarilla hat, die jetzt zu einem allenfalls kleinen Trupp nicht besonders fähiger Anwälte zusammengeschmolzen ist. Man mag sich nämlich auch Gedanken machen ob die Bergerschen Anwälte welcher Gesellschaft und Rechtsform auch immer von der Euroweb womöglich nach RVG bezahlt wurden oder aber nicht.

Hierfür gibt es einen Hinweis aus einer (sonst unsinnigen) Argumentation des Philipp Berger: Berger, Buchholz und deren Kollegen haben etwa in den letzten 1, 2 Jahren "nicht ganz freiwillig" reihenweise Euroweb-Verfahren zu für die Ex-Kunden (also Gegner) günstigen Konditionen zwischen 5 und 10 Prozent der Klagesumme beendet. Einem solchen Vergleich zwischen der Euroweb und deren Kunde zu 10% der Klagesumme wollte Philipp Berger zunächst nur dann zustimmen wenn der Kunde die vollen Verfahrenskosten trage. Sonst mache ER Verlust. Da wird man doch nachdenklich - und das drücke ich nur deshalb derart zurückhaltend aus weil ich dann über den Inhalt der Äußerung hinaus nichts beweisen muss.

Seit wann macht der Anwalt denn selbst Verlust wenn er für seine Mandanten einen Vergleich abschließt? Das klingt stark nach erfolgsabhängiger Bezahlung und wäre, wenn es sich erhärten ließe, ein glatter Rechtsbruch, möglicherweise sogar Betrug zu Lasten von sehr vielen Prozessgegnern - in jedem Fall aber eine Erklärung für die wohl heftigen wirtschaftliche Probleme und also auch für den Niedergang der Kanzlei(en) der Herren Berger und Buchholz

Über Terminiertes:
 
Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,
6 Monate nach einem Ausstieg von Andreas Buchholz haftet Philipp Berger für die Verbindlichkeiten ... und das war am 2.10.2013:

Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Berger Law LLP.
Bildschirmfoto: Überholter Eintrag beim AG Frankfurt


Über: Missbildung:

Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Buchholz und Kollegen LLP. Die hatte wohl keinen Kredit für den Umzug in die Jaegerhofstraße
Eine LLP ohne "Board" also. Wird demnächst gestrichen. Der "Buchholz und Kollegen LLP" wollte - anders als der "Buchholz & Kollegen GbR" - wohl niemand einen Mietvertrag geben. Die erstere verfügt ja auch nicht gerade über die besten Sicherheiten, sondern nur ...

Über wertloses "Eigentum":


"BERGER LAW" ist eine Marke der Kanzlei Buchholz & Kollegen, Jägerhofstraße 19-20, 40479 Düsseldorf". Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint das so ernst, dass ich ihn wohl direkt an Dr. Frieder Nau verweisen würde. 300 verschwendete Euro für die in offensichtlicher "Großmannsucht" getätigte Anmeldung! Kommt auch nicht mehr drauf an ... Die Marke "Berger Law" ist wirtschaftlich so "wertvoll" wie das, was der kultivierte Mensch ins Porzellan legt und des Gestankes wegen eilig mit Wasser hinweg spült.

Über "Verwirrung":

Das da "Über die Kanzlei BERGER LAW" drüber steht - und "Kanzlei Buchholz und Kollegen" darunter - zeigt auf, das der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Kollege Andreas Buchholz wohl tatsächlich auf die eine oder andere Weise "nicht ganz dem entsprechen, was man von geistig gesunden Menschen, gar Rechtsanwälten erwartet". Das Schriftliche lässt vermuten, dass beide in Prozessen mündlich noch sehr viel verworrener argumentieren und sogar bei eigentlich übersichtlicher Sachlage Fakten vertauschen. Eine Empfehlung ist das nicht, bringt derlei doch die Interessen möglicher Mandanten in Gefahr. Ich befürchte (nicht nur) deshalb sogar, dass ein Prozess unter Teilnahme der Herren nicht ordnungs- oder sachgemäß geführt werden kann.

Im Übrigen habe ich ja am 1.8.2013 vier der Kanzlei-Kollegen in die Augen gesehen. Ich sah verdammt viel Arroganz und etwas, was man je nach Höflichkeit und bösem Wille zum Beispiel für ein Leuchten in Augen oder aber die Reflektion des Lichtes an der hinteren Schädeldecke halten kann. Den "Pressemeldungen" der Kanzlei Berger Law LLP nach neige jedoch auch ich  stark zu letzterer Annahme.

Ein Fazit:

Das alles sieht nicht danach aus als wäre das Geschäft mit der Euroweb für Anwälte "wirtschaftlich oder sonst gesund".