30.12.2013

Die Marke "Euroweb" ist "tot" - Offene Fragen an die Düsseldorfer Justiz

Die Euroweb Internet GmbH hat es geschafft: Deren Firmen- und Markenname hat offensichtlich einen derart negativen Ruf, dass selbst die eigenen Verkäufer die Verwendung des Namens vermeiden. Neben der Inhaberin einer KFZ-Werkstatt aus Süddeutschland haben sich hier auch weitere Firmeninhaber und Geschäftsführer gemeldet und berichten unisono (wörtlich oder sinngemäß wieder gegeben) wie folgt:
  1. Ich wurde telefonisch angesprochen [also nach wie vor rechtswidrige Kaltanrufe].
  2. Mir wurde gesagt, der Anrufer käme von der Firma [unterschiedlich, aber in keinem Fall Euroweb].
  3. Mir wurde gesagt, es gehe um die kostenlose Erstellung eines Webauftritts.
  4. Erst im Termin rückte der Außendienst mit der Wahrheit heraus, dass er a) von der Euroweb komme und b) dass die Sache doch Geld koste.
  5. Mir wurde aber eine Ersparnis von [Beträge zwischen 12.000 und 25.000 Euro] vorgerechnet.
  6. Der Verkäufer hat mir erklärt, dass Angebot gelte nur bis 17:00 Uhr des selben Tages.
Eine große Mehrheit gibt an:
  • Ich habe nicht unterschrieben und den Außendienst zum Verlassen der Firma aufgefordert.
Zu der, den Gerichten vorgetragenen Lüge, dass die Euroweb die Verträge nur einmal anbiete, habe ich folgende Aussagen:
  • Einige Tage später rief mich der Vertreter tatsächlich nochmals an und fragte, ob ich mich zwischenzeitlich anders entschieden habe.
Das die Euroweb-Drücker unter fremden Name auftreten hat einen Grund. Nämlich den, dass die potentiellen Opfer der Abzocke sonst nach "Euroweb" googlen und dabei Übles lesen (dass die Geschichte mit der Ersparnis eine eiskalte, geradezu arschlochmäßige  Lüge ist z.B.) und dann natürlich keine Verträge abschließen. Den aus dem höchst negativem Image der Marke "Euroweb" resultierenden wirtschaftlichen Misserfolg spüren die Drücker natürlich als erste und am empfindlichsten - liegt doch deren Grundgehalt gerade mal bei 1000 Euro und damit schon sittenwidrig niedrig. Als zum Erfolg verdammte lassen sich die Drücker dann natürlich auch weitere Lügen einfallen, welche nicht im Handbuch stehen. So neben dem Firmenname auch die Mär vom Rücktrittsrecht:
  • Mir wurde erklärt, es gäbe ein Rücktrittrecht. Zum Glück wusste ich schon von Ihrer Webseite, dass damit die Kündigung nach § 649 BGB gemeint war und dass die von der Euroweb danach trotzdem die volle Summe haben wollen.
und
  • Dank Ihrer Informationen habe ich zigtausend Euro gespart.
  • Ich habe Strafanzeige erstattet / erstatten lassen.
Immer wieder höre/lese ich folgende Meinung und Fragen:
  • Das sind doch Betrüger! Wieso wurden die noch nicht vor Gericht gestellt? Wieso können die das jahrelang ungestört so machen?
Die Frage gebe ich gerne an Frau Petra Berger-Zehnpfund, Chefin der StA Düsseldorf sowie an deren Dienstherren Dr. Bernd Scheiff, den Präsidenten des LG Düsseldorf und den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Herrn Thomas Kutschaty) weiter. Gleich mit dem Hinweis, dass ich das Weisungsrecht kenne. Die Mär von der Unabhängigkeit der StA soll der letztgenannte mir bitte gar nicht erst vortragen. Ich kenne seine Weisungsbefugnis.

Weiterführend:

28.12.2013

Urmann + Collegen / Daniel Sebastian / The Archive AG :: Pornoabmahner "ficken sich selbst den Arsch"

Juristisches vorab: Den Titel habe ich so gewählt, dass er gut zur Sprache der Pornobranche passt. Das ist DEREN Deutsch. Ich denke, DIE werden dieses besondere Deutsch auch verstehen und ich denke, in DEM Umfeld kann der Titel gar nicht beleidigend oder herab würdigend sein oder auch nur so verstanden werden. Mit der fehlenden Beleidigung, Herabwürdigung oder Verleumdung entfallen aber auch die Anspruchsgrundlagen nach §§ 823, 1004 BGB. Manchen deutschen Richtern (besonders am LG Köln, Hamburg oder Berlin) muss man so was ja explizit sagen...

Das auch, weil ich befürchten muss, dass die jedenfalls für mich offensichtlich bestehende Bande aus "The Archive", U + C "Rechtsanwälte" (Thomas Urmann) und dem "Rechtsanwalt" Daniel Sebastian gebildet wurde, um mal wieder auf eine das Recht auf besonders widerwärtige und deshalb vom Gesetzgeber verpönte Weise mit missbräuchlichen, erpresserischen Abmahnungen Geld zu verdienen. Dann ist aber wohl auch mit Abmahnungen wegen der angeblichen Schädigung des eigenen Rufes zu rechnen - des persönlichen Rufes der DENEN aber außerhalb des (möglich erscheinenden ) rechtsmissbräuchlichen Abmahnens und Beklagens ganz offensichtlich "scheißegal" und der mit allem Verlaub schon längst "völlig im Arsche" ist. Denn sonst hätten die weder einzeln noch zusammen und schon gar nicht erneut die jetzt bekannt gewordene "Kacke" gebaut. Das herbe Echo in der öffentlichen Berichterstattung haben die Herren jedenfalls auf eine besonders dumme Weise provoziert.

Wie ich zu dieser Ansicht komme?

Nun, die Zusammenarbeit zwischen "Urmann und Collegen, Rechtsanwälte" und Daniel Sebastian ist ja nicht ganz neu und soll - bei umgedrehter Handlungsreihenfolge - schon in früheren Fällen bestanden haben. Das die Herren weiter machen, auch nachdem diese wegen der Erpressung mit dem Pornopranger öffentlich sehr herzlich "abgewatscht" wurden zeigt mit was für BESONDEREM Volk wir es hier zu tun haben. Das Recht interessiert DIE ganz offensichtlich nur, wenn man damit Geld machen kann! Das dann noch Daniel Sebastian auf ein Dokument der Berliner Anwaltskammer verlinkt, in dem diese eine Ethikdiskussion ablehnt (PDF), zeigt mir deutlich, dass er sich wohl sogar selbst für etwas wie ein "ethisch-moralisches Arschloch" halten muss. Und dann wäre noch das hier:
Abmahnung
Die Abmahnung stellt das rechtliche Mittel dar, um die Unterlassung eines schädigenden Verhaltens zu verlangen. Wie Sie davon profitieren können, lesen Sie hier.
(Quelle: Webseite des auf seine Weise besonders ehrenwerten Herrn Daniel Sebastian, Mitglied der Anwaltskammer Berlin - Hervorhebungen wie im Original)

Doch jetzt zur Offensichtlichkeit des Rechtsmissbrauches:

Bildschirmfoto: Meta-Daten von The-Archive.ch belegen den Rechtsmissbrauch sehr deutlich
Was in dem obigen Bildschirmfoto zu sehen ist, das beweist, dass die "Firma" "The Archive AG" die folgenden Tätigkeiten verfolgt:
"Abmahnung, Abmahnungen, Dienstleister, Erfassung, Ermittlung, Filehoster, Streamer, Streaming, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzungen"
Als "Rechteinhaber" wären die "The Archive AG" aber an einem Vertrieb derer Produkte oder Rechte interessiert. Das sind sie aber der eigenen, in dieser Hinsicht so deutlich wie dämlichen Präsentation nach gerade nicht. Wenn (und deren eigene Webseite beweist genau das) diese nämlich von Anfang an vor haben, sehr viel mehr an Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen als am Vertrieb der "eigenen" Porno-Filme zu partizipieren, dann liegt hier eine Perversion des Rechtsinstrumentes vor. Also ein Rechtsmissbrauch wie man ihn nur von "Arschlöchern einer ganz besonderen Güte" erwarten würde.

Und jedem Richter, der nach diesem Vortrag noch anders entscheidet, werde ich (ich bin nämlich Teil des Volkes) öffentlich "Rechtsbeugung durch Dummheit" attestieren - und ich verspreche: Das wird dann ein "Juristenporno".

Noch etwas:
"Die Rechtsanwalts-Kanzlei- Müller  Müller  Rößner hat deshalb ein Muster, für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei downgeloadet werden kann."
(via Konsumer.info)

Diese Beschwerde sollten Betroffene auch führen. Es ist einfach so, dass dann nicht nur einer späteren Klage vorgebeugt wird, sondern durch die Masse der verlorenen Verfahren auf den Daniel Sebastian und The Archive AG so hohe Gerichtskosten zukommen, dass denen wiederum der zweifelsfrei vorliegende Rechtsmissbrauch gründlich vergällt wird.

Die gesamte Bande wird wohl, geleakte Dokumente erwecken diesen Eindruck, den Erfolg und auch den Misserfolg ihres gemeinsamen Rechtsmissbrauches irgendwie aufteilen. Das dürfte auch für Herrn Urmann bitter werden, denn "seine" Massenabmahnungsversandanlage, die (das wurde durch seine eigenen Einlassungen öffentlich) schon industrielle Maßstäbe erfüllt, muss ja auch irgendwie finanziert werden.

Warum die sich selbst "den Arsch ficken"

Es sind deren eigene Veröffentlichungen (die ich für dumm und dreist halte) mit denen sich die Herren dieses Clubs selbst entlarven. Ich weiß nicht, wie viel Hirn da tatsächlich vorhanden ist - ich weiß aber, dass nicht viel Hirn benutzt worden sein kann, als die Herren die Webseiten bauten und sich öffentlich äußerten. Mit anderen Worten: "Durchdacht ist das nicht!"

Regieanweisung:

"Shut up now!" - Einen zusammenfassenden Bericht darüber, wie und warum Urmann und Collegen, The Archive AG und noch ein paar Vorlaute mehr mit einer nur noch theoretisch möglichen Klage grandios scheitern werden muss ich erst einmal verschieben. Aber jetzt schon mal die Stichwörter: Rechtsmissbrauch, fehlende Aktivlegitimierung, falsches Gutachten, falsche Versicherung an Eides statt, vorsätzlich falsche Behauptungen hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen und Verstoßermittlung. Oder schlicht: 
"Lügen, Betrug und Erpressung auf der ganzen Linie"
Das wird dann, jedenfalls so ähnlich, auch der Titel.

27.12.2013

Euroweb/Philipp Berger - Wer droht denn da? II

Schon Anfang 2011 habe ich unter dem Titel "Euroweb/Berger Law LLP - Wer droht denn da?" über eine Drohung berichtet, welche damals hier einging:

Bedrohung, Euroweb Internet GmbH, Berger Law LLP

Auch dieses Jahr erreichten mich (nicht nur) über das Weihnachtsfest wieder Drohungen. Diesmal unter anderem als Kommentar auf meiner Webseite mit einer Herkunfts-IP von T-Online aus dem Raum Mönchengladbach. Also aus aufregender Nähe zum Wohnsitz des Euroweb-Anwaltes Philipp Berger - der wohnt in Niederkrüchten. Damit steht aber, das betone ich, noch nicht fest, dass er es selbst war.

Wegen der öffentlichen, sehr ungesund klingenden und teils durchaus drohenden Äußerungen des allerwertesten Herrn "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger traue ich dem - anders als noch im Januar 2011 - die Autorenschaft diesmal jedoch zu.

Ganz genau so wie im Januar 2011 werde ich mich auch diesmal nicht im Sinne des Absenders beeindrucken lassen.

Offenbar hat das jemand noch immer nicht richtig verstanden. Also, falls da ein anderer jemand noch seinen Verstand beieinander hat und den Verursacher wissen oder ahnen sollte, wäre es doch im erheblichen Eigeninteresse der Euroweb und/oder der Kanzlei (jetzt "Buchholz und Kollegen") diesen Wirrkopf zurück zu pfeifen.

Eine Bedrohung wäre es übrigens nur dann, wenn ich mich bedroht fühlen würde. Aber dummes und leeres Geschwafel von allerlei "Dumpfbacken" bin ich inzwischen gewohnt, ich rechne auch fest damit auf diese Weise belästigt zu werden und nichts davon ist für mich neu, denn ich befasse mich seit Jahren mit kriminellem Pack, Rechtsmissbrauch durch solches und den geistigen Fehlleistungen einer real existierenden Kaste von Vollidioten, welche meinen als Ex-Jura-Student seien diese etwas besonderes und vor Strafe geschützt (was ja von einigen Staatsanwaltschaften - hier nenne ich ausdrücklich die StA Kassel - auch so praktiziert wird). Meiner Meinung nach gehört da der eine oder andere längst zum Arzt.

Damit meine ich ausdrücklich auch einen gewissen Schreihals, der noch im Sommer öffentlich auskotzte, dass das OLG Düsseldorf sich mit meiner psychischen Kondition befassen werde. Es sei ein selten starkes Stück, dass die Euroweb versuche mittels der Anzweiflung meiner Prozessfähigkeit einer Verurteilung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu entkommen - hieß es dazu vor dem OLG. Der garstige kleine Schreihals "hat damit fertig".


Die Euroweb hat erweislich in dutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren gelogen

"Trotz der gestiegenen Umsätze konnte das kurzfristige Vermögen um TEUR 162 verringert werden, wobei insbesondere die angearbeiteten Aufträge durch eine schnellere Durchlaufzeit deutlich um TEUR 280 reduziert werden konnten."
(Quelle: Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2011, hinterlegt bei Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518, Seite 2, unter II. - dort 2. Absatz)

Zugleich hat die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") in aberdutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren vor mehreren Gerichten vorsätzlich und systematisch unwahr (=Lüge) vorgemacht, diese hätte bei der Erstellung der Webauftritte nichts erspart, weil die "Webdesigner" nicht anderweitig hätten beschäftigt werden können.

Nur stellvertretend für eine enorme Anzahl dieser Lügen nenne ich hier die Verfahren
  • Oberlandesgericht (OLG) Dresden, 10 U 164/13 (Vorinstanz Landgericht Chemnitz, 1 O 375/12)
  • Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, I-5 U 135/12
in denen durch nahezu identischen Vortrag auf die gleiche Weise gelogen wurde. Als "Zeuge" wurden diversen Veröffentlichungen zu Folge häufig Daniel Fratzscher angeboten, der an der Euroweb beteiligt ist. Dem wäre im Falle, dass er wie oben beschrieben ausgesagt hat, zumindest der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage, eventuell der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt zu machen - allerdings profitiert er auch wirtschaftlich und wäre auch deshalb ebenfalls wegen Betruges zu verfolgen.

Über das letzte Verfahren berichtet der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz selbst öffentlich:
"... Euroweb ... konnte nachweisen, dass im Vertragszeitraum 2009-2012 keine weiteren ersparten Aufwendungen, als die bereits berücksichtigten vorlagen. Außerdem gelang der Nachweis, dass Euroweb auch nicht vollausgelastet war, sodass kein Raum für die Annahme von Ersparnissen durch anderweitigen Erwerb bestand. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nur dann anderweitiger Erwerb angenommen werden kann, wenn neue Aufträge/ Verträge gerade infolge der Kündigung des streitgegenständlichen Vertrages angenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Unternehmen nicht vollausgelastet ist, also noch über Kapazitäten verfügt."
(Quelle: Im Auftrag der Euroweb von Andreas Buchholz auf www.internet-system-vertrag.info/euroweb-setzt-erneut-verguetungsanspruch-nach-%C2%A7-649-erfolgreich-vor-dem-olg-duesseldorf-durch-urteil-vom-05-12-2013/ veröffenlichte Prozesslüge, die mit dem Geschäftsbericht nicht in Übereinstimmung zu bringen ist).

Wenn nämlich der Bestand an "angearbeiteten" Aufträgen im Jahr  2011 allein um 280.000 Euro gesenkt werden konnte, so ergibt sich aus den Zahlen der Euroweb, die ebenfalls den Gerichten gegenüber gemacht wurden - nämlich hinsichtlich der Kosten für das Erstellen einer Webseite durch die Webdesigner - dass mindestens ein durchschnittlicher Auftragsbestand von mehr als 1000 Websites existiert haben muss. Davon wieder muss die Geschäftsführung der Euroweb und auch Daniel Fratzscher gewusst haben. Das entspricht bei 200 "Webdesignern" einem Mindestauftragsvorlauf von 5 Websites je "Designer". Der Geschäftsführung der Euroweb, insbesondere Christoph Preuß und Daniel Fratzscher war also jederzeit klar, dass die Kapazitäten der Webdesigner bei Kündigung des "Systemvertrages" tatsächlich anderweitig verwendet wurden, dass das Unternehmen gerade keine freien Kapazitäten hatte, dass die Euroweb zu 100% ausgelastet war, ein erheblicher Auftragsvorlauf bestand.

Als weiteres Indiz kann gelten, dass die Erstellung der Webseiten der mit der Euroweb eng verbundenen "Superrefenzkunden", der "Kanzlei Buchholz und Kollegen" (vormals "Berger Law LLP", also der Euroweb-Anwälte Andreas Buchholz und Philipp Berger) mehrere Monate gedauert hat. Für andere Kunden der Euroweb lassen sich nämlich ähnlich lange Zeiträume zwischen Vertragsabschluss und Erstellung der Webseite nachweisen.

Beweismittel sind meine in der fälligen Strafanzeige genannten Blogbeiträge und diese beiden Dokumente:

Denn die Kanzlei hat mit Sicherheit am oder vor dem 1.2.2012 der Euroweb den Auftrag gegeben, die Webseite an die neuen Umstände anzupassen. Das Gesetz sieht dies auch so vor, denn es handelt sich einen UWG- und Persönlicheitsrechtsverstoß - und gerade auf diesem Gebieten wollte die Kanzlei als "spezialisiert" gelten, da kann man sich einen groben Verstoß nicht leisten. Die minimale Änderung dauerte Monate - die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wussten also definitiv von der "Vollauslastung" der sogenannten "Webdesigner" (in der Mehrzahl wohl Praktikanten und Lehrlinge) und nahmen also in Betrugsabsicht am Belügen der Gerichte bewusst und vorsätzlich teil. (Punkt!)

Aber durch den Geschäftsbericht der Euroweb Internet GmbH selbst steht nunmehr fest, es handelte sich um eine dreiste, vorsätzliche Lüge die den Gerichten gegenüber vorgebracht wurde um in jedem Einzelfall dem Recht zu wider einen Anspruch auf mehrere tausend Euro zu begründen. Es handelt sich also um eine bewusste Täuschung, welche den Charakter der Dritttäuschung hat und eigentlich zu einer Strafverfolgung wegen massenhaften, gewerblich und bandenmäßig betriebenen (Prozess-)Betrugs führen sollte.

Aus anderen Sachen wissen wir aber, dass die Staatsanwaltschaften - konkret die Staatsanwaltschaft Düsseldorf - bei dieser und verwandten Formen des Betruges erst dann einschreiten, wenn eine "Schallgrenze" von mehreren tausend Strafanzeigen überschritten und das Ansehen der Justiz wegen des Nichtstuns geschädigt wird. Eine solche Schädigung kann natürlich nur stattfinden, soweit das Ansehen der StA Düsseldorf wegen der Verweigerung angemessener Ermittlungen gegen Betrüger genau dieses Schlages nicht schon "vollständig im Arsch" ist.

Das bisherige, selbst einen Straftatbestand, nämlich den der Strafvereitlung, erfüllende Nichtstun der Staatsanwaltschaft ändert aber nichts - gar nichts - daran, dass hier eine Serie insgesamt schwerer Straftaten vorliegt.

Auffallend ist ferner, dass die Euroweb Internet GmbH auch durch die Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz just mit dem Ergebnis des Belügens der Gerichte - zweifellos teils als versuchter, in einigen Fällen als vollendeter Prozessbetrug zu einzustufen - massiv in die Öffentlichkeit drängt. Und dabei wieder kann mir keiner erzählen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht darüber Bescheid wussten, dass diese Lügen vortragen. Mithin kann mir also keiner erzählen, dass die beiden Anwälte an den Straftaten nicht beteiligt waren oder es im Falle gegenwärtiger Verfahren nicht auch noch sind. Zu meiner Ansicht trägt das Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf bei, in dem auf Anzeige des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Düsselorf hin gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt wird - soweit da nicht schon ein Strafbefehl oder Urteil erging.


Die Erstellung der Webseite der "Buchholz und Kollegen" dauerte rund 4 Monate, was sogar einem Auftragsvorlauf von rund 40 Websites (2 pro Woche) entspricht und mit dem obigen, nur aus der Verringerung des Vorlaufes errechneten Mindestvorlauf von 5 Websites übereinstimmt. Damit ist klar, dass auch Philipp Berger und Andreas Buchholz mindestens seit September 2013 sehr genau wissen, dass es einen Auftragsvorlauf, also einen hohen Bestand unfertiger Webseiten gibt. Die Herren "Rechtsanwälte" logen und lügen also vorsätzlich mit.

Sollte die Euroweb und oder einer der Anwälte über ein Vorgehen gegen diesen Bericht nachdenken: Das wäre sehr geeignet, dass ich in der Konsequenz ein Urteil erwirken kann nach welchem die nur höchst widerwillig tätig werdende Staatsanwaltschaft Düsseldorf mangels einer Ausrede keine Möglichkeit zum Nichtstun mehr hätte, die zivilrechtlichen Folgen dürften infolge der auch daraus resultierenden Möglichkeit der Einleitung von Restitutionen für Euroweb existenzvernichtend sein. Das Risiko ist aus meiner Sicht ein nettes, aus Sicht der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz ist es, hinsichtlich der Folgen, extrem. Ich kündige den vorgenannten für den Fall einer Beschwerde bei Google eine negative Feststellungsklage an.

Für den Fall eines Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung des Gegners (damit erzielen Lügner genau dieses Schlages zumeist erst einmal einen Erfolg) empfehle ich dem dreist angerufenem Gericht die oben genannten Akten und den oben genannten Geschäftsbericht beizuziehen und auch auf der genannten Webseite zu lesen, sich beim LG Düsseldorf mal nach der Zahl der Verfahren zu erkunden und nach der Sachverhaltserforschung zu dem einzig richtigen Schluss zu kommen - nämlich zu dem, dass diese Vorhaltungen wahr und richtig sind und dass sich der Artikel mit aktuellem kriminellem Handeln befasst mit dem die Antragsteller im Erfolgsfall ja sogar selbst erheblich in die Öffentlichkeit drängen. Was übrigens geradezu als eine Krönung dreist-kriminellen Vorgehens anzusehen ist.

Ich warne den mir bereits negativ aufgefallenen, angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne, die ebenfalls mir negativ aufgefallene angestellte Anwältin Adrijana Blazevska und ganz sicher nicht grundlos Anne Sulmann sowie den bisher eher unauffälligen Angestellten Anwalt Benedikt Schönbrunn eindringlich davor, sich wissentlich oder infolge mangelhaften Nachdenkens in irgendeiner Form an kriminellen oder auch nur moralisch verwerflichen Handlungen zu beteiligen. Es wird ab sofort in meiner Berichterstattung keinerlei Schonung (wie ich sie anderen Kollegen gerade auch durch die Löschung von deren Namen in den Berichten angedeihen ließ) mehr geben - ich habe schon lange genug gewarnt!

Für Prozessgegner der Euroweb, welche nach einer solchen Lüge verloren haben und den obigen Geschäftsbericht noch nicht kannten besteht die Möglichkeit, das zivilrechtliche Urteil durch eine Restitutionsklage nach §§ 580 ff ZPO aufheben zu lassen.

Ich bin gerne bereit, Opfern der erweislich vorliegenden kriminellen Praxis bei der Formulierung eines PKH-Antrages (für den braucht man keinen Anwalt) und der Wahl eines geeigneten Anwaltes zu helfen. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilt aber nur ein zugelassener Anwalt.

Andreas Buchholz und Kollegen - so jung und schon so abmahnfähig (Wettbewerbsrechtsverstoß)

"Herr Rechtsanwalt Philipp Berger ist Gründungsgesellschafter der Kanzlei BERGER LAW LLP, die seit 2001 im Markt überwiegend auf dem Gebiet des Forderungsmanagements/ Inkasso tätig war mit Zweigniederlassungen zunächst in Düsseldorf und später in Frankfurt. Diese Zweigniederlassungen der britischen Hauptgesellschaft sind geschlossen"
(Quelle: Webseite der erst kürzlich aus altem Material neu gegründeten Kanzlei "Buchholz und Kollegen" Düsseldorf)

Mit dem Vormachen einer "britischen Hauptgesellschaft" wird hinsichtlich des Philipp Berger eine Tätigkeit in einem international aufgestellten Unternehmen vorgemacht, somit eine Expertise vorgetäuscht, die nicht besteht.

Das die vorgemachte "britische Hauptgesellschaft" nur ein formelles juristisches Konstrukt war, mit dem - gewiss nicht grundlos - eine Haftungsbegrenzung für die ausschließlich in Deutschland tätige Berger Law LLP erzielt werden sollte, weiß der "angesprochene Verkehr" nämlich nicht.

Dieser Größenwahn ist "abmahnfähig", meine Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger!

Bedenklich ist, dass die Kanzlei die große Fresse schwingt und öffentlich dummes Zeug von wegen "Erfahrung im Wettbewerbsrecht" schwätzt und dann selbst solchen Mist baut. Vielleicht hätten sich die dem schon stinkendem Eigenlob nach so "erfahrenen und erfolgreichen Herren" Philipp Berger und Andreas Buchholz mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollen, statt auf die eigene, in den höchsten Tönen gelobte, tatsächlich aber eher fragwürdige Expertise zu setzen.

Für mich wird aus der Webseite buchholz-kollegen.de jedenfalls eine "erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar, die im Rahmen der Kränkbarkeit zunimmt". Vielleicht hilft den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz deshalb auch auch ein Dr. Nau aus Köln weiter. Dieser, mit Philipp Berger offenbar eng verbundene Psychiater Dr. Nau hat nämlich "Wunderkräfte" und sieht Dinge, die "gewöhnliche Sterbliche" nicht sehen.

21.12.2013

Hans-Peter Uhl über US-Geheimdienste :: ich über Vorratsdatenspeicherung und Andrea Voßhoff

Die US-Geheimdienste werden ausgerechnet nach Einschätzung des CSU-Innenpolitikers und Befürworters der Vorratsdatenspeicherung Hans-Peter Uhl weiterhin auch deutsche Bürger intensiv ausspionieren.
"Der US-Abhördienst macht grundsätzlich keinen Unterschied zwischen der mit den USA befreundeten Kanzlerin Merkel und einem Ölminister aus Kasachstan. Beide sind schlicht Zielpersonen."
lässt er sich nach einer Reise in die USA deutlich sauer über die Haltung derjenigen "Verbündeten" (die ich "kriminelle" nenne) zitieren. Bei diesem "neuen" Wissensstand sollte sich Herr Uhl allerdings Gedanken darüber machen, wie er verhindern will, dass die US-Geheimdienste - die ja auch das Handy der Kanzlerin abhörten - auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können. Immerhin handelt es sich um Geheimdienste, die bereits demonstriert haben, dass diese sich sogar für die Rechtslage (auch den "Wischi-Waschi-Richtervorbehalt") und Interessen ihrer "Bündnisparter" einen Scheißdreck interessieren. Es ist also anzunehmen, dass sich diese "lieben Verbündeten" Zugriff auf diese Daten verschaffen wollen und also auch werden. Denn damit kann man dann bequem und einfach vom Bürostuhl aus nicht nur "Kreti und Pleti" sondern auch Minister, Präsidenten und "Wirtschaftskapitäne" erpressen!

Nur wenn nichts gespeichert wird können die US-Geheimdienste nichts abgreifen, Herr Hans-Peter Uhl!

Die Vorratsdatenspeicherung bewirkt vor allem das extreme Risiko, dass deutsche Regierungsmitglieder, Beamte, Geheimnis- und Uniformträger durch diese kriminell agierenden Arschlöcher von den US-Geheimdiensten erpresst werden und setzt so nichts anderes in Gang als einen ungeheuren Kontrollverlust der Deutschen über das eigene Regieren und Handeln - und zwar auf allen Ebenen.

Aber da begäbe er sich wohl auf geistiges #Neuland - ein #Umdenken ist da nicht mehr zu erwarten.

"Neues" von der Bundesregierung

Der alte, unbequeme und die Vorratsdatenspeicherung aus vielen Gründen kritisch betrachtende Bundesdatenschützer Peter Schaar ist vom alten Innenminister Hans-Peter Friedrich noch schnell abgesetzt worden. Die GroKaZ (größte Koalition aller Zeiten) aus CDU/CSU und SPD hat sich jetzt auf der ersten Ministersitzung auf eine ältere Dame namens Andrea Voßhoff (CDU) geeinigt, welche bei der Wahl zum Bundestag von den Wählern als Abgeordnete ganz klar abgelehnt wurde und deshalb nach CDU-Lesart zur "Versorgungsberechtigten" wurde - weshalb man sich darüber hin wegsetzte,  dass eine parteiunabhängige Person das Amt erhalten sollte. Womöglich war aber eine soche schwer zu finden, denn just eine der ersten Handlungen der nach dem Mandatsverlust in bester Kohlscher Tradition mit einem neuen Posten und Gehalt "versorgten", angeblichen "Datenschützerin" Andrea Voßhoff war es zu erklären, dass diese die Vorratsdatenspeicherung wolle:
"Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann."
Nur gibt es eben keine "datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung", Frau Voßhoff!

Es gibt einen Generalverdacht gegen jeden Bürger, eine unfähige Polizei welche Straftaten nur vom Schreibtisch aus klären will, ein paar Typen mit faschistoiden Meinungen hinsichtlich dessen was ein Staat darf und einen ganzen Haufen dreister Lügner, die uns vormachen wollen, dass wir alle ohne diese Vorratsdatenspeicherung einer Zukunft in Angst und Schrecken entgegensehen und die nicht einmal davor zurückschrecken, das Leid der Opfer z.B. des Terroranschlags in Norwegen auszunutzen und vorsätzlich unwahr zu behaupten, diese Straftat habe durch die Vorratsdatenspeicherung schnell aufgeklärt und beendet werden können - was ein gewisser Herr Siegmar Gabriel (SPD) getan hat, nachdem er sich mit der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung bei Frau "Alternativlos-Merkel" einen Ministerposten kaufte.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten...
(Aus: Artikel 1 Grundgesetz)


Dabei ist es offensichtlich, dass wir mit der entwürdigenden Vorratsdatenspeicherung einer Zukunft in Angst und Schrecken entgegen sehen. Die notorische Speicherung und damit Überwachung der Kommunikation - auch wenn es VORERST nur ist, wer wann mit wem wie und von wo aus kommuniziert. Die damit verbundene Möglichkeit, sogar Bewegungsprofile zu erstellen, ist nichts anderes als Staatsterror, diese kleinliche Überwachung - gerade als wären wir Dreijährige - verletzt die Menschenwürde! "Informelle Mitarbeiter" gibt es schon als "V-Männer" welche z.B. die NPD nicht nur steuern, sondern sogar Straftaten begehen. "Blockwarte" kommen wohl als nächstes - genau genommen wurden die Hauseigentümer im Meldegesetz schon verpflichtet den Staat bei der Eintreibung der GEZ-Gebühren zu unterstützen, sind also schon "Blockwarte". Genau dafür stimmte Andrea Voßhoff noch als Abgeordnete - ebenso wie für die krass verfassungswidrige und vom BVerfG verworfene Vorratsdatenspeicherung. Die Frau ist Juristin und weiß sehr genau was sie da getan hat. Für mich ist die Frau Andrea Voßhoff aufgrund ihres Abstimmverhaltens und ihrer Äußerung eine Person, die staatlichen Terror gegen die Bürger befürwortet. "Wir Deutschen haben immer wieder erlebt, wie gefährdet die freiheitliche Demokratie ist, und dass sie Gegner hat, die sie abschaffen wollen." - so steht es auf der Seite des Verfassungsschutzes und ich sage: "Wir erleben es gerade wieder!"

Wie wäre es denn damit, "Butter bei die Fische zu tun" und - nur das wäre ehrlich - dann auch das Hakenkreuz oder den Ährenkranz nebst Hammer und Zirkel wieder auf die Flaggen zu drucken? Wie wäre es damit, wenn die Regierung aus CDU/CSU und SPD sich klar dazu bekennt, dass diese unter "bürgerlicher Freiheit" nur die Wahl zwischen "Wurst und Käse aufs Brot" versteht (und selbst dann noch wissen und speichern will, wer was, wann, wie, wo und warum gewählt hat)? Wie wäre es damit, wenn die Regierung aus CDU, CSU und SPD sich ehrlich dazu bekannt, dass diese die "Grundrechte" in der Weise versteht, dass diese Grundrechte immer dann zurücktreten müssen, wenn bestochenes Politikerpack Angst um die eigenen Pfründe - also vor dem Bürger - hat? Wie wäre es damit sich einzugestehen, dass diese Damen und Herren tatsächlich einen durch ständige Überwachung und Gängelei disziplinierten, erpressbaren Bürger wollen? Sich einzugestehen, dass CDU/CSU und SPD-Politiker keinen mündigen Bürger wollen, sondern einen Volltrottel vom Typ "Omakind" - ohne Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und vor allem ohne den Mut seine eigenen Interessen zu vertreten? Sich einzugestehen, dass die als "Bürger" einen obrigkeitshörigen, meinungslosen Zustimmer erschaffen wollen wie ihn sich die Wilhelms, Hitlers und Ulbrichts aus der deutschen Geschichte wünschten? Das "Daten-KZ", so darf und muss man die Vorratsdatenspeicherung nennen, ist genau dazu geeignet - jawohl: dazu gedacht - die Bürger zu Vieh machen über das eine Kaste von Politikern wacht und bestimmt. Eine Kaste, die nicht von der Sowjetunion (wie einst die FDJ-Kanzlerin Merkel) sondern offenbar von Nordkorea das Siegen lernt. Man schaue sich mal die, die Vorratsdatenspeicherung befürwortenden Politiker an: manche von diesen sind es in der vierten Generation - und deren Clan hat sich als Beamter, Richter, Offizier, Abgeordneter, Minister, "IM" oder Staatssekretär prostituiert und dabei kein - nochmal: "kein" - Regime ausgelassen.

Wir haben tatsächlich schon eine dem Volk enthobene und wie ich hier und jetzt behaupte: gierige, gewissen- und verantwortungslose Politiker- und Beamtenkaste die sich jenseits bloßer Lippenbekenntnisse weder dem Volk noch der Verfassung verpflichtet fühlt - und die Vorratsdatenspeicherung aus Angst um die eigenen Pfründe will.

Offenheit kann man von der Bundesdatensammelwutbeauftragten Andrea Voßhoff auch nicht erwarten. Auf Abgeordnetenwatch gibt diese regel- und robotermäßig nur nichtssagende, völlig identische Standardantworten über deren Inhalt man sich aus der einzigen ordentlichen Antwort informieren kann:
"Ja, die gestellten Fragen habe ich inhaltlich nicht beantwortet, gleichwohl aber dargelegt, warum ich diese Form der Kommunikation ablehne."
Ich verstehe das so: Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Vorratsdatenspeicherungdurchsetzungbeauftragte Andrea Voßhoff spricht nicht mit dem gemeinen Volk. Damit ist sie die ideale Kandidatin für diejenigen tatsächlichen Neofaschisten, welche eben das "gemeine Volk", also die Nichtprivilegierten unter Generalverdacht stellen, beobachten, belauschen, kontrollieren, drangsalieren und, weil das alles nur Mittel zu genau diesem Zweck sein kann, letztendlich der bürgerlichen Freiheiten berauben wollen. Auf deutsch: Ich betrachte die Vorratsdatenspeicherung als einen Schritt hin zur Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung.

Juristen im Staatsdienst muss man sowas ja sagen:

Vorstehende Äußerung stimmt mit Artikel 5 (Meinungsfreiheit) und Artikel 20 Absatz 4 (Widerstandsrecht) Grundgesetz überein. Falls sich also einer angesprochenen, mit Posten, Alimentierungen und Pensionen bestens versorgten Politiker "beleidigt" fühlt: § 193 StGB ist einschlägig. Meinen Protest polemisch und scharf zu äußern und den verlogenen Agitatoren der faktischen Abschaffung meiner Freiheit und Würde nur mit Worten weh zu tun ist das mildeste hier anzuwendende, also das gebotene Mittel und damit mein gutes Recht!

20.12.2013

OLG Nürnberg: Abmahnungen der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH sind Rechtsmissbrauch - Wie eine Abmahnbude pleite geht - Nachtrag: Zusammenhang mit U+C Pornoerpressern

Das OLG Nürnberg hat als Berufungsinstanz in einem Hauptsacheverfahren fest gestellt, dass eine - und dem Inhalt des Urteils nach alle - Abmahnungen dieser offenbar zum Zwecke des Abmahnens gegründeten "Revoluitive Systems GmbH" (Florian Blischke, Marco Hahn, letzterer inzwischen als GF ausgeschieden) zum Zwecke des Gelderwerbs und damit (als Rechtsmissbrauch) rechtswidrig erfolgten.

Die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" aus 93128 Regenstauf hatte, von einem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof (Der Solist mit Kanzlei in einer beschaulichen Doppelhaushälfte nennt sich zum Erwecken eines dreifach größeren Anscheins gerne auch "Kanzlei HKW") vertreten, dem Urteil nach gegen mindestens 199 Firmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt und den Ersatz angeblicher Kosten verlangt. Tatsächlich war das Unternehmen aber am Markt nahezu untätig.

Auf Grund des (hinsichtlich der anzunehmenden vorsätzlichen Unwahrheit strafrechtlich höchst bedenklichen) Vortrages des Trios kam es in der Sache 1 HKO 1884/12 zunächst zu einem, den Rechtsstaat beschämenden "Endurteil" des Landgerichtes Regensburg, welches am 3.12.2013 auf die Berufung der Beklagten hin durch das OLG Nürnberg (3 U 348/13) aufgehoben wurde.

Das OLG Nürnberg stellte wie folgt fest:
"Im Jahr 2012 wurden [durch die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"] insgesamt Umsätze in Höhe von brutto 187.350,12 Euro erzielt, wobei die Geschäftstätigkeit erst nach Umzug der Klägerin in Räume in Regenstauf im Februar 2012 begann. Die Umsätze umfassen ausweislich der vorgelegten Rechnungen Dienstleistungen und Warenverkäufe. Aus den Umsätzen mussten fünf Mitarbeiter bezahlt werden, sowie bei Warenverkäufen die Anschaffungskosten. Daneben mussten die Büroräume unterhalten werden. Bis zu den Abmahnungen im August 2012 waren Rechnungen erstellt, die Bruttoerlöse von weniger als 50.000,00 Euro, Nettoerlöse in Höhe von knapp 41.000,00 Euro zum Inhalt hatten (vgl. Rechnungskonvolut Kläger bis Rechnung 2012 - 0053). Dem stehen angefallene Kosten allein für die Abmahnungen in Höhe von 52.874,30 Euro (199 x 265,70 Euro) gegenüber. Das heißt, den bis zu den Abmahnungen in Rechnung gestellten Forderungen standen allein Forderungen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus den Abmahnungen in Höhe von über 52.000,00 Euro gegenüber, was für sich allein schon auf Rechtsmissbräuchlichkeit schließen lässt.

Dabei ist das Prozesskostenrisiko aus negativen Feststellungsklagen bzw. aus selbständig weiterverfolgten Ansprüchen noch nicht berücksichtigt. Das Prozesskostenrisiko für eine einzige Unterlassungsklage für eine Instanz beliefe sich auf mindestens 1.250,00 Euro, bei annähernd 200 Verfahren wären dies 250.000,00 Euro. Selbst aus den Umsatzerlösen für das gesamte Jahr 2012 wäre dieses Risiko nicht zu bestreiten gewesen."
Ein weiteres, praktisch gleichlautendes Urteil des OLG Nürnberg - vom selben Tag und mit den selben Berufungsbeklagten - ist das in der Sache 3 U 410/13.

Ich denke jetzt, dass die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" uns demnächst mit einer Pleite "überraschen" wird, denn nach diesen Urteilen des OLG Regensburg werden zahlreiche der Abgemahnten versuchen auf dem Rechtsweg die eventuell bezahlten Kosten wieder zurück zu bekommen. Und das wird, wie das Gericht es beschreibt, teuer. Die Insolvenz der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH erscheint mir hier auf Grund der Angaben des Gerichtes vorprogrammiert.

Aber davor müssen die Abgemahnten aber keine Angst haben:
"Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz der eigenen Rechtsverteidigungskosten kommt bei rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen insbesondere § 826 BGB in Betracht, wobei der Wettbewerber und der abmahnende Rechtsanwalt als Gesamtschuldner haften (LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06; LG Bochum, Beschluss vom 18.03.2004, Az. 9 S 289/03; AG Schleiden, Urteil vom 01.12.2008, Az. 9 C 158/08)."
schreibt Niklas Putte unter dem Titel: "Folgen der Missbrauchsurteile des OLG Nürnberg zu Facebook Massenabmahnungen"

Zudem entsteht aus dem Urteil der sehr ernsthafte Eindruck, dass der Herr "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof hier erfolgsorientiert arbeitete, denn ist doch offensichtlich, dass seine theoretisch entstehenden Forderungen für die Abmahnungen für die Firma gar nicht finanzierbar waren. Hier drängt sich die Vermutung, dass der Anwalt durch ein wohl erfolgsfinanziertes Geschäftsmodell gegen das Berufsrecht verstoßen hat, geradezu vehement auf. Deshalb ist es nicht nur juristisch sondern auch moralisch gerechtfertigt den "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof mit zu verklagen - er haftet ja als Gesamtschuldner bis zu vollen Höhe - soll er also auch "buckeln" um die Schulden abzutragen. Sollte der auch "pleite" gehen, so muss er die Anwaltskarte abgeben, was er wohl vermeiden möchte. Gute Karten für die, die sich wehren und ihr Geld wieder haben wollen.

Wie andere mir bekannte "Pappenheimer" aus der Klasse der Rechtsmissbraucher und Abmahnabzocker auch drang das Trio aus dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn in die Öffentlichkeit und warben für sich mit u.a. diesem Urteil - veröffentlicht unter der URL http://www.revolutive-systems.com/wp-content/uploads/2012/10/Landgericht-Regensburg.pdf. Und zwar auch für mich ganz offensichtlich um weitere Abgemahnte zu einer Zahlung zu bewegen. Eine solche Vorgehensweise ist auch von anderen Firmen - z.B. von der Euroweb nebst "Berger/Buchholz-Law" aber auch den U+C-"Rechtsanwälten" und deren, schon 2010 nach Verhängung einer Haftstrafe durch Selbsthinrichtung aus der "Rechtsanwaltschaft" ausgeschiedenen "Kollege" Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) bekannt.

Mich wundert jetzt, wo endlich der Gerechtigkeit vom Ansatz her Genüge getan wurde, nur eines: Warum ist die deutsche Presse und auch so mancher deutscher Anwalt so feige und nennt die Namen nicht? Rechtlich zulässig ist dieses in einem solchen Fall nämlich.

Haben die Presse und viele deutsche Rechtsanwälte etwa Angst davor, dass der theoretisch bestehende "Rechtsstaat" weiterhin praktisch versagt und die theoretisch bestehenden Grundrechte aus Art. 5 GG nur Makulatur sind? Mein "Dank" für das Verbreiten von Angst und Schrecken zum Vorteil Krimineller geht an diejenigen schnarchnasigen "Richter" welche Deutschland von einem formellen Rechts- zu einem praktischen Zensurstaat machen. Insbesondere die Pressekammern des LG Köln, des LG Hamburg, des LG Berlin und auch andere dürfen sich von meiner vehementen Kritik angesprochen fühlen.

Zurück zur Sache:

Vor einer solchen üblen, den Rechtsstaat missbrauchenden und somit beschädigenden Machenschaft wie dem nunmehr sichtbar gewordenen Handeln der Herren Florian Blischke, Marco Hahn und dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert darf stets durch Nennung von Ross und Reiter gewarnt werden (BGH, BVerG konstant zu § 193 StGB). Immerhin haben die zahlreichen anderen Betroffenen ein nachvollziehbares Interesse daran, sich gegen diese betrügerische Abzocke und den üblen Rechtsmissbrauch zu wehren und müssen dazu erfahren, wer wann, was, wie, wo und warum getan hat - wozu aber nur die Veröffentlichung geeignet ist, weil die Interessenten an der Information naturgegeben nicht bekannt sind. Florian Blischke, Marco Hahn und "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert können und sollen genau das als meine Antwort auf eine mögliche Abmahnung betrachten.

Nachtrag:

Die vormalige "Binary Services GmbH" hat sich während des Prozessverlaufs in "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"  umbenannt. Rechtsanwalt Niklas Plutte, der viele der Abmahnopfer vertritt, weist in seinem Blog auf www.ra-plutte.de darauf hin, dass das Rubrum anhängiger Klagen gegen die "Binary Services GmbH" entsprechend abgeändert werden sollte, um späteren Vollstreckungsproblemen vorzubeugen.

Noch ein Nachtrag:

Der Name des selben Florian Bischke taucht auch im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei U+C "Rechtsanwälte" auf:
"Spätestens seit einer Woche dürfte endgültig klar sein: Zumindest bei einer abmahnenden Kanzlei wurden Abmahnungen versandt, die jedoch auf fehlerhaften Datensätzen basierten. Betroffen ist die Regensburger Anwaltskanzlei U+C, die bereits seit mehreren Jahren Tauschbörsennutzer verfolgen lässt, um sie anschließend abzumahnen. Bei einer der jüngsten Verfolgungen ist es jedoch zu einem schweren Fehler bei den Hash-Summen gekommen (gulli:News berichtete!).

Verantwortlich für diesen Fehler ist der technische Dienstleister BHIP reliable Netservices. Dieser führt im Auftrag der Kanzlei U+C die Piratenjagd aus einem kleinen Ort in Bayern aus. War die BHIP reliable Netservices qualifiziert, um eine derartige Datenerhebung durchzuführen? Bedauerlicherweise verfügt das Unternehmen über keinen Webauftritt.

Doch eine spontane Suche nach dem Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian B., offenbart Tätigkeitsfelder, die mit der Piratenjagd kaum in Verbindung gebracht werden können. Beginnend bei einem Beamer-Verleih über Digital- und Printlösungen (Werbebanner, Kugelschreiber, Webauftritte) bis hin zu einem Online-Shop für Wandtattoos."
Florian Bischke ist oder war (Mit-)Eigentümer der BHIP reliable Netservices GbR.

Auch die "Binary Services GmbH" des Florian Bischke hatte einst eine Adresse in der Zeißstr. 9, Regensburg. Das genau ist aber die Adresse der U + C "Rechtsanwälte". Ich glaube hier fest an Betrug.

Auch ein Rechtsanwalt Dr. Wachs aus Hamburg kennt dessen Name. Dr Wachs schreibt über Florian Bischke:
"Neulich im Forum der IAD meldete sich eine Person namens Florian Plischke angeblich ehemaliger Inhaber der BHIP reliable Netservices GbR und teilte mit wie folgt:
Sehr geehrte Forenmitglieder und Mitleser,
Das ehemalige Ermittlungsunternehmen BHIP reliable Netservices GbR, das u.a. durch mich selbst vertreten war, distanziert sich strikt von den Äußerungen der Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem hier auf dieser Plattform interviewten Geschäftsführer Thomas Urmann. Desweiteren verbieten wir hier nun öffentlich die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten bis zur abschließenden Klärung der Eigentumsrechte.
Sollten SIE, als Forennutzer oder Mitleser NACH dem 18.01.2012 Post von Urmann und Collegen oder angeschlossenen Unternehmen betreffende P2P Filesharing erhalten haben, so bitten wir Sie um Mithilfe.
Bitte senden Sie derartige Unterlagen als Scan an florian.blischke@bhip-rns.com

Ich freu mich auf Ihre Rückantwort.
Florian Blischke
Bei den Äußerungen des Rechtsanwalts Urmann geht es wohl ein Interview, welche Sie hier lesen können und welches die geplante Prangerliste von U+C bespricht. Scheinbar gibt es zwischen Urmann und Collegen und Herrn Blischke Streit um “die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten” mittelbar geht es also wieder um das liebe Geld."
Offenbar spielt jener Florian Blischke eine erhebliche Rolle in einer strikt organisierten Parallelgesellschaft deren Mitglieder das Recht als etwas ansehen was es auszubeuten gilt um sich auf Kosten Dritter zu bereichern.


Rechtsanwalt Frank Weiß schreibt:
"Heute hat uns ein Abmahnopfer der Binary Services GmbH (nun REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH) mitgeteilt, dass es in einer "Ermittlungssache gegen Florian Blischke und andere wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug" als Zeuge vernommen worden ist."
und:
"Channelpartner berichtet am 18.04.2013 darüber, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Amberg die Geschäftsräume der Firma Binary Services GmbH (jetzt Revolutive Systems GmbH) durchsucht worden seien und dass dabei diverse Beweismittel, so z.B. Computer, beschlagnahmt worden seien ... ".
und:
"Die Revolutive Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Blischke, Hauptstr. 24, 93128 Regenstauf sowie Florian Blischke, c/o Revolutive Systems GmbH, Hauptstraße 24, 93128 Regenstauf mahnen mich persönlich ab. Hiernach soll ich mich sowohl gegenüber der Revolutive Systems GmbH als auch gegenüber Herrn Florian Blischke verpflichten, es zu unterlassen, nachfolgenden Bericht und/oder die dieser Unterlassungserklärung als Anlage beigefügten Vorladung der Kriminalpolizei Amberg vom März 2013 öffentlich zugänglich zu machen und/oder sonstig zu verbreiten:" [Wiederholung des obigen]
(Einschub: Wäre ich Anwalt Frank Weiß, so würde ich jetzt Schmerzensgeld gegen den Herrn Blischke einklagen, weil ich mich infolge der Abmahnung krank gelacht hätte - was in den Lachpausen sehr schmerzhaft ist - und für mehrere Tage nicht arbeitsfähig war. Ich würde mich auch von einem völlig humorfreien Kollege vertreten lassen weil ich, so in der Klageschrift, jedes Mal einen Rückfall erleide wenn ich das "dümmliche Geschreibsel" auch nur sehe.)

und:
"Nun macht die Revolutive Systems GmbH durch Florian Blischke eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR geltend, da die entsprechende Facebook-Seite auf mobilen Endgeräten die gem. § 5 TMG erforderlichen Angaben nicht vorhalten würde."
Offenbar hat der Herr Florian Blischke noch nichts von der (rechtskräftigen) Verurteilung seiner durch nahezu identisches Vorgehen aufgefallenen Vorgänger aus dem Umfeld des Selbstmörders Günter Werner von Gravenreuth durch das LG Osnabrück gehört. Einer von denen sitzt im Knast und weiß noch nicht wann er wieder raus kommt!

Für die Herren Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn:
Mir ist schon aufgefallen, dass Sie mittels einer robots.txt die Archivierung von Teilen ihrer eigenen (Wordpress-)Webseite verhindern wollen.

18.12.2013

Was die Euroweb wirklich leistet ... ist Bullshit

Figur 1: (Technische Details)
Schon jetzt erfreut es mich mit geradezu diebischer Freude Behauptungen der Euroweb zu entkräften. Mein beliebtestes Spielzeug hierfür ist die Webseite derjenigen Anwaltskanzlei, deren Anwälte mir dadurch aufgefallen sind, dass diese a) ganz bewusst für die Euroweb logen, b) Zeugen der Euroweb zur Falschaussage anstifteten und c) Gegner der Euroweb öffentlich herab würdigen - was ganz besonders asozial und auch strafbar ist.

Auf kerndeutsch: Ich nehme gerne die Webseite einer Hand voll "zumindest moralischer Arschlöcher" als Objekte für meine technischen Untersuchungen.

Die erste vorsätzlich unwahre Behauptung der Euroweb ist die, dass die Server der Euroweb die Verfügbarkeit der Systeme, (schnelle) Reaktionszeiten und hohe Flexibilität garantieren.

Der Abruf der Webseite von der URL

http://www.buchholz-kollegen.de/anwaelte/

dauert das Laden der Webseite über 10 Sekunden. Innerhalb dieser Zeit starte ich einen kompletten Ubuntu-oder Debian-Server und liefere dann außerdem noch die Webseite aus.
Ich zitiere die Karin Luters von der Euroweb
"In Sachen Design, Auswahl der Inhalte und Benutzerfreundlichkeit lassen viele Webseiten zu wünschen übrig."
und
"Innerhalb von drei Sekunden muss der Benutzer erkennen können, worum es auf der Website geht."
(Quelle: http://www.euroweb.de/blog/benutzerfreundliche-website-5-tipps)

Also: Wie bitte soll denn der Besucher der Webseite der Referenzkunden  Andreas Buchholz und Philipp Berger (Liste in der Reihenfolge der mutmaßlichen aktuellen Machtverhältnisse) nach 3 Sekunden die wesentlichen Inhalte sehen können - wenn die Seite nach mehr als 10 Sekunden überhaupt erst geladen ist?

Ich komme also zu dem Schluss: "In Sachen Benutzerfreundlichkeit lassen viele Webseiten der Euroweb zu wünschen übrig" - denn das ist ja längst nicht das einzige Vorkommnis der "schnecklich-langsamen Art".  Doch die Euroweb kann oder will das nicht reparieren denn dieser schon unangenehm hochpreisige Anbieter hostet äußerst billig in Bulgarien und zwar mit einer äußerst dürftigen Technik - welche ich Dank einer kleinen Schützenhilfe aus Bulgarien weit besser und weit detaillierter kenne als der Euroweb das lieb sein dürfte.

(Diesen Satz bitte an die Euroweb-Geschäftsführer und den Anwalt übermitteln, der die Euroweb am 17. Juni 2014 vor dem OLG Düsselsorf vertreten wird: Die Lügner können schon jetzt mal überlegen, ob die a) weiterhin die große Fresse schwingen, b) das grußlige Resultat meiner Nachforschungen und c) die grobe Differenz zu deren Behaupten in einem öffentlichen Urteil nachlesen wollen.)

Die zweite vorsätzlich unwahre Behauptung der Euroweb ist die, dass "Spezialisten" die Webseiten erstellen und für deren Abrufbarkeit sorgen.

So fällt zum Beispiel in Figur 1 auf, dass der Abruf der Datei von der URL

http://cms.euroweb.de/common/css/ajax.css

recht zügig zu

https://cms.euroweb.de/common/css/ajax.css

umgeleitet wird.  Das ist dennoch schon grober Unsinn, denn die aufrufende Ressource ("Referer") ist nicht mit dem verschlüsseltem HTTPS-Protokoll geladen worden. Es gibt keinerlei mehr an Sicherheit - nur eine sinnlose Verlängerung der Ladedauer.

Doch es geht noch gröber

Figur 2: (Technische Details)

Die Datei http[s]://cms.euroweb.de/common/css/ajax.css könnte man zu einer einer einzigen Zeile zusammenfassen:

#loading_screen{display:none;}

Der Rest wird nicht beachtet, weil wenn etwas nicht angezeigt wird, dann wird auch kein Platz in der Webseite reserviert.

Geliefert (und verarbeitet) werden aber insgesamt 220 Zeilen, denn auf die oben sichtbaren 9 Zeilen folgen 221 Zeilen, die entweder leer sind oder aber als Kommentar abgeschaltet sind. In einer produktiven Webseite haben solche Kommentarorgien nichts verloren - doch die Euroweb wirbt vorsätzlich unwahr mit:

"Qualität

Nach der Umsetzung Ihrer Website durch einen Programmierer wird Ihre Website für den Start vorbereitet und noch einmal nach Ihren Vorstellungen angepasst, bis Ihr Internetauftritt sich genau so präsentiert, wie Sie es sich vorstellen."
Das eine Webseite ohne derartigen groben Overhead und also schnell geladen wird, das wird man wohl als Vorstellung seitens eines Kunden voraussetzen. Denn nur das erfüllt die allgemeinen Vorstellungen von einer ordnungsgemäßen Leistung - zu der ja laut "Systemvertrag" auch das Hosting gehört.

Zur Performance:

30 Byte wären erforderlich, geliefert werden 1,2 Kilobyte. 97,5% der ausgelieferten Daten sind also "Müll". Und der wird dann noch so aufwendig wie sinnlos verschlüsselt und dann aus einem Serverrack im fernen Bulgarien und mit einer bedenklich langsamen und instabilen Anbindung geliefert.

Mehr Sicherheit? Pustekuchen!

Auch auf ein mehr an Sicherheit kann sich die Euroweb nicht berufen, denn die verschlüsselt übertragene Datei wird auf eine ursprüngliche Nachfrage nach der unverschlüsselten Übertragung hin gesendet. Würde hier bei einem Man-in-the-Middle-Angriff der vom Angreifer beherrschte Server sofort mit der CSS-Datei antworten (statt die Umleitung zu veranlassen), dann würde der Browser die auch unverschlüsselt gesendete Seite kommentarlos nehmen.

Was ich bei der technischen Betrachtung der Webseite der "Superreferenzkunden" Andreas Buchholz und Philipp Berger sah, das nenne ich mal "Dreckmist". Die Euroweb erhält einen Preis:

The golden Bullshit

Den "goldenen Bullshit" nämlich. Und den hat sich die Euroweb (un)redlich verdient.

14.12.2013

75% von 333.500 SPD-Mitgliedern stimmten für den Untergang von SPD und Demokratie

Das war es dann wohl. Wir bekommen ein faschistiodes System mit einer Rundum-Totalüberwachung, wie es sie noch nie in Deutschland gab.

STASI und GESTAPO-Gesindel hätte man, hätte man denen die Vorratsdatenspeicherung zu Lebzeiten als Möglichkeit ausgemalt, an der Feuchtigkeit erkennen können, die denen vom Schritt trotz Windeln herabtropft.

Ich zitiere mal aus dem Protokoll der 35. Sitzung des Ausschusses für kommunale Fragen und Sicherheit des Bayrischen Landtags einen Abschnitt hinsichtlich der Rede des Prof. Dr. Florian Herrmann:
"Um die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu erkennen, brauche man nicht auf den Bereich des Terrorismus zurückgreifen. Auch im Bereich der "normalen" Gewaltstraftaten oder schwerster anderer Straftaten wie Kinderpornographie sei sie notwendig, aber auch in einfacheren Bereichen wie etwa der Verunglimpfung eines zwölfjährigen Mädchens, das über You Tube denunziert worden sei, Katzen zu ertränken. Einer solchen Straftat könne man nur durch die Verwendung der Verbindungsdaten auf die Spur kommen.
Ein Grundrecht, unentdeckt schwere Straftaten begehen zu können, gebe es nicht."
Dr. Florian Herrmann (CSU) sollte Minister für Grundrechte (MINIGRUND) und sein neuer Kumpel Siegmar Gabriel sollte Minister für Wahrheit (MINIWAHR) werden. Wie sagte letzterer doch gleich? „Um der Politikverdrossenheit zu begegnen, brauchen wir eine neue Ehrlichkeit."

Ich sehe keinerlei, also weder neue noch alte Ehrlichkeit bei den Sprücheklopfern, die sich da in Berlin und München zum Nachteil der Mehrheit des deutschen Volkes einer Lügen-, Populismus- und  Phrasendrescherorgie hingeben.

13.12.2013

U+C-Pornoabmahnungen - Das dem LG Köln vorgelegte Gutachten ist sehr wahrscheinlich vorsätzlich falsch

@Google/Blogger.com:

Ihr gebt mir 10 Jahre nach Erscheinen  des Artikels nur den sehr allgemeinen Hinweis, dass der Artikel gegen die Content-Richtlinen verstoße und das Ihr deshalb warnt. Ich habe diese Regeln gelesen und den Artikel also selbst gewissenhaft überprüft.

Nichts in diesem Artikel ist, enthält oder verstößt gegen (das)
  1. Inhalte nur für Erwachsene
  2. Sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern
  3. Gefährliche und illegale Aktivitäten
  4. Belästigung, Mobbing und Drohungen
  5. Hassrede
  6. Identitätsdiebstahl und Falschdarstellung der Identität
  7. Malware und ähnliche schädliche Inhalte
  8. Irreführende Inhalte
  9. Nicht einvernehmliche, explizite Bilder
  10. Personenbezogene und vertrauliche Daten
  11. Phishing
  12. Gesetzlichen Beschränkungen unterliegende Güter und Dienstleistungen
  13. Spam
  14. Gewalttätige Organisationen und Bewegungen
  15. Nicht autorisierte Bilder von Minderjährigen
  16. Blut und drastische Gewaltdarstellung
  17. Urheberrecht
Alle Inhalte sind entweder als Tatsachen wahr und richtig und, weil auf Tatsachen beruhend, als Meinung vertretbar und als solche dargestellt. 10 Jahre lang hat sich kein Richter gefunden, der auch nur einen Satz aus dem Artikel beanstandet hat.

Bitte teilt Sie mir die Beschwerde und den Beschwerdeführer mit, damit ich gegen diesen straf und zivilrechtlich - wegen Verleumdung und Schädigung - vorgehen kann.

Eure Vorgehensweise, weder die Beschwerde noch den Beschwerdeführer noch eine Adresse für die Diskussion, ggf. Beweisvorlage mitzuteilen, ist unfair. Ihr solltet genau dieses eigene, unfaire Vorgehen dringend überprüfen.

Der Artikel, in welchem nichts rechtswidriges war und ist:


Der wesentliche Inhalt des Gutachtens lässt sich wie folgt zusammenfassen (wörtliche Zitate aus dem Gutachten sind in Anführungszeichen gesetzt):

Das Gutachten hatte laut seiner Einleitung zum Ziel festzustellen, ob mit der Software Download-Aktionen von im Internet betriebenen Medien-Hostern korrekt erfasst werden, wobei insbesondere die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers Gegenstand der Überprüfung gewesen sein sollen.

Dies soll anhand dreier Testdateien auf drei verschiedenen Webseiten untersucht worden sein (drtuber.com, tnaflix.com und xvideos.com), bei denen die Darstellung der Videos im Webbrowser erfolgte.

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Die protokollierten Zeiten und Aktionen stimmten laut Gutachten exakt mit den testweise durchgeführten Abrufen überein. Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.

Als Schlussfolgerung hält das Gutachten fest, dass die verwendete Software geeignet sei, die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers korrekt zu erfassen.“
An der gleichen Stelle lese ich weiter:
"Auf weitere Nachfrage teilte das Landgericht Köln heute Nachmittag mit, dass in dem Gutachten weitere Ausführungen zum Vorgang der Überwachung nicht gemacht werden."
Aha.

Da hat sich das LG Köln aber schön verarschen lassen!

Zwingend hat der "Gutachter" entweder gleich gelogen oder aber seinen Test auf die folgende Weise ausgeführt:
  1. Der Rechner von dem die Downloads durchgeführt wurden und der auf dem dieser Vorgang protokolliert wurde befanden sich in ein und dem selben Netzwerk und die Rechner in diesem Netzwerk waren nicht über einen Switch sondern über einen HUB verbunden. Diese Dinger gibt es kaum noch zu kaufen, weil sie der Datensicherheit und der Performance der Netzwerke höchst abträglich sind.
  2. Nur in diesem - äußerst speziellen - Fall ist es nämlich möglich den Datenverkehr eines anderen Rechners z.B. mit tcpdump mitzuschneiden und auszuwerten. (siehe hierzu weiter unten bei Netzwerk-Grundlagen) 
  3. Die "Software GLADII 1.1.3" hat dabei offenbar weitere "Zugriffe" entweder mittels hart in die Software hineinprogrammierte oder mit einem Zufallsgenerator fest gelegte IP-Adressen eingestreut.
  4. Der "Gutachter" hat sicher angegeben, "vom Fach" zu sein. Dann muss er aber 1.) und 2.) gewusst haben, weil er das folgende dann auch weiß:
Netzwerkgrundlagen

Das Mitschneiden des Datenverkehrs zwischen zwei anderen Rechner erfordert zwei Dinge:
  1. das der Datenverkehr an der Netzwerkschnittstelle des aufzeichnenden Rechners überhaupt sichtbar wird. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich einer der beiden Rechner (der dessen Datenverkehr analysiert wird) und der Analyse-Rechner im selben Layer-1 Netzwerk befinden (hierfür ist die Verbindung über einen HUB zwingend erforderlich!) und 
  2. das die Netzwerkkarte des aufzeichnenden Rechners in den Promiscous-Modus geschaltet wird.
Diese Grundvoraussetzung ist aber definitiv nicht gegeben. Es ist vollkommen unglaubwürdig, wenn irgend jemand behauptet, er könne Datenverkehr zwischen zwei beliebigen Rechnern im Internet aufzeichnen und analysieren. Beim Abgemahnten zu Hause geht das nicht. Wer das will muss also in das Netzwerk des Servers eingedrungen sein und dort mittels eines weiteren Rechners - der mit dem Server über ein HUB verbunden ist (was hinsichtlich des Servers in Rechenzentren aus den oben genannten Gründen (Datensicherheit, Performance) definitiv nicht stattfindet - die werden "geswitcht",  gerade weil in Netzwerken, die durch Switches gebildet werden der Promiscuous Mode zum Abfangen von Daten nutzlos ist) den Datenverkehr aufzeichnen, filtern und an den lokalen Rechner des Beobachters weiter geleitet haben. Das wäre außerdem eine veritable Straftat: § 202 a StGB "Ausspähen von Daten" und § 202 b StGB "Abfangen von Daten" ist hier einschlägig.

Sollte es je zu einem Prozess kommen, so wäre es doch sehr interessant, was U+C oder der Herr "Rechtsanwalt" Daniel Sebastian dazu vortragen, wie deren Partei also an die Daten gekommen sein will. Ich empfehle nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung (bei der unter deutschen Richtern leider verbreiteten Schnarchnasigkeit muss man damit rechnen) den Zwang zur Hauptsache gemäß § 926 ZPO. Und vergessen Sie nicht, den Gutachter als Zeuge laden zu lassen. Ich jedenfalls würde dem gerne ein paar sehr konkrete und konkret sehr unangenehme Fragen stellen.

Zudem hätte der Gutachter kein Gutachten über die Software gemacht, sondern nur über das, was er vor sich hatte - also gerade nicht die Software, sondern nur einen Teil davon, das Frontend.

Weiter - und das hätte dem Gericht auffallen müssen - ist bei der Begutachtung nichts ersichtlich geworden was begründen  könnte das es keine "false positives" gibt. Das Gutachten liefert keinerlei Beweis oder auch nur Anhaltspunkt dafür, dass die Software "Software GLADII 1.1.3" tatsächlich funktioniert.

Was bleibt

Das Gutachten ist zu lückenhaft um irgend etwas zu beweisen, denn es ist völlig unklar, was wie und wo aufgezeichnet wurde. Auch das die angeblich begutachtete Software tatsächlich zur Ermittlung der IP-Adressen verwendet wurde ist zu bestreiten. Was hier begutachtet wurde ist schlicht "Tohubawow", "Schabernack" oder ein "Zauberkunststück".

Es erscheint sehr viel wahrscheinlicher, dass die IP-Adressen aus anderen Quellen kommen. Interessantes zeigt auch ein Jan Broer via heise.de. Dann wäre da noch die Sache mit wix.com: Die angeblichen Rechteinhaber und die Hersteller der Software "GLADII 1.1.3", eine Firma  "itGuards Inc." sind nämlich merkwürdig eng beieinander, beide wurden erst jüngst als Briefkstenfirmen gegründet und haben sogar denselben Webdesigner.

Ich denke, es handelt sich mal wieder um einen groß angelegten Betrug, mal wieder durch idiotisches Verhalten einiger Kölner Richter unterstützt.

Ach so: Den entweder normal oder vorsätzlich dummen "Gutachter" anzuzeigen macht keinen Sinn, denn die Staatsanwaltschaft wird nicht wegen uneidlicher Falschaussage verfolgen, so lange der Bursche nicht vor Gericht gelogen hat und Bandenbetrug wird offenbar erst ab mehreren tausend Strafanzeigen, die bei der selben Staatsanwaltschaft vorliegen verfolgt. Vorsätzliche Blödheit von Richtern wird überhaupt nicht verfolgt.

U+C-Chef Thomas Urmann erzählt auch Unsinn und ist noch stolz darauf.

Mancher will ja aus psychologischen Gründen Pornto verschwenden und antworten:

Denkbare Antwort:

[Ihre Adresse]
[Datum]


Urmann und Kollegen
per Fax an: +49 941 89 96 48-99

Ihr Schreiben mit dem Scheiß-Aktenzeichen [...] vom [...]

Allerwerteste "Rechtsanwälte",

Ihrem, allenfalls "dämlich" zu nennenden Versuch der Erpressung begegne ich mit einem klaren "Sie können mich mal - und zwar abmahnen!"

Mit der Ihnen zustehenden Mindesthöflichkeit!

Unterschrift
Man muss denen aber nicht antworten. Die Kanzlei ist als wenig klagefreudig bekannt und lebt offenbar von den Fällen in denen aus Angst vor einem öffentlich werden des Fauxpas gezahlt wird. Der geforderte Betrag ist offensichtlich daran angepasst. Sowas nenn ich "kleine Erpressung im großen Stil".

So unschuldig wie Thomas Urmann und seine Kollegen sich geben sind die Herren meiner Ansicht nach nicht. Ich erinnere an die Arschlochnummer mit dem Pornopranger.

Und jetzt kann mich der Herr "Rechtsanwalt" Thomas Urmann mal was - abmahnen nämlich!

10.12.2013

Betrügerische Pornoabmahnungen, Idiotenrichter am LG Köln und was der Richtervorbehalt hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung noch taugen kann

Die wegen der nicht nur von mir als ziemlich dumm erachteten öffentlichen Ankündigung einer Vielzahl von Straftaten bereits bekannte Kanzlei Urmann und Kollegen mahnt derzeit massiv Nutzer eines Pornoportals "RedTube" ab. Wegen der sehr angeblichen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Verlangt werden insgesamt ungefähr 250 Euro, der enthaltene "Schadensersatz" beträgt rund 15 Euro. Sicherlich nicht zufällig genau eine Summe, welche wohl mancher zahlen wird um ggf. einen Rufschaden zu vermeiden. Genau diese durchaus strafbare Nötigung hat die Kanzlei Urmann und Kollegen ja auch mit der angekündigten und übermäßig offensichtlich strafbaren Veröffentlichung im Auge gehabt. Für mich steht fest, dass Urmann und Kollegen außerhalb des vom Gesetzgeber gesetzten Rahmens agieren und ich nenne das "kriminell".

Fakten

1.)

Anders als bei der Überwachung von Tauschbörsen kann mit der Software "GladII 1.1.3" gerade kein Nachweis erbracht werden, dass die Benutzer die Schmuddelfilme weiter verbreitet hätten.

2.)
Und ohne Zugriff auf die Router der Internet-Provider zu haben oder gar direkt die IP-Adressen der Nutzer bei RedTube zu beziehen hätten diese die IP-Adressen zu denen die Nutzerdaten begehrt wurden gar nicht erfahren.

3.)
Auch die Frage ob im Falle der Pornofilmchen überhaupt eine den Urheberrechtsschutz begründende Schaffenshöhe gegeben ist, ist zulässig. Soweit bekannt haben die doch bis auf wenige und nicht weniger schematische Abweichungen stets das gleiche Muster: "Oralverkehr, Normalverkehr, Analverkehr und dann öffentliches Ejakulieren". Aber hier kennt man die faschistoide Haltung mancher Richter und die Gerichte an denen diese tätig sind. Bei manchen hat man den Eindruck, dass diese jedes und alles als "Kunstwerk" durchwinken.

Die merkwürdige Rolle eines Berliner "Rechtsanwaltes" Daniel Sebastian

Ein Daniel Sebastian, laut verschiedenen Quellen angeblich Berliner, angeblich auch "Rechtsanwalt", soll beim LG Köln beantragt haben das die Telekom zu abertausenden IP-Adressen Auskünfte geben muss. Im Antrag hat der angebliche Anwalt offenbar unwahr behauptet das durch die Nutzer des Streams(!) eine Weiterverbreitung stattfand. Der Anwalt hat auch offensiv und - wenn man wegen des behaupteten Berufes nicht geistige Beschränktheit anerkennen will - offensichtlich vorsätzlich unwahr behauptet, eine Firma "itGuards" mit der Software "GladII 1.1.3" habe die IP-Adressen ermittelt. Aus der Verfahrensakte geht dann auch nicht hervor, wie die Software die IP-Adressen ermittelt haben will - so jedenfalls laut Spiegel Online ein Rechtsanwalt von Rüden. Das ist, wie wir schon wissen, nicht das einzige was alles andere als "gerichtsfest" ist.

Erkennende Richter des LG Köln stehen tausende Male mehr als Vorsatztrottel da

Gerade den mir auch sonst gerade nicht als besonders verfassungstreu geltenden Richtern des LG Köln muss man vorhalten, dass diese nicht angemessen geprüft haben. Niemals hätten diese die Telekom zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichten dürfen. Was diese Richter da abgeliefert haben ist nichts anderes als "Vorsatztrottelei" in tausenden von Fällen.

Was taugt jetzt der "Richtervorbehalt" hinsichtlich der Auskünfte aus der von rechtsextremistischen Kräften der CDU/CSU/SPD geplanten Vorratsdatenspeicherung?

Nichts. Wenn Richter so ahnungslos sind und dann keinen technischen Sachverstand hinzuziehen, regelrecht dummdreist (weil zum Zwecke der Arbeitsvermeidung) alles glauben was im Antrag steht (das halte ich den Richtern des LG Köln vor) dann taugt ein Richtervorbehalt eben auch nur einen Dreck.

Unter diesem Gesichtspunkt weiß ich schon jetzt, dass die Vorratsdaten mit Sicherheit für diesen und jenen Schabernack missbraucht werden - es ist geradezu asozial hinsichtlich des Richtervorbehaltes von einer "wirksamen Schranke" zu sprechen, wenn die Anträge auf Verwendung der Daten dann von solchen desinteressierten Durchwinkrichtern ohne jede ernst zu nehmende Prüfung erlaubt wird.

Und noch was:

Das ich das LG Köln insgesamt nicht mehr ernst nehme dürfte bekannt sein. Dessen Urteile gelten in meinem Machtbereich nicht ohne eigene rechtliche und sachliche Nachprüfung. Das kann sich nur ändern, wenn die Kölner Richter nachweislich erfolgreich an einem einjährigen Kurs im Verfassungsrecht und in Logik teilnehmen und dann beweisen, dass deren danach verfasste Urteile etwas ganz anderes als das bisherige Geblahfasel sind.

06.12.2013

Xaver gegen Deutschlands dümmsten Millionär ... 6:0

"Auf Keitum sei heute Nacht Wasser eingedrungen, sechs Anwesen sind betroffen."  ... "Der Grund für das Eindringen von Wasser in Keitum: Ein Bürger hat einen Erdwall abgegraben, um vom eigenen Grundstück aus eine bessere Sicht auf das Meer zu haben."
meldet der Focus. (Meldung von 10:12)

Keitum liegt auf der Insel Sylt. Genau dort, wo Deutschlands Neureiche im Bestand unsichere Grundstücke aus der Insolvenzmasse ihrer Vorgänger oder aus von der Staatsanwaltschaft im Gewinnabschöpfungsverfahren beschlagnahmten Vermögen erwerben. Man trifft dort Idioten jedes Grades und zu jeder Zeit und in jedem Zustand des Alkoholmissbrauches.

Also auch vollkommen volle Vollidioten.

Nur solche graben den Deich "ein wenig" ab um eine bessere Sicht zu haben.

05.12.2013

Neue Strafart: Fernsehverbot für dummschwätzende Politiker - SPD-Mitglieder sollten mit "Nein" stimmen

Nachdem CDU und SPD sich unter Federführung des wohl für den Posten des Innenministers festgelegten Zwangsdemokraten und Lügners Hans-Peter Friedrich (CDU) schon auf ein Fahrverbot für Kleinkriminelle fest gelegt haben kommt nun - geradezu mit dem Zwang eines Naturgesetzes - der bayowarische Innenminister Joachim Herrmann daher und schwätzt den Blödsinn nach, spricht gar von „Abschreckungsmittel“ und „hoher Priorität“. Offensichtlich wollen diese auf einem Treffen von  Bilderbuchzwangsdemokraten (den Innenministern von Bund und Ländern) derlei beschließen.

Nur fällt das Erfinden von Straftaten, Gesetzen und Sanktionen eigentlich in den Bereich der Justizminister.

Die könnten und sollten eigentlich was ganz anderes beschließen: Ein Fernseh- und Presseverbot für Dummschwätzer. Dieses würde deren eigenem Schutz und dem dem Schutz des Ansehens des Berufsstandes der Politiker zu gute kommen. Was soll man denn von Politikern halten, die um eine faschistoide weil anlass- und lückenlose Überwachung und Speicherung der Kommunikation und des Aufenthaltsorte aller Bürger zu begründen, öffentlich lügen, wie es z.B. auch SPD-Chef Sigmar Gabriel getan hat? Ja, der Genosse Gabriel, der rotzfrech im Fernsehen herumlog, als er behauptete durch die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen habe man bei dem Terroranschlag im Juli 2011 in Oslo und dem Massaker auf der Insel Utøya "sehr schnell" gewusst, "wer der Mörder war". In Norwegen gab und gibt es nämlich gar keine Vorratsdatenspeicherung - und Breivik wurde auf der Insel von der Anti-Terror-Einheit Beredskapstroppen gestellt und fest genommen. Allein für diese Nummer sollte Sigmar Gabriel aus der SPD rausgeworfen werden, denn Politiker, die so dreist lügen, verhalten sich antidemokratisch. Besonders wenn diese damit der Verletzung der Privatsphäre und der Würde aller Bürger Vorschub leisten wollen - was der Partei- und Bosse-Genosse Sigmar Gabriel getan hat.

Für derart STASIoides, assoziales Verhalten sollten Politiker für mindestens eine Wahlperiode ein passives und aktives Fernseh-, Presse- und Internetverbot erhalten, denn nur dieses wäre ein empfindliches Mittel zur Sanktionierung groben Fehlverhaltens - greift es doch deren Geltungsdrang und Öffentlichkeitsgeilheit direkt an.

Die NPD hatte diese lücken- und anlasslose Totalüberwachung der Kommunikation und Bewegung aller Bürger übrigens nicht auf dem Programmzettel. Offenbar befürchteten diese "Demokraten" dann deswegen als verfassungsfeindliche Organisation verboten zu werden. Jetzt will der Seeheimer Kreis und die CDU-Spitze das durchsetzen. Rot, Schwarz und die weiße Weste (derer, die angeblich nichts getan haben wollen und deswegen nichts zu befürchten hätten) ergeben für mich vor allem eines: Die Farben der Reichskriegsflagge, geschwenkt in einem Krieg gegen das Volk - der nur noch ein Propagandakrieg ist in welchem Gabriel, Friedrich, Herrmann & Co. sich gegen die Interessen des Volkes stellen.

Warum SPD-Mitglieder mit "Nein" stimmen sollten:

  • Nun, von den Wahlkampfversprechen der SPD ist nicht viel übriggeblieben. Mit der angedachten, schwer verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung kommt aber etwas, was an die STASI-DDR oder das noch schlimmere faschistische Regime erinnert.
  • Der Mindestlohn kommt praktisch nicht. Denn das wenige, was da vorgesehen ist, hat zu viele Umgehungsmöglichkeiten und soll - wenn überhaupt - erst 2017 kommen. Also ganz am Ende der Legislaturperiode. Also eher gar nicht. Schlupfloch sind die CDU-nahen "christlichen" Gewerkschaften - wahre Ausbeutervertreter, welche Niedrigstlohnsektoren gerdezu erschaffen und außer den eigenen Beschäftigten (wohl "versorgte" Angehörige von kleinen CDU/CSU-Politikern) kaum oder gar keine Mitglieder haben.
  • Steuererhöhungen für hohe Einkommen kommen nicht. Die Einkommensschere zwischen arm und reich wird weiter aufgehen. Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen wird es immer weniger geben, statt dessen werden Leiharbeitsverhältnisse mit prekärer Bezahlung und frühkapitalistischen Bedingungen weiter zunehmen. Denn da gegen wird nichts getan.
  • Statt dessen kommt eine Maut, die vor allem wieder die Bezieher kleiner Einkommen belasten wird, denn für diese ist das kein Taschengeld. Und genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird man das Brechen des gegenwärtigen Versprechens einer Aufrechnung mit der KFZ-Steuer mit - übrigens von der Bundesregierung gemachten "Europarecht" begründen, dessen Nichtumsetzungen dann mit angeblich drohenden "Strafzahlungen in Millionenhöhe" begründet wird. Geradeso als hätte Deutschland nicht auch die Macht diesen selbst gewollten und in der EU "umstrittenen" Unsinn nicht zu beenden. Durch die Maut werden immense Verwaltungskosten entstehen - und wer zahlt die wohl? Richtig: Der Mautzahler. Das wird also die Bezieher kleiner Einkommen besonders hart treffen und führt zu einer Autobahn mit "freier Fahrt für freie reiche Leute".
  • Auch in der großen Koalition werden die Bezieher von kleinen Einkommen über die Stromrechnung große Unternehmen massiv subventionieren. Arme Leute - sogar Bezieher von Sozialleistungen - zahlen den Aktionären der Konzerne also Geld! Und die Sozialleistungen zahlen natürlich diejenigen, die noch Arbeit haben!
  • Tatsächlich enthält also der Koalitionsvertrag nichts, was geeignet ist die Rechte und Interessen von Arbeitnehmern - der eigentlichen Clientel und Basis der SPD - zu bedienen.
Es macht auch nichts aus, wenn die SPD ein paar Köpfe verliert. Die Damen und Herren des arbeitgebernahen Seeheimer Kreises wirken ohnehin den Interessen der SPD zu wider. Da können die auch gleich in die CDU - Gabriel meinetwegen sogar in die NPD wechseln. Das wäre ehrlich.

Und im Hinblick auf das 2017 zu erwartende Wahlergebnis - da werden im Falle einer großen Koalition nämlich die SPD-Wähler zu Hause bleiben und auch keine Briefwahlunterlagen bestellen - droht der SPD nämlich der Fall in die politische Bedeutungslosigkeit. Als politische Alternative für diejenigen, die Arbeitnehmerinteressen vertreten sehen wollen, steht dann "Die Linke" bereit.

Wer also will, dass die SPD nicht in der politischen Bedeutungslosigkeit versinkt, der möge den Koalitionsvertrag ablehnen, die Verräter der Arbeitnehmerinteressen mindestens aus der Parteispitze werfen und der SPD wieder ein politisches Profil geben mit dem die Interessen der eigenen Clientel, nämlich der Arbeitnehmer, vertreten werden!

"Sei kein Schwein - Stimm mit NEIN!"
(Jörg Reinholz, im Mai 1989 anlässlich der Kommunal"wahlen" in der DDR)

01.12.2013

Euroweb: Beste Referenzen? - Hockenheimring - Und eine Wette

Derzeit tingelt die Euroweb mal wieder durch die Presseportale und blökt
"Wir haben die Webseite des Hockenheimrings gemacht!"

Dabei ist das leicht zu erkennen.
  1. Rund 2,5 Megabyte werden für die Startseite geladen. Einige der Grafiken brauchen hierfür über 2 Sekunden. Der Browsercache wird durch einen Trick sogar deaktiviert. Wozu das gut sein soll erschließt sich nicht.
  2. 44 Fehler meldet der HTML-Validator.
  3. 56 Fehler meldet der CSS-Validator.
  4. Es wird - für ein neue Webseite - das veraltete JQuery 1.7.1 benutzt. Gut zu sehen im Quelltext.
In genau dem Quelltext finden sich dann weitere Grausamkeiten. Ich denke, der "über 100-Fehler-Schund", den die Euroweb diesem "Referenzkunde" lieferte, repräsentiert genau das, was die Euroweb am besten kann:

Die große Fresse schwingen.

Wettannahme

Ich nehme Wetten an, bei welchem Preiseverleiher sich die Euroweb einen Award für diese Webseite mit den interessanten Dysfunktionen kauft.

Kauft die Euroweb
  1. den "Mobile Web Award" des William "Bill Rice" aus einem Kuhkaff in Connecticut (schon ab 225 USD, 2013 von 175  Idioten gekauft) und/oder
  2. den "Web Award" des selben William "Bill Rice" zum gleichen Preis (2013 gekauft von 545 glücklichen Rindviehern!) und/oder
  3. den "IAC Award" (225 USD ist offenbar der Standardpreis bei William "Bill Rice", ich zähle die "IAC"-schreienden Lastenträger noch) und/oder
  4. den "Interactive Media Award", vom dem 2013 nur 591 Stück an per Vorkasse zahlende Kunden vergeben wurden (ab günstigen 175 USD) und/oder 
  5. den "IMA Award", der nur eine Namensvariation für die Presse ist und also keinen Cent zusätzlich kostet und/oder 
  6. vielleicht doch nur den deutlich günstigeren "CSSDesignAward" für den geradezu unglaublichen Preis von nur USD 14,00?



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