30.12.2013

Die Marke "Euroweb" ist "tot" - Offene Fragen an die Düsseldorfer Justiz

Die Euroweb Internet GmbH hat es geschafft: Deren Firmen- und Markenname hat offensichtlich einen derart negativen Ruf, dass selbst die eigenen Verkäufer die Verwendung des Namens vermeiden. Neben der Inhaberin einer KFZ-Werkstatt aus Süddeutschland haben sich hier auch weitere Firmeninhaber und Geschäftsführer gemeldet und berichten unisono (wörtlich oder sinngemäß wieder gegeben) wie folgt:
  1. Ich wurde telefonisch angesprochen [also nach wie vor rechtswidrige Kaltanrufe].
  2. Mir wurde gesagt, der Anrufer käme von der Firma [unterschiedlich, aber in keinem Fall Euroweb].
  3. Mir wurde gesagt, es gehe um die kostenlose Erstellung eines Webauftritts.
  4. Erst im Termin rückte der Außendienst mit der Wahrheit heraus, dass er a) von der Euroweb komme und b) dass die Sache doch Geld koste.
  5. Mir wurde aber eine Ersparnis von [Beträge zwischen 12.000 und 25.000 Euro] vorgerechnet.
  6. Der Verkäufer hat mir erklärt, dass Angebot gelte nur bis 17:00 Uhr des selben Tages.
Eine große Mehrheit gibt an:
  • Ich habe nicht unterschrieben und den Außendienst zum Verlassen der Firma aufgefordert.
Zu der, den Gerichten vorgetragenen Lüge, dass die Euroweb die Verträge nur einmal anbiete, habe ich folgende Aussagen:
  • Einige Tage später rief mich der Vertreter tatsächlich nochmals an und fragte, ob ich mich zwischenzeitlich anders entschieden habe.
Das die Euroweb-Drücker unter fremden Name auftreten hat einen Grund. Nämlich den, dass die potentiellen Opfer der Abzocke sonst nach "Euroweb" googlen und dabei Übles lesen (dass die Geschichte mit der Ersparnis eine eiskalte, geradezu arschlochmäßige  Lüge ist z.B.) und dann natürlich keine Verträge abschließen. Den aus dem höchst negativem Image der Marke "Euroweb" resultierenden wirtschaftlichen Misserfolg spüren die Drücker natürlich als erste und am empfindlichsten - liegt doch deren Grundgehalt gerade mal bei 1000 Euro und damit schon sittenwidrig niedrig. Als zum Erfolg verdammte lassen sich die Drücker dann natürlich auch weitere Lügen einfallen, welche nicht im Handbuch stehen. So neben dem Firmenname auch die Mär vom Rücktrittsrecht:
  • Mir wurde erklärt, es gäbe ein Rücktrittrecht. Zum Glück wusste ich schon von Ihrer Webseite, dass damit die Kündigung nach § 649 BGB gemeint war und dass die von der Euroweb danach trotzdem die volle Summe haben wollen.
und
  • Dank Ihrer Informationen habe ich zigtausend Euro gespart.
  • Ich habe Strafanzeige erstattet / erstatten lassen.
Immer wieder höre/lese ich folgende Meinung und Fragen:
  • Das sind doch Betrüger! Wieso wurden die noch nicht vor Gericht gestellt? Wieso können die das jahrelang ungestört so machen?
Die Frage gebe ich gerne an Frau Petra Berger-Zehnpfund, Chefin der StA Düsseldorf sowie an deren Dienstherren Dr. Bernd Scheiff, den Präsidenten des LG Düsseldorf und den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Herrn Thomas Kutschaty) weiter. Gleich mit dem Hinweis, dass ich das Weisungsrecht kenne. Die Mär von der Unabhängigkeit der StA soll der letztgenannte mir bitte gar nicht erst vortragen. Ich kenne seine Weisungsbefugnis.

Weiterführend:

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