28.12.2013

Urmann + Collegen / Daniel Sebastian / The Archive AG :: Pornoabmahner "ficken sich selbst den Arsch"

Juristisches vorab: Den Titel habe ich so gewählt, dass er gut zur Sprache der Pornobranche passt. Das ist DEREN Deutsch. Ich denke, DIE werden dieses besondere Deutsch auch verstehen und ich denke, in DEM Umfeld kann der Titel gar nicht beleidigend oder herab würdigend sein oder auch nur so verstanden werden. Mit der fehlenden Beleidigung, Herabwürdigung oder Verleumdung entfallen aber auch die Anspruchsgrundlagen nach §§ 823, 1004 BGB. Manchen deutschen Richtern (besonders am LG Köln, Hamburg oder Berlin) muss man so was ja explizit sagen...

Das auch, weil ich befürchten muss, dass die jedenfalls für mich offensichtlich bestehende Bande aus "The Archive", U + C "Rechtsanwälte" (Thomas Urmann) und dem "Rechtsanwalt" Daniel Sebastian gebildet wurde, um mal wieder auf eine das Recht auf besonders widerwärtige und deshalb vom Gesetzgeber verpönte Weise mit missbräuchlichen, erpresserischen Abmahnungen Geld zu verdienen. Dann ist aber wohl auch mit Abmahnungen wegen der angeblichen Schädigung des eigenen Rufes zu rechnen - des persönlichen Rufes der DENEN aber außerhalb des (möglich erscheinenden ) rechtsmissbräuchlichen Abmahnens und Beklagens ganz offensichtlich "scheißegal" und der mit allem Verlaub schon längst "völlig im Arsche" ist. Denn sonst hätten die weder einzeln noch zusammen und schon gar nicht erneut die jetzt bekannt gewordene "Kacke" gebaut. Das herbe Echo in der öffentlichen Berichterstattung haben die Herren jedenfalls auf eine besonders dumme Weise provoziert.

Wie ich zu dieser Ansicht komme?

Nun, die Zusammenarbeit zwischen "Urmann und Collegen, Rechtsanwälte" und Daniel Sebastian ist ja nicht ganz neu und soll - bei umgedrehter Handlungsreihenfolge - schon in früheren Fällen bestanden haben. Das die Herren weiter machen, auch nachdem diese wegen der Erpressung mit dem Pornopranger öffentlich sehr herzlich "abgewatscht" wurden zeigt mit was für BESONDEREM Volk wir es hier zu tun haben. Das Recht interessiert DIE ganz offensichtlich nur, wenn man damit Geld machen kann! Das dann noch Daniel Sebastian auf ein Dokument der Berliner Anwaltskammer verlinkt, in dem diese eine Ethikdiskussion ablehnt (PDF), zeigt mir deutlich, dass er sich wohl sogar selbst für etwas wie ein "ethisch-moralisches Arschloch" halten muss. Und dann wäre noch das hier:
Abmahnung
Die Abmahnung stellt das rechtliche Mittel dar, um die Unterlassung eines schädigenden Verhaltens zu verlangen. Wie Sie davon profitieren können, lesen Sie hier.
(Quelle: Webseite des auf seine Weise besonders ehrenwerten Herrn Daniel Sebastian, Mitglied der Anwaltskammer Berlin - Hervorhebungen wie im Original)

Doch jetzt zur Offensichtlichkeit des Rechtsmissbrauches:

Bildschirmfoto: Meta-Daten von The-Archive.ch belegen den Rechtsmissbrauch sehr deutlich
Was in dem obigen Bildschirmfoto zu sehen ist, das beweist, dass die "Firma" "The Archive AG" die folgenden Tätigkeiten verfolgt:
"Abmahnung, Abmahnungen, Dienstleister, Erfassung, Ermittlung, Filehoster, Streamer, Streaming, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzungen"
Als "Rechteinhaber" wären die "The Archive AG" aber an einem Vertrieb derer Produkte oder Rechte interessiert. Das sind sie aber der eigenen, in dieser Hinsicht so deutlich wie dämlichen Präsentation nach gerade nicht. Wenn (und deren eigene Webseite beweist genau das) diese nämlich von Anfang an vor haben, sehr viel mehr an Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen als am Vertrieb der "eigenen" Porno-Filme zu partizipieren, dann liegt hier eine Perversion des Rechtsinstrumentes vor. Also ein Rechtsmissbrauch wie man ihn nur von "Arschlöchern einer ganz besonderen Güte" erwarten würde.

Und jedem Richter, der nach diesem Vortrag noch anders entscheidet, werde ich (ich bin nämlich Teil des Volkes) öffentlich "Rechtsbeugung durch Dummheit" attestieren - und ich verspreche: Das wird dann ein "Juristenporno".

Noch etwas:
"Die Rechtsanwalts-Kanzlei- Müller  Müller  Rößner hat deshalb ein Muster, für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei downgeloadet werden kann."
(via Konsumer.info)

Diese Beschwerde sollten Betroffene auch führen. Es ist einfach so, dass dann nicht nur einer späteren Klage vorgebeugt wird, sondern durch die Masse der verlorenen Verfahren auf den Daniel Sebastian und The Archive AG so hohe Gerichtskosten zukommen, dass denen wiederum der zweifelsfrei vorliegende Rechtsmissbrauch gründlich vergällt wird.

Die gesamte Bande wird wohl, geleakte Dokumente erwecken diesen Eindruck, den Erfolg und auch den Misserfolg ihres gemeinsamen Rechtsmissbrauches irgendwie aufteilen. Das dürfte auch für Herrn Urmann bitter werden, denn "seine" Massenabmahnungsversandanlage, die (das wurde durch seine eigenen Einlassungen öffentlich) schon industrielle Maßstäbe erfüllt, muss ja auch irgendwie finanziert werden.

Warum die sich selbst "den Arsch ficken"

Es sind deren eigene Veröffentlichungen (die ich für dumm und dreist halte) mit denen sich die Herren dieses Clubs selbst entlarven. Ich weiß nicht, wie viel Hirn da tatsächlich vorhanden ist - ich weiß aber, dass nicht viel Hirn benutzt worden sein kann, als die Herren die Webseiten bauten und sich öffentlich äußerten. Mit anderen Worten: "Durchdacht ist das nicht!"

Regieanweisung:

"Shut up now!" - Einen zusammenfassenden Bericht darüber, wie und warum Urmann und Collegen, The Archive AG und noch ein paar Vorlaute mehr mit einer nur noch theoretisch möglichen Klage grandios scheitern werden muss ich erst einmal verschieben. Aber jetzt schon mal die Stichwörter: Rechtsmissbrauch, fehlende Aktivlegitimierung, falsches Gutachten, falsche Versicherung an Eides statt, vorsätzlich falsche Behauptungen hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen und Verstoßermittlung. Oder schlicht: 
"Lügen, Betrug und Erpressung auf der ganzen Linie"
Das wird dann, jedenfalls so ähnlich, auch der Titel.

45 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Fastix, wie bekannt wurde, hatten die Abzocker noch nicht mal die Urheberrechte an den Pornofilmchen.

Zum Beweis:
http://www.focus.de/digital/internet/abmahnungen-fuer-redtube-nutzer-wende-firma-besitzt-filmrechte-pornos-offenbar-nicht_id_3508166.html

Wo bleibt das Update?^^

. hat gesagt…

Ja. Ich werde einen größeren Artikel machen. Die fehlenden Urheberrechte führen zu der oben genannten, fehlenden Aktivlegitimierung.

Anonym hat gesagt…

"Lars W*** hat sich zusammen mit Mitschülern der Henri-Nannen-Journalistenschule intensiv mit dem Fall "Redtube" beschäftigt. Auf eine Anfrage bei der Produktionsfirma Combat Zone erhielt er folgende Antwort: "Wir haben nie exklusive Rechte an 'High Heels And Glasses 2' verkauft". Aus jenem Film wurde angemahntes Videomaterial entnommen."
Quelle:
http://www.stern.de/digital/online/pornoseite-redtube-neue-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-abmahnungen-2080148.html

Anonym hat gesagt…

Lizenzverträge (PDF)
via:
http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-redtube-porno-streaming.32554/page-21#post-375148

Anonym hat gesagt…

"Interessante Klausel:
"Vertragspartner [Hausner Productions] erkärt, Inhaber aller zu übertragenden Nutzungsrechte oder sonst für diesen Vertrag erforderlichen Rechte zu sein und hält Archive insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei."

Das heißt die Briefkastenfirma ohne Briefkasten nimmt alle Schuld auf sich, wenn es unerwarteterweise Probleme mit den Filmrechten geben sollte."
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24575954/read/

Anonym hat gesagt…

http://de.wikipedia.org/wiki/RedTube#Abmahnwelle_in_Deutschland_2013

Anonym hat gesagt…

http://www.heise.de/ct/artikel/Geldmaschine-Streaming-Abmahnung-2070512.html

Anonym hat gesagt…

"31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas U*** eingeleitet"
Quelle:
http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet.html

Anonym hat gesagt…

"Andy arbeitet laut eigener Aussage für die "Julia Reaves Group",ist dort für die "sales" zuständig und hatte im November 2012 schonmal Probleme mit "reselling".
Hat wohl entgegen der Lizenz weiterverkauft und wurde des Diebstahl bezichtigt."
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Andy-Fox-Productions/forum-272145/msg-24590612/read/

Anonym hat gesagt…

"Für die GoNamic Gmbh habe ich als Art Director folgende Projekte erstellt
http://www.usenext.de
..."
Quelle:
http://www.affiliates.de/forum/ftopic7709.html

Anonym hat gesagt…

http://www.emopunk.de/forum/topic.php?td=72244&st=20

. hat gesagt…

Wow... ein Link vom Urheber-Rechteabmahner Urmann zu den Urheber-Rechtsverletzern von UseNext? Wie abgefahren, bitte, ist das denn?

Anonym hat gesagt…

"GoNamic Verwaltungs GmbH ... Halten der Komplementärbeteiligung an der UseNeXT GmbH & Co. KG mit Sitz in Regensburg"
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=465183&land_abk=by

Anonym hat gesagt…

Wortmarken der Firma GoNamic GmbH, Regensburg, u.a. "usenext", "Probenking", "ShortBooks" und "Shortwin"

siehe auch folgende Info zu:
www.usenext.de
www.probenking.de
www.shortbooks.de
www.shortwin.de

. hat gesagt…

siehe auch folgende Info zu:
www.usenext.de
www.probenking.de
www.shortbooks.de
www.shortwin.de

Oh. Bei alledem ist ein gewisser berühmter Münchner Anwalt Berhard S. nicht weit.

Anonym hat gesagt…

In Regensburg hat Urmann zumindest nichts zu befürchten, vielleicht hat man sich deshalb so sicher gefült. Man sollte auch mal genauer beleuchten, wieso gwisse Staatsanwälte so agieren wie sie es tun.

Anonym hat gesagt…

""ehemaliger Staatsanwalt""
Quelle:
Kommentar

Anonym hat gesagt…

"Im Juni kontaktierte dann ein unbekannter Anwalt die Produzenten in Spanien, um die Lizenzen an zehn dieser Filme für die Firma Hausner Productions zu kaufen. Am Telefon erklärte mir die Produzentin aus Barcelona, pro Film zahlt man da ungefähr 15.000 Euro."
Quelle:
http://www.vice.com/de/read/muessen-die-redtube-abmahner-bald-selbst-vor-gericht

Anonym hat gesagt…

Warum dem Urmel in Regensburg nichts passiert:
Man achte auf den einzigen Kommentar ganz am Ende des Artikels.

http://www.hogn.de/2013/12/09/1-da-hogn-geht-um/nachrichten-niederbayern/urmann-collegen-porno-pranger-regensburg-anwaltskanzlei/43820

. hat gesagt…

Offensichtlich wurde der Servername vom Netz genommen. Der DNS liefert keine IP:

Befehl: dig 'www.the-archive.ch'


; <<>> DiG 9.3.6-P1-RedHat-9.3.6-20.P1.el5_8.6 <<>> www.the-archive.ch
;; global options: printcmd
;; Got answer:
;; ->>HEADER<<- opcode: QUERY, status: NOERROR, id: 6192
;; flags: qr rd ra; QUERY: 1, ANSWER: 0, AUTHORITY: 1, ADDITIONAL: 0

;; QUESTION SECTION:
;www.the-archive.ch. IN A

;; AUTHORITY SECTION:
the-archive.ch. 5 IN SOA ns.namespace4you.de. hostmaster.the-archive.ch. 1389030183 16384 2048 1048576 2560

;; Query time: 73 msec
;; SERVER: ::1#53(::1)
;; WHEN: Sat Jan 11 00:56:46 2014
;; MSG SIZE rcvd: 102


Ausgeführt am 11.01.2014 um 00:56:46 Uhr.

Anonym hat gesagt…

"Der DNS liefert keine IP"

Bestätigung: Wenn man einen Editor mit Systemrechten aufruft, und damit die Datei hosts (ohne Endung) unter
C:\Windows\System32\drivers\etc
um folgende Zeile
216.185.152.151 www.the-archive.ch
ergänzt, lässt sich die Seite wieder aufrufen.

Anonym hat gesagt…

Ein anderer Fall:
"Die Regensburger Staatsanwaltschaft wird es wohl nicht sein. Diese nahm zwar Ermittlungen gegen Drescher und U+C auf und wollte, das bestätigte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl gegenüber unserer Redaktion noch Mitte des Jahres, den weiteren Verlauf der Ermittlungen und die eventuelle Eröffnung eines Verfahrens vom Ausgang des Zivilprozesses abhängig machen.
...
Tatsächlich wurde das Strafverfahren „mangels Tatverdacht“ eingestellt. Erstaunlicherweise, das ergibt eine Nachfrage unserer Redaktion, kurz nach der deutlichen Niederlage von U+C vor dem Amtsgericht. Eine Beschwerde dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg abgelehnt."
Quelle:
http://www.regensburg-digital.de/warum-entzieht-man-uc-nicht-die-lizenz/09122013/

Anonym hat gesagt…

"Der Mietvertrag Urmanns soll nach Angaben Reinbergs Ende Januar auslaufen.
...
Anrufe an Herrn Urmanns Durchwahl seien automatisch nach Regensburg weitergeleitet worden."
...
Würde Urmann in Hamburg also nur eine virtuelle Kanzlei führen, verstieße er damit gegen anwaltliches Berufsrecht. Dafür jedenfalls spricht, dass nach FOCUS Online-Informationen am Hamburger Sitz aktuell weder Briefkasten noch Kanzleischild des Rechtsanwalts Urmann angebracht sind – trotz Mietvertrag. Diese Frage dürfte nun auch die Rechtsanwaltskammer Hamburg interessieren."
Quelle:
http://www.focus.de/finanzen/recht/neues-zum-redtube-skandal-warum-residierten-porno-abmahn-anwalt-urmann-und-ole-von-beust-an-gleicher-adresse_id_3530589.html

Anonym hat gesagt…

"Urmann erzählt von einem Mandanten aus den USA, "und weil der Regensburg nicht kannte, haben wir uns ein Büro in Hamburg gesucht. Ein Freund hat uns den Kontakt in die Elbchaussee vermittelt, das war aber eher zufällig.""
Quelle:
http://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube/seite-3

Anonym hat gesagt…

Urman auf der Flucht von Street View fotografiert

(via)

Anonym hat gesagt…

"Urmann sagte ... Im „schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive“. Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie „durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt“."
Quelle:
http://www.focus.de/finanzen/recht/wende-redtube-rechtliche-probleme-abmahnwelle-porno-streaming-anwalt-urmann-raeumt-erstmals-fehler-ein-2_id_3531416.html

Ob die Versicherung auch zahlt, falls er grob fahrlässig oder vorsätzlich unberechtigte Abmahnungen verschickt hat?

Anonym hat gesagt…

Der Umzug:

"Holder of domain name:
The Archive AG
R*** Ralf
Grabenwiese 10
CH-8484 Weisslingen
Switzerland"
Quelle:
http://who.is/domain-history/the-archive.ch

. hat gesagt…

"Ob die Versicherung auch zahlt, falls er [T. Urmann] grob fahrlässig oder vorsätzlich unberechtigte Abmahnungen verschickt hat?"

Nun, es wird wohl so sein, dass die Versicherung (wie auch die Verkehrshaftpflicht) auch dann zahlen muss, ihn aber in Regress nimmt. Es ist ja eine Zwangshaftpflicht, welche zugunsten geschädigter abgeschlossen werden muss.

Ich habe aber auch den Kommentar gelesen der dem Urmann ein Abgleiten in einen geradezu gravenreuthschen Zustand bescheinigt.

Anonym hat gesagt…

GvG

Anonym hat gesagt…

"BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 20.8.2012, III B 246/11
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit - Einkünftequalifikation bei einem Rechtsanwalt, der sog. Mengeninkasso betreibt
...
Dementsprechend muss ein Rechtsanwalt, der den Einzug einer Forderung im Rahmen eines Anwaltsvertrags übernimmt, deren Berechtigung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt und bevor er die jeweils weiteren Schritte zur Durchsetzung der Forderung unternimmt (vgl. BGH-Beschluss in DStR 2008, 2510; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18. November 2005 6 U 149/05, NJW 2006, 923)."
Quelle:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=26751

Anonym hat gesagt…

http://forum.computerbetrug.de/threads/plaudereien-zu-abmahnung-u-c-regensburg-redtube-porno-streaming.45074/page-10#post-375644

Anonym hat gesagt…

#redtube Spektakuläre Entwicklung !!!

Anonym hat gesagt…

http://zh.powernet.ch/webservices/net/HRG/HRG.asmx/getHRGHTML?chnr=CH-020.3.036.349-0&amt=020&toBeModified=0&validOnly=0&lang=1&sort=

Quelle:

#redtube Spektakuläre Entwicklung !!! (Update 15.01.2014)

Anonym hat gesagt…

"Der Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung war der 22.07.2013 – was schon verwundert, da im zwischenzeitlich veröffentlichten Lizenzvertrag die zweite Unterschrift erst am 23.07.2013 erfolgte."
Quelle:
http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

Winnie hat gesagt…

§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
"Das greift ja schon mal"

Wie sieht es mit einer gesamtschuldnerischen Haftung zwischen The Archive AG und Urmann aus, wenn die Archive AG in Insolvenz geht?

Hmmm was nimmt Urmann? Flinte, Strick? Dann mach ich ein Fsss auf, aus trauer natürlich. :)

Anonym hat gesagt…

"Das von uns erstellte Gutachten betrifft eine Tatsachenfrage zur Funktionstüchtigkeit der Software "GLADII 1.1.3", nämlich ob es mittels der Software "GLADII 1.1.3" möglich ist, zweifelsfrei zu ermitteln, von welcher IP-Adresse wann und wie lange auf drei vom Auftraggeber konkret benannte und über das Internet bereitgestellte Videodateien zugegriffen wird. Das Ergebnis unserer Prüfung war, dass die Software "GLADII 1.1.3" diese Funktionalität bereitgestellt hat."
Quelle:
http://www.diehl-patent.de/de/stellungnahme-zum-gladii-gutachten-abmahnungen-im-zusammenhang-mit-der-plattform-redtubecom.html

Anonym hat gesagt…

" Einen Knaller indes hat die Staatsanwaltschaft Hamburg nun dennoch vorgelegt: Unter dem Aktenzeichen 3412 Js 43/ 14 hat die Behörde nun nämlich ein Ermittlungsverfahren gegen einen Anwalt aus Berlin eingeleitet, der zuvor selbst U*** angezeigt hatte! Der Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung. Sicher ist auf jeden Fall: Die Gerichte werden in nächster Zeit noch einiges zu tun haben, um den Streaming-Skandal abzuarbeiten."
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Porno-Abmahnungen-Hamburger-Justiz-ermittelt-gegen-Urmann-Gegner-;art1172,224776

. hat gesagt…

Tja. Die Verfassungsfreie Zone Hamburg. Dort gelten seit Buske, sowie dem dem Senator für Justiz, Koks und Suff namens Schill (eigentlich Chill, sicher ein Schreibfehler in der Geburtsurkunde) ganz merkwürdige Gesetze.

Offenbar war mindestens der Koks minderer Qualität. Kein Wunder, dass der Herr Chill nach nach Brasilien runter ist um sich persönlich darum zu kümmern. Das nennt man Engagement!

Anonym hat gesagt…

"Unserem Leser und beruflichen PHP-Entwickler ... ließ das keine Ruhe. Er beschloss, einen solchen Honeypot nach den Vorgaben der Beschreibungen im Gladii-Gutachten nachzubauen. Vier Tage später präsentierte er uns sein Werk "Gladius", und siehe da, es funktioniert"
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Redtube-Abmahnungen-Gericht-ging-Briefkastenfirma-auf-dem-Leim-2103801.html

. hat gesagt…

Ja. Der Trick beruht darauf, dass das Streaming von einem eigenem Server aus erfolgt. interessant in dem Zusammenhang ist, dass das "Gutachten" nicht die URL nennt, von denen heruntergeladen wurde.

Ich habe dazu schon am 13.12.2013 einiges geschrieben.

Ist also genau genommen nichts neues, nur hat eben jemand das mal nachgebastelt.

. hat gesagt…

"Fakt ist: Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht."

Ja, aber dam was die da behaupten geht definitiv nicht.

Anonym hat gesagt…

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Abmahner nur an die IP-Adressen kommen konnten, wenn sie die User auf eine eigene Internetseite geleitet haben. Vielleicht haben sie dort dem Adobe Flash Player der User einen Film angeboten und eine Anfrage zur Aktivierung von "peer assisted networking" gesendet, nur um ihre alte Peer-to-Peer-Netzwerke-Scanner-Software einsetzen zu können, wenn sie fast gleichzeigt denselben Film wiedergeben.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass 10.000 abgemahnte User per Mausklick einer Aktivierung von "peer assisted networking" zugestimmt hatten, da ich keinen entsprechenden Hinweis in Internetforen gefunden habe.

Ich frage mich allerdings, ob die Abmahner nicht die Einstellung "Immer zulassen" per Java-Script selbst aktivieren konnten.

Stuzig macht mich (als Laie bzgl. Java-Script), dass ich den Einstellungsassistenten meines PCs auf einer Internetseite angezeigt bekomme und bedienen kann:
http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager09.html

Kann ein Script den eventuell auch mit einem Parameter aufrufen, der Einstellungsänderungen verursacht?

Anonym hat gesagt…

Quantenphysik und Finanzbetrug gehorchen anscheinend den gleichen Gesetzmäßigkeiten:

"Das Quantentröpfchen
Ein neu entdecktes "Quasiteilchen" zeigt, wie sehr die Physik zur Geisteswissenschaft geworden ist
...
Alternativ mag dem Verständnis ein Vergleich aus der Welt des Finanzbetrugs weiterhelfen. ... Auch ist solchen Gebilden häufig eine gewisse Fluidität und Ungreifbarkeit zu eigen."
Quelle:
http://www.zeit.de/2014/10/dropleton-quantenphysik

Anonym hat gesagt…

http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Betrugsverdacht-Massenabmahner-Urmann-ab-Montag-vor-Gericht-id29192317.html

Anonym hat gesagt…

http://www.digitalfernsehen.de/Wegen-Redtube-Gruene-wollen-gegen-Massenabmahner-vorgehen.113858.0.html

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