28.04.2014

Ermittlungen gegen Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß wegen Prozessbetruges - Hoffnung für vormals unterlegene Prozessgegner

Mit Schreiben vom 15.04.2014 teilt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit, dass auf meine Strafanzeige vom 3. Januar 2014 hin ein Verfahren unter dem Aktenzeichen

StA Düsseldorf, 90 JS 149/13 

geführt wird. Offenbar ist die Sache also mit einem älteren Vorgang verknüpft worden.

In der genannten Strafanzeige und also im Verfahren geht es im Wesentlichen um Prozessbetrug, begangen durch die Euroweb Internet GmbH und deren Anwälte.

Der erste, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb auch nach der Zeugenaussage des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratscher in einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf, wonach tatsächlich Aufträge zum Erstellen der Webseiten an Freiberufler vergeben wurden, vor anderen Gerichten als dem LG Düsseldorf in mehreren Fällen weiterhin - und somit erweislich vorsätzlich unwahr - vortrug, die Webseiten würden "ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern" erstellt. Die Lügen erfolgten um durch die Täuschung der Gerichte und die resultierenden sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am begangenen oder versuchten Prozessbetrug sind damit keinerlei ernsthafte Zweifel möglich. Mitwissende und also Beteiligte und insofern Mittäter sind die Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz der inzwischen insolventen "Berger Law LLP", die aktuell als "Buchholz & Kollegen GbR" agieren. Begünstigter ist zweifelsfrei Daniel Fratscher.

Der zweite, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb durch die vorgenannte Kanzlei vor den Gerichten, ebenfalls im Streit um die Kosten nach § 649 Satz 2 BGB vortragen ließ, für die Webdesigner hätte es auf Grund der Kündigung vor Erstellung der Webseiten "keinen anderweitigen Erwerb", also keine anderweitige Beschäftigung gegeben. Gleichzeitig stand in den Bilanzen aber, dass es unfertige Aufträge in Höhe mehrerer hunderttausend Euro gab - was mit dem Vortrag nicht zu vereinbaren ist. Die Euroweb musste sich nämlich anrechnen lassen, was diese "infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft der Mitarbeiter erwarb oder zu erwerben böswillig unterließ." Auch diese Lügen hinsichtlich der angeblichen Nichtbeschäftigung erfolgte um durch die Täuschung der Gerichte und die sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am Prozessbetrug sind auch hier keinerlei ernst zu nehmende Zweifel möglich.

Hinweis für aktuelle Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

Auf Grund dieses Ermittlungsverfahrens besteht die Möglichkeit aktuell laufende Verfahren gemäß § 149 Absatz 1 ZPO auszusetzen: "Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen."

Ich würde aktuellen Prozessgegnern raten, durch die Anwälte diesen Antrag (je nach Stand des Verfahrens) stellen zu lassen.

Hoffnung für frühere, unterlegene Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

In früheren Verfahren ergibt sich im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit, das Verfahren durch Restitution gemäß § 580 ZPO Nr. 4 wieder aufzunehmen, denn "die Restitutionsklage findet statt, ... wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist."

Zu diesen Straftaten gehört zweifelsfrei der Prozessbetrug.

Damit verbunden kann man die Euroweb Internet GmbH zur Herausgabe der zu Unrecht erlangten Zahlungen  (nebst Zinsen) verurteilen lassen. Die Euroweb kann schon mal entsprechende Rückstellungen buchen. Hinzu kommt auch Möglichkeit, einen Schadensersatz aus der rechtswidrigen Handlung zu fordern, denn es dürfte allgemein anerkannt sein, dass neben den eigentlichen Prozesskosten auch sonst für die Parteien hohe Kosten entstehen.

Auch hierfür werde ich Musterschreiben veröffentlichen.

2 Kommentare:

. hat gesagt…

An das anonym-feige Kommentar-Würstchen: Deine Wut ehrt mich. Und was mich ehrt, das treibt mich an.

Anonym hat gesagt…

"An das anonym-feige Kommentar-Würstchen: Deine Wut ehrt mich. Und was mich ehrt, das treibt mich an."

Ey, nix gegen Minderheiten hier [1]! *SCNR* ^^

[1]
http://www.letztebratwurst.com/

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