08.04.2014

Über die Euroweb, die Kanzlei Buchholz & Kollegen (Düsseldorf) und Rechtsmissbrauch durch Gerichtsourismus von der übelsten Sorte

Der von mir als gewiss nicht als übermäßig intelligent(*) angesehene "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne von der Euroweb-Hauskanzlei "Buchholz & Kollegen" schreibt einem Dritten:
"Gegen den von Ihnen verbreiteten WDR-Bericht „Teure Homepage" vom 21.02.2014 über unsere Mandantin liegen mehrere gerichtliche Beschlüsse vor, so einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 12.03.2014 - 28 O 91/14, einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 17.03.2014 - 28 O 93/14 und einstweilige Verfügung des Landgerichts München vom 19.03.2014 - 9 O 5019/14"
Offensichtlicher Rechtsmissbrauch:

Ich frage mich gerade was den Mann reitet, hierdurch den Rechtsmissbrauch im Sinne des "Gerichtstourismus" der Euroweb zum Nachteil der eigenen Mandanten in die "Blogosphäre" zu tragen.(**) Es war ja zu erwarten, dass selbst das auch sonst und von zahlreichen anderen Gaunern in offener Missbrauchsabsicht angerufene LG Köln einen dritten Antrag der Euroweb wegen Rechtsmissbrauchs und fehlender Eilbedürftigkeit ablehnt statt diesen "lazy bis crazy" durchzuwinken. Das einschlägige und aktuelle BGH-Urteil I ZB 39/13 und I ZB 42/13 und die Entscheidung des OLG München, Az. 31 AR 232/09, AG Frankfurt "Ed Hardy", kennt er offenbar auch nicht und ist sich offenbar darüber nicht im Klaren, dass nach den vorherigen Anträgen in Köln der weitere Antrag in München ganz klarer Rechtsmissbrauch ist.

Auf Grund genau solcher, sicherlich nicht nur auf mich geradezu idiotisch wirkenden Vielfachklagen scheiterte schon vor Jahren ein gewisser "Dialerparasit" - und zwar mit Klagen gegen mich!

Bildschirmfoto: So wird Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht" präsentiert.
(Und das war nicht am ersten April!)

Das "Können" des "Rechtsanwalts" Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht":
"Sie werden hiermit aufgefordert, den von Ihnen unter der URL: vimeo.com/87338136 verbreiteten rechtswidrigen Bericht unverzüglich zu entfernen."
... schreibt Jean Paul Bohne weiter. Offenbar ist er kein Könner im Medienrecht. Hätte er den nötigen anwaltlichen Sachverstand walten lassen, dann hätte Jean Paul Bohne die Forderung eingegrenzt und nicht derart rotzfrech und also vorsätzlich lügend den gesamten Bericht des WDR als "rechtswidrig" bezeichnet.

Offensichtlich unwahres Vormachen:
"Wir weisen darauf hin, dass der Bericht zwischenzeitlich von dem WDR nicht mehr online abrufbar gehalten wird."
schreibt Jean Paul Bohne sodann ohne einen Absatz zu machen Für mich wird daraus ersichtlich, dass er damit vormachen will, dass der WDR den Bericht deshalb nicht mehr verbreitet weil die oben genannten einstweiligen Verfügungen ergingen.

Das stimmt aber nicht! Die Löschung erfolgte turnusmäßig in Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, speziell des als § 11d in den Rundfunkstaatsvertrag eingefügten Paragraphen "Telemedien", welcher insbesondere eine zeitliche Begrenzung der Aussendung von derartigen Beiträgen über die Webportale der Rundfunkanstalten gesetzlich fest schreibt.

Ich bin nur ein einfacher Schlosser und weiß das. Was ich aber nicht weiß ist ob der "Euroweb-Anwalt"(**) Jean Paul Bohne das nicht wusste oder nicht wissen wollte. Als Medienrechtler kommt er aber in beiden Fällen nicht in Frage, denn beides wäre schlicht blöd und zwar deshalb, weil der Anwalt den Mandant doch vor rechtlichen Nachteilen schützen soll. Hier käme auf Grund der völlig überzogenen Forderung (Entfernung des ganzen Beitrages) eine kostenintensive negative Feststellungsklage in Betracht. Und mit Blick auf die von der Euroweb gern sehr hoch angesetzten Streitwerte würde ich sagen, dieses (für einen Anwalt) geradezu idiotisch anmutende Verlangen nach dem Löschen eines ganzen Beitrages könnte auf Grund der Verfahrenskosten deren "Gewinn"-erwartungen ganz gewaltig senken. Ich frage mich nicht grundlos immer mehr wer in diesen Laden der Schreihälse Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, welcher nun nicht gerade von besonders fähigen Anwälten (Philipp Berger, Andreas Buchholz, Anne Sulmann, Benedikt Schönbrunn und Adrijana Blazevska bewegen sich auf ähnlichem Niveau) vertreten wird, tatsächlich noch 60 Mio Euro investierte. Da kann man auch das Fenster aufmachen und das Geld heraus schmeißen.


Anmerkungen:

*) von mir als hinreichend intelligent angesehene Ex-Kollegen haben die Kanzlei oder deren, teils mit hohen Schulden aus den deutschen Registern gelöschten und "nach Bulgarien verzogenen" Vorgängerorganisationen (Berger Law LLP, Kanzlei Berger Köln/Düsseldorf) längst verlassen - da kann der Herr Jean Paul Bohne gewiss nicht geltend machen, dass ich ihn als "übermäßig intelligent" ansehe.

**) Wer als "Rechtsverdreher" von Schwindlern nicht weiß, dass "eine stolze Anzahl von Verbraucherschutz-Bloggern" mir die eingegangenen Abmahnungen vermeintlichem und tatsächlichem Betrügerpacks schickt (natürlich nur, damit alle was zu lachen haben), und dann derart schwachmatischen Unfug rein schreibt, der hat als "Ansprechpartner im Medienrecht" gleich mehrfach versagt.

***) Das ist inzwischen durchaus so etwas wie ein Schimpfwort, denn "Euroweb-Anwalt" steht bei vielen auch für die notorische, ja schon pathologische Verletzung der zivilprozessualen Wahrheitspflicht.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Ein Buchhändler aus Bonn hatte jüngst Besuch von einem Vertreter des Unternehmens, das unter dem Namen Euroweb auftritt und Referenzkunden sucht."
Quelle:
http://www.boersenblatt.net/791158/

Anonym hat gesagt…

"Die Firma Euroweb rief bei der Firma meiner Lebensgefährtin an (ich ging ans Telefon) um Referenzkunden zu werben, die angeblich eine kostenlose Internetseite bekämen"
Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=261276

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