05.05.2014

Euroweb, Berger, Buchholz: erste Reaktion auf Strafanzeigen - Musterschreiben für Anschluss an Strafanzeige wegen Prozessbetrugs

Neu ist es nicht, dass die Euroweb Internet GmbH die seltenen, aber in jedem Einzelfall (auch) durch das Belügen der Gerichte zustande gekommenen Urteile über die angeschlossene Kanzlei des Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)und des Andreas Buchholz (Düsseldorf/Bochum) veröffentlicht.

Neu ist es auch für mich nicht, dass Personen, die ich nach solchen Handlungen als nichts anderes denn als assozial handelnde Kriminelle ansehen kann, versuchen, meinen Ruf zu schädigen und dazu weitere, nicht gänzlich unerhebliche Straftaten begehen.

Neu ist aber, dass die Urteile durch die auffällig häufig den Namen und Adresse wechselnde Kanzlei (nennt sich aktuell "Buchholz und Kollegen GbR)" neuerdings ohne Zahlen veröffentlicht werden. Da geht wohl jemand nach meinen Analysen der Vorträge vor Gerichten, dem Vergleich mit den Geschäftsberichten und den danach fälligen Strafanzeigen wegen Prozessbetruges "der Arsch auf Grundeis".
(bis hier her alle: StA Düsseldorf, 90 JS 149/13)

Dazu kommen natürlich die Berichte:
Bei der Beweislage hätte ich, wäre ich einer der Angezeigten (Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz) auch Angst um meinen Arsch.

Vorschlag für den Anschluss an diese Strafanzeige (nicht zutreffendes streichen), Weiteres ggf. ergänzen:

[Name, Adresse]
[Ort] am [Datum]


Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22

40002 Düsseldorf

(per Fax an 0211 6025-2929)


Betreff: Anschluss an Strafanzeige in der Sache StA Düsseldorf, Az 90 JS 149/13 wegen bandenmäßig begangenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger, Andreas Buchholz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schließe mich der Strafanzeige des Herrn Reinholz an und stelle Ihnen einen weiteren Fall mit identischem Tatmuster, begangen durch die bereits Beschuldigten, vor.

In dem Verfahren [Aktenzeichen] des [Gericht] (ggf: und der Berufung [Aktenzeichen] des [Obergericht]) hat die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH durch die Kanzlei der wissentlich teilnehmenden Anwälte Berger und Buchholz wie folgt vorsätzlich unwahr vorgetragen um das Gericht zu täuschen und hierdurch zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH einen unrechten Vermögensgewinn zu erzielen:
  • Der Aufwand für die Erstellung der Webseite betrage [Betrag] Euro.
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige ausschließlich fest angestellte Webdesigner .
  • Die Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH beschäftige fast ausschließlich fest angestellte Webdesigne. Nur [Zahl] Prozent der Aufträge würden von Freiberuflern erledigt.
  • Es habe kein anderweitiger Erwerb durch anderweitige Beschäftigung des Webdesigners stattgefunden.
Der Anzeigeerstatter, Herr Reinholz, hat bereits umfangreich dazu ausgeführt,
  • dass dieser Vortrag im Widerspruch zu einer Zeugenaussage des Daniel Fratzscher steht,
  • mit den Bilanzen bzw. der Gewinnrechnung aus den Geschäftsberichten unvereinbar ist und
  • dass den Anwälten Berger und Buchholz bekannt war, dass der Vortrag unwahr ist, diese aber dennoch so vortrugen oder durch Angestellte so vortragen ließen und die Taten insgesamt damit wissentlich und willentlich mit begingen.
Die Tat wurde in der Berufung fortgesetzt.
Es blieb beim Versuch, weil das [Berufungs]Gericht den Antrag [weitgehend] ablehnte.
Es blieb beim Versuch, weil die Klage nach Beweisantritt, dass das nicht stimmen könne, zurück genommen wurde.
Die Tat wurde vollendet, weil das [Berufungs]Gericht der Euroweb Internet GmbH / Webstyle GmbH im Urteil den Betrag von [Euro] zusprach.
Die Tat wurde vollendet, weil ich auf Druck des [Berufungs]Gerichts, welches dem Vortrag der Beschuldigten glaubte und weil ich nicht glaubte diesen Vortrag widerlegen zu können, einen für mich nachteiligen Vergleich abschloss, was ich ohne diese Täuschungen keinesfalls getan hätte.


[Unterschrift]
[Name]
[Ort, Datum]
Kopie (bevorzugt als PDF) bitte an mich: joerg.reinholz@gmail.com oder als Fax: 0561 3172276

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Es blieb beim Versuch, weil die Klage nach meinem Vortrag und Beweisantritt, dass das nicht stimmen könne, zurück genommen wurde." Der Satz taugt nicht als Muster, das "nach meinem Vortrag" muss weg.

. hat gesagt…

Naja. Das konnte raus - oder auch nicht. Aber dass der Satz deswegen nicht als Muster taugt halte ich für überzogen.

Anonym hat gesagt…

Warum? Entweder, du schreibst den Satz, dann passt er, oder ein Geschädigter schreibt ihn, dann passt er nicht - als Muster. Er ist ja nicht du!?

. hat gesagt…

Warum...

"Es blieb nur deshalb beim Betrugsversuch weil der beinahe Geschädigte die Lügen der Euroweb unter Beweisantritt widerlegte."
Obiges ist die Sache aus meiner (der Dritter) Sicht

"Es blieb beim Versuch, weil die Klage nach meinem Vortrag und Beweisantritt, dass das nicht stimmen könne, zurück genommen wurde."
Das ist die Perspektive desjenigen, der sich der Anzeige anschließt.

Das war ICH also gerade nicht.

Anonym hat gesagt…

"... 16.1.2012 ...
Die Kanzlei BERGER LLP (Köln) erwirkte unlängst in eigener Sache mehrere einstweilige Verfügungen gegen rechtsverletzende Internet-Beiträge und nahm hierfür das US-Unternehmen Automattic, Betreiber der Blogger-Plattform wordpress.com, in die Pflicht."
Quelle:
http://www.123recht.net/Gerichtsbekannter-Blogger-weiter-im-Abseits-__a109050.html

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

Oh. Sie beeilten sich aber mit dem Löschen. Ich hatte das noch gar nicht gesehen (habe ja auch besseres zu tun) Da nehme ich den verspritzten Dreck doch mal auseinander und antworte:

"Nach wie vor obergerichtlich unbeantwortet ist die Frage nach dem Gesundheits- und Geisteszustand des in der Reportage platzgreifend sich darstellenden Webartisten JR aus Kassel."

Die obergerichtliche Entscheidung ging nur Stunden später zu meinen Gunsten aus. Müssten die Herrschaften nicht einen Brief schreiben? Nach Köln? Nein, nicht an Dr. Nau. Bei dem brauchen Sie sich nicht beschweren. Es sei denn der hat Ihnen auch noch das Zeug gegeben, unter dessen Einfluss Sie diesen Mist womöglich verzapft haben. Dann wäre da noch ein Brief nach Kassel zu schreiben. "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" sollte da als Betreff drin stehen.

"Dieser hatte in der Sendung behauptet, durch eine Art „Internet-Fangschaltung“ den objektiven Beweis dafür geführt zu haben, dass unsere Mandantin - durch uns als Rechtsanwälte - ihr kritisch gegenüber auftretende Personen mobbte, indem wir unter einem Pseudonym im Internet einen exzessiven Weblog zur Stimmungsmache und Diffamierung betrieben."

"Betrieben" stimmt. Sie haben das Passwort vergessen. Das spricht aber nicht für Sie! Oder haben Sie eine Scheiß-Angst davor, den Admin-Bereich des Blogs nochmal aufzurufen und sich erneut zu verraten?

"In Anbetracht der extremen Persönlichkeitsstruktur ..."

Ich übersetze das mit: "Der Scheißkerl geht auch dahin wo es weh tut und gibt einfach nicht auf..."

"verzichtete unsere Mandantin auf gerichtliche Maßnahmen gegen diesen Teil des WDR Beitrags."

Witzbolde seid Ihr also auch noch?

Aber das ist eine Lüge. Denn Ihr verzichtet "auf die gerichtlichen Maßnahmen gegen diesen Teil des WDR Beitrags" doch wohl sehr viel mehr, weil Ihr eines nicht wollt: Ein fettes Urteil, in dem dann steht, dass der Blog aus der früheren Kanzlei Berger Law LLP derselben Partner heraus betrieben wurde - wofür nicht nur das klare Resultat der "Fangschaltung" sondern auch die Inhalte sprechen. Zu blöd, dass ich dafür den einen oder anderen Beweis zu viel habe. Nicht wahr?

Also: Löscht den Dreck, Ihr "Giselas"!

. hat gesagt…

Danke für den Hinweis auf den Google-Cache. Aber ich kann schlecht die Unterlassung verlangen und den Dreck gleichzeitig weiter verbreiten.

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