20.06.2014

Euroweb / Internet Media / Webstyle: Zeugen gesucht - Kaltanrufe, Referenzkundenmasche, Abzocke, Verleumdungen - "Butter bei die Fische"

Machen wir "den Deckel drauf"!

Von der Euroweb, Webstyle, Internet Online Media angesprochene Gewerbetreibende können dabei helfen, den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher die kriminell anmutende "Referenzkundenmasche" richtig zu verübeln.

Ich habe sehr ernsthaft vor,  gegen diesen Konzern weitere Gerichtsbeschlüsse zu erwirken, welche einerseits das bekannte Vorgehen unter hohe Strafen stellen und andererseits hinsichtlich der dann zu erwartenden Ordnungsstrafen (bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall, bis zu 6 Monaten Ordnungshaft für die Geschäftsführer) bei jeden Versuch der Durchsetzung von Forderungen nach gelungener Täuschung / Irreführung so teuer machen, dass sich diese miese Abzocke einfach nicht mehr lohnt.


Bitte diese Versicherung an Eides statt ausfüllen, ändern und ergänzen, sodann an meine Adresse senden.

Vorlagen:
Es ist nicht wahrscheinlich, dass Sie als Zeuge vor Gericht müssen.

Internet Online Media GmbH ("Internet Media") - Rechtstreu?

Nun, falls bei der als "Internet Media" auftretenden Internet Online Media GmbH des Daniel Fratzscher auch nur ein kleiner Rest an "Rechtstreue" zu finden ist halte ich in der nächsten Woche eine Unterlassungserklärung in der Hand.

Im Gegensatz zu den mehr Sternchen- als Star-anwälten der jetzigen "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR" habe ich ordnungsgemäß abgemahnt und der "Internet Media" die Chance gegeben, den Rechtsstreit zu vermeiden.

Falls nicht, dann wird es eben erneut eine teure "Rechtsberatung" durch ein ordentliches Gericht geben.

16.06.2014

Internet Online Media GmbH tritt als "Internet Media" auf - illegale Kaltanrufe, Verleumden, Lügen, Täuschen als Vertriebspraxis

Mir ist ja schon einiges zu Ohren gekommen. Aber das Interpol nach mir sucht ist mir jedenfalls ganz neu. Deshalb bin ich ja in der Sache I 20 U 66/13 so naseweis in das OLG Düsseldorf hereinspaziert - wofür ich nach bester islamischer Sitte sogar gleich drei mir gewiss nicht gewogene Zeugen von der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen aufbieten könnte. Jedenfalls wenn die unbescholten und rechtgläubig wären.

Auch dafür, dass Daniel Fratzscher nicht mehr Geschäftsführer der als "Internet Media" auftretenden Internet Online Media GmbH sein soll hatte und habe ich keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Der ist nach wie vor eingetragener Geschäftsführer und, seiner eigenen Zeugenaussage nach, auch Haupteigentümer just jener Euroweb Internet GmbH, mit welcher deren Tochter Internet Online Media GmbH seit dem 21.1.2011 einen im Handelsregister eingetragenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag hat.

Es scheint nunmehr so, als würde der Haupteigentümer und ergo eigentliche Herrscher im Haus, Daniel Fratzscher, als Problem und Verkaufshindernis angesehen - warum sollte die Vertreterin sonst solche erweislich unwahren Geschichten erzählen?

Aber diese neue "Referenz" ist ein ernst zu nehmender Hinweis darauf, dass vom Vertrieb der "Internet Media" (Richtig: "Internet Online Media") auch sonst gelogen - arglistig getäuscht - wird:
Hallo Herr Reinholz

Heute war eine Mitarbeiterin der Internet Media GmbH das 2. Mal bei mir. Da ich mittlerweile auf Ihren und weiter Webloggs gestoßen bin, war ich auf dieses Gespräch gut vorbereitet:

1. Die Anbahnung des Geschäftes ist per „Kaltaquise am Telefon“ geschehen.

2. Ich fragte sie heute wie lange sie schon für die Firma arbeitet. Antwort: 2 Jahre

3. Ich teilte ihr dann mit dass ich nicht unterschreiben wolle, da ich viel negatives im Internet gelesen hatte. Sie antwortete darauf das dies alte Geschichten seien, und dass heute alles anders sei. Auch der Geschäftsführer sei ein anderer. Ich stellte daraufhin fest dass Herr Fratzscher ja wohl durch viele dubiose Firmen bekannt sei. Sie antwortete darauf dass er nicht mehr Geschäftsführer sei. Auf meine Frage seit wann das so sei, sagte dass das seit ca. 2 Jahren so sei. Ich wies sie darauf hin, dass er aber doch auf dem Vertragsformular als Geschäftsführer genannt sei. Sie antwortete darauf dass dies alte Formulare wären, die man nicht wegschmeißen will. Darauf fragte ich Sie ob dass denn auch für ihre eigene Internetpräsenz gelte, die ebenfalls nur Herrn Fratzscher als Geschäftsführer ausweist. Darauf fragte sie was ich denn für ein Problem mit Herrn Fratzscher hätte? Darauf ich: Die Tatsache dass er offenbar mit vielen dubiosen Geschäften in Verbindung steht. Sie meinte auch noch dass Verträge die Internet Media GmbH daran hinderten Herrn Fratzscher aus dem Impressum zu nehmen. Darauf sagte ich dass jeder Geschäftsführer ins Impressum gehört und dass eine Falschangabe ein Verstoß gegen das GmbH Recht ist.

4. Ohne dass ich bis dahin überhaupt hren Namen genannt hatte, begann die Vertreterin mich als einfältig und verbohrt darzustellen und sagte, dass Sie, Herr Reinholz, viele Lügen über das Internet verbreiten und dass man hinter Ihnen her sei. Ja, sie sagte sogar, dass man mit Interpol nach Ihnen suchen würde

5. Als ich diese fragte ob sie es für schlau hält einen Partner in Spe bei der Akquise zu beleidigen, fragte die Vertreterin woher ich denn wisse dass sie mich noch als Partner wolle und versuchte mir
[Hinweis von mir: Das steht so in den Vertriebshandbüchern der Euroweb/Internet Online Media] zu unterstellen dass ich mir die 49 € pro Monat wohl nicht leisten könne. Daraufhin stellte ich fest dass sie nun gehen könne da wir uns ja einig seien keinen Vertrag miteinander schließen zu wollen.

Zuletzt versuchte die Vertreterin allen Ernstes auch noch die Vorwurfstour: „Warum haben Sie mich nicht vorher informiert, jetzt habe ich meine Zeit vertan!“
Ich denke, das ist auch eine Geschichte aus dem Euroweb-Alltag. Ich finde es gut, dass man bei der Euroweb und der "Internet Media" ein so klares Feindbild hat. "Viel Feind - Viel Ehr" heisst es doch immer wieder und die viele "Ehr", welche sich ja außerdem in den Verleumdungen der Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR "Düsseldorf * Frankfurt * Köln" wider spiegelt, sorgt dafür, dass ich jedenfalls täglich neue, mir freundlich gewogene Menschen gewinne - während die Vertreter ihre Zeit verschwenden.

Und das ist gut so!

Immerhin gibt es einen Fachkräftemangel. Da muss man so einen Job nicht machen - weil man eine Chance auf ehrliche, nützliche und fair bezahlte Arbeit hat.

12.06.2014

Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - mal wieder "abmahnfähig" ... und immer noch dumm!


Also ... auf der Webseite wird die Adrijana Blazevska als "Partnerin" bezeichnet. In der brandaktuellen gewerblichen Korrespondenz, in welcher mir Frau Anne Sulmann (warum auch immer) in Antwort auf ein Mail aus dem Jahr 2012(sic!) per Autoresponder(sic!) mitteilt, dass diese jetzt erst mal Urlaub braucht, hingegen als "angestellte Rechtsanwältin".

"Angestellte" oder "Partnerin"? Nur eines davon kann stimmen. Sicher wollen die Partner der im gewerblichen Rechtsschutz "erfahrenen" (Wie man es nicht macht?) Kanzlei einem lieben Kollege, einer netten Kollegin oder der Anwaltskammer gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben - denn während sich abertausende Kanzleien in Deutschland bemühen, die Firmendaten in der gewerblichen Korrespondenz korrekt anzugeben, erlaubt sich die allerwerteste "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf * Köln * Frankfurt" neben geistigen Tiefflügen eine echte und rechtswidrige Schlamperei.

Das Mail wurde heute verschickt. Von einem Server "mail.berger-law.de" mit der IP 217.5.171.122.


Ob die Kanzlei "Andreas Buchholz, Philipp Berger, Adrijana Blaszevska und beurlaubte Kollegen", welche die komplette Infrastruktur und alle Vermögensgegenstände der "Berger Law LLP" nutzt, auch für die Altschulden der insolventen Berger Law LLP aufkommt? Eher nicht oder allenfalls "fast freiwillig" - man hat sich den windigen bulgarischen Geschäftsführer Veselin Grozdev doch nicht über die Beziehungen zur Euroweb Internet GmbH als einzigen Partner Firmenbestatter ins "Board" geholt um dann noch über eine Million Euro Altschulden zu zahlen - oder?

Fehlt eigentlich nur noch, dass mir auch eine "Gisela Mertens" von der Kanzlei Buchholz und Kollegen über den Server mit dem Name "mail.berger-law.de" und der IP 217.5.171.122 und der Software "David.fx by Tobit.Software, Germany (0355.464549494B47484C494B), Mime Converter 101.20" mitteilt, dass diese nunmehr auch Urlaub macht.

Ach? Geht nicht? Was? Auch die "Sabine" a.k.a. "Gisela Mertens" konnte nicht mehr bezahlt werden und hat das Passwort mitgenommen?

Na sowas!

Übrigens:

"Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen, zu speichern, weiterzuleiten..."

Sowas schreiben also "Rechtsanwälte" von denen man gemeinhin (also normalerweise) annehmen können sollte, solche seien kluge Köpfe! Für die Buchholz und Kollegen GbR kann das nicht gelten. Denn die schreiben genau das allen Ernstes unter den Text, den man nicht lesen durfte, wenn man nicht - wie ich es per Definition bin - "bestimmungsgemäßer Adressat" ist. Offenbar ist mindestens die Führungsetage der "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR" nahezu vollständig "lernbefreit und beratungsresistent" , denn den Hinweis, das man sich mit diesem widersinnigen Spruch unter der Nachricht selbst "gänzlich für blöd" erklärt, den hatte ich zwei von den drei aktuellen Partnern auch schon 2012 gegeben.

Freilich kann ich es bei meinem Wissensstand nicht gänzlich auszuschließen, dass die Damen und Herren der Kanzlei bei einem Dr. Frieder Nau in Köln nicht nur falsche Gutachten sondern auch die falschen "Pillen" beziehen. Liegt ja nicht fern, dass der Arzt, welcher erweislich das eine macht auch das andere verschreibt: Und so manches aus dessen Arzneischrank soll ja Begehrlichkeiten wecken weil es "gewaltig reinhaut" wenn man es "einwirft" - und so manches, was aus der Kanzlei schriftlich oder als Webseite nach außen dringt, sieht jedenfalls für mich so aus als wären nicht nur Spuren eines professionell hergestellten Derivats des Kokain im Spiel.

Nun, lieber Austoresponder (der Du der einzige in der Kanzlei bist mit dem ich auch nur ein Wort reden würde): Sämtliche Nachrichten sind a) angekommen und b) wohl verstanden worden.

06.06.2014

OLG Düsseldorf I-20 U 66/13: Die Euroweb darf auch weiterhin NICHT mit einem "eigenen Rechenzentrum", auch NICHT mit "eigenen Servern" werben

Vorwort:

Ich jedenfalls bin weder "blöd" noch "irre". Das gilt auch dann, wenn dumme und offensichtlich stur irrende "Rechtsanwälte" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH diesen Eindruck durch Veröffentlichungen erwecken wollen. Auch "Rechtsanwälte" sind keine Götter und "Rechtsanwälte" können sich als "dumm" und im Einzelfall als "verlogene Kriminelle" - ja sogar als "regelrechtes Pack" erweisen.

Zur Nachricht:

Das rechtskräftige Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 66/13) ist da und die Sache ging so aus, wie von mir vorausgesagt:

Die Euroweb hat nicht "grandios" sondern auf die denkbar peinlichste Art verloren, der grobe Unsinn der Vorinstanz wurde aufgehoben und alles zu meinen Gunsten entschieden. Die Werbelüge, man hoste die Auftritte der Kunden auf "eigenen Servern" in einem "eigenem Rechenzentrum", darf die Euroweb nicht mehr verbreiten:

Es ist zu vermuten, dass Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska darüber (wie über die enorme Menge der von diesen für die Euroweb verlorenen Prozesse) nicht berichten werden, denn diese betreiben widerliche Propaganda. Über das offensichtlich unrichtige, weil in Kernpunkten widersprüchliche, völlig unlogische und somit unsinnige (im Übrigen wohl nur aus Ärger oder gar Wut über meine vorherige, vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde zustande gekommene) Urteil der Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf (34 O 32/12) indes blasen diese sich auf und labern öffentlich unwahres Zeug:

Bildschirmfoto: So vorsätzlich unwahr verbreiten Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blaszevska über die Sache. Die Euroweb durfte das auch zum Veröffentlichungstermin nicht, denn die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 wurde nie aufgehoben - was die Damen und Herren Euroweb-Anwälte sehr genau wissen.

Und weiter bliesen sich der Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska als laut Impressum verantwortliche Partner der "Buchholz & Kollegen GbR" auch noch darüber auf, dass sich das OLG Düsseldorf mit der Frage meiner Prozessfähigkeit auseinandersetzen werde.

Zuletzt, genauer unmittelbar vor dem Prozesstermin hatten mich die "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska sogar auf eine besonders asoziale Weise öffentlich auf den von der Euroweb betriebenen Webseiten der Kanzlei "Buchholz & Kollegen, Düsseldorf - Frankfurt - Köln" als "geistig krank" verleumdet. Ich gehe davon aus, dass ich durch diese kriminelle Tat provoziert und verunsichert werden sollte. Das hat nicht nur nicht geklappt, das wird auch für die Euroweb und deren so gesetzesbrüchig agierende "Organe der Rechtspflege" negative Folgen haben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste es von Gesetzes wegen nicht, es hat aber zu meiner Freude den Vortrag der Euroweb und deren, beim Verleumden und Schmähen der Gegner auch sonst höchst williger und ebenso aus- wie auffälliger Anwälte geprüft, mich persönlich angehört und ist zu dem Schluss gekommen, dass ich absolut prozessfähig sei und keineswegs an einer "Kampfparanoia" oder einer anderen krankhaften Störung leide - wie es zuerst Philipp Berger und dann ein "Rechtsanwalt" Dr. Weber (Kanzlei "AWPR Dortmund") dem Gericht unermüdlich und sogar der Prozessordnung zu wider nach Ende der mündlichen Verhandlung vor beteten - anstatt angemessen im Rahmen der Zivilprozessordnung zu verhandeln und insbesondere gemäß §138 Absatz 1 ZPO zur Sache umfassend und vor allem auch wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen.


Auch die hohen Kosten für die von Anfang an höchst unsinnig erscheinende Widerklage muss die Euroweb nun tragen. Auch das war mir - anders als den in dieser, eigentlich eher einfachen juristischen Frage "wohl nicht ganz so auf der Höhe befindlichen Anwälten" der jetzigen Buchholz und Kollegen GbR (früher Berger Law LLP) - von Anfang klar. Womöglich sollte sich die Euroweb notwendigen Rechtsrat besser bei Bäckern, Bauern oder Schlossern holen statt auf die selbst ernannten "kompetenten Ansprechpartner für Wettbewerbs-, Straf- und Sportrecht" der jetzigen "Kanzlei Buchholz GbR Düsseldorf - Köln - Frankfurt" (früher und jetzt "platt und pleite" : "Berger Law LLP") zu setzen. Aus meiner Sicht haben die nämlich viel falsch gemacht - und sollten den Prozessverlauf sehr genau als ein von einem Schlosser geliefertes Lehrstück analysieren bevor diese "Rechtsanwälte" weiterhin behaupten, im Wettbewerbsrecht mehr Ahnung zu haben als jeder "dahergelaufene Laie" (was ich - als Schlosser - bei realistischer Betrachtung tatsächlich bin).

Wie das von der Referenzkundenmasche betroffenen und sich (zu Recht!) betrogen fühlenden "Kunden" der Euroweb hilft:


Sollte ein Vertreter der Euroweb Internet GmbH sich mit Ihnen in Verbindung setzen oder gesetzt haben und behaupten (behauptet haben), diese hoste die zu erstellenden Webseiten in einem eigenem Rechenzentrum, dann bitte ich um Nachricht an joerg.reinholz@gmail.com. Ebenso, wenn diese Verbindungsaufnahme durch einen, der Euroweb ebenfalls schon längst verbotenen Kaltanruf erfolgt. Aus den Verboten folgt, dass der Euroweb eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft für den Geschäftsführer in jedem Einzelfall auferlegt werden kann - wenn diese dagegen verstößt und das vor Gericht glaubhaft gemacht wird.

Das kann auch dann ein gutes Argument für eine "außergerichtliche Einigung" sein, wenn - wer auch immer - mit der Euroweb Internet GmbH einen Konflikt hinsichtlich eines "Internet System Vertrages" hat. Denn die Euroweb und deren Anwälte wissen sehr genau, dass ich keine Sekunde zögern werde um eine solche Ordnungsstrafe durchzusetzen.

Das Urteil ist sofort rechtskräftig, denn die Revision wurde nicht zugelassen. (Für Anwälte, die es nicht [mehr] wissen: Eine fristgemäß eingelegte  Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft lediglich.)

Verfahrensgang:


1.) Einstweilige Verfügung LG Düsseldorf 34 O 5/12:
  • Erfolgreicher Verfügungsantrag (ohne Anwalt) gegen die Euroweb.
  • Erzwingung der Hauptsache durch diese, bzw. deren Anwälte.
  • LG Düsseldorf wollte allen Ernstes mitten in einem Vorverfahren der Hauptsache die einstweilige Verfügung aufheben.
  • OLG Düsseldorf beschließt auf meinen Antrag (ohne Anwalt) im Beschwerdeverfahren (I 20 W 63/12): "So nicht! Hauptsache kann bis zum Ende der mündlichen Sitzung im Aufhebungsverfahren nach § 926(2) ZPO eingereicht werden!"
  • Richterin Stöve hebt, von mir selbst erzwungen, den Termin für die mündliche Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung auf ohne einen neuen zu benennen.
  • Einreichung der Hauptsache (34 O 32/12) durch Anwältin nach ursprünglicher Frist (infolge des notwendigem Vorverfahrens) aber vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
  • Die Euroweb erklärt deshalb gezwungenermaßen  "Erledigung" (eine Art Antragsrücknahme) bevor es zu einem neuen Termin kommt.
  • Das Aufhebungsverfahren ist damit zu Lasten der Euroweb beendet, die Einstweilige Verfügung hat weiter Bestand.
2.) Hauptsache LG Düsseldorf 34 O 32/12:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss.
  • Die selbst durch illegale Kaltanrufe bekannte Euroweb Internet GmbH legt ohne vorher abzumahnen zweifelhafte Widerklage ein, weil ich dieser nach Offenbarung von schweren Sicherheitsmängeln auf deren eigener Webseite eine offensichtlich höchst notwendige Schulung "Sicherheit im Webdesign" anbot.
  • Ich gebe, um mich nicht dem allenfalls geringem, aber unnötigem Prozessrisiko auszusetzen, hinsichtlich  der Widerklage die Unterlassungserklärung sofort ab, weil ich weiß, dass die Euroweb die Kosten tragen muss. 
  • Richterin Dr. Stöve lehnt mit Beschluss vom 16.1.2013 den Antrag ab, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
  • Die Euroweb erklärt Erledigung hinsichtlich der Widerklage - schließt mit mir also einen Vertrag obwohl diese mit der Prozessfähigkeit auch meine Geschäftsfähigkeit bestreitet.
  • Die Euroweb und Philipp Berger belügen das LG Düsseldorf über Beschlüsse des AG Kassel.
  • Wegen des obigen OLG-Beschlusses (I 20 W 63/12) und meiner berechtigten Kritik an ihrem Vorgehen offenbar brüskierte Richterin Dr. Stöve lehnt im höchst merkwürdigem Urteil meine Klage ab (weil ich KEIN Wettbewerber sei) und gibt dem Kostenantrag der Euroweb für deren Widerklage statt (weil ich Wettbewerber sei). Es ist also wirklich jedem vollkommen klar, dass das so nicht geht. Insoweit kann es auch sein, dass die Richterin die Berufung provozieren wollte.
  • Philipp Berger und Andreas Buchholz veröffentlichen im Auftrag der Euroweb vorsätzlich grob unwahr und zudem verbotswidrig die Euroweb dürfe weiterhin ein eigenes Rechenzentrum bewerben. Da ist ein Nachspiel (Ordnungsmittelantrag) fällig.
  • Dieses Urteil wurde wegen der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig, die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 hat also weiter Bestand.
  • (Hier ist im Nachgang noch etwas zu erledigen: Eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen Philipp Berger, der als "Rechtsanwalt" wohl kaum vorgeben kann sich mit der Berechnung der Gerichtskosten nicht auszukennen und dennoch zu meinen Lasten rund 1.000 Euro zu viel abrechnen wollte. (Dazu später mehr.)
3.) Berufung OLG Düsseldorf I-20 U 66/13:
  • Ich erwirke zunächst noch ohne Anwalt - dafür aber mit Antrag vom Tag der Zustellung des offensichtlich falschen Urteils (s. Seite 5/6 des OLG-Urteils)- in einem Vorverfahren einen positiven, wichtigen und richtungsweisenden Beschluss. Ab da werde ich von einem sehr guten Anwalt vertreten, der den Prozessstoff sortiert und mir auch die richtigen Rückfragen stellt.
  • Die damalige Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz geht pleite. Das Verfahren wird von einem Dr. Weber | AWPR Dortmund weiter geführt.
  • Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreiten auch Webseiten öffentlich ich sei ein Irrer. Das obwohl diesen durch frühere Entscheidungen des LG Düsseldorf und des LG Köln bekannt ist, dass ich gerade kein Irrer bin und dass es auch keinen Anlass gibt, das zu glauben. Das Verfahren wird von einem Dr. Hans-Dieter Weber | AWPR Dortmund weiter geführt. Zuletzt verleumden die Anwälte der inzwischen als "Buchholz und Kollegen GbR" tätigen Anwälte der insolventen "Berger Law LLP" mich auch noch durch einen weiteren Artikel auf der neuen Webseite. Die gesamte Verfahrensführung der Euroweb wird davon geprägt, dass diese mich in dieser Hinsicht verleumden, dazu wird sogar ein Gefälligkeitsgutachten eines nun nicht mehr als "renommiert" gelten könnenden Dr. Frieder Nau aus Köln bemüht.
  • Das Endurteil: Das OLG hebt das Urteil auf und gibt mir in allen Punkten recht. Auch die Kosten der Widerklage muss die Euroweb tragen.
4.) Das erste Ordnungsmittelverfahren (34 O 5/12)

Die Gewinn- oder Verlustrechnung der Euroweb für das Jahr 2014 wird damit hinsichtlich der Kosten der drei Prozesse aus einem Streitwert von 75.000 Euro über zwei Instanzen und denen des Verfahrens um die einstweilige Verfügung sowie deren gescheiterte Aufhebung (ich will jetzt nicht nach dem Streitwert schauen) und das Ordnungsmittelverfahren sowie die Ordnungsstrafe belastet. Die erkennbare Querulanz (die ich dem Philipp Berger zuordne, der offensichtlich "par tout" nicht gegen einen "Schlosser" verlieren wollte) hat sich also "richtig gelohnt". In Anbetracht der allenfalls mäßigen Gewinne und hohen Verluste aus den Vorjahren werden das die Eigner der Euroweb auch selbst recht deutlich spüren.

Und auch das ist gut so!

Denn wer erst in seiner Werbung so dreist lügt und dann vor Gericht derart asozial, also mit weiteren Lügen und Verleumdungen agiert, der soll das ruhig auch in der Brieftasche spüren!