17.07.2014

Euroweb verstößt in strafbarer Weise gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse, Berger Law LLP jetzt in herunter gekommenen Wohnquartier - Insolvenzbetrug?

Wie ich erfahren habe verstößt die Euroweb gleich gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse.

  1. Da wäre das Verbot der Kaltanrufe. Davon gibt es wohl sogar mehrere(!)
  2. Und zu dem das von mir vor dem LG und dann dem OLG Düsseldorf erwirkte Verbot, eigene Server zu bewerben.
  3. Erst seit dem 22.7.2014 (mit einem Ordnungsmittel be-)strafbar ist der Verstoß gegen das weitere von mir erwirkte Verbot, mit der Referenzkundenmasche zu werben. (Wobei das immer noch Betrug sein kann!) Grund für das "Noch nicht": Die Verfügung ist (anders als das OLG-Urteil) sicherlich noch nicht zugestellt worden.

Alle Verstöße wurden bei oder im Zusammenhang mit einem einzigen Vertreterbesuch begangen.

Wenn die so weiter machen, dann werden die aber schnell nichts mehr auf dem Konto haben ...

Weitere solche dreisten Verstöße bitte an mich melden:
Jörg Reinholz
Tel.  0561 317 22 77
Fax: 0561 317 22 76
joerg.reinholz@googlemail.com
Noch was: Die Zukunft der Euroweb?


Neue Adresse der "Berger Law LLP": Spas Ginev Nr 8, Plovdiv, 4000, Bulgaria
Bildquelle:
google maps
Es dürfte für die Gläubiger der Berger Law LLP "äußerst schwierig bis unmöglich" sein, dort die

1 Million Euro Schulden 

beizutreiben - welche die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz und Euroweb Mitgründer Amin Fahmy Abdel Halim El Gendi laut den Bilanzen der Berger Law LLP aufhäuften bevor diese Veselin Groszdev, Bruder des Georgi Groszdev von der Euroweb, als Strohmann einsetzten.

Ich rate unbedienten Gläubigern der Berger Law LLP zur Strafanzeige wegen Bilanzierungs- und Insolvenzbetruges gegen die Eurowebanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz.

17 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

aber laut Impressum residiert die Berger Law LLP noch immer an der feudal-virtuellen First-Class-Adresse Tower 185, 60185 Frankfurt. Allerdings wäre die Adresse in Bulgarien auch adäquat. Hübsche Gegend, auch gegenüber.

. hat gesagt…

Nein. Seit dem Philipp Berger und Andreas Buchholz dem englischem Handelsregister den Strohgeschäftsführer Veselin Groszdev als Inhaber der vielen tollen Schulden gemeldet haben heisst es:

"Seitdem ist BERGER LAW eine Marke der Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen, Jägerhofstraße 19-20, 40479 Düsseldorf"

Auch im Impressum heisst es:

"BERGER LAW

ist eine Marke der Kanzlei BUCHHOLZ & Kollegen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Hauptniederlassung besteht am Standort in 40479 Düsseldorf, Jägerhofstr. 19-20 (Postfach 102516, 40016 Düsseldorf)."

Berger Law® 1 Mio Schulden ™, Lügen und Insolvenzbetrug ©

"Geile Marke" möchte ich da sagen.

. hat gesagt…

Im Übrigen kann man Philipp Berger, Andreas Buchholz und auch die neue Partnerin Adrijana Blazevska - welche sich ja nun alle als gemeinschaftliche Inhaber der Marke "Berger Law" bezeichnen, genau deswegen für ausnehmend dumm handelnde Personen halten. So blöd, das zu tun, muss man auch erst mal sein.

Offenbar ist der Stand der Rechtsanwälte ganz schön runter gekommen.

Anonym hat gesagt…

Der Link im Kommentar 18.07.14 22:38 funktioniert bei mir nicht. Dieser funktioniert:
http://companycheck.co.uk/company/OC365507/BERGER-LAW-LLP/directors-secretaries#people-summary

Problembärdompteur I. hat gesagt…

bei so viel Schlüpfrigkeit sollte sich Herr Veselin Grozdev in Vaseline Grozdev umbenennen

. hat gesagt…

bei so viel Schlüpfrigkeit

Tja. Ich hoffe, er hat das mit gewissen Kumpels vor Ort geklärt. Es könnte gut sein, dass Bulgarien demnächst (um den Glanz aufzupolieren) als Land dastehen will, welches was gegen Machenschaften dieser Couleur unternimmt und das deshalb ein paar Bauernopfer benötigt werden.

Könnte gut sein, er käme gerade recht... so schlüpfrig ist er also eher nicht. Aber ich nehme Wetten an, ob Philipp Berger und Andreas Buchholz damit durchkommen.

Dummerweise können die ja nichts gegen meine Berichterstattung machen. Wäre ja zu blöd sich Urteil über Urteil zu holen, in dem dann sinngemäß steht:

"Dem Gericht erschließt sich nicht, weshalb die Kläger - immerhin Rechtsanwälte, welche wissen müssten, dass solches bei der Tatsachenlage "voll nach hinten losgeht" - überhaupt klagen. Das mit der Insolvenz hat doch einen belegten und ernst zu nehmenden Tatsachenhintergrund!"

. hat gesagt…

"Gastparo GmbH & Co. KG vertreten durch die geschäftsführende Gestellschafterin:"

Was, Herr Daniel Fratzscher, ist denn bitte eine "Gestellschafterin"

Wie bewirbt sich gleich die Euroweb (sinngemäß wiedergegebene, angebliche "Kundenstimme" (natürlich anonym)?

"Boah eh Alter! Ich bin ja sowas von kackzufrieden mit denen, ey! Di ham sogar meine Rechtsschreibfähler rausgemacht!"

Anonym hat gesagt…

"Boah eh Alter! Ich bin ja sowas von kackzufrieden mit denen, ey! Di ham sogar meine Rechtsschreibfähler rausgemacht!"

Boah eh Alter! Kauf Dir mal ne Tüte Deutsch. Nur 2 Geld 80. Hat mir auch sehr gehilft! *SCNR*

Karl Knall hat gesagt…

Euroweb verstößt in strafbarer Weise gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse

Das ist keine Straftat. Die angedrohte Sanktion lautet auf Ordnungsgeld und -haft. Wie Sie selbst am besten wissen, bestehen fundamentale Unterschiede zwischen Ordnungs- und Strafhaft.

Wehe dem Justizvollzugsbeamten, der diese Unterschiede in einer Belehrung nicht berücksichtigt! Wehe dem Ex-Knacki, der es immer noch nicht kapiert hat.

Anonym hat gesagt…

Der Herr Fratzscher meint bestimmt Gestellschaffnerin

. hat gesagt…

"Das ist keine Straftat."

Auch eine Ordnungswidrigkeit ist eine strafbare Handlung. Eine strafbare Handlung ist per Definition jede Handlung, welche mit einer (angedrohten) Strafe als Rechtsfolge verknüpft ist. Und das ist hier Fall.

Du bekommt schon wieder keine Punkte für Deine falschen Ausführungen. Versuchs doch mal bei "Schlag den Raab". Da nehmen Sie auch dumme als Opfer.

Anonym hat gesagt…

"Der Herr Fratzscher meint bestimmt Gestellschaffnerin"

Und wo kommen da die Fahrkarten rein? Bitte spezifizieren. Wir warten! ^^

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Karl Knall hat gesagt…
Euroweb verstößt in strafbarer Weise gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse

Das ist keine Straftat. Die angedrohte Sanktion lautet auf Ordnungsgeld und -haft. Wie Sie selbst am besten wissen, bestehen fundamentale Unterschiede zwischen Ordnungs- und Strafhaft.

Wehe dem Justizvollzugsbeamten, der diese Unterschiede in einer Belehrung nicht berücksichtigt! Wehe dem Ex-Knacki, der es immer noch nicht kapiert hat.
............

Und wehe dem Restanwalt, der zu dämlich ist, zwischen "verstößt in strafbarer Weise" und Straftat zu unterscheiden. Solch ein besonders dummes Expemplar Organ der Rechtspflege sollte seine Robe an den Nagel hängen und in einem letzten Akt sich aufbäumender Restintelligenz dem Beispiel des Herrn von und zu Gravenreuth folgen.

Anonym hat gesagt…

Mal ehrlich Leute, die Minderheiten die sich die Mühe machen, solch Idioten die sich an anderen bereichern, AN ausnutzen und mit einer Masche betrügen, müssen dort hin wo sie hin gehören. Wenn es mehrere Menschen geben würde, die sich dieser besonderen Gattung Mensch annehmen würden, wäre es alles ein wenig gerechter. Darüber hinaus wird es hoffentlich immer weniger Nachahmer geben.

Hier wäre die Bildzeitung wohl mal angebracht, dieses Thema öffentlich zu machen, dadurch wären viel mehr Leute zu erreichen. Das einzige Mal, dass die Bild evtl hilfreich sein könnte. Als Klolektüre ist sie es ja schon :)

Allerdings muss ich an die Leute, die solch Verträge unterschreiben auch eines richten, das Internet bietet Informationen an, jeder Vertrag durch einen Vertreter sollte erst nach gründlicher Überlegung und einholen von Informationen unterschrieben oder abgewiesen werden.

Anonym hat gesagt…

> Gastparo GmbH & Co. KG

Hat ja ganz sicher nichts zu bedeuten, das sich o.g. Gesellschaft ihre Homepage nicht durch die unter gleicher Anschrift ansässige Euroweb des gleichen Geschäftsführers erstellen lies, sondern stattdessen Webdesigner aus dem Sauerland genommen hat? ;-)

. hat gesagt…

"sondern stattdessen Webdesigner aus dem Sauerland genommen hat?"

Nun, der von der Euroweb verkaufte Webshop hat Einiges nicht, was viele Kunden erwarten würden, bevor die das Ding als "auch nur irgendwie brauchbar" bezeichnen würden.

So wohl auch Daniel Fratzscher selbst.

. hat gesagt…

Kleines Update:
Die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf durch welche der Euroweb die weitere Anwendung der Referenzkundenmasche verboten ist, wurde spätestens am 21.7.2014 zugestellt.

Kleines Schmankerl:
Damit das mit der Zustellung auch sofort klappt habe ich der Gerichtsvollzieherverteilerstelle am AG Düsseldorf just jene Anfahrskizze beigefügt, welche die Euroweb selbst veröffentlicht.

Großes Schmankerl:
Die Euroweb hat etwas veröffentlicht, was für diese sehr schädlich sein wird, wenn diese gegen die Verfügung vorgehen will... den mir bekannten Anwälten der von der Euroweb beklagten, abgezockten Firmen liegt die Verfügung und auch diese dumme Veröffentlichung schon vor. Ich mag es einfach, solche Leute anhand der eigenen Veröffentlichungen vorzuführen.

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