01.09.2014

Die Euroweb will an betrügerischer Referenzkundenmasche festhalten - Versagen die Anwälte? Erste Blamage der Euroweb / Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, dass die Euroweb an der betrügerischen Referenzkundenmasche festhalten will und einen Widerspruch gegen die von mir (einem kleinem Schlosser und ohne Anwalt!) beantragte und schon im ersten Anlauf durchgesetzte einstweilige Verfügung, welche der Euroweb die ohnehin als arglistige Täuschung verbotene, abgefuckte "Referenzkundenmasche" verbietet, eingelegt hat.

Dieser lächerliche Widerspruch liegt mir nun vor.

§ 924 Absatz 2 ZPO besagt:
"Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will."
Dem Gericht ist (anders als dem Rechtsanwalt Jean Paul Bohne) das Fehlen der Begründung von Berufs wegen aufgefallen.

Den Umstand, dass den Anwälten von der Buchholz und Kollegen GbR (vorher und in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise insolvent: "Berger Law LLP") auch rund einen Monat nach Zustellung der Verfügung nichts eingefallen ist, womit diese den Widerspruch begründen könnten, quittierte die vorsitzende Richterin mit der Mitteilung:
"Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird dann sehr kurzfristig nach Eingang der Widerspruchsbegründung bestimmt werden.

Düsseldorf am 26.08.2014"
Dem, der den Widerwille der Richterin hinsichtlich unnötiger Worte kennt, dem wird auch das, an die Euroweb und deren in vielerlei Hinsicht geschrumpfte Anwaltskamarilla adressierte, "sehr kurzfristig" auffallen. Da steckt nämlich Sarkasmus und somit dann auch Kritik drin.

Der erste Punkt im Widerspruchsverfahren ging also an mich - und zwar noch bevor das Verfahren wirklich begann...

Ich habe nunmehr auch das Hauptsacheverfahren angeleiert. Und anders als die (wie neben Philipp Berger und Andreas Buchholz auch der Anwalt Jean Paul Bohne) nicht durch juristischen Wissen glänzenden Damen und Herren der "Buchholz und Kollegen GbR" habe ich jedenfalls dabei alles richtig gemacht!

Übrigens: Ende Juli schrieb mir der Berger-Philipp noch im Zusammenhang mit der Verfügung, ich solle doch bittschön vor Ende August auf "kostentreibende  Maßnahmen" verzichten, man wolle dann auf mich zukommen. Mit "kostentreibende  Maßnahmen" war die Hauptsacheklage gemeint. Offenbar stieß es dann aber den vereinten Abzockern aus Euroweb und Kanzlei höchst sauer auf, dass die Entscheidung des LG Düsseldorf gewiss nicht ohne Einfluss auf andere Verfahren bleibt. Deshalb dann der nicht nur wegen der fehlenden Begründung geradezu dämliche Widerspruch vom 19. August.

Dumm ist, wer Dummes tut!

Der Anwalt Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer: "Bohne, Jean Paul Pierre") wird - ziemlich marktschreierisch - als "im Medienrecht hochspezialisierter Anwalt" beworben, welcher in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes über eine jahrelange Erfahrung" verfüge. Dem Widerspruch ohne Begründung nach wird er im Verfahren gegen mich, einen einfachen Schlosser, mal wieder einige "Basics" lernen.

Ich kenne seinen Namen nämlich auch aus älteren Sachen. Da waren so einige, ziemlich schlecht begründete Abmahnungen:
Mir scheint, der Jean Paul Bohne lässt sich und seinen Name in Sachen gegen mich "verheizen". Klug ist das nicht! Ich hab ihm schon 2012 geraten, er solle sich einen anderen und für den Beruf förderlicheren Job suchen - z.B. in einer Kanzlei, deren Mitglieder in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes" und im Medienrecht nicht nur (schlechte) Erfahrungen sondern auch Erfolge zu verbuchen haben. Oder will er mal damit werben, dass er sein Wissen über Medienrecht und über das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Sachen erwarb, in denen ihm ein einfacher Schlosser grob "die Juristerei" lehrte? Das wäre zwar wahr, aber eben nicht werbend.

Vielleicht ist der Jean Paul Bohne beim nächsten Treffen mit mir Mitglied jenes Euroweb-Anwalts-Komitees, welches das verlorene Verfahren dann auch gleich an traditioneller Stätte beweinen kann: Dem Cafe Luise.

11 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Bitte nicht immer auf Herrn Jean-Paul Bohne rumhacken. Hast du schon mal darüber nachgedacht, daß der arme Mann in dieser Kanzlei bleiben muß weil er bei derartigen Referenzen keine Alternativen findet?

. hat gesagt…

Wenn ich Ihn aber lobend oder auch zu neutral erwähne, dann begebe ich mich doch in Gefahr, schadensersatzspflichtig zu werden: Weil ich ihn vorsätzlich unwahr angepriesen hätte.

Zudem würde meine Glaubwürdigkeit darunter leiden.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

. hat gesagt…
Wenn ich Ihn aber lobend oder auch zu neutral erwähne, dann begebe ich mich doch in Gefahr, schadensersatzspflichtig zu werden: Weil ich ihn vorsätzlich unwahr angepriesen hätte.

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Aber man sollte Menschen, die es sich selbst schon schwer machen, nicht auch noch schwer machen. Das ehrenwerte Organ der Rechtspflege Jean-Paul Bohne kann einem doch nur leid tun.

Anonym hat gesagt…

Tja, so ein bescheuertes Arbeitsstudium wie Jura sagt noch lange nichts über Intelligenz oder gar Charakter aus. Wenn er sich und seine Situation nicht schon 2012 überdacht hat oder einfach nicht im Stande ist weiter als bis Mittag zu denken hat es wohl so verdient ;)

Anonym hat gesagt…

Zustände das! Und der Katzenjammer in Düsseldorfs WAHNsinnigster Anstaltskanzlei ist noch weniger aushaltbar! *duckundweg*

Karl Knall hat gesagt…

Ich habe nunmehr auch das Hauptsacheverfahren angeleiert.

Wieso soll das Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Rechtskraft der EV noch gar nicht feststeht?

-Entweder wird dem Widerspruch stattgegeben, dann erging die EV nicht zu Recht und entsprechend stehen die Erfolgsaussichten auch für ein Hauptsacheverfahren schlecht.

-Oder der Widerspruch wird abgewiesen, dann ist eine Akzeptanz der EV als endgültige Regelung zu erwarten. In so einem Fall erübrigt sich ein Hauptsacheverfahren.

. hat gesagt…

"Wieso soll das Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Rechtskraft der EV noch gar nicht feststeht?"

Ganz einfach: Weil die einstweilige Verfügung erlassen wurde.

. hat gesagt…

"wenn die Rechtskraft der EV noch gar nicht feststeht?"

Die EV ist übrigens sofort rechtskräftig.

Karl Knall hat gesagt…

Immer noch keine Widerspruchsbegründung eingelangt? Diese Anwälte sind tatsächlich dümmer, als gedacht!

Karl Klammer (der Rechtschreibteufel unter den Lesern) hat gesagt…

"Die EV ist übrigens sofort rechtskräftig."

Psssst, Fastix. Verrate den Dummbatzen aus Krähfeld, Düsseldorf, whatever, doch nicht immer alles. Es gibt hier nämlich auch noch Leser, die wollen selbst genauso etwas zu lachen haben!

Zu Karl Knall (das kann man einfach nicht unkritisiert so stehen lassen)
"Immer noch keine Widerspruchsbegründung eingelangt? Diese Anwälte sind tatsächlich dümmer, als gedacht!"

Dümmer als gedacht? Von Dir? Lol. Das wird ja immer mehr genauso irrational, als wenn die spastischten Telekomiker aus Bonn mal wirklich alles richtig machen Du Analphabet... hrhr

Anonym hat gesagt…

http://whois.to/internet-system-vertrag.info
Auch ne Art die Kunden, die Klagen wollen zu verunsichern. Wie gut das bei mir grundsätzlich Google Ads gefiltert werden, denn da wird die Seite ordentlich beworben.

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