27.09.2014

Linksrheinische "Rechtsstaatlichkeit" - Oder warum ich dazu rate, den PKH-Antrag durch Anwälte stellen zu lassen - Und warum die Justiz wirklich überlastet ist

Das Folgende ereignete sich links und des Rheins und wirft die Frage auf, ob man links des Rheins darauf bauen kann, dass auch dort das Recht der BR Deutschland von den Richtern umgesetzt und eingehalten wird. Die "Linksrheinischen" haben ja so manch seltsame, nicht immer "deutsch" erscheinende  Sitten. Die sind nicht immer schön. Damit meine ich z.B. das "Klüngeln".

Die Personen in der Geschichte:

BAG - Beklagter/Antragsgegner
KA - Klägerin/Antragstellerin, eine Firma links des Rheins
KAV1 - 1. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Inhaber der Kanzlei Berger)
KAV2 - 2. Vertreter der Klägerin/Antragstellerin (Angestellte der Kanzlei Berger)

RMG - Ein Richter des Landgerichts Mönchengladbach
3ROLG - 3 Richter des OLG Düsseldorf

Der Geschichte 1. Akt:

Der BAG veröffentlicht seine Meinung über eine Veröffentlichung einer Kanzlei Berger in seinem Blog. Er schreibt über die KA und die Kanzlei Berger. Er äußert sich wie folgt:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
Der Geschichte 2. Akt:

KAV1 stellt beim RMG den Antrag, dass dem BAG im Verfahren der einstweiligen Verfügung verboten werden solle, über die KAG zu verbreiten:
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..."
KAV1 schreibt in dem Antrag noch, dass eine vorherige Abmahnung eine "bloße Förmelei" und "ausnahmsweise entbehrlich" sei. Weil sich der BAG über die schönen und sorgfältig erstellten Abmahnungen des KAV1 bis KAV6 dann öffentlich lustig macht.

Der Geschichte 3. Akt:

Der RMG bekommt den Antrag auf den Schreibtisch und liest diesen und die Anlagen offenbar nicht einmal durch. Sonst hätte er erkennen müssen, dass im vollständigen Text steht: "das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist" - aus dem Rubrum aber, dass die
KAG Antragstellerin ist.
FEHLER Nr. 1:
RMG hätte demnach erkennen müssen, dass sich die KAG gar nicht betroffen, also nicht aktiv legitimiert ist. Er erlässt dennoch die einstweilige Verfügung.
Der Geschichte 4. Akt:

Der BAG stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und konfrontiert darin den RMG mit sehr deutlichen Worten mit dem Umstand, dass die KAG hinsichtlich der Äußerung gar nicht betroffen ist.

Der Geschichte 5. Akt:

Der RMG lehnt den PKH-Antrag mit der Begründung ab, der BAG könne, weil er nicht Anwalt sei, vor dem Landgericht einen PKH-Antrag nicht selbst stellen.
FEHLER Nr. 2:
Die Frage, ob ein PKH-Antrag durch den Antragsteller selbst oder nur durch einen Anwalt gestellt werden kann ist im Gesetz (§ 117 Absatz 1 Satz 1 ZPO) sehr eindeutig geregelt: Das kann man selbst, also ohne Anwalt. Der Rechtspfleger der Geschäftsstelle muss den ohne Anwalt gestellten Antrag protokollieren.
Der Geschichte 6. Akt:

Der BAG haut das dem RMG um die Ohren in dem er das Gesetz zitiert und einen bewilligenden PKH-Beschluss des für den RMG zuständigen OLG aus einem früheren Verfahren vorlegt, in welchem er den Antrag ebenfalls selbst stellte.

Der Geschichte 7. Akt:

Der RMG schreibt, er halte nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass PKH nur durch einen Anwalt beantragt werden könne - lehnt jetzt den PKH-Antrag jedoch mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 3: Dem Richter wurde das 1. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 8. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Zugleich stellt er den Antrag, der KA  eine Frist für das Einlegen der Hauptsacheklage zu setzen. Er schreibt dem Richter vorsichtshalber die Paragraphen gleich mit hin, aus denen hervorgeht, dass er das selbst tun kann. (durch die Formel "Antrag zu Protokoll der Geschäftstelle")

Der Geschichte 9. Akt:

KAV2 legt für die KA die Hauptsacheklage ein und behauptet wieder unwahr, die Äußerung  "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - ..." beziehe sich auf die KAG

Der Geschichte 10. Akt:

Der BAG legt auch noch einen weiteren PKH-Antrag für diese Hauptsacheklage vor und begründet diesen damit, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 11. Akt:

Der RMG lehnt auch diesen PKH-Antrag mit der Begründung ab, der habe keine Aussicht auf Erfolg.
FEHLER Nr. 4:
Dem Richter wurde das 2. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der Geschichte 12. Akt:

Der BAG haut dem RMG in der fälligen Rechtsbeschwerde nochmals um die Ohren, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist.

Der Geschichte 13. und 14. Akt:

Der RMG weist beide Beschwerden unter Verweisen auf seine vorherigen "Begründungen" ab.
FEHLER Nr. 5:
Dem Richter wurde das 3. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.

FEHLER Nr. 6:
Dem Richter wurde das 4. Mal vorgetragen, dass die KA gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Der RMG überging das.
Der BAG fragt sich spätestens jetzt, ob es denn nicht zu den Voraussetzungen des Richterberufes zählt, dass solche der deutschen Sprache mächtig sein müssen und ob es nicht Pflicht eines Richters sei, die Schriftsätze zu lesen?

Zwischenspiel:

Der RMG weist offenbar eine Untergebene an, dem BAG Kopierkosten zu berechnen.
FEHLER Nr. 7:
Der BAG lässt sich erklären, wofür die Kopierkosten denn angefallen sein sollen und weist dann das Gericht höflich, sehr bestimmt und noch geduldiger auf die grobe Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hin:

Das PKH-Verfahren ist für den Antragsteller stets kostenlos.
Das Gericht schweigt seit dem dazu...

Der Geschichte 15. und 16. Akt:

Das OLG Düsseldorf erlässt zwei Jahre später zwei Beschlüsse und in beiden steht geschrieben, was der BAG vortrug. Nämlich dass die KAG gar nicht von der Äußerung betroffen, also nicht "aktiv legimiert" ist. Und dass der PKH-Antrag deshalb sehr wohl Erfolgsaussichten hat. Weshalb es die PKH gewährt.

Letzte Akte:

Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung und die Klage wurde zurück genommen.



Das erste Fazit der Gerichtsposse:

Der RMG hat den Verfügungsantrag (sagen wir mal: infolge Überlastung) nicht richtig gelesen. Mit dem Fehler und deutlichen Worten konfrontiert wollte er (wohl aus Scham oder weil Richter, die katholische Kirche sowie auch Lehrer und einst eine gewisse ostzonale Partei nach eigener Ansicht immer Recht haben) durch die Zurückweisung der PKH-Anträge den unvertretenen BAG "überfahren", damit seine Verfehlung nicht zu Tage kommt. Besonders deutlich wird das darin, dass der Richter zunächst sehr grob dem Gesetz zu wider behauptete, es sei unzulässig den Antrag selbst, also ohne Anwalt zu stellen und dann in der Frage so rasch einknickte. Der nachfolgende Versuch, einen Antragsteller im PKH-Verfahren mit hohen Kopierkosten zu belasten, ist ebenfalls grob rechtswidrig. Hier muss (oder: kann)  man also von einer Strafaktion, also von der Schikane einer Partei ausgehen.

Der RMG (Richter aus Mönchengladbach, links des Rheins) hat nicht damit gerechnet, dass der BAG sich nicht von seiner inzwischen "eher brüchigen" richterlichen Autorität beirren und also auch nicht locker lässt - seine Beschwerde bis zum OLG Düsseldorf (das liegt rechts des Rheins) bringt.

Die Posse zeigt auf, dass manche Richter grob dem Gesetz und noch gröber der Verfassung entgegen Unvertretene dadurch zu benachteiligen versuchen, dass diese sogar "in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise" grob rechtswidrig handeln.

Insgesamt mussten deswegen statt einer Entscheidungen sechs Entscheidungen getroffen werden.

Weil der Richter erst Tatsachen nicht wahr nahm, dann nach dem viermaligen Vortrag eines von vorn herein sehr einfach erkennbaren Sachverhaltes (dass die KA gar nicht von der streitgegenständlichen Äußerung betroffen und also nicht aktiv legitimiert ist) diesen auch noch überging, hatten die Gerichte also nicht etwa weniger, sondern den sechsfachen Aufwand.

Zweites Fazit aus der Gerichtsposse:

Der KAV1 ("Rechtsanwalt" Philipp Berger) und die KAV2 ("Rechtsanwalt" Anne Sulmann) müssen wohl entweder ganz schön dumm oder ganz schön dreist oder aber beides zusammen sein. Die hätten nämlich den einfachen und sehr deutlichen Sachverhalt erkennen müssen, das die eigene "Kanzlei Berger" und nicht etwa die Euroweb Internet GmbH (sitzen links des Rheins) von der Äußerung betroffen ist. Da hätte sich der Verfügungsantrag und dann die Hauptsacheklage namens der Euroweb Internet GmbH und vor allem deren großfressige, mich herabwürdigende öffentliche "Berichterstattung" verboten.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es, was der Rechtsanwalt Philipp Berger (früher als als "Ansprechpartner im Äußerungsrecht" beworben) und danach seine angestellte Rechtsanwältin Anne Sulmann (wird als "Ansprechpartnerin im gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht" beworben) durch den merkwürdigen Verfügungsantrag, die noch merkwürdigere Hauptsacheklage und deren nun ziemlich dumm erscheinende Veröffentlichungen über die Sache eindrucksvoll nachgewiesen haben.

Drittes Fazit aus der Gerichtsposse:

Manche Richter schreiben Unsinn in Urteile und Beschlüsse. Manche Anwälte taugen nichts. Wenn das aber zusammenkommt, dann kann auch der dämlichste unter den Anwälten selbst bei den gröbsten Fehlern mal kurz einen Erfolg feiern.  Das "mal kurz" hielt hier - auf Grund der mit und durch solchem Unsinn belasteten Gerichte zwei Jahre lang an.

Viertes Fazit aus der Gerichtsposse:

Was, bitte, soll der Anwaltszwang, wenn, wie es hier sichtbar wird, Juristen "Scheiße bauen"?

Fünftes Fazit aus der Gerichtsposse:

Bürger! Wehrt Euch!

Jetzt fehlt nur noch eines:

Die Euroweb sitzt in Düsseldorf. Der BAG (das bin ich) wohnt in Kassel. Angerufen wurde - und das ist höchst merkwürdig - ein Gericht in Mönchengladbach. Ich hoffe nicht, dass ich feststellen muss, dass zwischen dem Richter des LG Mönchengladbach und dem Philipp Berger (der in dem Dorf Niederkrüchten bei Mönchengladbach wohnt) irgendwelche persönlichen Schnittstellen gibt. z.B. aus einer Tätigkeit als "Assessor".

Das wäre nämlich nur ein weiteres Indiz für "glatte Rechtsbeugung"!

Nachricht an die frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska):

Sollte es Ihnen nochmals einfallen, einem Gericht gegenüber oder öffentlich zu behaupten, ich sei ein Querulant oder auch nur querulatorisch, dann werde ich dem Gericht neben dem
  1. Berufungsurteil I-20 U 66/13 und der 
  2. Entscheidung I-20 W 63/12

    auch die erst zwischen dem 11. und 15.9.2014 ergangenen Beschlüsse
  3. I-20 U 43/12, 
  4. I-20 U 100/12 und 
  5. I-20 U 131/12
vorlegen. In allen diesen 5 (in Worten "fünf") Fällen wurden vom OLG Düsseldorf die früheren Entscheidungen der Landgerichte vollständig zu meinen Gunsten und zum Nachteil der von Ihnen vertretenen Firmen des Euroweb-Konzerns umgekehrt.

Bei groben Fehlentscheidungen der Gerichte - und dann auch noch trotz der gegnerischen Lügen erfolgreich - den Rechtsweg zu gehen ist per Definition nicht "querulatorisch"! Die Kanzlei hat sich - auch mit erkennbar rechtswidrigen Methoden - schlicht mit dem Falschen angelegt, nämlich mit einem der im Umgang mit kriminellen Anwälten erfahren und sich also nicht so einfach wie von Ihnen wohl gedacht überfahren lässt:

Hier ist ein "Katzenbild" geradezu überfällig...)


Wenn ich also das frühere dreckiges Vormachen der Berger Law LLP, ich sei ein Querulant, noch einmal lese, dann mache ich Ihnen "richtig Dampf unter dem Arsch" - denn dann, meine "lieben Freunde" ist das eine vorsätzliche, höchst bösartige Verleumdung - welche nach dem "Klotz-Keil-Prinzip" einer groben Antwort bedarf. Sie wissen selbst, dass Ihr Vorgehen mit dem Behaupten einer "Rechtsvertretung" und dem deutschen Recht selbst "jedenfalls nicht unter jedem Aspekt in Übereinstimmung zu bringen" ist.

(Und wenn Ihnen das nicht passt, dann fragen Sie doch mal einen Rechtsanwalt der solche Dummheiten nicht macht.)

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Post vernichtet den Ruf des Gerichts und den der Kanzlei Berger/Buchholz. Die Verwendung und Verlinkung des "Katzenbildes" zeugt von einem Humor welcher deutlich schwärzer und feiner als auch die edelste Anwaltsrobe ist.

Die von Ihnen entwickelte Methode scheint sehr wirksam. Und das ausgerechnet gegen einen Gegner, der selbst damit wirbt, sogenannte "Ligitation PR" zu betreiben und damit Kunden anlocken will. Nur bleiben die Anwälte im Verhältnis zu Ihnen sehr blass und sehen immer mehr aus aus wie Verlierer. Es ist wirklich kein Wunder dass die Euroweb und die Kanzlei mit offensichtlich unrechten Mitteln gegen Sie anrennt. Wann, lieber Herr Reinholz, haben die Geschäftsführer der Firma und diese Anwälte denn zuletzt eine ganze Nacht ohne Medikamente durchgeschlafen? Das muss lange her sein!

Machen Sie weiter, halten Sie durch und viele Grüße nach Kassel!

Anonym hat gesagt…

Wenn ich so etwas lese dann bekomme ich Angst davor, dass mir sowas auch passieren kann. Wie soll man den Gerichten da noch vertrauen?

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