09.10.2014

Meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, Christian Stein (alle: Euroweb)

Im Interesse Ihrer "Kunden" und des Rechtsfriedens mache ich Ihnen in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf das folgende, grob umrissene, öffentliche


Vergleichsangebot

§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
  1. die Euroweb Internet GmbH,
  2. die Euroweb Group GmbH,
  3. die Euroweb Deutschland GmbH,
  4. die Internet Media Online  GmbH,
  5. die Webstyle GmbH,
  6. die Euroweb Deutschland GmbH,
  7. die Ruhrgebiet Online Services GmbH,
  8. Herr Daniel Fratzscher,
  9. Herr Christoph Preuß,
  10. Herr Christian Stein,
dem Unterlassungsgläubiger, Herrn Jörg Reinholz, gegenüber, es zu unterlassen

a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so geworbenen Kunden zurück treten wollen.
b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche Preisvorteile erhalten.
d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten und
e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.

§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.

§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß  § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.  Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.

§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.

§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.

§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.

§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.

Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.

Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.



Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen). 


Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.

So einfach ist das.

20 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

jetzt interessiert mich aber brennend was G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Anonym hat gesagt…

Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Ach nee? Haben Sie auch Beweise/ Zeugen dafür? ZB eine Richterin im Stasi...äh..."Außen"-Dienst?

Ich sage es Ihnen wirklich nur ungern...aber -trotz Ihrer spektakulären Teilsiege- hat hier niemand Angst vor Ihnen. Hihi!

. hat gesagt…

"Ach nee? Haben Sie auch Beweise/ Zeugen dafür?"
Aber ja doch.

"Ich sage es Ihnen wirklich nur ungern..."
Nun, wenn Sie es trotzdem tun, dann muss Sie wohl etwas dazu zwingen. Hören Sie Stimmen?

"aber -trotz Ihrer spektakulären Teilsiege- hat hier niemand Angst vor Ihnen."
Wo ist hier?

Die Kanzlei Buchholz und Kollegen :: Benedict Schönbrunn kann sich auf einen Bericht freuen. Ich weiß, was der neulich für einen Unsinn gefaxt hat.

Sagen wir es mal so: In "Vertragsrecht" war er entweder mindestens unaufmerksam oder er hat so viel vergessen dass er jetzt, nun ja, ein kleines Update nötig hat.

Nadine hat gesagt…

Heisst das, dass wenn ein Vertreter von Euroweb mit mir einen Vertrag mit Angaben aus § 1 b) c) d) und e) gemacht hat, ich dank dem Beschluss des LG Düsseldorf das Recht habe, diesen zu kündigen?

. hat gesagt…

Nicht so ganz direkt. Sie können aber als Argument vortragen, dass Sie sich an mich wenden und mir in einem Ordnungsmittelverfahren als Zeuge zur Seite stehen wenn die Euroweb einer für Sie schadensfreien Rückabwicklung bzw. Aufhebung des Vertrages nicht zustimmt. Voraussetzung ist ein Vertragsschluss nach dem 21.7.2014.

Wenn ich ein Ordnungsmittelverfahren erfolgreich führe, dann werden Strafen bis zu 250.000 Euro oder Knast für den Geschäftsführer Preuß fällig. Realistisch sind 10.000 bis 20.000 Euro für den Erstverstoß.

Ich vermute nicht, dass der Herr Preuß nach einem solchen Vortrag am Vertrag fest halten will.

Sonst wäre er deutlich dümmer als ich es mir bisher vorstellen kann.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Gibt es denn schon eine Reaktion seitens der Herren Euronepp?

. hat gesagt…

"Gibt es denn schon eine Reaktion seitens der Herren Euronepp?"

Ja, klar:

Ziemlich wütende Kommentare, die alle im Spam-Ordner landen. Wie so oft, wenn der Artikel der Euroweb ganz und gar nicht gefallen dürfte.

Anonym hat gesagt…

"Ziemlich wütende Kommentare, die alle im Spam-Ordner landen. Wie so oft, wenn der Artikel der Euroweb ganz und gar nicht gefallen dürfte."

Ach so, dafür haben die Euronepp-Spackos unendlich viel Zeit. Aber, wenn es um erstklassig gecodetes Webdesign geht, dann kann es gar nicht wenig genug sein. Das ist mal WAHNsinn, Leute.

Wenn das Tim Berners-Lee wüsste. Der würde ob dieses WAHNsinns als das absolut Mindeste sowas v. ausrasten. Aber echt. o.O

Anonym hat gesagt…

Euroweb kann jetzt eigentlich nur noch ein Wunder retten, oder alternativ Amazon [1].

[1]
*Werbungmach* - http://www.amazon.de/gp/product/B00F5302KK/

Christoph Preuss hat gesagt…

Mein lieber Herr Reinholz,

...ich habe leider keine Lust, mir diesen ganzen Sermon da durchzulesen oder auch vorlesen zu lassen.

Drum schlage ich vor: Ich räume für einen Monat meinen Chefsessel und Sie machen meinen Job! Sie haben doch seinerzeit in Karl-Marx-Stadt Betriebswirtschaft studiert, von dem her sind Sie zweifellos überqualifiziert.

Dann können Sie den Laden mal nach Herzenslust umkrempeln und alles "richtig" machen. Ok? Aber nicht vergessen: Sie tragen dann soziale Verantwortung für knapp 700 Mitarbeiter.

Ich erwarte Ihre baldige Antwort.
Ihr
Christoph Preuss

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Was ist denn nun? Gibt es Signale aus der Euronepp, die ein Eingehen auf den Vergleich zeigen? Oder darf man sich bald auf neue Katastrophenmeldungen freuen?

Anonym hat gesagt…

Hallo,
nachdem ich am 15.08.14 einen Vertrag unterzeichnete, aber noch nichts bezahlte, da die Leistung der Webdesigner unterirdisch ist und nichts mit den Versprechungen des Werbers zu tun haben, hatte ich jetzt ein Anwaltsgespräch. Dieser meinte, der Vertrag sei i.O. und ich müsste Euroweb erst eine Frist zur Nachbesserung geben. Ich sehe hier aber keine Zukunft, nachdem ich die Machenschaften etwas mehr durchleuchtete. Soll ich jetzt fristlos den Vertrag kündigen und wie bekomme ich meine portierte Domain zurück? Danke Alex

. hat gesagt…

Was ist denn nun? Gibt es Signale aus der Euronepp, die ein Eingehen auf den Vergleich zeigen?

Nun, die Euroweb hat noch nie auf eine meiner Unterlassungsforderungen reagiert ....

"Oder darf man sich bald auf neue Katastrophenmeldungen freuen? "

"weshalb ich die Gerichte anrufen musste." *)

*) Zitat aus einem Schriftsatz des Günter Freiherr von Gravenreuth, der aber auch in der Sache gegen mich erfolglos blieb.

. hat gesagt…

"Dann können Sie den Laden mal nach Herzenslust umkrempeln und alles "richtig" machen."

Auf Grund der irreparablen Fehler der früheren Geschäftsleitung werde ich den Laden im Interesse der Eigentümer und der Gesellschaft richtig dicht machen.

"Aber nicht vergessen: Sie tragen dann soziale Verantwortung für knapp 700 Mitarbeiter."

Der echte Herr Preuß hätte gewusst, dass ich antworten werde, dass auch diese Zahl nicht stimmt, weil die Werber nämlich bei scheinselbständigen Vertriebsbuden angestellt sind, er sich also der sozialen Verantwortung für die meisten der Vertriebsmitarbeiter (und das sind wohl mehr als die Hälfte der genannten Zahl von 700) schon längst entzogen hat.

Anonym hat gesagt…

"Der echte Herr Preuß hätte gewusst, dass ich antworten werde, dass auch diese Zahl nicht stimmt, weil die Werber nämlich bei scheinselbständigen Vertriebsbuden angestellt sind, er sich also der sozialen Verantwortung für die meisten der Vertriebsmitarbeiter (und das sind wohl mehr als die Hälfte der genannten Zahl von 700) schon längst entzogen hat."

Joar, diese billigstmögliche Imitation aus Krähfeld kann es wieder mal nicht lassen, hier ihren Müll abzuladen.

Da fragt man sich ja: Hat der Problempelz unter den Furrys seine Vernunft jetzt endgültig ins Klo hinunter gespült? - Wenn das Siggi Freud wüsste. o.O

Anonym hat gesagt…

Mensch, Jörg, Du kannst doch nicht einfach ein solch gut funktionierendes „Geschäftsmodell“ zerstören wollen. Denk doch auch mal an die vielen kleinen Raubritter, die dadurch arbeitslos würden. Hab Mitleid mit denen und nicht mit den betrogenen Kunden.

Nee, nee, nee, ich verstehe einen Staat nicht, der eine solche Gaunerei überhaupt zulässt und nicht schon nach den ersten Anzeigen den Laden dicht macht.

Anonym hat gesagt…

Noch was, sind die großen Raubritter eigentlich noch nicht an Dich heran getreten und haben Dir einen Teil der Beute angeboten, wenn Du sie nur in Ruhe lässt?
So macht man das eigentlich in diesen Kreisen, wenn man sich per Anwälten und mit Mobbing keine Ruhe verschaffen kann.

Ich weiß natürlich, dass Du das nie annehmen würdest.

Anonym hat gesagt…

hallo jörg,
ist es nicht interessant was über euroweb unter http://www.kununu.com/euroweb-group zu finden ist ?
unter dem link http://www.euroweb-karriere.de/de/festanstellung-vertrieb-mitarbeiter.php?agency=muenchen

findet man folgende aussage ganz unten: "Euroweb Jobs
Im Durchschnitt wurden Euroweb Jobs mit 4,82 bewertet, wobei 1 die schlechteste und 5 die beste Bewertung ist. Es haben insgesamt 122 User eine Bewertung abgegeben."

vllt pulver das du mal brauchen kannst ;)

Anonym hat gesagt…

"Company Overview of Euroweb Internet GmbH"
Quelle:
http://investing.businessweek.com/research/stocks/private/snapshot.asp?privcapId=51657190

. hat gesagt…

Ja. Die Bewertungen bei Kununu sind sehr interessant. Vor allem im Hinblick auf die Zeitpunkte der positiven Bewertungen - die ja immer dann erfolgen, wenn eine negative abgegeben wurde. Für mich jedenfalls ist es offensichtlich, dass diese Bewertungen genau solche Fakebewertungen sind wie diejenigen, die bei Chritsoph Preuß und Daniel Fratzscher bei Yourrate verkaufen lassen (oder als "YourRate-Paket" via "EW-Deutschland", "Euroweb" oder Internet (Online) Media.

Ließe sich das beweisen, dann wäre ich schon längst dabei denen den Arsch heiß zu machen. Diese Art des Stimmenkaufs ist nach UWG rechtswirdrig. Und ich muss die Käufer des "YourRate"- Stimmenpaketes leider eindrücklich warnen: das kann teuer werden!

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