15.01.2015

Zeugenaufruf: Die Euroweb/Christoph Preuß lügt weiter: OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 140/12

Die Euroweb Internet GmbH der Herren Preuß und Fratzscher lässt den mir schon einschlägig bekannten Anwalt Dr. Weber von der Dortmunder Kanzlei AWPR (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte) wie folgt mit Schriftsatz vom 01.10.2014 vortragen:
"Das Geschäftsmodell der Beklagten zu 1) besteht - wie bereits vorgetragen - gerade nicht aus der Kundenakquise durch Cold Calls. Vielmehr akquiriert die Beklagte zu 1) ihre Kunden über Empfehlungen von bereits akquirierten Kunden. Die empfohlenen potentiellen Interessenten werden sodann persönlich aufgesucht, um so den Erstkontakt herzustellen."
Das ist - und von der Euroweb bin ich das so gewohnt - vorsätzlich und aggressiv unwahr (mit anderen Worten: "dreist gelogen")!

Es geht darum, ob die Euroweb Internet GmbH gegen die einstweilige Verfügung, mit welcher dieser Kaltanrufe untersagt wurden, verstoßen hatte.

Und das hat die Euroweb vielfach (mutmaßlich: vieltausendfach) getan oder tun lassen. Verantwortlich ist der Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, Christoph Preuß, den ich wegen zahlreicher(!) weiterer prozessualer Lügen für nichts anderen als einen notorischen, womöglich sogar pathologischen Lügner und, im Hinblick auf das Ziel seiner frechen Lügen, für einen richtig kriminell agierenden Großbetrüger halte.

Wenn der feine, verlogene aber gegen den Vorwurf empfindliche Herr Christoph Preuß meint, ich könne das nicht beweisen, dann werde ich ihm gerne vor Gericht nochmals das Gegenteil beweisen und ihm außerdem eine eng und hart gerollte Kopie der Urkunden dort hineinstecken wo es ihm, wegen des großen Durchmessers der Rolle, richtig weh tut!

Zeugenaufruf:

Wer wurde - ohne das Bestehen einer Vertragsbeziehung - von der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH, der Internet Media Online GmbH, der Euroweb Deutschland GmbH, der "European Website Company" oder einem derer Vertreter mit dem Ziel angerufen einen Vertragsabschluss für eine der vorgenannten Firmen zu bewirken?

Ich will wissen:
  • Wer wurde angerufen + angerufene Telefonnummer?
  • Falls noch Erinnerung: Wer hat angerufen + anrufende Telefonnummer?
  • Welches Produkt welcher der Firmen wurde beworben?
  • Kam es zu einem Vertragsschluss oder auch nur Vertreterbesuch?
  • Wann geschah das?
Ich werde Sie nach einer Auswahl bitten, hierüber eine Versicherung an Eides statt zu unterschreiben und an einen Berliner Rechtsanwalt zu senden, welcher dem feinen, verlogenen aber gegen den Vorwurf empfindliche Herr Christoph Preuß und seinem "neuen" Anwalt mal zeigen wird, "wo der Bartl den Most holt".


joerg.reinholz@gmail.com

P.S.
Den Dr. Weber von der Dortmunder Kanzlei AWPR (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte) sollte es interessieren, dass man viel länger ein angesehener und erfolgreicher Anwalt bleibt, wenn man die Aussagen der Euroweb wenigstens mit dem vergleicht, was diese öffentlich verbreitet. Und dann die Fortführung des Mandates ablehnt wenn man - im Zivilprozess: rechtswidrig -  lügen soll oder aber als Anwalt selbst vom Mandant belogen wurde.

Und noch was: Für eine Bereinigung ist es zu spät. Der Dr. Weber von der Dortmunder Kanzlei AWPR (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte)
sollte also seinen Mandant Christoph Preuß sehr intensiv darüber informieren, dass es am 15. März 2015 um 12:15 im Raum A224 des OLG Düsseldorf (Cecilienallee 3) zu einem ganz gewaltigem Eklat kommen wird, wenn er an seinen Lügen weiter fest hält.

Ich schreibe "kommen wird" - nicht "kommen kann" - Ein "Rechtsanwalt" wird den Unterschied verstehen. Zu den von der Euroweb bzw. Christoph Preuß zu zahlenden Prozesskosten kommen dann auch noch die Reisekosten von einer sicherlich beeindruckenden Zahl von Zeugen hinzu. Denn die werden richtig böse verlieren und ich schätze, das Urteil fällt "wenig schmeichelhaft" aus.

2 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

In diesem Fall würde ich den gegnerischen Anwalt fragen, ob er von dem Programm "Advanced Phoning" schon einmal gehört hat.
Sollte dies nicht ausreichend sein würde ich das "Phoning Anwenderhandbuch" für Außendienstmitarbeiter aus meiner Tasche nehmen, auf welchem nicht nur das bekannte Euroweb-Logo prangt, sondern auch noch folgendes zu lesen ist:

"2.4 Suchergebnisse
Hier werden die Firmen im gewählten Postleitzahlengebiet nachfolgend aufgelistet. Oben links wird die erste Firma aus der Suche samt Unternehmensinformation dargestellt, die Sie zuerst anrufen. Es folgen die Namen der nächsten fünf Firmen. Der Anruf erfolgt durch den Button „Anrufen“ oben links. Hat ein Unternehmen mehrere Rufnummern, kann man auswählen, welche Nummer gewählt werden soll. Nach jedem Gespräch tragen Sie das Ergebnis in das rechte Feld ein."

. hat gesagt…

Ja, der Abschnitt 2.4. des Phoning-Handbuches füe Außendienste bzw. 2.5. in den anderen Phoning-Handbüchern (Teamleiter, Agenturleiter) des gibt allerhand her.

Und das "schöne" Euroweb-Logo auf jeder Seite wird das Gericht sicher überzeugen.
Ich habe aber noch mehr.

Kommentar veröffentlichen